Januar 2024 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro
Januar 2024 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro