18:33 diese Festlegung ist bereits überholt. Sehr wohl können Schöffen Akteneinsicht verlangen, um sich im Selbststudium in den Fall einzuarbeiten. Auf Verlangen des Schöffens muss wenigstens vom Anklagesatz I eine Kopie gefertigt und dem Schöffen zugänglich gemacht werden (Akteneinsichtsrecht des Schöffens).
Muss ich meinen Arbeitgeber bei den persönlichen Verhältnisse benennen oder darf ich über meinen Arbeitgeber schweigen? Und versucht das Gericht herauszufinden wo ich arbeite um eventuell dorthin auch das Urteil zu übermitteln (Stichwort öffentlicher Dienst)
Danke !!! Hab jetzt einen Einblick bekommen was eine Hauptverhandlung ist !
Ganz tolle Vortragsarbeit! Schade, dass so wenig Resonanz...
18:33 diese Festlegung ist bereits überholt. Sehr wohl können Schöffen Akteneinsicht verlangen, um sich im Selbststudium in den Fall einzuarbeiten. Auf Verlangen des Schöffens muss wenigstens vom Anklagesatz I eine Kopie gefertigt und dem Schöffen zugänglich gemacht werden (Akteneinsichtsrecht des Schöffens).
Muss ich meinen Arbeitgeber bei den persönlichen Verhältnisse benennen oder darf ich über meinen Arbeitgeber schweigen? Und versucht das Gericht herauszufinden wo ich arbeite um eventuell dorthin auch das Urteil zu übermitteln (Stichwort öffentlicher Dienst)
Ich finde bei der Strafprozeßordnung den Geltungsbereich nicht. Welcher § ist es?