Diese Frage hat mich nun öfter als nur einmal beschäftigt. Ich danke Ihnen für ihre Beantwortung dieser Frage! Im Verlauf des Studiums habe ich immer wieder widersprüchliche Ansichten gehört. Leider oft ohne stützende Argumente.. Sie helfen mir enorm und dafür bin ich Ihnen unglaublich dankbar :)
Sehr gutes Video mit interessantem Thema. Neben den langen Videos ist es wirklich auch mal gut, dass an dieser Stelle ein Video < 10min kommt. Sehr gut !
Das dachte ich mir auch :) Zwar sind juristische Themen nun einmal umfangreich und wenn ein Video entsprechend viel Inhalt hat, dann ist auch ein Video von 1 h und mehr immer noch verhältnismäßig kurz. Aber ab und zu muss man auch mal die Seele baumeln lassen :) Herzliche Grüße!!
@@NK7YT Vollkommen berechtigte Frage! Ich selbst würde das natürlich (wenig überraschend) keinesfalls negativ bewerten. Und ich hab auch Rücksprache mit vielen anderen gehalten, die Examensklausuren korrigieren. Und keiner von denen hatte jemals erlebt, dass das negativ bewertet worden wäre. Zwar kann man leider niemals ausschließen, dass das ein Korrektor doch mal nicht gut findet; umgekehrt ist es aber natürlich auch möglich, dass jemand sich daran stößt, dass der BGH nicht erwähnt wird. Deshalb hab ich dieses Video gemacht: Damit diese Frage mal auf den Tisch kommt. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Es sollte echt verbindliche Regeln geben, was Korrektor*innen negativ werten dürfen und was nicht. Das Bewertungssystem bei Jura ist wirklich sehr intransparent und zu subjektiv.
1:04 - sehr sehr stark, sollte jeder von uns nochmal hören + verinnerlichen: „Die Punkte gibt es nicht für ein bestimmtes Ergebnis, sondern für das Verständnis der Problematik. Entscheidend ist deshalb, dass sie die Problematik sauber herausarbeiten und das sie sich argumentativ damit auseinandersetzen und aufzeigen aus welchen Gründen man sich für die eine oder die andere Auffassung entscheiden kann“
Vielen Dank für das hilfreiche Video! Ich bewundere Ihren bisherigen Werdegang und freue mich, dass Sie Ihr Wissen mit uns teilen. Ich komme übrigens auch aus Freiburg und bin nach Hannover gewechselt. Mittlerweile befinde ich mich in der Examensvorbereitung und schreibe HannEs mit, u.a. auch von Ihnen gestellte Sachverhalte (die auch anspruchsvoller sind). Ich habe mich soeben entschlossen, Ihre aktuellen Vorlesungen zu der GÜ Zivilrecht zu besuchen, auch wenn ich das schon hinter mir habe. Ich bin mir sicher, einen Mehrwert von der Veranstaltung zu haben. Beste Grüße
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, hier auch noch andere Freiburger zu sehen!! Und wenn Sie in Hannover zu meiner GÜ kommen, dann sehen wir uns ja sogar später :) Herzliche Grüße!! P.S. Von den HannES-Klausuren sind die ersten drei von mir, die zweiten drei sind bzw. werden Klausuren aus Niedersachsen.
Vielen Dank Herr Fervers für dieses Video! Meines Erachtens sollte ein Klausurbearbeiter stets versuchen, seine Klausurlösung an derjenigen der Rechtsprechung zu orientieren. Dies setzt denknotwendig voraus, dass der Bearbeiter die Rechtsprechung kennt. In der Klausur zu behaupten, dass man diese alleine in wenigen Denkminuten entwickelt habe, halte ich für lebensfremd. Das ist selbstverständlich auch dem Korrektor bekannt. Wie Sie zutreffend festgestellt haben, ersetzt dies jedoch niemals die eigentliche Argumentation. Schließlich ist jede Entscheidung rechtfertigungsbedürftig. Sowohl der Bundesgerichtshof, als auch der Bearbeiter haben den Anspruch, den Leser von ihrer Meinung zu überzeugen. Überzeugen kann aber nur derjenige, welcher losgelöst von Autoritäten in der Sache argumentiert. Dem Studenten soll dabei nur ein Leitbild zur Lösung von Klausurfällen an die Hand gegeben werden. Ferner muss der Bearbeiter abschätzen können, wie umstritten ein Problem ist, um es in der erforderlichen Tiefe zu bearbeiten. Die Rechtsprechung bietet hierfür Anhaltspunkte. Ein Problem, welches bislang unter mehreren Oberlandesgerichten umstritten ist, verdient eine größere Aufmerksamkeit als ein Problem, welches der Bundesgerichtshof bereits vor langem geklärt hat. So lässt sich die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schlichtweg durch Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs annehmen. Eine ausführliche Darlegung mit Hinweis auf Flume bedarf es wohl regelmäßig nicht. Bitte, werden Sie nicht müde, mit diesen Irrtümern aufzuräumen. Vielen Dank!
Herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar! Ich habe zwar auf der einen Seite auch eine gewisse Sympathie dafür, auch schon im Studium die Auffassung des BGH etwas prominenter werden zu lassen und diese auch in Klausuren einzufordern. Und ich finde in der Tat auch, dass „ausgepaukte Fragen" wie die Rechtsfähigkeit der GbR nicht mehr so ausführlich diskutiert werden sollten wie brandheiße Probleme. Auf der anderen Seite meine ich allerdings, dass man den Kandidaten auch nicht zu viel abverlangen darf. Es ist bei der gegenwärtigen Stoffmenge schlicht nicht möglich, immer auch noch auswendig zu lernen, was die Position der Rechtsprechung ist. Man müsste deshalb eine solche Maßnahme aus meiner Sicht unbedingt mit der Erlaubnis zur Benutzung eines Kommentars flankieren. Herzliche Grüße!!
Finde ich nicht schlimm und liest man so häufig, dass man dafür schwerlich Punkte abziehen kann. Allerdings meine ich, dass diese Wendung in den meisten Fällen überflüssig ist; denn sobald man subsumiert, ist ja ohnehin klar, dass man sich auf den Sachverhalt bezieht. Statt „Laut Sachverhalt hat V dem K die Sache übergeben“ kann man deshalb auch einfach schreiben „V hat dem K die Sache übergeben.“ Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Perfekt, sehe ich auch so. Beim Prüfungspunkt "zuständiges Gericht" überlege ich häufig noch einmal kurz, jedoch schreibe ich seit ein paar Monaten auch dort einfach nur "Das zuständige Gericht hat gehandelt." Grüße zurück!
@@Der_Jurastudent Wenn es so ist, dass laut Sachverhalt etwas als gegeben unterstellt werden soll (wie zB die Zuständigkeit des Gerichts), dann ist es m.E. vollkommen in Ordnung, hier ausnahmsweise „laut Sachverhalt" zu schreiben. Nervig wird es nur, wenn Kandidaten bei jeder Subsumtion jedes Mal aufs Neue „laut Sachverhalt" schreiben. Aber letztlich ist das wahrscheinlich Geschmacksache :)
Fervers meinung dazu macht sinn und sollte bei anwendung gesunden menschenverstandes das normalergebnis sein. beunruhigend ist, dass diese sache bis heute nicht sonnenklar ist. welche vorgaben bekommen prüfer vom prüfungsamt dazu? ist Fervers anmerkung heute noch denkbar, wonach es vielleicht prüfer gibt, die minuspunkte vergeben für eine solche formulierung?
Tatsächlich wird aber in Übungsklausuren im Examensklausurenkurs immer noch öfter geschrieben in Anmerkungen, dass man nicht ,,der BGH" oder ähnliche Ausführungen schreiben sollte, weil das ,,unwissenschaftlich" sei... Ich finde auch, dass das lächerlich ist, aber da traut man sich im Examen im Zweifel doch eher nicht, das so zu schreiben... Danke in jedem Fall schonmal für das Video!
In der Tat liest man das in Korrekturen von Übungsklausuren manchmal und nicht zuletzt das ist der Grund, warum ich dieses Video gemacht habe. Denn ich hoffe, dass nicht nur Studenten, sondern auch Korrektoren mal reinschauen ;) Herzliche Grüße!!
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Mir macht die Vertretung in Hannover sehr viel Spaß und ich freu mich sehr, dass Sie offenbar mit meinen Lehrveranstaltungen zufrieden sind :) Mein Aufenthalt an der LUH ist allerdings tatsächlich nur als Gastauftritt konzipiert, sodass ich im Sommersemester nicht mehr dort sein werde :( Herzliche Grüße!!
Diese Frage hat mich nun öfter als nur einmal beschäftigt. Ich danke Ihnen für ihre Beantwortung dieser Frage! Im Verlauf des Studiums habe ich immer wieder widersprüchliche Ansichten gehört. Leider oft ohne stützende Argumente.. Sie helfen mir enorm und dafür bin ich Ihnen unglaublich dankbar :)
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat ☺️ Herzliche Grüße!!
Sie sind beeindruckend Herr Fervers!
Vielen herzlichen Dank, darüber freue mich sehr ☺️☺️
Sehr gutes Video mit interessantem Thema. Neben den langen Videos ist es wirklich auch mal gut, dass an dieser Stelle ein Video < 10min kommt. Sehr gut !
Das dachte ich mir auch :) Zwar sind juristische Themen nun einmal umfangreich und wenn ein Video entsprechend viel Inhalt hat, dann ist auch ein Video von 1 h und mehr immer noch verhältnismäßig kurz. Aber ab und zu muss man auch mal die Seele baumeln lassen :) Herzliche Grüße!!
Danke für das neue Video! Immer wieder abwechslungsreich und lehrreich :)
Vielen lieben Dank! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat! Herzliche Grüße!!
Ich schätze ihre glasklare Gedankenführung!
Vielen lieben Dank!! ☺️
Wie immer ein sehr informatives Video! Vielen Dank!!
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Würden sie sagen, es ist examenssicher "der BGH" bei der erörterung der Argumente zu schreiben?
@@NK7YT Vollkommen berechtigte Frage! Ich selbst würde das natürlich (wenig überraschend) keinesfalls negativ bewerten. Und ich hab auch Rücksprache mit vielen anderen gehalten, die Examensklausuren korrigieren. Und keiner von denen hatte jemals erlebt, dass das negativ bewertet worden wäre. Zwar kann man leider niemals ausschließen, dass das ein Korrektor doch mal nicht gut findet; umgekehrt ist es aber natürlich auch möglich, dass jemand sich daran stößt, dass der BGH nicht erwähnt wird. Deshalb hab ich dieses Video gemacht: Damit diese Frage mal auf den Tisch kommt. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Es sollte echt verbindliche Regeln geben, was Korrektor*innen negativ werten dürfen und was nicht. Das Bewertungssystem bei Jura ist wirklich sehr intransparent und zu subjektiv.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Danke für ihre ausführliche Erläuterung!
1:04 - sehr sehr stark, sollte jeder von uns nochmal hören + verinnerlichen: „Die Punkte gibt es nicht für ein bestimmtes Ergebnis, sondern für das Verständnis der Problematik. Entscheidend ist deshalb, dass sie die Problematik sauber herausarbeiten und das sie sich argumentativ damit auseinandersetzen und aufzeigen aus welchen Gründen man sich für die eine oder die andere Auffassung entscheiden kann“
Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Vielen Dank für Ihren Kommentar und frohes neues Jahr!!
Vielen Dank für das hilfreiche Video!
Ich bewundere Ihren bisherigen Werdegang und freue mich, dass Sie Ihr Wissen mit uns teilen. Ich komme übrigens auch aus Freiburg und bin nach Hannover gewechselt. Mittlerweile befinde ich mich in der Examensvorbereitung und schreibe HannEs mit, u.a. auch von Ihnen gestellte Sachverhalte (die auch anspruchsvoller sind). Ich habe mich soeben entschlossen, Ihre aktuellen Vorlesungen zu der GÜ Zivilrecht zu besuchen, auch wenn ich das schon hinter mir habe. Ich bin mir sicher, einen Mehrwert von der Veranstaltung zu haben.
Beste Grüße
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, hier auch noch andere Freiburger zu sehen!! Und wenn Sie in Hannover zu meiner GÜ kommen, dann sehen wir uns ja sogar später :) Herzliche Grüße!!
P.S. Von den HannES-Klausuren sind die ersten drei von mir, die zweiten drei sind bzw. werden Klausuren aus Niedersachsen.
@matthiasfervers2426 heute wird es zeitlich leider knapp, aber nächstes mal bin ich sicher da! :)
Vielen Dank für das Video!!
Sehr gerne und herzliche Grüße!!
Vielen Dank Herr Fervers für dieses Video!
Meines Erachtens sollte ein Klausurbearbeiter stets versuchen, seine Klausurlösung an derjenigen der Rechtsprechung zu orientieren. Dies setzt denknotwendig voraus, dass der Bearbeiter die Rechtsprechung kennt. In der Klausur zu behaupten, dass man diese alleine in wenigen Denkminuten entwickelt habe, halte ich für lebensfremd. Das ist selbstverständlich auch dem Korrektor bekannt. Wie Sie zutreffend festgestellt haben, ersetzt dies jedoch niemals die eigentliche Argumentation. Schließlich ist jede Entscheidung rechtfertigungsbedürftig. Sowohl der Bundesgerichtshof, als auch der Bearbeiter haben den Anspruch, den Leser von ihrer Meinung zu überzeugen. Überzeugen kann aber nur derjenige, welcher losgelöst von Autoritäten in der Sache argumentiert. Dem Studenten soll dabei nur ein Leitbild zur Lösung von Klausurfällen an die Hand gegeben werden.
Ferner muss der Bearbeiter abschätzen können, wie umstritten ein Problem ist, um es in der erforderlichen Tiefe zu bearbeiten. Die Rechtsprechung bietet hierfür Anhaltspunkte. Ein Problem, welches bislang unter mehreren Oberlandesgerichten umstritten ist, verdient eine größere Aufmerksamkeit als ein Problem, welches der Bundesgerichtshof bereits vor langem geklärt hat. So lässt sich die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schlichtweg durch Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs annehmen. Eine ausführliche Darlegung mit Hinweis auf Flume bedarf es wohl regelmäßig nicht.
Bitte, werden Sie nicht müde, mit diesen Irrtümern aufzuräumen. Vielen Dank!
Herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar! Ich habe zwar auf der einen Seite auch eine gewisse Sympathie dafür, auch schon im Studium die Auffassung des BGH etwas prominenter werden zu lassen und diese auch in Klausuren einzufordern. Und ich finde in der Tat auch, dass „ausgepaukte Fragen" wie die Rechtsfähigkeit der GbR nicht mehr so ausführlich diskutiert werden sollten wie brandheiße Probleme. Auf der anderen Seite meine ich allerdings, dass man den Kandidaten auch nicht zu viel abverlangen darf. Es ist bei der gegenwärtigen Stoffmenge schlicht nicht möglich, immer auch noch auswendig zu lernen, was die Position der Rechtsprechung ist. Man müsste deshalb eine solche Maßnahme aus meiner Sicht unbedingt mit der Erlaubnis zur Benutzung eines Kommentars flankieren. Herzliche Grüße!!
Wie stehen Sie zu der Formulierung "laut Sachverhalt..."?
Danke für das Video!
Finde ich nicht schlimm und liest man so häufig, dass man dafür schwerlich Punkte abziehen kann. Allerdings meine ich, dass diese Wendung in den meisten Fällen überflüssig ist; denn sobald man subsumiert, ist ja ohnehin klar, dass man sich auf den Sachverhalt bezieht. Statt „Laut Sachverhalt hat V dem K die Sache übergeben“ kann man deshalb auch einfach schreiben „V hat dem K die Sache übergeben.“ Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Perfekt, sehe ich auch so.
Beim Prüfungspunkt "zuständiges Gericht" überlege ich häufig noch einmal kurz, jedoch schreibe ich seit ein paar Monaten auch dort einfach nur "Das zuständige Gericht hat gehandelt."
Grüße zurück!
@@Der_Jurastudent Wenn es so ist, dass laut Sachverhalt etwas als gegeben unterstellt werden soll (wie zB die Zuständigkeit des Gerichts), dann ist es m.E. vollkommen in Ordnung, hier ausnahmsweise „laut Sachverhalt" zu schreiben. Nervig wird es nur, wenn Kandidaten bei jeder Subsumtion jedes Mal aufs Neue „laut Sachverhalt" schreiben. Aber letztlich ist das wahrscheinlich Geschmacksache :)
Fervers meinung dazu macht sinn und sollte bei anwendung gesunden menschenverstandes das normalergebnis sein. beunruhigend ist, dass diese sache bis heute nicht sonnenklar ist. welche vorgaben bekommen prüfer vom prüfungsamt dazu? ist Fervers anmerkung heute noch denkbar, wonach es vielleicht prüfer gibt, die minuspunkte vergeben für eine solche formulierung?
Ich freue mich, wenn ich Sie überzeugen konnte :) Meines Wissens nach gibt es bzgl. dieser Frage keine Vorgaben der Prüfungsämter. Herzliche Grüße!!
Tatsächlich wird aber in Übungsklausuren im Examensklausurenkurs immer noch öfter geschrieben in Anmerkungen, dass man nicht ,,der BGH" oder ähnliche Ausführungen schreiben sollte, weil das ,,unwissenschaftlich" sei... Ich finde auch, dass das lächerlich ist, aber da traut man sich im Examen im Zweifel doch eher nicht, das so zu schreiben...
Danke in jedem Fall schonmal für das Video!
In der Tat liest man das in Korrekturen von Übungsklausuren manchmal und nicht zuletzt das ist der Grund, warum ich dieses Video gemacht habe. Denn ich hoffe, dass nicht nur Studenten, sondern auch Korrektoren mal reinschauen ;) Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die Antwort - das hoffe ich auch!😉
Herr Fervers, bleiben Sie nach dem Wintersemester weiterhin bei uns in Hannover? Sehr viele Studis wären sehr traurig wenn nicht 🥲
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Mir macht die Vertretung in Hannover sehr viel Spaß und ich freu mich sehr, dass Sie offenbar mit meinen Lehrveranstaltungen zufrieden sind :) Mein Aufenthalt an der LUH ist allerdings tatsächlich nur als Gastauftritt konzipiert, sodass ich im Sommersemester nicht mehr dort sein werde :( Herzliche Grüße!!