Vielen Dank an Frau Paul, für die Schilderung der Sicht des Kunden! Mein Nachbar hat mir eben von seinen Erfahrungen berichtet. Er war zunächst bei 65% Förderanteil, weil sein Heizungsbauer den Teil, der die alte Heizung betraf, nicht ausgefüllt hatte. Auf Nachfrage wurde das dann selbstverständlich korrigiert, und so kommen nun 70% der förderfähigen Kosten von der KFW, was die Wärmepumpe hier nun nur sehr geringfügig teurer macht, als die zuvor geplante Ersetzung der bisherigen Ölheizung durch eine Ölheizung. Für mich sieht das so aus, als sei das Portal zur Antragstellung einigermaßen selbsterklärend, aber der Heizungsbauer wird schon auch seinen Anteil leisten müssen. Dabei muss man sich aber wohl auch drüber klar sein, dass es eben Leute gibt, die diese Förderung beantragen möchten, aber für die das eben das erste Mal ist, wo sie "in diesem Internetz" irgendwas beantragen. Und da brauchen sie vielleicht mehr Unterstützung durch den Fachunternehmer, als der typische digital native. Liebe Vosswinkels, ich schätze Euren Kanal, weils menschelt, und weil ihr praxisnah die Inhalte aufbereitet. Wegen der räumlichen Ferne werde ich wohl niemals Kunde, aber gäbe es räumliche Nähe, dann wärt ihr erste Wahl!
Das Portal ist halbwegs übersichtlich. Der ganze Quatsch drumherum ist aber ein Bürokratiewirrwarr. Extra Leistungsvertrag, Energieberater, der diese 2 Bescheinigungen ausstellt (kostet extra Geld). Bei Panasonic kann man diesen Service für 290 Euro übernehmen lassen. Und die Anforderungen ans Gerät sind auch irgendwie schwierig zu durchschauen. Mein Gerät ist auf der Liste, aber hat keine Appverbindung zur Messung. Extra Leistungsmessung benötigt etc.
Das riesige Problem wurde nicht (?) erwähnt? Die Auszahlung kann erst ab September beantragt werden. D. h. man bekommt sein Geld nicht vor Ende Oktober. Bis dahin muss man bis zu 21.000,- Euro zwischenfinanzieren. Wenn man übrigens vorher mit dem Einbau anfängt, darf (?) der Vertrag keine auflösende Bedingung usw. enthalten. Für die Auszahlung braucht man nicht nur die Rechnung und Bestätigung der Durchführung, sondern auch einen Grundbuchauszug, eine Meldebescheinigung, sowie die Steuerbescheide der Jahre 2021 und 2022 (wenn man die einkommensabhängige Förderung haben will) sowie eine Identifizierung (z. B. per Post-Ident).
@@danielk634 Den Steuerbescheid braucht man nicht bei Antragstellung, sondern erst wenn die Wärmepumpe eingebaut ist und man die Auszahlung beantragt. Also zusammen mit der Rechnung. Man hat auch danach noch Zeit bis zur Beantragung der Auszahlung. Aktuell ist ein Auszahlungsantrag noch gar nicht möglich.
Welcher Handwerker stellt denn einen extra Leistungsvertrag aus? Normalerweise gibts ein Angebot und das nimmt man an. Das ist dann der Leistungsvertrag. Und der ganze Aufwand mit den Bescheinigungen. Die Zeit die da reingesteckt werden musst, macht nmd gratis.
Wir haben auf die Förderung bewußt verzichtet. Die gesparte Zeit für Anträge und Nachweise haben wir zum Mindestlohn gearbeitet und sind jetzt Millionäre ❤
ich schrieb es gerade in einem anderen Kommentar, mein Nachbar bekommt gerade seine geplante Wärmepumpe mit 70% des förderfähigen Anteils bezahlt. Das ließ ihn nun zur Wärmepumpe tendieren, obwohl eigentlich geplant war, Ölheizung durch Ölheizung zu ersetzen. Hier nun den Mindestlohn so darzustellen, dass damit der Millionärsstatus erreichbar wäre, wird beiden nicht gerecht. Wohl dem, der sichs leisten kann, auf die Förderung zu verzichten, und sich trotzdem genötigt sieht, umweltfreundlich zu handeln, aber es gibt sie halt, die den Schritt nur gehen, weil er mit Förderung ein gangbarer Schritt wird.
Vielen Dank an Frau Paul, für die Schilderung der Sicht des Kunden!
Mein Nachbar hat mir eben von seinen Erfahrungen berichtet. Er war zunächst bei 65% Förderanteil, weil sein Heizungsbauer den Teil, der die alte Heizung betraf, nicht ausgefüllt hatte. Auf Nachfrage wurde das dann selbstverständlich korrigiert, und so kommen nun 70% der förderfähigen Kosten von der KFW, was die Wärmepumpe hier nun nur sehr geringfügig teurer macht, als die zuvor geplante Ersetzung der bisherigen Ölheizung durch eine Ölheizung.
Für mich sieht das so aus, als sei das Portal zur Antragstellung einigermaßen selbsterklärend, aber der Heizungsbauer wird schon auch seinen Anteil leisten müssen. Dabei muss man sich aber wohl auch drüber klar sein, dass es eben Leute gibt, die diese Förderung beantragen möchten, aber für die das eben das erste Mal ist, wo sie "in diesem Internetz" irgendwas beantragen. Und da brauchen sie vielleicht mehr Unterstützung durch den Fachunternehmer, als der typische digital native.
Liebe Vosswinkels, ich schätze Euren Kanal, weils menschelt, und weil ihr praxisnah die Inhalte aufbereitet. Wegen der räumlichen Ferne werde ich wohl niemals Kunde, aber gäbe es räumliche Nähe, dann wärt ihr erste Wahl!
Das Portal ist halbwegs übersichtlich. Der ganze Quatsch drumherum ist aber ein Bürokratiewirrwarr. Extra Leistungsvertrag, Energieberater, der diese 2 Bescheinigungen ausstellt (kostet extra Geld). Bei Panasonic kann man diesen Service für 290 Euro übernehmen lassen. Und die Anforderungen ans Gerät sind auch irgendwie schwierig zu durchschauen. Mein Gerät ist auf der Liste, aber hat keine Appverbindung zur Messung. Extra Leistungsmessung benötigt etc.
Nicht vergessen, man braucht später noch einen Grundbuchauszug zur Bestätigung des Eigentums und eine Meldebescheinigung. Sonst einfache Beantragung.
👍
Das riesige Problem wurde nicht (?) erwähnt? Die Auszahlung kann erst ab September beantragt werden. D. h. man bekommt sein Geld nicht vor Ende Oktober. Bis dahin muss man bis zu 21.000,- Euro zwischenfinanzieren. Wenn man übrigens vorher mit dem Einbau anfängt, darf (?) der Vertrag keine auflösende Bedingung usw. enthalten.
Für die Auszahlung braucht man nicht nur die Rechnung und Bestätigung der Durchführung, sondern auch einen Grundbuchauszug, eine Meldebescheinigung, sowie die Steuerbescheide der Jahre 2021 und 2022 (wenn man die einkommensabhängige Förderung haben will) sowie eine Identifizierung (z. B. per Post-Ident).
Kann man den Steuerbescheid nachreichen? Warte noch auf meinen aus 2022.
@@danielk634 Den Steuerbescheid braucht man nicht bei Antragstellung, sondern erst wenn die Wärmepumpe eingebaut ist und man die Auszahlung beantragt. Also zusammen mit der Rechnung. Man hat auch danach noch Zeit bis zur Beantragung der Auszahlung. Aktuell ist ein Auszahlungsantrag noch gar nicht möglich.
Viele Firmen verlangen nach der Auftragsannahme eine Anzahlung. Ist das förderschädlich?
8:56 Und hat es in dem KfW-Portal weiterhin so einfach geklappt?
Welcher Handwerker stellt denn einen extra Leistungsvertrag aus? Normalerweise gibts ein Angebot und das nimmt man an. Das ist dann der Leistungsvertrag. Und der ganze Aufwand mit den Bescheinigungen. Die Zeit die da reingesteckt werden musst, macht nmd gratis.
Wie geht es wenn ich die WP selber Einbaue ? Gibt es ein Service die mich komplett begleitet
Wieviel Förderung gibt es für Holzvergaser?
Wir haben auf die Förderung bewußt verzichtet. Die gesparte Zeit für Anträge und Nachweise haben wir zum Mindestlohn gearbeitet und sind jetzt Millionäre ❤
Wer viel Geld hat, der kann das so machen...😊
ich schrieb es gerade in einem anderen Kommentar, mein Nachbar bekommt gerade seine geplante Wärmepumpe mit 70% des förderfähigen Anteils bezahlt. Das ließ ihn nun zur Wärmepumpe tendieren, obwohl eigentlich geplant war, Ölheizung durch Ölheizung zu ersetzen.
Hier nun den Mindestlohn so darzustellen, dass damit der Millionärsstatus erreichbar wäre, wird beiden nicht gerecht.
Wohl dem, der sichs leisten kann, auf die Förderung zu verzichten, und sich trotzdem genötigt sieht, umweltfreundlich zu handeln, aber es gibt sie halt, die den Schritt nur gehen, weil er mit Förderung ein gangbarer Schritt wird.