[Folgeauftrag] Silvester Einsatzfahrten HLF 20 FF Delitzsch

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  • เผยแพร่เมื่อ 27 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 25

  • @mariovr628
    @mariovr628 2 ปีที่แล้ว

    Sepura 💯

  • @IsMirRille
    @IsMirRille 4 ปีที่แล้ว

    Grüße an mein Cousin M. Lösch

  • @deinemutter2199
    @deinemutter2199 6 ปีที่แล้ว

    Nice

  • @tatus1758
    @tatus1758 6 ปีที่แล้ว +14

    Ich ja auch ein Fan von Pressluft aber da wurde echt extrem viel ins Leere getrötet. Gerade gegen Ende auf so einsehbaren und offenen Straßen mit Null Verkehr.

    • @fire.freak2478
      @fire.freak2478 6 ปีที่แล้ว +12

      Hättest du Ahnung, wüsstest du das es egal ist ob da was auf der straße ist oder nicht! Auf dem Weg zum Einsatzort.

    • @tatus1758
      @tatus1758 6 ปีที่แล้ว +4

      Nirgendswo steht geschrieben, dass man mit Dauerhorn von A nach B fahren muss. Wir fahren innerorts auch oft mit Dauerhorn (Abhängig von Tageszeit und Verkehr). In dem Video waren aber wenig gefährliche Kreuzungen und Wegerecht musste auch kaum eingefordert werden.

    • @fire.freak2478
      @fire.freak2478 6 ปีที่แล้ว +12

      @@tatus1758 Im Gesetz steht das von Gerätehaus bis Einsatzort mit Martinshorn gefahren werden muss weil ohne Signal das Wegerecht nicht gegeben ist! Blaues Licht dient nur zur Warnung der Verkehrsteilnehmer! Hast du überhaupt schon nen Grundlehrgang? Du hast keine Ahnung! Ein Martinshorn,falls man es ausschaltet muss es mindestens 10 Sekunden laufen bevor die nächste Kreuzung kommt. Da kann man gleich ohne fahren!

    • @tatus1758
      @tatus1758 6 ปีที่แล้ว +2

      Da kann mir mal jemand den Gesetzesauszug schicken, in dem steht, dass Dauerhorn innerorts und sogar außerorts gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit § 35 und § 38 hat das nämlich nichts zu tun. Als besseres Beispiel nehme ich folgendes Video: th-cam.com/video/6KrLfJn7lTw/w-d-xo.html

    • @fire.freak2478
      @fire.freak2478 6 ปีที่แล้ว +1

      @@tatus1758 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
      § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
      (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
      Es ordnet an:
      „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
      (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
      (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen