Gut erklärtes video, chapeou (Y) wenn man sich für 48 Monate verpflichtet hat (4jahre) , dann gillt doch dass auswärtigkeits b.s. in blau mit den 0,30 X2 richtig ? :D und was ist wenn man zu seinen eltern fährt, wo man auch auf dem ausweis gemeldet ist, dann kann mans auch ohne probleme absetzten, richtig ?
Moin, das kommt auf die Versetzung an. Wenn der Versetzungszeitraum für unter 4 Jahre und nicht bis Dienstzeitende angelegt ist, dann können Sie Hin- & Rückweg absetzen. Die Fahrten zu den Eltern sind unter Umständen auch abziehbar. Das müsste aber einmal geprüft werden. Das können wir aus der Ferne schwer abschätzen. Viele Grüße
Angenommen Wohnung und 1.Tätigkeitsstatte sind in einem Wohnort. Kommandierung ist erfolgt zu einem anderen Ort ca. 500km weiter weg. Gibt man dann die gefahrenen Kilometer zur Auswärtstätigkeit ab der 1 Tätigkeitsstätte an oder ab der Wohnung ( Unterschied von 9 km)?
Moin, das kommt darauf an wie Sie gefahren sind. Meistens gibt man die Strecke zwischen Wohnung und Kommandierung an. Aber wenn Sie vor dem Start der Kommandierung noch zur Stammeinheit mussten, können Sie diese Fahrt zusätzlich mit angeben. Hier könnte es Sinn machen eine Fahrtenübersicht zu erstellen, damit das Finanzamt die angegeben Fahrten nachvollziehen kann. Viele Grüße
Moin . Ist es gestattet die Fahrten übers Jahr mit verschiedenen Fahrzeugen durchzuführen, von der Familie plus eigenes um den Verschleiß zu minimieren? Selbstverständlich mit km Nachweis . Das Fahrzeug muss nicht auf den jenigen gemeldet sein der kosten einreicht?
Moin, das ist leider so wie beschrieben nicht möglich. Für den Berücksichtigung der Fahrtkosten ist notwendig, dass Sie mit allen Kosten belastet sind. Beim Pkw sind das neben den Tankkosten auch Versicherungskosten, Steuern und der Wertverlust. Diese Belastung ist bei der Nutzung von Fahrzeugen der Familie meist nicht gegeben. In solchen Fällen haben wir schon häufiger Kürzungen der Fahrtkosten durch das Finanzamt erlebt. Viele Grüße
Ich habe da auch ne Frage wenn ich Wochenendpendler bin und in der Woche auf Stube wohne bekomme ich ja eine Fahrt wenn ich aber zb. Mittwochs zu meinen Wohnsitz fahre und Donnerstag wieder zurück kann ich dann für die Woche 2 Fahrten absetzen?
Moin, ja das ist möglich. Wichtig ist hierbei, dass man dem Finanzamt am Jahresende auch nachweisen kann, dass ihr Auto so viele KM zurückgelegt hat. Mehr Informationen: www.steuer-soldaten.de/post/so-weisen-sie-als-soldat-fahrtkosten-richtig-nach
Gut erklärtes video, chapeou (Y) wenn man sich für 48 Monate verpflichtet hat (4jahre) , dann gillt doch dass auswärtigkeits b.s. in blau mit den 0,30 X2 richtig ? :D
und was ist wenn man zu seinen eltern fährt, wo man auch auf dem ausweis gemeldet ist, dann kann mans auch ohne probleme absetzten, richtig ?
Moin, das kommt auf die Versetzung an. Wenn der Versetzungszeitraum für unter 4 Jahre und nicht bis Dienstzeitende angelegt ist, dann können Sie Hin- & Rückweg absetzen. Die Fahrten zu den Eltern sind unter Umständen auch abziehbar. Das müsste aber einmal geprüft werden. Das können wir aus der Ferne schwer abschätzen. Viele Grüße
Angenommen Wohnung und 1.Tätigkeitsstatte sind in einem Wohnort. Kommandierung ist erfolgt zu einem anderen Ort ca. 500km weiter weg. Gibt man dann die gefahrenen Kilometer zur Auswärtstätigkeit ab der 1 Tätigkeitsstätte an oder ab der Wohnung ( Unterschied von 9 km)?
Moin, das kommt darauf an wie Sie gefahren sind. Meistens gibt man die Strecke zwischen Wohnung und Kommandierung an. Aber wenn Sie vor dem Start der Kommandierung noch zur Stammeinheit mussten, können Sie diese Fahrt zusätzlich mit angeben. Hier könnte es Sinn machen eine Fahrtenübersicht zu erstellen, damit das Finanzamt die angegeben Fahrten nachvollziehen kann. Viele Grüße
Moin . Ist es gestattet die Fahrten übers Jahr mit verschiedenen Fahrzeugen durchzuführen, von der Familie plus eigenes um den Verschleiß zu minimieren? Selbstverständlich mit km Nachweis . Das Fahrzeug muss nicht auf den jenigen gemeldet sein der kosten einreicht?
Moin, das ist leider so wie beschrieben nicht möglich. Für den Berücksichtigung der Fahrtkosten ist notwendig, dass Sie mit allen Kosten belastet sind. Beim Pkw sind das neben den Tankkosten auch Versicherungskosten, Steuern und der Wertverlust. Diese Belastung ist bei der Nutzung von Fahrzeugen der Familie meist nicht gegeben. In solchen Fällen haben wir schon häufiger Kürzungen der Fahrtkosten durch das Finanzamt erlebt. Viele Grüße
Ich habe da auch ne Frage wenn ich Wochenendpendler bin und in der Woche auf Stube wohne bekomme ich ja eine Fahrt wenn ich aber zb. Mittwochs zu meinen Wohnsitz fahre und Donnerstag wieder zurück kann ich dann für die Woche 2 Fahrten absetzen?
Moin, ja das ist möglich. Wichtig ist hierbei, dass man dem Finanzamt am Jahresende auch nachweisen kann, dass ihr Auto so viele KM zurückgelegt hat. Mehr Informationen: www.steuer-soldaten.de/post/so-weisen-sie-als-soldat-fahrtkosten-richtig-nach