Die ehemalige JVA NAumburg wurde 2019 an eine Investorengruppe verkauft und soll teilweise abgerissen werden. Wir konnten uns im Objekt noch einmal umschauen.
§ 213.... Viele Gesetze haben den § 213. Die Nennung/Angabe gehört einfach dazu... Zumindest für mich als Laie... Es gibt § 213 sowohl aus DDR-Zeiten "Strafgesetzbuch der DDR": Ungesetzlicher Grenzübertritt, als auch im aktuellen StGB: § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags. Somit passt Deine Angabe von "schwerer" Fall - für mich als Laie - zu beiden StGB 🤷
Laut Wikipedia gab es in der Haftanstalt "Kommandos"; nicht nur ein Kommando. Weißt Du, für welche Firmen noch Zwangsarbeit geleistet wurde, außer für die MEWA? Und: wie geht es Dir heute!? Haftstrafe vorbei und wieder frei?
@@marcellu2301 danke! Auch für Deine schnelle Antwort! Dann gehe ich davon aus, dass Du (zumindest wegen dieser Haftstrafe) nicht mehr im Freiheitsentzug bist.🆓
@@stesch040 he die DDR ist lange vorbei.Das war 1986.Ja wir haben Zwangsarbeit leisten müssen im VEB Metallwaren Naumburg.Soviel Ich weiß gab es auch noch ein Abeitskomando Plaste im Haus 2 und im Haus 1 waren auch noch einige Arbeitskomandos.
Haben wir nicht nur, waren aber froh, dass dort vieles kurz und knapp beschreiben war. Wir hatten viel mehr Recherche - Material, allerdings wäre dann der Beitrag mind. 45 min. lang geworden. Aber trotzdem DANKE für das konstruktive Feedback.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback...
Gefängnis Strafe ist kein wohlfühl Urlaub. Warum dann über die Zustände schimpfen
Wollten die daraus nicht eigentlich ein Hotel draus machen?
Übernachtung im ehemaligen Knast... Hier würden politische Häftlinge der DDR weggesperrt, da würde ich mich als Gast nicht wohlfühlen... 🙄🤔🙏
Jepp, so war der Plan
Erst wird da nochmal Geld reingesteckt und dann es abgerissen... 🙄
Höre richtig hin.Von der Sanierung bis zur Schliessung vergingen nochmal fast 20 Jahre.
Auch ich war da Haus 2 Verwahrraum 213.Verurteilt nach Paragraf 213 im schweren Fall.Gearbeitet hab ich in der MEWA.
§ 213.... Viele Gesetze haben den § 213.
Die Nennung/Angabe gehört einfach dazu... Zumindest für mich als Laie...
Es gibt § 213 sowohl aus DDR-Zeiten "Strafgesetzbuch der DDR": Ungesetzlicher Grenzübertritt, als auch im aktuellen StGB: § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags.
Somit passt Deine Angabe von "schwerer" Fall - für mich als Laie - zu beiden StGB 🤷
Laut Wikipedia gab es in der Haftanstalt "Kommandos"; nicht nur ein Kommando. Weißt Du, für welche Firmen noch Zwangsarbeit geleistet wurde, außer für die MEWA?
Und: wie geht es Dir heute!? Haftstrafe vorbei und wieder frei?
@@stesch040 Paragraph 213 zu DDR Zeiten hieß Ungesetzlicher Grenzübertritt.Sprich Flucht aus der DDR.
@@marcellu2301 danke! Auch für Deine schnelle Antwort!
Dann gehe ich davon aus, dass Du (zumindest wegen dieser Haftstrafe) nicht mehr im Freiheitsentzug bist.🆓
@@stesch040 he die DDR ist lange vorbei.Das war 1986.Ja wir haben Zwangsarbeit leisten müssen im VEB Metallwaren Naumburg.Soviel Ich weiß gab es auch noch ein Abeitskomando Plaste im Haus 2 und im Haus 1 waren auch noch einige Arbeitskomandos.
Beim nächsten mal nicht nur Wikipedia vorlesen!
Haben wir nicht nur, waren aber froh, dass dort vieles kurz und knapp beschreiben war. Wir hatten viel mehr Recherche - Material, allerdings wäre dann der Beitrag mind. 45 min. lang geworden. Aber trotzdem DANKE für das konstruktive Feedback.
@@ostwindtv9917 schon abgerissen ????
Dort wurde Zwansarbeit fuer IKEA gelesitet, die sollten sich was schaemen !!!
Tja, wir waren damals schon der Billiglohnsektor für die BRD. Mit anderen Worten, es gab schon damals 1 Euro Jobber
Nicht nur für Ikea auch Auto und Möbel Industrie.