Eine Ergänzung: Aus obiger Formulierung darf nicht der Rückschluss gezogen werden, dass Träger von Maskenbrillen ein persönlicher Atemanschluss (Maske) zugeteilt werden muss. Es bedeutet lediglich, dass bei den Feuerwehrangehörigen, die über einen persönlichen Atemanschluss verfügen, die Brille - aus Gründen des Zeitgewinns im Einsatz - im Atemanschluss stets eingesetzt sein soll. Grundsätzlich ist es im Einsatz aus Zeitgründen vorteilhaft, wenn Brillenträgern eine persönliche Maske mit Maskenbrille zugeteilt wird. (Quelle: FwDV7 - Dürchführungshinweise)
Eine Ergänzung:
Aus obiger Formulierung darf nicht der Rückschluss gezogen werden, dass Träger von
Maskenbrillen ein persönlicher Atemanschluss (Maske) zugeteilt werden muss. Es bedeutet lediglich, dass bei den Feuerwehrangehörigen, die über einen persönlichen Atemanschluss verfügen, die Brille - aus Gründen des Zeitgewinns im Einsatz - im Atemanschluss stets eingesetzt sein soll.
Grundsätzlich ist es im Einsatz aus Zeitgründen vorteilhaft, wenn Brillenträgern eine persönliche Maske mit Maskenbrille zugeteilt wird. (Quelle: FwDV7 - Dürchführungshinweise)