Bei einer Fortbildungsveranstaltung, an der ich gestern teilgenommen habe, wurde deutlich, dass noch vieles unklar ist. Insbesondere gibt es noch keine klaren Richtlinien, ab wann von einem Missbrauch auszugehen ist, so dass es zu einer Überprüfung der Fahreignung kommt. Diesbezüglich habe ich folgende Frage gestellt: „Kann davon ausgegangen werden, dass Hinweise auf einen regelmäßigen Konsum, den Verdacht auf Missbrauch begründen?“ Die Antwort war dahingehend, dass dies durchaus der Fall sein kann und sogar sehr wahrscheinlich ist, es hierfür aber noch keine eindeutige Entscheidung gibt. Somit haben sich meine Bedenken, wie ich im Video dargestellt habe, dass weiterhin Hinweise auf einen regelmäßigen Cannabiskonsum zur Überprüfung der Fahreignung führen, bestätigt.
Aber bei alkohol sieht man kein regelmässigen Konsum wenn man ein kasten bier im auto hat? Da müssten doch die führerscheinstellen auch bedenken der Fahrtüchtigkeit haben?! Ist doch mit alkohol nun gleich gesetzt in FeV oder sehe ich das irgendwie falsch? Ihr video ist in diesem bezug erschreckend
Guter Vergleich. Der Unterschied zwischen THC und Alkohol ist der unterschiedliche Abbau. Während Alkohol sich linear abbaut, wird THC nach dem Konsum zunächst schnell und dann ausschleichend abgebaut. Gerade dieser ausschleichende Abbau kann zeitlich nicht zuverlässig bestimmt werden. Dieser ist abhängig von der Konsumintensität (Menge und THC-Gehalt) und individuellen Faktoren. Gesetzlich wurde bisher weder in der StVO noch in der FeV etwas geändert. Das Video sollte nicht erschreckend wirken, sondern aufklärend. Kann mir aber auch vorstellen, dass Personen, die sich durch das CanG eine Gleichstellung mit Alkohol erhofft haben, über die massiven Führerscheinfallen erschrocken sind.
Die FeV wurde geändert und Paragraf 13 und 13a sind gleich... Also wird alkohol und canabis in der FeV gleichgesetzt. Wo steht denn bitte das eine Vermutung bei nur dem Besitz oder Anbau gleich ein gelegentlicher Konsum von auszugehen ist demnach eine Fahreingnung zu überprüfen ist.
Ja stimmt. § 13a wurde in der FeV hinzugefügt. Wollte es nicht zu kompliziert machen. Der § 13a Abs 2 lautet: ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, Es geht also auch um die Annahme von Cannabismissbrauch. In der FeV Anlage 4 unter Punkt 9.2.1 Missbrauch heißt es: (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum können nicht hinreichend sicher getrennt werden.) Bei Alkohol ist die rechtliche Lage klar. Wer wiederholt nach § 24a Abs. 1 auffällig wurde, kann nicht zuverlässig trennen. Das gilt natürlich auch, wenn man 2x unter Cannabiseinfluss erwischt wurde. Für die Annahme von Cannabismissbrauch dürfte nach derzeit gültiger Rechtsprechung aber auch ein regelmäßiger Konsum herangezogen werden können. Zur Überprüfung der Fahreignung kann daher die Annahme eines regelmäßigen Konsums zur Überprüfung der Fahreignung führen. Es soll dann geklärt werden, ob ein ausreichendes Trennungsvermögen besteht. Da es diesbezüglich noch keine Urteile gibt, bleibt abzuwarten wie die Fahrerlaubnisbehörden reagieren, wenn es Hinweise auf regelmäßigen Konsum gibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Überprüfung kommt ist sehr hoch. Warum sollte eine Fahrerlaubnisbehörde die Füße still halten, solange es keine rechtliche Sicherheit darüber gibt, dass die Annahme von Missbrauch mit regelmäßigem Konsum begründet werden kann? Bisher war es jedenfalls so, dass regelmäßiger Konsum die Fahreignung ausgeschlossen hat. Ob der § 13a FeV daran etwas ändert, werden wohl erst die Gerichte entscheiden. Solange es diesbezüglich noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt, ist der Besitz entsprechender Mengen, die Rückschlüsse auf einen regelmäßigen Konsum zulassen, ein unkalkulierbares Risiko.
Eine Sucht kann zwar nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, wäre aber eher unwahrscheinlich. Da würde ich eher eine Art von „rituellem“ Konsum vermuten. Vielleicht hat dieser Konsument die Erfahrung gemacht, dass der Monat gut für ihn war, nachdem er am ersten Montag im Monat konsumiert hat. Nun konsumiert er jeden ersten Montag im Monat in der Hoffnung, dass der Monat wieder gut läuft. Aus gutachterlicher Sicht würde von einem regelmäßigem Konsum ausgegangen werden, wenn dieses „Ritual“ schon länger als 6 Monate andauert.
Was z. B. ist unwahr? Erst gestern habe ich wieder an einer Fortbildung mit dem Thema „CanG und Fahreignung“ teilgenommen. Dabei wurde deutlich, dass es für Führerscheinstellen noch keine klaren Richtlinien gibt, ab wann von einem Cannabismissbrauch auszugehen ist. Es scheint wahrscheinlich, dass alles was über einen risikoarmen Konsum hinausgeht, als Verdacht für Missbrauch geeignet ist. Dazu gehört dann auch ein regelmäßiger Konsum. Aber, wie schon geschrieben, mangelt es noch an klaren Richtlinien und Definitionen. Von daher empfiehlt es sich, nach wie vor besonnen im Umgang mit Cannabis zu sein.
Bei einer Fortbildungsveranstaltung, an der ich gestern teilgenommen habe, wurde deutlich, dass noch vieles unklar ist. Insbesondere gibt es noch keine klaren Richtlinien, ab wann von einem Missbrauch auszugehen ist, so dass es zu einer Überprüfung der Fahreignung kommt.
Diesbezüglich habe ich folgende Frage gestellt: „Kann davon ausgegangen werden, dass Hinweise auf einen regelmäßigen Konsum, den Verdacht auf Missbrauch begründen?“
Die Antwort war dahingehend, dass dies durchaus der Fall sein kann und sogar sehr wahrscheinlich ist, es hierfür aber noch keine eindeutige Entscheidung gibt.
Somit haben sich meine Bedenken, wie ich im Video dargestellt habe, dass weiterhin Hinweise auf einen regelmäßigen Cannabiskonsum zur Überprüfung der Fahreignung führen, bestätigt.
Aber bei alkohol sieht man kein regelmässigen Konsum wenn man ein kasten bier im auto hat? Da müssten doch die führerscheinstellen auch bedenken der Fahrtüchtigkeit haben?! Ist doch mit alkohol nun gleich gesetzt in FeV oder sehe ich das irgendwie falsch?
Ihr video ist in diesem bezug erschreckend
Guter Vergleich. Der Unterschied zwischen THC und Alkohol ist der unterschiedliche Abbau. Während Alkohol sich linear abbaut, wird THC nach dem Konsum zunächst schnell und dann ausschleichend abgebaut. Gerade dieser ausschleichende Abbau kann zeitlich nicht zuverlässig bestimmt werden. Dieser ist abhängig von der Konsumintensität (Menge und THC-Gehalt) und individuellen Faktoren.
Gesetzlich wurde bisher weder in der StVO noch in der FeV etwas geändert.
Das Video sollte nicht erschreckend wirken, sondern aufklärend. Kann mir aber auch vorstellen, dass Personen, die sich durch das CanG eine Gleichstellung mit Alkohol erhofft haben, über die massiven Führerscheinfallen erschrocken sind.
Die FeV wurde geändert und Paragraf 13 und 13a sind gleich...
Also wird alkohol und canabis in der FeV gleichgesetzt.
Wo steht denn bitte das eine Vermutung bei nur dem Besitz oder Anbau gleich ein gelegentlicher Konsum von auszugehen ist demnach eine Fahreingnung zu überprüfen ist.
Ja stimmt. § 13a wurde in der FeV hinzugefügt. Wollte es nicht zu kompliziert machen.
Der § 13a Abs 2 lautet:
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
Es geht also auch um die Annahme von Cannabismissbrauch. In der FeV Anlage 4 unter Punkt 9.2.1 Missbrauch heißt es:
(Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum können nicht hinreichend sicher getrennt werden.)
Bei Alkohol ist die rechtliche Lage klar. Wer wiederholt nach § 24a Abs. 1 auffällig wurde, kann nicht zuverlässig trennen. Das gilt natürlich auch, wenn man 2x unter Cannabiseinfluss erwischt wurde.
Für die Annahme von Cannabismissbrauch dürfte nach derzeit gültiger Rechtsprechung aber auch ein regelmäßiger Konsum herangezogen werden können. Zur Überprüfung der Fahreignung kann daher die Annahme eines regelmäßigen Konsums zur Überprüfung der Fahreignung führen. Es soll dann geklärt werden, ob ein ausreichendes Trennungsvermögen besteht.
Da es diesbezüglich noch keine Urteile gibt, bleibt abzuwarten wie die Fahrerlaubnisbehörden reagieren, wenn es Hinweise auf regelmäßigen Konsum gibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Überprüfung kommt ist sehr hoch.
Warum sollte eine Fahrerlaubnisbehörde die Füße still halten, solange es keine rechtliche Sicherheit darüber gibt, dass die Annahme von Missbrauch mit regelmäßigem Konsum begründet werden kann?
Bisher war es jedenfalls so, dass regelmäßiger Konsum die Fahreignung ausgeschlossen hat. Ob der § 13a FeV daran etwas ändert, werden wohl erst die Gerichte entscheiden.
Solange es diesbezüglich noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt, ist der Besitz entsprechender Mengen, die Rückschlüsse auf einen regelmäßigen Konsum zulassen, ein unkalkulierbares Risiko.
Regelmäßig bedeutet ebenso , jeden ersten Montag im Monat = süchtig
Eine Sucht kann zwar nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, wäre aber eher unwahrscheinlich. Da würde ich eher eine Art von „rituellem“ Konsum vermuten. Vielleicht hat dieser Konsument die Erfahrung gemacht, dass der Monat gut für ihn war, nachdem er am ersten Montag im Monat konsumiert hat. Nun konsumiert er jeden ersten Montag im Monat in der Hoffnung, dass der Monat wieder gut läuft.
Aus gutachterlicher Sicht würde von einem regelmäßigem Konsum ausgegangen werden, wenn dieses „Ritual“ schon länger als 6 Monate andauert.
@@mpuidiotentestfragen top danke für den Mehrwert
Sehr viel unwahr was ich hier gehört habe.tut mir leid aber sie haben sehr wenig Ahnung
Was z. B. ist unwahr? Erst gestern habe ich wieder an einer Fortbildung mit dem Thema „CanG und Fahreignung“ teilgenommen. Dabei wurde deutlich, dass es für Führerscheinstellen noch keine klaren Richtlinien gibt, ab wann von einem Cannabismissbrauch auszugehen ist.
Es scheint wahrscheinlich, dass alles was über einen risikoarmen Konsum hinausgeht, als Verdacht für Missbrauch geeignet ist. Dazu gehört dann auch ein regelmäßiger Konsum. Aber, wie schon geschrieben, mangelt es noch an klaren Richtlinien und Definitionen.
Von daher empfiehlt es sich, nach wie vor besonnen im Umgang mit Cannabis zu sein.