Dr. Steffen Dey: Abmahnung, Kündigung, Formvorschriften (#77)

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  • เผยแพร่เมื่อ 27 ธ.ค. 2024

ความคิดเห็น • 2

  • @matthiasmai9074
    @matthiasmai9074 25 วันที่ผ่านมา +1

    23:07 Es gibt auch eine weitere eher unbekannte Zustelloption Kostenpunkt ca. 15 - 30€ die Zustellung via Gerichtsvollzieher entweder per Post oder persönlich. Man meldt sich hier beim Amtsgericht bei der Gerichtsvollzieher stelle hier wird dann das zuzustellende Dokument kopiert amtlich beglaubigt und dann an den Briefkasten oder aber persönlich zugestellt. Der Vorteil ist, dass in diesem Fall nicht nur der Zeitpunkt und Ort sondern auch der Exakteinhalt rechtssicher zugestellt wird. Man erhält dann eine Postzustellurkunde und kann sich den Umweg über Zeugen, die krank werden oder aber kündigen etc. sparen. Per Fax wäre auch super aber welcher Arbeitnehmer hat schon ein Fax.

  • @matthiasmai9074
    @matthiasmai9074 24 วันที่ผ่านมา

    1:04:59 das Risiko ist ja nicht nur, dass es strafrechtlich für den Gf. Bedenklich ist, wenn er erwischt wird bei Arbeitszeitüberschreitung. Sollte sich der Mitarbeiter außerhalb des Rahmens, der durch Überstunden gedeckt ist verletzen, kann es sein, dass die Betriebliche Unfallversicherung nicht zahlt. Durch die für sorge Pflicht dem Arbeitnehmer gegenüber kann es auf Grund dessen sein, das der Gf. voll persönlich haftet. Außerdem stellt es ein nicht unerhebliches Risiko für den Arbeitnehmer dar, da er im Zweifel den Arbeitgeber verklagen muss und auf dessen Liquidität vertrauen muß. Beispiel ein Koch fest angestellt 8 stunden ein Fest ist im gange er leistet 2 überstunden und arbeitet danach noch 2 weitere Stunden. Stößt er versehentlich in der 11. Stunde ein Krug Brühe in der Fritteuse landet. Das heiße Fett spritzt der Mitarbeiter und ein weiterer hat Verbrennungen an denn Händen dem Gesicht muss ins Krankenhaus haut Transplantation etc..... Da möchte man nicht das die BG nach dem Arbeitszeit Nachweis fragt. Stellt sich dann heraus, das es keine keine ausreichende oder irreführende Dokumentation der Arbeitszeiten gibt. War es das mit dem versicherungsschutz. Den zoll und das Finanzamt hat man im Zweifel auch noch am Hals. Geschweige die Krankenhaus Rechnungen und ggf. Rückforderungen fon früheren fällen.
    Da es grad fahrlässig ist kann es dazu kommen das man als Gf nicht entlastet wird und somit persönlich haftet. Außerdem lässt sich die Frage stellen ob hier billigen ein Risiko in kauf genommen wurde und die Verletzung des 2. Mitarbeiters ggf. Eine Körperverletzung darstellt.
    Bei dem Beispiel mit Narkose Geräten kann ich zumindest für einem großen Norddeutschen hersteller sagen, dass eim gerät eher aus dem Verkehr gezogen wird als ein fehler wärenn einet Op zu riskieren.