Halt, Bill geht 🥺 was passiert jetzt mit ohm und Bibi? Danke für die Videos, ich schreibe nächste Woche GbR und verstehe jetzt schon mehr als on der Vorlesung! 🤗
Vielen Dank für Deine Frage.🙂 Grundsätzlich können sich Einzelunternehmende nicht willkürlich Rabatte selbst gewähren, um die Umsatzsteuer zu sparen. Die Bewertung der Privatentnahme aufgrund von Eigenverbrauch erfolgt entweder zum Beschaffungspreis zzgl. Nebenkosten, wie bspw. Versandkosten, oder zu Selbstkosten. Diese stellen zwangsläufig die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer gemäß § 3 Abs. 1b UStG dar. Sollten Einzelunternehmende ihren Mitarbeitenden einen (Mitarbeitenden)Rabatt gewähren, mindert sich hingegen die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es eine Mindestbesteuerung zum Marktpreis gibt, sollte der Abgabe-/Verkaufswert der entnommenen Ware/Dienstleistung unterhalb der Selbstkosten des Unternehmens liegen. Demnach kann auch hier nicht unverhältnismäßig rabattiert werden. Schau gerne auch für weitere Inhalte und Erklärungen auf unserem Instagram-Kanal vorbei: bit.ly/3MTWRh1
wie schon die bisher gesehenen Folgen wieder Cool erklärt, einfach MEGA!!!
Vielen Dank!
super danke! nicht umbedingt mein geschmack beim lernen, aber ich habe das wissen, was ich gebraucht habe :) danke
Sehr gerne! 😉
Sehr verständlich und anschaulich.
Danke. 😊
Viellen Dank🌹
Vielen lieben Dank für das Feedback! 🙂
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Halt, Bill geht 🥺 was passiert jetzt mit ohm und Bibi? Danke für die Videos, ich schreibe nächste Woche GbR und verstehe jetzt schon mehr als on der Vorlesung! 🤗
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Eure Videos sind so super! Wenn Bibi ihr Fahrrad privat einlegt, muss sie dann theoretisch ein Fahrtenbuch führen o.ä?
Dürfte man bei 20:15 sich selber ein Rabatt geben damit man weniger Ertrag aus privater Entnahme und weniger Umsatzsteuer hat?
Vielen Dank für Deine Frage.🙂
Grundsätzlich können sich Einzelunternehmende nicht willkürlich Rabatte selbst gewähren, um die Umsatzsteuer zu sparen. Die Bewertung der Privatentnahme aufgrund von Eigenverbrauch erfolgt entweder zum Beschaffungspreis zzgl. Nebenkosten, wie bspw. Versandkosten, oder zu Selbstkosten. Diese stellen zwangsläufig die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer gemäß § 3 Abs. 1b UStG dar.
Sollten Einzelunternehmende ihren Mitarbeitenden einen (Mitarbeitenden)Rabatt gewähren, mindert sich hingegen die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es eine Mindestbesteuerung zum Marktpreis gibt, sollte der Abgabe-/Verkaufswert der entnommenen Ware/Dienstleistung unterhalb der Selbstkosten des Unternehmens liegen. Demnach kann auch hier nicht unverhältnismäßig rabattiert werden.
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14:50 ohne video 👀
😂