In der nächsten Woche wollen wir über Richterstimmen zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen informieren. Wir wünschen einen schönen Sonntag und alles Gute. Stefan Mücke ➤ *🚨Vorlage und Mustereinspruch für die Grundsteuer BW* www.muecke.de/grundsteuer-bw ➤ *Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer:* steuerfokus.de ➤ *BizzCalc* der neue und smarte *Tischrechner* : bizzcalc.de persönliche und kostenfreie Version sichern: muecke.de/bizzcalc
Die Bescheide in BW sind schon seit längerem schriftlich gekommen. Nur die Hebesätze der Stadt und damit die tatsächlichen Kosten sind noch nicht Schriftlich eingegangen. Sind da die Fristen nicht schon überschritten?
Guten Tag. Ein Einspruch ist immer nur innerhalb der Einspruchsfrist zulässig. Ansonsten kann, wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht, eine Änderung beantragt werden. In diesem Fall würde ich aber einfach abwarten. Stefan Mücke
Ich habe meinen Bescheid auch bekommen und sofort Wiederspruch eingelegt. Vom Finanzamt habe ich niemals wieder was gehört, nicht mal daß mein per Einschreiben eingegangener Wiederspruch zur Kenntnis genommen wurde.
Wie kann etwas verfassungswidrig sein wenn wir in unserem tollen Deutschland doch gar keine Verfassung haben??????🤔 Kann mir mal jemand erklären warum wir immer von Verfassung, Verfassungsschutz, Verfassungsgericht sprechen?????🤔
Ich wohne in BW und habe gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt und dabei begründet mithilfe einer Mustervorlage zur fehlenden Verfassungskonformität. Abschließend habe ich in dem Einspruchsschreiben mitgeteilt, dass ich eine abschließende Begründung nachreichen werde. (Ich beabsichtige - nach Aufforderung des FA - diese Begründung nachzureichen, welcher ich amtliche Gutachten beilegen werde, welche die Bodenwerte meiner Flurstücke niedriger feststellen , als die dokumentierten Bodenrichtwerte) . Ich warte jetzt die Aufforderung des FA ab, Ich frage mich nur, ob ich lieber die von mir angekündigte Begründung schon jetzt proaktiv einreichen soll.
Ich würde an Ihrer Stelle das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Urteile des FG BW vom 11.6.2024, Az. 8 K 2368/22 und 8 K1582/23 beantragen. Diese Verfahren betrafen das BW-Modell für die Grundsteuer. In diesen Verfahren waren zwar die Kläger unterlegen. Allerdings hat das FG die Revision zum Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Steuergericht, zugelassen. Logischerweise ist jetzt noch nicht bekannt, ob die Kläger der beiden Ausgangsverfahren die Revision beim BFH auch eingelegt haben. Es ist jedoch mit nahezu absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass die Revisionen gegen die Urteile eingelegt werden. Mit dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens halten Sie sich alle Optionen offen und können den Ausgang der höchstrichterlichen Verfahren abwarten. Sofern die in Ihrem Besitz befindlichen Gutachten ergeben, dass der vom FA angesetzte Grundsteuerwert den Verkehrswert des Grund und Bodens um mindestens 40% übersteigt, würde ich zudem einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwerts wegen eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot stellen. So stellen Sie für diesen Fall sicher, dass ab 1.1.25 keine überhöhte Grundsteuer gezahlt werden muss.
Da redet die Politik immer von Bürokratieabbau und Steuervereinfachung, und dann wird so ein Monstrum erschaffen wie die Grundsteuerreform mit Neubewertung von Abermillionen Grundstücken. Hätte man nicht dem Urteil des BVerfG auch auf andere Weise gerecht werden können?
Bei den meisten Bescheiden dürfte die Einspruchsfrist längst abgelaufen sein. So auch bei mir. Das man Einspruch einlegen sollte, ist seit längerem bekannt. Allerdings war auch das für mich zu spät. Was kann man nun noch machen?
ja ist schon traurig 4 Wo. Einspruchsfrist und dann kommt der Bescheid auch fast 1 Wo. verspätet mit der Post, aber die FA's können sich Monate oder Jahre zeit lassen. Rechtlich nichts mehr aber eventuell das FA konsultieren im Falle grober Fehler/Abweichungen und auf Kulanz hoffen!
Hallo Herr Mücke, und vielen Dank für ihre tollen Videos. Wie legt man denn den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid in Brandenburg ein? Oder geht das dort nicht? Gibt es für den Einspruch auch Fristen? Freundliche Grüße
Hallo und danke für die tollen Inhalte auf diesem Kanal! Super Themen und toll erklärt. Eine Frage: Wir wohnen in Bayern und haben noch keinen Einspruch eingelegt. Sollen wir das jetzt machen? Also bevor der Feststellungsbescheid per Post kommt? Und Gilt der Mustereinspruch auch für das Bundesland Bayern? Vielen lieben Dank für ihre Antwort und machen Sie bitte weiter so
Aufkommensneutral (auf Gemeindeebene ?!) bedeutet nun sicher nicht, dass für jeden einzelnen Eigentümer die Höhe der Grundsteuer unverändert bleiben soll. Durch die vom Bundesverfassungsbericht gebotene Neubewerung der Grundstücke ergibt sich zwangsläufig, dass von einigen Eigentümer zukünftig eine höhere und von anderen eine niedrigere Grundsteuer gefordert wird. Kurz: Mehr Gerechtigkeit , indem sich etwas ändert.
Wenn der Eigentümer einer Villa mit Pool künftig mehr Grundsteuer bezahlen muss, fühlt sich das gerecht an. Und der Vermieter eines voll vermieteten MFH mit 10 Wohnungen muss auch mehr bezahlen, ist ja reich durch seine Mieteinnahmen. Gerecht? Nein, denn er kann (und wird) die höhere Grundsteuer auf alle seine Mieter umlegen gemäß geltendem Recht. Recht bedeutet nicht unbedingt auch gerecht.
In der nächsten Woche wollen wir über Richterstimmen zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen informieren.
Wir wünschen einen schönen Sonntag und alles Gute. Stefan Mücke
➤ *🚨Vorlage und Mustereinspruch für die Grundsteuer BW* www.muecke.de/grundsteuer-bw
➤ *Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer:* steuerfokus.de
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Hoffe auf positive Nachrichten 🎉
"Herr Scholz kann sich vielleicht nicht erinnern. " Köstlich....
😊🤣
Die Bescheide in BW sind schon seit längerem schriftlich gekommen. Nur die Hebesätze der Stadt und damit die tatsächlichen Kosten sind noch nicht Schriftlich eingegangen. Sind da die Fristen nicht schon überschritten?
Guten Tag. Ein Einspruch ist immer nur innerhalb der Einspruchsfrist zulässig. Ansonsten kann, wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht, eine Änderung beantragt werden. In diesem Fall würde ich aber einfach abwarten. Stefan Mücke
Ich habe meinen Bescheid auch bekommen und sofort Wiederspruch eingelegt.
Vom Finanzamt habe ich niemals wieder was gehört, nicht mal daß mein per Einschreiben eingegangener Wiederspruch zur Kenntnis genommen wurde.
@@Freydis-1gleiches bei mir. Hab nochmal hingeschrieben und um Mitteilung zum Bearbeitungsstand gebeten. Die kam auch. Noch nicht bearbeitet.
Wie kann etwas verfassungswidrig sein wenn wir in unserem tollen Deutschland doch gar keine Verfassung haben??????🤔
Kann mir mal jemand erklären warum wir immer von Verfassung, Verfassungsschutz, Verfassungsgericht sprechen?????🤔
Darauf gibt es anscheinend nie eine Antwort! Komisch, oder??? 🤦🏻♀️🙄
Wenn man denkt man hätte "Eigentum" und zahlt lebenslänglich Grundsteuer-Miete... 🤣
Ich wohne in BW und habe gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt und dabei begründet mithilfe einer Mustervorlage zur fehlenden Verfassungskonformität. Abschließend habe ich in dem Einspruchsschreiben mitgeteilt, dass ich eine abschließende Begründung nachreichen werde. (Ich beabsichtige - nach Aufforderung des FA - diese Begründung nachzureichen, welcher ich amtliche Gutachten beilegen werde, welche die Bodenwerte meiner Flurstücke niedriger feststellen , als die dokumentierten Bodenrichtwerte) . Ich warte jetzt die Aufforderung des FA ab, Ich frage mich nur, ob ich lieber die von mir angekündigte Begründung schon jetzt proaktiv einreichen soll.
Ich würde an Ihrer Stelle das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Urteile des FG BW vom 11.6.2024, Az. 8 K 2368/22 und 8 K1582/23 beantragen. Diese Verfahren betrafen das BW-Modell für die Grundsteuer. In diesen Verfahren waren zwar die Kläger unterlegen. Allerdings hat das FG die Revision zum Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Steuergericht, zugelassen. Logischerweise ist jetzt noch nicht bekannt, ob die Kläger der beiden Ausgangsverfahren die Revision beim BFH auch eingelegt haben. Es ist jedoch mit nahezu absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass die Revisionen gegen die Urteile eingelegt werden. Mit dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens halten Sie sich alle Optionen offen und können den Ausgang der höchstrichterlichen Verfahren abwarten. Sofern die in Ihrem Besitz befindlichen Gutachten ergeben, dass der vom FA angesetzte Grundsteuerwert den Verkehrswert des Grund und Bodens um mindestens 40% übersteigt, würde ich zudem einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwerts wegen eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot stellen. So stellen Sie für diesen Fall sicher, dass ab 1.1.25 keine überhöhte Grundsteuer gezahlt werden muss.
Vielen Dank! Mich würde die Vorgehensweise für Bayern interessieren 🙏
Guten Tag. Wir werden dazu berichten. Stefan Mücke
Wie kann man denn in 2024 gegen den Grundsteuerbescheid zum 1.1.2022 vorher Einspruch erheben?
Da redet die Politik immer von Bürokratieabbau und Steuervereinfachung, und dann wird so ein Monstrum erschaffen wie die Grundsteuerreform mit Neubewertung von Abermillionen Grundstücken. Hätte man nicht dem Urteil des BVerfG auch auf andere Weise gerecht werden können?
Was gibt's neues zu dieser Thema?
Bei den meisten Bescheiden dürfte die Einspruchsfrist längst abgelaufen sein. So auch bei mir. Das man Einspruch einlegen sollte, ist seit längerem bekannt. Allerdings war auch das für mich zu spät. Was kann man nun noch machen?
ja ist schon traurig 4 Wo. Einspruchsfrist und dann kommt der Bescheid auch fast 1 Wo. verspätet mit der Post, aber die FA's können sich Monate oder Jahre zeit lassen. Rechtlich nichts mehr aber eventuell das FA konsultieren im Falle grober Fehler/Abweichungen und auf Kulanz hoffen!
Hallo Herr Mücke, und vielen Dank für ihre tollen Videos. Wie legt man denn den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid in Brandenburg ein? Oder geht das dort nicht? Gibt es für den Einspruch auch Fristen?
Freundliche Grüße
Hallo und danke für die tollen Inhalte auf diesem Kanal! Super Themen und toll erklärt.
Eine Frage:
Wir wohnen in Bayern und haben noch keinen Einspruch eingelegt. Sollen wir das jetzt machen? Also bevor der Feststellungsbescheid per Post kommt?
Und
Gilt der Mustereinspruch auch für das Bundesland Bayern?
Vielen lieben Dank für ihre Antwort und machen Sie bitte weiter so
Das würde mich auch sehr interessieren da wir auch in Bayern leben 🙏
Guten Tag. Gerne können wir in Kürze auch einmal die Situation in Bayern darstellen. Stefan Mücke
Wieviel Prozent haben ihre Erklärungen eigentlich noch nicht abgegeben? Ist das bekannt?
Ist es für einen Einspruch nicht eigentlich schon zu spät?
Weil Sie zu Beginn des Videos erwähnen „Sollten Sie Einspruch einlegen“….
Das sind raubritter für mein Grundstück muss ich zahlen strassengebür und .und
Aufkommensneutral (auf Gemeindeebene ?!) bedeutet nun sicher nicht, dass für jeden einzelnen Eigentümer die Höhe der Grundsteuer unverändert bleiben soll. Durch die vom Bundesverfassungsbericht gebotene Neubewerung der Grundstücke ergibt sich zwangsläufig, dass von einigen Eigentümer zukünftig eine höhere und von anderen eine niedrigere Grundsteuer gefordert wird.
Kurz: Mehr Gerechtigkeit , indem sich etwas ändert.
sonst hätte man es ja auch so lassen können, wie es war
Wenn der Eigentümer einer Villa mit Pool künftig mehr Grundsteuer bezahlen muss, fühlt sich das gerecht an. Und der Vermieter eines voll vermieteten MFH mit 10 Wohnungen muss auch mehr bezahlen, ist ja reich durch seine Mieteinnahmen. Gerecht? Nein, denn er kann (und wird) die höhere Grundsteuer auf alle seine Mieter umlegen gemäß geltendem Recht. Recht bedeutet nicht unbedingt auch gerecht.
@@roterhugo57 Die Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Nebenkosten könnte man ja abschaffen.
@@siegfriedkupfer3691 Meines Wissens ist das nicht geplant.
@@roterhugo57 Komisch eigentlich. Die Regierung verteilt doch sonst so gerne soziale Wohltaten.
👍
Dan wird verfassungs geändert
👍