@UDCC 1:45 - parken vor und hinter Einmündungen? "Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ist rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen."
Richtig, für den Abstand des BMW ist Käffchen nicht verantwortlich. Ich hätte (voll) gebremst, um die Kollision bei 5:15 zu vermeiden. Warum soll man sich auch freiwillig den eigenen Wagen kaputtfahren?
7:45 bremsen ihm vll Lichthupe gegeben und dann ordentlich links vorbei fahren. Als er dann rechts überholt kommt ja gerade von links kein besonders schneller Verkehr, das hätte er durchaus schon schaffen können. Sonst halt warten. Die Zeit und Geduld sollte man haben.
Warum hab ich deinen Kanal jetzt erst entdeckt?? Like und Abo dagelassen! Cooool, erstmal durch die älteren Folgen wühlen. Kriegst demnächst auch Clips von mir. Aber erstmal mach ich Urlaub :D Schönen Sonntag euch allen!
1:46 Ja, 10 Meter Abstand zur Ampel. Das sollte hier durchaus mehr sein, also sehe ich auch nur das Parken entgegen der Fahrtrichtung, zumindest sofern davor kein Halteverbotsschild ist.
@@JuergenHoppe1 Laut Bußgeldkatalog über Google muss der Abstand wohl mindestens 10 Meter betragen. Da dort etwas mehr als 2 Autos davor passen, dürften das so rund 10 Meter sein.
3:30 für jene, die sich fragen (so wie ich), dass das nicht nur ein Überfahren der Haltelinie ist. Sie ist bis in den geschützten Kreuzungsbereich, hier die aufgezeichnete Fußgängerfurt, gefahren. Dadurch ist es ein Rotlichtverstoß.
Bei 1:46 ist auch eine gestrichelte "Vor-Haltelinie" um den Bereich vor der Ampel für Autos freizulassen, die rechts aus dem Parkplatz kommen. Das heißt das Fahrzeuge die an der Ampel warten müssen, theoretisch vor dem Falschparker stehen müssten. Zudem zählt ja auch erst ab dieser Linie die 10 Meter-Regel oder?
Zu 8:50 Kivba, jein. Klar ist er auf der Gegenspur, trotzdem gibt es dafür Regeln. Nähert sich das Einsatzfahrzeug auf der Landstraße von vorne, gibt es zwei Möglichkeiten: Es hat freie Fahrt und muss keine anderen Verkehrsteilnehmenden überholen, dann kannst du normal weiterfahren. Befinden sich aber vor dem Einsatzwagen noch andere Fahrzeuge oder Fußgängerinnen und Fußgänger, dann solltest du Platz machen. Du reduzierst deine Geschwindigkeit und fährst möglichst weit rechts. So kann das Einsatzfahrzeug in deiner Spur problemlos ein Überholmanöver machen. Vielleicht war der Grundgedanke von dem Fahrzeug davor, platz machen soviel wie möglich, damit die Polizei von vorne trotz überhöhter Geschwindigkeit genug Fläche hat. Da Ausweichen oder eben Rechts zur Seite fahren nicht ungefährlicht ist. Dieses wäre der Text für von hinten Kommende Einsatzfahren "Jetzt ist es wichtig, dass du sowohl langsamer fährst als auch möglichst weit rechts. Weichst du bei zu hohem Tempo nach rechts aus, kannst du ins Schleudern geraten und damit dich und den Einsatz gefährden. " Genießt das Wochenende
0:24 hätte der Einsender hier gewartet, hätte der Focus Fahrer eine der Lücken nutzen können. Wie der aus dem Winkel in dem er dort stand rückwärts in die Lücke hinter dem ersten geparkten Fahrzeug fahren soll, keine Ahnung ob das ein Berliner hinbekommen hätte, aber auch für die gilt die Physik. Die Räder des Focus waren schon voll eingeschlagen, um in die Lücke zu fahren, hätte der Fahrer noch ein Stück nach vorn fahren müssen, neben dem ersten geparkten PKW anhalten um dann rückwärts einparken zu können. Man kann ja mal auf einem leeren Parkplatz versuchen, wie sich der Wendekreis eines Fahrzeugs ändert, wenn man einmal vorwärts mit voll eingeschlagenen Rädern einen Halbkreis fährt und anschließend aus der Endposition, mit dem identischen Lenkradeinschlag, den Halbkreis rückwärts fährt.
@@rallye_in_mitteldeutschland Stimmt, stand er aber im Clip auch. Eventuell hätte es aber geklappt, wenn er nach rechts eingelenkt hätte. Das, was er gemacht hat, hat auf jeden Fall nicht geholfen.
7:02 Auf die Frage, warum "wir" das nicht dürfen, könnten die Ampelschaltungen sein und der damit entstehende Rückstau. 7:50 Entweder richtig beschleunigen und links dran vorbei (Platz war genug), oder vorher Fuß vom Gas und wenn frei vorbei. Aber bestimmt nicht so. Rechts überholen ist nicht umsonst verboten.
Bei Minute 7:08 mit den österreichischen Fahrrad Fahrer, bin einmal in Klagenfurt am Wörthersee mit dem Klapprad auf der Straße gefahren aber die Autofahrer dort lassen so wenig Platz wie zwischen 2000-2010 in Berlin 😂
5:53 die Gießkanne lag vermutlich ungesichert auf dem Dachgarten eines Fahrzeugs, so nannte man früher den aus Rohren oder Streben gefertigten Dachgepäckträger, der auf dem Autodach befestigt werden konnte um mehr Gepäck mitnehmen zu können.
Kommentar antwort 😎meine dashcam wurde als beweis zugelassen da ich fußgänger bin und an sonsten nachweislich nur naturaufnahmen auf der dashcam habe zählt das gesetz der straßen verkersordnung in meinem fall nicht ... die beleidigung steht somit im vordergrund laut bgb und der fahrverstoß wird als versuchte körperverletzung/strafvereitelung angesehen und somit werden die bußgelder mit tagessätzen bestraft
@@LukaschAlso bei Sandmerkelchen hätte jetzt die Pfeife angefangen zu glühen. Der würde sich lieber beide Arme und beide Beine amputieren lassen, als auch nur einen Zentimeter auf dem Gehweg zu fahren.😎
6:44 die Kurve ist vermutlich einfach nur zu eng, so dass die Stelle laut StVO nicht geeignet ist zum abbiegen und bevor einer die Schilder mitnimmt, hat man das abbiegen untersagt. Aber auch gut möglich, dass es gemacht wurde, damit der Querverkehr besser fließen kann. Ich priorisiere aber die 1. Aussage.
Ist das nicht die Ecke die schon in zahlreichen Dashcam-Videos zu sehen war? Da war rechts, wohl wegen einer Ampel, ein Stau und die illegalen Rechtsabbieger kamen nicht weiter und haben die Spur versperrt.
Fahrverbot - mit dem Fahrrad kann das auch passieren Ein Fahrverbot kann auch Radfahrer betreffen. Ein Fahrverbot kann auch Radfahrer betreffen. Auch einen Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad kann ein Fahrverbot ereilen. Und das aus verschiedenen Gründen. Eine Fahrerlaubnis an sich gibt es für das Fahrradfahren nicht. Dennoch können Behörden ein Radfahrverbot aussprechen. Wenn ein Verkehrsteilnehmer zum Beispiel eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt, kann ein Fahrradfahrverbot erteilt werden. Wann droht ein Radfahrverbot? Ein Fahrverbot für Radfahrer kann aus vielen Gründen erfolgen. Alle Verkehrsteilnehmer, so auch Fahrradfahrer, müssen sich an die gängige Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und diese befolgen. Verstöße und Missachtungen können Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie auch ein Fahrverbot mit dem Fahrrad oder dem Auto zur Folge haben. Wird ein Radfahrer auffällig oder begeht im Straßenverkehr eine Straftat, dann kann ihm die Nutzung des Rads und somit die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden. Zur Missachtung der StVO gehören neben Trunkenheitsfahrten, auch Rotlichtverstöße, das Befahren der falschen Fahrbahnseite oder die Nutzung eines nichtverkehrssicheren Fahrrads. Wer wiederholt gegen Regeln und Vorschriften verstößt, wie zum Beispiel in einer Fußgängerzone das Fahrverbot für Fahrräder mehrmals ignoriert oder wiederholt über eine rote Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Fahrrad kann davon genauso betroffen sein, wie alle weiteren Fahrzeuge, die der Fahrer führen darf. Um Punkte in Flensburg oder mit dem Fahrrad ein Fahrverbot zu erhalten, muss kein Führerschein vorliegen. Auch Radfahrer ohne eine Fahrerlaubnis können ein Fahrverbot erhalten. Wird das Fahrverbot für das Fahrrad ignoriert, drohen einem Radfahrer weitere rechtliche Konsequenzen und ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.
Vor allem hätte mich mal die andere Richtung der Ampel interessiert. Gibt durchaus welche, die für eine Seite eher Grün anzeigen als für die andere Seite.
Deine Aussage bei 6:10 verstehe ich nicht? Ladungssicherung ist wichtig - soweit gehe ich Konform - allerdings dieses besonders bei leichten Teilen verstehe ich nicht ganz. Also, die Rüttelmaschine macht nichts aus, wenn die vor fliegt...?
Der Satz betont die Notwendigkeit der Ladungssicherung insbesondere bei leichten Teilen, erwähnt jedoch nicht explizit, dass schwerere Gegenstände nicht gesichert werden müssen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass leichte Gegenstände besonders gefährdet sind, was nicht bedeutet, dass die Sicherung anderer Ladungen vernachlässigt werden kann. 😂 War dir wirklich nicht klar, dass das jetzt kommt. 😂
@@AR-dw2ff Mir schon, aber dir nicht, worauf ich hinaus will, scheint mir! Ladungssicherung ist unabhängig vom Gewicht notwendig und erforderlich! Schonmal eine schöne leichte Malerfolie bei 160 plötzlich quer über die Frontscheibe gehabt? Nein? Siehst genau gar nichts mehr - geiles Feeling! Oder Ne Rüttelmaschine ungesichert von vorn ins Führerhaus? Ist schon Geil, was das Ding für Kräfte entfalten kann - liegt wohl daran, daß ein Handy auf der Hutablage, bei einem Crash mal eben vor schnellt und dabei das 300 g Teil eine Gewichtskraft von knapp 17 Kg entwickelt - bei 50 Km/h! Wir reden also nicht von Autobahntempo und nahezu ungebremst oder ähnliches... Es ist folgendermaßen: Der Mensch ist Faul und Egoistisch - und wie wir seit Einstein spätestens wissen, Grenzenlos dumm! Leichte Ladung gefährdet eher die Hinterherfahrenden = Egoismus und Faulheit, während schwere Ladung eher einen selbst gefährdet = Faulheit und Dummheit. Aus dem Grund muß JEDE Ladung gesichert sein. Uninteressant, wie Schwer oder Leicht. Einzig der Aufwand der Sicherung unterscheidet sich. Während bei der Malerfolie schon reicht, wenn es nicht vom Fahrtwind aufgewirbelt werden kann, ist das bei der Rüttelplatte dann doch eine kleine Ecke "aufwändiger"... Jetzt verstand, worauf ich hinaus will? Mag unterschiedliche Intensionen geben, aber gesichert muß immer werden! Genau darauf will ich raus - und nicht dieses "insbesondere Leichte"... Genau so sichern nämlich teilweise Leute wirklich! Da sitzt einer auf der Ladefläche und hält fest - ja ne, is klar... Eine Vollbremsung und mal schauen, wer was wo wie noch Festhält... Nicht mal bei Tempo 30 schafft er das... Von einem Auffahrunfall bei Tempo 30 reden wir da noch gar nicht - aber auf die Idee kommen Sie trotzdem...!
Das bezweifle ich irgendwie. Rein nach Datenschutz ist das private Filmen mit berechtigtem Interesse für die Verteidigung vor Gericht durchaus möglich, vor allem wenn nicht unbegrenzt lange gespeichert wird. Gibt es da konkrete Urteile oder Gesetzestexte zu? Hier in DE zum Beispiel ist ja auch nur die stark begrenzte Verarbeitung von Videomaterial möglich und das Veröffentlichen wie hier auf den Kanälen wird auch eher geduldet als explizit erlaubt.
@@k.aeffchen da wird es nicht zur Verkehr Überwachung gespeichert. Bin mir da aber nicht sicher. Da ich keinen Tesla fahre, sondern nur eine altes Auto interessiert mich nur ob Dashcams erlaubt sind. Ist in vielen Ländern unterschiedlich.
Bei 1:46 ist auch eine gestrichelte "Vor-Haltelinie" um den Bereich vor der Ampel für Autos freizulassen, die rechts aus dem Parkplatz kommen. Das heißt das Fahrzeuge die an der Ampel warten müssen, theoretisch vor dem Falschparker stehen müssten. Zudem zählt ja auch erst ab dieser Linie die 10 Meter-Regel oder?
4:45 wenn das nicht fahren nach gehör war u selbst das schlecht... Linker spiegel klar zu sehen, wenn man sich schon nicht vorschriftsmäsig um 180 grad dreht...
Käffchen 4:40 hättest dem Gegenüber zu erst rausgelassen war's gut §1 StVO......mal warten 😊😮😢 ❤ auf PPL passieren so anrempler 😂 Versuch rückwärts einzupacken ist bessere Übersicht beim rausfahren 😊
Cageythree erwartet allerdings auch nicht mehr viel vom Leben, oder? Schade, dass der völlig gestörte Abstand in seinem letzten Clip im Kommentar so rein gar keine Erwähnung findet. Aber gut, ist halt kein Radfahrer.
😎ich finde das rotlicht verstöße mit 500€ pro sekunde rotlicht geahndet werden sollte🤓da ich ein bischen humpel denken die bike und autofahrer immer 9/10tel das ich sie an der ampel blockiere🤭ich hab jetzt auch ne dashcam und zeige jeden an der mir an der ampel den vortritt nimmt🥴bei finger zeig giebt es gleich noch ne anzeige wegen beleidigung
deine Dashcam wird da als Beweismittel jedes einzelne Mal abgelehnt werden. Das einzige was Erfolg haben könnte sind die Anzeigen wegen Beleidigung. Und nein Strafen müssen nicht höher, sondern prozentual zum Einkommen, dann tuts auch jedem weh
meine dashcam wurde als beweis zugelassen da ich fußgänger bin und an sonsten nachweislich nur naturaufnahmen auf der dashcam habe zählt das gesetz der straßen verkersordnung in meinem fall nicht ... die beleidigung steht somit im vordergrund laut bgb und der fahrverstoß wird als versuchte körperverletzung/strafvereitelung angesehen und somit werden die bußgelder mit tagessätzen bestraft....
5:57
Volle Kanne!
Sehr schön
👍👍👍
@UDCC 1:45 - parken vor und hinter Einmündungen?
"Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ist rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen."
5:21 der wäre mir so egal gewesen dafür hällt man Sicherheitsabstand
Richtig, für den Abstand des BMW ist Käffchen nicht verantwortlich.
Ich hätte (voll) gebremst, um die Kollision bei 5:15 zu vermeiden.
Warum soll man sich auch freiwillig den eigenen Wagen kaputtfahren?
allein für das Thumbnail gibts nen Like und nen Kommi für den Algorithmus! :D Top Wortwitz und damit ein sehr ansprechendes Thumbnail ;)
7:45 bremsen ihm vll Lichthupe gegeben und dann ordentlich links vorbei fahren. Als er dann rechts überholt kommt ja gerade von links kein besonders schneller Verkehr, das hätte er durchaus schon schaffen können. Sonst halt warten. Die Zeit und Geduld sollte man haben.
Ab 7:52 und ab 8:21: Die Sicherheitsabstände sehen sehr interessant aus
5:10 👍 für den Warnblinker vor/bei dem Abbremsen wegen der Gießkanne!
Danke für die Blumen
Warum hab ich deinen Kanal jetzt erst entdeckt?? Like und Abo dagelassen! Cooool, erstmal durch die älteren Folgen wühlen. Kriegst demnächst auch Clips von mir. Aber erstmal mach ich Urlaub :D Schönen Sonntag euch allen!
8:52 Stimme vom Känguruh...
Schönes video, danke dafur!! Den kommentar ist sehr lustig und interessant! :D Grußen aus Holland!
1:46 Ja, 10 Meter Abstand zur Ampel. Das sollte hier durchaus mehr sein, also sehe ich auch nur das Parken entgegen der Fahrtrichtung, zumindest sofern davor kein Halteverbotsschild ist.
Wo hast du die Entfernung her?
@@JuergenHoppe1 Laut Bußgeldkatalog über Google muss der Abstand wohl mindestens 10 Meter betragen. Da dort etwas mehr als 2 Autos davor passen, dürften das so rund 10 Meter sein.
@@JuergenHoppe1 StVO § 37 Absatz 1 Satz 2
@@Cid0484 Tatsache, aber er muss schon bis zum Ende lesen: "... Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird."
Wurde es verdeckt? Nein.
Da ist noch ne Radspur am Ende zu sehen, und etwas das wie ne Seitenstraße aussieht. Das wird jetzt alles blockiert.
3:30 für jene, die sich fragen (so wie ich), dass das nicht nur ein Überfahren der Haltelinie ist. Sie ist bis in den geschützten Kreuzungsbereich, hier die aufgezeichnete Fußgängerfurt, gefahren. Dadurch ist es ein Rotlichtverstoß.
Marcel V. hört gute Musik 👍
5:13 da hätte ich ne Vollbremsung gemacht.
Ja, wir hier im „tiefsten“ Bayern habe auch so komische aus dem „tiefsten“ Berlin 😂
Bei 1:46 ist auch eine gestrichelte "Vor-Haltelinie" um den Bereich vor der Ampel für Autos freizulassen, die rechts aus dem Parkplatz kommen. Das heißt das Fahrzeuge die an der Ampel warten müssen, theoretisch vor dem Falschparker stehen müssten. Zudem zählt ja auch erst ab dieser Linie die 10 Meter-Regel oder?
Zu 8:50 Kivba, jein. Klar ist er auf der Gegenspur, trotzdem gibt es dafür Regeln.
Nähert sich das Einsatzfahrzeug auf der Landstraße von vorne, gibt es zwei Möglichkeiten: Es hat freie Fahrt und muss keine anderen Verkehrsteilnehmenden überholen, dann kannst du normal weiterfahren. Befinden sich aber vor dem Einsatzwagen noch andere Fahrzeuge oder Fußgängerinnen und Fußgänger, dann solltest du Platz machen. Du reduzierst deine Geschwindigkeit und fährst möglichst weit rechts. So kann das Einsatzfahrzeug in deiner Spur problemlos ein Überholmanöver machen.
Vielleicht war der Grundgedanke von dem Fahrzeug davor, platz machen soviel wie möglich, damit die Polizei von vorne trotz überhöhter Geschwindigkeit genug Fläche hat. Da Ausweichen oder eben Rechts zur Seite fahren nicht ungefährlicht ist. Dieses wäre der Text für von hinten Kommende Einsatzfahren "Jetzt ist es wichtig, dass du sowohl langsamer fährst als auch möglichst weit rechts. Weichst du bei zu hohem Tempo nach rechts aus, kannst du ins Schleudern geraten und damit dich und den Einsatz gefährden. "
Genießt das Wochenende
0:24 hätte der Einsender hier gewartet, hätte der Focus Fahrer eine der Lücken nutzen können. Wie der aus dem Winkel in dem er dort stand rückwärts in die Lücke hinter dem ersten geparkten Fahrzeug fahren soll, keine Ahnung ob das ein Berliner hinbekommen hätte, aber auch für die gilt die Physik. Die Räder des Focus waren schon voll eingeschlagen, um in die Lücke zu fahren, hätte der Fahrer noch ein Stück nach vorn fahren müssen, neben dem ersten geparkten PKW anhalten um dann rückwärts einparken zu können. Man kann ja mal auf einem leeren Parkplatz versuchen, wie sich der Wendekreis eines Fahrzeugs ändert, wenn man einmal vorwärts mit voll eingeschlagenen Rädern einen Halbkreis fährt und anschließend aus der Endposition, mit dem identischen Lenkradeinschlag, den Halbkreis rückwärts fährt.
Er hätte einfach rückwärts geradeaus fahren können und dann vorwärts in die Lücke.
@@udcc da hätte ihm der zweite Ford doch auch im Weg gestanden.
@@rallye_in_mitteldeutschland Stimmt, stand er aber im Clip auch. Eventuell hätte es aber geklappt, wenn er nach rechts eingelenkt hätte. Das, was er gemacht hat, hat auf jeden Fall nicht geholfen.
7:02 Auf die Frage, warum "wir" das nicht dürfen, könnten die Ampelschaltungen sein und der damit entstehende Rückstau. 7:50 Entweder richtig beschleunigen und links dran vorbei (Platz war genug), oder vorher Fuß vom Gas und wenn frei vorbei. Aber bestimmt nicht so. Rechts überholen ist nicht umsonst verboten.
Bei Minute 7:08 mit den österreichischen Fahrrad Fahrer, bin einmal in Klagenfurt am Wörthersee mit dem Klapprad auf der Straße gefahren aber die Autofahrer dort lassen so wenig Platz wie zwischen 2000-2010 in Berlin 😂
Abonniert. 👍👍
5:53 die Gießkanne lag vermutlich ungesichert auf dem Dachgarten eines Fahrzeugs, so nannte man früher den aus Rohren oder Streben gefertigten Dachgepäckträger, der auf dem Autodach befestigt werden konnte um mehr Gepäck mitnehmen zu können.
Gilt das eigentlich schon als Fundunterschlagung, wenn man die Gießkanne jetzt mitnimmt und verwendet? Müsste man direkt mal Solmecke fragen. 🤣
Tu dir keinen Zwang an
Soweit ich weiß gilt die Meldepflicht erst ab einem Wert von 10€. So eine Gießkanne kostet bei Obi 5€.
3:30 bei genügend Punkten gibt es gelbe Kennzeichen. Dachte ich eigentlich. 😂
Ben je gek?🤣🤣
Kommentar antwort 😎meine dashcam wurde als beweis zugelassen da ich fußgänger bin und an sonsten nachweislich nur naturaufnahmen auf der dashcam habe zählt das gesetz der straßen verkersordnung in meinem fall nicht ... die beleidigung steht somit im vordergrund laut bgb und der fahrverstoß wird als versuchte körperverletzung/strafvereitelung angesehen und somit werden die bußgelder mit tagessätzen bestraft
Hab dir auch mal wieder 2 Clips geschickt, einer davon ist gerade ein paar Stunden alt. Ich hoffe, Swisstransfer ist auch okay. ;)
2:05 Und der Oberstabsanzeigenhauptmeister nimmt den Fuß- statt des Radweges: Mahlzeit!
Soll ich die Personen umfahren? Die dürfen den Radweg benutzen oder was?
@@LukaschAlso bei Sandmerkelchen hätte jetzt die Pfeife angefangen zu glühen. Der würde sich lieber beide Arme und beide Beine amputieren lassen, als auch nur einen Zentimeter auf dem Gehweg zu fahren.😎
@@Garfield1970 Ich bekenne mich schuldig.
4:58 deswegen hab ich auch seitlich Kameras um sowas besser drauf zuhaben
7:51 Lichthupe geben damit er wieder rechts rüber zieht da ist ja frei.
6:44 die Kurve ist vermutlich einfach nur zu eng, so dass die Stelle laut StVO nicht geeignet ist zum abbiegen und bevor einer die Schilder mitnimmt, hat man das abbiegen untersagt.
Aber auch gut möglich, dass es gemacht wurde, damit der Querverkehr besser fließen kann. Ich priorisiere aber die 1. Aussage.
Ist das nicht die Ecke die schon in zahlreichen Dashcam-Videos zu sehen war? Da war rechts, wohl wegen einer Ampel, ein Stau und die illegalen Rechtsabbieger kamen nicht weiter und haben die Spur versperrt.
9;00 der hatte eher angst geblitzt zu werden....
8:26 ja toll und der dumme gewinnt dann
thank...
1:10 Wie heisst das Lied was im Hintergrund läuft? Ist zwar ein alter Klassiker aber ich komm nicht mehr aud den Liedtitel.
Paul van Dyk - Nothing but You
Fahrverbot - mit dem Fahrrad kann das auch passieren
Ein Fahrverbot kann auch Radfahrer betreffen. Ein Fahrverbot kann auch Radfahrer betreffen.
Auch einen Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad kann ein Fahrverbot ereilen. Und das aus verschiedenen Gründen. Eine Fahrerlaubnis an sich gibt es für das Fahrradfahren nicht. Dennoch können Behörden ein Radfahrverbot aussprechen. Wenn ein Verkehrsteilnehmer zum Beispiel eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt, kann ein Fahrradfahrverbot erteilt werden.
Wann droht ein Radfahrverbot?
Ein Fahrverbot für Radfahrer kann aus vielen Gründen erfolgen. Alle Verkehrsteilnehmer, so auch Fahrradfahrer, müssen sich an die gängige Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und diese befolgen. Verstöße und Missachtungen können Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie auch ein Fahrverbot mit dem Fahrrad oder dem Auto zur Folge haben.
Wird ein Radfahrer auffällig oder begeht im Straßenverkehr eine Straftat, dann kann ihm die Nutzung des Rads und somit die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden. Zur Missachtung der StVO gehören neben Trunkenheitsfahrten, auch Rotlichtverstöße, das Befahren der falschen Fahrbahnseite oder die Nutzung eines nichtverkehrssicheren Fahrrads.
Wer wiederholt gegen Regeln und Vorschriften verstößt, wie zum Beispiel in einer Fußgängerzone das Fahrverbot für Fahrräder mehrmals ignoriert oder wiederholt über eine rote Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Fahrrad kann davon genauso betroffen sein, wie alle weiteren Fahrzeuge, die der Fahrer führen darf.
Um Punkte in Flensburg oder mit dem Fahrrad ein Fahrverbot zu erhalten, muss kein Führerschein vorliegen. Auch Radfahrer ohne eine Fahrerlaubnis können ein Fahrverbot erhalten. Wird das Fahrverbot für das Fahrrad ignoriert, drohen einem Radfahrer weitere rechtliche Konsequenzen und ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.
2:28 gut nachvertont, kann man dich buchen?
02:07 Wieso steht der Einsender eigentlich auf dem Fußweg an der Ampel?
Vor allem hätte mich mal die andere Richtung der Ampel interessiert. Gibt durchaus welche, die für eine Seite eher Grün anzeigen als für die andere Seite.
Deine Aussage bei 6:10 verstehe ich nicht? Ladungssicherung ist wichtig - soweit gehe ich Konform - allerdings dieses besonders bei leichten Teilen verstehe ich nicht ganz. Also, die Rüttelmaschine macht nichts aus, wenn die vor fliegt...?
Der Satz betont die Notwendigkeit der Ladungssicherung insbesondere bei leichten Teilen, erwähnt jedoch nicht explizit, dass schwerere Gegenstände nicht gesichert werden müssen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass leichte Gegenstände besonders gefährdet sind, was nicht bedeutet, dass die Sicherung anderer Ladungen vernachlässigt werden kann. 😂 War dir wirklich nicht klar, dass das jetzt kommt. 😂
Ich habe verstanden: ...besonders bei Leichenteilen! :)
@@robmoe3930 Wie und woher du "Leichenteilen" bekommen haben willst, kannst wohl nur du beantworten - muß man da was Psychologisch aufarbeiten...?;-)
@@AR-dw2ff Mir schon, aber dir nicht, worauf ich hinaus will, scheint mir! Ladungssicherung ist unabhängig vom Gewicht notwendig und erforderlich! Schonmal eine schöne leichte Malerfolie bei 160 plötzlich quer über die Frontscheibe gehabt? Nein? Siehst genau gar nichts mehr - geiles Feeling! Oder Ne Rüttelmaschine ungesichert von vorn ins Führerhaus? Ist schon Geil, was das Ding für Kräfte entfalten kann - liegt wohl daran, daß ein Handy auf der Hutablage, bei einem Crash mal eben vor schnellt und dabei das 300 g Teil eine Gewichtskraft von knapp 17 Kg entwickelt - bei 50 Km/h! Wir reden also nicht von Autobahntempo und nahezu ungebremst oder ähnliches...
Es ist folgendermaßen: Der Mensch ist Faul und Egoistisch - und wie wir seit Einstein spätestens wissen, Grenzenlos dumm! Leichte Ladung gefährdet eher die Hinterherfahrenden = Egoismus und Faulheit, während schwere Ladung eher einen selbst gefährdet = Faulheit und Dummheit.
Aus dem Grund muß JEDE Ladung gesichert sein. Uninteressant, wie Schwer oder Leicht. Einzig der Aufwand der Sicherung unterscheidet sich. Während bei der Malerfolie schon reicht, wenn es nicht vom Fahrtwind aufgewirbelt werden kann, ist das bei der Rüttelplatte dann doch eine kleine Ecke "aufwändiger"...
Jetzt verstand, worauf ich hinaus will? Mag unterschiedliche Intensionen geben, aber gesichert muß immer werden! Genau darauf will ich raus - und nicht dieses "insbesondere Leichte"... Genau so sichern nämlich teilweise Leute wirklich! Da sitzt einer auf der Ladefläche und hält fest - ja ne, is klar... Eine Vollbremsung und mal schauen, wer was wo wie noch Festhält... Nicht mal bei Tempo 30 schafft er das... Von einem Auffahrunfall bei Tempo 30 reden wir da noch gar nicht - aber auf die Idee kommen Sie trotzdem...!
7:10 in Österreich sind Dashcams verboten!
Kostet bis zu 15.000 Euro wenn man erwischt wird.
was wenn es wie hier ein Tesla ist der die Kameras serienmäßig hat?
Was ist, wenn es eine GoPro ist, die nur die Landschaft filmen soll
@@Lukasch Ändert wohl nichts, wenn es verboten ist, den öffentlichen Verkehrsraum zu filmen.
Das bezweifle ich irgendwie. Rein nach Datenschutz ist das private Filmen mit berechtigtem Interesse für die Verteidigung vor Gericht durchaus möglich, vor allem wenn nicht unbegrenzt lange gespeichert wird. Gibt es da konkrete Urteile oder Gesetzestexte zu? Hier in DE zum Beispiel ist ja auch nur die stark begrenzte Verarbeitung von Videomaterial möglich und das Veröffentlichen wie hier auf den Kanälen wird auch eher geduldet als explizit erlaubt.
@@k.aeffchen da wird es nicht zur Verkehr Überwachung gespeichert.
Bin mir da aber nicht sicher. Da ich keinen Tesla fahre, sondern nur eine altes Auto interessiert mich nur ob Dashcams erlaubt sind.
Ist in vielen Ländern unterschiedlich.
4:49 wieso bleibt man selber auch stehen? anstatt weiter zu fahren? Der Smart will doch auch raus wenn die da stehen und rumquatschen.
@01:35 Wie kann mann sich so aufregen? Xanax vergessen bestimmt...
Bei 1:46 ist auch eine gestrichelte "Vor-Haltelinie" um den Bereich vor der Ampel für Autos freizulassen, die rechts aus dem Parkplatz kommen. Das heißt das Fahrzeuge die an der Ampel warten müssen, theoretisch vor dem Falschparker stehen müssten. Zudem zählt ja auch erst ab dieser Linie die 10 Meter-Regel oder?
4:45 wenn das nicht fahren nach gehör war u selbst das schlecht...
Linker spiegel klar zu sehen, wenn man sich schon nicht vorschriftsmäsig um 180 grad dreht...
Käffchen 4:40 hättest dem Gegenüber zu erst rausgelassen war's gut §1 StVO......mal warten 😊😮😢 ❤ auf PPL passieren so anrempler 😂 Versuch rückwärts einzupacken ist bessere Übersicht beim rausfahren 😊
Er war doch längst am Ausparken (um nicht zu sagen fast fertig!), als der andere anfing zurückzusetzen, worauf soll er da warten?
Ich parke eig immer rückwärts wenn man aber dem Platz am Kofferraum braucht geht's vorwärts in die Lücke
2:25 wie scheisse muss man sein, so ein vorbild für das kind zu sein.
Vllt. Kennen die die stvo nicht.
Cageythree erwartet allerdings auch nicht mehr viel vom Leben, oder? Schade, dass der völlig gestörte Abstand in seinem letzten Clip im Kommentar so rein gar keine Erwähnung findet. Aber gut, ist halt kein Radfahrer.
Nichts Deutsches bei Lukasch.
😎ich finde das rotlicht verstöße mit 500€ pro sekunde rotlicht geahndet werden sollte🤓da ich ein bischen humpel denken die bike und autofahrer immer 9/10tel das ich sie an der ampel blockiere🤭ich hab jetzt auch ne dashcam und zeige jeden an der mir an der ampel den vortritt nimmt🥴bei finger zeig giebt es gleich noch ne anzeige wegen beleidigung
Viel Spaß, wird alles eingestellt 😂
deine Dashcam wird da als Beweismittel jedes einzelne Mal abgelehnt werden. Das einzige was Erfolg haben könnte sind die Anzeigen wegen Beleidigung. Und nein Strafen müssen nicht höher, sondern prozentual zum Einkommen, dann tuts auch jedem weh
meine dashcam wurde als beweis zugelassen da ich fußgänger bin und an sonsten nachweislich nur naturaufnahmen auf der dashcam habe zählt das gesetz der straßen verkersordnung in meinem fall nicht ... die beleidigung steht somit im vordergrund laut bgb und der fahrverstoß wird als versuchte körperverletzung/strafvereitelung angesehen und somit werden die bußgelder mit tagessätzen bestraft....
erster :P
Pay to win regelt 😂👍🏼
@@dome8075 jop xD wollte da seinmal mal machen xD
@@elitecat93
Hab ich auch schon ein zwei mal gebracht haha