Beckham Law in Spain and unlimited tax liability in Germany

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 ส.ค. 2024

ความคิดเห็น • 14

  • @haraldvideotube
    @haraldvideotube 6 หลายเดือนก่อน

    Habe ich das richtig verstanden?
    Auch bei Option 1 bezahle ich in Spanien keine Steuer auf meine ausländischen Einkünfte?
    Muss man fur diese Option dann überhaupt noch einen Wohnsitz in Deutschland haben ?

  • @carlosborges5197
    @carlosborges5197 6 หลายเดือนก่อน

    Gibt es so ein Modell auf für Portugal? Also umziehen dahin für mehrere Jahre und steuerpflichtig in DE bleiben?

  • @mohammedesmail6304
    @mohammedesmail6304 8 หลายเดือนก่อน

    D.h. Ich behalte mein GF Gehalt in Deutschland bei und habe zusätzlich ein spanisches Gehalt, korrekt?
    Warum wird hier keine Betriebsstätte in Spanien ausgelöst?
    Steuern sparen tue ich dennoch, wenn ich in Spanien ein hohes Gehalt habe und nur 24% Steuern zahle, oder?

  • @holgeruslar5245
    @holgeruslar5245 9 หลายเดือนก่อน

    Bin nicht sicher, ob meine Einkünfte Auslandseinnahmen wären. Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter einer kleinen Beratungsfirma, auch 60%-Gesellschafter. Beziehe von meiner Fa. ein Einkommen, sagen wir 10K Euro und Firmenwagen. Die Arbeit kann ich überall machen, kann für gelegentliche Kundenbesuche nach Deutschland fliegen. Sind das dann Auslandseinnahmen? Danke für Input oder weiterführende Links.

  • @grumbla1
    @grumbla1 10 หลายเดือนก่อน

    Hallo Wie schaut es denn mit diesem neien Ley der besonders "afortunados" aus? Wird das auch vom Beckham Law aushebelt?

    • @PerspektiveAusland
      @PerspektiveAusland  10 หลายเดือนก่อน

      Nein, aber es wird nur spanisches Vermögen zur Besteuerung herangezogen

  • @g.f.w.6402
    @g.f.w.6402 10 หลายเดือนก่อน

    Aber was ist, wenn ich alle Zelte in Deutschland abgebrochen habe, in Spanien 6 Jahre lang Auslandseinkommen mit 0% Steuern vereinnahme und Spanien dann wieder verlassen will? Gibt es nach den 6 Jahren eine spanische Wegzugsbesteuerung?

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 10 หลายเดือนก่อน

    starkes Vid, merci; kurze Verständnisfrage zu den Aussagen ab Minute 3:20: wenn ich als (einziger) GF meiner bisher in BRD ansässigen KapGes nach Spanien verziehe, könnte dadurch die geschäftliche Oberleitung verlagert werden und meine bisher nur in BRD ansässige KapGes wird ab dann doppelt ansässig, Spanien wegen mir als GF (geschäftliche Oberleitung) und BRD wegen Eintrag im HRB - oder nicht? von daher sollte der (einzige) GF, der nach Spanien verzeiht besser (auch) jmd anderen zum GF der BRD KapGes bestellen, richtig?

    • @PerspektiveAusland
      @PerspektiveAusland  10 หลายเดือนก่อน

      Ja, das ist eine wichtige Frage. Bei richtiger Planung wird die Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung vermieden.

  • @juancito9193
    @juancito9193 10 หลายเดือนก่อน

    Funktioniert das auch als Freelancer mit US LLC, so dass die LLC den EOR beauftragt und dieser ein kleines Gehalt auszahlt?

    • @PerspektiveAusland
      @PerspektiveAusland  10 หลายเดือนก่อน

      Im Prinzip ja. Wobei das Thema Betriebsstätte überdacht werden sollte.

    • @saschaganser9671
      @saschaganser9671 10 หลายเดือนก่อน

      @@PerspektiveAusland in der von Ausländern meist gegründeten Form wird das nicht funktuonieren wg. Aussensteuergesetz, effektiver Unternehmensführung und Betriebsstätte.
      Das führt ohne Substanz ganz schnell in der Steuerfalle.