Betriebsübergang - Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen - Kanzlei Hasselbach

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 7 ก.ย. 2024

ความคิดเห็น • 11

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

    Wir sind auch auf Instagram & Facebook!🎉
    Für wöchentliche Rechtstipps und aktuelle News zum Arbeits- & Familienrecht folgen Sie uns auf:
    👉 instagram.com/kanzleihasselbach
    👉 facebook.com/Kanzlei.Hasselbach

  • @louisafischer324
    @louisafischer324 3 ปีที่แล้ว

    Sehr geehrte Frau Hasselbach,
    vielen Dank für das umfangreiche Video. Aber was passiert denn, wenn alle materiellen Betriebsmittel eines Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft auf einen neuen Betriebsinhaber übergehen, der mehrere hunderte Kilometer entfernt diese Betriebsmittel in ihrer organisisierten Gesamtheit wiedereinsetzt (Annahme Betriebsteilübergang). Auch wenn die Arbeitsverhältnisse gemäß der Rechtsnorm übernommen werden, kann man doch gar nicht erwarten, dass die Arbeitnehmer auch ihren Wohnsitz ändern. Wenn die Arbeitnehmer nicht zu einem Wechsel des Wohnsitzes bereit sind, bleibt ihnen dann nur noch der Widerspruch, der möglicherweise in einer Kündigung enden kann, da keine geeignete Arbeitsstelle im ursprünglichen Betrieb vorhanden ist? oder habe ich das falsch verstanden und bei einem Betriebsübergang kommt es gar nicht zu einer örtlichen Veränderung?
    Freundliche Grüße

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

      Hallo Frau Fischer,
      vorweg muss ich Ihnen leider sagen, dass ich Ihre Frage nur allgemein beantworten kann. Denn ich müsste zunächst prüfen, ob ein Betriebsübergang vorliegt bzw. welche Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn Sie eine schriftliche Mitteilung über den Betriebsübergang erhalten haben, müsste zudem dieses Schreiben inhaltlich geprüft werden.
      Wenn ein Käufer alle materiellen Betriebsmittel aufkauft und in seinem Betrieb an einem anderen Ort einsetzt, kann es durchaus sein, dass Sie eine Änderungskündigung erhalten, in der Ihnen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses am neuen Betriebsort angeboten wird (=Umzug). Wenn der Betrieb Ihres bisherigen Arbeitgebers jedoch bestehen bleibt und eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betriebsteil möglich wäre, könnte ein Widerspruch gegen den Betriebsübergang durchaus Sinn machen. Ohne genauere Informationen ist es wie gesagt schwer, Ihnen eine konkrete Auskunft zu geben.
      Um Ihre Frage allgemein zu beantworten: bei einem Betriebsübergang kann es durchaus zu einer örtlichen Veränderung kommen. Auch ein Umzug kann unter Umständen für die Mitarbeiter zumutbar sein. Gerade bei einem Betriebsübergang kommt es sehr auf die genauen Umstände an!
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Gerne können wir Ihre Situation genauer prüfen und Ihnen eine verbindliche Auskunft geben. Sie können uns gerne über unser Kontaktformular eine Nachricht schreiben:
      www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @christianhoing9394
    @christianhoing9394 3 หลายเดือนก่อน

    Hallo,
    was ist denn wenn ich einem Betriebsübergang widerspreche und ich daraufhin gekündigt werde? Steht mir eine Abfindung zu?
    Liebe Grüße

  • @user-mw2vh1qc7k
    @user-mw2vh1qc7k 9 หลายเดือนก่อน

    Hallo Frau Hasselbach. Was passiert bei einem Übergang von einer GmbH ohne Tarifvertrag in eine Firma mit Tarifvertrag? Gilt dann der neue Tarifvertrag ab Übergang?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  4 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      der Betriebsübergang hat einen Wechsel des Arbeitgebers zur Folge. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden also mit dem neuen Inhaber unverändert fortgesetzt. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihnen angebotene neue Arbeitsverträge zu unterzeichnen, durch die sie pauschal auf die Rechtsfolgen des § 613a BGB verzichten.
      Aus Ihrer Sicht kann es eine Rolle spielen, ob der neue Tarifvertrag für Sie günstige(re) Vorschriften enthält.
      Gerne beraten wir Sie auch ausführlich zu Ihrem Anliegen, wenn wir Detailkenntnisse Ihres Falles haben.
      Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/
      Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf.
      www.kanzlei-hasselbach.de/kostenlose-erstberatung-kuendigung/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @Eumex81
    @Eumex81 3 ปีที่แล้ว

    Hallo Frau Hasselbach.
    Wie Sieht es mit der Betriebszugehörigkeit aus. Werden die angesammelt Jahre in der alten Firma in die neue mit rüber genommen? Oder fängt man wieder bei 0 an?
    MfG Oliver Behrens

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

      Hallo Herr Behrens,
      bei einem Betriebsübergang bleibt die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit bestehen. Das heißt, die “angesammelten Jahre” bleiben bestehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @Eumex81
      @Eumex81 3 ปีที่แล้ว +1

      @@kanzlei_hasselbach vielen Dank für Ihre Antwort. Lg

  • @reginakonopisky3167
    @reginakonopisky3167 3 ปีที่แล้ว

    Fr.Hasselbach,ich bitte um Hilfe. Ich arbeite seit 21 Jahren im Betrieb und habe einen schriftlichen Arbeitsvertrag als Teilzeit Verkäuferin, arbeite aber nun schon seit 10 Jahren als Metzgerin und Abteilungsleiter, jedoch mit meinem alten Vertrag. Nun steht eine Betriebsübergabe bevor, habe ich jetzt Nachteile bei dem neuen Chef?Kann er mich verpflichten laut Vertrag wieder im Verkauf tätig zu sein?Oder steht mir zu weiterhin meine Stelle als Metzgerin und Abteilungsleiterin zu behalten?Danke im voraus für Ihre Antwort, würde mir sehr weiterhelfen Mfg Regina KonopiskyRegina

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

      Hallo Frau Konopisky,
      in Ihrem Fall könnte es sich um eine mündliche Vertragsänderung gehandelt haben, wodurch Sie einen Anspruch auf Beschäftigung als Metzgerin und Abteilungsleiterin haben könnten. In vielen Arbeitsverträgen finden sich jedoch sogenannten Schriftformklauseln. Diese Klauseln beinhalten, dass der Vertrag nur schriftlich geändert werden kann. Bitte lesen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob dort eine derartige Klausel vereinbart wurde. Eine Vertragsänderung könnte sich zudem aus der „betrieblichen Übung“ ergeben, dass Sie langjährig in einer anderen Arbeitsstelle eingesetzt wurden.
      Leider können wir Ihre Frage an dieser Stelle nicht verbindlich und abschließend beantworten, da dazu weitere Informationen nötig wären. Sollten Sie eine verbindliche Prüfung und Beantwortung Ihrer Frage wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren, z. B. über unser Kontaktformular
      www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Über die Kosten einer verbindlichen Prüfung informieren wir Sie selbstverständlich vorab. Für den Erstkontakt entstehen Ihnen keine Kosten. Ich hoffe, wir konnten Ihnen helfen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach