Unternehmensstrafrecht (Jura in 5 Minuten)

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  • เผยแพร่เมื่อ 21 พ.ย. 2024

ความคิดเห็น • 4

  • @alexvonfrankfurt818
    @alexvonfrankfurt818 3 ปีที่แล้ว +4

    Ich verstehe nicht warum die maximal verhängbare Geldbuße so plump und pauschal als "hoch" bezeichnet werden kann. Es sind lediglich maximal 10mio € die verhängt werden können, was in Anbetracht der größe international tätiger Konzerne eine nahezu lächerliche Summe darstellt.

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  3 ปีที่แล้ว

      Das ist sicherlich ein valides Argument, vielen Dank dafür.

  • @alexvonfrankfurt818
    @alexvonfrankfurt818 3 ปีที่แล้ว

    Man stelle sich mal vor VW könnte die US-Behörden mit 10mio € abspeisen, von Bayer mal ganz abgesehen....

  • @Markus-Domanski
    @Markus-Domanski 7 ปีที่แล้ว +3

    1. Wenn der Gesetzgeber die Unternehmensstrafbarkeit einführen möchte, dann stehen ihm Mittel und Wege zur Verfügung, um das auch durchzusetzen. An Bedenken von Professoren privater Hochschulen, die möglicherweise der Wirtschaft nahestehen könnten, ist sowas jedenfalls noch nie gescheitert.
    2. Es ist einem Unternehmen gerade nicht egal, ob es Schadensersatz oder eine Geldstrafe zu zahlen hat, denn die strafrechtliche Haftung steht bekanntlich neben der zivilrechtlichen Haftung. Mit anderen Worten, das Unternehmen zahlt natürlich im Ergebnis doppelt. Das ist auch nicht ungewöhnlich, denn z.B. bei einer Sachbeschädigung wird der Täter bestraft und hat auch noch zivilrechtlich den Schaden zu ersetzen. Stichwort: Adhäsion.
    Unter dem Strich geht es bei Geldstrafen faktisch um eine Sondersteuer für Rechtsverletzung, die der Staat nur allzu gerne auf seinen Konten verbucht. Bei Unternehmen ist etwas zu holen ("deep pockets"), demzufolge ist es attraktiv.
    Last but least, warum sollten WIR das abwehren wollen?