Der Hahn erklärt Strafrecht - § 303 StGB Sachbeschädigung

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  • เผยแพร่เมื่อ 5 ต.ค. 2024
  • Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei
    HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
    Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozentinnen und Dozenten des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.

ความคิดเห็น • 9

  • @IchLiebeFleisch1
    @IchLiebeFleisch1 ปีที่แล้ว

    Wie sieht es aus , mit Mülltonnen die angezündet worden ? Auch nur eine Sachbeschädigung oder zählt das als Brandstiftung?

  • @heidewatzka
    @heidewatzka 2 ปีที่แล้ว

    Schönes Video. Kleine Frage, wenn Sie Zeit haben.
    Man stelle sich vor, A würde B in einen kristallklaren See schubsen. A ist darüber sehr verärgert und bezichtigt B der Sachbeschädigung. B bringt jedoch kristallklares Wasser nicht mit "beschädigen" in Zusammenhang. Liegt hier dennoch ein Vorsatz 3 Grades vor oder ist es als FAhrlässigkeit einzustufen? ICh weiß seltsame Frage, aber das beschäftigt mich schon ewig :D.

    • @heidewatzka
      @heidewatzka 2 ปีที่แล้ว

      Andersherum natürlich, sorry. Man stelle sich vor, A würde B in einen kristallklaren See schubsen. B ist darüber sehr verärgert und bezichtigt A der Sachbeschädigung. A bringt jedoch kristallklares Wasser nicht mit "beschädigen" in Zusammenhang. Liegt hier dennoch ein Vorsatz vor oder ist es als FAhrlässigkeit einzustufen?

    • @heidewatzka
      @heidewatzka 2 ปีที่แล้ว

      @@lucasm.251 Vielen Dank für die Antwort. Was wäre gegeben, wenn man den objektiven Tatbestand als fiktiv als gegeben vorraussetzen würde? Müste doch im Endeffekt aufs gleiche rauskommen, oder vertue ich mich da?

  • @kneet9091
    @kneet9091 6 ปีที่แล้ว +1

    bei 09:54 verstehe ich das Beispiel nicht wirklich
    Wenn jemand das Fahrrad mit der Absicht versteckt, dass es iwann kaputt geht oder even nicht mehr funktionstüchtig wird, is es klar ...
    Aber hier ging es ja um die Entziehung ohne Wegnahme, ohne Zueignungsabsicht etc wie bei 248b
    und wenn jemand das Fahrrad einfach so dem Inhaber entzieht und das Fahrrad die Funktionstüchtigkeit verliert, ist es ja max. fahrlässig ..
    und Fahrlässigkeit ist hier ja wenn überhaupt zivilrechtlich oder nicht ?

    • @derhahnerklartstrafrecht4434
      @derhahnerklartstrafrecht4434  6 ปีที่แล้ว +4

      Ervo Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben genau das Problem erkannt, denn hier geht es um die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Denken Sie aber dran, dass eine billigende Inkaufnahme genügt, um den Vorsatz zu begründen. Und in dem Beispiel spricht viel für Gleichgültigkeit, weil der Täter es dem Zufall überlässt, ob es gefunden wird. Einen 248b können Sie mangels bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme in den Beispiel nicht begründen. Nimmt der Täter es aber billigend in Kauf, dass das Fahrrad verrostet - und dafür spricht bei dieser Konstellation einiges - dann können Sie eine Sachbeschädigung begründen. Viele Grüße!

    • @kneet9091
      @kneet9091 6 ปีที่แล้ว +4

      Der Hahn erklärt Strafrecht danke für die schnelle Antwort, war sehr hilfreich! :)

  • @Joh-jf5kc
    @Joh-jf5kc 2 ปีที่แล้ว

    Sehr gut erklärt. Dankeschön! :)