Guten Abend ! Ich muss echt sagen es macht jedesmal wieder Spaß ihre Videos zu schauen und kann nur stark betonen wie klasse ich es finde das sie diesen Aufwand betreiben und das für uns umsonst ! Schon die Sachkunde reihe war mehr als spitze und sehr ausführlich verständlich auch wenn ich sie schon lange vorher gemacht habe ! Ich nutze sie jedoch immer dazu um mein Wissen wieder aufzufrischen bzw noch mal etwas nachzuhorchen ! Ich werde auch diese Reihe mit Spannung verfolgen um dadurch meine Arbeit wieder einen Schritt besser auszuführen ! Beste Grüße !
Als ich die ersten Ausbildungsschritte im Bereich der 34a gemacht habe, fragte ich mich, wieso man die Bereiche öffentlich Sicherung und Ordnung, sowie BGB und StGB im gleichen Umfang schon an den Schulen genauso vermittelt werden. Ihre Videos motivieren und frischen sehr gut die Inhalt der Sachkunde wieder auf. Vielen Dank!
Moin, ich wollte nur ein kurzes Feedback geben. Hatte heute meine Prüfung und es hat alles geklappt, hab bestanden. Ich habe als Selbstlerner nur Ihre Videos verfolgt und ihre Kartei Karten benutzt. Vielen Dank, es gibt einfach nichts vergleichbares und verständlicheres als die Videos die Sie machen und ich wollte mich dafür einfach mal bedanken. 👍👍👍👍
Hallo und vielen Dank fürs freundliche Feedback! Ich freue mich sehr, wenn dass was ich hier tue, hilfreich ist. Und natürlich Glückwunsch zur bestandenen Prüfung:-) Weiterhin alles Gute. Beste Grüße KD
ich kann mich nur wiederholen.Einfach Spitze Herr Deliomini.Als angehende Fachkraft werde ich das für die Zwischenprüfung im Mai fürs Lernen nutzen.Mein Respekt an Sie.!
bin gerade in der Schulung für die Sachkundeprüfung Herr Deliomini...ihre Videos sind einfach super..kurz und bündig ohne viel Amtsdeutsch...Daumen hoch von mir
Lieber Kai, Ich möchte mich ganz herzlich bei dir bedanken. Habe die Prüfung unter anderem auch mit dem Dozenten und dir mit sehr gut bestanden. Vielen Dank für die super Videos. Lg
Einfach super erklärt! Mein Lob und Respekt! Würde mich freuen falls Videos über Servicekraft für Schutz und Sicherheit kommen.. Bzw zur Vorbereitung der Abschlussprüfung... Danke
Worauf nie jemand eingeht, ist die Frage, ob es auch den Tatbestand erfüllen würde, wenn Beschränkungsvorkehrungen ja offensichtlich den Willen ausdrücken, dass niemand hinein soll. Beispiele: Jemand klettert über den Gartenzaun und hält sich im Garten auf. Jemand klettert durch ein Fenster und hält sich in der Wohnung auf. Eine offene stehende Wohnungseingangstür wird einfach durch jemanden betreten. Sonderbeispiel: Betrunkener in Garten schläft tief und fest und kann die Aufforderung, den Garten zu verlassen, gar nicht verstehen oder mitbekommen
Sehr gut und einfach erklärt. Und weil es so einfach ist, ist es schon wieder schwer, wie heute von mir erlebt. Es wurde in das befriedete Besitztum, ein Vorgarten eines Hauses, den ich durch Mietvertrag in Besitz halte, durch eine, durch den Eigentümer beauftragte Gartenbaufirma, dem Erdboden gleichgemacht. Es wurden u.a. etliche Bäume die ca. 30 Jahre alt waren und von mir seinerzeits gepflanzt worden sind, gefällt. Die Polizei die ich umgehend hinzuzog, konnten keinen Hausfriedensbruch feststellen, weil angeblich der Eigentümer/Vermieter legitimiert sei dies zu tun. Es gab für die Polizei noch einen Hinweis von mir, dass mir angedroht wurde , ein Tor aufzubrechen, hinter dem der zweite Teil des Garten hinter dem Haus liegt. Dies wurde von der Polizei insofern "genehmigt" und ebenfalls nicht dem Straftatsbestand Hausfriedensbruch mit Einbruch zugeordnet wurde. Tenor Polizei " Der Eigentümer darf aufbrechen und betreten und der Sachschaden der durch Aufbruch des Tors stattfinden würde, würde nur den Eigentümer selbst schaden. Also keine Straftat
Gilt ein event das von der stadt veranstaltet und in der ganzen stadt geführt wird als befriedetes besitztum? Es handelt sich hierbei auch um passagierwege die dem öffentlichen bürger frei zustehen. Die veranstaltung hat zäune usw. Aufgebaut aber es ist nicht klar ersichtlich was zur veranstaltung gehört und was nicht. Gilt es falls ja, auch dann wenn due veranstaltung nach z.b. 22 uhr geschlossen hat und die wege nach dieser uhrzeut frei begehbar sind? Würde mich über eine antwort sehr freuen.
Wenn jemand unerlaubt, in Abwesenheit des Geschädigten, in dessen Wohnung eindringt und dort etwas mitnimmt aber der Geschädigte zuvor (mündlich) zugestimmt hat, dass er es haben darf aber nicht erlaubt hat, in die Wohnung einzudringen. Ist es dann Diebstahl mit Hausfriedensbruch oder nur Hausfriedensbruch?
Guten Tag... Wie sieht es eigentlich aus wenn ein abgesperrtes Grundstueck vor mir liegt es aber ein offen stehendes Tor hat so das jeder raufgehen kann ist das dann immernoch Hausfriedensbruch trotz offenem Tor?
Hallo. Darauf kann man leider nicht pauschal mit ja oder nein antworten. So wie Sie es beschreiben, handelt es sich um ein äußerlich erkennbar eingehegtes Grundstück, lediglich mit einem offenen Tor. Damit ein sog. befriedetes Besitztum vorliegt, müsste für jeden erkennbar sein, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist. Solange also das Tor offen steht und kein Verbotsschild o.ä. das Betreten verbietet, ist das reine Betreten vermutlich (noch) kein Hausfriedensbruch. Soweit zumindest meine private Einschätzung, die keine professionelle Rechtsberatung ersetzt! Beste Grüße KD
Guten Abend Herr Deliomini, Ich habe gerne eine frage ich bin als Paketzusteller tätig, habe letztens ein Paket zugestellt, weil der Weg zu end war um zu wenden habe ich ganz schnell mein Auto kurz für ne Minute geparkt ich denke auf einen Privat Parkplatz, habe ganz schnell eben das Paket abgegeben der Zustellung Haus war grade mal nur 30 Meter entfernt, neben dem Parkplatz war ein großes Gebüsch Wald wollte leider dringend urinieren daraufhin kam der Bewohner raus meinte mir warum haben sie in mein Grundstück kurz geparkt habe ihn kurz erklärt das ich ganz kurz nur einen Paket zustellen musste er hat mir dann gesagt und wir kommen sie jetzt das sie zum Gebüsch hinlaufen wollten, ich habe ihn geantwortet ich musste eigentlich kurz urinieren, habe aber das nicht getan der meint fahren sie weg, daraufhin bin ich auch losgefahren, als ich losfahren wollte hat er sein handy rausgezückt um glaube ich einen foto von mein kfz Schild zu machen, muss ich jetzt irgendwie sorgen haben oder kann ich mich beruhigen, für eine Rückmeldung bedanke ich mich sehr.
Hallo, erstmal super Video!Ich mit meinen 13 Jahren fand das Video echt interessant und informationsreich.Da habe ich noch eine Frage:Wenn man sich jetzt z.B in ein verlassenes Haus Zutritt verschafft und erwischt wird...da kann man nur Ärger bekommen,wenn der Hausbesitzer (in diesen Fall wohl gar nicht auffindbar)eine Strafanzeige stellt oder? Ansonsten kann man rechtlich nichts befürchten wenn der Hausbesitzer nicht ausfindig wird oder? Freu mich schon weitere Videos von dir mir anzuschauen!
Hallo und danke fürs positive Feedback. Deine Schlussfolgerung ist absolut richtig. Sollte bei einem sog. Antragsdelikt niemand einen Strafantrag stellen, gibts auch nichts zu befürchten;-) Bis bald. Beste Grüße KD
Hallo Herr Deliomini, ich habe im Bezug Bearbeitung von Rechtsfällen für die Zwischenprüfung Fachkraft für Schutz und Sicherheit eine Frage.Es gibt unterschiedliche Lösungsmethoden was Fall Überprüfungen angeht.Manche bearbeiten die Fälle systematisch (Strafbarkeit-TB-TBM Objektive TB-Subjektiver Tatbestand -Rechtswidrigkeit-Schuld),manche bearbeiten dies nur in ganzen Sätzen.Manche erwähnen vergehen oder verbrechen in der Fallbearbeitung manche nicht.Wäre Ihnen dankbar wenn Sie als Prüfer ein Kommentar abgeben könnten.Wäre für mich sehr Zielführend.Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.lg
...ich bin zwar auch FSS-Prüfer und Prüfungskorrektor, allerdings fällt es mir schwer hier eine allgemeingültige Antwort zu geben. Denn meiner Meinung nach gibt es kein Ideal-Schema. Es kommt immer auf die einzelne Prüfungsaufgabe an. Ich denke wichtiger als das Schema ist grundsätzlich der Inhalt. Punkte gibt's in der Regel ja für inhaltlich richtige Antworten und nicht für die Form. Oder haben Sie das anders gelernt? Was sagen denn Ihre Ausbilder und Lehrer zu diesem Thema? Viele Grüße KD
Hallo Herr Deliomini. Vorerst vielen Dank für Ihre Antwort.Sie haben mir schon mit Ihrer Antwort weiter geholfen.Das war genau das was ich wissen wollte.Wir lernen Fall Bearbeitungen nach wie oben von mir erwähnten Schema.Da ich bei einigen Fach spezifischen Lektüren auch andere Bearbeitungs Stille gesehen habe wollte ich als Kompetenter Fachmann Ihre Meinung dazu wissen.Vielen dank nochmal lg
Sehr simples und Informatives Video! Dafür gibts erstmal einen Like :D Ich habe aber trotzdem noch eine Frage: Wenn man ein Geschäft während der Öffnungszeiten besucht und nach der Schließung sich weiterhin darin aufhält, ohne von jemandem heraus gebeten zu werden, ist das dann legal? Oder gilt es schon als Vergehen, sich einfach nur außerhalb der Öffnungszeiten in einem Gebäude aufzuhalten?
Hallo und danke fürs positive Feedback. Zur Frage: Solange man sich nur im Geschäft aufhält (z. B. um darin zu übernachten), erfüllt dies nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, wenn man nicht zum Verlassen aufgefordert wurde (außer man hatte vorher schon ein Hausverbot). Außer natürlich, man lässt sich einschließen, um weitere Straftaten zu begehen. Wer sich z. B. in einem Geschäft einschließen lässt, um dann Diebstähle zu begehen, macht sich nach § 243 StGB eines schweren Diebstahls strafbar. Das reine Aufhalten außerhalb der Öffnungszeiten ist jedenfalls keine Straftat. Meine Einschätzung ersetzt natürlich keine professionelle Rechtsberatung. Viele Grüße. KD
Hallo Hr. Deliomini, ich habe heute von meinem Dozenten erklärt bekommen, dass die Besitzstörung, vor dem Hausfriedensbruch kommt. Beispiel: Ich habe ein Grundstück das Tor ist offen und jemand betritt mein Grundstück. Jetzt treffe ich den "Täter" an und was nun? Besitzstörung oder schon Hausfriedensbruch? Oder muss der Täter, für den Hausfriedensbruch, über den Zaun geklettert sein?
Hallo. Ja, solche Rechtsfragen lassen sich nicht immer einfach und kompakt über die Kommentare beantworten. Dennoch versuche ich es gerne, weil die Antwort vielleicht auch anderen Prüflingen helfen könnte. Erst einmal muss man sagen: Besitzstörung und Hausfriedensbruch sind zwei Paar Schuhe - zum einen haben wir die Besitzstörung im Sinne einer verbotenen Eigenmacht nach § 858 BGB, die durchaus mit einem unbefugten Betreten des Grundstücks erfüllt sein kann - und dann haben wir den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB, der bei Betreten eines Betriebsgeländes durch ein offenes Tor noch nicht eindeutig, aber spätestens bei Überklettern des Zaunes wohl ohne Zweifel erfüllt ist. Und natürlich können sich eine Besitzstörung und ein Hausfriedensbruch auch überschneiden. Ich bin davon überzeugt, dass Ihr Dozent weiß wovon er spricht, daher wäre es wohl empfehlenswert, wenn Sie es sich nochmal von ihm erklären lassen. Beste Grüße und viel Erfolg beim Lernen. KD
Hallo Herr Dekiomini, ich bereite mich gerade auf die Sachkunde Prüfung vor und bin da auf eine Frage aus ihrem Buch gestoßen, die für mich unverständlich ist: Musterprüfung 5, Frage 30..kann Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch, fahrlässig sein?
Was ist der Unterschied zwischen Einbruch und Hausfriedensbruch? Und ist der Schaden beim Hausfriedensbruch immer hoch oder gar nicht hoch. Weil man beschädigt ja nichts oder doch?
Fage: Wenn ich als Kaufhaus-Detektiv arbeite, und eine mir bekannte Person mit Hausverbot "meinen" Laden betritt, habe ich mich wie zu verhalten? Darf ich die Person nur des Hauses verweisen, oder denjenigen auch gegen seinen Willen festhalten, um einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen? Vielen Dank
Hallo. Natürlich werden Sie diese Person zum wiederholten Male des Hauses verweisen, das dürften Sie sogar notfalls gewaltsam tun (Notwehrrecht, Besitzwehr). Aber weshalb sollten Sie die Person festhalten wollen, wenn Sie die Personalien bereits kennen? Ist die Identität der Person bekannt, dürfen Sie die Person nicht nach § 127 (1) STPO festnehmen. Brauchen Sie für einen Strafantrag ja auch nicht, denn die Personalien haben Sie ja bereits. Oder? Beste Grüße. KD
was ist mit einem Grundstück /Vorgarten, welches keinen kompletten Zaun als Abgrenzung hat? Darf man da rein oder nicht. Was ist, wenn mein Hund auf so ein Grundstück, ggf. ins Haus hinein maschiert? danke
Mindestens genauso interessant wäre ein Video über die Grenzen des Hausrechts bzw seine missbräuchliche Inanspruchnahme?! Z.b., wenn eine widerrechtliche Diskriminierung vorliegt oder wenn dadurch ein Grundrecht eingeschränkt wird, z.b. die Lehrfreiheit in einem Museum. Danke im voraus!
Guten Abend, ich habe eine frage die sehr wichtig für mich ist für morgen. Ist es auch verboten während der Schulzeit auf eine Schule zu gehen ? Wenn mann nicht auf diese Schule geht ?
Bei mir gibt es einen Kiosk bei dem ich schon siet dem ich 8 bin ein kaufen gehe und jetzt nach 7 Jahren meinte beim letzten Mal der in Haber ohne jeglichen Grund dass ich Haus verbot bekomme als ich ihn darauf hin fragte warum ich denn haus Verbot bekomme antwortet der Geschäftsinhaber das er es mur nicht sagt und das wen ich den laden nicht so fort verlasse er sein Pfeffer Spray einsetzen würde um sich zu schützen und die Polizei anrufen würde seit dem war ich jetzt 1 Jahr nicht mehr in dem Kiosk,ist das erlaubt?
Ich habe eine frage, wenn man z.B in ein gebäude, was der Stadtverwaltung gehört eindringt trotz eines schildes wo draufsteht "privat grundstück betreten verboten" man aber reingeht und nix kaputt gemacht hat oder sonstiges, kann man da eine anzeige erwarten, oder wie ist das, meine freunde haben sich nämlich in einer dieser gebäude aufgehalten haben da nix gamacht sie sind nur rumgelaufen und wurden dabei gefilmt, es wurde der stadtverwaltung gezeit. ist das denn ein haus friedensbruch? meine freunde sind 14 jahre alt...
Ist das auch hausfriedens Bruch wenn im Haus jetzt tiere währen und die Leute z.b weit weg gefahren sind und für längerer zweit und keiner die Katzen füttert darf man das durchs Fenster machen wenn es offen währ
Ich bin vor kurzem mit meinem Postschlüssels (welchen man ohne sich strafbar zu machen besitzen und benutzen darf) in ein Wohnhaus gegangen. Dann habe ich im Dachgeschoss eine Luke zum Dachboden auf gemacht und von dort bin ich auf das Dach des Hauses gelangt. Ein paar Minuten später bekam ich mit wie ein Mann die Polizei kontaktierte. Daraufhin kamen zwei Polizisten aufs Dach rauf und meinten ich solle runter kommen. Dann redete ich mit ihnen um klar zu machen das ich nirgends eingebrochen sei und dass die Luke nicht verschlossen sei. Doch sie meinten nur dass ich eine Anzeige bekommen werde. Da stelle ich mir die Frage welche Straftat ich begangen habe und warum das ein problem ist? Eine Antwort würde mir sehr helfen. (Ihr Video hat mir sehr gefallen, es war auch für Leute ohne juristische Kenntnisse nachvollziehbar) Freundliche Grüße
Hätte mal eine Frage wir sind heute Fußball spielen gegangen da das Tor zu war sind wir halt drüber geklätert und haben gekikt später kam halt die Polizei hat unsere Personalien aufgenommen der Polizist meinte es wird nichts besonderes passieren er wollte uns auch keine Anzeige geben sonst der Hausmeister vom ferein hat uns eine Anzeige erstatt wegen Hausfriedensbruch was kann auf uns zukommen danke im Voraus
Hallo. Ja, ganz bestimmt. Denn die Schule befindet sich auf einem sog. befriedetem Besitztum. Keine gute Idee, besser nicht machen in Zukunft. Beste Grüße. KD
Hallo ,ich hab eine frage ,wenn es man da gibt ,Er mich anworten kann .ich weder eine ausbildungsicherheitswirtschaft machen ,Aber ich kann nicht weisen ,ist Das gut oder nicht ,oder kann man mich empfelen ,oder nein Vielen Dank
Hallo. Ein widerrechtliches Eindringen auf ein befriedetes Besitztum reicht zur Erfüllung des Tatbestandes. Ob der „Täter“ danach das Gelände verlässt oder nicht, spielt keine Rolle. Das sog. unbefugte Verweilen trotz Aufforderung ist ja lediglich eine Tatbestandsalternative. Soweit klar? Beste Grüße und viel Erfolg beim Lernen. KD
Hallo Kai eine Frage ich war mit Freunden in einer Verlassenen Fabrik die Türe zur Fabrik waren sperweit offen wir haben uns da so ungefähr 15 Minuten aufgehalten als wir dann raus wollten sahen wir wie ein man unten vor den Ausgängen stand er sah uns nicht also schlichen wir uns wieder zurück und warteten 2 minuten dann merkten wir unten war keiner mehr also kletterten wir aus dem Fenster doch aufeinmal kam ein man zufällig um die ecke und sah uns wir Tanten vor ihm weg dann schrie er das sie die Polizei verständigt haben und das sie hier sind dann ergab ich mich und zwei meiner Freunde sprangen über den zaun und wurden aber später geschnappt als ich mich erkenntlich ergab Griff mich der fremde man agressiv an meinen Halz aber ich konnte mich noch losreißen weil es halt auch wehtat dann als wir festgenommen wurden wurde uns unsere rechte nicht vorgesagt und wir wurden hingebracht aber keiner der Männer war der Besitzer des gebäudes jetzt hab ich halt einen Brief von der Polizei bekommen das ich halt zur Polizei kommen soll was denken sie was noch auf uns zukommen wird ?
...welche Prüfung ist schon leicht?;-) Da ich auch Prüfungskorrektor für die Servicekräfte bin, darf ich behaupten, dass auch die Servicekraft-Prüfung anspruchsvoll ist. Viele Grüße KD
Wie sieht es mit einem Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aus. Wenn ihm nicht geöffnet wird und es ihm verboten wurde. Er aber von anderen Miteigentümern reingelassen wird. Somit steht er dann auch vor der Glastür !???
Wie verhält sich das mit öffentlichen Räumen wie z.B. Innenstadt, Freizeitpark, öffentliche Parkplätze der Stadt. Macht man sich dem Hausfriedensbruch Strafbar wenn man sich dort aufhält auch wenn man beispielsweise von einer beauftragten Sicherheitsfirma grundlos des Parkplatzes verwiesen wird?
Hallo. Nein, grundsätzlich kann man sich im "öffentlichen Raum" nicht des Hausfriedensbruchs strafbar machen, soweit es sich nicht um einen geschützten Raum i.S.d. § 123 StGB handelt. Doch die meisten Parkplätze sind ja sehr wohl als befriedetes Besitztum einzuordnen und es gibt oftmals auch eine "Benutzungsordnung", so dass man nicht pauschal sagen kann, dass man sich auf Parkplätzen nicht des Hausfriedensbruchs strafbar machen kann. Auf einer freien Wiese oder der Fußgängerzone der Innenstadt hingegen, ist die Begehung eines HFB grundsätzlich nicht möglich. Viele Grüße KD
Hey wie ist das denn mit einem See? Dort war ein Bereich der privat geschützt war aber an dem Strand lagen hunderte Leute bis dann die Polizei kam und allen gesagt wurde zu räumen. Dann wurden Daten aufgenommen und es hiess anzeige kommt. Da war wohl nen kleines Schild aber kaum sichtbar und weil da alles voll wat und wir die Ecke nicht kannten dachten wir wäre alles ok. Mit was muss man da nun rechnen? Sind übrugens alle zu dem Strand weil an dem Hauptstrand verboten war Getränke mitzubringen. Srry aber bei 40 graf mir Wasser abnehmen lassen aus peofitgründen ist ne frechheit^^ nur deswegen sind wir der Menge gefolgt die zum anderen Strand Ging ^^ lg und hoffe auf Rückmeldung. Gute Videos weiter so :)
Absolut richtig! Es geht ja auch nicht darum „was jemand will“, sondern darum, dass er den geschützten Bereich (in diesem Fall das befriedete Besitztum) trotz Aufforderung eines Berechtigten nicht verlässt. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand eines Hausfriedensbruchs. Gruß. KD
Wie sieht es denn aus wenn: Ein LostPlace der normalerweise eingezäunt ist aber der Zaun so verschoben wurde von sagen wir Arbeitern und man dadurch nicht richtig erkennt das der Weg zu dem Platz auch Verboten ist zu betreten und die Polizei (nicht im Dienst) die Personalien aufnehmen. PS ca.7 Meter vom Zaun auf dem Grundstück. Wie Hoch wäre da die Strafe wenn es zur Anzeige kommen sollte ? Frag für einen Freund 😂😄
Hi kai, ich hätte noch eine Frage. Was kann auf mich zukommen, wenn ich Hausfriedensbruch begehe? Unter der Annahme natürlich, dass jemand auch eine Strafanzeige erstellt bzw. die Polizei direkt zum Tatort ruft
Hallo. Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, zumal ich hier ohnehin keine Rechtsberatung durchführen darf. Also gebe ich eine typische Juristen-Antwort: „Das kommt darauf an...“. Im § 123 StGB wird eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht. Bessere Einschätzungen für den Einzelfall kann wohl nur der beauftragte Rechtsanwalt treffen;-) Gruß. KD
Warum ist der Hausfriedensbruch laut §123 StGB ein ''widerrechtliches'' eindringen und kein ''rechtswidriges'' eindringen ? Im Strafrecht wird doch der Begriff ''rechtswidrig'' verwendet und im Zivilrecht ''widerrechtlich'' ?
Mal eine Frage zum Hausrecht: Darf ich Personen beispielsweise aufgrund ihrer Ehtnie oder Glaubenszugehörigkeit meines Hauses verweisen oder ist das Diskriminierung? (Würde erstmal Diskriminierung vermuten allein wegen der Gesetzeshierachie, aber es könnte ja sein, dass ich wiederholt Ärger mit Personengruppe xy gemacht habe) Und wie verhält es sich mit Parteien die öffentlich diskriminieren? Deckelt das dann die Meinungsfreiheit oder kann ich von meinem Hausrecht gebrauch machen und eine komplette Partei und deren Mitarbeiter aus meinen Räumlichkeiten ausschließen?
Kommt darauf an: Im Fall deiner privat genutzten Räumlichkeiten kannst du grundsätzlich JEDEM den Zutritt verwehren, aus welchem Grund auch immer - sei es Religion, Weltanschauung, Hautfarbe, oder weil dir einfach nur dessen Fresse nicht passt. Ergo: Wenn du keine Schwarzen / Schwulen / Juden / AfD-Mitglieder magst, dann musst du sie auch nicht in deiner Bude dulden. Etwas anders verhält es sich aber bei Geschäftsräumen, die dem öffentlichen Publikumsverkehr zugänglich sind (zB Supermarkt oder Kneipe). Hier greift das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG), das eine pauschale Diskriminierung aufgrund bestimmter Kategorien (wie zB Ethnie, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, sexuelle Orientierung, politische Gesinnung etc) untersagt. Ergo: Du darfst als Kneipenwirt KEIN Schild aufstellen, wo draufsteht: "Für Schwarze / Schwule / Juden / AfD-Mitglieder VERBOTEN". Hilft dir das weiter?
Wenn Universitäten als öffentliche Gebäude zählen, dürfen manche Unis dann verbieten dass Hunde mitgenommen werden? Ich meine in öffentlichen Gebäuden (Züge etc.) dürfen ja Hunde auch rein.
Hallo. Gerne versuche ich Ihre Frage in Kürze zu beantworten. Vorab muss ich jedoch darauf hinweisen, dass meine persönliche Einschätzung nicht den Rat eines professionellen Rechtsberaters/-anwalts ersetzen kann/darf. Meiner Meinung nach, erfüllt die Ankündigung/Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs ohne faktischen Grund keinen Tatbestand und ist deshalb auch nicht strafbar. Also wenn mich jemand ohne Grund wegen einer nicht von mir begangenen Straftat anzeigen möchte, würde mich das ziemlich kalt lassen. Mein Tipp: Cool bleiben;-) Beste Grüße. KD
Bei mir waren es zwei Leute.ohne Zeugen. Im Nachhinein merkte ich dir Körpwrverletzung. Schlag auf die Brust. Blauer Fleck und Schmerzen. Hatte es bei der Polizei noch cht Aussagen können, da ich es verdrängt hatte Was mache ich jetzt????😮
Ich habe eine Frage.. wir sind mit Freunden in eine verlassene Klinik gegangen und wurden dort erwischt, der Besitzer hat unsere Personalien genommen und wir sind gegangen. Er will Anzeige erstatten, mit was können wir rechnen? Wir sind alle volljährig.
Naja...wenn Sie jetzt 3 Monate nichts mehr hören, dann hat der Eigentümer bzw. der Antragsberechtigte scheinbar keinen Strafantrag gestellt. Damit wäre die Sache dann erledigt. Ansonsten bekommen Sie wohl bald Post. Hier könnte jedenfalls eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB in Frage kommen (der Tatbestand ist wohl erfüllt). Gruß KD
Guten Tag ich wurde wegen hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 1000euro angeklagt. Aber es gibt's keine Beweise. Jetzt habe ich 2 Wochen Zeit Einspruch ein zu legen was kann ich machen? Und was kann mir im schlimmsten Fall passieren
An alle eine frage ich war mit meinem Freund beim hofer und wir sind dort mit dem Einkaufswagen gefahren weiß einer was die Folgen sind und ob das überhaupt Hausfriedensbruch ist im Vorrein schon danke
Nein, natürlich darf ein Vermieter nicht „einfach so“ die Wohnung betreten, die von Mietern (egal ob Wohngemeinschaft oder einzeln) bewohnt wird! Beste Grüße. KD
Kann man auch angezeigt werden wenn man auf dem Hallen dach erwischt worden ist weil sie Polizei meine des kann ne Anzeige wegen hausfriedensbruch geben
Meiner Auffassung nach auf jeden Fall, wenn der Eigentümer einen Strafantrag stellt. Denn um auf eine Halle zu kommen, muss man in der Regel ja auch ein sog. befriedetes Besitztum betreten. Gruß KD
Auf jeden Fall! Es handelt sich dennoch um ein „befriedetes Besitztum“, d.h. ein Grundstück, das äußerlich erkennbar durch zusammenhängende, nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini und die Polizei sagt eindeutig nein,ist kein Hausfriedensbruch da man ohne Probleme auf das Grundstück rauf kommt. Daher kommt die Polizei nicht wenn Fremde Personen auf dem Grundstück sich aufhalten!!@ So sieht es in Berlin aus!@@
...dann sollten sich diese Polizeivollzugsbeamten doch einmal bezüglich der „Legaldefinition“ richtig informieren. Nur weil man ohne Probleme auf ein Grundstück kommt, heißt das doch nicht, dass hier kein Hausfriedensbruch möglich ist! Berlin ist eben in vielfacher Hinsicht speziell....dennoch liebe ich diese Stadt:-) Beste Grüße. KD
Nicht böse gemeint, Aber ich hab mir das im Internet in 2 Minuten durchgelesen und habs genau so gut verstanden, wie nach diesem Video, dass 14 Minuten meines Lebens in Anspruch genommen hat. Er hat halt am Anfang einfach die erste Internetseite vorgelesen, die man findet, wenn man „Hausfriedensbruch“ bei Google eingibt. Trotzdem cooles Video
Guten Tag Ich bräuchte Bitte ganz schnell eine Antwort: Ich bin 12 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen in einer Wohnung. Meine Mutter kennt einen Mann der eine Familie mit einer Frau hat und dieser besagte mann trifft sich trotzdem mit meiner Mutter und küssen sich usw. Dann haben sie mal Streit, und meine Mutter will ihn nicht zu uns nach hause lassen. Anstatt das zu akzeptieren, tritt er die Tür so Lange ein bis er reinkonnte. Meine Mutter heulte da und er ist einfach reingekommen. Sie haben gesagt das er gehen soll aber er ist einfach mit Gewalt reingekommen. Ich hasse diesen Mann einfach. Könnte ich bei der Polizei anrufen und alles erzählen oder bringt das nichts? Achso und einmal kam er um 00:00 Uhr und hat total laut geklopft das ich aufgewacht bin und meine Mutter wollte ich nicht reinlassen aber er war betrunken. Dann hat sie ihn reingelassen und 1 SCHEIß MINUTE SPÄTER kommt die Polizei aber die haben nicht aufgemacht und die Polizei ist gegangen. Was soll ich tun?
Hallo. Das hört sich nicht gut an. Aber leider muss ich Dir sagen, dass ich in solchen schwierigen Fällen keinen guten Tipp geben kann. Erstens weiß ich dafür zu wenig über den ganzen Sachverhalt. Zweitens darf ich hier auch keine rechtliche oder familiäre Beratung durchführen. Und drittens ist alles was wir hier schreiben öffentlich. Ich wünsche niemandem solche oder ähnliche Probleme zu Hause. Lass Dich nicht unterkriegen. Alles Gute, KD
Zieh in eine vom Jugendamt beaufsichtigte Wohngemeinschaft. Deiner Mutter ist nicht zu helfen. Ich hoffe die Angelegenheit hat sich mittlerweile geregelt.
@@KaiDeliomini Moin Kai ich hab eine Frage und zwar hab mein alter freund seiner Tür um ein öffentliche wohnung hab ich kaputt gemacht aber kein Anzeiger bekommen weil er das nicht will, aber die Polizei hab ich vorladung bekommen dass ich etwas Dort abholen muss, die Sache ist, die ich die Tür kaputt gemacht habe, und hab Unterschrift auch Dazu gelassen.
Also ich und meine Freunde sind in ein verlassenes Haus gegangen. (Es ist ganz ganz klar verlassen) ich war drinnen und eine Frau hat mich dabei gefilmt. (Nicht Nachmachen & ich weiß das ich selbst schuld bin) wenn diese Frau jetzt das Video an der Polizei zeigt sie herausfinden das ich es war, wie hoch kriege ich Geldstrafe? Also wie viel muss ich zahlen?.. (: ):
Was wäre jetzt das angemessene Verhalten des Geschädigten, bzw. des Sicherheitsdienstmitarbeiters? Ist mit Gewalt entfernen zu rechtfertigen? Sein Recht auf körperliche Unversehrtheit steht über dem Hausrecht, nehme ich an. Würde er bei der Entfernung aus den Räumlichkeiten eine Verletzung davontragen, wären die Voraussetzungen für einen rechtfertigenden Notstand ja wohl kaum erfüllt, oder?
Hallo. Gerne versuche ich Ihre Frage in Kürze zu beantworten. Vorab muss ich jedoch darauf hinweisen, dass meine persönliche Einschätzung nicht den Rat eines professionellen Rechtsberaters/-anwalts ersetzen kann/darf. Was fest steht ist: Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Rahmen des Notwehrrechts nach § 32 StGB verteidigt werden. Bei der Notwehr ist - im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB - eben keine Abwägung der Rechtsgüter (z. B. Hausrecht vs. körperliche Unversehrtheit) gefordert. Die Notwehrhandlung muss „lediglich“ erforderlich (geeignet + mildestes Mittel) und geboten sein. So ist es nach h.M. legitim den notfalls gewaltsamen Verweis eines Unbefugten aus dem Hausrechtsbereich mit Notwehr zu rechtfertigen. Der rechtfertigende Notstand wäre hingegen schwierig begründbar, da das Vorliegen einer „Gefahr“ für das Rechtsgut Hausrecht hier eher strittig ist und wie schon erwähnt, das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen müsste. Auch im Rahmen der 34a-Prüfung ist Notwehr regelmäßig die richtige Antwort, wenn es um die Verteidigung des Hausrechts durch Sicherheitspersonal geht. Ich hoffe meine Antwort hat Ihnen geholfen. Beste Grüße. KD
Ja, vielen Dank. Hatte ich gar nicht dran gedacht, dass sich Notwehr ja nicht nur auf die körperliche Unversehrtheit bezieht, sondern auf alle Rechtsgüter bzw. Bürger und Menschenrechte aus dem GG.
Eine ungewöhnliche Frage. Als Wohnung gelten Räumlichkeiten, die Menschen als Unterkunft dienen. Das ist wohl bei Treppenhäusern normalerweise nicht der Fall. Also eine typische Juristen-Antwort: Es kommt darauf an...!;-) Beste Grüße. KD
Guten Abend Herr Delimioni, Ich bin als Paketzusteller tätig musste einmal einen Paket zustellen da der weg eng war um zu wenden habe ich ganz kurz in ein privaten Parkplatz geparkt für 1 Minute grademal das Haus in dem das Paket zugestellt werden musste war grade mal 30 Meter weiter ich habe das Paket abgegeben kam wieder zurück, neben der privaten Parkplatz war ein ganz großes Gebüsch wollte eigentlich urinieren weil ich dringend eigentlich musste habe ich aber nicht getan daraufhin kam der Bewohner raus er meint warum haben sie auf mein privat Parkplatz geparkt ich habe ihn gesagt ich musste ganz kurz nur einen Paket abgeben, dann hatt er mich nochmal gefragt warum wollten sie dann ins Gebüsch habe ihn geantwortet ich wollte eigentlich urinieren der meint fahr weg, als ich ins auto einstieg hat er sein Handy rausgeholt um glaube ich mein Kennzeichen zu fotografieren muss ich irgendwie sorgen machen habe mich auch entschuldigt. Freue mich auf Rückmeldung.
Eine Frage wen das so wie sie gesagt haben das das ein Offenes Gelende was nicht abgezeunt ist und auch nicht irgendwelche extra und Hinweise und ohne das die Person einen aufgefordert hatte zu gehen und auf einmal auftaucht und ein Fest hält und die Polizei ruft ist das dann eigntl Hausfriedensbruch sowie das es nicht der Person gehört sondern dem Staat denn ich war mit meinem Hund spatziren mit meinem Hund und da war halt ein großes Haus verlassen neben irgendwelche Gleisen mit Natürlichen Pflanzen die nicht von Menschen gepflanzt wurden sondern da einfach wachsen und ich war ja noch nicht einmal im Haus drine und das war ja auch nicht bewusst gemacht sowie gesagt da war nichts gekennzeichnet und da komm auch oft einfach andere Leute die da mit ihren Autos kommen und eine Raucherpause machen 🤔😊😴🙈🖐👀🌆🌃🌌🖐 also was könnte mich auf jeden Fall erwarten Geld Strafe oder Sozialstunden oder schlimmer und wen Geldstrafe wie höch wäre sie oder könnte ich auch beides Kriege Sozialstunden und Geldstrafe???
Wenn ich den Hausfriedensbruch genauso ausführlich in der mündlichen Prüfung erkläre dem Prüfer, sind doch die 15min auch rum, weil dann der nächste Prüfling schon wartet. Dann habe ich mit 100% bestanden. 😂
Guten Abend ! Ich muss echt sagen es macht jedesmal wieder Spaß ihre Videos zu schauen und kann nur stark betonen wie klasse ich es finde das sie diesen Aufwand betreiben und das für uns umsonst ! Schon die Sachkunde reihe war mehr als spitze und sehr ausführlich verständlich auch wenn ich sie schon lange vorher gemacht habe ! Ich nutze sie jedoch immer dazu um mein Wissen wieder aufzufrischen bzw noch mal etwas nachzuhorchen ! Ich werde auch diese Reihe mit Spannung verfolgen um dadurch meine Arbeit wieder einen Schritt besser auszuführen !
Beste Grüße !
Als ich die ersten Ausbildungsschritte im Bereich der 34a gemacht habe, fragte ich mich, wieso man die Bereiche öffentlich Sicherung und Ordnung, sowie BGB und StGB im gleichen Umfang schon an den Schulen genauso vermittelt werden.
Ihre Videos motivieren und frischen sehr gut die Inhalt der Sachkunde wieder auf. Vielen Dank!
Moin, ich wollte nur ein kurzes Feedback geben. Hatte heute meine Prüfung und es hat alles geklappt, hab bestanden. Ich habe als Selbstlerner nur Ihre Videos verfolgt und ihre Kartei Karten benutzt. Vielen Dank, es gibt einfach nichts vergleichbares und verständlicheres als die Videos die Sie machen und ich wollte mich dafür einfach mal bedanken. 👍👍👍👍
Hallo und vielen Dank fürs freundliche Feedback! Ich freue mich sehr, wenn dass was ich hier tue, hilfreich ist. Und natürlich Glückwunsch zur bestandenen Prüfung:-) Weiterhin alles Gute. Beste Grüße KD
ich kann mich nur wiederholen.Einfach Spitze Herr Deliomini.Als angehende Fachkraft werde ich das für die Zwischenprüfung im Mai fürs Lernen nutzen.Mein Respekt an Sie.!
bin gerade in der Schulung für die Sachkundeprüfung Herr Deliomini...ihre Videos sind einfach super..kurz und bündig ohne viel Amtsdeutsch...Daumen hoch von mir
Kai Sie sind einfach der beste.
ein mann aus der Praxis und nicht nur aus der Theorie !!! ich kann mich nur wiederholen. Du machst das Klasse !
Lieber Kai,
Ich möchte mich ganz herzlich bei dir bedanken.
Habe die Prüfung unter anderem auch mit dem Dozenten und dir mit sehr gut bestanden.
Vielen Dank für die super Videos.
Lg
Sehr interessant, da ich "Verlassene" Orte, Gebäude ect. Fotografiere.
immer eine Grauzone :) und nicht nur das betreten , sondern auch das Fotografieren. ( Kommt auf das Objekt an )
Das war auch bei mir der Grund das Video zu schauen ^^
Same
Einfach super erklärt! Mein Lob und Respekt! Würde mich freuen falls Videos über Servicekraft für Schutz und Sicherheit kommen.. Bzw zur Vorbereitung der Abschlussprüfung... Danke
Absolut spitze, höre immer wieder gerne Ihnen zu. Zum Auffrischen meiner rostigen Kenntnisse ideal.
absolvierte kurs und war lange krank in der zeit dank info möglichkeit von ihnen heute bestanden dankeschön !!!
Gern geschehen! Glückwunsch & weiterhin alles Gute (vor allem Gesundheit!). Gruß KD
Ich gebe dir gern 1 Millionen Daumen like du bist unsere Hoffnung
Super erklärt.
Ich lerne gern mit Ihnen.
Sehr schön erklärt ❤
Wie ist es mit öffentlichen Parkhäusern , welche nur für den Autoverkehr versperrt sind auch wenn es wiederrechtlich ist.
Vielen Dank für die tolle Erklärung!
Wie immer top!!!!!!!!!!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Du bist großartig, erklärt sehr gut dankschön
Der Herr hat und ist KLASSE🕉️🌅👍
Ich danke ihnen so einfach 🎉
Sehr gut erklärt
Ich bedanke mich bei ihnen, weil ich hier sehr gut verstaden hane besse in der Schule🌹❤
Als**
top erklärt vielen dank
Worauf nie jemand eingeht, ist die Frage, ob es auch den Tatbestand erfüllen würde, wenn Beschränkungsvorkehrungen ja offensichtlich den Willen ausdrücken, dass niemand hinein soll.
Beispiele:
Jemand klettert über den Gartenzaun und hält sich im Garten auf.
Jemand klettert durch ein Fenster und hält sich in der Wohnung auf.
Eine offene stehende Wohnungseingangstür wird einfach durch jemanden betreten.
Sonderbeispiel:
Betrunkener in Garten schläft tief und fest und kann die Aufforderung, den Garten zu verlassen, gar nicht verstehen oder mitbekommen
Sehr gut und einfach erklärt. Und weil es so einfach ist, ist es schon wieder schwer, wie heute von mir erlebt. Es wurde in das befriedete Besitztum, ein Vorgarten eines Hauses, den ich durch Mietvertrag in Besitz halte, durch eine, durch den Eigentümer beauftragte Gartenbaufirma, dem Erdboden gleichgemacht. Es wurden u.a. etliche Bäume die ca. 30 Jahre alt waren und von mir seinerzeits gepflanzt worden sind, gefällt. Die Polizei die ich umgehend hinzuzog, konnten keinen Hausfriedensbruch feststellen, weil angeblich der Eigentümer/Vermieter legitimiert sei dies zu tun. Es gab für die Polizei noch einen Hinweis von mir, dass mir angedroht wurde , ein Tor aufzubrechen, hinter dem der zweite Teil des Garten hinter dem Haus liegt. Dies wurde von der Polizei insofern "genehmigt" und ebenfalls nicht dem Straftatsbestand Hausfriedensbruch mit Einbruch zugeordnet wurde. Tenor Polizei " Der Eigentümer darf aufbrechen und betreten und der Sachschaden der durch Aufbruch des Tors stattfinden würde, würde nur den Eigentümer selbst schaden. Also keine Straftat
Super!
Nicht von Amtswegen verfolgt=nicht automatisch verfolgt
Befriedetes Besitztum=Grundstück mit Zaun etc.
Bei einem Geschäft z.B. Rewe habe ich eine Frage, du musst ja deine Lebensmittel einkaufen können, wie ist dass dann da geregelt?
Frage: Die Äste eines Baumes ragen von einem Privatgrundstück auf die öffentliche Straße. Ist es strafbar wenn ich mir diese Äste aneigne?
Gilt ein event das von der stadt veranstaltet und in der ganzen stadt geführt wird als befriedetes besitztum? Es handelt sich hierbei auch um passagierwege die dem öffentlichen bürger frei zustehen. Die veranstaltung hat zäune usw. Aufgebaut aber es ist nicht klar ersichtlich was zur veranstaltung gehört und was nicht. Gilt es falls ja, auch dann wenn due veranstaltung nach z.b. 22 uhr geschlossen hat und die wege nach dieser uhrzeut frei begehbar sind? Würde mich über eine antwort sehr freuen.
Wenn jemand unerlaubt, in Abwesenheit des Geschädigten, in dessen Wohnung eindringt und dort etwas mitnimmt aber der Geschädigte zuvor (mündlich) zugestimmt hat, dass er es haben darf aber nicht erlaubt hat, in die Wohnung einzudringen.
Ist es dann Diebstahl mit Hausfriedensbruch oder nur Hausfriedensbruch?
Guten Tag...
Wie sieht es eigentlich aus wenn ein abgesperrtes Grundstueck vor mir liegt es aber ein offen stehendes Tor hat so das jeder raufgehen kann ist das dann immernoch Hausfriedensbruch trotz offenem Tor?
Hallo. Darauf kann man leider nicht pauschal mit ja oder nein antworten. So wie Sie es beschreiben, handelt es sich um ein äußerlich erkennbar eingehegtes Grundstück, lediglich mit einem offenen Tor. Damit ein sog. befriedetes Besitztum vorliegt, müsste für jeden erkennbar sein, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist. Solange also das Tor offen steht und kein Verbotsschild o.ä. das Betreten verbietet, ist das reine Betreten vermutlich (noch) kein Hausfriedensbruch. Soweit zumindest meine private Einschätzung, die keine professionelle Rechtsberatung ersetzt! Beste Grüße KD
Guten Abend Herr Deliomini,
Ich habe gerne eine frage ich bin als Paketzusteller tätig, habe letztens ein Paket zugestellt, weil der Weg zu end war um zu wenden habe ich ganz schnell mein Auto kurz für ne Minute geparkt ich denke auf einen Privat Parkplatz, habe ganz schnell eben das Paket abgegeben der Zustellung Haus war grade mal nur 30 Meter entfernt, neben dem Parkplatz war ein großes Gebüsch Wald wollte leider dringend urinieren daraufhin kam der Bewohner raus meinte mir warum haben sie in mein Grundstück kurz geparkt habe ihn kurz erklärt das ich ganz kurz nur einen Paket zustellen musste er hat mir dann gesagt und wir kommen sie jetzt das sie zum Gebüsch hinlaufen wollten, ich habe ihn geantwortet ich musste eigentlich kurz urinieren, habe aber das nicht getan der meint fahren sie weg, daraufhin bin ich auch losgefahren, als ich losfahren wollte hat er sein handy rausgezückt um glaube ich einen foto von mein kfz Schild zu machen, muss ich jetzt irgendwie sorgen haben oder kann ich mich beruhigen, für eine Rückmeldung bedanke ich mich sehr.
Hallo,
erstmal super Video!Ich mit meinen 13 Jahren fand das Video echt interessant und informationsreich.Da habe ich noch eine Frage:Wenn man sich jetzt z.B in ein verlassenes Haus Zutritt verschafft und erwischt wird...da kann man nur Ärger bekommen,wenn der Hausbesitzer (in diesen Fall wohl gar nicht auffindbar)eine Strafanzeige stellt oder? Ansonsten kann man rechtlich nichts befürchten wenn der Hausbesitzer nicht ausfindig wird oder?
Freu mich schon weitere Videos von dir mir anzuschauen!
Hallo und danke fürs positive Feedback. Deine Schlussfolgerung ist absolut richtig. Sollte bei einem sog. Antragsdelikt niemand einen Strafantrag stellen, gibts auch nichts zu befürchten;-) Bis bald. Beste Grüße KD
Kai Deliomini Vielen Dank ✌
Danke Kai
Vielen Dank sehr Gut
Hallo Herr Deliomini, ich habe im Bezug Bearbeitung von Rechtsfällen für die Zwischenprüfung Fachkraft für Schutz und Sicherheit eine Frage.Es gibt unterschiedliche Lösungsmethoden was Fall Überprüfungen angeht.Manche bearbeiten die Fälle systematisch (Strafbarkeit-TB-TBM Objektive TB-Subjektiver Tatbestand -Rechtswidrigkeit-Schuld),manche bearbeiten dies nur in ganzen Sätzen.Manche erwähnen vergehen oder verbrechen in der Fallbearbeitung manche nicht.Wäre Ihnen dankbar wenn Sie als Prüfer ein Kommentar abgeben könnten.Wäre für mich sehr Zielführend.Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.lg
...ich bin zwar auch FSS-Prüfer und Prüfungskorrektor, allerdings fällt es mir schwer hier eine allgemeingültige Antwort zu geben. Denn meiner Meinung nach gibt es kein Ideal-Schema. Es kommt immer auf die einzelne Prüfungsaufgabe an. Ich denke wichtiger als das Schema ist grundsätzlich der Inhalt. Punkte gibt's in der Regel ja für inhaltlich richtige Antworten und nicht für die Form. Oder haben Sie das anders gelernt? Was sagen denn Ihre Ausbilder und Lehrer zu diesem Thema? Viele Grüße KD
Hallo Herr Deliomini. Vorerst vielen Dank für Ihre Antwort.Sie haben mir schon mit Ihrer Antwort weiter geholfen.Das war genau das was ich wissen wollte.Wir lernen Fall Bearbeitungen nach wie oben von mir erwähnten Schema.Da ich bei einigen Fach spezifischen Lektüren auch andere Bearbeitungs Stille gesehen habe wollte ich als Kompetenter Fachmann Ihre Meinung dazu wissen.Vielen dank nochmal lg
Sehr simples und Informatives Video! Dafür gibts erstmal einen Like :D
Ich habe aber trotzdem noch eine Frage:
Wenn man ein Geschäft während der Öffnungszeiten besucht und nach der Schließung sich weiterhin darin aufhält, ohne von jemandem heraus gebeten zu werden, ist das dann legal? Oder gilt es schon als Vergehen, sich einfach nur außerhalb der Öffnungszeiten in einem Gebäude aufzuhalten?
Hallo und danke fürs positive Feedback. Zur Frage: Solange man sich nur im Geschäft aufhält (z. B. um darin zu übernachten), erfüllt dies nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, wenn man nicht zum Verlassen aufgefordert wurde (außer man hatte vorher schon ein Hausverbot). Außer natürlich, man lässt sich einschließen, um weitere Straftaten zu begehen. Wer sich z. B. in einem Geschäft einschließen lässt, um dann Diebstähle zu begehen, macht sich nach § 243 StGB eines schweren Diebstahls strafbar. Das reine Aufhalten außerhalb der Öffnungszeiten ist jedenfalls keine Straftat. Meine Einschätzung ersetzt natürlich keine professionelle Rechtsberatung. Viele Grüße. KD
Kai Deliomini Danke für die Rückmeldung, ich gehe jetzt erstmal bei Ikea übernachten 😂👍
LG
Hallo Hr. Deliomini, ich habe heute von meinem Dozenten erklärt bekommen, dass die Besitzstörung, vor dem Hausfriedensbruch kommt. Beispiel: Ich habe ein Grundstück das Tor ist offen und jemand betritt mein Grundstück. Jetzt treffe ich den "Täter" an und was nun? Besitzstörung oder schon Hausfriedensbruch? Oder muss der Täter, für den Hausfriedensbruch, über den Zaun geklettert sein?
Hallo. Ja, solche Rechtsfragen lassen sich nicht immer einfach und kompakt über die Kommentare beantworten. Dennoch versuche ich es gerne, weil die Antwort vielleicht auch anderen Prüflingen helfen könnte. Erst einmal muss man sagen: Besitzstörung und Hausfriedensbruch sind zwei Paar Schuhe - zum einen haben wir die Besitzstörung im Sinne einer verbotenen Eigenmacht nach § 858 BGB, die durchaus mit einem unbefugten Betreten des Grundstücks erfüllt sein kann - und dann haben wir den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB, der bei Betreten eines Betriebsgeländes durch ein offenes Tor noch nicht eindeutig, aber spätestens bei Überklettern des Zaunes wohl ohne Zweifel erfüllt ist. Und natürlich können sich eine Besitzstörung und ein Hausfriedensbruch auch überschneiden. Ich bin davon überzeugt, dass Ihr Dozent weiß wovon er spricht, daher wäre es wohl empfehlenswert, wenn Sie es sich nochmal von ihm erklären lassen. Beste Grüße und viel Erfolg beim Lernen. KD
@@KaiDeliomini danke für die Antwort 😊 Sie haben mir damit schon mehr als genug geholfen!
Darf ich das gegen Beamter klagen?
Hallo Herr Dekiomini, ich bereite mich gerade auf die Sachkunde Prüfung vor und bin da auf eine Frage aus ihrem Buch gestoßen, die für mich unverständlich ist: Musterprüfung 5, Frage 30..kann Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch, fahrlässig sein?
Was ist der Unterschied zwischen Einbruch und Hausfriedensbruch?
Und ist der Schaden beim Hausfriedensbruch immer hoch oder gar nicht hoch. Weil man beschädigt ja nichts oder doch?
Fage: Wenn ich als Kaufhaus-Detektiv arbeite, und eine mir bekannte Person mit Hausverbot "meinen" Laden betritt, habe ich mich wie zu verhalten? Darf ich die Person nur des Hauses verweisen, oder denjenigen auch gegen seinen Willen festhalten, um einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen?
Vielen Dank
Hallo. Natürlich werden Sie diese Person zum wiederholten Male des Hauses verweisen, das dürften Sie sogar notfalls gewaltsam tun (Notwehrrecht, Besitzwehr). Aber weshalb sollten Sie die Person festhalten wollen, wenn Sie die Personalien bereits kennen? Ist die Identität der Person bekannt, dürfen Sie die Person nicht nach § 127 (1) STPO festnehmen. Brauchen Sie für einen Strafantrag ja auch nicht, denn die Personalien haben Sie ja bereits. Oder? Beste Grüße. KD
was ist mit einem Grundstück /Vorgarten, welches keinen kompletten Zaun als Abgrenzung hat? Darf man da rein oder nicht. Was ist, wenn mein Hund auf so ein Grundstück, ggf. ins Haus hinein maschiert? danke
Mindestens genauso interessant wäre ein Video über die Grenzen des Hausrechts bzw seine missbräuchliche Inanspruchnahme?! Z.b., wenn eine widerrechtliche Diskriminierung vorliegt oder wenn dadurch ein Grundrecht eingeschränkt wird, z.b. die Lehrfreiheit in einem Museum. Danke im voraus!
Guten Abend, ich habe eine frage die sehr wichtig für mich ist für morgen. Ist es auch verboten während der Schulzeit auf eine Schule zu gehen ? Wenn mann nicht auf diese Schule geht ?
Bei mir gibt es einen Kiosk bei dem ich schon siet dem ich 8 bin ein kaufen gehe und jetzt nach 7 Jahren meinte beim letzten Mal der in Haber ohne jeglichen Grund dass ich Haus verbot bekomme als ich ihn darauf hin fragte warum ich denn haus Verbot bekomme antwortet der Geschäftsinhaber das er es mur nicht sagt und das wen ich den laden nicht so fort verlasse er sein Pfeffer Spray einsetzen würde um sich zu schützen und die Polizei anrufen würde seit dem war ich jetzt 1 Jahr nicht mehr in dem Kiosk,ist das erlaubt?
Ich habe eine frage, wenn man z.B in ein gebäude, was der Stadtverwaltung gehört eindringt trotz eines schildes wo draufsteht "privat grundstück betreten verboten" man aber reingeht und nix kaputt gemacht hat oder sonstiges, kann man da eine anzeige erwarten, oder wie ist das, meine freunde haben sich nämlich in einer dieser gebäude aufgehalten haben da nix gamacht sie sind nur rumgelaufen und wurden dabei gefilmt, es wurde der stadtverwaltung gezeit. ist das denn ein haus friedensbruch? meine freunde sind 14 jahre alt...
Ist das auch hausfriedens Bruch wenn im Haus jetzt tiere währen und die Leute z.b weit weg gefahren sind und für längerer zweit und keiner die Katzen füttert darf man das durchs Fenster machen wenn es offen währ
Ich bin vor kurzem mit meinem Postschlüssels (welchen man ohne sich strafbar zu machen besitzen und benutzen darf) in ein Wohnhaus gegangen. Dann habe ich im Dachgeschoss eine Luke zum Dachboden auf gemacht und von dort bin ich auf das Dach des Hauses gelangt. Ein paar Minuten später bekam ich mit wie ein Mann die Polizei kontaktierte. Daraufhin kamen zwei Polizisten aufs Dach rauf und meinten ich solle runter kommen. Dann redete ich mit ihnen um klar zu machen das ich nirgends eingebrochen sei und dass die Luke nicht verschlossen sei. Doch sie meinten nur dass ich eine Anzeige bekommen werde.
Da stelle ich mir die Frage welche Straftat ich begangen habe und warum das ein problem ist?
Eine Antwort würde mir sehr helfen. (Ihr Video hat mir sehr gefallen, es war auch für Leute ohne juristische Kenntnisse nachvollziehbar)
Freundliche Grüße
Ehrenmann
Hätte mal eine Frage wir sind heute Fußball spielen gegangen da das Tor zu war sind wir halt drüber geklätert und haben gekikt später kam halt die Polizei hat unsere Personalien aufgenommen der Polizist meinte es wird nichts besonderes passieren er wollte uns auch keine Anzeige geben sonst der Hausmeister vom ferein hat uns eine Anzeige erstatt wegen Hausfriedensbruch was kann auf uns zukommen danke im Voraus
Mach ich mich auch strafbar wenn ich AUF den Wohnungen befinde.
Ich bin auf einer schule gekletert, ist dass verboten?
Hallo. Ja, ganz bestimmt. Denn die Schule befindet sich auf einem sog. befriedetem Besitztum. Keine gute Idee, besser nicht machen in Zukunft. Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini OK danke :)
Hallo ,ich hab eine frage ,wenn es man da gibt ,Er mich anworten kann .ich weder eine ausbildungsicherheitswirtschaft machen ,Aber ich kann nicht weisen ,ist Das gut oder nicht ,oder kann man mich empfelen ,oder nein
Vielen Dank
ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch auch dann begangen wenn der Eindringling nach Aufforderung das Gelände verlässt ? was wäre es dann ?
Hallo. Ein widerrechtliches Eindringen auf ein befriedetes Besitztum reicht zur Erfüllung des Tatbestandes. Ob der „Täter“ danach das Gelände verlässt oder nicht, spielt keine Rolle. Das sog. unbefugte Verweilen trotz Aufforderung ist ja lediglich eine Tatbestandsalternative. Soweit klar? Beste Grüße und viel Erfolg beim Lernen. KD
Super
Hallo Kai eine Frage ich war mit Freunden in einer Verlassenen Fabrik die Türe zur Fabrik waren sperweit offen wir haben uns da so ungefähr 15 Minuten aufgehalten als wir dann raus wollten sahen wir wie ein man unten vor den Ausgängen stand er sah uns nicht also schlichen wir uns wieder zurück und warteten 2 minuten dann merkten wir unten war keiner mehr also kletterten wir aus dem Fenster doch aufeinmal kam ein man zufällig um die ecke und sah uns wir Tanten vor ihm weg dann schrie er das sie die Polizei verständigt haben und das sie hier sind dann ergab ich mich und zwei meiner Freunde sprangen über den zaun und wurden aber später geschnappt als ich mich erkenntlich ergab Griff mich der fremde man agressiv an meinen Halz aber ich konnte mich noch losreißen weil es halt auch wehtat dann als wir festgenommen wurden wurde uns unsere rechte nicht vorgesagt und wir wurden hingebracht aber keiner der Männer war der Besitzer des gebäudes jetzt hab ich halt einen Brief von der Polizei bekommen das ich halt zur Polizei kommen soll was denken sie was noch auf uns zukommen wird ?
Super erklärt ich wollte mal ganz blöf fragen ist die prüfung für servisekraft für schutz und sicherheit schwierig ?😏
...welche Prüfung ist schon leicht?;-) Da ich auch Prüfungskorrektor für die Servicekräfte bin, darf ich behaupten, dass auch die Servicekraft-Prüfung anspruchsvoll ist. Viele Grüße KD
Wie sieht es mit einem Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aus.
Wenn ihm nicht geöffnet wird und es ihm verboten wurde. Er aber von anderen Miteigentümern reingelassen wird. Somit steht er dann auch vor der Glastür !???
Wie verhält sich das mit öffentlichen Räumen wie z.B. Innenstadt, Freizeitpark, öffentliche Parkplätze der Stadt. Macht man sich dem Hausfriedensbruch Strafbar wenn man sich dort aufhält auch wenn man beispielsweise von einer beauftragten Sicherheitsfirma grundlos des Parkplatzes verwiesen wird?
Hallo. Nein, grundsätzlich kann man sich im "öffentlichen Raum" nicht des Hausfriedensbruchs strafbar machen, soweit es sich nicht um einen geschützten Raum i.S.d. § 123 StGB handelt. Doch die meisten Parkplätze sind ja sehr wohl als befriedetes Besitztum einzuordnen und es gibt oftmals auch eine "Benutzungsordnung", so dass man nicht pauschal sagen kann, dass man sich auf Parkplätzen nicht des Hausfriedensbruchs strafbar machen kann. Auf einer freien Wiese oder der Fußgängerzone der Innenstadt hingegen, ist die Begehung eines HFB grundsätzlich nicht möglich. Viele Grüße KD
Hey wie ist das denn mit einem See? Dort war ein Bereich der privat geschützt war aber an dem Strand lagen hunderte Leute bis dann die Polizei kam und allen gesagt wurde zu räumen. Dann wurden Daten aufgenommen und es hiess anzeige kommt. Da war wohl nen kleines Schild aber kaum sichtbar und weil da alles voll wat und wir die Ecke nicht kannten dachten wir wäre alles ok. Mit was muss man da nun rechnen? Sind übrugens alle zu dem Strand weil an dem Hauptstrand verboten war Getränke mitzubringen. Srry aber bei 40 graf mir Wasser abnehmen lassen aus peofitgründen ist ne frechheit^^ nur deswegen sind wir der Menge gefolgt die zum anderen Strand Ging ^^ lg und hoffe auf Rückmeldung. Gute Videos weiter so :)
Jemand der Spenden haben will und das Grundstück auch nicht verlässt begeht ja auch Hausfriedensbruch (wenn er trotz Aufforderung nicht geht)?
Absolut richtig! Es geht ja auch nicht darum „was jemand will“, sondern darum, dass er den geschützten Bereich (in diesem Fall das befriedete Besitztum) trotz Aufforderung eines Berechtigten nicht verlässt. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand eines Hausfriedensbruchs. Gruß. KD
Wie sieht es denn aus wenn:
Ein LostPlace der normalerweise eingezäunt ist aber der Zaun so verschoben wurde von sagen wir Arbeitern und man dadurch nicht richtig erkennt das der Weg zu dem Platz auch Verboten ist zu betreten und die Polizei (nicht im Dienst) die Personalien aufnehmen.
PS ca.7 Meter vom Zaun auf dem Grundstück.
Wie Hoch wäre da die Strafe wenn es zur Anzeige kommen sollte ?
Frag für einen Freund 😂😄
sie sind perfekt Dozent ich habe wegen deine
Ich habe sachkunde geshafte und Arbeiten vielen dank bleiben sie gesund.!and i wish you all the best sir....
Hallo Kai,
Du bist sehr kompetent ich hätte einen Vorschlag für dich..
Es würde dir bestimmt sehr gefallen =)
Kann ich mir in Kontakt tretten?
Mit dir*
Hi kai, ich hätte noch eine Frage. Was kann auf mich zukommen, wenn ich Hausfriedensbruch begehe? Unter der Annahme natürlich, dass jemand auch eine Strafanzeige erstellt bzw. die Polizei direkt zum Tatort ruft
Hallo. Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, zumal ich hier ohnehin keine Rechtsberatung durchführen darf. Also gebe ich eine typische Juristen-Antwort: „Das kommt darauf an...“. Im § 123 StGB wird eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht. Bessere Einschätzungen für den Einzelfall kann wohl nur der beauftragte Rechtsanwalt treffen;-) Gruß. KD
Warum ist der Hausfriedensbruch laut §123 StGB ein ''widerrechtliches'' eindringen und kein ''rechtswidriges'' eindringen ? Im Strafrecht wird doch der Begriff ''rechtswidrig'' verwendet und im Zivilrecht ''widerrechtlich'' ?
☀️
Mal eine Frage zum Hausrecht: Darf ich Personen beispielsweise aufgrund ihrer Ehtnie oder Glaubenszugehörigkeit meines Hauses verweisen oder ist das Diskriminierung? (Würde erstmal Diskriminierung vermuten allein wegen der Gesetzeshierachie, aber es könnte ja sein, dass ich wiederholt Ärger mit Personengruppe xy gemacht habe) Und wie verhält es sich mit Parteien die öffentlich diskriminieren? Deckelt das dann die Meinungsfreiheit oder kann ich von meinem Hausrecht gebrauch machen und eine komplette Partei und deren Mitarbeiter aus meinen Räumlichkeiten ausschließen?
Kommt darauf an: Im Fall deiner privat genutzten Räumlichkeiten kannst du grundsätzlich JEDEM den Zutritt verwehren, aus welchem Grund auch immer - sei es Religion, Weltanschauung, Hautfarbe, oder weil dir einfach nur dessen Fresse nicht passt.
Ergo: Wenn du keine Schwarzen / Schwulen / Juden / AfD-Mitglieder magst, dann musst du sie auch nicht in deiner Bude dulden.
Etwas anders verhält es sich aber bei Geschäftsräumen, die dem öffentlichen Publikumsverkehr zugänglich sind (zB Supermarkt oder Kneipe). Hier greift das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG), das eine pauschale Diskriminierung aufgrund bestimmter Kategorien (wie zB Ethnie, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, sexuelle Orientierung, politische Gesinnung etc) untersagt.
Ergo: Du darfst als Kneipenwirt KEIN Schild aufstellen, wo draufsteht: "Für Schwarze / Schwule / Juden / AfD-Mitglieder VERBOTEN".
Hilft dir das weiter?
Wenn Universitäten als öffentliche Gebäude zählen, dürfen manche Unis dann verbieten dass Hunde mitgenommen werden? Ich meine in öffentlichen Gebäuden (Züge etc.) dürfen ja Hunde auch rein.
Hallo ich brauche dringend Hilfe über denn Team mein Nachbar hat das uns angetan und ist aber abgehauen wieder in seine Wohnung
Darf man mir mit einer Anzeige von Hausfriedensbruch Drohen obwohl ich nichts gemacht habe aber Personen die ich kenne es getan haben
Hallo. Gerne versuche ich Ihre Frage in Kürze zu beantworten. Vorab muss ich jedoch darauf hinweisen, dass meine persönliche Einschätzung nicht den Rat eines professionellen Rechtsberaters/-anwalts ersetzen kann/darf. Meiner Meinung nach, erfüllt die Ankündigung/Androhung einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs ohne faktischen Grund keinen Tatbestand und ist deshalb auch nicht strafbar. Also wenn mich jemand ohne Grund wegen einer nicht von mir begangenen Straftat anzeigen möchte, würde mich das ziemlich kalt lassen. Mein Tipp: Cool bleiben;-) Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini Danke für ihre Antwort
Worunter würdet ihr den rasenplatz in einem Fußballstadion zählen ?
Wohl eindeutig ein befriedetes Besitztum.
Bei mir waren es zwei Leute.ohne Zeugen.
Im Nachhinein merkte ich dir Körpwrverletzung. Schlag auf die Brust. Blauer Fleck und Schmerzen.
Hatte es bei der Polizei noch cht Aussagen können, da ich es verdrängt hatte
Was mache ich jetzt????😮
Ich habe eine Frage.. wir sind mit Freunden in eine verlassene Klinik gegangen und wurden dort erwischt, der Besitzer hat unsere Personalien genommen und wir sind gegangen. Er will Anzeige erstatten, mit was können wir rechnen? Wir sind alle volljährig.
Die Klinik ist ausgeschildert..
Naja...wenn Sie jetzt 3 Monate nichts mehr hören, dann hat der Eigentümer bzw. der Antragsberechtigte scheinbar keinen Strafantrag gestellt. Damit wäre die Sache dann erledigt. Ansonsten bekommen Sie wohl bald Post. Hier könnte jedenfalls eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB in Frage kommen (der Tatbestand ist wohl erfüllt). Gruß KD
Guten Tag ich wurde wegen hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 1000euro angeklagt. Aber es gibt's keine Beweise. Jetzt habe ich 2 Wochen Zeit Einspruch ein zu legen was kann ich machen? Und was kann mir im schlimmsten Fall passieren
An alle eine frage ich war mit meinem Freund beim hofer und wir sind dort mit dem Einkaufswagen gefahren weiß einer was die Folgen sind und ob das überhaupt Hausfriedensbruch ist im Vorrein schon danke
Grüße Sie! Darf ich mit Gewalt jemandem aus meiner Hausrechtsbereich raus bringen, wenn er auf meine Aufforderung nicht gehen möchte?
renas younies Ja natürlich! Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini
Vielen Dank für das tolle Erklärung und für Ihre Antwort.
Beste Grüße Herr Deliomini
gilt dies auch für wgs? darf ein vermieter in eine wohnung die von anderen 3 leuten bewohnt wird?
Nein, natürlich darf ein Vermieter nicht „einfach so“ die Wohnung betreten, die von Mietern (egal ob Wohngemeinschaft oder einzeln) bewohnt wird! Beste Grüße. KD
Ist eine Anzeige auch ein Strafantrag?
123😂👍
Danke
Sehr gut
beste man
Kann man auch angezeigt werden wenn man auf dem Hallen dach erwischt worden ist weil sie Polizei meine des kann ne Anzeige wegen hausfriedensbruch geben
Meiner Auffassung nach auf jeden Fall, wenn der Eigentümer einen Strafantrag stellt. Denn um auf eine Halle zu kommen, muss man in der Regel ja auch ein sog. befriedetes Besitztum betreten. Gruß KD
👌👌👌
👍
Was ist mit einem Grundstück mit Hecken und Zaun ,aber es Öffnungen gibt ohne Tür!
Wäre das Eindringen denn auch ein Hausfriedensbruch???
Auf jeden Fall! Es handelt sich dennoch um ein „befriedetes Besitztum“, d.h. ein Grundstück, das äußerlich erkennbar durch zusammenhängende, nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Beste Grüße. KD
@@KaiDeliomini und die Polizei sagt eindeutig nein,ist kein Hausfriedensbruch da man ohne Probleme auf das Grundstück rauf kommt. Daher kommt die Polizei nicht wenn Fremde Personen auf dem Grundstück sich aufhalten!!@
So sieht es in Berlin aus!@@
...dann sollten sich diese Polizeivollzugsbeamten doch einmal bezüglich der „Legaldefinition“ richtig informieren. Nur weil man ohne Probleme auf ein Grundstück kommt, heißt das doch nicht, dass hier kein Hausfriedensbruch möglich ist! Berlin ist eben in vielfacher Hinsicht speziell....dennoch liebe ich diese Stadt:-) Beste Grüße. KD
Danke aus Berlin
Vielen Dank für die Videos ! Habe nun alle Prüfungen dank Ihnen erfolgreich absolviert.
Werde Sie gerne weiter empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Nico
Glückwunsch & weiterhin alles Gute. Beste Grüße KD
Super erklärt, habe morgen die mündlcihe Prüfüng drücken sie mir die Daumen :)
mfg Özdemir
Gut
Nicht böse gemeint,
Aber ich hab mir das im Internet in 2 Minuten durchgelesen und habs genau so gut verstanden, wie nach diesem Video, dass 14 Minuten meines Lebens in Anspruch genommen hat.
Er hat halt am Anfang einfach die erste Internetseite vorgelesen, die man findet, wenn man „Hausfriedensbruch“ bei Google eingibt.
Trotzdem cooles Video
Ich war am Baggersee und hab jetzz nen Problem
Guten Tag
Ich bräuchte Bitte ganz schnell eine Antwort: Ich bin 12 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen in einer Wohnung. Meine Mutter kennt einen Mann der eine Familie mit einer Frau hat und dieser besagte mann trifft sich trotzdem mit meiner Mutter und küssen sich usw. Dann haben sie mal Streit, und meine Mutter will ihn nicht zu uns nach hause lassen. Anstatt das zu akzeptieren, tritt er die Tür so Lange ein bis er reinkonnte. Meine Mutter heulte da und er ist einfach reingekommen. Sie haben gesagt das er gehen soll aber er ist einfach mit Gewalt reingekommen. Ich hasse diesen Mann einfach. Könnte ich bei der Polizei anrufen und alles erzählen oder bringt das nichts? Achso und einmal kam er um 00:00 Uhr und hat total laut geklopft das ich aufgewacht bin und meine Mutter wollte ich nicht reinlassen aber er war betrunken. Dann hat sie ihn reingelassen und 1 SCHEIß MINUTE SPÄTER kommt die Polizei aber die haben nicht aufgemacht und die Polizei ist gegangen. Was soll ich tun?
Hallo. Das hört sich nicht gut an. Aber leider muss ich Dir sagen, dass ich in solchen schwierigen Fällen keinen guten Tipp geben kann. Erstens weiß ich dafür zu wenig über den ganzen Sachverhalt. Zweitens darf ich hier auch keine rechtliche oder familiäre Beratung durchführen. Und drittens ist alles was wir hier schreiben öffentlich. Ich wünsche niemandem solche oder ähnliche Probleme zu Hause. Lass Dich nicht unterkriegen. Alles Gute, KD
Zieh in eine vom Jugendamt beaufsichtigte Wohngemeinschaft. Deiner Mutter ist nicht zu helfen. Ich hoffe die Angelegenheit hat sich mittlerweile geregelt.
@@KaiDeliomini Moin Kai ich hab eine Frage und zwar hab mein alter freund seiner Tür um ein öffentliche wohnung hab ich kaputt gemacht aber kein Anzeiger bekommen weil er das nicht will, aber die Polizei hab ich vorladung bekommen dass ich etwas Dort abholen muss, die Sache ist, die ich die Tür kaputt gemacht habe, und hab Unterschrift auch Dazu gelassen.
Was ist wie in meinem Fall,das ich dachte,ein Gast wolle mich des Hauses verweisen,derweil war es die Wirtin?
Also ich und meine Freunde sind in ein verlassenes Haus gegangen. (Es ist ganz ganz klar verlassen) ich war drinnen und eine Frau hat mich dabei gefilmt. (Nicht Nachmachen & ich weiß das ich selbst schuld bin) wenn diese Frau jetzt das Video an der Polizei zeigt sie herausfinden das ich es war, wie hoch kriege ich Geldstrafe? Also wie viel muss ich zahlen?.. (:
):
Was wäre jetzt das angemessene Verhalten des Geschädigten, bzw. des Sicherheitsdienstmitarbeiters?
Ist mit Gewalt entfernen zu rechtfertigen?
Sein Recht auf körperliche Unversehrtheit steht über dem Hausrecht, nehme ich an.
Würde er bei der Entfernung aus den Räumlichkeiten eine Verletzung davontragen, wären die Voraussetzungen für einen rechtfertigenden Notstand ja wohl kaum erfüllt, oder?
Hallo. Gerne versuche ich Ihre Frage in Kürze zu beantworten. Vorab muss ich jedoch darauf hinweisen, dass meine persönliche Einschätzung nicht den Rat eines professionellen Rechtsberaters/-anwalts ersetzen kann/darf. Was fest steht ist: Das Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Rahmen des Notwehrrechts nach § 32 StGB verteidigt werden. Bei der Notwehr ist - im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB - eben keine Abwägung der Rechtsgüter (z. B. Hausrecht vs. körperliche Unversehrtheit) gefordert. Die Notwehrhandlung muss „lediglich“ erforderlich (geeignet + mildestes Mittel) und geboten sein. So ist es nach h.M. legitim den notfalls gewaltsamen Verweis eines Unbefugten aus dem Hausrechtsbereich mit Notwehr zu rechtfertigen. Der rechtfertigende Notstand wäre hingegen schwierig begründbar, da das Vorliegen einer „Gefahr“ für das Rechtsgut Hausrecht hier eher strittig ist und wie schon erwähnt, das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen müsste. Auch im Rahmen der 34a-Prüfung ist Notwehr regelmäßig die richtige Antwort, wenn es um die Verteidigung des Hausrechts durch Sicherheitspersonal geht. Ich hoffe meine Antwort hat Ihnen geholfen. Beste Grüße. KD
Ja, vielen Dank.
Hatte ich gar nicht dran gedacht, dass sich Notwehr ja nicht nur auf die körperliche Unversehrtheit bezieht, sondern auf alle Rechtsgüter bzw. Bürger und Menschenrechte aus dem GG.
Gelten Treppenhäuser in einem Hochhaus z.b als Wohnung?!
Eine ungewöhnliche Frage. Als Wohnung gelten Räumlichkeiten, die Menschen als Unterkunft dienen. Das ist wohl bei Treppenhäusern normalerweise nicht der Fall. Also eine typische Juristen-Antwort: Es kommt darauf an...!;-) Beste Grüße. KD
Ok .Dankeschön
Bitte um Ihre Hilfe
Guten Abend Herr Delimioni,
Ich bin als Paketzusteller tätig musste einmal einen Paket zustellen da der weg eng war um zu wenden habe ich ganz kurz in ein privaten Parkplatz geparkt für 1 Minute grademal das Haus in dem das Paket zugestellt werden musste war grade mal 30 Meter weiter ich habe das Paket abgegeben kam wieder zurück, neben der privaten Parkplatz war ein ganz großes Gebüsch wollte eigentlich urinieren weil ich dringend eigentlich musste habe ich aber nicht getan daraufhin kam der Bewohner raus er meint warum haben sie auf mein privat Parkplatz geparkt ich habe ihn gesagt ich musste ganz kurz nur einen Paket abgeben, dann hatt er mich nochmal gefragt warum wollten sie dann ins Gebüsch habe ihn geantwortet ich wollte eigentlich urinieren der meint fahr weg, als ich ins auto einstieg hat er sein Handy rausgeholt um glaube ich mein Kennzeichen zu fotografieren muss ich irgendwie sorgen machen habe mich auch entschuldigt. Freue mich auf Rückmeldung.
Haha du bist ja einer😅😅
Eine Frage wen das so wie sie gesagt haben das das ein Offenes Gelende was nicht abgezeunt ist und auch nicht irgendwelche extra und Hinweise und ohne das die Person einen aufgefordert hatte zu gehen und auf einmal auftaucht und ein Fest hält und die Polizei ruft ist das dann eigntl Hausfriedensbruch sowie das es nicht der Person gehört sondern dem Staat denn ich war mit meinem Hund spatziren mit meinem Hund und da war halt ein großes Haus verlassen neben irgendwelche Gleisen mit Natürlichen Pflanzen die nicht von Menschen gepflanzt wurden sondern da einfach wachsen und ich war ja noch nicht einmal im Haus drine und das war ja auch nicht bewusst gemacht sowie gesagt da war nichts gekennzeichnet und da komm auch oft einfach andere Leute die da mit ihren Autos kommen und eine Raucherpause machen 🤔😊😴🙈🖐👀🌆🌃🌌🖐 also was könnte mich auf jeden Fall erwarten Geld Strafe oder Sozialstunden oder schlimmer und wen Geldstrafe wie höch wäre sie oder könnte ich auch beides Kriege Sozialstunden und Geldstrafe???
Wenn ich den Hausfriedensbruch genauso ausführlich in der mündlichen Prüfung erkläre dem Prüfer, sind doch die 15min auch rum, weil dann der nächste Prüfling schon wartet. Dann habe ich mit 100% bestanden. 😂