Tatsächlich ist die rechtliche Lage als Pflichtteilsberechtigter so stark, dass man im Falle der Enterbung zuversichtlich sein darf und sollte. Wie bereits im Video angesprochen, gibt es deutlich misslichere Situationen, in die einen das Erbrecht bringen kann...
@@KanzleiRosePartner Wenn ich (Kind1) einen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod der Eltern (wir sind 2 Kinder) gegenüber Kind2 geltend mache, verzichte ich dann damit möglicherweise auf ein Erbe (also die gesamten 50% Anteil und erhalte nur 25%)? Ich frage, z.B., weil ich nicht weiß , ob ich per Testament enterbt bin oder Erbe bin ? Oder was ist wenn ich gar keine Infos vom Tod erhalte , weil ich irgendwo in der Welt jahrelang umherziehe , während sich das Geschwisterchen das neben dem Elternhaus wohnt, bereits mit Wohnungseinzug / Wohnungsverkauf beschäftigt, und an Konten usw bedient...?
09:54 Der Zinsanspruch ist hier nur kurz erwähnt worden. Ich wollte noch darauf hinweisen, dass der Zinsanspruch zu den schärfsten Waffen des Pflichtteilsberechtigten gehört. Der Zinssatz beträgt satte fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das sind momentan 7,27 Prozent (2,27 plus 5).
Danke für die Ergänzung! Tatsächlich sollte der Pflichtteilsberechtigte darauf achten, den Erben zügig in Verzug zu setzen, um den Zinsanspruch als Druckmittel im Topf zu haben.
Kann der Pflichtteilsberechtigte sein Pflichtteil an eine (ggf von ihm selbst) gegründete Stiftung oder Verein oder Firma abtreten? Zum Schutz vor Pfändung? Wie geht das? Grundlegend?
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt schon Schulden und Schwierigkeiten haben, funktioniert das nicht mehr. Insolvenzverwalter und Gläubiger können gegen die Schenkung vorgehen.
Ihre Seite ist klar und informativ dazu vielen Dank. Dennoch bleibt eine Frage: Ich erhielt vom Amtsgericht ,nach dem Tod meiner Mutter als letztes lebendes Elternteil, ein Schreiben das das Testament in Abwesenheit eröffnet wurde und das Testament (Berliner Testament) selber zugesendet . Da das Testament von 2013 ist (ich wurde enterbt) weiß ich nicht ob die Adresse des von meinen Eltern festgelegten Alleinerben noch stimmt. Ich möchte nun mein Auskunftsverlangen zwecks Pflichtteil nicht in "blaue" senden, und frage nach wie man die jetzt gültige Adresse des Erben herausfinden kann?
Anschriften erfährt man beim Einwohnermeldeamt. Es gibt aber auch viele Anbieter im Internet, die bei der Ermittlung einer Anschrift ihre Dienste anbieten.
Moin ich habe eine kurze Frage, kann ich im Erbschein enterbt werden? Ich habe ein Erbscheinantrag von meiner Tante bekommen. Hier stehen ich und meine Schwester zu einer Quote von 1/8 drin. Kann dort irgendwas noch geschrieben sein was mich enterbt oder heißt die Aufzählung der Quote = Erbe?
Mit einem Erbschein wird man weder Erbe noch Enterbter. Der Erbschein weist lediglich aus, wer zu welchem Teil Erbe ist - in Ihrem Fall dann Sie und Ihre Schwester zu 1/8.
Es gibt Sachverhalte, in denen die Frist des § 2325 Absatz 3 BGB nicht läuft. Besuchen Sie für mehr Infos unsere Seite: www.rosepartner.de/pflichtteilsergaenzungsanspruch.html. Dort finden Sie auch ein Video zum Thema Pflichtteilsergänzung.
@GP Jura Channel Wenn die Haupterben ein unterschriebenes Dokument verlangen für die Auszahlung des Pflichtteils, könnte man das so schreiben? Frau Baumhorst wird diesen Pflichtteil Betrag auf das Konto von Herrn Baumhorst bis Ende Dezember 2022 überweisen. Nach abgeschlosser Überweisung wird der Pflichtteil vollständig ausbezahlt sein.
Sie müssen prüfen (lassen), welche rechtlichen Folgen so ein Schreiben in Ihrem konkreten Fall hat (Schuldanerkenntns, Verjährungshemmung etc.). Ob und in welcher Form ein Schreiben geboten ist, ist keine Frage, die die TH-cam-Community beantworten kann/sollte...
Kann der Pflichtteil nur in Geld ausgeglichen werden oder auch in Landflächen( Grünland und Ackerland) . Und dürfen Agrarflächen an nicht Landwirte ,um den Pflichteil auszugleichen, mit einbezogen werden ? Würde das sich überhaupt Steuerrechtlich lohnen, ohne das dem Pflichtteilsberechtigten dadurch zu hohe Kosten entstehen? Es sind leider viele Fragen, aber vielleicht können Sie mir etwas weiterhelfen. Vielen Dank für Ihre Öffentlichkeitsarbeit, dass hilft einem schon sehr viel weiter.
Der Pflichtteil wird in Geld geschuldet. Die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs durch die Übereignung von Immobilien kann aber zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigten vereinbart werden. Steuerrechtlich muss das tatsächlich vorab geprüft werden. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Und gegebenenfalls ist auch die Höfeordnung zu beachten (die ja ganz eigene Pflichtteils-Regeln hat).
die Frage stellte sich mir auch schon.... Wir sind 2 Kinder und beide Eltern sind nun verstorben. Ich neige aber evtl dazu einfach erstmal Füße still zu halten und zu sehen ob und wie mein Bruder handelt (der direkt neben der Eigentumswohnung der Eltern in einer Mietwohnung wohnt).... um dann möglichst eine einvernehmliche private Lösung zu nutzen, zB daß er in die ETW einzieht und mir stattdessen lebenslänglich einen fairen monatlichen Abschlag zahlt. Die Gefahr dabei wäre aber, daß, wenn man nicht binnen 3 Jahren mindestens den Pflichtteil geltend macht, er dann alle Zahlungen einstellen könnte und mich leer ausgehen lässt. Allerdings wäre ich ohnehin letzter Erbe , wenn er vor mir abdanken würde (und umgekehrt).... Also man müsste wohl wenigstens den Gesamtwert berechnen und über eine "angemessene Lebenserwartung" von X Restjahren einen monatlichen Betrag X berechnen. Evtl noch einen Sofortabschlag, je nach Liquidität.
Würden Sie mich vertreten? Mein Vater ist gestorben und ich bin seine einzige leibliche Tochter. Sehr zum Erstaunen erhielt ich vom Nachlassgericht ein Testament, welches meine Mutter handschriftlich neu aufgesetzr hat und ich bin der Meinung, dass das nicht die Unterschrift meines Vaters ist. Vor Allem auf einem separaten Blatt, obwohl genug Platz auf dem neuen Testament ist. Da hat sich meine Mutter zur Alleinerbin eingesetzt und anschließend meine Halbschwester und ihren Sohn. Ich bin praktisch enterbt. Könnten Sie mir da helfen?
Da kann Ihnen grundsätzlich jeder Fachanwalt für Erbrecht helfen. Wenn Sie eine Mandatsanfrage an uns richten möchten, schreiben Sie bitte diese bitte an rose@rosepartner.de. Aus Kapazitätsgründen, können wir leider aber nur bedingt neue Mandate annehmen. Wir melden uns aber auf jeden Fall auf Ihre Mail.
Ich nehme mal ihr Beispiel mit Ihrer Schwester. Was ist denn wenn Ihre Schwester die Immobilie Ihres Vaters im Rahmen eines Blitzverkaufes weit unter Wert verkauft. z.B. für 2000 € je qm obwohl 6000 € je qm im Durchschnitt realisiert werden. (Warum verkauft Sie unter Preis? Sie braucht dringend Bargeld.)
Ihr Video baut mich richtig auf und schenkt mir zuversicht, besonders das Schlusswort :D
Tatsächlich ist die rechtliche Lage als Pflichtteilsberechtigter so stark, dass man im Falle der Enterbung zuversichtlich sein darf und sollte. Wie bereits im Video angesprochen, gibt es deutlich misslichere Situationen, in die einen das Erbrecht bringen kann...
@@KanzleiRosePartner Wenn ich (Kind1) einen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod der Eltern (wir sind 2 Kinder) gegenüber Kind2 geltend mache, verzichte ich dann damit möglicherweise auf ein Erbe (also die gesamten 50% Anteil und erhalte nur 25%)? Ich frage, z.B., weil ich nicht weiß , ob ich per Testament enterbt bin oder Erbe bin ? Oder was ist wenn ich gar keine Infos vom Tod erhalte , weil ich irgendwo in der Welt jahrelang umherziehe , während sich das Geschwisterchen das neben dem Elternhaus wohnt, bereits mit Wohnungseinzug / Wohnungsverkauf beschäftigt, und an Konten usw bedient...?
Sehr gut verständliche Erklärung komplexer Rechtsfragen, das ist schon eine Kunst. Das zeichnet den sehr guten Rechtsanwalt aus. Vielen Dank.
Vielen Dank für das Lob! Das ist eine tolle Motivation für weitere Videos.
09:54 Der Zinsanspruch ist hier nur kurz erwähnt worden. Ich wollte noch darauf hinweisen, dass der Zinsanspruch zu den schärfsten Waffen des Pflichtteilsberechtigten gehört. Der Zinssatz beträgt satte fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das sind momentan 7,27 Prozent (2,27 plus 5).
Danke für die Ergänzung! Tatsächlich sollte der Pflichtteilsberechtigte darauf achten, den Erben zügig in Verzug zu setzen, um den Zinsanspruch als Druckmittel im Topf zu haben.
Kann der Pflichtteilsberechtigte sein Pflichtteil an eine (ggf von ihm selbst) gegründete Stiftung oder Verein oder Firma abtreten?
Zum Schutz vor Pfändung?
Wie geht das? Grundlegend?
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt schon Schulden und Schwierigkeiten haben, funktioniert das nicht mehr. Insolvenzverwalter und Gläubiger können gegen die Schenkung vorgehen.
Ihre Seite ist klar und informativ dazu vielen Dank. Dennoch bleibt eine Frage: Ich erhielt vom Amtsgericht ,nach dem Tod meiner Mutter als letztes lebendes Elternteil, ein Schreiben das das Testament in Abwesenheit eröffnet wurde und das Testament (Berliner Testament) selber zugesendet . Da das Testament von 2013 ist (ich wurde enterbt) weiß ich nicht ob die Adresse des von meinen Eltern festgelegten Alleinerben noch stimmt.
Ich möchte nun mein Auskunftsverlangen zwecks Pflichtteil nicht in "blaue" senden, und frage nach wie man die jetzt gültige Adresse des Erben herausfinden kann?
Anschriften erfährt man beim Einwohnermeldeamt. Es gibt aber auch viele Anbieter im Internet, die bei der Ermittlung einer Anschrift ihre Dienste anbieten.
Moin ich habe eine kurze Frage, kann ich im Erbschein enterbt werden? Ich habe ein Erbscheinantrag von meiner Tante bekommen. Hier stehen ich und meine Schwester zu einer Quote von 1/8 drin. Kann dort irgendwas noch geschrieben sein was mich enterbt oder heißt die Aufzählung der Quote = Erbe?
Mit einem Erbschein wird man weder Erbe noch Enterbter. Der Erbschein weist lediglich aus, wer zu welchem Teil Erbe ist - in Ihrem Fall dann Sie und Ihre Schwester zu 1/8.
Warum ist es wichtig, Wohnrecht und Widerrufsrecht bei Schenkungen, die älter als 10 Jahre sind aufzuführen. Was könnten die Folgen sein?
Es gibt Sachverhalte, in denen die Frist des § 2325 Absatz 3 BGB nicht läuft. Besuchen Sie für mehr Infos unsere Seite: www.rosepartner.de/pflichtteilsergaenzungsanspruch.html. Dort finden Sie auch ein Video zum Thema Pflichtteilsergänzung.
@GP Jura Channel
Wenn die Haupterben ein unterschriebenes Dokument verlangen für die Auszahlung des Pflichtteils, könnte man das so schreiben?
Frau Baumhorst wird diesen Pflichtteil Betrag auf das Konto von Herrn Baumhorst bis Ende Dezember 2022 überweisen. Nach abgeschlosser Überweisung wird der Pflichtteil vollständig ausbezahlt sein.
Sie müssen prüfen (lassen), welche rechtlichen Folgen so ein Schreiben in Ihrem konkreten Fall hat (Schuldanerkenntns, Verjährungshemmung etc.). Ob und in welcher Form ein Schreiben geboten ist, ist keine Frage, die die TH-cam-Community beantworten kann/sollte...
Kann der Pflichtteil nur in Geld ausgeglichen werden oder auch in Landflächen( Grünland und Ackerland) . Und
dürfen Agrarflächen an nicht Landwirte ,um den Pflichteil auszugleichen, mit einbezogen werden ?
Würde das sich überhaupt Steuerrechtlich lohnen, ohne das dem Pflichtteilsberechtigten dadurch zu hohe Kosten entstehen?
Es sind leider viele Fragen, aber vielleicht können Sie mir etwas weiterhelfen.
Vielen Dank für Ihre Öffentlichkeitsarbeit, dass hilft einem schon sehr viel weiter.
Der Pflichtteil wird in Geld geschuldet. Die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs durch die Übereignung von Immobilien kann aber zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigten vereinbart werden. Steuerrechtlich muss das tatsächlich vorab geprüft werden. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Und gegebenenfalls ist auch die Höfeordnung zu beachten (die ja ganz eigene Pflichtteils-Regeln hat).
@@KanzleiRosePartner Vielen Dank für Ihre Antwort!
die Frage stellte sich mir auch schon.... Wir sind 2 Kinder und beide Eltern sind nun verstorben. Ich neige aber evtl dazu einfach erstmal Füße still zu halten und zu sehen ob und wie mein Bruder handelt (der direkt neben der Eigentumswohnung der Eltern in einer Mietwohnung wohnt).... um dann möglichst eine einvernehmliche private Lösung zu nutzen, zB daß er in die ETW einzieht und mir stattdessen lebenslänglich einen fairen monatlichen Abschlag zahlt. Die Gefahr dabei wäre aber, daß, wenn man nicht binnen 3 Jahren mindestens den Pflichtteil geltend macht, er dann alle Zahlungen einstellen könnte und mich leer ausgehen lässt. Allerdings wäre ich ohnehin letzter Erbe , wenn er vor mir abdanken würde (und umgekehrt).... Also man müsste wohl wenigstens den Gesamtwert berechnen und über eine "angemessene Lebenserwartung" von X Restjahren einen monatlichen Betrag X berechnen. Evtl noch einen Sofortabschlag, je nach Liquidität.
Würden Sie mich vertreten?
Mein Vater ist gestorben und ich bin seine einzige leibliche Tochter.
Sehr zum Erstaunen erhielt ich vom Nachlassgericht ein Testament, welches meine Mutter handschriftlich neu aufgesetzr hat und ich bin der Meinung, dass das nicht die Unterschrift meines Vaters ist. Vor Allem auf einem separaten Blatt, obwohl genug Platz auf dem neuen Testament ist.
Da hat sich meine Mutter zur Alleinerbin eingesetzt und anschließend meine Halbschwester und ihren Sohn.
Ich bin praktisch enterbt.
Könnten Sie mir da helfen?
Da kann Ihnen grundsätzlich jeder Fachanwalt für Erbrecht helfen. Wenn Sie eine Mandatsanfrage an uns richten möchten, schreiben Sie bitte diese bitte an rose@rosepartner.de. Aus Kapazitätsgründen, können wir leider aber nur bedingt neue Mandate annehmen. Wir melden uns aber auf jeden Fall auf Ihre Mail.
Ich nehme mal ihr Beispiel mit Ihrer Schwester. Was ist denn wenn Ihre Schwester die Immobilie Ihres Vaters im Rahmen eines Blitzverkaufes weit unter Wert verkauft. z.B. für 2000 € je qm obwohl 6000 € je qm im Durchschnitt realisiert werden. (Warum verkauft Sie unter Preis? Sie braucht dringend Bargeld.)
Frage vergessen :-) Stellt die Wertdifferenz von 4000 € je qm dann die Grundlage für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Beim Pflichtteil kommt es nur auf den tatsächlichen Wert im Zeitpunkt des Erbfalls an.
Das mit dem ANWALTZWANG ist widersprüchlich, denn der wurde von der EU aufgehoben.
Können Sie das prüfen und dazu mal was sagen?
In Deutschland gilt zum Glück immer noch § 78 ZPO.