Sehr geehrter Herr Gusso, bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann ein zugelassener Pflegedienst den Entlastungsbetrag auch direkt abrechen, wenn Sie die Forderung an den Pflegedienst abtreten.
Die wichtigste Frage wurde wieder nicht angesprochen. Kann bei Pflegegrad 1 eine private Person beauftragt werden zur Unterstützung und Hilfe? Wenn ja wie wird das abgerechnet?
Sehr geehrter Herr Dödel, ich nehme an, Ihre Frage geht in Richtung Entlastungsbetrag. Dieser ist eine Sachleistung. Sie benötigen also immer Abrechnungen oder Quittungen oder Belege. Haushaltsnahe Dienstleistungen können neben zugelassenen Dienstleistern auch geschulte Ehrenamtliche wie Nachbarn, Freunde oder andere Menschen, die einem Pflegebedürftigen nahestehen, erbringen. Diese Ehrenamtlichen dürfen aber bis zum zweiten Grad nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sein und auch nicht mit ihm/ ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Übernehmen geschulte Ehrenamtliche für einige Stunden im Monat entsprechende Aufgaben, kann dies ebenfalls über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zum Beispiel Einkaufen, Holen/ Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen zum Beispiel zur Apotheke oder Organisation erforderlicher Arztbesuche und Erledigung von Behördengängen und -angelegenheiten. Bislang wurden die Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe von der zuständigen Pflegekasse nur erstattet, wenn die helfende Person eine geeignete Qualifizierung (mindestens im Umfang eines Pflegekurses entsprechend § 45 des SGB XI) nachweisen konnte. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das zuständige Ministerium für Alter, Gesundheit und Soziales in einigen Bundesländern befristet Ausnahmen zugelassen. Dort steht der Entlastungsbetrag für sogenannte NachbarschaftshelferInnen auch dann zur Verfügung, wenn diese keinen Qualifikationsnachweis haben. Fragen Sie bitte unbedingt vorher(!) bei der Pflegekasse nach und verlangen gegebenenfalls das „Formular zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe“. In dem Formular wird der Pflegekasse der Name und die Adresse der Nachbarschaftshelferin mitgeteilt. Die Pflegekasse sagt Ihnen dann auch, welche Nachweise für eine Abrechnung benötigt werden.
125 Euro sind ein Witz. Der Pflegedienst nimmt ca. 49 Euro pro Stunde, ergo reicht das trotz täglichem Hilfebedarf nicht einmal für 3 Stunden. Wenn keine Angehörigen da sind, nützen den Pflegebedürftigen auch die Kurse nicht. In einer Mietwohnung nützen die Umbauten auch nichts, wenn sie nach dem Auszug wieder zurückgebaut werden müssen, auch eine Dusche! oder wenn das Bad zu klein ist.
Ich habe pflegegrad eins bekommen . Wegen meiner Erkrankung kann ich nicht mehr arbeiten . Und mein badezimmer umbauen, oder gar ein Treppenlift, kann ich mir nicht erlauben. Da diese Aktionen 4000 € weit überschreiten . Ich brauche keine hilfspflegemittel . Was soll ich sagen .....
125 Euro monatlich steht diese nur gegenüber Pflege Firmen zu? Oder auch gegenüber normale Firmen die schreibdienst Tätigkeiten machen bei z.b. Anträge ausfüllen, amt Begleitung etc?
Hallo Crayz Cat, ich nehme an, Ihnen geht es um die „Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Nach meiner Einschätzung kann nicht jede/r einfach zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Geregelt ist dies hier: www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html Eine Liste der zugelassenen Anbieter für Ihr Bundesland erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse / -versicherung. „Normale Firmen, die Schreibdiensttätigkeiten machen“, können diese nicht abrechnen. Im Internet finden Sie Listen mit den zugelassenen Anbietern. Zum Beispiel in Bayern hier: www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag Natürlich helfen Ihnen auch die Pflegestützpunkte in Ihrer Region weiter. Diese finden Sie hier: www.zqp.de/beratung-pflege/ Viel Erfolg - Ihr Pflegeexperte24
…das hängt davon ab, welche Leistung der Pflegekasse Sie aus diesem Video meinen. Zum Beispiel rechnen Pflegekassen Pflegesachleistungen direkt mit ambulanten Pflegediensten ab. Wenn Sie als Anspruchsberechtigte/r zB von einer Privatperson als Verhinderungspflege stundenweise betreut werden, dann reichen auch eigene Aufzeichnungen. Im Zweifel würde ich die Pflegekasse fragen.
Ich bin aktiv Rolliifahrerin und frage mich, ob mir aufgrund des Rollstuhls und einer starken Sehbehinderung überhaupt ein Pflegegrad zu steht. Denn ich kann zwar keine Treppensteigen aber gepflegt werden im Sinne der Körperpflege muss ich im Alltag eigentlich nicht.
Hallo, sehr geehrte Frau Katsura, Sie haben Recht: Mit einer (Schwer)behinderung hat man nicht automatisch auch einen Pflegegrad. Je nach individueller Ausprägung und Schwere hat die Behinderung ganz unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen - oft (aber nicht immer) benötigen Menschen mit Einschränkungen eine Pflege. Deshalb würde ich in jedem Fall prüfen, ob auf Grundlage der die (Schwer)behinderung verursachenden Symptome ein Pflegegrad beantragt werden kann. Nur so haben Sie ein Anrecht auf Pflegeleistungen Hier können Sie simulieren, was in etwa die Pflegekasse prüft: www.pflegegrad-berechnen.de Viel Erfolg!
Hallo, wenn sie keine Treppen steigen können das ergibt schon eine hohe Punktzahl, sie schreiben im Alltag,, eigentlich nicht ,,dann lassen sie das eigentlich und schon steht ihnen ein Pflegegrad 2 zu! Versuch ist es wert !viel Glück 🙏
Hallo, ich kenne den Begriff ausschließlich im Zusammenhang mit dem Thema Teilhabe („Schwerbehinderung“): Dort ist die Kfz-Hilfe ist ein einkommensabhängiger Zuschuss für Berufstätige. Gefördert wird der Kauf oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs (…); die Zuschusshöhe beträgt bis zu 9.500.- € beim Autokauf sowie sämtliche Kosten für einen Autoumbau. Kostenträger ist hier meines Wissens nicht die Pflegeversicherung. Ich bin im SGB IX nicht kompetent. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kostenträger (zum Beispiel BMAS), damit Ihnen dort weitergeholfen werden kann. Geben Sie mir bitte Bescheid falsch ich falsch liege? Danke!
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht Monat für Monat. Der Betrag kann jedoch eine gewisse Zeit lang angespart werden und zum Beispiel erst am Jahresende voll in Anspruch genommen werden. Leistungen, die innerhalb eines Kalenderjahrs nicht abgerufen wurden, können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ansprüche aus dem Vorjahr sind also nur bis zum 30. Juni des Folgejahres geltend zu machen. Prinzipiell wird der Entlastungsbetrag erst nach Inanspruchnahme der Pflegeleistungen beantragt und ausgezahlt. Nicht genutzte Entlastungsbeträge werden daher rückwirkend verwendet und verfallen zunächst für einige Zeit nicht. Haben Sie noch „alte“ Rechnungen aus den Jahren davor (und haben Sie damals auch die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllt und nicht verbraucht), dann lohnt es sich, über das Thema "Verjährung" nachzudenken. Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie sich sicherheitshalber mit Ihrer Pflegekasse ab.
@@mustafauslucuk4846 „Verjährung ist die durch Zeitablauf begründete Situation, die für den Verpflichteten das Recht begründet, dem Anspruch des Berechtigten mit Leistungsverweigerung entgegenzutreten“ (Quelle. Dr. Gabler Wirtschaftslexikon). Als Nicht-Jurist formuliert: Sie haben (berechtigte) Ansprüche, zum Beispiel auf Zahlung von Pflegegeld an die Pflegekasse. Bis wann können Sie diese geltend machen, bis sie verfallen? In der Sozialversicherung (SGB) können Sie ihre Ansprüche innerhalb von 4 Jahren plus das aktuelle Jahr geltend machen. Ansprüche aus dem aktuellen Jahr 2021 also bis Ende 2025. Umgekehrt können Sie in 2021 noch berechtigte Ansprüche aus dem Jahr 2017geltend machen, danach verfallen Sie. Falls Sie also noch Rechnungen aus den Vorjahren haben (weil Sie zum Beispiel nicht wussten, dass diese über den Entlastungsbetrag erstattbar sind) können Sie mit der Pflegekasse sprechen, die alten Rechnungen oder Belege nachreichen und auf das Thema „Verjährung“ hinweisen. Achtung: Ich bin kein Jurist. Bitte lassen Sie sich fachlich beraten.
Hallo, liebe Manu, Medikamente sind Leistungen der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse. Ansprechpartner wäre also Deine Krankenversicherung. Medikamente/ Arzneimittel laufen über Verordnung („Rezept“) durch den Arzt/ die Ärztin. Ich meine, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und daher auch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden müssen. Allerdings bin ich eher fit im Bereich Pflege: Frag doch bitte mal bei der Kasse nach - der Versuch kostet nichts. Viel Erfolg!
Hallo ich hätte da ne Frage, wie viel verdient eigentlich ein Pflegedienst mit ihren Pflegekunden? Beispiel: Patient hat Pflegegrad 3 Plus morgens Abends Medgabe, Strümpfe an und ausziehen, RR messen und bekommt man pro Behandlungspflege nochmal extra Geld ich hatte mal gehört pro Behandlungspflege 11-12€? Wie ist das geregelt nur mal aus Neugier :) Danke im Voraus :)
Schönen guten Tag! Hier gibt es eine Vergütungsvereinbarung (also eine Art von Preisliste). Da kostet zum Beispiel die „große Körperpflege“ 22.-€, die „kleine Körperpflege“ 15.-€, die „Zubereitung einer warmen Mahlzeit“ 27.-€, Blutdruck messen 11.-€ usw. Dies sind Beispielzahlen und hängen stark von der Region und von der Vergütungsvereinbarung zwischen Pflegedienst und Krankenkasse ab -sind aber kein Geheimnis. Fragen Sie einen ambulanten Pflegedienst: Der nennt Ihnen gerne die individuellen Sätze. Bei Pflegegrad 3 werden dann Kosten der Grundpflege bis zu 1.363.-€ von der Pflegekasse erstattet - wobei (Achtung!) Kosten der Behandlungspflege (wie Blutdruck messen, Medigabe, Strümpfe an/ ausziehen), sofern sie verschrieben wurden, von der Krankenkasse zusätzlich erstattet werden. Bitte fragen Sie bei einem Pflegedienst nach; die machen Ihnen gerne ein konkretes Angebot. Ihr Pflegexeperte24
Ich glaube nicht, sehr geehrter Herr Siemann, im Grunde gibt es mit Pflegegrad1 „nur“ den Entlastungsbetrag, den Firmen / Ehrenamtliche/ Vereine mit Zulassung der Pflegekasse abrechnen können. Aktuell gibt es allerdings noch eine Corona - Ausnahmeregelung. Allerdings sind nur zwei Varianten vorgesehen: Die hauswirtschafte und die pflegerische Betreuung. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet zum Beispiel: • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches des Pflegebedürftigen (also nicht von Kindern Ehepartnern o.Ä.) • Zubereitung von Mahlzeiten (auch nur für den Pflegebedürftigen) • Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche nach individuellen Anforderungen • Waschen und Einräumen der Wäsche • Einkaufen und Besorgungen • Beheizen der Wohnung im Lebensbereich des Pflegebedürftigen • Müllentsorgung Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Leistungen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie, z.B.: • Begleitung (Spazierengehen, Besuch von Verwandten, Kirchgang, etc.) • Beschäftigung (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Gesellschaftsspiele, etc.) • Beaufsichtigung (Anwesenheit einer Betreuungsperson) Dass Gartenarbeiten dazu gehören, habe ich noch nie gehört und ich möchte Ihnen da wenig Hoffnung machen. Vielleicht fragen Sie sicherheitshalber bei der Pflegekasse nach? Ihr Pflegeexperte24 Thomas Kassel
Hallo, Frau Berhorst, meinen Sie mit % den Grad der Schwerbehinderung? Mein Thema hier handelt nicht von einer Schwerbehinderung, sondern von Pflegebedürftigkeit. Pflegegrade gibt es von 1 bis 5. Und dieser Film hier oben behandelt Pflegegrad 1. In den nächsten Tagen erscheint Pflegegrad 2.
Sehr geehrte Frau Ka, die Leistungen bei Pflegegrad 1 habe ich in meinem Video erläutet: th-cam.com/video/HsSXB-g6uaA/w-d-xo.html . Mit den Leistungen bei einem Grad der Behinderung von 70 Prozent kenne ich mich nicht aus. Dies tut mir leid, ich bin "nur" fit im Bereich der Pflegeversicherung. Fragen Sie eventuell beim Versorgungsamt nach?
…leider sehe ich in Ihrem Profil seit 04/2013 kein einziges Video, so dass ich Ihre Beraterinnenkompetenz nicht einschätzen kann. Vielleicht haben Sie ein anderes Profil und drehen selbst ein Format nebenberuflich? Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Referenzen / Links hier nennen würden.
Hallo, Frau Lehmann, seither immer noch nichts bei Ihnen im Profil pasiert. Haben Sie andere Referenzen? Ich wäre echt für Unterstützung dankbar - möchte aber erst sehen, was Sie selbst so bewegen. Ernsthaft!!!
125 Euro sind ein WITZ, wie soll man als Rentner mit 500 Euro Rente diesen Betrag vorstrecken ???
Sehr geehrter Herr Gusso, bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann ein zugelassener Pflegedienst den Entlastungsbetrag auch direkt abrechen, wenn Sie die Forderung an den Pflegedienst abtreten.
Die wichtigste Frage wurde wieder nicht angesprochen. Kann bei Pflegegrad 1 eine private Person beauftragt werden zur Unterstützung und Hilfe? Wenn ja wie wird das abgerechnet?
Sehr geehrter Herr Dödel,
ich nehme an, Ihre Frage geht in Richtung Entlastungsbetrag. Dieser ist eine Sachleistung. Sie benötigen also immer Abrechnungen oder Quittungen oder Belege. Haushaltsnahe Dienstleistungen können neben zugelassenen Dienstleistern auch geschulte Ehrenamtliche wie Nachbarn, Freunde oder andere Menschen, die einem Pflegebedürftigen nahestehen, erbringen. Diese Ehrenamtlichen dürfen aber bis zum zweiten Grad nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sein und auch nicht mit ihm/ ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Übernehmen geschulte Ehrenamtliche für einige Stunden im Monat entsprechende Aufgaben, kann dies ebenfalls über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zum Beispiel Einkaufen, Holen/ Bringen der Wäsche von und zur Reinigung, Anlieferung von Speisen, Übernahme von Botengängen zum Beispiel zur Apotheke oder Organisation erforderlicher Arztbesuche und Erledigung von Behördengängen und -angelegenheiten.
Bislang wurden die Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe von der zuständigen Pflegekasse nur erstattet, wenn die helfende Person eine geeignete Qualifizierung (mindestens im Umfang eines Pflegekurses entsprechend § 45 des SGB XI) nachweisen konnte.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das zuständige Ministerium für Alter, Gesundheit und Soziales in einigen Bundesländern befristet Ausnahmen zugelassen. Dort steht der Entlastungsbetrag für sogenannte NachbarschaftshelferInnen auch dann zur Verfügung, wenn diese keinen Qualifikationsnachweis haben.
Fragen Sie bitte unbedingt vorher(!) bei der Pflegekasse nach und verlangen gegebenenfalls das „Formular zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe“. In dem Formular wird der Pflegekasse der Name und die Adresse der Nachbarschaftshelferin mitgeteilt.
Die Pflegekasse sagt Ihnen dann auch, welche Nachweise für eine Abrechnung benötigt werden.
125 Euro sind ein Witz. Der Pflegedienst nimmt ca. 49 Euro pro Stunde, ergo reicht das trotz täglichem Hilfebedarf nicht einmal für 3 Stunden. Wenn keine Angehörigen da sind, nützen den Pflegebedürftigen auch die Kurse nicht.
In einer Mietwohnung nützen die Umbauten auch nichts, wenn sie nach dem Auszug wieder zurückgebaut werden müssen, auch eine Dusche! oder wenn das Bad zu klein ist.
Ich habe pflegegrad eins bekommen . Wegen meiner Erkrankung kann ich nicht mehr arbeiten . Und mein badezimmer umbauen, oder gar ein Treppenlift, kann ich mir nicht erlauben. Da diese Aktionen 4000 € weit überschreiten . Ich brauche keine hilfspflegemittel . Was soll ich sagen .....
125 Euro monatlich steht diese nur gegenüber Pflege Firmen zu? Oder auch gegenüber normale Firmen die schreibdienst Tätigkeiten machen bei z.b. Anträge ausfüllen, amt Begleitung etc?
Hallo Crayz Cat,
ich nehme an, Ihnen geht es um die „Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Nach meiner Einschätzung kann nicht jede/r einfach zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Geregelt ist dies hier: www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
Eine Liste der zugelassenen Anbieter für Ihr Bundesland erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse / -versicherung. „Normale Firmen, die Schreibdiensttätigkeiten machen“, können diese nicht abrechnen.
Im Internet finden Sie Listen mit den zugelassenen Anbietern. Zum Beispiel in Bayern hier: www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag
Natürlich helfen Ihnen auch die Pflegestützpunkte in Ihrer Region weiter. Diese finden Sie hier:
www.zqp.de/beratung-pflege/
Viel Erfolg - Ihr Pflegeexperte24
@@pflegeexperte24 vielen Dank sehr präzise und sehr hilfreich wünsche Ihnen viel Erfolg im Leben...
Wenn ich keine Rechnung habe wie soll ich beweisen
…das hängt davon ab, welche Leistung der Pflegekasse Sie aus diesem Video meinen. Zum Beispiel rechnen Pflegekassen Pflegesachleistungen direkt mit ambulanten Pflegediensten ab.
Wenn Sie als Anspruchsberechtigte/r zB von einer Privatperson als Verhinderungspflege stundenweise betreut werden, dann reichen auch eigene Aufzeichnungen.
Im Zweifel würde ich die Pflegekasse fragen.
Ich bin aktiv Rolliifahrerin und frage mich, ob mir aufgrund des Rollstuhls und einer starken Sehbehinderung überhaupt ein Pflegegrad zu steht. Denn ich kann zwar keine Treppensteigen aber gepflegt werden im Sinne der Körperpflege muss ich im Alltag eigentlich nicht.
Hallo, sehr geehrte Frau Katsura,
Sie haben Recht: Mit einer (Schwer)behinderung hat man nicht automatisch auch einen Pflegegrad. Je nach individueller Ausprägung und Schwere hat die Behinderung ganz unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen - oft (aber nicht immer) benötigen Menschen mit Einschränkungen eine Pflege.
Deshalb würde ich in jedem Fall prüfen, ob auf Grundlage der die (Schwer)behinderung verursachenden Symptome ein Pflegegrad beantragt werden kann. Nur so haben Sie ein Anrecht auf Pflegeleistungen
Hier können Sie simulieren, was in etwa die Pflegekasse prüft:
www.pflegegrad-berechnen.de
Viel Erfolg!
Hallo, wenn sie keine Treppen steigen können das ergibt schon eine hohe Punktzahl, sie schreiben im Alltag,, eigentlich nicht ,,dann lassen sie das eigentlich und schon steht ihnen ein Pflegegrad 2 zu! Versuch ist es wert !viel Glück 🙏
Hallo, eine Frage: habe gelesen dass man mit Pflegestufe 3 Bsp Kraftfahrzeughilfe bekommen, also ein gewisses Betrag für Autokauf. Stimmt es?
Hallo, ich kenne den Begriff ausschließlich im Zusammenhang mit dem Thema Teilhabe („Schwerbehinderung“): Dort ist die Kfz-Hilfe ist ein einkommensabhängiger Zuschuss für Berufstätige. Gefördert wird der Kauf oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs (…); die Zuschusshöhe beträgt bis zu 9.500.- € beim Autokauf sowie sämtliche Kosten für einen Autoumbau.
Kostenträger ist hier meines Wissens nicht die Pflegeversicherung.
Ich bin im SGB IX nicht kompetent. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kostenträger (zum Beispiel BMAS), damit Ihnen dort weitergeholfen werden kann. Geben Sie mir bitte Bescheid falsch ich falsch liege? Danke!
@@pflegeexperte24 alles richtig, nur wenn es um die Arbeit geht, nochmals danke.
Hallo kann ich die Entlastungsbetrag rückwirkend bekommen für 3 Jahre
Mfg.
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht Monat für Monat. Der Betrag kann jedoch eine gewisse Zeit lang angespart werden und zum Beispiel erst am Jahresende voll in Anspruch genommen werden. Leistungen, die innerhalb eines Kalenderjahrs nicht abgerufen wurden, können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ansprüche aus dem Vorjahr sind also nur bis zum 30. Juni des Folgejahres geltend zu machen.
Prinzipiell wird der Entlastungsbetrag erst nach Inanspruchnahme der Pflegeleistungen beantragt und ausgezahlt. Nicht genutzte Entlastungsbeträge werden daher rückwirkend verwendet und verfallen zunächst für einige Zeit nicht.
Haben Sie noch „alte“ Rechnungen aus den Jahren davor (und haben Sie damals auch die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllt und nicht verbraucht), dann lohnt es sich, über das Thema "Verjährung" nachzudenken. Nach § 45 SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie sich sicherheitshalber mit Ihrer Pflegekasse ab.
@@pflegeexperte24 ich habe verjarung nicht verstanden ,ist mir nicht bekannt
@@mustafauslucuk4846 „Verjährung ist die durch Zeitablauf begründete Situation, die für den Verpflichteten das Recht begründet, dem Anspruch des Berechtigten mit Leistungsverweigerung entgegenzutreten“ (Quelle. Dr. Gabler Wirtschaftslexikon).
Als Nicht-Jurist formuliert: Sie haben (berechtigte) Ansprüche, zum Beispiel auf Zahlung von Pflegegeld an die Pflegekasse. Bis wann können Sie diese geltend machen, bis sie verfallen?
In der Sozialversicherung (SGB) können Sie ihre Ansprüche innerhalb von 4 Jahren plus das aktuelle Jahr geltend machen. Ansprüche aus dem aktuellen Jahr 2021 also bis Ende 2025. Umgekehrt können Sie in 2021 noch berechtigte Ansprüche aus dem Jahr 2017geltend machen, danach verfallen Sie.
Falls Sie also noch Rechnungen aus den Vorjahren haben (weil Sie zum Beispiel nicht wussten, dass diese über den Entlastungsbetrag erstattbar sind) können Sie mit der Pflegekasse sprechen, die alten Rechnungen oder Belege nachreichen und auf das Thema „Verjährung“ hinweisen.
Achtung: Ich bin kein Jurist. Bitte lassen Sie sich fachlich beraten.
@@pflegeexperte24 leider entscheiden die pflegekassen je nach bundesland unterschiedlich
Ich habe Pflegegrad 2 ,ich muss mir monatlich nahrungsergänzungsmittel holen,kann ich das meiner Krankenkasse in Rechnung stellen? Dankeschön
Hallo, liebe Manu, Medikamente sind Leistungen der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse.
Ansprechpartner wäre also Deine Krankenversicherung. Medikamente/ Arzneimittel laufen über Verordnung („Rezept“) durch den Arzt/ die Ärztin.
Ich meine, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und daher auch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden müssen. Allerdings bin ich eher fit im Bereich Pflege: Frag doch bitte mal bei der Kasse nach - der Versuch kostet nichts. Viel Erfolg!
@@pflegeexperte24 Danke für ihre Zeit und die Auskunft, bei der Krankenkasse hab ich's schon versucht,da gibt's auch nichts! Aber Dankeschön
Hallo ich hätte da ne Frage, wie viel verdient eigentlich ein Pflegedienst mit ihren Pflegekunden?
Beispiel: Patient hat Pflegegrad 3 Plus morgens Abends Medgabe, Strümpfe an und ausziehen, RR messen
und bekommt man pro Behandlungspflege nochmal extra Geld ich hatte mal gehört pro Behandlungspflege 11-12€? Wie ist das geregelt nur mal aus Neugier :)
Danke im Voraus :)
Schönen guten Tag!
Hier gibt es eine Vergütungsvereinbarung (also eine Art von Preisliste). Da kostet zum Beispiel die „große Körperpflege“ 22.-€, die „kleine Körperpflege“ 15.-€, die „Zubereitung einer warmen Mahlzeit“ 27.-€, Blutdruck messen 11.-€ usw. Dies sind Beispielzahlen und hängen stark von der Region und von der Vergütungsvereinbarung zwischen Pflegedienst und Krankenkasse ab -sind aber kein Geheimnis. Fragen Sie einen ambulanten Pflegedienst: Der nennt Ihnen gerne die individuellen Sätze.
Bei Pflegegrad 3 werden dann Kosten der Grundpflege bis zu 1.363.-€ von der Pflegekasse erstattet - wobei (Achtung!) Kosten der Behandlungspflege (wie Blutdruck messen, Medigabe, Strümpfe an/ ausziehen), sofern sie verschrieben wurden, von der Krankenkasse zusätzlich erstattet werden. Bitte fragen Sie bei einem Pflegedienst nach; die machen Ihnen gerne ein konkretes Angebot.
Ihr Pflegexeperte24
Wenn ich mit Pflegegrad 1 meinen Garten nicht mehr alleine Inordnung halten kann kann das mein Nachbar gegen eine Verrechnung der Pflegekasse tun ?
Ich glaube nicht, sehr geehrter Herr Siemann,
im Grunde gibt es mit Pflegegrad1 „nur“ den Entlastungsbetrag, den Firmen / Ehrenamtliche/ Vereine mit Zulassung der Pflegekasse abrechnen können. Aktuell gibt es allerdings noch eine Corona - Ausnahmeregelung.
Allerdings sind nur zwei Varianten vorgesehen: Die hauswirtschafte und die pflegerische Betreuung.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet zum Beispiel:
• Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches des Pflegebedürftigen (also nicht von Kindern Ehepartnern o.Ä.)
• Zubereitung von Mahlzeiten (auch nur für den Pflegebedürftigen)
• Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche nach individuellen Anforderungen
• Waschen und Einräumen der Wäsche
• Einkaufen und Besorgungen
• Beheizen der Wohnung im Lebensbereich des Pflegebedürftigen
• Müllentsorgung
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Leistungen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie, z.B.:
• Begleitung (Spazierengehen, Besuch von Verwandten, Kirchgang, etc.)
• Beschäftigung (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Gesellschaftsspiele, etc.)
• Beaufsichtigung (Anwesenheit einer Betreuungsperson)
Dass Gartenarbeiten dazu gehören, habe ich noch nie gehört und ich möchte Ihnen da wenig Hoffnung machen. Vielleicht fragen Sie sicherheitshalber bei der Pflegekasse nach?
Ihr Pflegeexperte24 Thomas Kassel
Wieviel % muß man haben??
Hallo, Frau Berhorst, meinen Sie mit % den Grad der Schwerbehinderung? Mein Thema hier handelt nicht von einer Schwerbehinderung, sondern von Pflegebedürftigkeit. Pflegegrade gibt es von 1 bis 5. Und dieser Film hier oben behandelt Pflegegrad 1. In den nächsten Tagen erscheint Pflegegrad 2.
Das alles niks. Mehr Papiere und das für alte Leute schwer.
...das glaube ich Ihnen. Ich möchte "nur" aufzeigen, was es gibt. Aber ohne Bürokratie geht es leider nicht.
Was bringe mir Pflege Stufe eins und 70pourcent behinderte. Bin 1959geboren habe immer 450Euro Job..
Sehr geehrte Frau Ka, die Leistungen bei Pflegegrad 1 habe ich in meinem Video erläutet: th-cam.com/video/HsSXB-g6uaA/w-d-xo.html . Mit den Leistungen bei einem Grad der Behinderung von 70 Prozent kenne ich mich nicht aus. Dies tut mir leid, ich bin "nur" fit im Bereich der Pflegeversicherung. Fragen Sie eventuell beim Versorgungsamt nach?
Irrsinnig...Ich könnte Ihnen als Beraterin zu Verfügung stehen.
…leider sehe ich in Ihrem Profil seit 04/2013 kein einziges Video, so dass ich Ihre Beraterinnenkompetenz nicht einschätzen kann. Vielleicht haben Sie ein anderes Profil und drehen selbst ein Format nebenberuflich? Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Referenzen / Links hier nennen würden.
Hallo, Frau Lehmann, seither immer noch nichts bei Ihnen im Profil pasiert. Haben Sie andere Referenzen? Ich wäre echt für Unterstützung dankbar - möchte aber erst sehen, was Sie selbst so bewegen. Ernsthaft!!!