Vorsatz und Fahrlässigkeit souverän voneinander abgrenzen

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  • เผยแพร่เมื่อ 29 พ.ย. 2024

ความคิดเห็น • 12

  • @christinschlief1889
    @christinschlief1889 4 ปีที่แล้ว +3

    Sehr gut und einfach erklärt. Dankeeee!!

  • @jangrzywacz9736
    @jangrzywacz9736 3 ปีที่แล้ว

    danke für die gute Erklärung

  • @brenni1997
    @brenni1997 3 ปีที่แล้ว

    Super erklärung!

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life ปีที่แล้ว

    super

  • @user-j29
    @user-j29 3 ปีที่แล้ว

    Das Video ist wirklich sehr gut verständlich, vielen Dank dafür!!
    Eine Frage stellt sich mir noch bei einem Fall.. Wie ist es, wenn der Täter sich "spontan entschließt" das Leben des Opfers durch Strangulation zu beenden.. und er danach davon ausgeht, dass das Opfer "ohne weiteres Zutun ersticken wird"?

    • @kissakademie9953
      @kissakademie9953  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Jass,
      da der Täter bei der Strangulation den Tötungsvorsatz fasst, hat er ihn bereits bei Vornahme der Tathandlung. Deshalb tötet er bereits aktiv vorsätzlich.
      Ich hoffe das hilft. Sonst melde Dich gerne nochmal.
      /Maarten van der Werf

  • @katharinab1421
    @katharinab1421 2 ปีที่แล้ว +2

    Wie ist es eigentlich wenn man auf einer Dienstreise Laptop und Lunchbox in dem gleichen Rucksack hatte und der Laptop nun einen Wasserschaden hat? Ist das einfache Fahrlässigkeit?

    • @katharinab1421
      @katharinab1421 2 ปีที่แล้ว

      Und wo findet man sowas geregelt?

    • @kissakademie9953
      @kissakademie9953  2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Katharina,
      vielen Dank für Deine Frage. Bei Deinem Fall kommt es in meinen Augen maßgeblich darauf an wie sicher der Verschluss der Lunchbox war, womit die Box gefüllt war (Suppe ist gefährlicher als ein belegtes Brot) und welchen Erschütterungen der Rucksack ausgesetzt war. Bei einem besonders sicheren Verschluss würde ich - wenn man mit dem Rucksack nicht gerade joggen geht - schon keine Fahrlässigkeit sehen. Ist der Verschluss nicht so sicher, kann je nach Maß des erkennbaren Risikos auch Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Dazu gibt es keine Regelungen, die das genauer konkretisieren. § 276 Abs. 2 BGB und § 15 StGB sind insofern alles - es kommt auf die im Verkehr erforderliche Sorgfalt an. Das ist Auslegungssache!
      Strafrechtlich noch ein Hinweis: Eine fahrlässige Sachbeschädigung, die hier im Raum steht, ist nicht strafbar. In einem solchen Fall kommen aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers in Betracht. Hier verweise ich auf § 619a BGB und die Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich.
      /Maarten van der Werf

    • @katharinab1421
      @katharinab1421 2 ปีที่แล้ว

      @@kissakademie9953 danke. Wer wird das denn auslegen. Es wirkt gerade fast so als wolle der Arbeitgeber das nicht der Versicherung melden und einfach sagen "das ist Eigenverschulden" das muss deine Haftpflicht zahlen...

    • @kissakademie9953
      @kissakademie9953  2 ปีที่แล้ว +2

      Hallo Katharina,
      vorweg: Dieser Channel dient als Bildungsangebot, nicht zur Rechtsberatung. Dennoch aber der Hinweis: Die Auslegung nimmt letztlich der Richter vor, sollte die Sache vor Gericht landen. Bevor man sich auf einen Rechtsstreit einlässt wäre es ratsam jemanden mit der entsprechenden Fachkunde (ggf. einen Anwalt) mit den Details des Falles vertraut zu machen und die zivilrechtlichen Erfolgsaussichten bewerten zu lassen.
      /Maarten van der Werf

    • @katharinab1421
      @katharinab1421 2 ปีที่แล้ว

      @@kissakademie9953 verstehe. Das heißt sowas wird nur in gerichtlicher Sache bewertet. Es sieht aktuell doch so aus dass der Arbeitgeber die eigene Versicherung beauftragt. Ich hoffe die nehmen das dann einfach so entgegen...