BGH-Urteil: Schuldspruch gegen 99-Jährige SS-Zivilangestellte

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  • เผยแพร่เมื่อ 19 ส.ค. 2024
  • Ein historisches Urteil hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der in Leipzig sitzt, heute Vormittag verkündet. Ein Urteil, das die wenigen Überlebenden des KZs Stutthof sich erhofft hatten. Die heute 99-jährige KZ-Sekretärin Irmgard Furchner ist der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig.
    So auch das Landgericht Itzehoe in der ersten Istanz: Irmgard Furchner habe als Sekretärin im KZ Stutthof die Massenmorde im Lager gefördert und damit Beihilfe zum Massenmord begangen, so das Landgericht. Irmgard Furchner hatte das Urteil nicht akzeptiert. Ihr Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Seine Mandantin sei nicht mit SS-Wachmännern in den Vernichtungslagern der Nazis vergleichbar. Der BGH ist dem heute nicht gefolgt. Irmgard Furchner habe eng mit dem Lagerkommandanten von Stutthof zusammengearbeitet und ihn bei seinen Mordtaten unterstützt.
    Bei der Verkündung bemerkte die Vorsitzende des 5. Strafsenats, dass sich mancher frage, ob über 80 Jahre nach dem Holocaust die Taten der KZ-Sekretärin überhaupt noch verfolgt werden sollten. Aber das Gesetz sei ganz klar: „Mord verjährt nicht.“ Mit dem nun rechtskräftigen Urteil gegen Irmgard Furchner geht ein Prozess zu Ende, der der letzte KZ-Prozess in Deutschland gewesen sein könnte.

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