Vielen Dank für die interessanten Gedankenanstöße, durch die Kombinierung verschiedener steuerlich relevanter Gegebenheiten eine Potenzierung der Rendite zu erreichen.
10:15 Der Höchstbetrag für absetzbare Zinsen beträgt derzeit 2.000 Euro pro Jahr für Ledige und 4.000 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. Sollte man bereits Zinsen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet bezahlen, ist ihr Denkanstoß dann nicht mehr sinnvoll, oder?
Hm, sind Sie vielleicht Österreicher oder Schweizer? Im deutschen Steuerrecht gibt es meines Wissens keinen Höchstbetrag für Zinsen und Zinsen für selbstgenutztes Wohneigentum sind nie steuerlich absetzbar…
@@StBEricPreusche gut zu wissen. Ich habe chatgpt gefragt gehabt vor einigen Wochen. Dort erfuhr ich von dem Höchstbetrag. Das ist eine tolle Neuigkeit, danke.
Vielen Dank für die interessanten Gedankenanstöße, durch die Kombinierung verschiedener steuerlich relevanter Gegebenheiten eine Potenzierung der Rendite zu erreichen.
10:15 Der Höchstbetrag für absetzbare Zinsen beträgt derzeit 2.000 Euro pro Jahr für Ledige und 4.000 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. Sollte man bereits Zinsen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet bezahlen, ist ihr Denkanstoß dann nicht mehr sinnvoll, oder?
Ich glaube ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Von welchem Höchstbetrag sprechen Sie denn genau?
Hm, sind Sie vielleicht Österreicher oder Schweizer? Im deutschen Steuerrecht gibt es meines Wissens keinen Höchstbetrag für Zinsen und Zinsen für selbstgenutztes Wohneigentum sind nie steuerlich absetzbar…
@@StBEricPreusche gut zu wissen. Ich habe chatgpt gefragt gehabt vor einigen Wochen. Dort erfuhr ich von dem Höchstbetrag. Das ist eine tolle Neuigkeit, danke.
@@StBEricPreusche falsch formuliert von mir. Es geht um nicht selbstgenutztes sondern vermietetes Wohnungseigentum.