Das Ding kostet 250 Euro, "ja, dass ist jetzt weg". Was denkt der Polizist wer er ist... Das Ding ist Legal und muss somit auch wieder raus gegeben werden
@@andybisandenbelt1399 Komm hör uff, die Kommentare hab ich doch am liebsten. Muss man immer versuchen jemand auf Krampf versuchen fertig zu machen. Liefer doch lieber gute Argumente. Beispiel, ich erwerbe eine Glas Bong Legal im Laden und rauche damit verbotenes Btm, dann wird mir mit Sicherheit die Bong nicht weggenommen, es sei denn da sind noch so große Reste vom Btm. Genau so ist es auch mit dem Verdampfer, der legal erworben wird und Reste befinden sich beim Verdampfer nicht. Und jetzt mach den Kopf zu und sie zu das du mit deinen verkorksten Charakter Freunde gewinnst du Hobby jurist
Ich vermute, die begründen die Wegnahme damit, es wäre für eine Straftat benutzt worden. Damit dürften die wohl einziehen als Beweismittel. Schlimm finde ich das arrogante Grinsen des Beamten nach dem Spruch.
Ich finde, dass verhalte des Polizisten sehr hochgespielt und unzureichend für diesen Beruf, ich kenne sehr viele Polizisten,die ihren Dienst Sachlich und fachlich ausführen, durch so ein unfreundliches auftreten wird die Polizei nie Anerkennung und Respekt erhalten
das ist nicht das erste mal das die bullen sich daneben benehmen hier in fulda polizeigewalt usw. es stand sogar was in der bild mit radprofi patrick sinkewitz
Wer Polizist:innen beim Einsatz filmt, kann Ärger bekommen. Jetzt bekräftigt ein Gerichtsbeschluss: Filmen ist erlaubt. Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass Ton- und Filmaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum nicht strafbar sind, sondern zulässig
@@timon919 einfach mal Landgericht Osnabrück Polizei filmen eingeben. Jedoch ist das kein Freifahrtsschein. Nur weil das Landgericht Osnabrück so beschlossen hat, ist es immernoch einzelfallabhängig und jede andere Staatsanwaltschaft in der BRD kann das anders sehen. Zum einen bezieht sich das Urteil auf Einsätze. Somit ist die Polizei kein Freiwild. Andererseits klärt das Urteil jedoch nicht, inwiefern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für den Betroffenen geschützt ist. Wenn die Beamten ihm Maßnahmen erläutern, belehren oder persönliche Daten mit ihm abgleichen, kann dir da sicherlich schon ein Strick draus gedreht werden, wenn du zu nah dran stehst und das zu hören ist. In diesem Video wird das vermutlich eingestellt worden sein, weil der Anwohner von seinem Fenster aus gefilmt hat und das Gespräch gar nicht mit auf dem Video aufgezeichnet wurde. Auch ohne das Urteil des Landgerichtes wäre die Maßnahme des Polizisten nicht rechtmäßig. Laut BVerfG von 2015 wär die Identitätsfeststellung in diesem Video nicht rechtmäßig gewesen. Osnabrück bezieht sich in ihrem Urteil eher auf Video-und Tonaufnahmen, bei denen der Abstand deutlich geringer ist.
Ist keine Neuigkeit. Während der Maßnahmen sind diese Personen des Zeit-Geschehens und dürfen gefilmt werden. Nur eben keine Portraitaufnahmen. Das ist aber eigentlich kein Geheimnis. Wird gern mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung vertauscht. Dies ist nicht erlaubt.
Auch von mir der Tipp: Wenn Du einen Roller klauen willst und es soll von der Polizei unbemerkt geschehen, dann bitte nachts mit weit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Helm durch die Straßen fahren.
Der Begriff "Junkie" kommt vom englischen "Junk", was "Müll"/"Abfall" bedeutet. Diese Menschen sind Drogenabhängig oder Suchtkrank, aber kein Müll oder Abfall.
Nein. Er kommt von der Tatsache, dass Personen ihren Konsum mit dem sammeln und verkaufen von Junk (Müll) finanziert haben. Daraus wurde Junkie. Es ist und war niemals eine Bezeichnungen eines Menschens als "Müll".
Dir ist schon bewusst, dass die Etymologie eines Wortes absolut NICHTS mit dessen modernen Konnotationen oder dem gebräuchlichen Verwendungskontext zu tun haben muss, oder? Oder denkst du beim Biergarten auch an einen Garten mit Bierbäumen?
@@Finkelfunk Der Begriff Biergarten ist aus zwei Begriffen, die i.d.R. positive Assoziationen hervorrufen, zusammengesetzt. Man kann das N-Wort auch nicht neu interpretieren, weil es über Jahrhunderte im Kontext der Sklaverei abfällig benutzt wurde. Oder diese "die Swastika ist ein indisches Glückssymbol"-Schei**e.
Der Polizist widerspricht sich selbst... er ist eben noch jung und möchte sich beweisen und natürlich seine Macht ausüben (wie so viele Polizisten), man kann auch normal argumentieren im ruhigen Ton und nicht gleich die Kamera wegnehmen, laut werden und fordern. Schon aus Selbstschutz würde ich mit Ihm auch nicht kooperieren. Der Typ ist ein perfektes Beispiel für Jemanden der nicht in den Polizeidienst gehört.
Ich weis genau was du meinst, aber wenn jemand heimlich eine Kamera aus einem Fensterschlitz raushält, um eine Festnahme zu filmen, geschieht das bewusst. Da würde ich als Polizist auch nicht mehr in einem ruhigen Ton mit jemanden sprechen wollen, weil dieser Mensch das mit voller Absicht tut. Wenn sich dann der Filmer auch noch quer stellt und meint er sei im Recht, dann tut es mir wirklich sehr leid für diesen Mann. Bei Gaffern und Sensationsgeilen ist einfach keine Toleranz erlaubt.
@@KickZUrt Da stimme ich Dir zu, Gaffer sind ekelhafte Menschen und Idioten. Wenn die "Kamera" dabei ist weiß man auch nie ob das echt ist oder doch eher meist gefaket. Ich finde nur das der Polizist sich hier nicht professionell verhält bzw. nicht angemessen. Wenn z.B. in einem Restaurant ein Gast unfreundlich ist oder dämlich handelt, kann der Kellner dem Gast auch nicht einfach den Teller wegnehmen und sagen "verpiss dich", sondern muss nun mal professionell und höflich bleiben, dies hat etwas mit Professionalität zu tun! Die Menschen wissen immer Ihre "Rechte" aber vergessen oft sehr schnell Ihre Pflichten. Der Polizist nutzt hier eindeutig seine Macht aus und Überreagiert in meinen Augen ;).
@@MD-sm5wb kann ich Null teilen die Ansicht, Es zeigt nur eines, wie dumm und dreist wir mittlerweile geworden sind, ohne jegliche Hemmschwelle. Warum glauben wir eigentlich mit jedem Diskutieren zu müssen? Ich reise beruflich viel und egal ob Italien oder Moldawien, die Polizisten erteilen eine Ansage und keine Zweite. Wir sind mittlerweile ein Land der Diskutierter geworden. Wir waren das Land der Dichter und Denker und sind das Land der Halbwissenden geworden, eine bedauerliche Entwicklung.
@@Meines1000 Du sprichst mir aus der Seele, Deutschland ist schon lang nicht mehr das was es einmal war und ich schäme mich mittlerweile Deutscher zu sein! Trotz Alledem finde ich (nochmal) das der Polizist, die Situation nicht gut gemeistert hat, kann natürlich auch einfach unvorteilhaft geschnitten sein bzw. man hat Ihm in einer ungünstigen Situation gefilmt. Polizisten sind nicht gerade für Ihre Intelligenz bekannt und da finde ich, darf man auch mal rebellisch sein und Dinge hinterfragen anstatt sich immer gleich zu beugen (siehe Coronapolitik). Die Leute haben kaum noch Respekt vor der Polizei, das finde ich nicht gut, kommt aber auch nicht von ungefähr, wenn man mal sieht was heutzutage alles Polizist wird oder auch Lehrer, da ist es kein Wunder warum die Deutschen verblöden. Dies ist aber meine persönliche Meinung.
@@KickZUrt Das ist kein klassischer Gaffer!!! Polizeiliche Maßnahmen gehören zur Zeitgeschichte, sind somit öffentlich und dürfen fast immer gefilmt werden!!! Veröffentlich werden dürfen sie selten, gefilmt werden fast immer!!!
Wegen 2gr jemand so körperlich anzugehen ist absolut nicht verhältnismäßig und dann noch die dumme Aussage, dass der Herr nicht öffentlich gesprochenes Wort aufzeichnen darf ist auch Schwachsinnig, wenn dann die Kamera daneben läuft …
Zu Anfang wusste der Polizist ja nicht, wie viele Drogen der Verdächtige dabei hatte. Außerdem wurde er ja in Zusammenhang mit einer anderen Straftat kontrolliert. Somit sind natürlich auch die Polizisten etwas angespannt.
09:15 der Mann filmt von seinem privaten Grundstück in Richtung einer öffentlichen Straße. Die Anzeige ist ja wohl ein schlechter Witz. Welcher Straftatbestand soll denn bitte erfüllt sein? Filmen in der Öffentlichkeit? Lustig, dass man so einen Schwachsinn auch noch vor laufender Kamera erzählt. Sinnlose Polizeiwillkür.
Wenn Sie dem Polizisten zuhören würden, wüssten Sie den Straftatbestand. Mit den Hinweisen kurz bei Google gesucht und dann im StGB nachgeschaut, wäre alles klar. Das die StA dann das Verfahren einstellt ist ein anderes Thema, der Anfangsverdacht ist aber begründet.
@@Alex-ss1nq Das stimmt. Hierbei handelt es sich aber nicht um öffentlich gesprochenes Wort, sondern um nicht-öffentlich gesprochenes Wort. Lässt sich ganz einfach daran erkennen, dass der Filmer nicht Adressat der Maßnahme ist.
@@bloodyfox23 Die Polizei lässt sich von einem Kamerateam filmen und beschwert sich dann über selbiges bei einem Dritten? Ahh ja. Das war ja wirklich ein ganz besonders nicht öffentliches Wort was da gesprochen und aufgezeichnet wurde… Wer sich filmen lässt vermittelt ganz sicher nicht, dass sein Wort nicht öffentlich zugänglich sein soll.
@@ondpc Sie können die Beamten ja anzeigen. Der Anfangsverdacht bei dem Anwohner ist dennoch begründet. Dies reicht aus um Maßnahmen zu treffen, egal wie ein Gericht im Anschluss urteilt.
Einer der Karriere Machen will, Lässt seine Kollegin im Hintergrund. Der Polizist macht Stress wegen der Kamera und die Staatsanwaltschaft läßt das Verfahren einstellen, vielleicht merkt er dann.
@@Henker-hn2vh natürlich ist es das, so eine Beleidigung ist ja schließlich um einiges dringlicher als ein Sachverhalt der den Einsatz von Blaulicht rechtfertigt 🤡
er gängelt einen Nachbarn weil er Videoaufnahmen eines Einsatzes macht, hat aber selbst ein komplettes Kamerateam dabei die alles filmen - das ist jetzt nicht euer Ernst.
Völlig grenzüberschreitend und ungeeignet für den Beruf der Herr. Den friedlichen Herrn wegen 1 Gramm Cannabis den Finger in den Hals stecken, gewaltsam mit Handschellen zu fixieren und verhaften. Wo leben wir denn? Geht's noch? Der Mann scheint krank zu sein, benötigt Hilfe und keine Gewalt und Sanktionen. 👎 Alles in Allem ein echt peinlicher Pimpf der komplexbehaftete Beamte.
Welch ein Unterschied zu 1968! 1968 bin ich nach Fulda gezogen und die Wandlung zu Heute ist ganz gewiss keine lebenswerte Wandlung. Wie sagte Steinmeier? Ja, wir leben im Besten Deutschland, was es jemals gegeben hat? Lg nach Fulda
Sehr unsympathisch, sehr unprofessionell und teils rechtlich mehr als nur fragwürdig, wie sich der Oberkommissar hier vor der Kamera gibt. Sehr schade, dass er sich und der Polizei Hessen solch ein schlechtes Bild in den öffentlichen Medien zeichnet.
Find ich auch. Unangebracht unhöflich und aufbrausend, er müsste sich eher deeskalierend verhalten. Vielleicht wollte er extra für die Kamera cool sein.
"Sie zeichnen hier nicht öffentlich gesprochenes Wort auf" Da hat der Cop aber nen ordentlichen Powertrip. Was der Anwohner da macht ist vollkommen legal. WTF.
Nein ist es nicht. Bilder machen ist erlaubt für private Zwecke aber das gesprochene Wort ist geschützt. Ein Video zeichnet aber grundsätzlich auch den Ton mit auf. Ausnahmen sind nur dann erlaubt wenn Ereignisse passieren die im besonderen öffentlichen Interesse sind wie ein Terrorynschlag oder der gleichen. Eine normale Polizeikontrolle oder ein normaler Polizeieinsatz ist dies aber nicht. Polizisten haben genau die gleichen Persönlichkeitsrechte wie du oder darf ich dich bei der Arbeit Filmen. Paragraph 201 StGB
Ist aber Schwachsinn, wenn daneben ein Kamerateam ist und die Worte wie hier in der Öffentlichkeit, auf der Straße gesprochen werden, somit sind diese nicht nichtöffentlich, sondern faktisch öffentlich, außerdem ist es fraglich, dass auf dem Video vertrauliche Informationen des Betroffenen zu hören sind
@@irgendeinaccount2639 Es hat nichts, aber auch gar nichts, damit zu tun ob da ein Kamerateam ist. Einfach mal selbst reflektieren und nicht immer..... ja aber der andere hat auch...... Aufnahmen sind verboten und Punkt Und diese ja auch aus gutem Grund, wir wissen ja auch nicht wie sich die Situation entwickelt, oder entwickeln könnte.
Das Verhalten des Polizisten bei 9:00 ist völlig unangemessen. Er wollte hier wohl ausschließlich seine männliche Dominanz und Macht demonstrieren. Ein Verhalten dass man leider besonders oft bei männlichen Polizisten erlebt, wenn sie mit weiblichen Kollegen unterwegs sind. Er reißt dem Mann einfach ohne Vorwarnung und gewaltsam die Kamera aus der Hand, mit der Begründung dass er nicht öffentlich gesprochenes Wort aufnehmen darf. Woher will er wissen, dass Tonaufnahmen gemacht wurden, vielleicht war die Kamera ja auf stumm geschaltet? Des Weiteren ist es völlig LEGAL polizeiliche Maßnahmen zu filmen, sofern diese dann später nicht öffentlich verbreitet werden. Sollte der Polizist ein Problem damit haben, dass er während des Einsatzes von dritten gefilmt wird, dann ist das ausschließlich SEIN Problem, dann muss er sich eben überlegen ob dass wirklich die richtige Tätigkeit für ihn ist.
Er hat völlig richtig gehandelt, hat genau damit was zutun das viele LKW fahrer oder Auto fahrer bei Unfällen sofort das Handy rausholen und alles Filmen sozusagen Gaffer. Er hat kein Recht fremde leute zu Filmen, das Kamerateam tut die Personen ja wenigstens verdecken das sie nicht erkannt werden.
@@frankyboy3067 Er hat weder den Polizeieinsatz behindert, noch hat er hilflose/verletzte Personen gefilmt. Das hat überhaupt NICHTS mit gaffen zu tun. Außerdem hat er nicht einfach fremde Leute gefilmt, er hat einen Polizeieinsatz gefilmt, was völlig legitim ist, sofern man das Video nicht unerlaubt verbreitet oder Gespräche mitschneidet. Der Verdächtige hat während der Polizeimaßnahme um Hilfe geschrien, eventuell dachte der Mann mit der Kamera dass er gerade Zeuge von unerlaubter Polizeigewalt wird und wollte Zivilcourage zeigen.
Kurz einmal was zur Aufklärung bzgl der Kamera die beschlagnahmt wurde. Die Polizei hat bei einem bestehenden Anfangsverdacht die Strafverfolgung aufzunehmen. Die Person hat den Einsatz gefilmt und dabei könnte nicht öffentlich gesprochenes Wort aufgezeichnet worden sein. Dies würde schon den Anfangsverdacht für den §201 StGB begründen. Das das Verfahren von der Staatsanwaltschaft im Nachhinein eingestellt wird ist dabei irrelevant. Würden die Beamten dem nämlich nicht nachgehen, so könnten sie sich bei Kenntnisnahme einer Strafvereitelung im Amt gem. §258a StGB strafbar machen. Sie muss dementsprechend handeln, da sie das Gegenteil nicht ausschließen kann. Die Wegnahme der Kamera am Fenster ist zudem Verhältnismäßig, da es der Sicherung eines beweissicheren Strafverfahrens dient. (Vgl. §94 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. §98 StPO) Würde er es ihm nicht wegnehmen, so könnte er das darauf befindliche Material löschen. Ich freue mich über eine konstruktive Diskussion.
Würde mich im Einzelfall interessieren. Wenn ich der mann am Fenster gewesen wäre hätte ich Anzeige erstattet da Ton bei der Entfernung definitiv nicht mehr zu hören war. Das raus Ziehen der Kamera aus der Wohnung finde ich schon auch interessant Unverletzlichkeit der Wohnung. Würde ich vor Gericht prüfen wollen.
@@fabianm5960 Ja, beim Ton ist es womöglich strittig, dennoch ist es nicht auszuschließen, was somit den Handlungszwang mit sich bringt. (Wie ich oben bereits dargestellt habe) Ferner könnte aber auf jeden Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des polizeilichen Gegenübers beschnitten worden sein, weil er auch auf den Aufnahmen zu erkennen gewesen sein könnte. Würde demnach also auch dem Schutz der Person dienen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung würde vor Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach völlig auseinanderfallen, da dieser Artikel lediglich vor dem Betreten der Wohnung bzw. des befriedeten Besitztums schützt. Da die Beamten die Wohnung hier nicht im Ansatz betreten mussten, fällt die Handlung somit nicht unter den Schutzbereich des Artikels. Der Sinn und Zweck ist nämlich der Schutz der Privatsphäre innerhalb der Wohnung. (Ich hab die Reportage nicht mehr ganz im Kopf, aber meine, dass er zum greifen des Handys ja noch über Kopfhöhe greifen musste. Also hat er noch nicht einmal in die Wohnung blicken können. Würde aber auch keine Rolle spielen, da man in viele Wohnungen von der Straße aus schauen kann und das stellt selbstredend auch keine Verletzungen des Artikels dar.) LG
Zum Thema mit der Kamera in Beschlag nehmen bevor diese Doku raus kommt wird es von der Polizei kontrolliert das keine wichtigen Daten raus sind und in der Doku sind alle wichtigen Infos gespixelt/zensiert und dadurch darf das dann veröffentlicht werden
9:12 / "Nach § 163b Abs. 2 StPO kann die Identität auch bei den Personen festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig sind, wenn und soweit dies zur Aufklärung der Straftat von Bedeutung ist. In der Regel ist dies der Zeuge oder der Geschädigte." Da der Anwohner (der den öffentlichen Polizei-Einsatz gefilmt hat) eventuell als Zeuge für ein Strafverfahren gegen einen Festgenommenen in Frage kommt, dürfen die Polizisten seine Personalien aufnehmen - sobald sie ihm das mitgeteilt haben. Dass der Anwohner dazu nicht bereit ist, hat dann natürlich entsprechende polizeiliche Maßnahmen zur Folge.
Dann hätte der Polizist aber nicht sagen sollen, dass er die Personalien möchte, weil er eine Anzeige wegen des Filmens und der Aufnahme von gesprochenen Wörtern haben möchte. Übrigens ein Unding, dass man in Deutschland Polizisten nicht Filmen darf. Oder ja, theoretisch darf man sie filmen, nur halt nicht mit Ton...
@@Andreas-gh6is Laut aktuellen Urteilen darf man sie auch mit Ton filmen, wenn sie Maßnahmen an öffentlichen und frei zugänglichen Orten durchführen. Allerdings wird die Rechtslage vielen egal sein und man wird dir die Kamera wegnehmen, selbst wenn du ohne Ton gefilmt hast.
@@MarcelusLP Welcher Straftat soll er denn verdächtigt werden? Dafür muss er dieser Straftat aber auch RECHTMÄßIG verdächtigt werden. Wenn der Polizist dazu gar keinen Anlass hat und sich einfach nur der öffentlichen Kontrolle entziehen will, dann zieht das auch nicht.... Aber leider zieht in diesen Sachen der Bürger immer den Kurzen, weil Polizisten einander vor Gericht jeden notwendigen Meineid schwören und ihnen vor Gericht im Zweifel immer geglaubt wird... Und Videos als Gegenbeweise kann es ja auch nicht geben. Praktisch nich?
@@MarcelusLP Das mag durchaus sein, und der Polizist im Video konnte das definitiv nicht verbalisieren. Wenn das stimmt ist das ein weiterer Grund warum Polizeigewalt in Deutschland so gut wie unverfolgbar ist, außer der Polizist ist zu dämlich, was zu selten vorkommt...
Ich habe das Video gerade zufällig entdeckt und bin über das Verhalten des Polizeibeamten entsetzt! Ich werde die betroffene Polizeidienststelle um eine schriftliche Stellungname bitten, da ich solch ein Verhalten nicht dulden möchte. Wer weis wie dieser "Kommissar" agiert wenn keine Kamera dabei ist?!
@@Zymosh Ja das geht ja mal gar nicht dass er einen öffentlichen Polizeieinsatz filmt. Die mussten ihn natürlich stoppen, sonst hätte er als nächstes wohl noch einen Fall von Polizeigewalt gefilmt.
Völlig grenzüberschreitend und ungeeignet für den Beruf der Herr. Den friedlichen Herrn wegen 1 Gramm Cannabis den Finger in den Hals stecken, gewaltsam mit Handschellen zu fixieren und verhaften. Wo leben wir denn? Geht's noch? Der Mann scheint krank zu sein, benötigt Hilfe und keine Gewalt und Sanktionen. 👎 Alles in Allem ein echt peinlicher Pimpf der komplexbehaftete Beamte.
@@lacrimosus7827 Wie man es kennt landen heutzutage solche Videos auf Facebook. Würdest du es gut finden wenn man dich ohne dein Einverständnis im Internet sieht?
@@Zymosh Solche Aufnahmen einfach aus spaß zu verbreiten ist natürlich eine No-Go. Allerdings geht es hier auch gar nicht um die Verbreitung. Die reine Aufnahme kann auch zu meinem Schutz sein, da hab ich pauschal erst Mal nichts dagegen.
Frechheit das sich sowas Polizei nennen darf, benimmt sich wie ein halbstarker. Traurig und Schade für Beamte die ihren Job gut ausführen, wegen solchen wird Hass geschürt.
Völlig grenzüberschreitend und ungeeignet für den Beruf der Herr. Den friedlichen Herrn wegen 1 Gramm Cannabis den Finger in den Hals stecken, gewaltsam mit Handschellen zu fixieren und verhaften. Wo leben wir denn? Geht's noch? Der Mann scheint krank zu sein, benötigt Hilfe und keine Gewalt und Sanktionen. 👎 Alles in Allem ein echt peinlicher Pimpf der komplexbehaftete Beamte.
@@Pakourfreak1999 Absolut und dann noch der Meinung sein, das Cannabis würde den Herrn umbringen wenn er es schluckt…. Der Polizist hatte wohl nie Spaß in seiner Jugend
lasst doch die konsumenten in ruhe! sich dann wundern dass man dem verein feindselig gegenüber steht!!!! wird immer besser, den vaporizer wegnehmen und noch hämmisch lachen! der kerl sollte man wichtige arbeit nachgehen und nicht kleine konsumenten die habseligkeiten wegnehmen!
@@andybisandenbelt1399 Mit solchen Leuten wie dir bringt es nichts zu diskutieren. So festgefahren wie ihr seid, ist jedes Vorurteil gerechtfertigt, "Bubele". Viel Spaß mit den Scheuklappen. Kann sein sein dass es für den Verstand hilft, trotzdem lebt man eine eingeschränkte Sicht, "Bubele" ;)
Das weiß er sicher auch. Die Polizei hat schlicht keine Lust, sich filmen zu lassen. Das spielt aber keine Rolle, das wollen Polizisten aber nicht einsehen. Lieber verhalten sie sich völlig unprofessionell und herrisch.
Stimmt doch überhaupt nicht, was soll immer dieses Halbwissen? Eine Verkehrskontrolle ist auch eine hoheitliche Maßnahme, und darf (durch Gerichtsurteil beschlossen) nicht gefilmt werden, da es den TB des § 201 StGB erfüllt.
Man sollte bei der Vernehmung eines Tatverdächtigen im Rahmen eines Strafverfahrens (hier der Diebstahls des Rollers) den Beschuldigten erst über seine Rechte aufklären, bevor man ihn verdächtigt oder ihn beschuldigt. So kann es nun dazu kommen, dass das Verfahren hinsichtlich des Diebstahls eingestellt werden muss.
Idealerweise ist ja kein Kamerateam dabei. Im Normalfall kann der Tatverdächtige ja hinterher sagen, er wäre nicht richtig herum aufgeklärt worden, aber die Polizisten werden vor Gericht jeden Meineid schwören es wäre anders gewesen... Und da man ja auch normalerweise polizeiliche Maßnahmen nicht filmen darf, egal was dabei passiert...
Wer nicht Betroffener einer Maßnahme ist, also die Polizei bei Maßnahmen beobachtet, darf diese grundsätzlich filmen. Denn in diesem Moment besteht eine faktische Öffentlichkeit.
Das ist kein Argument. Du beschreibst die spätere Bearbeitung, welche der Privatmensch natürlich genauso ausführen kann. Ist aber irrelevant, es geht um das Filmen, nicht darum was mit dem Material gemacht wird.
@@Liphzzy Ja klar ich weiß. Ich meine nur, dass die Polizei, nachdem sie festgestellt hat dass der Typ nicht der Steinewerfer ist, ruhig hätten weiter fahnden können, statt mit 4 Mann nen Kiffer festzunehmen. Dass die Polizisten dachten der Kerl wäre der Steinewerfer habe ich schon verstanden
@@LucaLp14 Und wie hätten sie feststellen sollen, dass er das nicht ist? Meinst du, der echte Steinwerfer hätte noch n Haufen Steine im Rucksack gehabt? Oder n T-Shirt mit nem Steinbruch drauf? Oder wie erkennt man den wahren Steinwerfer?
@@viktoriahale8315 ja wirklich wie kann man so einen Mist schreiben. Der ist der erste der die Polizei ruft wenn bei ihm im Garten jemand mit Taschenlampe im Blumenbeet ist.
Schon immer. Allerdings genießen auch Cops Persönlichkeitsrechte, daher dürften die Aufnahmen nur mit Einverständnis oder "unkenntlichmachen" veröffentlicht werden. Das gilt natürlich auch für den Verdächtigen.
Danke für die Reportage! Da merkt man wie sehr die beiden die öffentliche Sicherheit wieder herstellen... *Ironie off* Dienst am Bürger sieht für mich irgendwie anders aus...
Und doch wenn ich von der Polizei kontrolliert werde wöre ich froh wenn einer nen video von der Kontrolle macht !! um hinterher gegen die maßnahme ggf. vorgehen zu können !
Finde die Idee cool, aber zwei Abhängige mit der Erzählerstimme als "Drogenjunkies" zu bezeichnen, ist irgendwie unprofessionell und unmenschlich. Do better.
9:12 / Meine persönliche Vermutung ist, dass der Anwohner seine Rechte und Pflichten in dieser Situation gar nicht kannte, dass er aber auch unabhängig von seiner Kenntnis seiner Rechte und Pflichten einfach nicht gewillt war, der Polizei gegenüber irgendwie kooperativ zu sein. Nach dem Motto: "Die Polizei bekommt von mir erstmal grundsätzlich gar nichts, egal was anliegt." Das kann man bis zu einem gewissen Maß ja für sich selber so denken; aber in der Alltags-Praxis wird man dann halt irgendwann auch mal mit der Wirklichkeit zusammentreffen, sprich: Polizeiliche Maßnahmen, OWI-Verfahren, Strafverfahren.
offensichtlich kannte er seine rechte, da das verfahren eingestellt wurde. es ist auch erlaubt polizeieinsätze zu filmen! wenn dir das nicht passt, dann hau nach china oder nordkorea ab!
@@tobiasschmidt3301 Das Recht wird in diesen Fällen eher durch die Polizei verletzt bzw. gebeugt, die keine Lust hat, bei ihren Einsätzen gefilmt zu werden. Gut, dass das Verfahren eingestellt wurde. Etwas Beobachtung und Öffentlichkeit kann dieser Polizei sicher nicht schaden.
Ich weiß nicht warum, aber echte Polizei Dokus sind gold für mich! :D Es sollte viel mehr davon geben!
Ich schaue solche Reportagen auch sehr gern .....unglaublich mit was die Polizei alles herumärgern muss.
Bin ICH auch gold für dich???....
"Das möchten Sie auch nicht, wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden"
Ganzes Kamera Team hinter ihm xD
ja, ist aber zensiert.
Interessant wie die Meinungen hier auseinander gehen :) Ich finds geil wie der Hund einfach kein einziges Mal in der ganzen Doku zum Einsatz kommt :D
2:26 Spannendes Tempo über die rote Ampel. Wenn dabei ein Unfall passiert, ist er als Fahrer dran.
Deswegen passt er auf, dass eben nichts passiert. ;)
@@RichyRich2607 trotzden deutlich zu schnell, das geht gar nicht
Das Ding kostet 250 Euro, "ja, dass ist jetzt weg". Was denkt der Polizist wer er ist... Das Ding ist Legal und muss somit auch wieder raus gegeben werden
Wenn läggasdehnisch veranlagte Wikipedia-Prädikatsjuristen ihre grenzdebilen Fachvorträge halten...
@@andybisandenbelt1399 Komm hör uff, die Kommentare hab ich doch am liebsten. Muss man immer versuchen jemand auf Krampf versuchen fertig zu machen. Liefer doch lieber gute Argumente. Beispiel, ich erwerbe eine Glas Bong Legal im Laden und rauche damit verbotenes Btm, dann wird mir mit Sicherheit die Bong nicht weggenommen, es sei denn da sind noch so große Reste vom Btm. Genau so ist es auch mit dem Verdampfer, der legal erworben wird und Reste befinden sich beim Verdampfer nicht. Und jetzt mach den Kopf zu und sie zu das du mit deinen verkorksten Charakter Freunde gewinnst du Hobby jurist
@@Amin-ke8ld Ach Bubele, kommen noch mehr substanzlose, läggasdehnische Anfälle...?
"Ja" genügt...
@@andybisandenbelt1399 Du bist komplett Lost
Ich vermute, die begründen die Wegnahme damit, es wäre für eine Straftat benutzt worden. Damit dürften die wohl einziehen als Beweismittel.
Schlimm finde ich das arrogante Grinsen des Beamten nach dem Spruch.
Einzige was ich hier nicht so dolle finde vom Polizist ist das mit der Kamera
Ich finde, dass verhalte des Polizisten sehr hochgespielt und unzureichend für diesen Beruf, ich kenne sehr viele Polizisten,die ihren Dienst Sachlich und fachlich ausführen, durch so ein unfreundliches auftreten wird die Polizei nie Anerkennung und Respekt erhalten
das ist nicht das erste mal das die bullen sich daneben benehmen hier in fulda polizeigewalt usw. es stand sogar was in der bild mit radprofi patrick sinkewitz
Vielleicht erstmal Deutsch lernen ????
Wer Polizist:innen beim Einsatz filmt, kann Ärger bekommen. Jetzt bekräftigt ein Gerichtsbeschluss: Filmen ist erlaubt. Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass Ton- und Filmaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum nicht strafbar sind, sondern zulässig
Hast du da details dazu, wo ich das Urteil finde? Hab deswegen auch gerade Stress...
@@timon919 einfach mal Landgericht Osnabrück Polizei filmen eingeben. Jedoch ist das kein Freifahrtsschein. Nur weil das Landgericht Osnabrück so beschlossen hat, ist es immernoch einzelfallabhängig und jede andere Staatsanwaltschaft in der BRD kann das anders sehen. Zum einen bezieht sich das Urteil auf Einsätze. Somit ist die Polizei kein Freiwild. Andererseits klärt das Urteil jedoch nicht, inwiefern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für den Betroffenen geschützt ist. Wenn die Beamten ihm Maßnahmen erläutern, belehren oder persönliche Daten mit ihm abgleichen, kann dir da sicherlich schon ein Strick draus gedreht werden, wenn du zu nah dran stehst und das zu hören ist. In diesem Video wird das vermutlich eingestellt worden sein, weil der Anwohner von seinem Fenster aus gefilmt hat und das Gespräch gar nicht mit auf dem Video aufgezeichnet wurde. Auch ohne das Urteil des Landgerichtes wäre die Maßnahme des Polizisten nicht rechtmäßig. Laut BVerfG von 2015 wär die Identitätsfeststellung in diesem Video nicht rechtmäßig gewesen. Osnabrück bezieht sich in ihrem Urteil eher auf Video-und Tonaufnahmen, bei denen der Abstand deutlich geringer ist.
Ist keine Neuigkeit. Während der Maßnahmen sind diese Personen des Zeit-Geschehens und dürfen gefilmt werden. Nur eben keine Portraitaufnahmen. Das ist aber eigentlich kein Geheimnis.
Wird gern mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung vertauscht. Dies ist nicht erlaubt.
@DroidyGames Das ist § 201 StGB !!! Nicht § 201a StGB !!!
Hör auf zu gendern
Zu wild. Da willste im Suff ganz entspannt n Roller klauen, wirst von der Polizei gepackt und die filmt das Spektakel auch noch 😂
😂😂😂
Ist einfach Kollege von mir gewesen
@@jonathanquindt9673 stark brudi.
Die fahren schon einige Sekunden neben ihm, und er versucht noch ungeschickt seine Kapuze überzuziehen!!! Völlig fertig der Typ!!!
Auch von mir der Tipp: Wenn Du einen Roller klauen willst und es soll von der Polizei unbemerkt geschehen, dann bitte nachts mit weit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Helm durch die Straßen fahren.
Passiert ganz schön viel in dem Kaff
Ich glaube hierauf haben viele Abonnenten dieses Kanals gewartet!
Super Video, gerne mehr davon :)
Bei der Vorgehensweise, wie der Polizist dem Mann den mund aufreißen möchte unglaublich. Von mir hätte er einen Tritt bekommen !
Filmen ist nicht erlaubt, aber mit nem ganzen Kamera Team andrücken. Ernsthaft?
Presse =/= Privatperson
So unsympathisch der Polizist. Mega unfreundlich und überheblich. Klassischer Machtsüchtiger Polizist.
"Haben sie Beteubungsmittel einstecken"? "Nö, nur im Mund"...😆
"Es werden hier keine polizeilichen Maßnahmen gefilmt." hat aber selber nen ganzes Kamerateam dabei. Das ja genau mein Humor.
wurde ja eingestellt....also Lächerlich
Da wurde das Gesicht unkenntlich gemacht, bei dem Herren wäre das wohl kaum gemacht worden. Aber ihr wisst ja eh immer alles besser 🤦♂️
@@miky-tf3hx Solange der Herr die Aufnahme nicht verbreitet, spielt das eh keine Rolle.
@@miky-tf3hx Der Polizist hat sich lächerlich gemacht!
@@richardschmid3189 Nein das hat sie ganz sicher nicht
Der Begriff "Junkie" kommt vom englischen "Junk", was "Müll"/"Abfall" bedeutet. Diese Menschen sind Drogenabhängig oder Suchtkrank, aber kein Müll oder Abfall.
Nein. Er kommt von der Tatsache, dass Personen ihren Konsum mit dem sammeln und verkaufen von Junk (Müll) finanziert haben.
Daraus wurde Junkie.
Es ist und war niemals eine Bezeichnungen eines Menschens als "Müll".
Heul leise
Personen die freiwillig Drogen konsumieren, sind sehr wohl Abfall!!!
Dir ist schon bewusst, dass die Etymologie eines Wortes absolut NICHTS mit dessen modernen Konnotationen oder dem gebräuchlichen Verwendungskontext zu tun haben muss, oder?
Oder denkst du beim Biergarten auch an einen Garten mit Bierbäumen?
@@Finkelfunk Der Begriff Biergarten ist aus zwei Begriffen, die i.d.R. positive Assoziationen hervorrufen, zusammengesetzt. Man kann das N-Wort auch nicht neu interpretieren, weil es über Jahrhunderte im Kontext der Sklaverei abfällig benutzt wurde. Oder diese "die Swastika ist ein indisches Glückssymbol"-Schei**e.
Der Polizist widerspricht sich selbst... er ist eben noch jung und möchte sich beweisen und natürlich seine Macht ausüben (wie so viele Polizisten), man kann auch normal argumentieren im ruhigen Ton und nicht gleich die Kamera wegnehmen, laut werden und fordern. Schon aus Selbstschutz würde ich mit Ihm auch nicht kooperieren.
Der Typ ist ein perfektes Beispiel für Jemanden der nicht in den Polizeidienst gehört.
Ich weis genau was du meinst, aber wenn jemand heimlich eine Kamera aus einem Fensterschlitz raushält, um eine Festnahme zu filmen, geschieht das bewusst. Da würde ich als Polizist auch nicht mehr in einem ruhigen Ton mit jemanden sprechen wollen, weil dieser Mensch das mit voller Absicht tut. Wenn sich dann der Filmer auch noch quer stellt und meint er sei im Recht, dann tut es mir wirklich sehr leid für diesen Mann. Bei Gaffern und Sensationsgeilen ist einfach keine Toleranz erlaubt.
@@KickZUrt Da stimme ich Dir zu, Gaffer sind ekelhafte Menschen und Idioten. Wenn die "Kamera" dabei ist weiß man auch nie ob das echt ist oder doch eher meist gefaket.
Ich finde nur das der Polizist sich hier nicht professionell verhält bzw. nicht angemessen.
Wenn z.B. in einem Restaurant ein Gast unfreundlich ist oder dämlich handelt, kann der Kellner dem Gast auch nicht einfach den Teller wegnehmen und sagen "verpiss dich", sondern muss nun mal professionell und höflich bleiben, dies hat etwas mit Professionalität zu tun!
Die Menschen wissen immer Ihre "Rechte" aber vergessen oft sehr schnell Ihre Pflichten.
Der Polizist nutzt hier eindeutig seine Macht aus und Überreagiert in meinen Augen ;).
@@MD-sm5wb kann ich Null teilen die Ansicht,
Es zeigt nur eines, wie dumm und dreist wir mittlerweile geworden sind, ohne jegliche Hemmschwelle. Warum glauben wir eigentlich mit jedem Diskutieren zu müssen?
Ich reise beruflich viel und egal ob Italien oder Moldawien, die Polizisten erteilen eine Ansage und keine Zweite.
Wir sind mittlerweile ein Land der Diskutierter geworden.
Wir waren das Land der Dichter und Denker und sind das Land der Halbwissenden geworden, eine bedauerliche Entwicklung.
@@Meines1000 Du sprichst mir aus der Seele, Deutschland ist schon lang nicht mehr das was es einmal war und ich schäme mich mittlerweile Deutscher zu sein! Trotz Alledem finde ich (nochmal) das der Polizist, die Situation nicht gut gemeistert hat, kann natürlich auch einfach unvorteilhaft geschnitten sein bzw. man hat Ihm in einer ungünstigen Situation gefilmt.
Polizisten sind nicht gerade für Ihre Intelligenz bekannt und da finde ich, darf man auch mal rebellisch sein und Dinge hinterfragen anstatt sich immer gleich zu beugen (siehe Coronapolitik).
Die Leute haben kaum noch Respekt vor der Polizei, das finde ich nicht gut, kommt aber auch nicht von ungefähr, wenn man mal sieht was heutzutage alles Polizist wird oder auch Lehrer, da ist es kein Wunder warum die Deutschen verblöden.
Dies ist aber meine persönliche Meinung.
@@KickZUrt Das ist kein klassischer Gaffer!!! Polizeiliche Maßnahmen gehören zur Zeitgeschichte, sind somit öffentlich und dürfen fast immer gefilmt werden!!! Veröffentlich werden dürfen sie selten, gefilmt werden fast immer!!!
Wie der Mann einfach als Junkie betitelt wird .
Seid ihr auch eine Boulevardpresse?
Er denkt auch er ist der Hollywood Cop.. peinlich!!
Wegen 2gr jemand so körperlich anzugehen ist absolut nicht verhältnismäßig und dann noch die dumme Aussage, dass der Herr nicht öffentlich gesprochenes Wort aufzeichnen darf ist auch Schwachsinnig, wenn dann die Kamera daneben läuft …
Zu Anfang wusste der Polizist ja nicht, wie viele Drogen der Verdächtige dabei hatte. Außerdem wurde er ja in Zusammenhang mit einer anderen Straftat kontrolliert. Somit sind natürlich auch die Polizisten etwas angespannt.
Unfassbar. Braucht die Polizei in ganz Fulda Nachschulungen?
Erläuterung?
@@Ph3noxx hast du dir die polizei Doku angeschaut, denke das ist Erläuterung genug
@@Amin-ke8ld ja schon aber arschlöcher gibts überall ,das ist für mich kein Grund alle Polizisten aus Fulda zu diffamieren
09:15 der Mann filmt von seinem privaten Grundstück in Richtung einer öffentlichen Straße. Die Anzeige ist ja wohl ein schlechter Witz. Welcher Straftatbestand soll denn bitte erfüllt sein? Filmen in der Öffentlichkeit?
Lustig, dass man so einen Schwachsinn auch noch vor laufender Kamera erzählt.
Sinnlose Polizeiwillkür.
Wenn Sie dem Polizisten zuhören würden, wüssten Sie den Straftatbestand. Mit den Hinweisen kurz bei Google gesucht und dann im StGB nachgeschaut, wäre alles klar. Das die StA dann das Verfahren einstellt ist ein anderes Thema, der Anfangsverdacht ist aber begründet.
@@bloodyfox23 Öffentliches Wort aufzeichnen ist kein Straftatbestand... siehe auch § 201 StGB...🤦♂
@@Alex-ss1nq Das stimmt. Hierbei handelt es sich aber nicht um öffentlich gesprochenes Wort, sondern um nicht-öffentlich gesprochenes Wort. Lässt sich ganz einfach daran erkennen, dass der Filmer nicht Adressat der Maßnahme ist.
@@bloodyfox23 Die Polizei lässt sich von einem Kamerateam filmen und beschwert sich dann über selbiges bei einem Dritten? Ahh ja. Das war ja wirklich ein ganz besonders nicht öffentliches Wort was da gesprochen und aufgezeichnet wurde… Wer sich filmen lässt vermittelt ganz sicher nicht, dass sein Wort nicht öffentlich zugänglich sein soll.
@@ondpc Sie können die Beamten ja anzeigen. Der Anfangsverdacht bei dem Anwohner ist dennoch begründet. Dies reicht aus um Maßnahmen zu treffen, egal wie ein Gericht im Anschluss urteilt.
Voll lustig sich das anzuschauen, wenn man selbst aus Fulda kommt😄
Einer der Karriere Machen will, Lässt seine Kollegin im Hintergrund.
Der Polizist macht Stress wegen der Kamera und die Staatsanwaltschaft läßt das Verfahren einstellen, vielleicht merkt er dann.
Tja, warum wurde das Verfahren gegen den Filmer eingestellt? Weil die Maßnahme des Polizisten nicht rechtmäßig war.
Fühlt der bulle sich krass mit seinen Gartenhandschuhen😂😂😂
Tolle Doku
Er sagt man darf die Polizei nicht filmen
Das Kamerateam: 👄💄
Ohne Uniform sind den seine 🥚er sehr sehr klein. Alleine das Auftreten der beiden Möchtegern ist nur zum 🤮
In Bayern hingegen bricht die Polizei bei einem ihr gezeigten Mittelfinger gerne den Blaulichteinsatz ab um den Auffälligen festzunehmen :)
Ist ja auch absolut Richtig so.....
@@Henker-hn2vh natürlich ist es das,
so eine Beleidigung ist ja schließlich um einiges dringlicher als ein Sachverhalt der den Einsatz von Blaulicht rechtfertigt 🤡
@@fefehayat :DDD
ganz nebenbei tät den Bullen leichtes Krafttraining nicht schlecht. Die schauen ja aus.
er gängelt einen Nachbarn weil er Videoaufnahmen eines Einsatzes macht, hat aber selbst ein komplettes Kamerateam dabei die alles filmen - das ist jetzt nicht euer Ernst.
Was ist das denn für eine komische bodycam an seiner Schulter, die nur den Boden filmt 😂
😂😂😂😂
Ich danke allen Polizisten, das sie diesen Job machen!
Napoleonkomplex wenn man in der Schule gemobbt wurde
Völlig grenzüberschreitend und ungeeignet für den Beruf der Herr. Den friedlichen Herrn wegen 1 Gramm Cannabis den Finger in den Hals stecken, gewaltsam mit Handschellen zu fixieren und verhaften. Wo leben wir denn? Geht's noch? Der Mann scheint krank zu sein, benötigt Hilfe und keine Gewalt und Sanktionen. 👎
Alles in Allem ein echt peinlicher Pimpf der komplexbehaftete Beamte.
@@Pakourfreak1999 sehe ich überhaupt nicht so. Vollkommen richtig auch Mal hart zuzugreifen, müsste noch viel härter sein.
Sehr unsympathischer 👮♂️
Bitte mehr davon ist ne super Doku
Welch ein Unterschied zu 1968!
1968 bin ich nach Fulda gezogen und die Wandlung zu Heute ist ganz gewiss keine lebenswerte Wandlung.
Wie sagte Steinmeier?
Ja, wir leben im Besten Deutschland, was es jemals gegeben hat?
Lg nach Fulda
Also wenn es Bürger nichts angeht was Polizisten machen und nicht machen ist sicherlich etwas nicht in Ordnung.
zu 06:53min: kann man den "Schluckreiz" nicht extern verhindern? im schlimmsten Fall hat ja keiner etwas davon, wenn der Herr sein Zeug schluckt...
Sehr unsympathisch, sehr unprofessionell und teils rechtlich mehr als nur fragwürdig, wie sich der Oberkommissar hier vor der Kamera gibt. Sehr schade, dass er sich und der Polizei Hessen solch ein schlechtes Bild in den öffentlichen Medien zeichnet.
Find ich auch. Unangebracht unhöflich und aufbrausend, er müsste sich eher deeskalierend verhalten. Vielleicht wollte er extra für die Kamera cool sein.
Was ist denn Majohana?
Min 7:50
Von Thomy. Eine Art neue Remoulade.
"Sie zeichnen hier nicht öffentlich gesprochenes Wort auf"
Da hat der Cop aber nen ordentlichen Powertrip. Was der Anwohner da macht ist vollkommen legal. WTF.
Nein ist es nicht. Bilder machen ist erlaubt für private Zwecke aber das gesprochene Wort ist geschützt. Ein Video zeichnet aber grundsätzlich auch den Ton mit auf. Ausnahmen sind nur dann erlaubt wenn Ereignisse passieren die im besonderen öffentlichen Interesse sind wie ein Terrorynschlag oder der gleichen. Eine normale Polizeikontrolle oder ein normaler Polizeieinsatz ist dies aber nicht. Polizisten haben genau die gleichen Persönlichkeitsrechte wie du oder darf ich dich bei der Arbeit Filmen. Paragraph 201 StGB
Ist aber Schwachsinn, wenn daneben ein Kamerateam ist und die Worte wie hier in der Öffentlichkeit, auf der Straße gesprochen werden, somit sind diese nicht nichtöffentlich, sondern faktisch öffentlich, außerdem ist es fraglich, dass auf dem Video vertrauliche Informationen des Betroffenen zu hören sind
@@irgendeinaccount2639 Es hat nichts, aber auch gar nichts, damit zu tun ob da ein Kamerateam ist.
Einfach mal selbst reflektieren und nicht immer..... ja aber der andere hat auch......
Aufnahmen sind verboten und Punkt
Und diese ja auch aus gutem Grund, wir wissen ja auch nicht wie sich die Situation entwickelt, oder entwickeln könnte.
@@Meines1000 ist es nicht Punkt, kannst dir dazu gerne mal aktuelle Urteile durchlesen …
@@Meines1000 Es ist nicht verboten. Das lernt jeder Polizist eigentlich schon in der Polizeischule ..
Was ein schlechter Polizist isn das
Gut das die Polizei in dem Video mal wieder die ganz heftigen Schwerstkriminellen festgenommen hat. Kappa
Das Verhalten des Polizisten bei 9:00 ist völlig unangemessen.
Er wollte hier wohl ausschließlich seine männliche Dominanz und Macht demonstrieren.
Ein Verhalten dass man leider besonders oft bei männlichen Polizisten erlebt, wenn sie mit weiblichen Kollegen unterwegs sind.
Er reißt dem Mann einfach ohne Vorwarnung und gewaltsam die Kamera aus der Hand, mit der Begründung dass er nicht öffentlich gesprochenes Wort aufnehmen darf.
Woher will er wissen, dass Tonaufnahmen gemacht wurden, vielleicht war die Kamera ja auf stumm geschaltet?
Des Weiteren ist es völlig LEGAL polizeiliche Maßnahmen zu filmen, sofern diese dann später nicht öffentlich verbreitet werden.
Sollte der Polizist ein Problem damit haben, dass er während des Einsatzes von dritten gefilmt wird, dann ist das ausschließlich SEIN Problem, dann muss er sich eben überlegen ob dass wirklich die richtige Tätigkeit für ihn ist.
Er hat völlig richtig gehandelt, hat genau damit was zutun das viele LKW fahrer oder Auto fahrer bei Unfällen sofort das Handy rausholen und alles Filmen sozusagen Gaffer. Er hat kein Recht fremde leute zu Filmen, das Kamerateam tut die Personen ja wenigstens verdecken das sie nicht erkannt werden.
@@frankyboy3067
Er hat weder den Polizeieinsatz behindert, noch hat er hilflose/verletzte Personen gefilmt. Das hat überhaupt NICHTS mit gaffen zu tun.
Außerdem hat er nicht einfach fremde Leute gefilmt, er hat einen Polizeieinsatz gefilmt, was völlig legitim ist, sofern man das Video nicht unerlaubt verbreitet oder Gespräche mitschneidet.
Der Verdächtige hat während der Polizeimaßnahme um Hilfe geschrien, eventuell dachte der Mann mit der Kamera dass er gerade Zeuge von unerlaubter Polizeigewalt wird und wollte Zivilcourage zeigen.
@@frankyboy3067 gay
@@frankyboy3067 Oh man, richtige Karen.
Hobbyjuristen am Start
Kurz einmal was zur Aufklärung bzgl der Kamera die beschlagnahmt wurde.
Die Polizei hat bei einem bestehenden Anfangsverdacht die Strafverfolgung aufzunehmen.
Die Person hat den Einsatz gefilmt und dabei könnte nicht öffentlich gesprochenes Wort aufgezeichnet worden sein. Dies würde schon den Anfangsverdacht für den §201 StGB begründen.
Das das Verfahren von der Staatsanwaltschaft im Nachhinein eingestellt wird ist dabei irrelevant. Würden die Beamten dem nämlich nicht nachgehen, so könnten sie sich bei Kenntnisnahme einer Strafvereitelung im Amt gem. §258a StGB strafbar machen.
Sie muss dementsprechend handeln, da sie das Gegenteil nicht ausschließen kann.
Die Wegnahme der Kamera am Fenster ist zudem Verhältnismäßig, da es der Sicherung eines beweissicheren Strafverfahrens dient. (Vgl. §94 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. §98 StPO)
Würde er es ihm nicht wegnehmen, so könnte er das darauf befindliche Material löschen.
Ich freue mich über eine konstruktive Diskussion.
Würde mich im Einzelfall interessieren. Wenn ich der mann am Fenster gewesen wäre hätte ich Anzeige erstattet da Ton bei der Entfernung definitiv nicht mehr zu hören war. Das raus Ziehen der Kamera aus der Wohnung finde ich schon auch interessant Unverletzlichkeit der Wohnung. Würde ich vor Gericht prüfen wollen.
@@fabianm5960 Ja, beim Ton ist es womöglich strittig, dennoch ist es nicht auszuschließen, was somit den Handlungszwang mit sich bringt. (Wie ich oben bereits dargestellt habe)
Ferner könnte aber auf jeden Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des polizeilichen Gegenübers beschnitten worden sein, weil er auch auf den Aufnahmen zu erkennen gewesen sein könnte. Würde demnach also auch dem Schutz der Person dienen.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung würde vor Gericht aller Wahrscheinlichkeit nach völlig auseinanderfallen, da dieser Artikel lediglich vor dem Betreten der Wohnung bzw. des befriedeten Besitztums schützt.
Da die Beamten die Wohnung hier nicht im Ansatz betreten mussten, fällt die Handlung somit nicht unter den Schutzbereich des Artikels.
Der Sinn und Zweck ist nämlich der Schutz der Privatsphäre innerhalb der Wohnung. (Ich hab die Reportage nicht mehr ganz im Kopf, aber meine, dass er zum greifen des Handys ja noch über Kopfhöhe greifen musste. Also hat er noch nicht einmal in die Wohnung blicken können. Würde aber auch keine Rolle spielen, da man in viele Wohnungen von der Straße aus schauen kann und das stellt selbstredend auch keine Verletzungen des Artikels dar.)
LG
Zum Thema mit der Kamera in Beschlag nehmen bevor diese Doku raus kommt wird es von der Polizei kontrolliert das keine wichtigen Daten raus sind und in der Doku sind alle wichtigen Infos gespixelt/zensiert und dadurch darf das dann veröffentlicht werden
"Niemand ahnt (...), dass in der Zivilstreife zwei Polizisten sitzen."
Haben aber die Polizei-Patches ganz oben auf der Weste.
#stelf 😅
Schreib Deutsch!!!
Das dachte ich mir auch
Glaub mir, die meisten im Straßenverkehr checken das trotzdem nicht
9:12 / "Nach § 163b Abs. 2 StPO kann die Identität auch bei den Personen festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig sind, wenn und soweit dies zur Aufklärung der Straftat von Bedeutung ist. In der Regel ist dies der Zeuge oder der Geschädigte." Da der Anwohner (der den öffentlichen Polizei-Einsatz gefilmt hat) eventuell als Zeuge für ein Strafverfahren gegen einen Festgenommenen in Frage kommt, dürfen die Polizisten seine Personalien aufnehmen - sobald sie ihm das mitgeteilt haben. Dass der Anwohner dazu nicht bereit ist, hat dann natürlich entsprechende polizeiliche Maßnahmen zur Folge.
Sehr gut
Dann hätte der Polizist aber nicht sagen sollen, dass er die Personalien möchte, weil er eine Anzeige wegen des Filmens und der Aufnahme von gesprochenen Wörtern haben möchte. Übrigens ein Unding, dass man in Deutschland Polizisten nicht Filmen darf. Oder ja, theoretisch darf man sie filmen, nur halt nicht mit Ton...
@@Andreas-gh6is Laut aktuellen Urteilen darf man sie auch mit Ton filmen, wenn sie Maßnahmen an öffentlichen und frei zugänglichen Orten durchführen.
Allerdings wird die Rechtslage vielen egal sein und man wird dir die Kamera wegnehmen, selbst wenn du ohne Ton gefilmt hast.
@@MarcelusLP Welcher Straftat soll er denn verdächtigt werden? Dafür muss er dieser Straftat aber auch RECHTMÄßIG verdächtigt werden. Wenn der Polizist dazu gar keinen Anlass hat und sich einfach nur der öffentlichen Kontrolle entziehen will, dann zieht das auch nicht.... Aber leider zieht in diesen Sachen der Bürger immer den Kurzen, weil Polizisten einander vor Gericht jeden notwendigen Meineid schwören und ihnen vor Gericht im Zweifel immer geglaubt wird... Und Videos als Gegenbeweise kann es ja auch nicht geben. Praktisch nich?
@@MarcelusLP Das mag durchaus sein, und der Polizist im Video konnte das definitiv nicht verbalisieren. Wenn das stimmt ist das ein weiterer Grund warum Polizeigewalt in Deutschland so gut wie unverfolgbar ist, außer der Polizist ist zu dämlich, was zu selten vorkommt...
Bei einer Verkehrskontrolle ist die eine Hand an der Waffe und die andere öffnet die Tür des PKW, Darf mann das?
klar
Ich habe das Video gerade zufällig entdeckt und bin über das Verhalten des Polizeibeamten entsetzt! Ich werde die betroffene Polizeidienststelle um eine schriftliche Stellungname bitten, da ich solch ein Verhalten nicht dulden möchte. Wer weis wie dieser "Kommissar" agiert wenn keine Kamera dabei ist?!
Was für ein lächerlicher Blubber-Frosch...
Hast dus schon gemacht?
Kam was bei rum?
09:00 ich hoffe inständig das der Anwohner sich einen Anwalt nimmt. Unfassbar der Polizist....
Unfassbar? Allerhöchste Zeit das mal durch gegriffen wird👍
@@Zymosh Ja das geht ja mal gar nicht dass er einen öffentlichen Polizeieinsatz filmt.
Die mussten ihn natürlich stoppen, sonst hätte er als nächstes wohl noch einen Fall von Polizeigewalt gefilmt.
Völlig grenzüberschreitend und ungeeignet für den Beruf der Herr. Den friedlichen Herrn wegen 1 Gramm Cannabis den Finger in den Hals stecken, gewaltsam mit Handschellen zu fixieren und verhaften. Wo leben wir denn? Geht's noch? Der Mann scheint krank zu sein, benötigt Hilfe und keine Gewalt und Sanktionen. 👎
Alles in Allem ein echt peinlicher Pimpf der komplexbehaftete Beamte.
@@lacrimosus7827 Wie man es kennt landen heutzutage solche Videos auf Facebook. Würdest du es gut finden wenn man dich ohne dein Einverständnis im Internet sieht?
@@Zymosh Solche Aufnahmen einfach aus spaß zu verbreiten ist natürlich eine No-Go.
Allerdings geht es hier auch gar nicht um die Verbreitung. Die reine Aufnahme kann auch zu meinem Schutz sein, da hab ich pauschal erst Mal nichts dagegen.
Frechheit das sich sowas Polizei nennen darf, benimmt sich wie ein halbstarker. Traurig und Schade für Beamte die ihren Job gut ausführen, wegen solchen wird Hass geschürt.
Wie traurig, dass diese Polizisten keine Ahnung von Drogen haben.
Völlig grenzüberschreitend und ungeeignet für den Beruf der Herr. Den friedlichen Herrn wegen 1 Gramm Cannabis den Finger in den Hals stecken, gewaltsam mit Handschellen zu fixieren und verhaften. Wo leben wir denn? Geht's noch? Der Mann scheint krank zu sein, benötigt Hilfe und keine Gewalt und Sanktionen. 👎
Alles in Allem ein echt peinlicher Pimpf der komplexbehaftete Beamte.
@@Pakourfreak1999 Absolut und dann noch der Meinung sein, das Cannabis würde den Herrn umbringen wenn er es schluckt…. Der Polizist hatte wohl nie Spaß in seiner Jugend
@@TheKingdidu ein Schulkamerad hat seins auch gegessen ,er hat jetzt keine Beine und keine Nase mehr also so ungefährlich ist das nicht
@@Ph3noxx klingt nach einem Paulaner 🤡
@@TheKingdidu ne realtalk
lasst doch die konsumenten in ruhe!
sich dann wundern dass man dem verein feindselig gegenüber steht!!!!
wird immer besser,
den vaporizer wegnehmen und noch hämmisch lachen!
der kerl sollte man wichtige arbeit nachgehen und nicht kleine konsumenten die habseligkeiten wegnehmen!
Ach Bubele, so viel Schwachsinn mit so wenigen Worten...
@@andybisandenbelt1399 wahrscheinlich kommst du aus Bayern und bist wieder zugedröhnt vom 6 Weizen irgendwelche sinnfreie Kommentare am abgeben
@@irgendeinaccount2639 Was soll das sein, einfach strukturierter Läggasdehnikährr?
Realsatire?
@@andybisandenbelt1399 Mit solchen Leuten wie dir bringt es nichts zu diskutieren.
So festgefahren wie ihr seid, ist jedes Vorurteil gerechtfertigt, "Bubele".
Viel Spaß mit den Scheuklappen.
Kann sein sein dass es für den Verstand hilft, trotzdem lebt man eine eingeschränkte Sicht, "Bubele" ;)
und bevor es hier ausartet, ist hier jetzt *SCHLUSS*
Das ist mein Roller 😬😰
13:52min tolle Bodycam die nur den Boden filmt 😂
Das Filmen hoheitlicher Maßnahmen ist erlaubt. Der Beamte liegt vollkommen falsch
Das weiß er sicher auch. Die Polizei hat schlicht keine Lust, sich filmen zu lassen. Das spielt aber keine Rolle, das wollen Polizisten aber nicht einsehen. Lieber verhalten sie sich völlig unprofessionell und herrisch.
Stimmt doch überhaupt nicht, was soll immer dieses Halbwissen? Eine Verkehrskontrolle ist auch eine hoheitliche Maßnahme, und darf (durch Gerichtsurteil beschlossen) nicht gefilmt werden, da es den TB des § 201 StGB erfüllt.
Man sollte bei der Vernehmung eines Tatverdächtigen im Rahmen eines Strafverfahrens (hier der Diebstahls des Rollers) den Beschuldigten erst über seine Rechte aufklären, bevor man ihn verdächtigt oder ihn beschuldigt. So kann es nun dazu kommen, dass das Verfahren hinsichtlich des Diebstahls eingestellt werden muss.
Idealerweise ist ja kein Kamerateam dabei. Im Normalfall kann der Tatverdächtige ja hinterher sagen, er wäre nicht richtig herum aufgeklärt worden, aber die Polizisten werden vor Gericht jeden Meineid schwören es wäre anders gewesen... Und da man ja auch normalerweise polizeiliche Maßnahmen nicht filmen darf, egal was dabei passiert...
@@Andreas-gh6is Natürlich darf man polizeiliche Maßnahmen filmen. Gibt kein Gesetz dass dies verbietet.
@@lacrimosus7827 Einzelfallabhängig.
@@stefanmustermann831 Tonaufnahmen sind umstritten.
Videoaufnahmen nicht.
@@lacrimosus7827 weiß ich
Der Bulle hat Safe zu Hause nix zu melden so wie der sich aufführt haha
0:53 dass in der Zivilstreife Polizisten sitzen 😂😂😂😂😂😂😂😂
16:15 Hobby Gangster mit einem Moped tut auf cool 😂
Tut tut
Wie geistes krank die sind in meiner Hood unterwegs KRAAAAANK
Wer nicht Betroffener einer Maßnahme ist, also die Polizei bei Maßnahmen beobachtet, darf diese grundsätzlich filmen. Denn in diesem Moment besteht eine faktische Öffentlichkeit.
05:22 was macht die Frau da hinterm Fenster? Scheinreanmimation? :D
Haha, erst ab 18.
"Aussage gegen Aussage" ahja xD
Ist köln nicht die Domstadt?
Fulda ist eigentlich die "Barockstadt"
@@DS-pl3cq Ist das nicht eher die Reifenstadt?
Wie immer, bei Jan-Peter große Eier und bei Ahmed, „lassen Sie das bitte sein“ 🤡
Das Kamera Team verpixelt alles, das ist ein grosser Unterschied zum privaten Filmer.
Das ist kein Argument.
Du beschreibst die spätere Bearbeitung, welche der Privatmensch natürlich genauso ausführen kann.
Ist aber irrelevant, es geht um das Filmen, nicht darum was mit dem Material gemacht wird.
Der Polizist ist einfach Judge Dredd auf Wish bestellt. Lol
Der Polizist hat ihn doch festgenommen hat ihn fast geschlagen den anderen warum darf man sowas nicht filmen
Junge der arme Mann im Taxi, lasst den doch smoken. Sucht lieber den Steine Werfer
Dir ist schon bewusst, dass sie genau das getan haben, weil sie gedacht haben, dass das eventuell er war?
@@Liphzzy Ja klar ich weiß. Ich meine nur, dass die Polizei, nachdem sie festgestellt hat dass der Typ nicht der Steinewerfer ist, ruhig hätten weiter fahnden können, statt mit 4 Mann nen Kiffer festzunehmen. Dass die Polizisten dachten der Kerl wäre der Steinewerfer habe ich schon verstanden
@@LucaLp14 Und wie hätten sie feststellen sollen, dass er das nicht ist? Meinst du, der echte Steinwerfer hätte noch n Haufen Steine im Rucksack gehabt? Oder n T-Shirt mit nem Steinbruch drauf? Oder wie erkennt man den wahren Steinwerfer?
Wir haben ja so eine gute Polizei
Die nehmen den ärmsten Menschen die es gibt alles was sie haben
Schon sehr suspekt
Tut das weh was du hast?
@@Marco-el5rb 🤣🤣🤣
@@viktoriahale8315 ja wirklich wie kann man so einen Mist schreiben. Der ist der erste der die Polizei ruft wenn bei ihm im Garten jemand mit Taschenlampe im Blumenbeet ist.
@@Marco-el5rb Da muss ich dir recht geben. Ich fand deine Aussage nur super witzig 🤣 hat mir ein Lächeln beschert 😃
Ich finde das furchtbar wie sich die Polizei in Deutschland verhält, wirklich schade.
Finde ich auch. Die sollten bspw. den Mofafahrer einfach mal lässig von der Straße schieben oder jemanden der flüchtet dezent in den Rücken schießen.
Seit wann darf man keine Polizei beim Einsatz filmen?
Bei Kontrollen von einzelen Personen darf man die Maßnahmen der Polizei filmen? Naja also ich wolltw nicht gefilmt werden wenn ich kontrolliert werde.
Schon immer. Allerdings genießen auch Cops Persönlichkeitsrechte, daher dürften die Aufnahmen nur mit Einverständnis oder "unkenntlichmachen" veröffentlicht werden. Das gilt natürlich auch für den Verdächtigen.
Von der blonden will ich auch mal verhaftet werden xD und der macker hat ein Aggressionsproblem
Genau das Selbe würde ich auch in den Kommentar schreiben. Von der blonden Kollegin würde ich mich auch mal kontrollieren lassen.
10:30 Minute 😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂 1 Meter hinter ihm steht ein Kamerateam
Dem Sein Halz total kaputt und er fragt ihn ernsthaft ob er geschrien hat, der kann doch fast nicht mal mehr reden oh mann
18 min nur schade ich würde gerne mit drehen falz ein neuer teil gedreht wird komme aus Fulda
Bei der blonden Kollegin mit dem Arsch in der Jeans könnte ich mich kaum konzentrieren. Holla. Was eine attraktive Polizistin.
36 Jahre und dann so ein Kommentar.
Respekt 👍🏻.
Puh.. sind das echt Akademiker?
Süße Frau die Polizistin
Danke für die Reportage! Da merkt man wie sehr die beiden die öffentliche Sicherheit wieder herstellen... *Ironie off*
Dienst am Bürger sieht für mich irgendwie anders aus...
Also, ob die Bodycam am Oberschenkel so sinnvoll befestigt ist, ist fraglich.
Das ist ein CO Warner keine Body Cam
@@helzluis1274 oh ja stimmt
13.12.2021 mhhhhh
Naja, ich habe was die Polizei in Fulda angeht schon sehr negative und positive Beispiele erlebt.
Polizei Doku, Balsam für meine Sehle
Und doch wenn ich von der Polizei kontrolliert werde wöre ich froh wenn einer nen video von der Kontrolle macht !! um hinterher gegen die maßnahme ggf. vorgehen zu können !
Dampfer legal bekommt er wieder Frechheit
Boa wen ich diesen Cop sehe wie er noch dem Mann seine KAmera aus der hand reißt ey mir platzt der Kragen bei sowas ACAB !
Datenschutz - lol - die sollten mal in die Staaten oder nach England, da würdens wahrscheinlich rotieren
ihr seid helden,,,,,
1:23 "villeicht" -> "vielleicht" wäre richtig...
Lieber Polizist, bitte mindestens eine Hand ans Steuer
Liebe Polizistin, den Gurt bitte korrekt anlegen.
Finde die Idee cool, aber zwei Abhängige mit der Erzählerstimme als "Drogenjunkies" zu bezeichnen, ist irgendwie unprofessionell und unmenschlich. Do better.
Woher dass kommt ganze 💩????
9:12 / Meine persönliche Vermutung ist, dass der Anwohner seine Rechte und Pflichten in dieser Situation gar nicht kannte, dass er aber auch unabhängig von seiner Kenntnis seiner Rechte und Pflichten einfach nicht gewillt war, der Polizei gegenüber irgendwie kooperativ zu sein. Nach dem Motto: "Die Polizei bekommt von mir erstmal grundsätzlich gar nichts, egal was anliegt." Das kann man bis zu einem gewissen Maß ja für sich selber so denken; aber in der Alltags-Praxis wird man dann halt irgendwann auch mal mit der Wirklichkeit zusammentreffen, sprich: Polizeiliche Maßnahmen, OWI-Verfahren, Strafverfahren.
offensichtlich kannte er seine rechte, da das verfahren eingestellt wurde. es ist auch erlaubt polizeieinsätze zu filmen! wenn dir das nicht passt, dann hau nach china oder nordkorea ab!
@@tobiasschmidt3301 Das Recht wird in diesen Fällen eher durch die Polizei verletzt bzw. gebeugt, die keine Lust hat, bei ihren Einsätzen gefilmt zu werden. Gut, dass das Verfahren eingestellt wurde. Etwas Beobachtung und Öffentlichkeit kann dieser Polizei sicher nicht schaden.
Läuft ja in Fulda LUL