Ich bin Zusteller und mir wurde bei der Schulung für PZA´s mitgeteilt, dass auch Minderjährige diesen Brief entgegen nehmen dürfen, sobald ich für mein Gewissen merke das diese mir Geschäftsfähig vorkommen. Kurios 🤷♂
Das liegt vermutlich daran, dass der Gesetzgeber in § 178 ZPO von einem „erwachsenen“ Familienmitglied spricht. Erwachsen ist dabei aber nicht mit volljährig gleichzusetzen, sondern stellt viel mehr auf die geistige Reife ab. Wenn dir also ein 14-jähriges Kind in der Lage zu sein scheint, die Bedeutung dieser Zustellung zu verstehen, dann kannst du den Brief an das Kind zustellen, da es als erwachsen im Sinne der ZPO gilt.
Heute war es wieder eine schöne und informative Sendung, Danke! (In den 80ern hatte ich mal als Studi einen Job als Briefzusteller .... viel hat sich da nicht verändert seit dem. Uns hat man gesagt - notfalls in die Wohnung werfen, wenn der Empfänger versucht, die Sendung zu verweigern und die Tür wieder zu macht :-) )
Interessant den Hintergrund dazu zu erfahren! Ich bin Beamtenanwärter bei einer Behörde und wenn von dort Bescheide verschickt werden, dann immer nur gegen Zustellungsurkunde. Jetzt weiß ich wie das funktioniert.
Ich hab es bei der Post (Bundespost) die PZU/PZA inerhalb von 2 Tagen gelernt : mit einen Fusss steht man in Regress und wurde immer das 6 Augen Prinzip ausgeführt : Kontolle Alles Richtig in PZU/PZA , Abrechnung PZU Richtig vermerkt und Abgesandt, Schalterbuch PZA Richtig vermerkt und Ausgeliefert?
da es weder Behörden noch Beamtentum in Deutschland gibt, wie kannst du dann annehmen dass du Anwärter auf eine solche Stelle bist? Beamte benötigen eine Bestallungsurkunde der Alliierten um hoheitliche Handlungen ausführen zu dürfen. Solltest du dich dennoch als "Beamter " bezeichnen erfüllt das den Straftatbestand der Amtsanmaßung.
@@marcorohner90ein Reichsbürger in freier Wildbahn - das ich das noch erleben darf - im Gefängnis der BRD GmbH solltest du aufpassen falls die Seife runterfällt 😁
Schönes Video.😃👍 Das 2. von dir angesprochene, das man als Privatperson den Gerichtsvollzieher bemüht klappt sehr gut. Ist aber regional im Detail bei den Feinheiten etwas anderes. Aber spätestens wenn das Video von Dir online ist, haben dich viele Gerichtsvollzieher sehr sehr lieb. Denn dann werden die mit Mehrarbeit geflutet. Denn das mit Privatperson gibt an Gerichtsvollzieher weiter machen die "nebenbei". Ist somit Mehrarbeit, wo die in der Regel sowieso überlastet sind. Mache es selber nur wenn es sein muss. Dann aber ist die Wirkung enorm.
Hallöchen, das mit der Brief Ankündigung des Postzustellungsauftrages hängt wahrscheinlich damit zusammen das die sortiermaschine deinen Namen und die Adresse erfasst hat(normalerweise sollte nur die PLZ zu sehen sein) kommt gelegentlich mal vor... LG
@Paketda Super Video- da wird ja wirklich mal das Innenleben der Versandart erklärt;) Ich habe tatsächlich mal eine Frage- ein ehemaliger Mitbewohner von mir zog letztes Jahr aus- nochimmer landen gelbe Briefe im Briefkasten. Ich habe die beschriftet mit "Nicht hier wohnhaft" und in dem Postboten gegeben, der meinte das wäre zugestellt, es sei nicht sein Problem. Ich habe diese dann in den gelben Postkasten geworfen. Leider werden es immer mehr gelbe Briefe- man lässt wohl so schnell nicht locker- was kann ich machen? Der "XY ist hier nicht wohnhaft" Aufkleber am Briefkasten wird ebenso ignoriert. Kann ich die Briefe in den Hausmüll werfen?
Die Vorderseite wird nur ausgefüllt wenn Nachsendung nicht verlangt oder möglich (Wohin nachgesandt werden soll kann der Absender bestimmen: Bezirk des AG, LG, Inland). Wird erfolgreich nachgesandt dann wird die Anschrift gestrichen und berichtigt. Die Felder vorne werden dafür aber ausdrücklich NICHT ausgefüllt.
Das auf dem Umschlag ist keine Namensunterschrift, nach die nach § 126 BGB zur gesetzlichen Schriftform erforderlich ist. Solch ein Kürzel weist (im Gegensatz zur Unterschrift) in der Regel nicht genug Merkmale auf, um als sicheres Authentifizierungsmerkmal dienen zu können. Es ist eine Paraphe und damit nicht korrekt zugestellt.
Falsch! §126 BGB findet ausschließlich im Zivilrecht (=BGB) Anwendung. Anders als im Zivilrecht ist im öffentlichen Recht die Schriftform nicht gesetzlich definiert. Förmliche Zustellungen richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungs- bzw. Prozessrecht (=VwZG, ZPO, StPO, FamFG, VwGO, SGG, FGO; = Öffentliches Recht). Eine Namensunterschrift ist somit NICHT erforderlich!
Ich hab noch nie den Brief persönlich übergeben, bei Briefkasten Einwurf setzt man 2 Häckchen und bei der persönlichen Übergabe muss man die Daten der Person eintragen an der man den Brief übergeben hat und wenn einem da in der Urkunde ein Fehler passiert dann ist das schon Urkundenfälschung sei es falscher Name etc.
Ist aber nicht erlaubt. Zustellversuch muss zunächst unternommen werden. Urkundenfälschung ist es somit jedes mal anzukreuzen, dass eine persönliche Übergabe "nicht möglich" war (was voraussetzt, dass man sie zumindest versucht hat).
@@Colore-Mapping Ist es doch, denn du darfst die Ersatzzustellung erst dann vornehmen, wenn eine persönliche Übergabe versucht wurde, aber erfolglos war. Sieht man ja schon an der Formulierung von Punkt 9 "zu übergeben versucht".
@@brimberry01 mag sein das es dann doch so ist aber für so ein Blödsinn haben wir bei der Post keine Zeit den wir bekommen jedes Jahr noch 1-2 Straßen mehr oben drauf und viele schaffen grade mal die Hälfte vom Bezirk wenn überhaupt und wenn man sich für jeden gelben Brief noch die Zeit nehmen würde dann kann man die ganze Post auch 1 Woche liegen lassen und nur Pakete, Einschreiben und Gelbe Briefe ausfahren.
Ich habe dazu mit Google auf die Schnelle leider nichts gefunden. Ich habe keine Lust, ausführlich zu recherchieren, weil mich die Schweiz postalisch nicht so interessiert.
Ich hab gehört, dass es hilfreich sein kann den Umschlag aufzubewahren. Es kann durchaus vorkommen, dass der Zusteller einen Schreibfehler macht und sich Datum auf dem Umschlag und der PZU unterscheiden, oder Angaben vergessen wurden. Das kann dann im Einzelfall den Beginn der Fristen verzögern oder verhindern.
tja beweis das dann mal. hatte mal den Fall, dass das Datum unleserlich war und ich erst 3 Wochen nach Zustellung im Hause war (Urlaub), was die ganze Sache verfristet hätte. tja habe widersprochen und ein Urteil des Bundesrechnungshofs über Fristen zur Grundlage genommen, diese wurde jedoch nicht von der Bußgeldstelle anerkannt, also ging die ganze Sache vor Gericht. Ich habe dem Gericht ein Einschreiben versendet mit der Bitte um ein schriftliches Verfahren, worauf keine Antwort kam. Ich habe dann also den Gerichtstermin verschwitzt bzw. ich wollte ja kein mündliches Verfahren, da mich das mehr als das Bußgeld gekostet hätte (Fahrtkosten, Anwalt etc) und somit entstanden dann Gerichtsgebühren die ich zusätzlich zum (ungerechtfertigten und dreisten) Bußgeld zahlen musste.
@@michaelz.7140 Woher sollen die Beweisprobleme denn kommen? Die Behörde wird behaupten, dass der Brief am Datum auf der ihr vorliegenden Urkunde zugestellt wurde und daher die Frist dann begonnen habe und bereits abgelaufen ist. Als Empfänger legt man dann den Umschlag mit fehlendem oder abweichendem Datum vor und schon ist der Beweis geführt. Relevant dürfte der Beweis ohnehin nur sein, wenn das Datum auf dem Briefumschlag zu Gunsten von dem Datum auf der Urkunde abweicht oder das Datum auf dem Umschlag vollständig fehlt. Beide Fälle kann man mit dem Umschlag problemlos beweisen.
Ich nutze die Zustellung durch den GV öfters wenn ich wichtige Schreiben verschicke. Im Streitfall ist man auf der sicheren Seite da die Zustellung durch Urkunde bestätigt ist. Und es gibt auch die Möglichkeit das der GV den Brief selbst zustellt, dann fallen mehr Gebühren an Wegegeld zum Beispiel.
@@Corporatemartinluhm Die Zustellurkunde ist kein Beweis und keine Garantie. Der Brief wurde nicht persönlich übergeben und im Briefkasten war ebenfalls kein Brief.
@@Corporatemartinluhm Die Zustellurkunde bringt nichts. Wenn kein Brief angekommen ist, dann ist keiner angekommen. Kann ja jeder behaupten, hab den Brief in den Briefkasten gesteckt oder übergeben. Da brauchste schon ne Unterschrift vom Empfänger, mein Lieber.
Das weiss ich leider nicht genau. In Deutschland ist dann ja keine Zustellung möglich. Man müsste einen Anwalt finden, der sich mit der Rechtslage in dem Land auskennt, wo die Person wohnt. Der Anwalt müsste dann prüfen, ob in dem Land eine förmliche Zustellung möglich ist. Ich bin da leider überfragt.
@@Paketda. Als Behörde kann man im Ausland nicht förmlich zustellen. Es wird dann teilweise auf ein Einschreiben Rückschein ausgewichen, was dann oft misslingt. Oftmals (eigentlich immer Gerichte und z. B. das Bundesverwaltungsamt (BAföG-Rückforderungen, etc.), insbesondere wenn durch Zustellung Fristen ausgelöst werden sollen, wird von Behörden durch "Öffentliche Zustellung" zugestellt. Die Behörden können diese entweder im Foyer anpinnen (hört sich komisch an, ist aber so) bzw. einfach auf der Homepage veröffentlichen. Der Text lautet dann in etwa: Der Bescheid vom ... an Herrn.... zuletzt wohnhaft in... liegt bis zum ... zur Einsichtnahme in Raum... bereit. Dieser Bescheid gilt als zugestellt, wenn zwei Wochen seit dem Tag der Bekanntmachung vergangen sind. Dies geschieht selbst dann, wenn dem Amt die Auslandsadresse bekannt ist, da im Ausland verwaltungsrechtlich nicht wirksam zugestellt werden kann. Beispiel hier: www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular.html?nn=517788&documentType_=type_zustellung
Gibt es bestimmte Formalien, die zwingend auf dem gelben Umschlag (den der Empfänger vom Gericht erhält) stehen müssen? Ich meine hier z.B. diese Felder rechts, die man auf Deinem Umschlag sieht ODER ist ein amtlicher Poststempel zwingend darauf? Ich frage, da die gelben Umschläge, die ich in einer Gerichtssache vom Gericht erhielt, weder dieses Feld hatten noch irgendeinen Poststempel. Die Umschläge haben lediglich rechts oben ein kleines schwarzes Feld. das beschriftet ist mit " Zugestellt am". In diesem war ein Datum und ein nicht lesbares Kürzel eines Namens. Teilweise waren die Umschläge auch an den einklappbaren Laschen geöffnet oder hinten mit großem braunem Klebeband zugeklebt. Was ist davon zu halten? Also: Muss nicht irgendwo zwingend draufstehen: amtliche oder förmliche Zustellung und auch zwingend hier irgendwo ein Poststempel draufstehen?
Ja gibt es, nämlich genau jene, die auf dem Umschlag genannt sind: Datum, Unterschrift, falls beauftragt Uhrzeit (vor allem bei Pfändungen). Der Absender muss seinen Absenderstempel aufbringen und, falls im Fenster nicht eingedruckt, das Aktenzeichen. Sonst ist nichts weiter notwendig. Die Deutsche Post bringt in der Regel einen "Deutsche Post"-Stempel auf (jedoch nicht notwendig), die Pin in Berlin bspw. bringt einen Strichcode mit der Bezeichnung "PZU" auf, nennt sich selbst ("Pin") jedoch nicht. Ein Poststempel wird nie aufgebracht.
Mir hat mal der Zusteller eine förmliche Zustellung in den Briefkasten geworfen, der für den Nachbarn bestimmt war. Ich hab ihn dann bei der Nachbarin eingeworfen. Sowas dürfte nicht passieren, da dies ja auch rechtliche Folgen für mein Nachbar haben können, wenn ich z.B. im Urlaub gewesen wäre.
So ein Brief lag einfach bei uns im Mietshaus. Ich wollte ihn dannn in den richtigen Briefkasten schmeißen, aber die Person bzw. das richtige Fach konnte ich auch nicht finden. Dumm war, dass auf dem Brief "zugestellt" stand....
In Österreich sieht das ganze etwas anders aus. Da sind die meisten Briefe alle digital erfasst, es gibt welche die dürfen ausschließlich von der genannten Person angenommen werden, unter wenigen Umständen, und es darf unter keinen Umständen eingeworfen werden. Entweder gegen eine Unterschriftentgegen genommen, oder es wird eine Benachrichtigung hinterlassen und der Brief für max. 2 Wochen in einer Postfiliale hinterlegt.
Puh, das ist eine schwierige Frage … traue ich mir nicht zu beantworten. Schwierig. Wenn der Briefkasten-Aufbruch beweisbar ist, könnte man damit vielleicht argumentieren, dass der Brief nicht beim Empfänger angekommen ist. Ein Anwalt müsste diesen speziellen Fall beurteilen.
@@Paketda. Hier gibt es die Möglichkeit beim Absender evtl. die Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Dazu muss aber ein Beweissicherungsverfahren laufen, wie Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl, Zeugen das der besagte Brief nicht im BK war...Habe ich tatsächlich persönlich nie erlebt, ist aber damals Thematischer Bestandteil der Ausbildung gewesen. Ob es das heute noch so gibt...keine Ahnung.
Der Erwerb des Portos berechtigt Dich als Privatperson jedoch nicht, einen PZA in Auftrag zu geben, da ausschließlich Behörden berechtigt sind, die Post mit der Zustellung zu beauftragen (= mit hoheitlichen Rechten zu beleihen). Selbst wenn die Post einen PZA fälschlicherweise annimmt und zustellt, wäre dieser rechtlich unwirksam.
Das ist Quatsch, da die Postzustellungsurkunde nicht international versendet wird sondern nur aus dem Inland in das Inland. Ins Ausland gehen nur Rückscheine. Daher spielt der Weltpostverein überhaupt keine Rolle.
Sehr gut erklärt. Nur wenn sagen wir mal der Ehemann ausgezogen ist; keinen Nachsendeungaufttrag gestellt hat; das Schriftstück unter alter Anschrift zugestellzt wird; Was dann??
Von mein freund davon die mutter meint wen man solche Briefumschläge bekommt muss man die aufheben es geht nur um den Umschlag und wie lange muss man solche Dokumente aufbewaren
In den Briefkasten einwerfen ist die Vereinfachte Zustellung seit Corona. Die Briefe werden nicht nach Postordnung sondern nach Zivilprozessordnung zugestellt. Er darf nicht ins Postfach eingelegt werden , oder auf eine Postfachanschrift lauten .
Eine "vereinfachte Zustellung seit Corona" hat es für PZA nie gegeben und gibt es auch jetzt nicht. Eine Einlage ins Postfach ist nicht zulässig, wohl aber eine Adressierung ans Postfach, denn jedes Postfach muss mit einer zustellfähigen Anschrift verknüpft sein. Diese wird dann von der Postfachsortierkraft auf das Schriftstück geschrieben und in die Zustellung gegeben.
@@induidivklor5275 Doch die vereinfachte Zustellung PZA , Einschreiben Rückschein, während Corona hat es gegeben . Bin in einem Postunternehmen tätig wir hatten es sogar schriftlich von verschiedenen Gerichten vorliegen.
@@kopfschutteln6382 Ja aber grundsätzlich war das aber nicht Gesetzeskonform. Die ordnungsgemäße Zustellung wurde nur deshalb erbracht, weil zu Beginn der Corona-Phase die persönliche Übergabe nicht zugemutet werden konnte da Gefahr für Leib und Leben bestand (da man ja nicht wusste was es ist und wie es sich genau überträgt). Eine solche Argumentation greift aber heute nicht mehr durch und die Sachen sind eigentlich grundsätzlich wieder persönlich zu übergeben. Wie ihr das bei euch macht und es in eurem Betrieb wisst, heißt es nicht unbedingt, dass das was euch gesagt wird richtig ist oder stimmt. Korrekt heißt: Erst persönliche Übergabe, dann der Versuch.
@@kopfschutteln6382 Wie verhält es sich, wenn behauptet wird, dass solch ein Brief zugestellt wurde, der vermeintliche Empfänger aber nie diesen Brief erhielt?
Ich hatte letztens eine förmliche Zustellung im Briefkasten für eine andere Hausnummer, erstmal geöffnet weil ich hab ja eine erwartet und erst im Anschluss bemerkt das da nichtmal mein name draufstand
Ziemlich krass … da fragt man sich, wie das passieren kann. Der Zusteller muss ja auf dem Umschlag unterschreiben und hat die Adresse direkt vor Augen.
@@Paketda. Das ist leider ein häufigeres Problem. Viele Zusteller sind der Deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig. Und tatsächlich habe auch ich eine ZU erst nach 23 Tagen in meinem BK gefunden, da unter der gleichen Hausnummer jemand mit sehr ähnlichem Nachnamen wohnt, der aber bei der Marine ist und damit nur alle Jubeljahre mal in seinen BK schaut. Er hatte den mir dann eben als er wieder da war in meinen geworfen.
Wenn du willst kann ich das ganze mal ausprobieren und dir auch die Zurückgesandte Urkunde schicken. Ich arbeite gerade bei einem Amt - zwar Naturschutz aber trotzdem Amt. Wie ich das mit dem Aktenzeichen mache weiß ich auch nicht aber bis Ende übernächste Woche arbeite ich dort noch.
Dankeschön für das Angebot, aber ich möchte es nicht ausprobieren. Förmliche Zustellung ist immer extrem aufwändig. Das will ich mir und dem Zusteller nicht zumuten 😅
Bei 5:02 fällt mir als gebürtigem Bielefelder doch sofort ein kleiner Fehler auf. Dass die Postleitzahl nur ein Beispiel ist und die Adresse dort nicht stimmt, ist mir klar. Aber du hast dir ja schon die Mühe gemacht, dass die Anschrift wenigstens den Anschein der Echtheit haben sollte, da die Postleitzahl mit 32 anfängt. Das ist aber falsch! Alle Postleitzahlen in Bielefeld fangen immer und ausschließlich mit 33 an. 32 ist den Kreisen Herford, Minden-Lübbecke und Lippe vorbehalten.
Mach doch Mal ein Video (Ratgeber) darüber darüber das alte Qr- bzw. Strichcodes entfernt bzw. überklebt werden sollten und nicht das ganze Paket mit Klebeband überzogen werden sollte. Das führt nämlich dazu das diese Pakete "ausgeschleust" und nachbearbeitet werden müssen bzw. direkt als Speergut "aussortiert" werden. Das ganze führt wiederum zu einer längeren Bearbeitungsdauer und potentielle Unzufriedenheit beim Kunden. Falls nicht schon geschehen, fällt mir ein aufgrund meines letzten Arbeitstages :D Ach ja... Post bekommen? Sorry hat ein bisschen länger gedauert...
Das ist eine gute Video-Idee, Dankeschön 😎👍 Post von dir kam noch nicht an. Aber seit ungefähr 1 Woche gibt es in meinem Zustellbezirk gefühlt wieder Verzögerungen. Ich melde mich, sobald etwas angekommen ist 🤓
Muss die förmliche Zustellung in einer Gemeinschafts Unterkunft persönlich übergeben werden ? Was wenn ich nicht da bin und jemand anders nimmt es für mich an aber ich verweigere die Annahme? 🤷♂️
Du kannst die Annahme solcher Postzustellungsaufträge nicht verweigern. Sie werden NICHT nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post zugestellt, sondern nach der Zivilprozessordnung.
Was kann man konkret tun ,um solche Briefe gar nicht erst zu bekommen,z.b.mahnbescheide.das so ein Brief nicht einfach im Briefkasten liegt und gilt bei mir als zugestellt
Jetzt kann ich noch einiges zu dem Brief ergänzen für dich, würde sogar sich ein zweites Video zu lohnen. Die Förmliche Zustellung ist postrechtlich in §§ 33-35 PostG geregelt. Daneben regeln noch § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und die ZPO in § 166-195 die Zustellung von Amtswegen und die Zustellung auf Betreiben der Parteien. Die anderen Gerichtsbarkeiten bzw. Gerichte verweisen in ihrer jeweiligen Prozessordnung hierbei auf die ZPO (§ 56 VwGO, § 50 ArbGG, § 63 SGG, § 53 FGO, § 15 FamFG, § 37 StPO). Spannend ist hier die Zustellung auf Betreiben der Parteien. Was viele nicht wissen, dass sie nach § 192 ZPO den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks per Postzustellungsurkunde beauftragen können. Probiers mal aus. Kostet 7-20 Euro, je nachdem ob der Gerichtsvollzieher es selbst macht oder die Post beauftragt. Du nimmst dein unverschlossenes Schriftstück, und packst es zusammen mit einem formlosen Antrag an den Gerichtsvollzieher in einem Umschlag. Das Antragsschreiben richtest du an den Gerichtsvollzieher direkt am Ort des Sitzes oder Wohnortes der natürlichen oder juristischen Person, an die das geht bzw. der Einfachheithalber adressiert an den die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht, bei der die Person wohnt oder ihren Sitz hat. Wenn du den genauen Gerichtsvollzieher wissen willst, so findet sich auf der Seite des jeweiligen Amtsgerichts ein Geschäftsverteilungsplan mit der jeweiligen Straße und Hausnummernbereich, für den der Gerichtsvollzieher zuständig ist. Man kann es theoretisch dem Gerichtsvollzieher direkt senden. Sinnvoller ist es sich aber immer an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht zu wenden, falls der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher sich im Urlaub befinden sollte. Darin benennst du wo das Schriftstück zustellt werden soll, also die Adresse die auf dem eigentlichen Schriftstück vermerkt ist, deine Absenderadresse (steht ja bereits im Adressfeld) und dann ob es noch einen speziellen Wunsch gibt wie Angabe der Uhrzeit oder ob es an keinen Ersatzempfänger gehen darf (z.B. Ehepartner) und ob es niedergelegt (in Briefkasten) werden darf. Wenn du dich nicht dazu äußerst, wird es normal versucht zuzustellen normalerweise auch ohne Angabe der Uhrzeit, weshalb du den Wunsch dazu äußern solltest. Theoretisch könntest du auch einen Dritten Ort (z.B. Urlaubsort, Zweitwohnsitz) als Zustellungsort angeben, soweit es im Gebiet des Gerichtsvollziehers liegt und du daneben auch die Hauptadresse angegeben hast. Hilfreich ist noch ein Hinweis auf § 192 ZPO und ob du eben dass der Gerichtsvollzieher dich kontaktieren soll wenn er eine Vorauszahlung möchte und dass du ggf. um eine Kostennote bei Rücksendung der Postzustellungsurkunde bittest. Das ganze dauert dann erstmal normale Postlaufzeit bis zum Gerichtsvollzieher bzw. Amtsgericht, von letzterem nochmal weitere 1-2 Tage, bis das Gerichtsvollzieherpostfach am Amtsgericht geleert wurde und dann geht das Ganze in die Bearbeitung. Das dauert meistens auch 1-2 Tage, da der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beglaubigt und dann nebst Anschreiben in einen Umschlag packt. Anschließend erfolgt die Zustellung entweder sofort oder durch die Post, bei letzterem wieder 1-2 Tage und dann läuft die Postzustellungsurkunde zurück. Die Postzustellungsurkunde bekommt zunächst der Gerichtsvollzieher der dann noch bescheinigt, dass in seinem Namen und seiner Amtsbezeichnung das ebenfalls beglaubigte Schriftstück in seinem Auftrag per Postzustellungsauftrag am xx.xx.xxxx um xx:xx zugestellt wurde, fügt die Kostennote bei und sendet dir das dann in einem normalen Brief zurück. Du hast damit dann einen höheren Beweis der Zustellung, wie mit einem Einschreiben oder ein Rückschein, da der Inhalt der Zustellung beglaubigt wurde. Wegen der Beglaubigung und aus dem Grund, dass Empfänger und Absender eine Ausfertigung des Schriftstücks erhalten, fügt man dieses 2-3 Mal ein, da ansonsten der Gerichtsvollzieher pro Seite 0,50 Euro auf die Kostennote draufrechnet. Der Gerichtsvollzieher beziehungsweise die Post wird nicht nur auf Grund von § 192 ZPO tätig, sondern auch bei der Übersendung der Klageschrift an die Gegenseite bei einer Zivilklage (wegen der Rechtshängigkeit), bei einem Urteil, Beschluss oder Gerichtsbescheid oder aber auch bei einem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und bei den Pfändungssachen. Bei Verwaltungssachen sind es in der Regel Widerspruchsbescheide, Bußgeldbescheide oder Verfügungen. Die gelben Briefe sind vielfach belastende Schreiben, es gibt aber auch erfreuliche, nämlich dann wenn man irgendwas gewonnen hat oder aber im öffentlichen Dienst eine Beamtenbeförderung oder sowas, sowie neutrale, wie die Ablehnung eines Widerspruchs, da sich ja zum Antrag vorher sich nichts geändert hat. Ohne Postzustellungsurkunde und Rückschein gilt die sogenannte 3-Tages-Fiktion in Verwaltungssachen. Das heißt ein Behördenbrief kann niemals schneller wie drei Tage beim Empfänger sein, auch wenn er tatsächlich früher da ist. Diese Fiktion entfällt bei der Förmlichen Zustellung, denn sie gilt nur für normale Briefe. Der Fristlauf beginnt in den meisten Fällen immer am Tag nach der Zustellung. Das nennt man Ereignisfrist. Dabei handelt es sich bei der Zustellung um das Ereignis und der Ereignistag wird nie mitgezählt. Die Ereignisfrist beginnt bei normalen Briefen frühstens nach dem dritten Tag zu laufen, bei den Postzustellungsurkunden am nächsten Tag der Zustellung (also nach 24 Uhr). Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag (am Zustellungsort) handeln sollte, das spielt nur für Fristenden eine Rolle, nicht jedoch für den Beginn einer Frist. An solchen Tagen verschiebt sich das Ende der Frist auf den nächsten Werktag. Die Postzustellungsurkunde kann auch von den Behörden selbst zugestellt werden (ist dann entsprechend oben anzukreuzen), machen sie aber kaum. Dabei gibt es keine bestimmte Behörde sondern alle Behörden können das. Solche die zur unmittelbaren Staatsverwaltung wie zur mittelbaren Staatsverwaltung gehören. Die Normalen Gerichte, Verwaltungsbehörde und auch die Exoten (kommt man vielleicht nicht drauf) Krankenkasse , Studentenwerke, IHK, Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, Sparkassen und auch die Schornsteinfeger. Ja auf die Letzteren wäre man gar nicht sofort gekommen, aber es handelt sich bei einer Feuerstättenschau um eine hoheitliche Aufgabe, deren Feuerstättenbescheid ebenfalls mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt wird. Zum Abschluss noch ein paar Besonderheiten: Die Benachrichtigung der Postzustellungsurkunde kann, wenn die Zustellung im Briefkasten nicht mehr möglich ist, an die Türe geheftet werden. Diese Benachrichtigungskarte weicht von der Üblichen für Briefsendungen und Pakete ab. Die Hinterlegung an einem Postschalter erfolgt dann, wenn die Ersatzzustellung oder ein Ersatzempfänger ausgeschlossen ist, der Empfänger aber nicht erreichbar war. Meistens erfolgt aber in der Praxis noch ein weiterer Zustellungsversuch. Denkbar ist es auch dann, wenn die Sendung zu groß ist. Eine Postzustellungsurkunde darf nicht in ein Postfach eingelegt werden und wird immer vor Ort zugestellt (es gibt in der Praxis auch Beispiele wo das falsch gemacht wird). Wird die Sendung nicht abgeholt oder verweigert, tritt der Inhalt des Schriftstücks in Kraft. Dies gilt nicht, wenn die Person vor Ort nicht mehr aufgreifbar ist. Ist die Zustellung grundsätzlich erfolglos, besteht die Möglichkeit die Zustellung öffentlich bekannt zu machen. Passiert häufig bei Rentensachen aber auch bei gerichtlichen Sachen. Es hängt dann vor Ort ein solcher Schaukasten der dann die Zustellung bekannt macht. Manchmal findet man eine solche Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung auch in der Zeitung. Inzwischen erfolgt das auch auf den jeweiligen Internetseiten der Gerichte bzw. Behören. Das Schriftstück kann man dann vor Ort abholen. Die öffentliche Zustellung gilt nach 14 Tagen als zugestellt. Zur Zustellung von Postzustellungsurkunden können übrigens alle Postuniversaldienstleister verpflichtet werden. Ähnlich wie die öffentliche Zustellung sind dann noch Allgemeinverfügungen, wie wir sie in der tiefen Corona-Phase hatten. Diese werden auch in ein Schaukasten und auf die Webseite gestellt und sind am Tag der Bekanntmachung zugestellt und der Beginn der Ereignisfrist für eine Klage z.B. geht mit dem folgenden Tag los.
Vielen Dank für deine Profi-Informationen 🤓Die Zustellung per Gerichtsvollzieher werde ich mal ausprobieren, wenn sich eine passende Gelegenheit ergibt und ich etwas Wichtiges zu versenden habe. Dass die Zustellung öffentlich bekannt gemacht werden kann, finde ich auch sehr interessant. Diese Möglichkeit war mir unbekannt.
Was für ein Kommentar, mich interessiert wie ich ein Zustellung nicht bekomme, weil viele scheuen nicht zu Klagen nur weil Sie Rechtsschutz haben trotz ihre unrechtliches handeln.
Hallo, also meine Mutter konnte vor 3 Tage den Brief nicht annehmen da er mit Identity check verschickt wurde. Sie meinte der Umschlag ist groß aber iwie Gelb, nun hab ich Angst obwohl ich nichts illegales getan hab. Meine Mutter hat einen normalen Abholschein bekommen und der Brief bleibt wahrscheinlich nur 7 Werktage in der Filiale. Ich bin leider nicht zu hause und kann diesen Brief nicht annehmen. Gehen sie davon aus dass dieser Brief vom Amtsgericht verschickt wurde ? Der Abholschein sieht ganz normal aus
Sorry für die späte Antwort, ich hatte die Frage damals übersehen. Identcheck ist kein gelber Brief vom Amtsgericht. Früher wurden zum Beispiel die PIN-Nummern für elektronischen Personalausweis in großen gelben Umschlägen mit identcheck verschickt. Der Service wurde inzwischen aber eingestellt.
Mit einer Reißzwecke an die Tür heften? Also legale Sachbeschädigung? oO Und ich weiß ja nicht, aber wenn der Brief an mehrere Leute adressiert ist, wie ist das mit dem Datenschutz zu vereinbaren? Eigentlich sollte man da ja das Gericht gleich mal vor Gericht ziehen lol.
Das mit der Reißzwecke macht in der Praxis bestimmt (hoffentlich) niemand 😅 Die mehreren Namen in der Empfängeradresse waren wohl ein Computerfehler. Die wohnten in meinem Haus gar nicht.
@@Paketda. Naja, es sollte allerdings nicht am Postboten hängen genügend Verstand mitzubringen. Da du es so aufgeführt hast nehme ich jetzt mal an, dass es auch irgendwo drin steht - und das geht gar nicht. Dinge gehören nur (unkontrolliert) automatisiert, wenn man auch sicherstellen kann, dass sie reibungslos funktionieren. Wenn du Informationen über Personen erhälst, die gar nicht in dem Haus wohnen / die du nicht kennst, dann ist das sogar noch schlimmer.
Wie nett erennere mich als ich damals noch als auszubildender in der Registratur eingesetzt wurde und damit überfordert war die "Zustellung gegen Zustellurkunde" vorzubereiten. Ist aber auch da selten das sowas passiert wird bei uns meistens gegen Empfangsbekentnis gemacht da bei uns das vertrauen in die post sagen wir mal in den letzten jahren gelitten hat. Und nich zu vergessen das die dinger teuer sind.
Mich würde ein Video interessieren, wo erklärt wird, wie man als Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann um einen solchen gelben Brief zu versenden.
Dazu kann ich im Moment kein Video machen, aber auf folgender Internetseite gibt es Infos: www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Persoenliche-Zustellung-durch-Gerichtsvollzieher-wie-beauftragen-E2099.htm
Gerichtsvollzieher sind mittlerweile auch "outgesourced" und privat haftende selbständige Unternehmer. Nachdem 1933 ALLE Staaten für Bankrott erklärt wurden, kann es ausserdem gar keine Behörden mehr geben. Lediglich mafiöse Treuhand-Unternehmen die so tun als ob...
Der Adressat auf dem Umschlag existiert nicht. Ungeöffnet zurück. Der Brief ist für die JP und darf wegen des Briefgeheimnisses weder geöffnet noch entgegengenommen werden.
Was ist denn mit dem Sichtfenster, es ist doch gar nicht zugelassen und das Aktenzeichen muss zwingend Außen auf dem Briefumschlag vermerkt werden. Alles Andere ist ungültig.
Wo steht das genau, dass es auf dem Umschlag stehen muss und nicht nur durch ein Sichtfenster lesbar? Könntest Du das bitte noch angeben, da es mich sehr interessiert! Vielen Dank
Leider ist die Post eine Firma, die jeden beschäftigt, der lesen kann. Das reicht aber nicht, um amtliche Urkunden erstellen zu dürfen. Die Zustellung durch Postbedienstete ist rechtswidrig.
Falsch, jeder GV darf solche ZU,s zustellen, da er als solcher nämlich, wie die Berufsbezeichnung schon sagt, als Vollziehungsgehilfe des jeweiligen zuständigen Gerichtes agiert. Das darf sogar eine Gerichtliche Verwaltungskraft, wenn sie vom Gericht dazu ermächtigt und bestellt wurde.
Ausser Gerichte dürfen auch Gerichtsvollzieher zustellen. Denn wenn jemand Einschreiben nicht annimmt, z.B . Kündigung, Mahnung, so bleibt als Privatpersonen, dann nur die Möglichkeit ausser Gerichtlich dies per Pzu zustellen.
An Inkompetenz nicht zu überbieten. Ob ich diese Zustellung erhalten habe spielt keine Rolle. Hierbei kommt es darauf an ob diese Zustellung wirksam erfolgte. Wirksamkeitsvoraussetzungen zb. Im Strafrecht ist 36 StPO. Das heißt du Zustellung muss angeordnet werden z.b. eines zuständigen Richters oder Verfahrensvorsitzenden. Diese Anordnung muss aktenkundig sein. Ist dies nicht der Fall oder weicht die Zustellung von der Anordnung ab ist diese unwirksam und rechtliches Gehör ist nicht gewahrt.. Hierzu auch folgendes Urteil des BGH BGH 4 StR 553/13 - Beschluss vom 6. März 2014 Letztlich ist ohne Akteneinsicht nicht prüfbar ob eine wirksame Zustellung erfolgte oder nicht. Da spielt es auch keine Rolle ob der Brief gelb, braun oder sonst was ist.
Mir hat mal jemand so einen gelben Brief privat zugeschickt per Einwurf in einen Kasten der Deutschen Post. Es hat funktioniert, würde ich aber nicht zum Nachmachen empfehlen. Eigentlich dürfen es ja nur Behörden versenden.
förmliche Zustellungen können nur durch Beamte zugestellt werden. Da seit 1952 das Beamtentum in Deutschland abgeschafft wurde können somit keine förmlichen Zustellungen mehr getätigt werden.
Ich bin Zusteller und mir wurde bei der Schulung für PZA´s mitgeteilt, dass auch Minderjährige diesen Brief entgegen nehmen dürfen, sobald ich für mein Gewissen merke das diese mir Geschäftsfähig vorkommen. Kurios 🤷♂
Finde ich auch kurios . Aber interessant zu wissen 🤓
Das liegt vermutlich daran, dass der Gesetzgeber in § 178 ZPO von einem „erwachsenen“ Familienmitglied spricht. Erwachsen ist dabei aber nicht mit volljährig gleichzusetzen, sondern stellt viel mehr auf die geistige Reife ab. Wenn dir also ein 14-jähriges Kind in der Lage zu sein scheint, die Bedeutung dieser Zustellung zu verstehen, dann kannst du den Brief an das Kind zustellen, da es als erwachsen im Sinne der ZPO gilt.
Heute war es wieder eine schöne und informative Sendung, Danke!
(In den 80ern hatte ich mal als Studi einen Job als Briefzusteller .... viel hat sich da nicht verändert seit dem. Uns hat man gesagt - notfalls in die Wohnung werfen, wenn der Empfänger versucht, die Sendung zu verweigern und die Tür wieder zu macht :-) )
Das sage ich neuen Kräften heute noch wenn ich sie anlerne 😄. Aber in der Regel ist der Briefkasteneinwurf die höflichere Variante.
@@Joerg775 Definitiv ... nur manche haben so etwas gar nicht - neulich erst wieder bei meinem Facharzt festgestellt.
Interessant den Hintergrund dazu zu erfahren! Ich bin Beamtenanwärter bei einer Behörde und wenn von dort Bescheide verschickt werden, dann immer nur gegen Zustellungsurkunde. Jetzt weiß ich wie das funktioniert.
Ich hab es bei der Post (Bundespost) die PZU/PZA inerhalb von 2 Tagen gelernt : mit einen Fusss steht man in Regress und wurde immer das 6 Augen Prinzip ausgeführt : Kontolle Alles Richtig in PZU/PZA , Abrechnung PZU Richtig vermerkt und Abgesandt, Schalterbuch PZA Richtig vermerkt und Ausgeliefert?
da es weder Behörden noch Beamtentum in Deutschland gibt, wie kannst du dann annehmen dass du Anwärter auf eine solche Stelle bist? Beamte benötigen eine Bestallungsurkunde der Alliierten um hoheitliche Handlungen ausführen zu dürfen. Solltest du dich dennoch als "Beamter " bezeichnen erfüllt das den Straftatbestand der Amtsanmaßung.
@@marcorohner90 Dämlich!
@@marcorohner90ein Reichsbürger in freier Wildbahn - das ich das noch erleben darf - im Gefängnis der BRD GmbH solltest du aufpassen falls die Seife runterfällt 😁
Sehr informativ, danke schön!
Schönes Video.😃👍
Das 2. von dir angesprochene, das man als Privatperson den Gerichtsvollzieher bemüht klappt sehr gut.
Ist aber regional im Detail bei den Feinheiten etwas anderes.
Aber spätestens wenn das Video von Dir online ist, haben dich viele Gerichtsvollzieher sehr sehr lieb. Denn dann werden die mit Mehrarbeit geflutet. Denn das mit Privatperson gibt an Gerichtsvollzieher weiter machen die "nebenbei". Ist somit Mehrarbeit, wo die in der Regel sowieso überlastet sind.
Mache es selber nur wenn es sein muss. Dann aber ist die Wirkung enorm.
Hallöchen, das mit der Brief Ankündigung des Postzustellungsauftrages hängt wahrscheinlich damit zusammen das die sortiermaschine deinen Namen und die Adresse erfasst hat(normalerweise sollte nur die PLZ zu sehen sein) kommt gelegentlich mal vor...
LG
sachlich alles richtig!
Gut erklärt.
Zumindest was dem BGB entspricht.
@Paketda Super Video- da wird ja wirklich mal das Innenleben der Versandart erklärt;) Ich habe tatsächlich mal eine Frage- ein ehemaliger Mitbewohner von mir zog letztes Jahr aus- nochimmer landen gelbe Briefe im Briefkasten. Ich habe die beschriftet mit "Nicht hier wohnhaft" und in dem Postboten gegeben, der meinte das wäre zugestellt, es sei nicht sein Problem. Ich habe diese dann in den gelben Postkasten geworfen. Leider werden es immer mehr gelbe Briefe- man lässt wohl so schnell nicht locker- was kann ich machen? Der "XY ist hier nicht wohnhaft" Aufkleber am Briefkasten wird ebenso ignoriert. Kann ich die Briefe in den Hausmüll werfen?
Gerne mehr Videos dazu
Mega interessant, gerne das zweite Video 👍
Echt interessant - DANKE DIR !!
Die Vorderseite wird nur ausgefüllt wenn Nachsendung nicht verlangt oder möglich (Wohin nachgesandt werden soll kann der Absender bestimmen: Bezirk des AG, LG, Inland). Wird erfolgreich nachgesandt dann wird die Anschrift gestrichen und berichtigt. Die Felder vorne werden dafür aber ausdrücklich NICHT ausgefüllt.
Oh, vielen Dank für die Korrektur 👍 das hatte ich falsch erklärt
Das auf dem Umschlag ist keine Namensunterschrift, nach die nach § 126 BGB zur gesetzlichen Schriftform erforderlich ist. Solch ein Kürzel weist (im Gegensatz zur Unterschrift) in der Regel nicht genug Merkmale auf, um als sicheres Authentifizierungsmerkmal dienen zu können. Es ist eine Paraphe und damit nicht korrekt zugestellt.
Falsch! §126 BGB findet ausschließlich im Zivilrecht (=BGB) Anwendung. Anders als im Zivilrecht ist im öffentlichen
Recht die Schriftform nicht gesetzlich definiert. Förmliche Zustellungen richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungs- bzw. Prozessrecht (=VwZG, ZPO, StPO, FamFG, VwGO, SGG, FGO; = Öffentliches Recht). Eine Namensunterschrift ist somit NICHT erforderlich!
Ich hab noch nie den Brief persönlich übergeben, bei Briefkasten Einwurf setzt man 2 Häckchen und bei der persönlichen Übergabe muss man die Daten der Person eintragen an der man den Brief übergeben hat und wenn einem da in der Urkunde ein Fehler passiert dann ist das schon Urkundenfälschung sei es falscher Name etc.
Ist aber nicht erlaubt. Zustellversuch muss zunächst unternommen werden. Urkundenfälschung ist es somit jedes mal anzukreuzen, dass eine persönliche Übergabe "nicht möglich" war (was voraussetzt, dass man sie zumindest versucht hat).
@@induidivklor5275 Ist es nicht, nur bei der persönlichen Zustellung.
@@Colore-Mapping Ist es doch, denn du darfst die Ersatzzustellung erst dann vornehmen, wenn eine persönliche Übergabe versucht wurde, aber erfolglos war. Sieht man ja schon an der Formulierung von Punkt 9 "zu übergeben versucht".
@@Colore-Mapping Wie es @InduidvKlor schreibt ist es richtig. Man lernt es oft falsch.
@@brimberry01 mag sein das es dann doch so ist aber für so ein Blödsinn haben wir bei der Post keine Zeit den wir bekommen jedes Jahr noch 1-2 Straßen mehr oben drauf und viele schaffen grade mal die Hälfte vom Bezirk wenn überhaupt und wenn man sich für jeden gelben Brief noch die Zeit nehmen würde dann kann man die ganze Post auch 1 Woche liegen lassen und nur Pakete, Einschreiben und Gelbe Briefe ausfahren.
Danke für die tollen Infos💚
Sehrgut erklärt, wichtig ist auch 100.... Pflichten die der Versender achten muß, wenn die Nerven mitmachen Namensschild entfernen..... 😁
Danke. Sehr informatives Video. Gibt des den auch in der Schweiz?
Ich habe dazu mit Google auf die Schnelle leider nichts gefunden. Ich habe keine Lust, ausführlich zu recherchieren, weil mich die Schweiz postalisch nicht so interessiert.
@@Paketda. ok, merci trotzdem 🙏
Ich hab gehört, dass es hilfreich sein kann den Umschlag aufzubewahren. Es kann durchaus vorkommen, dass der Zusteller einen Schreibfehler macht und sich Datum auf dem Umschlag und der PZU unterscheiden, oder Angaben vergessen wurden. Das kann dann im Einzelfall den Beginn der Fristen verzögern oder verhindern.
tja beweis das dann mal. hatte mal den Fall, dass das Datum unleserlich war und ich erst 3 Wochen nach Zustellung im Hause war (Urlaub), was die ganze Sache verfristet hätte. tja habe widersprochen und ein Urteil des Bundesrechnungshofs über Fristen zur Grundlage genommen, diese wurde jedoch nicht von der Bußgeldstelle anerkannt, also ging die ganze Sache vor Gericht. Ich habe dem Gericht ein Einschreiben versendet mit der Bitte um ein schriftliches Verfahren, worauf keine Antwort kam. Ich habe dann also den Gerichtstermin verschwitzt bzw. ich wollte ja kein mündliches Verfahren, da mich das mehr als das Bußgeld gekostet hätte (Fahrtkosten, Anwalt etc) und somit entstanden dann Gerichtsgebühren die ich zusätzlich zum (ungerechtfertigten und dreisten) Bußgeld zahlen musste.
@@michaelz.7140 Woher sollen die Beweisprobleme denn kommen? Die Behörde wird behaupten, dass der Brief am Datum auf der ihr vorliegenden Urkunde zugestellt wurde und daher die Frist dann begonnen habe und bereits abgelaufen ist. Als Empfänger legt man dann den Umschlag mit fehlendem oder abweichendem Datum vor und schon ist der Beweis geführt.
Relevant dürfte der Beweis ohnehin nur sein, wenn das Datum auf dem Briefumschlag zu Gunsten von dem Datum auf der Urkunde abweicht oder das Datum auf dem Umschlag vollständig fehlt. Beide Fälle kann man mit dem Umschlag problemlos beweisen.
6:28 gagghaghahgaggh erwischt
Interessant - Danke!
Ich nutze die Zustellung durch den GV öfters wenn ich wichtige Schreiben verschicke. Im Streitfall ist man auf der sicheren Seite da die Zustellung durch Urkunde bestätigt ist. Und es gibt auch die Möglichkeit das der GV den Brief selbst zustellt, dann fallen mehr Gebühren an Wegegeld zum Beispiel.
Wie verhält es sich, wenn jemand behauptet, solch einen gelben Brief zugestellt zu haben, obwohl dem nicht so ist?
@@eigenstaendiges_Individuum74 da ist nix mit Behauptung denn es gibt immer die Zustellurkunde .
@@Corporatemartinluhm Die Zustellurkunde ist kein Beweis und keine Garantie. Der Brief wurde nicht persönlich übergeben und im Briefkasten war ebenfalls kein Brief.
@@Corporatemartinluhm Die Zustellurkunde bringt nichts. Wenn kein Brief angekommen ist, dann ist keiner angekommen. Kann ja jeder behaupten, hab den Brief in den Briefkasten gesteckt oder übergeben. Da brauchste schon ne Unterschrift vom Empfänger, mein Lieber.
@@paulahinrichs9355 Jein, beweise mal, dass da kein Brief war ;-) Viel Spaß.
Was passiert wenn die Person an die der Brief zugestellt wurde in Deutschland abgemeldet ist und derzeit im Ausland wohnt? Was muss ich dann machen?
Das weiss ich leider nicht genau. In Deutschland ist dann ja keine Zustellung möglich. Man müsste einen Anwalt finden, der sich mit der Rechtslage in dem Land auskennt, wo die Person wohnt. Der Anwalt müsste dann prüfen, ob in dem Land eine förmliche Zustellung möglich ist. Ich bin da leider überfragt.
@@Paketda. Als Behörde kann man im Ausland nicht förmlich zustellen. Es wird dann teilweise auf ein Einschreiben Rückschein ausgewichen, was dann oft misslingt. Oftmals (eigentlich immer Gerichte und z. B. das Bundesverwaltungsamt (BAföG-Rückforderungen, etc.), insbesondere wenn durch Zustellung Fristen ausgelöst werden sollen, wird von Behörden durch "Öffentliche Zustellung" zugestellt. Die Behörden können diese entweder im Foyer anpinnen (hört sich komisch an, ist aber so) bzw. einfach auf der Homepage veröffentlichen. Der Text lautet dann in etwa: Der Bescheid vom ... an Herrn.... zuletzt wohnhaft in... liegt bis zum ... zur Einsichtnahme in Raum... bereit. Dieser Bescheid gilt als zugestellt, wenn zwei Wochen seit dem Tag der Bekanntmachung vergangen sind. Dies geschieht selbst dann, wenn dem Amt die Auslandsadresse bekannt ist, da im Ausland verwaltungsrechtlich nicht wirksam zugestellt werden kann. Beispiel hier: www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular.html?nn=517788&documentType_=type_zustellung
Gibt es bestimmte Formalien, die zwingend auf dem gelben Umschlag (den der Empfänger vom Gericht erhält) stehen müssen?
Ich meine hier z.B. diese Felder rechts, die man auf Deinem Umschlag sieht ODER ist ein amtlicher Poststempel zwingend darauf?
Ich frage, da die gelben Umschläge, die ich in einer Gerichtssache vom Gericht erhielt, weder dieses Feld hatten noch irgendeinen Poststempel. Die Umschläge haben lediglich rechts oben ein kleines schwarzes Feld. das beschriftet ist mit " Zugestellt am". In diesem war ein Datum und ein nicht lesbares Kürzel eines Namens. Teilweise waren die Umschläge auch an den einklappbaren Laschen geöffnet oder hinten mit großem braunem Klebeband zugeklebt.
Was ist davon zu halten? Also: Muss nicht irgendwo zwingend draufstehen: amtliche oder förmliche Zustellung und auch zwingend hier irgendwo ein Poststempel draufstehen?
Ja gibt es, nämlich genau jene, die auf dem Umschlag genannt sind: Datum, Unterschrift, falls beauftragt Uhrzeit (vor allem bei Pfändungen). Der Absender muss seinen Absenderstempel aufbringen und, falls im Fenster nicht eingedruckt, das Aktenzeichen. Sonst ist nichts weiter notwendig. Die Deutsche Post bringt in der Regel einen "Deutsche Post"-Stempel auf (jedoch nicht notwendig), die Pin in Berlin bspw. bringt einen Strichcode mit der Bezeichnung "PZU" auf, nennt sich selbst ("Pin") jedoch nicht. Ein Poststempel wird nie aufgebracht.
Mir hat mal der Zusteller eine förmliche Zustellung in den Briefkasten geworfen, der für den Nachbarn bestimmt war. Ich hab ihn dann bei der Nachbarin eingeworfen. Sowas dürfte nicht passieren, da dies ja auch rechtliche Folgen für mein Nachbar haben können, wenn ich z.B. im Urlaub gewesen wäre.
Genau Dokumentiert ist gut. Mein letzter Pza (bekomme als Schöffe öfters so etwas) lag beim Nachbarn im Briefkasten und die Urkunde lag auch drin...
Das ist ja krass.... soetwas hätte ich nicht für möglich gehalten.
Früher war Postbote ein Beamter mit fundierter Ausbildung. Heute... naja, mal so mal so.
So ein Brief lag einfach bei uns im Mietshaus. Ich wollte ihn dannn in den richtigen Briefkasten schmeißen, aber die Person bzw. das richtige Fach konnte ich auch nicht finden. Dumm war, dass auf dem Brief "zugestellt" stand....
Das ist ja ein starkes Stück… der Brief hätte gar nicht abgelegt werden dürfen 😳
In Österreich sieht das ganze etwas anders aus.
Da sind die meisten Briefe alle digital erfasst, es gibt welche die dürfen ausschließlich von der genannten Person angenommen werden, unter wenigen Umständen, und es darf unter keinen Umständen eingeworfen werden.
Entweder gegen eine Unterschriftentgegen genommen, oder es wird eine Benachrichtigung hinterlassen und der Brief für max. 2 Wochen in einer Postfiliale hinterlegt.
Vielen Dank für die Informationen . Interessant zu wissen 😊
Was ist wenn jemand diesen Brief aus meinem Briefkasten klaut und ich deswegen nichts mitbekomme?
Puh, das ist eine schwierige Frage … traue ich mir nicht zu beantworten. Schwierig. Wenn der Briefkasten-Aufbruch beweisbar ist, könnte man damit vielleicht argumentieren, dass der Brief nicht beim Empfänger angekommen ist. Ein Anwalt müsste diesen speziellen Fall beurteilen.
@@Paketda. Hier gibt es die Möglichkeit beim Absender evtl. die Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Dazu muss aber ein Beweissicherungsverfahren laufen, wie Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahl, Zeugen das der besagte Brief nicht im BK war...Habe ich tatsächlich persönlich nie erlebt, ist aber damals Thematischer Bestandteil der Ausbildung gewesen. Ob es das heute noch so gibt...keine Ahnung.
Aber warum kann ich in der online Frankirung die postzustelungsurkunde als Briefmarke kaufen ?
Wahrscheinlich wird die Onlinefrankierung von einigen kleinen Ämtern / Gerichten genutzt.
Der Erwerb des Portos berechtigt Dich als Privatperson jedoch nicht, einen PZA in Auftrag zu geben, da ausschließlich Behörden berechtigt sind, die Post mit der Zustellung zu beauftragen (= mit hoheitlichen Rechten zu beleihen). Selbst wenn die Post einen PZA fälschlicherweise annimmt und zustellt, wäre dieser rechtlich unwirksam.
Allein die Tatsache, dass diese Briefe nicht die Bestimmungen der UPU (Weltpostverein) erfüllen reicht aus, dass der Brief als "nicht zugestellt" gilt
Das ist Quatsch, da die Postzustellungsurkunde nicht international versendet wird sondern nur aus dem Inland in das Inland. Ins Ausland gehen nur Rückscheine. Daher spielt der Weltpostverein überhaupt keine Rolle.
So ein Dumfug!
mehr dazu würden wir uns sehr freuen.
Sehr gut erklärt. Nur wenn sagen wir mal der Ehemann ausgezogen ist; keinen Nachsendeungaufttrag gestellt hat; das Schriftstück unter alter Anschrift zugestellzt wird; Was dann??
Von mein freund davon die mutter meint wen man solche Briefumschläge bekommt muss man die aufheben es geht nur um den Umschlag und wie lange muss man solche Dokumente aufbewaren
In den Briefkasten einwerfen ist die Vereinfachte Zustellung seit Corona. Die Briefe werden nicht nach Postordnung sondern nach Zivilprozessordnung zugestellt. Er darf nicht ins Postfach eingelegt werden , oder auf eine Postfachanschrift lauten .
Okay, vielen Dank für die Zusatzinfo 👍🤓
Eine "vereinfachte Zustellung seit Corona" hat es für PZA nie gegeben und gibt es auch jetzt nicht. Eine Einlage ins Postfach ist nicht zulässig, wohl aber eine Adressierung ans Postfach, denn jedes Postfach muss mit einer zustellfähigen Anschrift verknüpft sein. Diese wird dann von der Postfachsortierkraft auf das Schriftstück geschrieben und in die Zustellung gegeben.
@@induidivklor5275 Doch die vereinfachte Zustellung PZA , Einschreiben Rückschein, während Corona hat es gegeben . Bin in einem Postunternehmen tätig wir hatten es sogar schriftlich von verschiedenen Gerichten vorliegen.
@@kopfschutteln6382 Ja aber grundsätzlich war das aber nicht Gesetzeskonform. Die ordnungsgemäße Zustellung wurde nur deshalb erbracht, weil zu Beginn der Corona-Phase die persönliche Übergabe nicht zugemutet werden konnte da Gefahr für Leib und Leben bestand (da man ja nicht wusste was es ist und wie es sich genau überträgt). Eine solche Argumentation greift aber heute nicht mehr durch und die Sachen sind eigentlich grundsätzlich wieder persönlich zu übergeben. Wie ihr das bei euch macht und es in eurem Betrieb wisst, heißt es nicht unbedingt, dass das was euch gesagt wird richtig ist oder stimmt. Korrekt heißt: Erst persönliche Übergabe, dann der Versuch.
@@kopfschutteln6382 Wie verhält es sich, wenn behauptet wird, dass solch ein Brief zugestellt wurde, der vermeintliche Empfänger aber nie diesen Brief erhielt?
Ich hatte letztens eine förmliche Zustellung im Briefkasten für eine andere Hausnummer, erstmal geöffnet weil ich hab ja eine erwartet und erst im Anschluss bemerkt das da nichtmal mein name draufstand
Ziemlich krass … da fragt man sich, wie das passieren kann. Der Zusteller muss ja auf dem Umschlag unterschreiben und hat die Adresse direkt vor Augen.
@@Paketda. Das ist leider ein häufigeres Problem. Viele Zusteller sind der Deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig. Und tatsächlich habe auch ich eine ZU erst nach 23 Tagen in meinem BK gefunden, da unter der gleichen Hausnummer jemand mit sehr ähnlichem Nachnamen wohnt, der aber bei der Marine ist und damit nur alle Jubeljahre mal in seinen BK schaut. Er hatte den mir dann eben als er wieder da war in meinen geworfen.
Vielen Dank.
Wenn du willst kann ich das ganze mal ausprobieren und dir auch die Zurückgesandte Urkunde schicken. Ich arbeite gerade bei einem Amt - zwar Naturschutz aber trotzdem Amt. Wie ich das mit dem Aktenzeichen mache weiß ich auch nicht aber bis Ende übernächste Woche arbeite ich dort noch.
Dankeschön für das Angebot, aber ich möchte es nicht ausprobieren. Förmliche Zustellung ist immer extrem aufwändig. Das will ich mir und dem Zusteller nicht zumuten 😅
Bei 5:02 fällt mir als gebürtigem Bielefelder doch sofort ein kleiner Fehler auf. Dass die Postleitzahl nur ein Beispiel ist und die Adresse dort nicht stimmt, ist mir klar. Aber du hast dir ja schon die Mühe gemacht, dass die Anschrift wenigstens den Anschein der Echtheit haben sollte, da die Postleitzahl mit 32 anfängt. Das ist aber falsch! Alle Postleitzahlen in Bielefeld fangen immer und ausschließlich mit 33 an. 32 ist den Kreisen Herford, Minden-Lübbecke und Lippe vorbehalten.
Sehr aufmerksam von dir 😃 ja, ich dachte Bielefeld liegt so bei 32 … nun bin ich schlauer 😄
Mach doch Mal ein Video (Ratgeber) darüber darüber das alte Qr- bzw. Strichcodes entfernt bzw. überklebt werden sollten und nicht das ganze Paket mit Klebeband überzogen werden sollte. Das führt nämlich dazu das diese Pakete "ausgeschleust" und nachbearbeitet werden müssen bzw. direkt als Speergut "aussortiert" werden. Das ganze führt wiederum zu einer längeren Bearbeitungsdauer und potentielle Unzufriedenheit beim Kunden.
Falls nicht schon geschehen, fällt mir ein aufgrund meines letzten Arbeitstages :D
Ach ja... Post bekommen? Sorry hat ein bisschen länger gedauert...
Das ist eine gute Video-Idee, Dankeschön 😎👍 Post von dir kam noch nicht an. Aber seit ungefähr 1 Woche gibt es in meinem Zustellbezirk gefühlt wieder Verzögerungen. Ich melde mich, sobald etwas angekommen ist 🤓
Heute kam deine Post an 🤓 Herzlichen Dank. Bin schon am Lesen 😎
@@Paketda. gerne, freue mich!
Hauptsache du kannst was damit anfangen :D
Ich frage mich gerade, reicht ein guter Edding/Feuerzeug bei Thermopapier nicht aus?
Ich bekomme die auch in briefkasten werden in briefkasten abgelegt
Ja, das ist erlaubt. Eigentlich sollen gelbe Briefe persönlich zugestellt werden, aber viele Zusteller werfen sie nur in den Briefkasten.
Muss die förmliche Zustellung in einer Gemeinschafts Unterkunft persönlich übergeben werden ? Was wenn ich nicht da bin und jemand anders nimmt es für mich an aber ich verweigere die Annahme? 🤷♂️
Du kannst die Annahme solcher Postzustellungsaufträge nicht verweigern. Sie werden NICHT nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post zugestellt, sondern nach der Zivilprozessordnung.
Einmal dann wurde es teuer mit einem Prämienpunkt
Was kann man konkret tun ,um solche Briefe gar nicht erst zu bekommen,z.b.mahnbescheide.das so ein Brief nicht einfach im Briefkasten liegt und gilt bei mir als zugestellt
Sich einfach an die Regeln und Gesetze halten
🍂
Schön.
Jetzt kann ich noch einiges zu dem Brief ergänzen für dich, würde sogar sich ein zweites Video zu lohnen. Die Förmliche Zustellung ist postrechtlich in §§ 33-35 PostG geregelt. Daneben regeln noch § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und die ZPO in § 166-195 die Zustellung von Amtswegen und die Zustellung auf Betreiben der Parteien. Die anderen Gerichtsbarkeiten bzw. Gerichte verweisen in ihrer jeweiligen Prozessordnung hierbei auf die ZPO (§ 56 VwGO, § 50 ArbGG, § 63 SGG, § 53 FGO, § 15 FamFG, § 37 StPO). Spannend ist hier die Zustellung auf Betreiben der Parteien. Was viele nicht wissen, dass sie nach § 192 ZPO den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks per Postzustellungsurkunde beauftragen können. Probiers mal aus. Kostet 7-20 Euro, je nachdem ob der Gerichtsvollzieher es selbst macht oder die Post beauftragt. Du nimmst dein unverschlossenes Schriftstück, und packst es zusammen mit einem formlosen Antrag an den Gerichtsvollzieher in einem Umschlag. Das Antragsschreiben richtest du an den Gerichtsvollzieher direkt am Ort des Sitzes oder Wohnortes der natürlichen oder juristischen Person, an die das geht bzw. der Einfachheithalber adressiert an den die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht, bei der die Person wohnt oder ihren Sitz hat. Wenn du den genauen Gerichtsvollzieher wissen willst, so findet sich auf der Seite des jeweiligen Amtsgerichts ein Geschäftsverteilungsplan mit der jeweiligen Straße und Hausnummernbereich, für den der Gerichtsvollzieher zuständig ist. Man kann es theoretisch dem Gerichtsvollzieher direkt senden. Sinnvoller ist es sich aber immer an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht zu wenden, falls der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher sich im Urlaub befinden sollte. Darin benennst du wo das Schriftstück zustellt werden soll, also die Adresse die auf dem eigentlichen Schriftstück vermerkt ist, deine Absenderadresse (steht ja bereits im Adressfeld) und dann ob es noch einen speziellen Wunsch gibt wie Angabe der Uhrzeit oder ob es an keinen Ersatzempfänger gehen darf (z.B. Ehepartner) und ob es niedergelegt (in Briefkasten) werden darf. Wenn du dich nicht dazu äußerst, wird es normal versucht zuzustellen normalerweise auch ohne Angabe der Uhrzeit, weshalb du den Wunsch dazu äußern solltest. Theoretisch könntest du auch einen Dritten Ort (z.B. Urlaubsort, Zweitwohnsitz) als Zustellungsort angeben, soweit es im Gebiet des Gerichtsvollziehers liegt und du daneben auch die Hauptadresse angegeben hast. Hilfreich ist noch ein Hinweis auf § 192 ZPO und ob du eben dass der Gerichtsvollzieher dich kontaktieren soll wenn er eine Vorauszahlung möchte und dass du ggf. um eine Kostennote bei Rücksendung der Postzustellungsurkunde bittest. Das ganze dauert dann erstmal normale Postlaufzeit bis zum Gerichtsvollzieher bzw. Amtsgericht, von letzterem nochmal weitere 1-2 Tage, bis das Gerichtsvollzieherpostfach am Amtsgericht geleert wurde und dann geht das Ganze in die Bearbeitung. Das dauert meistens auch 1-2 Tage, da der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beglaubigt und dann nebst Anschreiben in einen Umschlag packt. Anschließend erfolgt die Zustellung entweder sofort oder durch die Post, bei letzterem wieder 1-2 Tage und dann läuft die Postzustellungsurkunde zurück. Die Postzustellungsurkunde bekommt zunächst der Gerichtsvollzieher der dann noch bescheinigt, dass in seinem Namen und seiner Amtsbezeichnung das ebenfalls beglaubigte Schriftstück in seinem Auftrag per Postzustellungsauftrag am xx.xx.xxxx um xx:xx zugestellt wurde, fügt die Kostennote bei und sendet dir das dann in einem normalen Brief zurück. Du hast damit dann einen höheren Beweis der Zustellung, wie mit einem Einschreiben oder ein Rückschein, da der Inhalt der Zustellung beglaubigt wurde. Wegen der Beglaubigung und aus dem Grund, dass Empfänger und Absender eine Ausfertigung des Schriftstücks erhalten, fügt man dieses 2-3 Mal ein, da ansonsten der Gerichtsvollzieher pro Seite 0,50 Euro auf die Kostennote draufrechnet. Der Gerichtsvollzieher beziehungsweise die Post wird nicht nur auf Grund von § 192 ZPO tätig, sondern auch bei der Übersendung der Klageschrift an die Gegenseite bei einer Zivilklage (wegen der Rechtshängigkeit), bei einem Urteil, Beschluss oder Gerichtsbescheid oder aber auch bei einem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und bei den Pfändungssachen. Bei Verwaltungssachen sind es in der Regel Widerspruchsbescheide, Bußgeldbescheide oder Verfügungen. Die gelben Briefe sind vielfach belastende Schreiben, es gibt aber auch erfreuliche, nämlich dann wenn man irgendwas gewonnen hat oder aber im öffentlichen Dienst eine Beamtenbeförderung oder sowas, sowie neutrale, wie die Ablehnung eines Widerspruchs, da sich ja zum Antrag vorher sich nichts geändert hat. Ohne Postzustellungsurkunde und Rückschein gilt die sogenannte 3-Tages-Fiktion in Verwaltungssachen. Das heißt ein Behördenbrief kann niemals schneller wie drei Tage beim Empfänger sein, auch wenn er tatsächlich früher da ist. Diese Fiktion entfällt bei der Förmlichen Zustellung, denn sie gilt nur für normale Briefe. Der Fristlauf beginnt in den meisten Fällen immer am Tag nach der Zustellung. Das nennt man Ereignisfrist. Dabei handelt es sich bei der Zustellung um das Ereignis und der Ereignistag wird nie mitgezählt. Die Ereignisfrist beginnt bei normalen Briefen frühstens nach dem dritten Tag zu laufen, bei den Postzustellungsurkunden am nächsten Tag der Zustellung (also nach 24 Uhr). Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag (am Zustellungsort) handeln sollte, das spielt nur für Fristenden eine Rolle, nicht jedoch für den Beginn einer Frist. An solchen Tagen verschiebt sich das Ende der Frist auf den nächsten Werktag. Die Postzustellungsurkunde kann auch von den Behörden selbst zugestellt werden (ist dann entsprechend oben anzukreuzen), machen sie aber kaum. Dabei gibt es keine bestimmte Behörde sondern alle Behörden können das. Solche die zur unmittelbaren Staatsverwaltung wie zur mittelbaren Staatsverwaltung gehören. Die Normalen Gerichte, Verwaltungsbehörde und auch die Exoten (kommt man vielleicht nicht drauf) Krankenkasse , Studentenwerke, IHK, Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, Sparkassen und auch die Schornsteinfeger. Ja auf die Letzteren wäre man gar nicht sofort gekommen, aber es handelt sich bei einer Feuerstättenschau um eine hoheitliche Aufgabe, deren Feuerstättenbescheid ebenfalls mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt wird. Zum Abschluss noch ein paar Besonderheiten: Die Benachrichtigung der Postzustellungsurkunde kann, wenn die Zustellung im Briefkasten nicht mehr möglich ist, an die Türe geheftet werden. Diese Benachrichtigungskarte weicht von der Üblichen für Briefsendungen und Pakete ab. Die Hinterlegung an einem Postschalter erfolgt dann, wenn die Ersatzzustellung oder ein Ersatzempfänger ausgeschlossen ist, der Empfänger aber nicht erreichbar war. Meistens erfolgt aber in der Praxis noch ein weiterer Zustellungsversuch. Denkbar ist es auch dann, wenn die Sendung zu groß ist. Eine Postzustellungsurkunde darf nicht in ein Postfach eingelegt werden und wird immer vor Ort zugestellt (es gibt in der Praxis auch Beispiele wo das falsch gemacht wird). Wird die Sendung nicht abgeholt oder verweigert, tritt der Inhalt des Schriftstücks in Kraft. Dies gilt nicht, wenn die Person vor Ort nicht mehr aufgreifbar ist. Ist die Zustellung grundsätzlich erfolglos, besteht die Möglichkeit die Zustellung öffentlich bekannt zu machen. Passiert häufig bei Rentensachen aber auch bei gerichtlichen Sachen. Es hängt dann vor Ort ein solcher Schaukasten der dann die Zustellung bekannt macht. Manchmal findet man eine solche Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung auch in der Zeitung. Inzwischen erfolgt das auch auf den jeweiligen Internetseiten der Gerichte bzw. Behören. Das Schriftstück kann man dann vor Ort abholen. Die öffentliche Zustellung gilt nach 14 Tagen als zugestellt. Zur Zustellung von Postzustellungsurkunden können übrigens alle Postuniversaldienstleister verpflichtet werden. Ähnlich wie die öffentliche Zustellung sind dann noch Allgemeinverfügungen, wie wir sie in der tiefen Corona-Phase hatten. Diese werden auch in ein Schaukasten und auf die Webseite gestellt und sind am Tag der Bekanntmachung zugestellt und der Beginn der Ereignisfrist für eine Klage z.B. geht mit dem folgenden Tag los.
Vielen Dank für deine Profi-Informationen 🤓Die Zustellung per Gerichtsvollzieher werde ich mal ausprobieren, wenn sich eine passende Gelegenheit ergibt und ich etwas Wichtiges zu versenden habe. Dass die Zustellung öffentlich bekannt gemacht werden kann, finde ich auch sehr interessant. Diese Möglichkeit war mir unbekannt.
Was für ein Kommentar, mich interessiert wie ich ein Zustellung nicht bekomme, weil viele scheuen nicht zu Klagen nur weil Sie Rechtsschutz haben trotz ihre unrechtliches handeln.
Toll, wieviel Mühe Du in all diese Informationen gesteckt hast.Vielen Dank!!!
Keine Briefmarke drauf! Sofort der UPU melden.
Gut.
Hallo, also meine Mutter konnte vor 3 Tage den Brief nicht annehmen da er mit Identity check verschickt wurde. Sie meinte der Umschlag ist groß aber iwie Gelb, nun hab ich Angst obwohl ich nichts illegales getan hab. Meine Mutter hat einen normalen Abholschein bekommen und der Brief bleibt wahrscheinlich nur 7 Werktage in der Filiale. Ich bin leider nicht zu hause und kann diesen Brief nicht annehmen. Gehen sie davon aus dass dieser Brief vom Amtsgericht verschickt wurde ? Der Abholschein sieht ganz normal aus
Und ja das Video ist sehr hilfreich 🔝👍
Gibts nen Update was für ein Brief das jetzt war? :D
Sorry für die späte Antwort, ich hatte die Frage damals übersehen. Identcheck ist kein gelber Brief vom Amtsgericht. Früher wurden zum Beispiel die PIN-Nummern für elektronischen Personalausweis in großen gelben Umschlägen mit identcheck verschickt. Der Service wurde inzwischen aber eingestellt.
Mit einer Reißzwecke an die Tür heften? Also legale Sachbeschädigung? oO
Und ich weiß ja nicht, aber wenn der Brief an mehrere Leute adressiert ist, wie ist das mit dem Datenschutz zu vereinbaren?
Eigentlich sollte man da ja das Gericht gleich mal vor Gericht ziehen lol.
Das mit der Reißzwecke macht in der Praxis bestimmt (hoffentlich) niemand 😅 Die mehreren Namen in der Empfängeradresse waren wohl ein Computerfehler. Die wohnten in meinem Haus gar nicht.
@@Paketda. Naja, es sollte allerdings nicht am Postboten hängen genügend Verstand mitzubringen. Da du es so aufgeführt hast nehme ich jetzt mal an, dass es auch irgendwo drin steht - und das geht gar nicht.
Dinge gehören nur (unkontrolliert) automatisiert, wenn man auch sicherstellen kann, dass sie reibungslos funktionieren.
Wenn du Informationen über Personen erhälst, die gar nicht in dem Haus wohnen / die du nicht kennst, dann ist das sogar noch schlimmer.
Wie nett erennere mich als ich damals noch als auszubildender in der Registratur eingesetzt wurde und damit überfordert war die "Zustellung gegen Zustellurkunde" vorzubereiten. Ist aber auch da selten das sowas passiert wird bei uns meistens gegen Empfangsbekentnis gemacht da bei uns das vertrauen in die post sagen wir mal in den letzten jahren gelitten hat. Und nich zu vergessen das die dinger teuer sind.
TROTZDEM, EINFACH IGNORIEREN, DENN AUCH HIER GILT: GLAUBEN HEISST NICHT WISSEN!!!
Schicke mal diese Briefe an die UPU mal schauen was passiert
gesehen
Mich würde ein Video interessieren, wo erklärt wird, wie man als Privatperson einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann um einen solchen gelben Brief zu versenden.
Dazu kann ich im Moment kein Video machen, aber auf folgender Internetseite gibt es Infos: www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Persoenliche-Zustellung-durch-Gerichtsvollzieher-wie-beauftragen-E2099.htm
Gerichtsvollzieher sind mittlerweile auch "outgesourced" und privat haftende selbständige Unternehmer.
Nachdem 1933 ALLE Staaten für Bankrott erklärt wurden, kann es ausserdem gar keine Behörden mehr geben.
Lediglich mafiöse Treuhand-Unternehmen die so tun als ob...
Der Adressat auf dem Umschlag existiert nicht. Ungeöffnet zurück. Der Brief ist für die JP und darf wegen des Briefgeheimnisses weder geöffnet noch entgegengenommen werden.
Was ist denn mit dem Sichtfenster, es ist doch gar nicht zugelassen und das Aktenzeichen muss zwingend Außen auf dem Briefumschlag vermerkt werden. Alles Andere ist ungültig.
Ich dachte es genügt, wenn das Aktenzeichen durchs Sichtfenster erkennbar ist. Aber die genauen Vorschriften kenne ich nicht.
Wo steht das genau, dass es auf dem Umschlag stehen muss und nicht nur durch ein Sichtfenster lesbar? Könntest Du das bitte noch angeben, da es mich sehr interessiert! Vielen Dank
Leider ist die Post eine Firma, die jeden beschäftigt, der lesen kann. Das reicht aber nicht, um amtliche Urkunden erstellen zu dürfen. Die Zustellung durch Postbedienstete ist rechtswidrig.
kEIN Gerichtsvollziher darf diese Briefe zustellen da er eine prvatperson ist
Falsch. Er handelt ja nicht als Privatperson, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.
Völliger Unfug. Du solltest mal lernen, Gerichtsurteile und Gesetzestexte korrekt zu lesen.
@@Die-Sophie Wer ist gemeint?
Falsch, jeder GV darf solche ZU,s zustellen, da er als solcher nämlich, wie die Berufsbezeichnung schon sagt, als Vollziehungsgehilfe des jeweiligen zuständigen Gerichtes agiert. Das darf sogar eine Gerichtliche Verwaltungskraft, wenn sie vom Gericht dazu ermächtigt und bestellt wurde.
Ausser Gerichte dürfen auch Gerichtsvollzieher zustellen.
Denn wenn jemand Einschreiben nicht annimmt, z.B . Kündigung, Mahnung, so bleibt als Privatpersonen, dann nur die Möglichkeit ausser Gerichtlich dies per Pzu zustellen.
Ja stimmt, neulich hat eine Gerichtsvollzieherin bei mir geklingelt, das war ein Schreck 😄 zum Glück wurde ich nur verwechselt
6:10 nach Bielefeld würde gar nichts nachgeschickt werden , man kann nichts schicken was nicht existiert
So ein gelben Brief Art gibt es heutzutage auch als werbeform.
An Inkompetenz nicht zu überbieten. Ob ich diese Zustellung erhalten habe spielt keine Rolle. Hierbei kommt es darauf an ob diese Zustellung wirksam erfolgte. Wirksamkeitsvoraussetzungen zb. Im Strafrecht ist 36 StPO.
Das heißt du Zustellung muss angeordnet werden z.b. eines zuständigen Richters oder Verfahrensvorsitzenden.
Diese Anordnung muss aktenkundig sein. Ist dies nicht der Fall oder weicht die Zustellung von der Anordnung ab ist diese unwirksam und rechtliches Gehör ist nicht gewahrt..
Hierzu auch folgendes Urteil des BGH
BGH 4 StR 553/13 - Beschluss vom 6. März 2014
Letztlich ist ohne Akteneinsicht nicht prüfbar ob eine wirksame Zustellung erfolgte oder nicht. Da spielt es auch keine Rolle ob der Brief gelb, braun oder sonst was ist.
😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂
Könnte man die gelben Briefe in einen Briefkasten der Deutschen Post stecken?
Mir hat mal jemand so einen gelben Brief privat zugeschickt per Einwurf in einen Kasten der Deutschen Post. Es hat funktioniert, würde ich aber nicht zum Nachmachen empfehlen. Eigentlich dürfen es ja nur Behörden versenden.
Was hast du denn verbrochen?
uff ...
Hab ich ja erklärt 😅
Erster
Danke für deinen "geistreichen" Beitrag, Daumen nach oben...
förmliche Zustellungen können nur durch Beamte zugestellt werden. Da seit 1952 das Beamtentum in Deutschland abgeschafft wurde können somit keine förmlichen Zustellungen mehr getätigt werden.
Lass mich raten. Die BRD ist eine GmbH 😮
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Sachlich alles falsch.
Was denn z.B.?
Was ist falsch?