dieser SS Scharführer wurde verbeamteter Regierungsamtmann; und heutzutage wird ein 94 jähriger SS-Schütze, der im Wachbataillon war mit Gefangnis bestraft; Zweierlei Recht/Unrecht , was hier gesprochen wurde;
Nein. Nur zwei unterschiedliche Stadien der Rechtsprechung in Deutschland. Lange wurde die Nazi-Aufarbeitung staatlich nicht gewünscht. - Das ist kein Widerspruch. Rechtsauffassungen entwickeln sich. Recht auf Gleichstellung im Unrecht gibt es nicht
@@Phil.2-10 Das stimmt so nicht ! Bei den ersten Auschwitz-Prozessen musste jedem Angeklagten eine individuelle Tat oder Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Dann war da noch die Verjährung. Erst später wurde eine Gesetzesänderung durchgebracht, dass Mord und Beihilfe zu Mord nicht verjähren. Wohingegen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge, weiterhin verjähren. Also musste eine weitere Gesetzesänderung vorgenommen werden, nach der JEDER, der in Auschwitz, wie auch immer, tätig war, ohne weiteren Nachweis, zumindest der Beihilfe zu Mord schuldig war.
@@JoachimKuegler1.2 Stimmt auch nicht. Der § Mord verjährt nicht bestand auch damals. Allerdings war nur einigen Angeklagten das Tatmerkmal Mord nachzuweisen. Vor einigen Jahren wurde der § 27 im Prinzip mit 211 gekoppelt. Daraus ergab sich eine andere Urteilsfindung.
Unverschämte Aussage des Zeugen hinsichtlich der Frage ob Häftlinge vergast wurden.
Aus welchem Grund ist er befördert worden ? Was musste er dafür tun ? Mit Sicherheit doch nicht, menschlich gegenüber den Häfrlingen sein
Es gab einfach auch Standardmäßige Beförderungen aufgrund der Dienstzeit. Dahinter muss man nichts vermuten.
"Ob dem Kommandant Essen gebracht wurde"- OMG, soll ich jetzt lachen ? 2 Jahren Theater !
Die Frage Albrecht bleibt im Dunkeln angeblich gestorben.
Tausende Schreibstubenhängste.
Hengste
@@markusmuller2843 Junge ... Junge ist doch egal ..
Auf wen bezog sich diese STERKE MÄLDUNG ?
Bestimmt Mitglied bei den alten Kameraden.
Kannst du annehmen
dieser SS Scharführer wurde verbeamteter Regierungsamtmann; und heutzutage wird ein 94 jähriger SS-Schütze, der im Wachbataillon war mit Gefangnis bestraft; Zweierlei Recht/Unrecht , was hier gesprochen wurde;
Nein. Nur zwei unterschiedliche Stadien der Rechtsprechung in Deutschland. Lange wurde die Nazi-Aufarbeitung staatlich nicht gewünscht. - Das ist kein Widerspruch. Rechtsauffassungen entwickeln sich. Recht auf Gleichstellung im Unrecht gibt es nicht
@@jensg367 Genau so ist es! Besser konnte man die vorgestelle Frage nicht beantworten!
@@jensg367 Sehr gute Antwort, auf die nichts mehr zu entgegnen ist.
@@Phil.2-10
Das stimmt so nicht !
Bei den ersten Auschwitz-Prozessen musste jedem Angeklagten eine individuelle Tat oder Tatbeteiligung nachgewiesen werden.
Dann war da noch die Verjährung.
Erst später wurde eine Gesetzesänderung durchgebracht, dass Mord und Beihilfe zu Mord nicht verjähren. Wohingegen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge, weiterhin verjähren.
Also musste eine weitere Gesetzesänderung vorgenommen werden, nach der JEDER, der in Auschwitz, wie auch immer, tätig war, ohne weiteren Nachweis, zumindest der Beihilfe zu Mord schuldig war.
@@JoachimKuegler1.2 Stimmt auch nicht. Der § Mord verjährt nicht bestand auch damals. Allerdings war nur einigen Angeklagten das Tatmerkmal Mord nachzuweisen. Vor einigen Jahren wurde der § 27 im Prinzip mit 211 gekoppelt. Daraus ergab sich eine andere Urteilsfindung.
1553 klare Aussage,paßt dem Richter überhaupt nicht. Es ist nicht zu fassen wie man den Zeugen zu beeinflussen versucht.
L
Was reden Sie denn für einen Unsinn? Wo soll denn hier eine Beeinflussung sein?
Sind Sie Besoffen
Ich finde ehrlich das die ganzen großfressen von der ss huer ziemlich kleinlaut und Feige sind
Also ich deine Kommentare höhst frag würdig .....
"Ob Herr Mulka eine Brille trug ?" .
Er war langsichtig