Tobi guckt wie ein Auto. Da merkt man, dass viele die ein höheres Einkommen haben, keine Ahnung von Immobilien haben, aber trotzdem Immobilien kaufen. Ich mache auch kein Friseurstudio auf
Hallo, eine Frage zu der Aussage bei Minute 27-28. Wäre dieser Zinsvorteil nicht ein Fall des 32d Abs. 2 Nr. 1 a) EStG? Sodass für die Zinserträge der persönliche Steuersatz anstelle der 25% Abgeltungsteuersatz greift?
Soein Google Kurs für den Kollegen wäre auch sinnvoll. Bisher hat er ja von allen Trainees ziemlich gut performt. Aber so wenig Vorwissen bei Steuern - erschreckend...
Moin, vielen Dank für diese wichtigen Informationen. Eine Frage zur Veräußerung unter Eheleuten und der damit verbundenen 2% jährlichen Abschreibung auf den dann gültigen Zeitwert. - Beziehen sich diese "neuen" 2% auf die steuerliche Restnutzungsdauer der Immobilie, die mit dem Jahr der Errichtung begonnen haben? Oder beginnen die 50 Jahre Abschreibung beim Verkauf wieder von Jahr 1 an zu laufen? Quasi würde dann so getan werden, das die Immobilie wieder 50 Jahre Restnutzungsdauer hat? Dann hätte ich ja die 2% des höheren Zeitwertes wieder für 50 Jahre konserviert. - Darüberhinaus stellt sich für mich die Frage wie hoch man diesen Zeitwert bzw. Verkaufserlös wählen kann. Darf nur ein üblicher Marktpreis wie unter Fremden die Basis bilden, oder können die Eheleute auch einen Preis z.B. "50%" über den üblichen vergleichbaren Markt vereinbaren, in Verbindung mit einem Verkäuferkredit. Weil es dann ja quasi von der eigenen "linken Tasche in die rechte Tasche" wandern würde. Vielen Dank. Machen Sie bitte weiter so und weiterhin viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen aus Norddeutschland
Beim Verkauf an die Ehefrau bzw. an den Ehemann, fallen dann eigentlich nicht erneut Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer an? Weil dann würde sich ja der Steuervorteil egalisieren.
Wann entfällt die Grunderwerbsteuer? Bei Schenkung, Erbschaft, Verkäufen zwischen Verwandten ersten Grades und bei Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro entfällt die Grunderwerbsteuer.
spannend wäre vllt wenn in Zukunft noch genauer auf das Ehegattenmodell eingegangen werden könnte. Das gleiche müsste ja auch mit den eigenen Eltern funktionieren (Grunderwerbssteuerbefreiung gilt ja auch da). Was ist dann im Fall des Ehegattenmodells zum Beispiel bei einer Scheidung zu beachten? Hat man wiederrum bei einem Rückverkauf vom Ehegatten ein §42 AO Problem?
das Problem der Ehegattenschaukel ist das Vertrauen. Die wenigsten Ehepartner sind da so drauf, dass es die unendliche Sicherheit gibt, dass man nicht hinten runterfällt. Das sagt leider keiner. Es wird dies so angenommen. Wenn der Invest dadurch erst zum Burner wird.... kann es eng werden
Das hast du gut gesagt! Das ist ein Faktor den man natürlich nicht ausschließen kann. Aber egal was du tust, es gibt keine 100-prozentige Sicherheit. Du kannst auch über eine Straße laufen und überfahren werden! Deswegen sollen wir uns nicht von unserer Angst beherrschen lassen. LG Anita🚀
@Steuerberater: Welche Gestaltungsmöglichkeit wählst du, um das für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung schädliche Mitvermieten von Betriebsvorrichtungen zu vermeiden? Die Auslagerung von BV in eine TU ist nicht immer sinnvoll, gerade wenn der Aufwand zur Gründung eines neuen TU nicht im Verhältnis zur Einsparung steht. Spricht was dagegen, einfach für die Betriebsvorrichtungen im Mietvertrag zu vereinbaren, dass diese kostenlos überlassen werden? Oder sprengt das auch die Kürzung nach 9 Nr. 1 S. 2-5 GewStG? LG
Für mich auch eine spannende Frage. Hier ist es doch einmal spannend zu fragen, ab wann etwas eine "schädliche Betriebseinrichtung" ist. Nur weil man mal eine Küche in einem langfristigen Mietvertrag mitvermietet, ggf. noch ein paar Möbel, sollte das ja eigentlich kein Problem sein. Schwierig wird es ja nur, wenn es unüblich wird, also wenn man noch zusätzliche Services (Frühstück, Wäsche waschen etc.) mit bietet, oder gar kurzfristig vermietet. Aber auch hier würde ich mich mal über ein paar klarere Aussagen/Abgrenzungen freuen. Das Thema wird irgendwie immer ausgespart und gute Urteile dazu finde ich keine. Auch schwierig ist die Abgrenzung bei Gewerbeimmobilien. @Paul Berlin: Das ist m.E. keine Lösung, denn (A) könnte der Verkäufer dann alles nach Kauf aus dem Objekt entfernen, (B) sind "geheime Nebenabsprachen" zu einem Notarkaufvertrag unzulässig und machen den gesamten Vertrag u.U. unwirksam und (C) könnte der Mieter dann behaupten, dass die Sachen im gehören; Gegenteiliges kannst Du nicht beweisen, ohne die unzulässige Nebenabsprache offenzulegen. Das hat außerdem den Nachteil, dass Du den KP-Anteil, der auf die mitgekauften Gegenstände entfällt, nicht von der Grunderwerbssteuer absetzen kannst. Kleinvieh macht auch Mist :).
"Wenn ich im Januar, Februar meine Steuererklärung mache..." ? Ich dachte, man muss immer erst auf die Hausgeldabrechnung und deren Bestätigung durch die Eigentümerversammlungen warten, bevor man die Erklärung einreichen kann?
Die Worte "Steuererklärung" und " im Januar, Februar machen" können von meinem Gehirn gar nicht in einen sinnvollen Zusammenhang gebracht werden, das ist eine Zeit in der das "Zettel sammeln" nicht mal annähernd abgeschlossen ist
Was ich mich beim Punkt Verkäuferdarlehen frage ist, was sagt die Bank dazu? Wir haben einen Eigentümerwechsel, die Bank hat also eine Verbindlichkeit der Person X und als Sicherheit ein Objekt von Person Y. Geht das Verkäuferdarlehen überhaupt ohne Absprache mit der Bank? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank da mitmacht.. Kann da vielleicht jemand aufklären, der das bereits in der Praxis getan hat?
Tobi guckt wie ein Auto. Da merkt man, dass viele die ein höheres Einkommen haben, keine Ahnung von Immobilien haben, aber trotzdem Immobilien kaufen. Ich mache auch kein Friseurstudio auf
irgendwann muss jeder starten
Hallo, eine Frage zu der Aussage bei Minute 27-28. Wäre dieser Zinsvorteil nicht ein Fall des 32d Abs. 2 Nr. 1 a) EStG? Sodass für die Zinserträge der persönliche Steuersatz anstelle der 25% Abgeltungsteuersatz greift?
Soein Google Kurs für den Kollegen wäre auch sinnvoll. Bisher hat er ja von allen Trainees ziemlich gut performt. Aber so wenig Vorwissen bei Steuern - erschreckend...
Gleicht doch bitte die Tonspuren der Remote zugeschalteten ab (Level). Die sind alle merklich lauter, hier extrem.
Moin,
vielen Dank für diese wichtigen Informationen.
Eine Frage zur Veräußerung unter Eheleuten und der damit verbundenen 2% jährlichen Abschreibung auf den dann gültigen Zeitwert.
- Beziehen sich diese "neuen" 2% auf die steuerliche Restnutzungsdauer der Immobilie, die mit dem Jahr der Errichtung begonnen haben?
Oder beginnen die 50 Jahre Abschreibung beim Verkauf wieder von Jahr 1 an zu laufen? Quasi würde dann so getan werden, das die Immobilie wieder 50 Jahre Restnutzungsdauer hat?
Dann hätte ich ja die 2% des höheren Zeitwertes wieder für 50 Jahre konserviert.
- Darüberhinaus stellt sich für mich die Frage wie hoch man diesen Zeitwert bzw. Verkaufserlös wählen kann.
Darf nur ein üblicher Marktpreis wie unter Fremden die Basis bilden, oder können die Eheleute auch einen Preis z.B. "50%" über den üblichen vergleichbaren Markt vereinbaren, in Verbindung mit einem Verkäuferkredit. Weil es dann ja quasi von der eigenen "linken Tasche in die rechte Tasche" wandern würde.
Vielen Dank. Machen Sie bitte weiter so und weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen aus Norddeutschland
Ab wann beginnen denn die 10 Jahre bzw. ab welchen Zeitpunkt kann man die AfA absetzen? Beurkundung, Übergabe oder Zahlung des Kaufpreises?
Notartermin
Wie unterscheiden sich diese Steuerregeln in Österreich?
Beim Verkauf an die Ehefrau bzw. an den Ehemann, fallen dann eigentlich nicht erneut Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer an?
Weil dann würde sich ja der Steuervorteil egalisieren.
Grunderwerbsteuer fällt dann nicht an.
Wann entfällt die Grunderwerbsteuer?
Bei Schenkung, Erbschaft, Verkäufen zwischen Verwandten ersten Grades und bei Erwerb einer Immobilie unter 2.500 Euro entfällt die Grunderwerbsteuer.
spannend wäre vllt wenn in Zukunft noch genauer auf das Ehegattenmodell eingegangen werden könnte. Das gleiche müsste ja auch mit den eigenen Eltern funktionieren (Grunderwerbssteuerbefreiung gilt ja auch da). Was ist dann im Fall des Ehegattenmodells zum Beispiel bei einer Scheidung zu beachten? Hat man wiederrum bei einem Rückverkauf vom Ehegatten ein §42 AO Problem?
Dachte, tobi hat einen dienstwagen mit privater nutzung. Dann wird das doh nichts mit absetzen der Fahrtkosten, oder?
das Problem der Ehegattenschaukel ist das Vertrauen. Die wenigsten Ehepartner sind da so drauf, dass es die unendliche Sicherheit gibt, dass man nicht hinten runterfällt. Das sagt leider keiner. Es wird dies so angenommen. Wenn der Invest dadurch erst zum Burner wird.... kann es eng werden
Das hast du gut gesagt! Das ist ein Faktor den man natürlich nicht ausschließen kann. Aber egal was du tust, es gibt keine 100-prozentige Sicherheit. Du kannst auch über eine Straße laufen und überfahren werden! Deswegen sollen wir uns nicht von unserer Angst beherrschen lassen.
LG Anita🚀
@@immocation da sieht man wieder den Unterschied zwischen der Sicht des Verkäufers und des Käufers 😂
Was ist denn aus den anderen Teilnehmern geworden, leben Artur und Doro noch?
@Steuerberater: Welche Gestaltungsmöglichkeit wählst du, um das für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung schädliche Mitvermieten von Betriebsvorrichtungen zu vermeiden? Die Auslagerung von BV in eine TU ist nicht immer sinnvoll, gerade wenn der Aufwand zur Gründung eines neuen TU nicht im Verhältnis zur Einsparung steht. Spricht was dagegen, einfach für die Betriebsvorrichtungen im Mietvertrag zu vereinbaren, dass diese kostenlos überlassen werden? Oder sprengt das auch die Kürzung nach 9 Nr. 1 S. 2-5 GewStG? LG
Ich lasse mir in den Kaufvertrag schreiben, dass ich keine Betriebsvorichtungen mitkaufe, dann kann ich auch nichts vermieten ...
Für mich auch eine spannende Frage. Hier ist es doch einmal spannend zu fragen, ab wann etwas eine "schädliche Betriebseinrichtung" ist. Nur weil man mal eine Küche in einem langfristigen Mietvertrag mitvermietet, ggf. noch ein paar Möbel, sollte das ja eigentlich kein Problem sein. Schwierig wird es ja nur, wenn es unüblich wird, also wenn man noch zusätzliche Services (Frühstück, Wäsche waschen etc.) mit bietet, oder gar kurzfristig vermietet. Aber auch hier würde ich mich mal über ein paar klarere Aussagen/Abgrenzungen freuen. Das Thema wird irgendwie immer ausgespart und gute Urteile dazu finde ich keine. Auch schwierig ist die Abgrenzung bei Gewerbeimmobilien. @Paul Berlin: Das ist m.E. keine Lösung, denn (A) könnte der Verkäufer dann alles nach Kauf aus dem Objekt entfernen, (B) sind "geheime Nebenabsprachen" zu einem Notarkaufvertrag unzulässig und machen den gesamten Vertrag u.U. unwirksam und (C) könnte der Mieter dann behaupten, dass die Sachen im gehören; Gegenteiliges kannst Du nicht beweisen, ohne die unzulässige Nebenabsprache offenzulegen. Das hat außerdem den Nachteil, dass Du den KP-Anteil, der auf die mitgekauften Gegenstände entfällt, nicht von der Grunderwerbssteuer absetzen kannst. Kleinvieh macht auch Mist :).
Dresden ist sowieso interessanter und der bessere Standort :-)
"Wenn ich im Januar, Februar meine Steuererklärung mache..." ? Ich dachte, man muss immer erst auf die Hausgeldabrechnung und deren Bestätigung durch die Eigentümerversammlungen warten, bevor man die Erklärung einreichen kann?
Man kann die Jahresabrechnung im nächsten Jahr noch, also in der nächsten Steuererklärung einpflegen soweit ich weiß.
Die Worte "Steuererklärung" und " im Januar, Februar machen" können von meinem Gehirn gar nicht in einen sinnvollen Zusammenhang gebracht werden, das ist eine Zeit in der das "Zettel sammeln" nicht mal annähernd abgeschlossen ist
Was ich mich beim Punkt Verkäuferdarlehen frage ist, was sagt die Bank dazu? Wir haben einen Eigentümerwechsel, die Bank hat also eine Verbindlichkeit der Person X und als Sicherheit ein Objekt von Person Y. Geht das Verkäuferdarlehen überhaupt ohne Absprache mit der Bank? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank da mitmacht.. Kann da vielleicht jemand aufklären, der das bereits in der Praxis getan hat?
Vielen Dank für das Video, wie immer Top! Habe allerdings leider nicht verstanden was Martin in der 28. Minute (27:24) sagt:(
Der Verkäufer kann dann seiner Ehefrau ein Verkäufer-Darlehen geben.
Leider schlechter Ton. Macht keinen richtigen Spaß zuzuhören.