Ertragsteuermodell für Gewerbetreibende

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  • เผยแพร่เมื่อ 30 ก.ค. 2024
  • Die Tschechische Republik ist zwar kein klassisches Niedrigsteuerland, aber wir haben einen attraktiven Zweistufentarif bei der Einkommensteuer aufzuweisen, mit 15 % bis 58.000 € und mit 23 % für darüber hinaus gehende Einkommensteile. Daneben gibt es einen pauschalen Betriebsausgabenabzug. Das sind attraktive Rahmenbedingungen, die ein gewerbliches Engagement in unserem Nachbarland überlegenswert machen.
    Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tschechien stellt die Produktion und den Handel von Gütern in Deutschland steuerfrei. Das Gleiche gilt für die Erbringung von technischen Dienstleistungen. Voraussetzung ist, dass die Güter in Tschechien produziert oder gehandelt und die technischen Dienstleistungen von dort aus erbracht werden. Dies sollte vor allem für Unternehmer, die in Bayern, Sachsen oder Thüringen beheimatet sind, kein praktisches Problem darstellen. Im Übrigen ließe sich der steuerliche Effekt durch die Einschaltung einer Familienpersonengesellschaft multiplizieren.
    Haben wir Ihr Interesse an einem Engagement in Tschechien geweckt, dann können wir Sie zu weiteren Details gerne im Rahmen einer Erstberatung informieren.

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