Aussage vom Luftamt Nord-Bayern zu RMZ: die Regelungen für Gebiete mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) sind auf Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS), die nach den Bedingungen für die UAS-Betriebskategorie „offen“ nach Art. 4 und Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 betrieben werden, nicht anwendbar. Die Darstellung in der Droniq App sind für die Betreiber solcher Fluggeräte daher irrelevant. In dem offiziellen Map Tool des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt sind RMZ daher auch nicht als Gebiete mit Einschränkungen in Bezug auf den Luftverkehr dargestellt. Davon unberührt bleibt natürlich das geografische UAS-Gebiet für den Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau, in dem die Betriebsbedingungen des § 21h Abs. 3 Nr. 1 Luftverkehrs-Ordnung zu beachten sind. Dieser Bereich ist aber nicht deckungsgleich mit dem räumlich wesentlich weiter ausgreifenden Luftraumsektor, in dem die RMZ festgelegt ist.
Sehr interessant, wir fragen mal eine offizielle Stellungnahme vom Verkehrsministerium an. Im Zweifelsfall schadet aber eine kurze Mail an den Flugplatz nicht, dann hat man keinerlei Haftungsrisiko mehr als Drohnenpilot!
WoW....., top Beitrag zur Flug Vorbereitung. Ich habe mich grad wie auf einer Webinar gefühlt . Für mich alles sehr ausführlich und leicht erklärt worden.Danke Urob , danke Joseph. Es macht immer wieder Spaß deine Videos anzuschauen. Bitte gerne mehr davon. LG aus Minden. P.s. Vielleicht könntest du die Flug vorbereitung für Minden und Porta Westfalia machen. Wir haben hier das Klinikum mit Heli Landeplatz, Airfield (Mini Flughafen), Bundeswehr und Drachen Flieger auf unseren schönen Wiehengebierge.
Das kann eigentlich nicht sein und unabhängig davon ist ja nicht die Erlaubnis der Landes-Luftfahrtbehörde, sondern vom Flugplatzbetreiber notwendig (zumindest bei einem Flugplatz). Oder was meintest du?
Hallo, ich habe einen "Drohnengruppe" gegründet. Mein Ziel ist es Drohnenpiloten und Pilotinnen anhand von Flugübungen den Sicheren Umgang mit ihrem Fluggerät beizubringen. Ich habe dazu ein Gelände zur Verfügung welches, zwar ziemlich am Rande der RMZ des Siegerland Flughafen liegt, aber immer noch darin. Weil ich meine "Schützlinge" und auch mich, so gut wie möglich Rechtlich absichern möchte, habe ich Kontakt mit dem Siegerland Flughafen aufgenommen und mein Vorheizen erklärt. Man hat mir dann absolut freundlich und unkompliziert, pauschal die Erlaubnis erteilt, an diesem Ort mit Drohnen aufzusteigen. Wir haben uns allerdings auf eine Max. Höhe von 50 Meter geeinigt. Wie schon im Video gesagt: da sind überall nur Menschen!
Super, vielen Dank. Wie mit Naturschutzgebiete und ähnlichem umgehen? In meiner Region haben wir zahlreiche davon, daher auch sehr schön. Gebiet um Illmensee BW. Danke Patrick
Stand heute ist dabei immer noch eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde notwendig. Da ändert sich aber gerade auch etwas, wir fragen aktuell bei den Behörden an!
Danke für dieses super Video. Ich spiele mit dem Gedanken das Drohnenfliegen nun Gewerblich zu machen (3d Scan und Vermessung). A1/A3 und A2 liegen vor. Jetzt stellt sich für mich die große Frage, ob ich tatsächlich für jedes neue Projekt bei jeder zuständigen Stelle eine Genehmigung einholen muss? Oder gibt es die Möglichkeit eine Betriebsgenehmigung beispielsweise in diesem Gebiet für 1 ganzes Jahr zu beantragen? Projekte sind im LK Lörrach.
Dankeschön Josef. `wieder einmal ein tolles Video & Erklärungen. Eine Frage habe ich noch zum Beispiel Drohnenaufnahme vom Supermarkt ab min 8:40: Ich benötige doch die Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet wird? Muss ich mir das vorher schriftlich geben lassen, für den Fall der (Versicherungs-)Fälle? In der Praxis habe ich immer wieder eine Baufirma X, die anfragt ein von ihr gebautes Objekt von Kunden Y aus der Luft zu fotografieren. Nach deren Angabe "ist der Kunde Y einverstanden mit den Aufnahmen". Reicht mir das dann oder muss ich mir direkt vom Kunden Y vorab ein Formular/ Einverständniserklärung / Aufstiegsgenehmigung unterzeichnen lassen? Merci für sachdienliche Hinweise & beste Grüße, Stahlo
Ich muss beruflich in der "Bayern-Kaserne" im Münchener Stadtgebiet fliegen. Das ist ein brachliegendes Baugebiet und ich soll dort für Haufwerk-Vermessungen Fotos machen. Das scheint mir dort sehr komplex wegen Stadtgebiet, Flughafen, Stromleitungen usw.... Die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer habe ich. Vielleicht ist da ja noch ein schönes Beispiel zum Zeigen. 🙂
Danke für den Beitrag, er hat mich vor richtig Ärger bewahrt. Ich gebe Euch mal eine Location: Rue Doret 8, 13405 Berlin. Alle Karten die ich bemüht habe, ergaben falsche Angaben, nämlich Freigabe (Droniq, OSM, FlyNex), die ICAO ist zu grob. Schreibt mal was Ihr meint. Plan war Flughöhe 50 m, Radius 60 - 70 m.
Super Videos, vielen Dank dafür! Subbed! In einem zweiten Kommentar, weil YT wohl nur kurze Kommentare zulässt: Oder auch fliegen mit einem Tinywhoop per FPV bei 50-100g darf man das überhaupt irgendwo/ mit spotter oder ohne? Davon geht ja nun wirklich nicht viel mehr gefahr aus als von einem fallenden Tannenzapfen. Vielen Dank im Vorraus falls ihr eines dieser Themen mit aufnehmt.
Die einzige legale Möglichkeit, legal outdoor ohne Spotter zu fliegen ist wenn du in einem Modellflugverband bist. Die sind von der Regelung aufgenommen, musst mal etwas danach googlen...
@@UROBGmbH Richtig, danke dafür. War ich mal drüber gestolpert und mich jetzt nochmal belesen...leider immernoch limitiert auf 'in Sichtweite' aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung :)
Super Video. Aber ich hätte noch eine Frage: Bei mir in der Nähe ist ein Militärischer Flughafen der nen ziemlich großes Sperrgebiet hat. Ich habe nur die Kennung ETHB aber finde nirgends irgendwas zur Kontaktaufnahme oder in die Richtung. Wie verhalte ich mich oder muss ich machen, um meine Drohne in der Zone des Flughafens fliegen lassen zu dürfen?
Hi, bei den Heeresfliegern in Bückeburg musst du in der gesamten Kontrollzone unabhängig von der Höhe anfragen, die sind aber ziemlich entspannt. Kontaktdaten sind immer schwierig, hier hast du zumindest eine Telefonnummer: www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/niedersachsen/bueckeburg.html
Danke für das Video, ist sehr aufschlussreich und gut erklärt. Ich selber wohne in einer Kontrollzone um einen Militärflugplatz. Hast du hierzu auch eine Vorgehensweise? Leider finde ich hier online keine Informationen wie ich die Flugleitung erreichen kann [ETSL] Hast du hier einen Tipp für mich?
Hi, finde deine Deine Videos sehr gut, leider bin ich noch sehr verunsichert was die Fluggebiete angeht(NSG, LSG) oder andere Länder. Ich bin Fahrradfahrer und habe die MiniPro. Kannst Du auch eine Routenplanung vornehmen die über z.b. beliebte Radrouten nach Italien über Österreich führen ? Route kann ich gerne zur Verfügung stellen. Gerade in den Bergen in Österreich oder Reschenpass/Gardasee wäre es toll entsprechende Aufnahmen machen zu können. Vielen Dank
Hallo und vielen Dank für das super Video. Kann man vielleicht eine Flugvorbereitung für das Schloss Drachenburg in Königswinter machen. Das würde mich sehr interessieren was man dort beachten muss. Vielen Dank im voraus. Noch als Info. Ich fliege eine DJI Mini 3 Pro.
Sehr aufschlussreiches Video! Danke sehr! Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich jetzt für mein eigenes Wohnsiedlungsgrundstück, das sich in der Kontrollzone des Frankfurter Flughafens befindet, Kontakt mit der DFS oder Fraport für eine Genehmigung aufnehmen muss, um mit meiner Mini 3 Pro Testflüge im eigenen Garten durchführen zu können. Oder bleibt mir das erspart, weil es eine NFL 2023-1-2705 gibt, die mir das doch eigentlich mit den entsprechenden Einschränkungen (VLOS/50m max) erlaubt? Grüsse Peter
Zu Verkehrsflughäfen haben wir ein extra Video erstellt- aber so lange du dich an die Sicherheitsbereiche hälst, kannst du ohne Genehmigung privat bis auf 50m Höhe fliegen!
Schöne Videos und gut erklärt. Du hast auch mal ein Video über Sperrzeiten gemacht. Ich wohne in Paderborn und möchte bei Lichtenau einen Windpark mit der Drohne aufnehmen. Bei den Sperrzeiten steht da bei GRD 0800. - 1500 . Da kann ich doch mit der Drohne fliegen, Oder ?? Auf dem Truppenübungsplatz stand da GRD 00 - und die Uhrzeiten. Kann ich denn da mit der Drohne nach diesen Sperrzeiten fliegen.
@@UROBGmbH Bei den Sperrzeit steht: 13,oo - 16.oo Uhr - Lower Limit F0,80 to Upper Limit F150. Das sind doch Höhen die ich mit der Drohne doch garnicht fliegen darf. Da kann ich doch dann auch während dieser Sperrzeitren fliegen, oder ?
Mich würde mal interessieren, welche Anträge etc. notwendig sind, um rechtssicher mal in der Nähe der Müngstener Brücke bei Solingen in NRW zu fliegen. Vielleicht auch für andere interessant hier.
Cooles Video. Würde mich für einen Flug in der Schweiz an der Triftbrücke interessieren. Auf der Map wird es als R8 DAMMASTOCK (Flugverbot) gekennzeichnet. So wie ich das sehe, ist dies aber eine NOTAM/DABS. D.h. das Verbot gilt nur, wenn der NOTAM aktiv ist oder? Ansonsten kann ich bedenkenlos fliegen? Bin mir unsicher und würde mich über eine Antwort freuen :-) VG
ปีที่แล้ว
Hallo, hier hast du die offizielle Karte vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) mit den Einschränkungen für Copter. Im suchfeld musst du zuerst "Einschränkungen für Drohnen" eingeben, dann kannst du nach der Triftbrücke suchen. Auf der offizielen Karte ist keine Einschränkung eingezeichnet.
@ danke für deine Antwort. Genau auf der Karte der BAZL ist die LS-R nicht eingezeichnet. In AirMap z.B. aber schon. So wie ich es verstehe, gilt das Verbot aber nur, wenn die Luftwaffe die LS-R aktiviert (NOTAM). Habe aber auch mal noch zur Sicherheit beim BAZL angefragt. LG
ปีที่แล้ว +1
@@marcoselb0310 Genau,sobald ein Notam aktiv ist wird dies in der BAZL karte Akualisiert und wird sichtbar.
Hilfe, DRONIC App sagt, ich darf NIRGENDWO mit meiner MAVIC classic fliegen. Egel, wohin ich auf der Karte in der App klicke, ROT und FLUG VERBOTEN! Dies ist wenig hifreich. Sogar auf dem freien Feld, (unser ganzer Ort ist von vielen Feldern umgeben, und überall nicht fliegen?) auf dem ich snsonsten immer trainiere, FLUG VERBOTEN! Was,n da los? Und klickt man dann auf Flugparameter, ist nach der DRONIC App meine Drone zu schwer denn: Ich dürfte nur mit eine max. 250Gr. Drohne über unbeteiligte Menschen fliegen. Erstens sind da gar keine Menschen, höchstens mal ein Landwird irgendwo. Nein, diese App verunsichert und sichert nicht! Weißt Du mehr, lese ich die App falsch?
Das Verbot für den Überflug unbeteiligter Personen wird als Warnung rausgegeben. Wähle sonst einfach unter 250g an, da die Verbote ja bis auf das Thena unbeteiligter Personen identisch sind.
17:20 Was ist wenn „Tante Emma“ im Garten liegt und sich sonnt. Drohne in 20 Meter Höhe. Wäre das schon ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und/ oder Privatsphäre? Schließlich ist ja ja auf den Luftausnahmen zu sehen. Danke! Danke auch für die super Videos, die Ihr/ Du immer macht :-)
Wenn man vorab bereits weiß, dass man auf seinen Aufnahmen u.U. fremde Gebäude/Grundstücke sieht (und diese durch z.B. hohe Hecken oder Mauern nicht einsehbar sind), sollte man am besten mal klingeln gehn und die Leute auf den Drohnenflug hinweisen. Denn sollte sich tatsächlich jemand durch die Drohne gestört fühlen, wenn sein Grundstück nicht einsehbar ist, könnte das einen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Sind die Grundstücke normal von der Straße einsehbar sollte es keine rechtlichen Probleme geben (sofern die Person nicht aufgenommen wird). Empfehlung ist aber trotzdem am Besten vorher informieren, damit sollte keiner ein Problem haben.
Wie immer super Video :) Ich hätte eine Frage die auch zum Thema Flugvorbereitung passen könnte. Wie ist z.B. der §21h der LuftVO Absatz 6 zu lesen. Der Absatz enthält mehrere Unterpunkte (a-d). Muss in diesem Fall Punkt a - d erfüllt werden oder reicht es aus einen einzelnen Punkt zu erfüllen? Also muss man zwischen den Punkten "und" oder "oder" lesen? Gilt natürlich für alle Unterpunkte des Paragraphen. Grüße Kai
Aussage vom Luftamt Nord-Bayern zu RMZ: die Regelungen für Gebiete mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) sind auf Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS), die nach den Bedingungen für die UAS-Betriebskategorie „offen“ nach Art. 4 und Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 betrieben werden, nicht anwendbar. Die Darstellung in der Droniq App sind für die Betreiber solcher Fluggeräte daher irrelevant. In dem offiziellen Map Tool des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt sind RMZ daher auch nicht als Gebiete mit Einschränkungen in Bezug auf den Luftverkehr dargestellt. Davon unberührt bleibt natürlich das geografische UAS-Gebiet für den Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau, in dem die Betriebsbedingungen des § 21h Abs. 3 Nr. 1 Luftverkehrs-Ordnung zu beachten sind. Dieser Bereich ist aber nicht deckungsgleich mit dem räumlich wesentlich weiter ausgreifenden Luftraumsektor, in dem die RMZ festgelegt ist.
Sehr interessant, wir fragen mal eine offizielle Stellungnahme vom Verkehrsministerium an. Im Zweifelsfall schadet aber eine kurze Mail an den Flugplatz nicht, dann hat man keinerlei Haftungsrisiko mehr als Drohnenpilot!
WoW....., top Beitrag zur Flug Vorbereitung. Ich habe mich grad wie auf einer Webinar gefühlt . Für mich alles sehr ausführlich und leicht erklärt worden.Danke Urob , danke Joseph. Es macht immer wieder Spaß deine Videos anzuschauen. Bitte gerne mehr davon. LG aus Minden. P.s. Vielleicht könntest du die Flug vorbereitung für Minden und Porta Westfalia machen. Wir haben hier das Klinikum mit Heli Landeplatz, Airfield (Mini Flughafen), Bundeswehr und Drachen Flieger auf unseren schönen Wiehengebierge.
Top, freut uns dass es gefallen hat :) Wiehengebirge ist nicht ganz einfach, vielleicht nehmen wir es in die nächsten Folgen mit rein!
Danke für die Mühe , locker und verständlich erklärt. Bis zum nächsten Video .👍👍👍👍👍
Sehr gerne 👍
An und für sich ist die Flugplanung ja schon bald interessanter als der Flug selbst. 😊
Auf jeden Fall 👍
Cooles informatives Video! Bin schon auf andere Szenarien gespannt. Zum Beispiel gerade bei Flügen in Wohngebieten.
sehr gutes Video, toll erklärt.
Starkes Video 👍🏻
Würde mich über eine Flugplanung für einen Flug über Amrum, könnte ja evtl. auch andere Interessieren
Ist notiert!
Der Flugplatz liegt in mehreren Bundesländern, da müssten dann mehrere Luftfahrtbehörden aus verschiedenen Bundesländer angegeben werden.
Das kann eigentlich nicht sein und unabhängig davon ist ja nicht die Erlaubnis der Landes-Luftfahrtbehörde, sondern vom Flugplatzbetreiber notwendig (zumindest bei einem Flugplatz). Oder was meintest du?
Hallo, ich habe einen "Drohnengruppe" gegründet. Mein Ziel ist es Drohnenpiloten und Pilotinnen anhand von Flugübungen den Sicheren Umgang mit ihrem Fluggerät beizubringen. Ich habe dazu ein Gelände zur Verfügung welches, zwar ziemlich am Rande der RMZ des Siegerland Flughafen liegt, aber immer noch darin. Weil ich meine "Schützlinge" und auch mich, so gut wie möglich Rechtlich absichern möchte, habe ich Kontakt mit dem Siegerland Flughafen aufgenommen und mein Vorheizen erklärt. Man hat mir dann absolut freundlich und unkompliziert, pauschal die Erlaubnis erteilt, an diesem Ort mit Drohnen aufzusteigen. Wir haben uns allerdings auf eine Max. Höhe von 50 Meter geeinigt.
Wie schon im Video gesagt: da sind überall nur Menschen!
Schön, dass es bei euch so gut geklappt hat!
Super, vielen Dank.
Wie mit Naturschutzgebiete und ähnlichem umgehen?
In meiner Region haben wir zahlreiche davon, daher auch sehr schön.
Gebiet um Illmensee BW.
Danke Patrick
Stand heute ist dabei immer noch eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde notwendig. Da ändert sich aber gerade auch etwas, wir fragen aktuell bei den Behörden an!
Danke für dieses super Video.
Ich spiele mit dem Gedanken das Drohnenfliegen nun Gewerblich zu machen (3d Scan und Vermessung). A1/A3 und A2 liegen vor. Jetzt stellt sich für mich die große Frage, ob ich tatsächlich für jedes neue Projekt bei jeder zuständigen Stelle eine Genehmigung einholen muss? Oder gibt es die Möglichkeit eine Betriebsgenehmigung beispielsweise in diesem Gebiet für 1 ganzes Jahr zu beantragen? Projekte sind im LK Lörrach.
Dankeschön Josef. `wieder einmal ein tolles Video & Erklärungen. Eine Frage habe ich noch zum Beispiel Drohnenaufnahme vom Supermarkt ab min 8:40:
Ich benötige doch die Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet wird? Muss ich mir das vorher schriftlich geben lassen, für den Fall der (Versicherungs-)Fälle? In der Praxis habe ich immer wieder eine Baufirma X, die anfragt ein von ihr gebautes Objekt von Kunden Y aus der Luft zu fotografieren. Nach deren Angabe "ist der Kunde Y einverstanden mit den Aufnahmen". Reicht mir das dann oder muss ich mir direkt vom Kunden Y vorab ein Formular/ Einverständniserklärung / Aufstiegsgenehmigung unterzeichnen lassen? Merci für sachdienliche Hinweise & beste Grüße, Stahlo
Meistens haben wir es auch nur mündlich eingeholt, aber schriftlich ist natürlich immer besser!
danke, das macht Sinn 😃
Ich muss beruflich in der "Bayern-Kaserne" im Münchener Stadtgebiet fliegen. Das ist ein brachliegendes Baugebiet und ich soll dort für Haufwerk-Vermessungen Fotos machen. Das scheint mir dort sehr komplex wegen Stadtgebiet, Flughafen, Stromleitungen usw.... Die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer habe ich. Vielleicht ist da ja noch ein schönes Beispiel zum Zeigen. 🙂
Haben wir mal aufgenommen!
Danke für den Beitrag, er hat mich vor richtig Ärger bewahrt. Ich gebe Euch mal eine Location: Rue Doret 8, 13405 Berlin. Alle Karten die ich bemüht habe, ergaben falsche Angaben, nämlich Freigabe (Droniq, OSM, FlyNex), die ICAO ist zu grob. Schreibt mal was Ihr meint. Plan war Flughöhe 50 m, Radius 60 - 70 m.
Super Videos, vielen Dank dafür! Subbed!
In einem zweiten Kommentar, weil YT wohl nur kurze Kommentare zulässt:
Oder auch fliegen mit einem Tinywhoop per FPV bei 50-100g darf man das überhaupt irgendwo/ mit spotter oder ohne? Davon geht ja nun wirklich nicht viel mehr gefahr aus als von einem fallenden Tannenzapfen.
Vielen Dank im Vorraus falls ihr eines dieser Themen mit aufnehmt.
Die einzige legale Möglichkeit, legal outdoor ohne Spotter zu fliegen ist wenn du in einem Modellflugverband bist. Die sind von der Regelung aufgenommen, musst mal etwas danach googlen...
@@UROBGmbH Richtig, danke dafür. War ich mal drüber gestolpert und mich jetzt nochmal belesen...leider immernoch limitiert auf 'in Sichtweite' aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung :)
Super Video. Aber ich hätte noch eine Frage: Bei mir in der Nähe ist ein Militärischer Flughafen der nen ziemlich großes Sperrgebiet hat. Ich habe nur die Kennung ETHB aber finde nirgends irgendwas zur Kontaktaufnahme oder in die Richtung. Wie verhalte ich mich oder muss ich machen, um meine Drohne in der Zone des Flughafens fliegen lassen zu dürfen?
Hi, bei den Heeresfliegern in Bückeburg musst du in der gesamten Kontrollzone unabhängig von der Höhe anfragen, die sind aber ziemlich entspannt. Kontaktdaten sind immer schwierig, hier hast du zumindest eine Telefonnummer: www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze/niedersachsen/bueckeburg.html
Vielen dank für eure Antwort. 💙💙 @@UROBGmbH
Danke für das Video, ist sehr aufschlussreich und gut erklärt.
Ich selber wohne in einer Kontrollzone um einen Militärflugplatz.
Hast du hierzu auch eine Vorgehensweise?
Leider finde ich hier online keine Informationen wie ich die Flugleitung erreichen kann [ETSL]
Hast du hier einen Tipp für mich?
Hi, finde deine Deine Videos sehr gut, leider bin ich noch sehr verunsichert was die Fluggebiete angeht(NSG, LSG) oder andere Länder. Ich bin Fahrradfahrer und habe die MiniPro. Kannst Du auch eine Routenplanung vornehmen die über z.b. beliebte Radrouten nach Italien über Österreich führen ? Route kann ich gerne zur Verfügung stellen. Gerade in den Bergen in Österreich oder Reschenpass/Gardasee wäre es toll entsprechende Aufnahmen machen zu können. Vielen Dank
Hallo und vielen Dank für das super Video. Kann man vielleicht eine Flugvorbereitung für das Schloss Drachenburg in Königswinter machen. Das würde mich sehr interessieren was man dort beachten muss. Vielen Dank im voraus.
Noch als Info. Ich fliege eine DJI Mini 3 Pro.
Cooles Thema, nehmen wir mal auf!
mecklenbur vorpommern in der umgebung 17321 kitz suche währe sehr lehrreich
Sehr aufschlussreiches Video! Danke sehr! Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich jetzt für mein eigenes Wohnsiedlungsgrundstück, das sich in der Kontrollzone des Frankfurter Flughafens befindet, Kontakt mit der DFS oder Fraport für eine Genehmigung aufnehmen muss, um mit meiner Mini 3 Pro Testflüge im eigenen Garten durchführen zu können. Oder bleibt mir das erspart, weil es eine NFL 2023-1-2705 gibt, die mir das doch eigentlich mit den entsprechenden Einschränkungen (VLOS/50m max) erlaubt?
Grüsse
Peter
Zu Verkehrsflughäfen haben wir ein extra Video erstellt- aber so lange du dich an die Sicherheitsbereiche hälst, kannst du ohne Genehmigung privat bis auf 50m Höhe fliegen!
Schöne Videos und gut erklärt. Du hast auch mal ein Video über Sperrzeiten gemacht. Ich wohne in Paderborn und möchte bei Lichtenau einen Windpark mit der Drohne aufnehmen. Bei den Sperrzeiten steht da bei GRD 0800. - 1500 . Da kann ich doch mit der Drohne fliegen, Oder ?? Auf dem Truppenübungsplatz stand da GRD 00 - und die Uhrzeiten. Kann ich denn da mit der Drohne nach diesen Sperrzeiten fliegen.
Hallo Detlef, ja außerhalb der Zeiten kann an fliegen (Uhrzeit auf UTC umrechnen) - ein Beispielvideo dazu kommt in den nächsten Tagen!
@@UROBGmbH Bei den Sperrzeit steht:
13,oo - 16.oo Uhr - Lower Limit F0,80
to Upper Limit F150.
Das sind doch Höhen die ich mit der Drohne doch garnicht fliegen darf.
Da kann ich doch dann auch während dieser Sperrzeitren fliegen, oder ?
@@detleflohse-filmeuberdenkr5905 Jupp, beginnt ab FL 80, das sind etwas 8000 Fuß, also knapp 3 km Höhe :)
@@UROBGmbH Ich darf dann auch in den Sperrzeiten fliegen das möchte ich wissen.
@@detleflohse-filmeuberdenkr5905 So lange du nicht über 8000 Fuß höhe fliegst ist der Luftraum für dich nicht relevant :)
Vielleicht habe ich ja Guck und ihr macht eine Flugplanung für mich hier Life
Ort wäre Kefalonia der Myrtis Beach Strand
Mich würde mal interessieren, welche Anträge etc. notwendig sind, um rechtssicher mal in der Nähe der Müngstener Brücke bei Solingen in NRW zu fliegen. Vielleicht auch für andere interessant hier.
Spannendes Thema, nehmen wir mal auf!
Cooles Video. Würde mich für einen Flug in der Schweiz an der Triftbrücke interessieren. Auf der Map wird es als R8 DAMMASTOCK (Flugverbot) gekennzeichnet. So wie ich das sehe, ist dies aber eine NOTAM/DABS. D.h. das Verbot gilt nur, wenn der NOTAM aktiv ist oder? Ansonsten kann ich bedenkenlos fliegen? Bin mir unsicher und würde mich über eine Antwort freuen :-) VG
Hallo, hier hast du die offizielle Karte vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) mit den Einschränkungen für Copter. Im suchfeld musst du zuerst "Einschränkungen für Drohnen" eingeben, dann kannst du nach der Triftbrücke suchen. Auf der offizielen Karte ist keine Einschränkung eingezeichnet.
@ danke für deine Antwort. Genau auf der Karte der BAZL ist die LS-R nicht eingezeichnet. In AirMap z.B. aber schon. So wie ich es verstehe, gilt das Verbot aber nur, wenn die Luftwaffe die LS-R aktiviert (NOTAM). Habe aber auch mal noch zur Sicherheit beim BAZL angefragt. LG
@@marcoselb0310 Genau,sobald ein Notam aktiv ist wird dies in der BAZL karte Akualisiert und wird sichtbar.
Hilfe, DRONIC App sagt, ich darf NIRGENDWO mit meiner MAVIC classic fliegen. Egel, wohin ich auf der Karte in der App klicke, ROT und FLUG VERBOTEN! Dies ist wenig hifreich. Sogar auf dem freien Feld, (unser ganzer Ort ist von vielen Feldern umgeben, und überall nicht fliegen?) auf dem ich snsonsten immer trainiere, FLUG VERBOTEN! Was,n da los? Und klickt man dann auf Flugparameter, ist nach der DRONIC App meine Drone zu schwer denn: Ich dürfte nur mit eine max. 250Gr. Drohne über unbeteiligte Menschen fliegen. Erstens sind da gar keine Menschen, höchstens mal ein Landwird irgendwo. Nein, diese App verunsichert und sichert nicht! Weißt Du mehr, lese ich die App falsch?
Das Verbot für den Überflug unbeteiligter Personen wird als Warnung rausgegeben. Wähle sonst einfach unter 250g an, da die Verbote ja bis auf das Thena unbeteiligter Personen identisch sind.
17:20 Was ist wenn „Tante Emma“ im Garten liegt und sich sonnt. Drohne in 20 Meter Höhe. Wäre das schon ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht und/ oder Privatsphäre? Schließlich ist ja ja auf den Luftausnahmen zu sehen.
Danke! Danke auch für die super Videos, die Ihr/ Du immer macht :-)
Wenn man vorab bereits weiß, dass man auf seinen Aufnahmen u.U. fremde Gebäude/Grundstücke sieht (und diese durch z.B. hohe Hecken oder Mauern nicht einsehbar sind), sollte man am besten mal klingeln gehn und die Leute auf den Drohnenflug hinweisen. Denn sollte sich tatsächlich jemand durch die Drohne gestört fühlen, wenn sein Grundstück nicht einsehbar ist, könnte das einen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Sind die Grundstücke normal von der Straße einsehbar sollte es keine rechtlichen Probleme geben (sofern die Person nicht aufgenommen wird). Empfehlung ist aber trotzdem am Besten vorher informieren, damit sollte keiner ein Problem haben.
@@Rapsoeltanker Super! Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)
Wie immer super Video :)
Ich hätte eine Frage die auch zum Thema Flugvorbereitung passen könnte.
Wie ist z.B. der §21h der LuftVO Absatz 6 zu lesen.
Der Absatz enthält mehrere Unterpunkte (a-d).
Muss in diesem Fall Punkt a - d erfüllt werden oder reicht es aus einen einzelnen Punkt zu erfüllen?
Also muss man zwischen den Punkten "und" oder "oder" lesen?
Gilt natürlich für alle Unterpunkte des Paragraphen.
Grüße Kai
Hi Kai, leider ist es als "und" zu lesen, Naturschutzgebiete sind schwierig....