Als Lkw Kran, Fahrer hat man zwar Fahrzeugschein, jedoch keine Betriebsanleitung und Einweisung in die Gerätschaften Kfz oder Kran interessiert keine Firma, wo bei viele Assistenten mittlerweile verbaut sind, jedoch durch Arbeiter nicht genutzt werden können, da sie davon nichts wissen, Wie ist ihre Erfahrung ?
Der LKW ist in der Regel ein Arbeitsmittel nach BetrSichV. Im Normalfall benötigt jeder eine Einweisung auf das Fahrzeug (wo auch Assistenzsysteme etc. erklärt werden). Diese Einweisung auf das Fahrzeug hat nur einmal zu erfolgen. Dort bekommt man quasi die Bedienung erklärt. Dann muss man noch unterwiesen werden. Dies ist regelmäßig durchzuführen (mindestens alle 12 Monate). Bei der Unterweisung stehen die Gefahren im Vordergrund (Verkehr, beladen, abladen, etc.). Näher kann ich in die Thematik jetzt nicht einsteigen. Ich würde den Fuhrparkleiter, die Sifa oder deine Führungskraft hinzuziehen.
Ja einen großen Unterschied sogar. Unterweisung habe ich ja in diesem Video erklärt. Betriebsanweisungen sind etwas ganz anderes. Diese werden unter anderem aus der GefStoffVo und der BetrSichVo gefordert. Das sind quasi kurze Anleitungen. Da steht unter anderem drin, welche PSA benötigt wird, Gefahren für Mensch und Umwelt, Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe etc.. Mache ich auch evtl. ein Video drüber. Die Betriebsanweisungern hängen in der Nähe des Arbeits- oder Anwendungsbereiches aus (DIN A4).
Verbotswidriges Handeln und fahrlässiges Verhalten des Versicherten lassen den Versicherungsschutz nicht entfallen. Auch ein Mitverschulden mindert die Leistungen der Unfallversicherung nicht. Ein Versicherungsfall liegt aber nicht vor, wenn ein Versicherter einen Arbeits- oder Wegeunfall absichtlich herbeigeführt hat. Hier noch ein Ausschnitt aus dem SGB: bit.ly/3VJQxys
Webseite:
safetyspot.de/
Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen:
safetyspot.de/gefaehrdungsbeurteilung-vorlage/
Hallo René, Ich finde Deine Videos super und ist eine super Vorbereitung für meinen neuen zukünftigen Job, DANKE dafür!!!!!!!
Das freut mich sehr 🙂 Viel Erfolg im neuen Job 👍
Wie immer mega
Danke dir :)
Super erklärt ! Danke
🙂👍
Dankeschön für dein Video 😊
Gerne 😊
Klasse Video ! Unterweisung einmal jährlich in den allgemeinen Gefährdungen, bei den arbeitsplatzspezifischen auch einmal pro Jahr ?
Als Lkw Kran, Fahrer hat man zwar Fahrzeugschein, jedoch keine Betriebsanleitung und Einweisung in die Gerätschaften Kfz oder Kran interessiert keine Firma, wo bei viele Assistenten mittlerweile verbaut sind, jedoch durch Arbeiter nicht genutzt werden können, da sie davon nichts wissen, Wie ist ihre Erfahrung ?
Der LKW ist in der Regel ein Arbeitsmittel nach BetrSichV. Im Normalfall benötigt jeder eine Einweisung auf das Fahrzeug (wo auch Assistenzsysteme etc. erklärt werden). Diese Einweisung auf das Fahrzeug hat nur einmal zu erfolgen. Dort bekommt man quasi die Bedienung erklärt. Dann muss man noch unterwiesen werden. Dies ist regelmäßig durchzuführen (mindestens alle 12 Monate). Bei der Unterweisung stehen die Gefahren im Vordergrund (Verkehr, beladen, abladen, etc.). Näher kann ich in die Thematik jetzt nicht einsteigen. Ich würde den Fuhrparkleiter, die Sifa oder deine Führungskraft hinzuziehen.
Hallo, gibt es einen Unterschied zwischen Betriebsanweisung und Arbeitssicherheitsunterweisung, ich raff das nicht richtig
Ja einen großen Unterschied sogar. Unterweisung habe ich ja in diesem Video erklärt. Betriebsanweisungen sind etwas ganz anderes. Diese werden unter anderem aus der GefStoffVo und der BetrSichVo gefordert. Das sind quasi kurze Anleitungen. Da steht unter anderem drin, welche PSA benötigt wird, Gefahren für Mensch und Umwelt, Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe etc.. Mache ich auch evtl. ein Video drüber. Die Betriebsanweisungern hängen in der Nähe des Arbeits- oder Anwendungsbereiches aus (DIN A4).
Top
Was passiert wenn man bei einer Unterweisung bzw. Aus Fahrlässigkeit einen Unfall baut. Ist das auch ein Arbeitsunfall?
Verbotswidriges Handeln und fahrlässiges Verhalten des Versicherten lassen den Versicherungsschutz nicht entfallen. Auch ein Mitverschulden mindert die Leistungen der Unfallversicherung nicht. Ein Versicherungsfall liegt aber nicht vor, wenn ein Versicherter einen Arbeits- oder Wegeunfall absichtlich herbeigeführt hat.
Hier noch ein Ausschnitt aus dem SGB:
bit.ly/3VJQxys
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen :)
Logisch oder Menschenverstand sind falsche Worte meiner Meinung nach, sonst müsste man einen Großteil der Themen gar nicht besprechen
Sonst top