Streng genommen könnte man auch das als einen Totschlag werten. Alleine die Tatsache, dass er, nachdem die Frau bewusstlos war (nicht tot), nach einem Werkzeug gesucht hat, macht den Unterschied, warum es als Mord und nicht als Totschlag gewertet wurde. Hätte er sie erwürgt, so wäre es womöglich auch als Totschlag nach 20 Jahren verjährt gewesen. Aber er hätte dazu aussagen müssen, was er nicht getan hat.
@@NikD7es ist nicht normal in vielen echten Rechtsstaaten. Jemanden vergewaltigen, dabei lebensgefährlich verletzen und verrecken lassen, sich 20 Jahre bedeckt halten und dann ohne Konsequenzen sagen können "Übrigens ich hab damals eure 12 jährige Tochter todge*ickt, dachte eigentlich, die überlebt, das mit dem abkratzen war keine Absicht. Ich ziehe nebenan ein, auf gute Nachbarschaft." Abnormal krankes System! ...fändest du aber normal, 20 nachdem dein Kind dem zum Opfer gefallen ist? So im Sinne von "Cool passt, war ja nur ne Vergewaltigung und nur Totschlag, ist ja verjährt, von dem her: Willkommen in der Nachbarschaft!"
Hi Julia! Entscheidend ist das Alter bei der Tat und nicht bei Festnahme/Prozess. Das Gericht ist zu der Ansicht gekommen, dass hier noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Hi Cora, wichtiger Punkt. Täter zwischen 14 und 17 Jahren gelten als Jugendliche und müssen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, 18-21-Jährige sind Heranwachsende, bei denen das Gericht zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht wählen kann - je nach persönlicher Reife des Täters. In diesem Fall ist das Gericht zu der Ansicht gekommen, dass hier noch das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
@@wdrlokalzeitmordorte Unnötiger Kommentar. Es geht nicht darum, ob und warum das Gesicht zu der Ansicht kommt. Immer diese Opfermentalität, alles hinzunehmen.
mich wundert dabei das er 70 mal zugestochen hat...der nette Nachbar der abgewiesen wurde...konnte das mit seinem Ego nicht fassen...dann lebt dieser Kerl noch mit der Familie des Opfers im gleichen Dorf...als wäre nichts passiert...das Strafmaß empfinde ich als zu niedrig
„Die Grausamkeit konnten wir nicht feststellen…“, geht’s noch? Vorher bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ist das nicht grausam? Ich fasse es nicht. Seit 22 Jahren lebt er einfach so damit weiter. Was ist das für ein Mensch? Warum interessiert den Richter sowas nicht?
@@astridschultheis35 So ist nun mal die Rechtslage hier in Deutschland. Es ist keine Grausamkeit weil er das Opfer niedergestochen hat als es nicht bei Bewusstsein war.
Der Täter hat nicht nur das Leben seines Opfers beendet, sondern das vieler anderer Menschen- neben der Familie des Opfers auch das der anderen Verdächtigen- zerstört.
auch die bzw seine eigene Familie muss jetzt drunter leiden...seine Frau und Kinder...Eltern...könnte gut möglich sein das die Familie dort wegzieht...der Täter wird wohl nach seiner abgesessenen Strafe nicht mehr dort wohnen bleiben
Spiegelt unsere Gesellschaft wieder, meistens wird dem Täter auch noch eine Begründung geliefert und das Opfer und die Qualen dieses, kaum beachtet. Widerwärtig wie man mit Opfern und Angehörigen dieser, umgeht😡👹
An die Opfer hat in unserer Justiz niemand jemals gedacht😢 Das,sieht man ja auch in unserer Zeit: di Messerstecher und Vergewaltiger kommen sofort frei und bekommen ihre '"Strafe" auf "Bewährung"😢
Was ich wirklich heftig finde (da kann aber der Richter nichts dafür), dass keine Grausamkeit festgestellt wurde. Wer einen Menschen tötet, verletzt, vergewaltigt oder was auch immer, handelt in meinen Augen immer grausam.
Um z.B. eine Grausamkeit festzustellen, bedarf es - JURISTISCH gesehen - die Tatabfolge zum Zeitpunkt der Beendigung eines Lebens. Hier stellte man wohl fest, dass die Ermordete zum Zeitpunkt der Messerattacke bereits bewusstlos gewesen sein soll. Somit scheidet in der Rechtsprechung die Grausamkeit aus. Es ist alles krank, aber RECHT hat ja auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun . . .
Es tut mir leid, aber auf die Tatsache, dass der Täter 70 mal auf sein Opfer eingestochen hat wurde meiner Meinung nach viel zu wenig bis gar nicht eingegangen. Das macht man ja nicht mal eben so - 70 mal, da kann man doch von übertöten reden. Was war der Auslöser dafür, dass der Täter so übertrieben oft zugestochen hat? Dann war er eine Stunde abwesend. In dieser Stunde musste er es ja nicht nur schaffen, die Tat zu begehen und wieder zu seinen Freunden zur Feier zurückkehren. Er musste doch wohl auch seine Kleidung wechseln und sich selbst reinigen.
Hast Recht, wenn man nur diesen kurzen Beitrag anschaut dann kann man den Eindruck gewinnen, dass die hohe Anzahl der Messerstiche zu wenig thematisiert wurde. Du vergisst allerdings, dass die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert haben wodurch auch die exzessiven Messerstiche natürlich sehr oft intern eine sehr wichtige Rolle gespielt haben. Ich als Laie kann die hohe Anzahl der Messerstiche nur damit begründen, dass das Opfer nicht wie der Richter erklärte bewusstlos war als er anfing exzessiv zustechen, sondern sie sich wehrte und er so lang zustach bis sie starb.
@@MaKnaWa Verstehe leider nicht warum du in deinem ersten Kommentar der Meinung bist, dass auf die 70 Messerstiche wenig oder überhaupt nicht eingegangen wurde. Wie kommst du auf so eine Meinung? Du warst doch in den Ermittlungen nicht mit dabei, oder?
@@MrFuture70 davon geht er/sie vermutlich aus, weil die Strafe gering ausgefallen ist und die Grausamkeit nicht festgestellt werden konnte. Als Laie vermute ich, dass hier die Beurteilung nach Jugendstrafrecht greift. Hierbei wird z.B. von einer Unreife ausgegangen. Dass das Opfer bei Bewusstsein war, kann ich mir nicht vorstellen, da dies anhand von Spuren feststellbar sein müsste. Die hohe Anzahl an Stichen könnte auch die Ahnungslosigkeit über den menschlichen Körper sein. Der Täter handelt dann nicht aus Lust an der Grausamkeit sondern will sicher gehen. Das macht es nicht besser und ein Mord ist immer grausam! Wie gesagt, das ist lediglich meine Sicht als Laie.
Die Technik hat sich diesbezüglich gut entwickelt 👍6 Jahre und 6 Monate Haft, also 78 Monate Haft..das wären pro Stich ca ein Monat Haft... die Justiz in Deutschland ist unfassbar.👎
Es wurde doch erklärt, dass wenn ein Täter zum Tatzeitpunkt unter das Jugendstrafrecht fiel auch nach diesem verurteilt werden muss. Es hätte auch anders laufen können und zwar im Zweifel für den Angeklagten und dann wäre er überhaupt nicht verurteilt worden
Nur mal so am Rande erwähnt! Da er ohne sonstige Haftstrafen gelebt hat, kann sein Rechtsanwalt in dem 46. Monat die 2/3 Strafe beantragen. Das heißt der Täter ist nach 52 Monate Haft auf freiem Fuß und die restlichen 26 Monate werden zur Bewährung ausgesetzt!
@@alischam.94 nur mal so halbstrafe beantragt man mit dem Anwalt 2/3 beantragt man so. Kann man sich auch einen für nehmen aber wenn man nicht vorbestraft ist und ne gute sozialprognise bekommt man 2/3 Idr immer + mindestens 2 Jahre Bewährung + Führungsaufsicht
Man hat 22 Jahre gekämpft um ausreichend Beweise zu bekommen und dann so ein lächerliches Urteil! Ein Schlag ins Gesicht für die Forensiker und alle anderen Ermittler!
Hi @tobiaskonrad9920! Die Todesstrafe wurde in Deutschland aus mehreren Gründen abgeschafft und wird als falsch angesehen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, birgt das Risiko von logischerweise nicht rückgängig machbaren Fehlurteilen, verletzt die Menschenwürde und es gibt keinen eindeutigen Beweis dafür, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter hat. Wir haben uns das Thema beim Fall der Giftmörderin Irmgard S. genauer angeschaut: th-cam.com/video/zzuMCuMBEqQ/w-d-xo.html
@@tobiaskonrad9920 und dann? Bringt das jemanden wieder zurück ins Leben? Was ist daran Gerecht? Ein höhere Strafe, klar. Aber Todesstrafe ist Hirnrissig da sie nichts bringt und auch nichts rückgängig macht.
Glaubst du, der erfreut sich seines Lebens, wenn Frau und Kinder plötzlich erfahren, dass er ein Mörder ist, seine Freunde, der Sportverein, der Ort ein Großteil seines sozialen Umfelds? Er muss irgendwo alleine ganz neu anfangen und die Lücke in seinem Lebenslauf nimmt er mit.
Vor allem durfte er sich 22 Jahre länger als Ursula seines Lebens freuen. Offensichtlich haben ihn seine wahnsinnigen Schuldgefühle nicht davon abgehalten enge menschliche Beziehungen mit Menschen einzugehen, die sich nun völlig getäuscht fühlen müssen.
Hallo @xsebx1987, Das ist nicht ganz korrekt. Lebenslange Haftstrafe heißt nicht, dass man in Deutschland in der Regel nach 15 Jahren freikommt. Nach 15 Jahren muss das Gericht prüfen, ob der Verurteilte freikommen kann. ✌
Schande wenn solche Täter die so viele Leben zerstören keine gerechte Strafe erfahren es muss härtere Strafen geben trauriger Fall😢 Täter sollten keinen Schutz erhalten
... die Meinung ist nachvollziehbar! Allerdings gibt es im Alltag genug Aktionen bei den Menschen das Leben anderer zerstören und zwar dauerhaft. Das ist dann vor Gesetz noch legal und wird für Verursacher noch belohnt. Taten die keine Straftaten sind aber die Opfer ein Leben lang in jeglicher Hinsicht ruiniert sind.
Dieses Problem mit dem Jugendstrafrecht bei Erwachsenen muss dringend überdacht werden. In den Staaten werden Jugendliche, bei besonders schlimmen Taten, nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. 6 Jahre sind für Mord definitiv zu wenig!!!
Was kann der Täter dafür wenn die Ermittlungsbehörden so lange brauchen? Abgesehen davon dass er ja keine weiteren Taten begangen hat wäre eine damalige zeitnahe Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht ja sowieso ausreichend gewesen. Unser Rechtssystem zielt auf Resozialisierung und nicht auf Sühne ab. Aus Angehörigensicht ist das natürlich schwer erträglich, das ist klar.
Es gibt genügend Gründe, warum Deutschland ein anderes Rechtssystem als die Staaten hat. Man sollte sich nicht ein Land als Vorbild aussuchen mit einer hohen Rate an Personen im Gefängnis prozentual zur Bevölkerung, in dem Gewalttäter und des Mordes verdächtige vor dem Prozess auf Kaution aus dem Gefängnis kommen, während andere weniger betuchte für Monate wegen kleinen Vergehen einsitzen, und das gelegentlich Unschuldige mit wackligen und manipulierten Beweisen zum Tod verurteilt. Und trotzdem eine sehr hohe Kriminalitätsrate hat. Man sollte sich die Länder zum Vorbild nehmen, die wenig Gewaltverbrechen und Kriminalitätsrate haben. Aber die sind wenig spektakulär.
@@janinajung8796 : Die Menschenwürde der Opfer MUSS auch dann bewahrt bleiben, wenn der Täter minderjährig ist. Welche Strafe sollte ein Minderjähriger bekommen, nach dem er/sie/es Sie persönlich ermorden würde? Drei Beispiele dazu: im Alter von 12 Jahren, 16 Jahren, 19 Jahren. Bitte, schön.
In den USA sitzen 8 Jährige im Gefängnis. In den USA rehabilitiert das Gefängnis nicht, sondern sorgt dafür das über 70% der Straftäter wieder dorthin wandern. In den USA werden unschuldige und Kleinkriminelle für lange Zeit in Haft gesteckt damit der Gefängnisbesitzer sich die Nase dumm und dämlich verdienen kann. In den USA haben die Polizisten Verträge die klarstellen wie viele Verhaftungen sie durchführen müssen um Sonderzahlungen zu erhalten, was zu mehr Problemen führt wie man ja kennt. Auch in den USA kannst du für einen Mord nur 6-10 Jahre bekommen, je nach Staat, Umständen & Vorgehensweise. Ihr solltet aufhören alles immer mit den USA zu vergleichen. Dort ist es um einiges schlimmer als hier, egal in welcher Hinsicht.
Finde ich nicht. Zunächst einmal ist es für die Angehörigen doch erfreulich, dass es überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen ist. Dem Bericht nach hätte das Gericht ja vielleicht auch Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben können und hätte dann freisprechen müssen. Und das Strafmaß ist auch nachvollziehbar. Beim Jugendstrafrecht wird eben richtigerweise berücksichtigt, dass unreife Personen nicht über dieselbe Impulskontrolle und Folgenabschätzung wie Erwachsene verfügen. Die entsprechenden Hirnregionen sind mit 20-22 Jahren fertig ausgereift. Die absolute Höchststrafe wäre hier, da Jungend 10 Jahre gewesen. Hinzu kommt, dass der Täter offenbar 22 Jahre straffrei gelebt und sich sozusagen selbst resozialisiert hatte.
@@christianhochherz6344 Vielen Dank für deine Ausführung. Mir würden da noch so einige andere Dinge einfallen, wie psychologischer Druck usw... Filmisch ins richtige Licht gerückt, würden hier 90% derer die jetzt schreien, dass das Strafmaß viel zu gering ist, heulen das er überhaupt verurteilt wurde ... Mit guter Führung (und die wird er zweifellos haben) ist er nach nicht mal 4 Jahren draussen- 2 davon als Freigänger. Aus meiner Sicht ein Maß, welches angebracht ist. Resozialisierung braucht der nach den Jahren nicht mehr und trotzdem ist sein Leben nicht total im Ars... der hat sich die ganzen Jahre lang schon mehr als genug selbst bestraft.
Ja das stimmt. Hab schon in Crime Dokus alleine von Mitwissern gehört die das schlechte Gewissen in den Selbstmord trieb und dieser Typ als Täter lebt weiter wie zu vor in einem Dorf wo jeder jeden kennt und tut so als wäre nichts
Absolut!!! Plus: Vergwalt., Missbrauch, etc...sollte so wie Mord, niemals ein 'Ablaufdatum' haben. Die Opfer haben auch 'lebenslang', frag die mal ob das nach paar Jahren 'verjährt' is 🙄😡 Dieses idiotische Gesetz gehört echt und endl. ein für allemal verabschiedet....IMO
Der junge Mann hat einen Menschen aus niederen Beweggründen umgebracht. Was soll man da berücksichtigen? Der ist nach 4 Jahren wieder frei und kann Händchen halten mit seiner Frau.
Nach ca 4 j läuft der Mörder wieder frei rum, nach ⅔ Berbüßung. Davor noch offener Vollzug. Die Justiz insgesamt und Strafen gehören mal dringend überarbeitet! Das gebührt schon der Respekt vor den Opfern.
So ist es, prinzipiell dürfte jemand der ein anderes Leben mit Vorsatz nimmt, niemals mehr das Licht der Freiheit genießen, egal wie alt jemand bei der Tat ist. Besonders, wenn es aufgrund von niederen Beweggründen passiert. Egal wie nett er nachher war, es ist unverständlich dass nach der Identifizierung noch jemand auf seiner Seite steht.
Das ist wirklich eine Lachnummer. Ich finde es auch total wild, dass man bei einem (damals) 18 Jährigen in einem MORDFALL milder handelt. Das war kein dummer Jungen Streich, das war eine Triebtat. Tut mir leid, selbst ein minderbemittelter 18 Jähriger weiß, dass Vergewaltigungen widerwärtig und illegal sind und dann auch noch ein Vertuschungsmord... abartig wie man hier auf das Opfer geschissen hat.
Nach Jugendstrafrecht, und dann noch nicht einmal den maximalen Strafrahmen ausschöpfen bei so einer Tat mit Übertötung durch 70 Stiche. Der Richter hat Nerven!
Jugendstrafe geht bis 10 Jahre ,was muss denn jemand anstellen das der Straframen ausgeschöpft wird ?, er wurde für Mord nur mit 2/3 der max. Strafe belangt
Ja, sicher auch ein Grund bei vielen Cold Cases. Selbst wenn es rationale Anhaltspunkte für die Täterschaft gibt - der Weg, Nahestehenden etwas emotional zuzuschreiben, ist weit...
@@Schlumpf62 🙋🏻♂️ Nein, das hätte er nicht sagen brauchen!!! Aber als "normaler" Mensch lässt einem nach SO einer Tat das schlechte Gewissen keine Ruhe mehr! Sorry, das wäre NORMAL! Am besten wäre es gewesen, er hätte es gar nicht gemacht! 😠
Es wurde erklärt was es mit dem Jugendstrafrecht auf sich hat. Natürlich wirkt das skurril und ist enttäuschend für die Angehörigen, aber es kann in solchen Fällen halt nur so geurteilt werden
@@Nyla_ ja, das ist mir bewusst, trotz dessen hätte man den Täter auch zu 10 Jahren verdonnern können, weil das normalerweise die Höchststrafe bei Mord im Jugendstrafrecht ist, bei denen nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
@@Jul3s_1 es hätte auch heißen können "im Zweifel für den Angeklagten". Das ist halt immer was bei einem Indizienprozess auch geschehen kann. Es gibt einfach Fälle wo man womöglich das ganze Urteil bekommen müsste um jeden Punkt tatsächlich verstehen zu können. Dies ist einer davon. Wäre alles andere nicht verjährt gewesen, hätte er mit Sicherheit mehr bekommen.
Grausamkeit im juristischen Sinne im Zusammenhang mit Mord meint kurz gesagt unnötiges Quälen. Ob 70 Messerstiche unnötiges Quälen sind, hängt tatsächlich von der Tatsache ab, ob das Opfer bewusstlos ist oder nicht. Ein Gericht bestraft nur das, was nachgewiesen werden kann.
Es gibt auch das Phänomen des Übertötens (Overkill), welches gerade bei Taten mit Messern häufig vorkommt. Eine absurd hohe Zahl an Stichen spricht für einen psychischen Ausnahmezustand, Wut und Aggresionen die meistens auf eine persönliche Beziehung und dem daraus folgenden “Wutabbau” führen.
@@PeHaFez - Wenn man ein Opfer nicht quälen will und ein Messer zur Hand hat, dann schneidet man ihm den Hals durch (sorry für die grafischen Worte). Das persönliche Empfinden eines Opfers durch Bewußtlosigkeit (insofern sie denn vorgelegen hat!) ist m.E. irrelevant, da der Körper eines Menschen zwingend maximale Schmerzen empfindet, wenn er buchstäblich mit 70 Messerstichen hingerichtet wird. (In Intensivstationen bekommen schwer verletzte Komapatienten übrigens auch Schmerzmittel - selbst dann, wenn nicht mehr mit einem Überleben gerechnet werden kann.)
Ja, Mörder können eben auch nett sein. Das ist kein Entlastungsgrund. Und dass die besondere Grausamkeit nicht festgestellt wurde, finde ich lächerlich. Was ist denn an einem Mord durch Erstechen nicht grausam?
Wurde doch vom Richter erklärt. Die juristische Definition von Grausamkeit ist eben eine andere als die, die einige Menschen scheinbar in ihrem Kopf haben. Und nur die juristische Definition ist hier relevant.
Willst du ein Erstechen einer ohnmächtigen Person auf die selbe Stufe stellen wie ein langsamen Abhacken von Gliedmaßen bei vollem Bewusstsein? Letzteres wäre eine besondere Grausamkeit. Ersteres wohl eher nicht, meinst du nicht auch?
Da gibt es wohl keinen Unterschied. Diese Grausamkeiten bracht man nicht noch differenzieren. Eine solche Tötung ist wohl ohne Worte. Erbsenzählerei ist hier wohl kaum angebracht!@@BernddasBrotxD
@@Th.Bremen Finde ich bedenklich dass du für beide von mir beschriebenen Sachverhalte dass identische Strafmaß forderst, obwohl die eine natürlich deutlich grausamer ist als die andere. Was daran Erbsenzählerei sein soll erschließt sich mir auch nicht.
Man sollte sich nicht in den jugendlichen Täter hineinversetzen, sondern in sein Opfer, das in ihren letzen Minuten eine Vergewaltigung abwehrte und dann 70x abgestochen wurde!
Hallo @nocomfort111, Danke für deine Kritik. Wir finden nicht, dass die Stimme von Sarah unangenehm ist und sind froh, dass sie Teil unseres Teams ist. ✌
Hi Sammy! Vielen Dank für dein Lob! Wir freuen uns natürlich immer über noch mehr Aufmerksamkeit, also empfehle uns und unsere Videos doch gerne weiter😊
Wäre auch bitter wenn die qualitativ nicht hochwertig wären, schließlich bezahlen wir alle dafür 😂 Davon abgesehen haben sie doch gar nicht so geringe Aufrufzahlen, es gibt ja auch nicht unendlich viele Menschen die sich für True Crime interessieren, auch wenn es über die letzten Jahre mehr geworden ist.
Richtig, denn grausam ist es nur, wenn sie es mit kriegt. Du magst es subjektiv als grausam empfinden, aber deine individuellen Gefühle spielen in einem Strafprozess keine Rolle. Es geht darum was sie gefühlt hat. Und die tödlichen Messerstiche hat sie (nach Stand der aktuellen Wissenschaft) nicht gespürt.
Überfallen und gewürgt zu werden, ist natürlich für das Opfer keine Grausamkeit, Herr Richter. War ja nicht ihr Kind. Für Sie hat der Täter Schutz verdient, nicht das Opfer. Deshalb kann man ihn auch vor der Urteilsfindung wieder frei rumlaufen lassen.
Hi Regine! Eine Tat gilt als grausam, wenn dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden. Die Tat hier wurde nicht für grausam befunden, da das Opfer bewusstlos war, als es getötet wurde. Wir können aber total verstehen, dass du das fragwürdig findest. Es ist ein sehr komplexer Fall, wie der Richter selbst sagt.
@@wdrlokalzeitmordorteich denke Sie haben die Aussage falsch interpretiert der Kommentator meinte das das würgen grausam war somit er in meinen Augen Recht hat...Das hat das Opfer ja mitbekommen...und natürlich das überfallen an für sich...
Endlich wieder Jura-Leien die absolut kein Plan haben. Anstatt den Richter anzukreiden, der nach dem deutschen Rechtssystem urteilt, schlag doch lieber mal einen Kommentar zum StGB auf, such dir den Abschnitt zur Grausamkeit und wenn dir nicht passt was da drin steht, beschwer dich doch lieber über die Gesetzeslage oder deren aktuelle Auslegung, als einen Richter von einem LG der jetzt nicht eine komplett neue Dogmatik des Strafrechts einführen kann...
@@wdrlokalzeitmordorte Hi Leute, das ist mir schon klar ;) nur ist das gewürgt werden, die völlige Hilflosigkeit und das langsame Bewusstwerden, dass man gleich keine Luft mehr bekommt m.E. eine extreme Qual für das Opfer, zumal der Würgevorgang bis zur Bewusstlosigkeit bis zu zwei Minuten dauern kann. Da ist Erstechen vermutlich als weniger grausam zu werten. Ich persönlich denke, unsere Strafprozessordnung und die Gesetze sind überarbeitungswürdig.
@regineuhe6657 Wenn die besondere Grausamkeit einer Tat untersucht wird, dann wird sie auch mit anderen Taten verglichen. Ein gewaltsamer Tod ist immer schmerzhaft. Entscheidend bei der Frage der Grausamkeit ist aber auch, ob unnötiger und oder exzessiver Schmerz zugefügt wurde. Man vergleicht die Tat quasi mit dem “Standardmord” und der “Standardvergewaltigung”. Jemanden zu erwürgen und vergewaltigen ist also nicht unbedingt “grausam” im rechtlichen Sinn. Entscheidend wäre dabei, ob sie z.B. geschlagen oder geschnitten wurde. Der Zusatz der besonderen Grausamkeit ermöglicht halt strafrechtlich höhere Strafen bei ganz schlimmen Taten.
Ich denke, dass einige Menschen ihr Leben lang eine Maske tragen und nicht zeigen, was da unter ist! Jeder Mensch ist im Stande nach außen sympathisch zu wirken, ohne es zu sein!
Es gibt auch Menschen die Straftaten begehen und eigentlich nicht "böse" sind, sondern ganz normale Menschen wenn sie nicht in einer Ausnahmesituation, völlig intoxikiert etc. sind. Aber schon sehr lächerlich 3 Jahre Knast für diese Taten... (6 Jahre minus 1/3, minus 1 Jahr Uhaft)
Hier oben in Schleswig-Holstein, nahe Brockstedt wurden im Januar 2023 (also vor zehn Monaten), in einem Zug zwei Jugendliche ermordet und vier weitere schwer verletzt. Dieses geschah unter Augenzeugen! Bis heute ist noch kein Urteil gefallen - ich bin fassungslos!
@@schattenseele66 🙋🏻♂️ Nicht dein Ernst! Du sprichst ausgerechnet mir Empathie ab ?!? Ich sollte Empathie FÜR einen Mörder haben ?!? Ich glaub es nicht! 🤦♂️
Tolle Reihe, sehr gut präsentiert und recherchiert! Ich freue mich immer sehr, wenn es eine neue Folge gibt. Danke an das Team von Lokalzeit MordOrte ❤
Auch wenn ich rein sachlich diesem Kommentar gerne hunderprozentig zustimmen möchte, so bleibt mir doch der Ausdruck "ich freue mich" in diesem Zusammenhang im Halse stecken. Denn irgendwie ist es ja immer etwas voyeuristisch und sensationsgierig. Hinter jedem dieser Berichte steckt leider jedes Mal die Tatsache, dass erst eine erneute schlimme Tat dazu, und damit zu unermesslichem Leid, geführt hat. Daher ist "freuen" nicht das erste Adjektiv, was mir dazu einfällt, womit ich aber auch keine böse Absicht unterstellen möchte. Ich weiß, es war nicht so gemeint. Eher eine ungeschickte Wortwahl. Sorry, ist nicht böse gemeint. Eher nachdenklich.
Nicht 20 Jahre (die es im deutschen Strafrecht nicht gibt), sondern bitte zu lebenslang (was nicht Entlassung nach 15 Jahren bedeutet; nach 15 Jahren kann man lediglich eine vorzeitige Entlassung prüfen). Mit besonderer Schwere der Schuld. Das wäre drin gewesen ... wenn man sich nicht in Arnsberg aufhält.
Vielleicht erst ein mal kundig machen. Erstens geht 20 Jahre gar nicht, weil er zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Und da ist die Höchstgrenze 10 Jahre. Zweitens gibt es für Mord nur Lebenslang. Und wie lange Lebenslang ist, entscheidet sich erst später. Es sind mindestens 15 Jahre, in der Regel wird nach 18 Jahren überlegt, ob man die PErson entlassen kann. Es gibt aber auch Personen die 30 Jahre und länger drin sind. Die Sicherrheitsverwahrung gibt es nur wenn man von einer dauerhaften Gefährdung ausgehen muss. Und das wäre hier, selbst wenn es möglich wäre, ja nicht der Fall. Er hat einmal jemanden umgebracht und danach 22 Jahre unbescholten gelebt. Klar, einmal reicht, aber eben halt nicht für eine Sicherheitsverwahrung. Und drittens: bevor immer Gemeckert wird: Schweden hat zum Beispiel erst vor wenigen Jahren die Strafe für Mord von 10 auf 15 Jahre hochgesetzt. Auch andere Länder haben ähnlich hohe Haftstrafen für Mord. Da ist Deutschland nicht allein.
Ein Urteil muss der Gerechtigkeit Genüge getan werden, ist es Genüge getan das ein junges Mädchen nicht mehr leben darf für ein 6 jährige Gefängnis Strafe des Täters ? Aufkeinenfall
Ein echter täter der seine schuld nicht gestanden hat und all die Jahre in Nachbarschaft lebt bekommt nur 6 Jahre haft!? Ihr seid Ernst??? Die angehörigen des mädchens tun mir so leid.
Die Höchststrafe wären 10 Jahre gewesen, es war ein Indizienprozess, also vom rechtlichen her ist das Urteil ok. Vom menschlichen her müsste es lauten: Zwangskastrieren und nie wieder rauslassen,
Ja, die Angehörigen leiden lebenslänglich. Während der Gewissenlose Mörder die Tat unter "Jugendsünde" abgehakt hat, um ein Leben in Freiheit behalten zu können.
@@manipuliertesvolk6118 Nach deiner Logik werfe ich dir etwas vor, du sagst "hab ich nicht gemacht" aber präventiv schneid ich dir die Eier ab. Ergibt wenig Sinn.
Was ich nicht verstehe- so ganz nebenbei- wieso klingelt ihr Verlobter bei ihr morgens um 5.oo bei ihr? Er wusste doch, dass sie nach Hause ging um etwas zu schlafen, weil sie 9.oo zum Aufräumen kommen musste. Zudem wollte er doch mit anderen in der Festhalle übernachten. Hat der etwas geahnt?
Da hat die Zeit gegen ihn gespielt. Zum Glück, sonst wäre er noch davonkommen.... Und der Typ hat so noch 22 Jahre ruhig im Dorf gelebt und Frau gehabt etc etc Möchte man sich kaum vorstellen. Danke fürs Video. Wieder super umgesetzt gewesen.
Hi q84! Bei sechseinhalb Jahren Haft gehen wir davon aus, dass der Verurteilte jetzt wieder auf freiem Fuß ist. Im Jahr 2010 wurde das Urteil gesprochen.
@@wdrlokalzeitmordorteer ist seit 2017 frei !! Er ist mein sfievater würdw gerne mit ihn reden wie das wirklich alles war weil die hälfte davon nicht stimmt
nee, eigentlich wäre sogar ein freispruch drin gewesen, da es nicht bewiesen werden konnte, dass er es war. an der mordwaffe keine DNA, keine zeugen, deine videos etc
Muss es nicht, das StGB und das JGG sehen ausreichende Strafen vor. Die täterorientierte Gesetzsprechung - die Arnsberg par excellence vorlebt - ist unser Problem.
Besonders weil er nie Reue gezeigt hat! Auch als die Beweise für seine Täterschaft unwiederlegbar waren hat er kein Geständnis abgelegt! Trotz dessen wurde er vom Gericht verhätschelt! Lausiges Gericht!
Vergewaltigungen und Mord gibt es schon seit es Menschen gibt. Wenn man nur zurück ins Mittelalter schaut....war es sicher schlimmer wie heute. Heute werden mehr Fälle aufgedeckt....
Grausam tötet, wer dem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt. Wenn sie bewusstlos war, ist dies nicht gegeben
Menschen werden sich in 1000 jahren noch wundern, dass sie es ''niemals von dieser Person gedacht'' hätten, zu so etwas fähig zu sein... Menschen, die zu so etwas fähig sind, wollen ja auch nicht, dass man sowas von ihnen denkt und verhalten sich absichtlich unauffällig....
Da verliert man den Glauben an das deutsche Rechtssystem. Ich spucke auf die Staatsanwaltschaft Arnsberg und schäme mich, dass dies auch Deutsche sind.
Für Mord 6 1/6 Jahre - 1/4 davon, ist am Anfang das wirkliche Strafmaß. Bei guter Führung kann nochmals 1/4 der Strafzeit erlassen werden. Und das für ein Menschenleben. 🤢
Ich finde das Strafmaß zu wenig! Die junge Frau wurde brutal aus ihrem jungen Leben gerissen und hatte keine Chance. So niederträchtig und brutal war ihr Tod 😢😢😢😢
Hi Sophia! Die Strafen im Jugendstrafrecht sind deutliche milder, weil hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Entscheidend ist das Alter bei der Tat und nicht bei Festnahme/Prozess. Täter zwischen 14 und 17 Jahren gelten als Jugendliche und müssen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, 18-21-Jährige sind Heranwachsende, bei denen das Gericht zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht wählen kann.
Hi Sophia! Speziell zu Rechtsfragen, verweisen wir auch gerne auf unser Jura-Lexikon. www1.wdr.de/lokalzeit/verbrechen/hans-reinhardt-jura-lexikon-true-crime-100.html
Der Staat hat den Richtern zuviel Spielraum für ein Urteil eingeräumt! Das Strafrecht sollte den Täter, wenn er volljährig ist, wie jeden anderen aburteilen. Der Absatz über die heranwachsenden sollte komplett wegfallen!
In dieser Rechtsauffassung, stellt die Bestrafung für mich eher einen Täterschutz dar und dient in keinem Fall der Abschreckung. Ein Mensch der so austickt, gehört nicht mehr in die Gesellschaft.
Na klar. Alte weiße Männer sogen dafür, dass junge schwerstkriminelle Männer so viele Chancen wie möglich erhalten, um Frauen noch mehr zu victimisieren. Und natürlich ist das eine gesellschaftliche Machtdemonstration. Was denn sonst?
Finde generell, dass das jugendstrafrecht bei solchen Taten wie mord keine milderen strafen haben sollte, vor allem wie in so einem Fall wo das Opfer wirklich komplett unschuldig war. Da ist doch ganz egal wie alt der mörder ist, wenn das Opfer keinen Tag älter werden kann weil es tot ist.
Hi Yuna! In der Regel ist die persönliche Entwicklung in jungen Jahren noch nicht abgeschlossen. Daher besitzen Jugendliche im Großen und Ganzen noch nicht die Verantwortungsreife eines Erwachsenen. Das muss bei solchen Entscheidungen immer berücksichtigt werden, auch wenn es die Tat natürlich nicht weniger grausam macht.
Wieder einmal das Menschen in einem Ort sagen das kann der nicht getan haben, er ist doch so beliebt und hilft anderen... Das mag alles sein bloß was im Kopf eines Menschen vorgeht, können die wenigsten erahnen. Weil einer beliebt ist und anderen hilft oder Vorbild ist kann er keinen Mord begehen? Gut zu wissen. Auch wenn es ewig gedauert hat bloß so kann die Familie endlich Frieden finden und ihre Trauer auch ein wenig loslassen. Super wie die Polizisten dran geblieben sind und selbst die Beweismittel nach München zu bringen.
Vielleicht hatte er doch Schuldgefühle gehabt und versucht durch Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und der gleichen seine Schuld zu verringern! Jetzt nachdem er aufgeflogen ist werden viele in nicht Mal mehr mit dem Allerwertesten ansehen! Ich hoffe für ihn, das er und seine kranke Ehefrau, das Dorf nicht mehr betreten!
Stimmt. Sogar seine Frau muss jetzt damit klarkommen, ihr Mann ist ein Mörder, ob er ihr etwas erzählt hat oder nicht. Sehr schrecklich und wie ich finde strafverschärfend zu bewerten. Eine Frau, Opfer eines sexuellen Übergriffs: ein Leben lang gezeichnet. Ein Mann, versuchter Vergewaltiger: lebt munter in einer Beziehung😮 Mann ohne Gewissen und dass er noch so jung war, kann ich ihm irgendwie auch nicht „anrechnen“, denn „unschuldig“ sieht anders aus
Hi @madeleinemeinhardt6219! Dass der Täter sechs Jahre und sechs Monate für einen Mord bekommen hat, liegt daran, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Ausschlaggebend ist nämlich das Alter bei der Tat und nicht das Alter bei Festnahme und Prozess. Täter zwischen 14 und 17 Jahren gelten als Jugendliche und müssen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, 18-21-Jährige sind Heranwachsende, bei denen das Gericht zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht wählen kann - je nach persönlicher Reife des Täters. In diesem Fall kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei dem zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alten Täter noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Hätte es geben können - die Gerichte haben hier einen "Ermessensspielraum". Und den haben sie zugunsten des Täters und nicht der Gerechtigkeit genutzt.
Kann man sich nicht vorstellen, bei dir klingelt es früh, sie nehmen deinen Freund/Mann mit, sagen dir er soll jemanden umgebracht haben. Neben der Familie des Opfers tut mir auch seine Lebensgefährtin leid. Aber ich hoffe hier hat Gerechtigkeit stattgefunden. Der Richter a.D. ist jawohl total sympathisch ❤ Tolles Format, die Mordorte ❤
Hi Ti! Das sehen wir nicht so, aber danke für dein Feedback. Besonders schätzen wir konstruktives Feedback aus der Community, das unsere Beiträge betrifft.
Warum darf das denn nicht festgestellt werden? Finde die Stimme und Präsentation des Falles nicht gelungen, irgendwie nicht professionell genug, um einen Mord und das anschließende Urteil zu beleuchten. Dieser „Leichtigkeitsjournalismus“ und das Befragen von 2-3 Fachleuten, um einen Unterhaltungskontext zu schaffen, find ich der Sache nicht angemessen.
Hi objektiv! Sarah ist ausgebildete Journalistin mit Sprechausbildung. Wenn dir persönlich ihre Art nicht zusagt, ist das wohl eine Geschmacksfrage. Wenn du konstruktives Feedback an uns hast, kannst du das gerne äußern.
A 40 jähriger braucht aber keine Chance mit Pädagogik mehr...der war lang genug in Freiheit, allein schon deswegen sind die sieben Jahre eine Frechheit! Aber so ist das, das Leben von Frauen ist auch bei uns in Europa sehr wenig wert 😢😢
@@mikeberger4199 versieh dich nicht. Ich weiß was hier mit Frauen gemacht wird. In jeglicher Hinsicht. Wofür Frauen in die JVA gehen.. und wofür Männer nicht ins Gefängnis geht . Auch mit Behörden. Hör mir auf
@@rumpel8037ja denn als Erwachsener hatte man schliesslich JAHRE Zeit sich zu stellen um den Angehörigen zur Klärung zu verhelfen. Aber wer soooo lange nicht reagiert sollte genau das verwehrt bekommen!
Was ist das denn für ein Argument? Man muss doch eine Strafe immer an der konkreten Tat festmachen und nicht an Verhalten oder nicht-Verhalten Jahrzehnte später?@@Mia-um6oc
Unglaublich was für Küchenpsychologen man hier trifft. Die Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen zu begehen hat nichts mit einer Persönlichkeit oder Sonstigem zu tun. Nur die Intensität der Gewalt.
Ich bin der Meinung das die Strafe nicht gerecht ist und allgemein das Strafrecht bezüglich Jugendstrafrecht endlich überholt werden muss. Auch das Vergewaltigung verjährt geht gar nicht. Und bitte: Rücksicht auf den jugendlichen Täter und pädagogische Sichtweise? Das kann doch nicht blind auf jeden Fall angewendet werden.
Nur 6 Jahre Haft Strafe für ganzes ausgelöschtes Leben. Wie der Täter nach außen wirkte sagt nichts aus über sein Innenleben. Und zu damaligen Zeit war er womöglich in das Opfer verliebt und abgelehnt worden. Das war wahrscheinlich Gelegenheitstat.
Finde ich nicht. Zunächst einmal ist es für die Angehörigen doch erfreulich, dass es überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen ist. Dem Bericht nach hätte das Gericht ja vielleicht auch Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben können und hätte dann freisprechen müssen. Und das Strafmaß ist auch nachvollziehbar. Beim Jugendstrafrecht wird eben richtigerweise berücksichtigt, dass unreife Personen nicht über dieselbe Impulskontrolle und Folgenabschätzung wie Erwachsene verfügen. Die entsprechenden Hirnregionen sind mit 20-22 Jahren fertig ausgereift. Die absolute Höchststrafe wäre hier, da Jungend 10 Jahre gewesen. Hinzu kommt, dass der Täter offenbar 22 Jahre straffrei gelebt und sich sozusagen selbst resozialisiert hatte.
@@christianhochherz6344 ja das mädchen hätte Mutter sein können, man hat sie ausgelöscht und man freut sich heute das der Typ 22 Jahre ein braver bürger war
@@christianhochherz6344 🙋🏻♂️ Du magst ja recht haben, wenn man es nach dem Gesetz ansieht! Aber hast du kein Mitgefühl dem Opfer und den Angehörigen gegenüber? Es scheint zumindest so, wie sachlich und fast kalt wie du hier gegen die Opferseite argumentierst! Nicht böse sein, aber du wirkst so. 🤷♂️
Was mich bei diesen Fällen immer wundert: Es ist nie der, den alle im Gedanken haben. Es ist immer jemand, bei dem es sich niemand vorstellen könnte... Wenn wir das jetzt mal auf andere Dinge, wie Politik oder Welthunger übertragen, würden wir ein ganzes Stück weiterkommen als Menschheit... Aber wie rennen lieber leeren Worten und überzogenen Werten hinterher...
In den anderen Fällen, ist es genau der, den alle vermuten. Da ist es aber auch entschieden leichter, die Beweise zeitnah zu sammeln und der Fall kommt nie weiter herum als in dem Dorf selbst und vielleicht noch ein paar Nachbarorten. In mehr als 90 % der Fälle ist alles ziemlich eindeutig: Motiv, Gelegenheit und die Mittel, dazu ein sehr enger Kreis von Verdächtigen. Es ist auch so, dass es in den allermeisten Fällen eine Beziehung zwischen Täter und Opfer gibt, deswegen ist auch das die Stelle, wo die Kriminalbeamten zuerst ermitteln. Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn, Schul- und Vereinskameraden...
Du weisst ja gar nicht, wen sie verdächtigt haben. Es waren ja wohl doch einige Leute überzeugt von jemand bestimmten, der es war. So das Sie froh waren, als Polizei mehr Beweise hätte, dass der endlich bestraft wird. Und es war anscheinend bekannt, dass ein Mann, der spätere Mörder, für 1 Stunde das Fest verließ.
Man hat sich viel zu viel Zeit gelassen das zu klären. Es ist nicht akzeptabel das Mörder usw. Jahre oder gar Jahrzehnte friedlich leben können obwohl die Angehörigen der Opfer vor Trauer kaputt gehen.
Hi SplatterMaiden! Katja Anslinger, Rechtsmedizinerin München hat verschiedene Gegenstände aus der Asservatenkammer (u.a. Jogginghose, Wolldecke, Fingernagel der Leiche) noch einmal mit neuesten wissenschaftlichen DNA-Methoden untersucht. Es war wohl nicht möglich, das Verbrechen viel früher aufzuklären.
Ich hoffe du meinst lebenslange Verwahrung und nicht etwa die Hinrichtung. Denn dann würde der Staat ebenfalls zum Mörder werden, was nicht sein sollte.
Das Grundgesetz hat das Recht auf Leben festgeschrieben. Deswegen gibt es zumindest in Deutschland keine Todesstrafe mehr. Die Todesstrafe wurde in Deutschland aus mehreren Gründen abgeschafft und wird als falsch angesehen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, birgt das Risiko von logischerweise nicht rückgängig machbaren Fehlurteilen, verletzt die Menschenwürde und es gibt keinen eindeutigen Beweis dafür, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter hat. Andere Faktoren wie wirksame präventive Maßnahmen haben einen größeren Einfluss auf die Kriminalitätsrate.
Das wäre aber schlimm, wenn man alle Täter in einen Top werfen würde! Beispiel: Eine Frau quält ihren Mann über Jahrzehnte mit allen Schikanen. Dieser erschlägt sie dann im Affekt. Er bereut es, weil er ein wirklich guter Mensch ist, der aber für Sekunden die Beherrschung verloren hat. Sollte man diese Tat gleichsetzen mit einem geplanten, heimtückischen Mord? Das wäre tiefstes Mittelalter....
Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld ist das Mindeste ... und ja, der deutsche Gesetzesrahmen macht auch so ein Urteil möglich. Zumindest, wenn man keine Täter-Kuscheljustiz wie in Arnsberg hat.
Das Problem ist doch, dass Opfer einer Vergewaltigung/Kindesmissbrauch immer "lebenslänglich" bekommen - denn die Folgen solch einer Tat vergehen oder "verjähren" niemals! Die sind daher also tatsächlich "lebenslänglich". So etwas bleibt dem Opfer das gesamte Leben!
das problem in deutschland ist, dass täter geschützt werden, nicht opfer. wenn der richter bei der tat nicht persönlich dabei war und es beobachtet hat, wird alles zugunsten der täter ausgelegt. sogar wenn man vor seiner strafe flüchtet, wird man dafür belohnt (verjährung)
Man muss sich überlegen, dass der Täter schon seit Jahren wieder auf freiem Fuß ist. Mich würde interessieren wie es ihm heute geht, bzw. was er macht, etc.
@@bernieg.8835 wenn ich es richtig gefunden habe, ist sie mittlerweile wieder anderweitig verheiratet. Aber mich würde auch diese Seite interessieren. Wie geht es den Kindern heute? Wie verarbeitet man soetwas nur annähernd.
Was mich bei solchen Fällen immer wieder verwundert ist, dass sich solche Täter nicht durch ein Geständnis erleichtern wollen oder können, sondern damit u. U. jahrzehntelang leben.
Solche Menschen haben kein Gewissen, schlechtes Gewissen wovon sie sich erleichtern müssten!!🤷♀️ wahrscheinlicher wären da Personen die mit bösen Taten bei anderen Menschen prahlen & sich so ihr Gewissen erleichtern!
Eine sehr gute Doku! Gute Arbeit ❤❤ Ich wäre auch dafür dass das Strafmaß bei Verge*** und Missb*** und selbst Besitz von Kinder**** viel härter Bestraft werden müsste. 😢
Nach Jugendstrafrecht hätte er nicht mehr als 10 Jahre bekommen dürfen. Sie haben wahrscheinlich weniger gegeben weil er sonst nie in Erscheinung getreten ist und weil es ein Indizienprozess war.
Als jemand der sie kennt, sie hat sich scheiden lassen nach dem urteil. und ist auch ein tabu thema für sie. Ich kann es aber verstehen. in dem moment möchte man einfach nur and die unschuld glauben ansosnten muss man sich eingestehn das der partner den man kannte und vertraut nicht der mensch ist für den man ihn gehalten hat. reiner selbstschutz für die psyche in dem moment.
Auch wenn das lange her ist, spreche ich mein nachträglichen Beileid für die Angehörigen und den Verlobten. Keiner kommt ungeschehen davon, denn der liebe Gott über uns wird fair urteilen.
Dass Straftaten, wie Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung überhaupt verjähren ist schon ein Fehler.
Streng genommen könnte man auch das als einen Totschlag werten. Alleine die Tatsache, dass er, nachdem die Frau bewusstlos war (nicht tot), nach einem Werkzeug gesucht hat, macht den Unterschied, warum es als Mord und nicht als Totschlag gewertet wurde. Hätte er sie erwürgt, so wäre es womöglich auch als Totschlag nach 20 Jahren verjährt gewesen. Aber er hätte dazu aussagen müssen, was er nicht getan hat.
Vollkommen normal das dinge verjähren.
Vergewaltigung sollte mit Mord gleichgestellt werden
@@David-q1n2x Für solche Straftaten gibt es m.M. ohnehin nur eine Strafe.
@@NikD7es ist nicht normal in vielen echten Rechtsstaaten. Jemanden vergewaltigen, dabei lebensgefährlich verletzen und verrecken lassen, sich 20 Jahre bedeckt halten und dann ohne Konsequenzen sagen können "Übrigens ich hab damals eure 12 jährige Tochter todge*ickt, dachte eigentlich, die überlebt, das mit dem abkratzen war keine Absicht. Ich ziehe nebenan ein, auf gute Nachbarschaft."
Abnormal krankes System!
...fändest du aber normal, 20 nachdem dein Kind dem zum Opfer gefallen ist? So im Sinne von
"Cool passt, war ja nur ne Vergewaltigung und nur Totschlag, ist ja verjährt, von dem her: Willkommen in der Nachbarschaft!"
Wer sich 22 Jahre nicht schuldig bekennt und mit dieser Grausamkeit lebt, hat kein Jugendstrafrecht verdient....
Hi Julia!
Entscheidend ist das Alter bei der Tat und nicht bei Festnahme/Prozess. Das Gericht ist zu der Ansicht gekommen, dass hier noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Richtig
§ 105 JGG. @@wdrlokalzeitmordorte
Hi Cora, wichtiger Punkt. Täter zwischen 14 und 17 Jahren gelten als Jugendliche und müssen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, 18-21-Jährige sind Heranwachsende, bei denen das Gericht zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht wählen kann - je nach persönlicher Reife des Täters. In diesem Fall ist das Gericht zu der Ansicht gekommen, dass hier noch das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
@@wdrlokalzeitmordorte Unnötiger Kommentar. Es geht nicht darum, ob und warum das Gesicht zu der Ansicht kommt. Immer diese Opfermentalität, alles hinzunehmen.
mich wundert dabei das er 70 mal zugestochen hat...der nette Nachbar der abgewiesen wurde...konnte das mit seinem Ego nicht fassen...dann lebt dieser Kerl noch mit der Familie des Opfers im gleichen Dorf...als wäre nichts passiert...das Strafmaß empfinde ich als zu niedrig
Da gibt es keine gerechte Strafe. Auch 15 Jahre wären noch zu wenig!
Ja, deshalb Vorsicht auch vor Nachbarn.
Unglaublich gerichtet
Ist schon echt krass, dass den das null juckt, was er getan hat und was das mit den Angehörigen macht… 😢
@@melaniero8757jaa, viel zu wenig!
Der Angeklagte war auch mit seinen 40 Jahren nicht geständig, also keine Anzeichen seiner Reue. Es hätte wohl eine längere Strafe geben müssen.
Ein Witz ist das 7 Jahre😡😡😡😡
Vielleicht hofft er ja, dass er durch seine Leugnung seine Frau von seiner Unschuld überzeugt?
Härtere Strafe!
„Die Grausamkeit konnten wir nicht feststellen…“, geht’s noch? Vorher bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ist das nicht grausam? Ich fasse es nicht. Seit 22 Jahren lebt er einfach so damit weiter. Was ist das für ein Mensch? Warum interessiert den Richter sowas nicht?
@@astridschultheis35 So ist nun mal die Rechtslage hier in Deutschland. Es ist keine Grausamkeit weil er das Opfer niedergestochen hat als es nicht bei Bewusstsein war.
Der Täter hat nicht nur das Leben seines Opfers beendet, sondern das vieler anderer Menschen- neben der Familie des Opfers auch das der anderen Verdächtigen- zerstört.
Unser System ist einfach nur 🤦♀️🤦♀️🤦♀️
@@Binlieb Wieso? Ist doch großartig, dass nicht aufgegeben wurde und der Täter sogar noch 22 Jahre nach der Tat ermittelt wurde.
@@christianhochherz6344die sechs Jahre sechs Monate scheinen etwas wenig
auch die bzw seine eigene Familie muss jetzt drunter leiden...seine Frau und Kinder...Eltern...könnte gut möglich sein das die Familie dort wegzieht...der Täter wird wohl nach seiner abgesessenen Strafe nicht mehr dort wohnen bleiben
@@chigo27hat er sich selber zu zuschreiben
Sieben Jahren für eine solche Grausamkeit?
Das ist keine Bestrafung für den Täter - das ist eine Verhöhnung für die Opfer.
Ja,- da haben Sie vollkommen Recht!!! Das Justizsystem ist in der BRD ist viel zu lasch.
Ja, das Maximum beim Jugendstrafrecht gibt (leider) nur 10 Jahre her. Daher wirkt das im Gesamtzusammenhang bisschen deplatziert für einen 40jährigen.
Spiegelt unsere Gesellschaft wieder, meistens wird dem Täter auch noch eine Begründung geliefert und das Opfer und die Qualen dieses, kaum beachtet. Widerwärtig wie man mit Opfern und Angehörigen dieser, umgeht😡👹
Die U-Haft wird sogar angerechnet. Er kommt also noch früher raus.
An die Opfer hat in unserer Justiz niemand jemals gedacht😢
Das,sieht man ja auch in unserer Zeit: di Messerstecher und Vergewaltiger kommen sofort frei und bekommen ihre '"Strafe" auf "Bewährung"😢
Der Gerichtsmediziner ist ein richtiger Held und ein feiner Kerl 👍 dass er selbst die Spuren gebracht hat ist einfach Klasse ❤
Ja Wahnsinn, das habe ich mir auch gedacht. Großartig🙏
sollte unbedingt mit dem goldenen verdienst kreuz für sein land ausgezeichnet werden ! solche menschen kann man an einer hand abzählen
@@landi76 Wat?
@@landi76 Jetzt übertreibst Du aber. Er war ein gewissenhafter Polizist mit Gerechtigsbewusstsein. Das sollte eigentlich normal sein im Beruf.
@@k.o.1561 JA es SOLLTE NORMAL sein
Was ich wirklich heftig finde (da kann aber der Richter nichts dafür), dass keine Grausamkeit festgestellt wurde. Wer einen Menschen tötet, verletzt, vergewaltigt oder was auch immer, handelt in meinen Augen immer grausam.
Ist mir auch unverständlich! Das man hier noch nach Entschuldigungen für den sucht ist schon fast unverschämt !
@@mikeberger4199 das ist nicht schon fast unverschämt, das ist unverschämt.
Nein das ist nicht grausam, schlimm aber nicht grausam.
Wurde nichts angeschnitten, abgehackt, nicht gefoltert ect. Das sind grausame Handlungen
@@09.tim.01 🙋🏻♂️ Genau! Er muss sie ja an sich selbst nicht spüren, deswegen argumentiert er so! Kein Empathie haben diese Leute!
Um z.B. eine Grausamkeit festzustellen, bedarf es - JURISTISCH gesehen - die Tatabfolge zum Zeitpunkt der Beendigung eines Lebens. Hier stellte man wohl fest, dass die Ermordete zum Zeitpunkt der Messerattacke bereits bewusstlos gewesen sein soll. Somit scheidet in der Rechtsprechung die Grausamkeit aus. Es ist alles krank, aber RECHT hat ja auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun . . .
Es tut mir leid, aber auf die Tatsache, dass der Täter 70 mal auf sein Opfer eingestochen hat wurde meiner Meinung nach viel zu wenig bis gar nicht eingegangen. Das macht man ja nicht mal eben so - 70 mal, da kann man doch von übertöten reden. Was war der Auslöser dafür, dass der Täter so übertrieben oft zugestochen hat? Dann war er eine Stunde abwesend. In dieser Stunde musste er es ja nicht nur schaffen, die Tat zu begehen und wieder zu seinen Freunden zur Feier zurückkehren. Er musste doch wohl auch seine Kleidung wechseln und sich selbst reinigen.
Hast Recht, wenn man nur diesen kurzen Beitrag anschaut dann kann man den Eindruck gewinnen, dass die hohe Anzahl der Messerstiche zu wenig thematisiert wurde. Du vergisst allerdings, dass die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert haben wodurch auch die exzessiven Messerstiche natürlich sehr oft intern eine sehr wichtige Rolle gespielt haben.
Ich als Laie kann die hohe Anzahl der Messerstiche nur damit begründen, dass das Opfer nicht wie der Richter erklärte bewusstlos war als er anfing exzessiv zustechen, sondern sie sich wehrte und er so lang zustach bis sie starb.
Ich finde auch,das das ein Overkill war....sind vielleicht in der Gegend noch ungeklärt Vergewaltigung oder Morde?
@@MrFuture70 Also das hoffe ich doch sehr, dass die 70 Messerstiche bei den Ermittlungen mehr Beachtung bekommen haben, als in diesem Beitrag.
@@MaKnaWa Verstehe leider nicht warum du in deinem ersten Kommentar der Meinung bist, dass auf die 70 Messerstiche wenig oder überhaupt nicht eingegangen wurde. Wie kommst du auf so eine Meinung? Du warst doch in den Ermittlungen nicht mit dabei, oder?
@@MrFuture70 davon geht er/sie vermutlich aus, weil die Strafe gering ausgefallen ist und die Grausamkeit nicht festgestellt werden konnte.
Als Laie vermute ich, dass hier die Beurteilung nach Jugendstrafrecht greift. Hierbei wird z.B. von einer Unreife ausgegangen. Dass das Opfer bei Bewusstsein war, kann ich mir nicht vorstellen, da dies anhand von Spuren feststellbar sein müsste. Die hohe Anzahl an Stichen könnte auch die Ahnungslosigkeit über den menschlichen Körper sein. Der Täter handelt dann nicht aus Lust an der Grausamkeit sondern will sicher gehen. Das macht es nicht besser und ein Mord ist immer grausam!
Wie gesagt, das ist lediglich meine Sicht als Laie.
Die Technik hat sich diesbezüglich gut entwickelt 👍6 Jahre und 6 Monate Haft, also 78 Monate Haft..das wären pro Stich ca ein Monat Haft... die Justiz in Deutschland ist unfassbar.👎
Es wurde doch erklärt, dass wenn ein Täter zum Tatzeitpunkt unter das Jugendstrafrecht fiel auch nach diesem verurteilt werden muss.
Es hätte auch anders laufen können und zwar im Zweifel für den Angeklagten und dann wäre er überhaupt nicht verurteilt worden
Nur mal so am Rande erwähnt! Da er ohne sonstige Haftstrafen gelebt hat, kann sein Rechtsanwalt in dem 46. Monat die 2/3 Strafe beantragen. Das heißt der Täter ist nach 52 Monate Haft auf freiem Fuß und die restlichen 26 Monate werden zur Bewährung ausgesetzt!
@@alischam.94 nur mal so halbstrafe beantragt man mit dem Anwalt 2/3 beantragt man so. Kann man sich auch einen für nehmen aber wenn man nicht vorbestraft ist und ne gute sozialprognise bekommt man 2/3 Idr immer + mindestens 2 Jahre Bewährung + Führungsaufsicht
Man hat 22 Jahre gekämpft um ausreichend Beweise zu bekommen und dann so ein lächerliches Urteil! Ein Schlag ins Gesicht für die Forensiker und alle anderen Ermittler!
Das Urteil ist ja wohl ein Witz. Die arme Frau. 20 Jahre hätte er mindestens verdient.
Hi @tobiaskonrad9920! Die Todesstrafe wurde in Deutschland aus mehreren Gründen abgeschafft und wird als falsch angesehen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, birgt das Risiko von logischerweise nicht rückgängig machbaren Fehlurteilen, verletzt die Menschenwürde und es gibt keinen eindeutigen Beweis dafür, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter hat. Wir haben uns das Thema beim Fall der Giftmörderin Irmgard S. genauer angeschaut: th-cam.com/video/zzuMCuMBEqQ/w-d-xo.html
@@tobiaskonrad9920 und dann? Bringt das jemanden wieder zurück ins Leben? Was ist daran Gerecht?
Ein höhere Strafe, klar. Aber Todesstrafe ist Hirnrissig da sie nichts bringt und auch nichts rückgängig macht.
Auch meine Meinung
20 Jahre gibt es in Deutschland nicht. Entweder bis zu 15 Jahre oder lebenslang.
Das zeigt mal wieder, was der Justiz das Leben einer Frau wert ist: NICHTS.
Das urteil ist zu gering . Ursula ist nicht mehr da und der darf sich seines lebens freuen . Ungerecht .
Glaubst du, der erfreut sich seines Lebens, wenn Frau und Kinder plötzlich erfahren, dass er ein Mörder ist, seine Freunde, der Sportverein, der Ort ein Großteil seines sozialen Umfelds? Er muss irgendwo alleine ganz neu anfangen und die Lücke in seinem Lebenslauf nimmt er mit.
@@PeHaFez das hätte er sich früher überlegen sollen . Ich habe kein Mitleid.
@@marinaroth4360 Mir ging es nur um deinen Halbsatz " und darf sich seines Lebens freuen."
@@PeHaFez darf er, denn ER lebt noch. Sie nicht.
Vor allem durfte er sich 22 Jahre länger als Ursula seines Lebens freuen. Offensichtlich haben ihn seine wahnsinnigen Schuldgefühle nicht davon abgehalten enge menschliche Beziehungen mit Menschen einzugehen, die sich nun völlig getäuscht fühlen müssen.
Sorry für so eine Tat eines Volljährigen sollte das Strafmaß mindestens 25 Jahre ohne vorherige Entlassung sein
😂 wo wohnst du denn? In Deutschland sind selbst lebenslänglich "nur" 15jahre
Hallo @xsebx1987,
Das ist nicht ganz korrekt. Lebenslange Haftstrafe heißt nicht, dass man in Deutschland in der Regel nach 15 Jahren freikommt. Nach 15 Jahren muss das Gericht prüfen, ob der Verurteilte freikommen kann. ✌
@@xsebx1987 Falsch
Schande wenn solche Täter die so viele Leben zerstören keine gerechte Strafe erfahren
es muss härtere Strafen geben
trauriger Fall😢
Täter sollten keinen Schutz erhalten
... die Meinung ist nachvollziehbar!
Allerdings gibt es im Alltag genug Aktionen bei den Menschen das Leben anderer zerstören und zwar dauerhaft.
Das ist dann vor Gesetz noch legal und wird für Verursacher noch belohnt.
Taten die keine Straftaten sind aber die Opfer ein Leben lang in jeglicher Hinsicht ruiniert sind.
Dieses Problem mit dem Jugendstrafrecht bei Erwachsenen muss dringend überdacht werden. In den Staaten werden Jugendliche, bei besonders schlimmen Taten, nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. 6 Jahre sind für Mord definitiv zu wenig!!!
Was kann der Täter dafür wenn die Ermittlungsbehörden so lange brauchen? Abgesehen davon dass er ja keine weiteren Taten begangen hat wäre eine damalige zeitnahe Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht ja sowieso ausreichend gewesen. Unser Rechtssystem zielt auf Resozialisierung und nicht auf Sühne ab. Aus Angehörigensicht ist das natürlich schwer erträglich, das ist klar.
Es gibt genügend Gründe, warum Deutschland ein anderes Rechtssystem als die Staaten hat. Man sollte sich nicht ein Land als Vorbild aussuchen mit einer hohen Rate an Personen im Gefängnis prozentual zur Bevölkerung, in dem Gewalttäter und des Mordes verdächtige vor dem Prozess auf Kaution aus dem Gefängnis kommen, während andere weniger betuchte für Monate wegen kleinen Vergehen einsitzen, und das gelegentlich Unschuldige mit wackligen und manipulierten Beweisen zum Tod verurteilt. Und trotzdem eine sehr hohe Kriminalitätsrate hat. Man sollte sich die Länder zum Vorbild nehmen, die wenig Gewaltverbrechen und Kriminalitätsrate haben. Aber die sind wenig spektakulär.
Und was soll das bringen? Bitte setz dich damit auseinander, warum es das Jugendstrafrecht gibt.
@@janinajung8796 : Die Menschenwürde der Opfer MUSS auch dann bewahrt bleiben, wenn der Täter minderjährig ist. Welche Strafe sollte ein Minderjähriger bekommen, nach dem er/sie/es Sie persönlich ermorden würde? Drei Beispiele dazu: im Alter von 12 Jahren, 16 Jahren, 19 Jahren. Bitte, schön.
In den USA sitzen 8 Jährige im Gefängnis.
In den USA rehabilitiert das Gefängnis nicht, sondern sorgt dafür das über 70% der Straftäter wieder dorthin wandern. In den USA werden unschuldige und Kleinkriminelle für lange Zeit in Haft gesteckt damit der Gefängnisbesitzer sich die Nase dumm und dämlich verdienen kann.
In den USA haben die Polizisten Verträge die klarstellen wie viele Verhaftungen sie durchführen müssen um Sonderzahlungen zu erhalten, was zu mehr Problemen führt wie man ja kennt.
Auch in den USA kannst du für einen Mord nur 6-10 Jahre bekommen, je nach Staat, Umständen & Vorgehensweise.
Ihr solltet aufhören alles immer mit den USA zu vergleichen. Dort ist es um einiges schlimmer als hier, egal in welcher Hinsicht.
Das Urteil ist eine Beleidigung für die Angehörigen und das Opfer!!!!
Warum hast du deine Emotionen so schlecht unter Kontrolle?
Finde ich nicht. Zunächst einmal ist es für die Angehörigen doch erfreulich, dass es überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen ist. Dem Bericht nach hätte das Gericht ja vielleicht auch Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben können und hätte dann freisprechen müssen. Und das Strafmaß ist auch nachvollziehbar. Beim Jugendstrafrecht wird eben richtigerweise berücksichtigt, dass unreife Personen nicht über dieselbe Impulskontrolle und Folgenabschätzung wie Erwachsene verfügen. Die entsprechenden Hirnregionen sind mit 20-22 Jahren fertig ausgereift. Die absolute Höchststrafe wäre hier, da Jungend 10 Jahre gewesen. Hinzu kommt, dass der Täter offenbar 22 Jahre straffrei gelebt und sich sozusagen selbst resozialisiert hatte.
@@basti110983 warum kommentierst du so einen Schwachsinn! 🤦🏽♀️
@@mandybose9334 weil ich dir einen Spiegel vorhalte?
@@christianhochherz6344 Vielen Dank für deine Ausführung. Mir würden da noch so einige andere Dinge einfallen, wie psychologischer Druck usw... Filmisch ins richtige Licht gerückt, würden hier 90% derer die jetzt schreien, dass das Strafmaß viel zu gering ist, heulen das er überhaupt verurteilt wurde ... Mit guter Führung (und die wird er zweifellos haben) ist er nach nicht mal 4 Jahren draussen- 2 davon als Freigänger. Aus meiner Sicht ein Maß, welches angebracht ist. Resozialisierung braucht der nach den Jahren nicht mehr und trotzdem ist sein Leben nicht total im Ars... der hat sich die ganzen Jahre lang schon mehr als genug selbst bestraft.
6 Jahre Knast das ist wirklich lächerlich
Wieder mal ein sehr interessanter Fall, von dem ich bislang noch nie was gehört habe. Danke für eure Arbeit!
Vielen Dank für dein Lob! ❤️
Hab ebenfalls noch nie davon gehört, obwohl ich mir immer nur true Crime anschaue
Unter Gesichtspunkt der Pädagogik sollte auch berücksichtigt werden, dass er sich 22 jahre lang nicht gestellt hat
Ja das stimmt. Hab schon in Crime Dokus alleine von Mitwissern gehört die das schlechte Gewissen in den Selbstmord trieb und dieser Typ als Täter lebt weiter wie zu vor in einem Dorf wo jeder jeden kennt und tut so als wäre nichts
Absolut!!! Plus: Vergwalt., Missbrauch, etc...sollte so wie Mord, niemals ein 'Ablaufdatum' haben. Die Opfer haben auch 'lebenslang', frag die mal ob das nach paar Jahren 'verjährt' is 🙄😡 Dieses idiotische Gesetz gehört echt und endl. ein für allemal verabschiedet....IMO
Genau das war auch mein erster Gedanke, bei diesem "Argument".
Der junge Mann hat einen Menschen aus niederen Beweggründen umgebracht. Was soll man da berücksichtigen? Der ist nach 4 Jahren wieder frei und kann Händchen halten mit seiner Frau.
Es geht ja aber um den Zeitpunkt der Tat, nicht um den Zustand 20 Jahre später. Von daher legitime Argumentation vom Richter
Da merkt man wieder, man kann in keinen Menschen hineinschauen, egal wie eng verbunden man ist. Jeder Mensch kann zum Monster werden
Ja, rein theoretisch kann es jeder gewesen sein, aber ich glaube trotzdem, dass nicht wirklich jeder das Zeug zu so einer sinnfreien Tat hat.
@@TheJacksnipe 👍🏻
@@TheJacksnipe 🙋 Genau!
Vorallem mit Alkohol...
Doch da gibts Menschen draußen vergiss 70 nicht mal mit 1 einem stich würden sie Irgendetwas Lebendes Verletzen
Nach ca 4 j läuft der Mörder wieder frei rum, nach ⅔ Berbüßung. Davor noch offener Vollzug.
Die Justiz insgesamt und Strafen gehören mal dringend überarbeitet! Das gebührt schon der Respekt vor den Opfern.
@@tobiaskonrad9920 Da kann ich mich nur anschließen.
So ist es, prinzipiell dürfte jemand der ein anderes Leben mit Vorsatz nimmt, niemals mehr das Licht der Freiheit genießen, egal wie alt jemand bei der Tat ist. Besonders, wenn es aufgrund von niederen Beweggründen passiert. Egal wie nett er nachher war, es ist unverständlich dass nach der Identifizierung noch jemand auf seiner Seite steht.
Das Strafgesetz ist völlig überholt und müsste dringend überarbeitet werden!
@@julienvandaak2301 🙋🏻♂️ Ganz genau! Verstehe ich auch NULL!
Das ist wirklich eine Lachnummer. Ich finde es auch total wild, dass man bei einem (damals) 18 Jährigen in einem MORDFALL milder handelt. Das war kein dummer Jungen Streich, das war eine Triebtat. Tut mir leid, selbst ein minderbemittelter 18 Jähriger weiß, dass Vergewaltigungen widerwärtig und illegal sind und dann auch noch ein Vertuschungsmord... abartig wie man hier auf das Opfer geschissen hat.
Nach Jugendstrafrecht, und dann noch nicht einmal den maximalen Strafrahmen ausschöpfen bei so einer Tat mit Übertötung durch 70 Stiche. Der Richter hat Nerven!
Für mein Verständnis, hat ein Richter zu viel Spielraum für das Urteil! Hier hat man gesehen das das Gericht überfordert war!
Jugendstrafe geht bis 10 Jahre ,was muss denn jemand anstellen das der Straframen ausgeschöpft wird ?, er wurde für Mord nur mit 2/3 der max. Strafe belangt
So wird es in vielen anderen Fällen auch sein, daß man einem Menschen seines persönlichen Umfeldes eine solche Tat nicht zutraut.
Und das Perverse ist noch, daß der so tut, als ob nie was gewesen wäre!
Ja, sicher auch ein Grund bei vielen Cold Cases. Selbst wenn es rationale Anhaltspunkte für die Täterschaft gibt - der Weg, Nahestehenden etwas emotional zuzuschreiben, ist weit...
@@fightinamrahEs ist ein Abwehrmechanismus und viele Menschen haben zwei Gesichter.
@@mikeberger4199Was hätte er denn sagen sollen....."Ach übrgens hab mal eben die Ursel abgemurkst".
@@Schlumpf62 🙋🏻♂️ Nein, das hätte er nicht sagen brauchen!!! Aber als "normaler" Mensch lässt einem nach SO einer Tat das schlechte Gewissen keine Ruhe mehr! Sorry, das wäre NORMAL! Am besten wäre es gewesen, er hätte es gar nicht gemacht! 😠
Ein absolut lächerliches Urteil, welches die Tat als jugendlichen Leichtsinn abtut. Unfassbar.
So scheint es zumindest, ja leider!
Es wurde erklärt was es mit dem Jugendstrafrecht auf sich hat.
Natürlich wirkt das skurril und ist enttäuschend für die Angehörigen, aber es kann in solchen Fällen halt nur so geurteilt werden
@@Nyla_ ja, das ist mir bewusst, trotz dessen hätte man den Täter auch zu 10 Jahren verdonnern können, weil das normalerweise die Höchststrafe bei Mord im Jugendstrafrecht ist, bei denen nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
@@Jul3s_1 es hätte auch heißen können "im Zweifel für den Angeklagten". Das ist halt immer was bei einem Indizienprozess auch geschehen kann.
Es gibt einfach Fälle wo man womöglich das ganze Urteil bekommen müsste um jeden Punkt tatsächlich verstehen zu können. Dies ist einer davon.
Wäre alles andere nicht verjährt gewesen, hätte er mit Sicherheit mehr bekommen.
@@Nyla_ Klar, da gebe ich dir recht. ✌️
Wenn es etwas zu "holen" gibt, sind sie mit 18 erwachsen, geht es um Verantwortung, send sie Kinder. Ein Spiegelbild der heutigen Gesellschaft.
Ganz genau.
Das ist ein normales menschliches Verhalten, die Dinge für sich gut auszulegen.
@@TimHarbick-c1b gehört aber nicht ins Gericht
"die grausamkeit konnten wir nicht feststellen, da wir nicht wussten, wann sie bewusstlos war und wann nicht" ahm...es waren über 70 messerstiche.?!!!
Grausamkeit im juristischen Sinne im Zusammenhang mit Mord meint kurz gesagt unnötiges Quälen. Ob 70 Messerstiche unnötiges Quälen sind, hängt tatsächlich von der Tatsache ab, ob das Opfer bewusstlos ist oder nicht. Ein Gericht bestraft nur das, was nachgewiesen werden kann.
Es gibt auch das Phänomen des Übertötens (Overkill), welches gerade bei Taten mit Messern häufig vorkommt. Eine absurd hohe Zahl an Stichen spricht für einen psychischen Ausnahmezustand, Wut und Aggresionen die meistens auf eine persönliche Beziehung und dem daraus folgenden “Wutabbau” führen.
@@PeHaFez - Wenn man ein Opfer nicht quälen will und ein Messer zur Hand hat, dann schneidet man ihm den Hals durch (sorry für die grafischen Worte).
Das persönliche Empfinden eines Opfers durch Bewußtlosigkeit (insofern sie denn vorgelegen hat!) ist m.E. irrelevant, da der Körper eines Menschen zwingend maximale Schmerzen empfindet, wenn er buchstäblich mit 70 Messerstichen hingerichtet wird. (In Intensivstationen bekommen schwer verletzte Komapatienten übrigens auch Schmerzmittel - selbst dann, wenn nicht mehr mit einem Überleben gerechnet werden kann.)
Ja, Mörder können eben auch nett sein. Das ist kein Entlastungsgrund. Und dass die besondere Grausamkeit nicht festgestellt wurde, finde ich lächerlich. Was ist denn an einem Mord durch Erstechen nicht grausam?
Welcher Mord ist denn bitte nicht grausam?
Wurde doch vom Richter erklärt. Die juristische Definition von Grausamkeit ist eben eine andere als die, die einige Menschen scheinbar in ihrem Kopf haben. Und nur die juristische Definition ist hier relevant.
Willst du ein Erstechen einer ohnmächtigen Person auf die selbe Stufe stellen wie ein langsamen Abhacken von Gliedmaßen bei vollem Bewusstsein? Letzteres wäre eine besondere Grausamkeit. Ersteres wohl eher nicht, meinst du nicht auch?
Da gibt es wohl keinen Unterschied. Diese Grausamkeiten bracht man nicht noch differenzieren. Eine solche Tötung ist wohl ohne Worte. Erbsenzählerei ist hier wohl kaum angebracht!@@BernddasBrotxD
@@Th.Bremen Finde ich bedenklich dass du für beide von mir beschriebenen Sachverhalte dass identische Strafmaß forderst, obwohl die eine natürlich deutlich grausamer ist als die andere. Was daran Erbsenzählerei sein soll erschließt sich mir auch nicht.
Unglaublich, wie dieser täter geschützt wurde und wird.
das passiert auf den dörfern öfter, denke an die Eiffel und der Mord den das ganze Dorf gedeckt hatte..
Wenigstens ist sein "guter Ruf" nun hin. Fuer immer!
Das hatten wir in Hinterkaifeck auch. Der sechsfache Mörder war wohl der Ortsführer der Nachbargemeinde und alle bis auf einen haben ihn wohl gedeckt!
Man sollte sich nicht in den jugendlichen Täter hineinversetzen, sondern in sein Opfer, das in ihren letzen Minuten eine Vergewaltigung abwehrte und dann 70x abgestochen wurde!
das Opfer ist aber eh schon tot, das Reinversetzen gilt dann nicht mehr so 🤣
Sie sollten ihre oberflächliche Aussage präzisieren!
Deutsche Rechtsprechung ,immerwieder Kopfschütteln auch 2023
Der Richter hat eine sehr angenehme und eloquente Art zu sprechen
Im Vergleich zu der Journalistin auf jeden Fall 😂😂😂
@@BADDIizationDie Journalistin ist ja No Go.Ekelige aussprache
Hi Battalın!
Was genau gefällt dir an der journalistischen Umsetzung denn nicht?
@@wdrlokalzeitmordorte glaube am ehsten wird die Intonation/Stimme kritisiert. So wirklich angenehm ihr zuzuhören, ist es leider tatsächlich nicht.
Hallo @nocomfort111,
Danke für deine Kritik. Wir finden nicht, dass die Stimme von Sarah unangenehm ist und sind froh, dass sie Teil unseres Teams ist. ✌
Dieser Kanal liefert so professionelle und gut produzierte Videos, da frage ich mich echt wie er vergleichsweise so wenig Aufmerksamkeit bekommt?🤔
Hi Sammy! Vielen Dank für dein Lob! Wir freuen uns natürlich immer über noch mehr Aufmerksamkeit, also empfehle uns und unsere Videos doch gerne weiter😊
@@wdrlokalzeitmordorte ich finde diese Video Serie auch sensationell GUT. Wirklich klasse. Moderation präsentiert die Fälle wirklich toll. 👍
Wäre auch bitter wenn die qualitativ nicht hochwertig wären, schließlich bezahlen wir alle dafür 😂 Davon abgesehen haben sie doch gar nicht so geringe Aufrufzahlen, es gibt ja auch nicht unendlich viele Menschen die sich für True Crime interessieren, auch wenn es über die letzten Jahre mehr geworden ist.
@@wdrlokalzeitmordorte ich finde ihr habt schon Recht viel Aufmerksamkeit ich wünsche euch NOCH MEHR.
Über 2000 Kommis? Das ist wirklich sehr wenig.
Unfassbar! Ein Mörder ist ein Mörder und sollte als solcher bestraft werden. 6 Jahre und 6 Monate sind ein Witz.
Hi Slavi!
Der Täter wurde auch als Mörder verurteilt. Aufgrund seines Alters bei der Tat allerdings nach Jugendstrafrecht.
Dann hätten es 10 Jahre sein sollen. @@wdrlokalzeitmordorte
Vielleicht hilft es zu wissen, dass er sich in dem Dorf nicht mehr blicken lassen kann als Mörder
Einfach nur lächerlich!Ein Schlag ins Gesicht für Ihre Angehörigen.Todesstrafe für Ihn.Es war ein Overkill.
@@wdrlokalzeitmordortehör doch auf so einen Mist zu schreiben,was wenn es einen deiner liebsten passieren würde?Genau hast jetzt verstanden.
6 Jahre und 6 Monate, die Familie des Opfers muss sich veräppelt fühlen!
Keine besondere Grausamkeit festgestellt, bei 70 Messerstichen. Okay.
Unglaublich 😢
Also was lernen wir daraus, erst jemanden würden bis er ohnmächtig ist und ihn dann 70 mal abstechen. Das wirkt humaner 🤦🏻♂️
Richtig, denn grausam ist es nur, wenn sie es mit kriegt. Du magst es subjektiv als grausam empfinden, aber deine individuellen Gefühle spielen in einem Strafprozess keine Rolle. Es geht darum was sie gefühlt hat. Und die tödlichen Messerstiche hat sie (nach Stand der aktuellen Wissenschaft) nicht gespürt.
@@jamesreisenauer1778 du nimmst dir raus zu sagen das bei 70 Stichen sie keinen davon gespürt hat ? Bist du behindert ?
Da ist schon viel Hass, Wut und Grausamkeit dabei bei 70 Messerstichen.. Wie kann das so bewertet werden 🙁
Überfallen und gewürgt zu werden, ist natürlich für das Opfer keine Grausamkeit, Herr Richter. War ja nicht ihr Kind. Für Sie hat der Täter Schutz verdient, nicht das Opfer. Deshalb kann man ihn auch vor der Urteilsfindung wieder frei rumlaufen lassen.
Hi Regine!
Eine Tat gilt als grausam, wenn dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden. Die Tat hier wurde nicht für grausam befunden, da das Opfer bewusstlos war, als es getötet wurde. Wir können aber total verstehen, dass du das fragwürdig findest. Es ist ein sehr komplexer Fall, wie der Richter selbst sagt.
@@wdrlokalzeitmordorteich denke Sie haben die Aussage falsch interpretiert der Kommentator meinte das das würgen grausam war somit er in meinen Augen Recht hat...Das hat das Opfer ja mitbekommen...und natürlich das überfallen an für sich...
Endlich wieder Jura-Leien die absolut kein Plan haben. Anstatt den Richter anzukreiden, der nach dem deutschen Rechtssystem urteilt, schlag doch lieber mal einen Kommentar zum StGB auf, such dir den Abschnitt zur Grausamkeit und wenn dir nicht passt was da drin steht, beschwer dich doch lieber über die Gesetzeslage oder deren aktuelle Auslegung, als einen Richter von einem LG der jetzt nicht eine komplett neue Dogmatik des Strafrechts einführen kann...
@@wdrlokalzeitmordorte Hi Leute, das ist mir schon klar ;) nur ist das gewürgt werden, die völlige Hilflosigkeit und das langsame Bewusstwerden, dass man gleich keine Luft mehr bekommt m.E. eine extreme Qual für das Opfer, zumal der Würgevorgang bis zur Bewusstlosigkeit bis zu zwei Minuten dauern kann. Da ist Erstechen vermutlich als weniger grausam zu werten. Ich persönlich denke, unsere Strafprozessordnung und die Gesetze sind überarbeitungswürdig.
@regineuhe6657 Wenn die besondere Grausamkeit einer Tat untersucht wird, dann wird sie auch mit anderen Taten verglichen. Ein gewaltsamer Tod ist immer schmerzhaft. Entscheidend bei der Frage der Grausamkeit ist aber auch, ob unnötiger und oder exzessiver Schmerz zugefügt wurde.
Man vergleicht die Tat quasi mit dem “Standardmord” und der “Standardvergewaltigung”.
Jemanden zu erwürgen und vergewaltigen ist also nicht unbedingt “grausam” im rechtlichen Sinn. Entscheidend wäre dabei, ob sie z.B. geschlagen oder geschnitten wurde. Der Zusatz der besonderen Grausamkeit ermöglicht halt strafrechtlich höhere Strafen bei ganz schlimmen Taten.
Ich denke, dass einige Menschen ihr Leben lang eine Maske tragen und nicht zeigen, was da unter ist!
Jeder Mensch ist im Stande nach außen sympathisch zu wirken, ohne es zu sein!
Es gibt auch Menschen die Straftaten begehen und eigentlich nicht "böse" sind, sondern ganz normale Menschen wenn sie nicht in einer Ausnahmesituation, völlig intoxikiert etc. sind.
Aber schon sehr lächerlich 3 Jahre Knast für diese Taten... (6 Jahre minus 1/3, minus 1 Jahr Uhaft)
Hier oben in Schleswig-Holstein, nahe Brockstedt wurden im Januar 2023 (also vor zehn Monaten), in einem Zug zwei Jugendliche ermordet und vier weitere schwer verletzt. Dieses geschah unter Augenzeugen! Bis heute ist noch kein Urteil gefallen - ich bin fassungslos!
"@uderdischer9555" - da kann ich Dir nur bepflichten. Jetzt sind volle 23 Mon. vergangen! Welches Urteil ist gefallen?!?
"@uderdischer9555" - da kann ich Dir nur bepflichten. Jetzt sind volle 23 Mon. vergangen! Welches Urteil ist gefallen?!?
Das ist jetzt nicht sein Ernst: "Wir sollten uns in seine Lage versetzen"?!? Nein, ich will mich gar nicht in seine Lage versetzen! Dieser Bastard! 😡
Hier geht es nicht um Empathie sondern um eine Technik zur Aufklärung, indem man die Täterperspektive einnimmt. Der " Mentalist" läßt grüßen.
das ist schade, dass dir die empathie fehlt
@@schattenseele66 🙋🏻♂️ Nicht dein Ernst! Du sprichst ausgerechnet mir Empathie ab ?!? Ich sollte Empathie FÜR einen Mörder haben ?!? Ich glaub es nicht! 🤦♂️
@@mikeberger4199 ja sicherlich, is die frage ob du anders gehandelt hättest in der situation
@@schattenseele66 🙋🏻♂️ JA SCHATTENSEELE! ICH HÄTTE SOWAS GAR NICHT ERST GEMACHT! Ist das soooo überraschend?!?
Die Strafe ist viel zu gering.
Tolle Reihe, sehr gut präsentiert und recherchiert! Ich freue mich immer sehr, wenn es eine neue Folge gibt. Danke an das Team von Lokalzeit MordOrte ❤
Vielen Dank für dein Lob! ❤️
Auch wenn ich rein sachlich diesem Kommentar gerne hunderprozentig zustimmen möchte, so bleibt mir doch der Ausdruck "ich freue mich" in diesem Zusammenhang im Halse stecken. Denn irgendwie ist es ja immer etwas voyeuristisch und sensationsgierig. Hinter jedem dieser Berichte steckt leider jedes Mal die Tatsache, dass erst eine erneute schlimme Tat dazu, und damit zu unermesslichem Leid, geführt hat. Daher ist "freuen" nicht das erste Adjektiv, was mir dazu einfällt, womit ich aber auch keine böse Absicht unterstellen möchte. Ich weiß, es war nicht so gemeint. Eher eine ungeschickte Wortwahl. Sorry, ist nicht böse gemeint. Eher nachdenklich.
Der Vergewaltiger und Mörder muss zu 20 Jahren mit 100% Verwahrung Verurteilt werden.
Nicht 20 Jahre (die es im deutschen Strafrecht nicht gibt), sondern bitte zu lebenslang (was nicht Entlassung nach 15 Jahren bedeutet; nach 15 Jahren kann man lediglich eine vorzeitige Entlassung prüfen). Mit besonderer Schwere der Schuld. Das wäre drin gewesen ... wenn man sich nicht in Arnsberg aufhält.
Vielleicht erst ein mal kundig machen. Erstens geht 20 Jahre gar nicht, weil er zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Und da ist die Höchstgrenze 10 Jahre. Zweitens gibt es für Mord nur Lebenslang. Und wie lange Lebenslang ist, entscheidet sich erst später. Es sind mindestens 15 Jahre, in der Regel wird nach 18 Jahren überlegt, ob man die PErson entlassen kann. Es gibt aber auch Personen die 30 Jahre und länger drin sind. Die Sicherrheitsverwahrung gibt es nur wenn man von einer dauerhaften Gefährdung ausgehen muss. Und das wäre hier, selbst wenn es möglich wäre, ja nicht der Fall. Er hat einmal jemanden umgebracht und danach 22 Jahre unbescholten gelebt. Klar, einmal reicht, aber eben halt nicht für eine Sicherheitsverwahrung. Und drittens: bevor immer Gemeckert wird: Schweden hat zum Beispiel erst vor wenigen Jahren die Strafe für Mord von 10 auf 15 Jahre hochgesetzt. Auch andere Länder haben ähnlich hohe Haftstrafen für Mord. Da ist Deutschland nicht allein.
Ein Urteil muss der Gerechtigkeit Genüge getan werden, ist es Genüge getan das ein junges Mädchen nicht mehr leben darf für ein 6 jährige Gefängnis Strafe des Täters ? Aufkeinenfall
Ein echter täter der seine schuld nicht gestanden hat und all die Jahre in Nachbarschaft lebt bekommt nur 6 Jahre haft!? Ihr seid Ernst??? Die angehörigen des mädchens tun mir so leid.
Die Höchststrafe wären 10 Jahre gewesen, es war ein Indizienprozess, also vom rechtlichen her ist das Urteil ok.
Vom menschlichen her müsste es lauten: Zwangskastrieren und nie wieder rauslassen,
Ja, die Angehörigen leiden lebenslänglich. Während der Gewissenlose Mörder
die Tat unter "Jugendsünde" abgehakt hat, um ein Leben in Freiheit behalten zu können.
@@manipuliertesvolk6118 Nach deiner Logik werfe ich dir etwas vor, du sagst "hab ich nicht gemacht" aber präventiv schneid ich dir die Eier ab. Ergibt wenig Sinn.
Wie ich öfters wiederholt habe, wäre es meine Schwester wüsste ich GENAU wo der Täter jetzt wäre......
@@serafinacrystal9991Ist nur bissel blöd wenn du nicht sicher weisst ob der es auch war ;-)
Hätte er Steuern hinterzogen, würde er wahrscheinlich auf Dauer sitzen ...
Natürlich nicht. Was soll der unqualifizierter Kommentar?
@@Derberber3 Wahrscheinlich verdeutlichen wie unverschämt lau die Strafe ist
Was ich nicht verstehe- so ganz nebenbei- wieso klingelt ihr Verlobter bei ihr morgens um 5.oo bei ihr? Er wusste doch, dass sie nach Hause ging um etwas zu schlafen, weil sie 9.oo zum Aufräumen kommen musste. Zudem wollte er doch mit anderen in der Festhalle übernachten. Hat der etwas geahnt?
Ich hätte mich nicht sehr gefreut, wenn mein Verlobter mich nach so einer Nacht so früh geweckt hätte
Hatte auch gerne gewusst, was der Grund für die nächtliche Störung war.
Da hat die Zeit gegen ihn gespielt.
Zum Glück, sonst wäre er noch davonkommen....
Und der Typ hat so noch 22 Jahre ruhig im Dorf gelebt und Frau gehabt etc etc
Möchte man sich kaum vorstellen.
Danke fürs Video.
Wieder super umgesetzt gewesen.
Hi Tom!
Danke für dein Feedback!
Mit 4 Jahren absitzen ist der davongekommen.
Hi q84! Bei sechseinhalb Jahren Haft gehen wir davon aus, dass der Verurteilte jetzt wieder auf freiem Fuß ist. Im Jahr 2010 wurde das Urteil gesprochen.
Eiskalt eigentlich
@@wdrlokalzeitmordorteer ist seit 2017 frei !! Er ist mein sfievater würdw gerne mit ihn reden wie das wirklich alles war weil die hälfte davon nicht stimmt
6 Jahre und 6 Monate ... da fehlen mir die Worte.
"Wir sollten uns in seine Lage versetzen ...!" - Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich jetzt erbrechen möchte.
Sie hat ihn abgewiesen dafür musste sie bezahlen! Eine feige Wurst!
Unser komplettes Strafgesetzbuch muß neu überdacht werden,.das Urteil ist ein Witz,meiner Meinung nach.
nee, eigentlich wäre sogar ein freispruch drin gewesen, da es nicht bewiesen werden konnte, dass er es war. an der mordwaffe keine DNA, keine zeugen, deine videos etc
Muss es nicht, aber das Urteil dieser Staatsanwaltschaft ist ein Skandal.
Muss es nicht, das StGB und das JGG sehen ausreichende Strafen vor. Die täterorientierte Gesetzsprechung - die Arnsberg par excellence vorlebt - ist unser Problem.
Dank moderner Ermittlungsarbeit kommen immer weniger Kapitalverbrecher davon.
Klasse Format.Könntet ihr auf ganz DE ausweiten!
Absolut!
Finde ich auch!
Amen!
das denkst aber auch nur du.. es gibt noch viele ungeklärte "Kapital"verbrechen.
Als gangster würde ich die ktu u spusi auch fürchten , mehr als alles!!!😰
Mit gerade mal 4 Jahren Absitzen ist der doch davongekommen.
Spinnt DER ?!? 70 Stiche?!
Arme junge Frau! 😪
Ja, der spinnt
Er war wohl sehr voller Wut
@@remstaler3444 🙋 Voller Wut ?!? Weswegen?!? Weil er Sex wollte von ihr, aber sie nicht mitmachte? Und zur Vertuschung hat er sie mit 70 ... ?!?
Jemand der nur einmal sticht ,spinnt genauso.
@@remstaler3444 oder verzweiflung über das was er da getan hat
Für Mord sollte es keinen Jugendbonus geben.
Besonders weil er nie Reue gezeigt hat! Auch als die Beweise für seine Täterschaft unwiederlegbar waren hat er kein Geständnis abgelegt! Trotz dessen wurde er vom Gericht verhätschelt! Lausiges Gericht!
Bei solchen Menschen fragt man sich , ob die Menschheit noch zu retten ist, so traurig
Vergewaltigungen und Mord gibt es schon seit es Menschen gibt. Wenn man nur zurück ins Mittelalter schaut....war es sicher schlimmer wie heute.
Heute werden mehr Fälle aufgedeckt....
*solchen Menschen
Hi weirdlife! Danke für deine Anteilnahme!
@weirdlife8448 - Das frage ich mich eher bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg und diesem Richter.
Manche Menschen sind Minusmenschen. Manche Menschen sind Plusmenschen.
Die "Grausamkeit" konnte man nicht feststellen?! Als ob ein Mord nicht grausam genug wäre🙈🙈🙈!
Hier geht es wohl um Freude am Quälen der Opfer wie bei Sexualstraftätern, die sich daran erregen.
Genau! Und das noch als "Entschuldigung" benutzen um seine Tat zu verniedlichen finde ich schon fast unverschämt!
Kapital Verbrechen 😉bin mir garnicht so sicher ob es überhaupt um den Menschen geht .
Grausam tötet, wer dem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt. Wenn sie bewusstlos war, ist dies nicht gegeben
Ja ich finde auch das Grausamkeit erst ab 100
Messerstichen anfängt..(Ironie)
Die Justiz ist moralisch echt einfach unterirdisch bescheiden😡😡😡
R.i.p ursula .mein beileid der familie .schrecklich
Hi Katharina!
Für die Hinterbliebenen, ist so etwas sehr schwer zu verarbeiten. Danke für dein Mitgefühl.
Menschen werden sich in 1000 jahren noch wundern, dass sie es ''niemals von dieser Person gedacht'' hätten, zu so etwas fähig zu sein...
Menschen, die zu so etwas fähig sind, wollen ja auch nicht, dass man sowas von ihnen denkt und verhalten sich absichtlich unauffällig....
wer weiss wieviele opfer der typ in den ganzen jahren noch gemacht hatte...
Oder der Alkohol hat ihn enthemmt.
6 Jahre für Jörg ist lächerlich. Willkommen in Deutschland
Da verliert man den Glauben an das deutsche Rechtssystem. Ich spucke auf die Staatsanwaltschaft Arnsberg und schäme mich, dass dies auch Deutsche sind.
Absolut ein zu tiefes Urteil. RIP und alles gute an die Familie!!!❤❤
Für Mord 6 1/6 Jahre - 1/4 davon, ist am Anfang das wirkliche Strafmaß. Bei guter Führung kann nochmals 1/4 der Strafzeit erlassen werden. Und das für ein Menschenleben. 🤢
Ein 1/4 wird vom Strafmaß abgezogen, bei guter Führung kann nochmals 1/4 vom Strafmaß abgezogen werden.
@@veradorner541totschlag, kein mord
@@schattenseele66Mord, kein Totschlag.
@@Pat______ na doch, für mord liegen keine beweise vor
Ich finde das Strafmaß zu wenig! Die junge Frau wurde brutal aus ihrem jungen Leben gerissen und hatte keine Chance. So niederträchtig und brutal war ihr Tod 😢😢😢😢
Hi Sophia!
Die Strafen im Jugendstrafrecht sind deutliche milder, weil hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Entscheidend ist das Alter bei der Tat und nicht bei Festnahme/Prozess. Täter zwischen 14 und 17 Jahren gelten als Jugendliche und müssen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, 18-21-Jährige sind Heranwachsende, bei denen das Gericht zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht wählen kann.
Hi Sophia!
Speziell zu Rechtsfragen, verweisen wir auch gerne auf unser Jura-Lexikon. www1.wdr.de/lokalzeit/verbrechen/hans-reinhardt-jura-lexikon-true-crime-100.html
@@wdrlokalzeitmordortewie kann das Rechtssystem realistisch erneuert werden? Zb. Strafen erhöhen?
Der Staat hat den Richtern zuviel Spielraum für ein Urteil eingeräumt! Das Strafrecht sollte den Täter, wenn er volljährig ist, wie jeden anderen aburteilen. Der Absatz über die heranwachsenden sollte komplett wegfallen!
In dieser Rechtsauffassung, stellt die Bestrafung für mich eher einen Täterschutz dar und dient in keinem Fall der Abschreckung. Ein Mensch der so austickt, gehört nicht mehr in die Gesellschaft.
Na klar. Alte weiße Männer sogen dafür, dass junge schwerstkriminelle Männer so viele Chancen wie möglich erhalten, um Frauen noch mehr zu victimisieren. Und natürlich ist das eine gesellschaftliche Machtdemonstration. Was denn sonst?
Viel zu wenig Haftstrafe gür den Mörder.
totschläger, mord konnte nicht nachgewiesen werden
Auge um Auge ... Bei schweren Straftaten könnte ich sehr gut mit einer solchen Gerichtsbarkeit leben.
Zahn um Zahn! Leider hat der Staat diese Möglichkeit aufgegeben!
Ein Witz diese Urteil das war Mord und dazu noch wird er das Jugendstrafrecht bekommen er sollte eine Harte Strafe bekommen das wäre Gerechtigkeit😢
Finde generell, dass das jugendstrafrecht bei solchen Taten wie mord keine milderen strafen haben sollte, vor allem wie in so einem Fall wo das Opfer wirklich komplett unschuldig war. Da ist doch ganz egal wie alt der mörder ist, wenn das Opfer keinen Tag älter werden kann weil es tot ist.
Hi Yuna! In der Regel ist die persönliche Entwicklung in jungen Jahren noch nicht abgeschlossen. Daher besitzen Jugendliche im Großen und Ganzen noch nicht die Verantwortungsreife eines Erwachsenen. Das muss bei solchen Entscheidungen immer berücksichtigt werden, auch wenn es die Tat natürlich nicht weniger grausam macht.
Wieder einmal das Menschen in einem Ort sagen das kann der nicht getan haben, er ist doch so beliebt und hilft anderen...
Das mag alles sein bloß was im Kopf eines Menschen vorgeht, können die wenigsten erahnen.
Weil einer beliebt ist und anderen hilft oder Vorbild ist kann er keinen Mord begehen? Gut zu wissen.
Auch wenn es ewig gedauert hat bloß so kann die Familie endlich Frieden finden und ihre Trauer auch ein wenig loslassen.
Super wie die Polizisten dran geblieben sind und selbst die Beweismittel nach München zu bringen.
Ein Dexter ist er
Vielleicht hatte er doch Schuldgefühle gehabt und versucht durch Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und der gleichen seine Schuld zu verringern! Jetzt nachdem er aufgeflogen ist werden viele in nicht Mal mehr mit dem Allerwertesten ansehen! Ich hoffe für ihn, das er und seine kranke Ehefrau, das Dorf nicht mehr betreten!
Keine Grausamkeit festgestellt, Vergewaltigung verjährt, 6 Jahre für Mord....muss man noch was sagen?
Nennt sich Pariachat.
Er hat bestialisch gemordet und es nie zugegeben....15 Jahre
Täter unter Schutz stellen? Zu berücksichtigen, dass er erst 18 Jahre war...sich hineinzuversetzen? Das ist eine Verhöhnung des Opfers!
Erschreckend, dass seine Frau noch zu ihm hält! 😳
Die muss ja auch krank sein.
Stimmt. Sogar seine Frau muss jetzt damit klarkommen, ihr Mann ist ein Mörder, ob er ihr etwas erzählt hat oder nicht. Sehr schrecklich und wie ich finde strafverschärfend zu bewerten. Eine Frau, Opfer eines sexuellen Übergriffs: ein Leben lang gezeichnet. Ein Mann, versuchter Vergewaltiger: lebt munter in einer Beziehung😮
Mann ohne Gewissen und dass er noch so jung war, kann ich ihm irgendwie auch nicht „anrechnen“, denn „unschuldig“ sieht anders aus
Manche Menschen haben ein starken Charakter und können Verzeihen andere haben ein schwachen Charakter und sind auf Vergeltung aus
@@vapi1402 Das hat nichts mit starkem oder schwachen Charakter zu tun!
@@Sa_Jx doch es muss schon ein starker Charakter sein um anderen verzeihen zu können
Deutschland ist einfach verloren😢
Traurig,dass es für sowas nicht lebenslänglich gibt
Hi @madeleinemeinhardt6219!
Dass der Täter sechs Jahre und sechs Monate für einen Mord bekommen hat, liegt daran, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Ausschlaggebend ist nämlich das Alter bei der Tat und nicht das Alter bei Festnahme und Prozess. Täter zwischen 14 und 17 Jahren gelten als Jugendliche und müssen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, 18-21-Jährige sind Heranwachsende, bei denen das Gericht zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht wählen kann - je nach persönlicher Reife des Täters. In diesem Fall kam das Gericht zu der Ansicht, dass bei dem zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alten Täter noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Hätte es geben können - die Gerichte haben hier einen "Ermessensspielraum". Und den haben sie zugunsten des Täters und nicht der Gerechtigkeit genutzt.
Kann man sich nicht vorstellen, bei dir klingelt es früh, sie nehmen deinen Freund/Mann mit, sagen dir er soll jemanden umgebracht haben. Neben der Familie des Opfers tut mir auch seine Lebensgefährtin leid. Aber ich hoffe hier hat Gerechtigkeit stattgefunden. Der Richter a.D. ist jawohl total sympathisch ❤ Tolles Format, die Mordorte ❤
Die hat den Vergewaltiger und Mörder sogar noch unterstützt. Die ist selbst ein schlechter Mensch.
Für mich gibt es IMMER zwei Opferfamilien... Nur die eine wird halt meistens vergessen oder ungerecht behandelt
Von Abfang an belogen worden und die Erkenntnis jeden Morgen neben einem Mörder aufgewacht zu sein...
Der ist so sympathisch wie ein Krebsgeschwür.
Der Richter war wohl mit der Muffe geputzt! Wahnsinn so ein Fehlurteil!
Die Sprecherin hat eine unangenehme Stimme‼️
Hi Ti!
Das sehen wir nicht so, aber danke für dein Feedback. Besonders schätzen wir konstruktives Feedback aus der Community, das unsere Beiträge betrifft.
Warum darf das denn nicht festgestellt werden? Finde die Stimme und Präsentation des Falles nicht gelungen, irgendwie nicht professionell genug, um einen Mord und das anschließende Urteil zu beleuchten. Dieser „Leichtigkeitsjournalismus“ und das Befragen von 2-3 Fachleuten, um einen Unterhaltungskontext zu schaffen, find ich der Sache nicht angemessen.
bei uns in Ö nennen wir sowas "Fistelstimme" 😊
@@wdrlokalzeitmordorte Schreibt gefälligst in einer Sprache!!! Ihr schätzt gar nichts!!! Ihr verachtet negative Kritik!!!
@@MaikGoldMoralInstanz maik, beruhige dich, bitte. Himmel....
Man kann das Reporterin einfach nicht zuhören. Sie kann ja nix dafür, aber die Stimme tut einem weh in den Ohren.
Hi objektiv!
Sarah ist ausgebildete Journalistin mit Sprechausbildung. Wenn dir persönlich ihre Art nicht zusagt, ist das wohl eine Geschmacksfrage. Wenn du konstruktives Feedback an uns hast, kannst du das gerne äußern.
@@wdrlokalzeitmordorte Das war konstruktive Kritik. Sie macht das gut, aber fürs Sprechen ist sie keine optimale Besetzung.
A 40 jähriger braucht aber keine Chance mit Pädagogik mehr...der war lang genug in Freiheit, allein schon deswegen sind die sieben Jahre eine Frechheit! Aber so ist das, das Leben von Frauen ist auch bei uns in Europa sehr wenig wert 😢😢
Man könnte gelegentlich den Eindruck haben!😪 Aber ich denke, daß hier ist nur ein Zufall. In anderen Ländern scheint es aber leider so zu sein! 😢👎
@@mikeberger4199 versieh dich nicht. Ich weiß was hier mit Frauen gemacht wird. In jeglicher Hinsicht. Wofür Frauen in die JVA gehen.. und wofür Männer nicht ins Gefängnis geht . Auch mit Behörden. Hör mir auf
Dann sollte man Sie heute, für eine Tat die Sie z.B. damals mit 17 begangen haben, auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen? So richtig?
@@rumpel8037ja denn als Erwachsener hatte man schliesslich JAHRE Zeit sich zu stellen um den Angehörigen zur Klärung zu verhelfen.
Aber wer soooo lange nicht reagiert sollte genau das verwehrt bekommen!
Was ist das denn für ein Argument? Man muss doch eine Strafe immer an der konkreten Tat festmachen und nicht an Verhalten oder nicht-Verhalten Jahrzehnte später?@@Mia-um6oc
Schier unglaublich! Wie kann es derart gespaltene Persönlichkeiten wie diesen Mörder geben?! 😔
Gibt es öfter als man denkt.
Ich denke nicht dass er gespalten ist, sondern eher dass sich sein Umfeld stark in ihm täuscht und ihn nicht richtig einschätzt
Unglaublich was für Küchenpsychologen man hier trifft. Die Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen zu begehen hat nichts mit einer Persönlichkeit oder Sonstigem zu tun. Nur die Intensität der Gewalt.
Ich bin der Meinung das die Strafe nicht gerecht ist und allgemein das Strafrecht bezüglich Jugendstrafrecht endlich überholt werden muss. Auch das Vergewaltigung verjährt geht gar nicht.
Und bitte: Rücksicht auf den jugendlichen Täter und pädagogische Sichtweise? Das kann doch nicht blind auf jeden Fall angewendet werden.
Nur 6 Jahre Haft Strafe für ganzes ausgelöschtes Leben. Wie der Täter nach außen wirkte sagt nichts aus über sein Innenleben. Und zu damaligen Zeit war er womöglich in das Opfer verliebt und abgelehnt worden. Das war wahrscheinlich Gelegenheitstat.
Lächerliche Strafe
Finde ich nicht. Zunächst einmal ist es für die Angehörigen doch erfreulich, dass es überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen ist. Dem Bericht nach hätte das Gericht ja vielleicht auch Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben können und hätte dann freisprechen müssen. Und das Strafmaß ist auch nachvollziehbar. Beim Jugendstrafrecht wird eben richtigerweise berücksichtigt, dass unreife Personen nicht über dieselbe Impulskontrolle und Folgenabschätzung wie Erwachsene verfügen. Die entsprechenden Hirnregionen sind mit 20-22 Jahren fertig ausgereift. Die absolute Höchststrafe wäre hier, da Jungend 10 Jahre gewesen. Hinzu kommt, dass der Täter offenbar 22 Jahre straffrei gelebt und sich sozusagen selbst resozialisiert hatte.
@@christianhochherz6344 ja das mädchen hätte Mutter sein können, man hat sie ausgelöscht und man freut sich heute das der Typ 22 Jahre ein braver bürger war
@@christianhochherz6344 🙋🏻♂️ Du magst ja recht haben, wenn man es nach dem Gesetz ansieht! Aber hast du kein Mitgefühl dem Opfer und den Angehörigen gegenüber? Es scheint zumindest so, wie sachlich und fast kalt wie du hier gegen die Opferseite argumentierst! Nicht böse sein, aber du wirkst so. 🤷♂️
@@mikeberger4199 Er hat nicht recht, der volljährige Vergewaltiger und Mörder hätte gar nicht nach Jugendstrafrecht angeklagt werden dürfen.
@@qq84 🙋🏻♂️ Ja, ich wusste es, traute es mich aber fast nicht zu behaupten!
Die Strafe ist zu mild.
Deutsches Strafrecht 🤡🤡
Was mich bei diesen Fällen immer wundert:
Es ist nie der, den alle im Gedanken haben. Es ist immer jemand, bei dem es sich niemand vorstellen könnte...
Wenn wir das jetzt mal auf andere Dinge, wie Politik oder Welthunger übertragen, würden wir ein ganzes Stück weiterkommen als Menschheit...
Aber wie rennen lieber leeren Worten und überzogenen Werten hinterher...
❤
In den anderen Fällen, ist es genau der, den alle vermuten. Da ist es aber auch entschieden leichter, die Beweise zeitnah zu sammeln und der Fall kommt nie weiter herum als in dem Dorf selbst und vielleicht noch ein paar Nachbarorten. In mehr als 90 % der Fälle ist alles ziemlich eindeutig: Motiv, Gelegenheit und die Mittel, dazu ein sehr enger Kreis von Verdächtigen. Es ist auch so, dass es in den allermeisten Fällen eine Beziehung zwischen Täter und Opfer gibt, deswegen ist auch das die Stelle, wo die Kriminalbeamten zuerst ermitteln. Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn, Schul- und Vereinskameraden...
Du weisst ja gar nicht, wen sie verdächtigt haben. Es waren ja wohl doch einige Leute überzeugt von jemand bestimmten, der es war. So das Sie froh waren, als Polizei mehr Beweise hätte, dass der endlich bestraft wird. Und es war anscheinend bekannt, dass ein Mann, der spätere Mörder, für 1 Stunde das Fest verließ.
Man hat sich viel zu viel Zeit gelassen das zu klären. Es ist nicht akzeptabel das Mörder usw. Jahre oder gar Jahrzehnte friedlich leben können obwohl die Angehörigen der Opfer vor Trauer kaputt gehen.
Hi SplatterMaiden!
Katja Anslinger, Rechtsmedizinerin München hat verschiedene Gegenstände aus der Asservatenkammer (u.a. Jogginghose, Wolldecke, Fingernagel der Leiche) noch einmal mit neuesten wissenschaftlichen DNA-Methoden untersucht. Es war wohl nicht möglich, das Verbrechen viel früher aufzuklären.
Für Mörder gibt es nur eine gerechte Strafe, keine Diskussion.
Ich hoffe du meinst lebenslange Verwahrung und nicht etwa die Hinrichtung. Denn dann würde der Staat ebenfalls zum Mörder werden, was nicht sein sollte.
Das Grundgesetz hat das Recht auf Leben festgeschrieben. Deswegen gibt es zumindest in Deutschland keine Todesstrafe mehr. Die Todesstrafe wurde in Deutschland aus mehreren Gründen abgeschafft und wird als falsch angesehen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, birgt das Risiko von logischerweise nicht rückgängig machbaren Fehlurteilen, verletzt die Menschenwürde und es gibt keinen eindeutigen Beweis dafür, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter hat. Andere Faktoren wie wirksame präventive Maßnahmen haben einen größeren Einfluss auf die Kriminalitätsrate.
@@wdrlokalzeitmordorte Blablabla
Das wäre aber schlimm, wenn man alle Täter in einen Top werfen würde! Beispiel: Eine Frau quält ihren Mann über Jahrzehnte mit allen Schikanen. Dieser erschlägt sie dann im Affekt. Er bereut es, weil er ein wirklich guter Mensch ist, der aber für Sekunden die Beherrschung verloren hat.
Sollte man diese Tat gleichsetzen mit einem geplanten, heimtückischen Mord? Das wäre tiefstes Mittelalter....
@@wdrlokalzeitmordorte Blablabla streichel unsere Kriminellen nicht falsch das mögen sie nicht blablablablablabla
Unsere Strafen sind einfach nur lächerlich.
Welche Strafe würdest du für angemessen halten?
@@wdrlokalzeitmordortewirkliches lebenslanges Gefängnis oder Straflager
Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld ist das Mindeste ... und ja, der deutsche Gesetzesrahmen macht auch so ein Urteil möglich. Zumindest, wenn man keine Täter-Kuscheljustiz wie in Arnsberg hat.
Das Problem ist doch, dass Opfer einer Vergewaltigung/Kindesmissbrauch immer "lebenslänglich" bekommen - denn die Folgen solch einer Tat vergehen oder "verjähren" niemals! Die sind daher also tatsächlich "lebenslänglich". So etwas bleibt dem Opfer das gesamte Leben!
das problem in deutschland ist, dass täter geschützt werden, nicht opfer.
wenn der richter bei der tat nicht persönlich dabei war und es beobachtet hat, wird alles zugunsten der täter ausgelegt.
sogar wenn man vor seiner strafe flüchtet, wird man dafür belohnt (verjährung)
Man muss sich überlegen, dass der Täter schon seit Jahren wieder auf freiem Fuß ist. Mich würde interessieren wie es ihm heute geht, bzw. was er macht, etc.
Hoffentlich hat ihn wenigstens seine Frau verlassen!
@@bernieg.8835 wenn ich es richtig gefunden habe, ist sie mittlerweile wieder anderweitig verheiratet. Aber mich würde auch diese Seite interessieren. Wie geht es den Kindern heute? Wie verarbeitet man soetwas nur annähernd.
Was mich bei solchen Fällen immer wieder verwundert ist, dass sich solche Täter nicht durch ein Geständnis erleichtern wollen oder können, sondern damit u. U. jahrzehntelang leben.
Solche Menschen haben kein Gewissen, schlechtes Gewissen wovon sie sich erleichtern müssten!!🤷♀️ wahrscheinlicher wären da Personen die mit bösen Taten bei anderen Menschen prahlen & sich so ihr Gewissen erleichtern!
serientäter haben ja auch keine reue..
vorallem in direkter Nachbarschaft... und dann soll das nicht grausam sein...
Eine sehr gute Doku! Gute Arbeit ❤❤ Ich wäre auch dafür dass das Strafmaß bei Verge*** und Missb*** und selbst Besitz von Kinder**** viel härter Bestraft werden müsste. 😢
Hi Amelie!
Danke fürs Zuschauen und dein Feedback.
So ein lächerliches Urteil, Staatsanwalt, Richter schämt euch !!!
Nach Jugendstrafrecht hätte er nicht mehr als 10 Jahre bekommen dürfen. Sie haben wahrscheinlich weniger gegeben weil er sonst nie in Erscheinung getreten ist und weil es ein Indizienprozess war.
100% Zustimmung. Das Urteil trifft mich sogar härter als diese absolut unmenschliche Tat.
Ich bin dafür, Verjährung von Kapitalverbrechen abzuschaffen. Ebenso soll für Kapitalverbrechen das Jugendstrafrecht abgeschafft werden.
Wenn Täter besser als die Opfer behandelt werden. Lachhaft
Könnte man das Gefühl haben, ja!
Oh weh, oh weh, Armes Deutschland...
Deutsches Strafrecht, ohne Worte!! Mir fehlen in der Doku außerdem ganz viele Infos aus dem Dorf und über den Täter
Ja, ohne Worte. Skandalurteil.
Das die Ehefrau und Freunde des Täters ihn auch noch unterstützen, einfach widerlich
Als jemand der sie kennt, sie hat sich scheiden lassen nach dem urteil. und ist auch ein tabu thema für sie. Ich kann es aber verstehen. in dem moment möchte man einfach nur and die unschuld glauben ansosnten muss man sich eingestehn das der partner den man kannte und vertraut nicht der mensch ist für den man ihn gehalten hat. reiner selbstschutz für die psyche in dem moment.
Unfassbares Urteil
Auch wenn das lange her ist, spreche ich mein nachträglichen Beileid für die Angehörigen und den Verlobten. Keiner kommt ungeschehen davon, denn der liebe Gott über uns wird fair urteilen.
please no religous bullshit, thx
dann hätte ja dein lieber Gott die Tat auch verhindern können, gelle.
@@MrsMooneysPieEmporium hey, so primitiv ist nicht jedermanns gottesbild.
Super coole und nette Moderatorin👍👍👍
Hi @Fahimjahn!
Danke für das Kompliment 🫶🏼
Lebenslänglich mit anschließender
Sicherungsverwahrung!!!
Mord ist Mord ! Basta ! Mit 18 bist du ein Erwachsener ! Und wer 70 mal zusticht ist kein Engel.