Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
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- เผยแพร่เมื่อ 17 ธ.ค. 2024
- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ sollte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Diese Ansicht teilte die überwiegende Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 16. Dezember 2024, geladenen Experten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die finanziellen Leistungen für Soldatinnen und Soldaten im Ausland zu erhöhen. Dies solle vor allem für das Personal gelten, das in der noch aufzubauenden Brigade in Litauen eingesetzt wird. Geplant ist, den Anwendungsbereich von Verpflichtungsprämien für Zeitsoldaten auszuweiten und die Vergütung für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen zu ermöglichen. Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sollen zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert werden. Auch die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren für Zeitsoldaten soll erhöht werden.
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