Hallo Herr Siebert, da ich durch meine Bankvollmachten an die Konten meines in diesem Jahr verstorbenen Vaters problemlos herankomme und ich nur für zwei Immobilien einen Erbschein brauche, wäre meine Frage, ob ich als Alleinerbin ein Überweisungszeugnis (ugs. Immobilien-Erbschein) statt eines Erbscheins beantragen könnte!? Denn irgendwo wäre ein allumfassender Erbschein ja gar nicht nötig, da ich den Erbschein ja nur für Haus und Garage brauche, nicht aber für die bzw. das Konto. Das wären dann unnötig hohe Kosten für den Erbschein. Daher meine Frage wegen des Überweisungszeugnisses bzw. eines Immobilien-Erbscheins, ob es so etwas auch gibt, wenn man einen Nachweis als legitimer Erbe eben nur wegen der Grundbuchberichtigung braucht!??
Hallo Herr Siebert, da ich durch meine Bankvollmachten an die Konten meines in diesem Jahr verstorbenen Vaters problemlos herankomme und ich nur für zwei Immobilien einen Erbschein brauche, wäre meine Frage, ob ich als Alleinerbin ein Überweisungszeugnis (ugs. Immobilien-Erbschein) statt eines Erbscheins beantragen könnte!? Denn irgendwo wäre ein allumfassender Erbschein ja gar nicht nötig, da ich den Erbschein ja nur für Haus und Garage brauche, nicht aber für die bzw. das Konto. Das wären dann unnötig hohe Kosten für den Erbschein. Daher meine Frage wegen des Überweisungszeugnisses bzw. eines Immobilien-Erbscheins, ob es so etwas auch gibt, wenn man einen Nachweis als legitimer Erbe eben nur wegen der Grundbuchberichtigung braucht!??
Ich möchte gerne wissen was das Wort, Pflichtteilsanspruch bedeutet. Erbitte eine Antwort auf meine Fragen, wenn es möglich ist.
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