Gutes Video, ich ergÃĪnze aber noch ein wenig: Zur ersten SÃĪule gehÃķrt auch die Invalidenversicherung, die HÃķhe der IV-Rente wird gleich berechnet. In die erste SÃĪule zahlen alle Schweizer, egal ob erwerbstÃĪtig oder nicht. Es gibt einen Mindestbeitrag von aktuell ungefÃĪhr 500.-/ Jahr und Person ab 21. Kann 5 Jahre rÞckwirkend bezahlt werden. Sonst gibt es LÞcken. Wer keine LÞcke hat, erhÃĪlt dieses Jahr eine Mindestrente von 1185.- und eine Vollrente von 2370.- Wird jedes 2. Jahr ÞberprÞft, nÃĪchstes Jahr wird es zwischen 1195.- und 2390.- sein. Wer neben der Rente keine weiteren EinkÞnfte hat, oder nur wenig (PK, Lohn, 3. SÃĪule) hat in der Regel Anrecht auf ErgÃĪnzungsleistungen (EL). Damit kommt man auf ein Existenzminimum. EL wird aber nicht ins Ausland bezahlt. PK-Rente gibt es in der Regel auch zur IV-Rente. Soviel ich weiss ist dies bei der 3. SÃĪule nicht so. Das Problem der AHV wurde schon vor 20 Jahren besprochen ðĪĢ Keine Ahnung, ob sich da bald noch etwas ÃĪndert oder nicht. Die AHV wird nicht entlastet durch hÃķhere 3 SÃĪule, maximal die EL. Bei Ehepaaren wird die IV-/ AHV Rente Þbrigens plafoniert. Das heisst, zusammen erhalten sie maximal 150% der Vollrente. Also aktuell 1.5x 2370.-=3555.-/ Monat Zur AHV gehÃķrt auch die Waisenrente, die Witwenrente und die Witwerrente. Die werden aber anders berechnet.
Das stimmt (habe ich doch mal in der Schule aufgepasst). Aber man rechnet ja nicht gleich damit, wenn man einwandert, dass man Invalide wird und wÞnsche es keinem. Auch die EL wÞnsche ich keinem (Stichwort Alters-Armut). Alles in allem kann man aber sagen, dass wir Schweizer doch sehr Sozial sind (uns wird ja immer anderes vorgeworfen).
@@paomiro3047 Es schauen ja nicht nur Einwanderer zu. Die Informationen sind auch fÞr Schweizer interessant. Unter den Schweizer gibt es FrÞhinvalide, die ihr Leben lang am EL-Existenzminimum leben. Dies ist fÞr eine Einzelperson ungefÃĪhr 3200.- (wird individuell berechnet).
@@einevonvielen8111 Die 3200 sind der volle satz des kleinen IV Taggeldes. Bekommt man zb auch in einer wiedereingliederungsmassnahme. Zb ich... mache grad umschulung (Zweitausbildung) vom Landmaschinenmechaniker zum Informatiker...
@@mazzevogt9355 Oh, dann viel Erfolg. Dann sind die 3200.- aber nur vorÞbergehend und du hast in Aussicht, mal bedeutend mehr zu verdienen. Ãbrigens hast du, falls du am EL Existenzminimum bist, ab 6 Monaten Taggeldbezug Anrecht auf EL. Evt kannst du Þber die EL Kranheitskosten geltend machen (Franchise + Selbstbehalt etc). Dies ist manchmal auch mÃķglich, wenn man keine jÃĪhrliche EL bezieht (jÃĪhrliche EL wird monatlich ausbezahlt). Eine AbklÃĪrung wÞrde sich evt lohnen.
Danke fÞrs Video - sehr informativ ððŧ Es wÃĪre auch sehr interessant, wenn Du erzÃĪhlen wÞrdest, wie Du mit Deinen BeitrÃĪgen in die deutsche Rentenversicherung umgegangen bist. Ob Du sie erstatten kÃķnntest oder ob man dann in beiden LÃĪndern Rente beziehen kann und wie hoch wÃĪre die Rente nach nicht so vielen Jahren Arbeit in Deutschland. Danke im Voraus ð
In diesem Video erklÃĪren @Sparkojote und ich das Schweizer 3 SÃĪulen System der Altersvorsorge. Viel Spass ð ðŧ Blog zum TH-cam-Kanal: auswanderluchs.ch ð Die Gebrauchsanweisung fÞr die Schweiz: amzn.to/3p5B0YS * ðļ So tauscht du gÞnstig deine Schweizer Franken in andere WÃĪhrungen: transferwise.prf.hn/l/Kj0b05Q * Mein Equipment: Kamera amzn.to/3nD0w6r Mikrofon amzn.to/3nE2PWR ipad amzn.to/3pBITFL ðē Social Media Links Instagram: auswanderluchs.ch/instagram Facebook: auswanderluchs.ch/facebook âââââââââââââââââ ðĶ Finanzrudel Community Club: finanzrudel.ch/club ðē Finanzrudel Community Forum: forum.finanzrudel.ch
@@paomiro3047 das mit dem Fenster kann ich verstehen. Vor allem bei dem thema. Mache gerade ne zweitausbildung und hab das vorsorge durcheinander zum zweiten mal... Ich schau noch hÃĪufiger den vÃķgeln zu. PS: natÞrlich ne gute nacht.
Och, ich hab es auch erst verstanden, als ich persÃķnlich damit zu tun hatte. Und wegen den unglaublich vielen Fehlern der BehÃķrden habe ich mir das meiste dann notgedrungen selbst beigebracht.
HÃķren Sie auf, Menschen zu glauben, die Online-Kredite auf Facebook oder Whatsapp anbieten. Das sind alles FÃĪlschungen. Nachdem ich von ihnen mehrmals schikaniert wurde, traf ich schlieÃlich auf ein legitimes Finanzinstitut, das Online-Kredite anbietet. Es handelt sich um das Finanzinstitut Europa-credits in Toulouse, Frankreich. Dank ihnen konnte ich meine Projekte finanzieren. Sie bieten online schnelle Kredite an. Ich lade alle von Ihnen, die Opfer von Betrug wurden oder Kredite benÃķtigen, ein, sich Þber Whatsapp an dieses Finanzinstitut zu wenden. +33 756879144 Oder per E-Mail: europacredit1@gmail.com
Mal eine blÃķde Frage.Wie zahlen Schweizer Rentner ihre Miete? Denn so wie das jetzt klingt,ist ja die Rente im VerhÃĪltnis zum Lohn ziemlich klein. Oder versteh ich da was falsch? Wie wÃĪre es jetzt, wenn ich heute mit 46 auswandern wÞrde? Da mÞsste ich mir als Rentner dann ja quasi ein anderes Land zum Leben suchen, denn das was mir da fehlen wÞrde, kÃķnnte ich ja nie mehr aufholen.
Wie wÃĪre es, wenn ihr mal den Fall beschreibt, ob man auch fÞr nicht volljÃĪhrige Kinder eine 3a anlegen kann und wie diese (bzw. ob diese) auch steuerlich mindernd angerechnet werden kÃķnnen?
SÃĪule 3a ist nur fÞr ErwerbstÃĪtige mÃķglich die ahv-Pflichtiges Einkommen haben. Hast ja in dem Fall 3b fÞr deine kleine, also das Depot mit den etf.
Die Aussage, dass man eine Pensionskasse haben muss, sobald man angestellt ist, ist nicht ganz korrekt. Es gibt eine Eintrittsschwelle, ich glaube die liegt bei einem Jahreseinkommen von CHF 21'330. Arbeitet man also nur mit kleinem Pensum und erreicht Þber ein Jahr hinweg nicht dieses Einkommen, fÃĪllt man nicht unter das BVG-Obligatorium.
ErgÃĪnzung: wenn man mehrere Kleinpensumjobs hat, sind die LÃķhne nicht kummulierbar. Das BVG entfÃĪllt, obwohl das erforderliche Minimum erwirtschaftet wurde. Gibt es dafÞr eine LÃķsung? Es gibt Arbeitgeber, die nur Teilzeit- ArbeitsvertrÃĪge anbieten, um das BV G zu sparen..
Wie ist es wenn man als deutscher StaatsbÞrger aus der Schweiz wieder auswandert? Kann man sich dann auch die Pensionskasse etc zu 100% auszahlen lassen? MÃķchte nÃĪmlich das Geoarbitrage nach Thailand machen oder Balkan
Bei der SÃĪule 3a geht das problemlos. Die 2. SÃĪule kann man sich nicht immer bei einer Auswanderung auszahlen lassen. Da kommt es auf das Land drauf an.
Bei eu Staaten ist es seid circa 8jahren gesperrt die pensionskasse. Nur bei bestimmen Sachen gibt es MÃķglichkeiten das Geld rauszubekommen(zb. Selbstbewohnte Immobilie) ... Bei Thailand kannst dir das auszahlen lassen.
Ihr Lieben...Eine Frage zur 3.SÃĪule...Ich habe eine Lebensversicherung auf Rentenbasis aus Luxemburg, schon damals in D abgeschlossen. Muss ich diese auch in meiner SteuererklÃĪrung angeben ? Habe ich da auch steuerliche Vorteile in der CH ? Oder wÃĪre es sinnvoller noch zusÃĪtzlich eine 3.SÃĪule innerhalb der Schweiz zu haben ? ...LG vom ZÞrisee
FÞr die 1. SÃĪule bezahlt der Arbeitgeber 5.5 % in die AHV ein und dem Arbeitnehmer werden 5.5 % vom Bruttolohn vom Arbeitgeber abgezogen und auf das Konto des Arbeitnehmers bei der AHV einbezahlt. Somit ergeben sich 11 % die hÃĪlftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem persÃķnlichen Konto bei der AHV gutgeschrieben werden. Liebe GrÞsse Daniel (von der Schweiz nach Frankreich ausgewandert)
Gutes Video ,Konntest du noch etwas dazu sagen wie es bei dir mit Altersvorsorge als AuslÃĪnder aussieht? Du hast nehme ich an schon paar Jahre in De einbezahlt fÞr deine Altersvorsorge.... wird die aus De nach Schweiz Þbernommen? oder muss man nachzahlen ...? WÃĪre schÃķn wenn du was dazu sagen kÃķnntest , Lg
Hoi Justyna Die RentenansprÞche aus Deutschland bleiben bestehen, da ich lÃĪnger als fÞnf Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt habe. In die Schweizer Pensionskasse kann man sich zusÃĪtzlich âeinkaufenâ, wenn man mÃķchte. Bei der AHV kann man rÞckwirkend Einzahlen. Liebe GrÞsse PS: Ich recherchiere das mal genauer und mache dann einen Beitrag darÞber.
Danke fÞr das Video. Gibt immer gute und interessante Sachen, die ich mitnehmen kann. Mir fehlt aber gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge die Beurteilung dessen, was passiert, wenn man wieder wegzieht. Gerade bei der zunehmenden internationalen MobilitÃĪt ist es nicht unwahrscheinlich, dass man entweder "zurÞck" in sein Ursprungsland oder auch woanders hinzieht. Ist zumindest in meinem Arbeitsbereich so. ZusÃĪtzlich muss man sich Þberlegen, wo man ggf. seinen Lebensabend verbringen mÃķchte. Hier gibt es ja auch gewisse "EinschrÃĪnkungen" fÞr Zahlungen ans Ausland. Ich hab mir in Deutschland bei der Riesterrente da heftig Geld verbrannt, als ich in die Schweiz gezogen bin. Da gibt es zum einen Regeln, was passiert, wenn man innerhalb der EU umzieht oder zum Anderen eben aus der EU wegzieht (dann 0,5% Strafe auf die Einlage pro Monat); das Geld hÃĪngt dann erstmal dort fest oder man muss horrende StrafgebÞhren zahlen, wenn man es entnehmen mÃķchte. Das wird in den Schweizer Altersvorsorgesystemen wohl ein wenig anders gehandhabt; aus meiner Sicht hat es aber bislang keinen Sinn gemacht Þberhaupt etwas in die SÃĪule 3a einzuzahlen. Nicht in allen Kantonen kann man die SÃĪule 3d von der Quellensteuer abziehen. Und eine freiwillige Mutation in die regulÃĪre Besteuerung lohnt sich oft nicht.
Danke fÞrs Feedback. Die Riester-Rente ist meiner Meinung nach gutes Produkt fÞr die deutsche Finanz- und Versicherungsbranche. Ich hatte nur kurz eine und habe die schnell wieder aufgelÃķst. Deine SÃĪule 3a Konten kannst du nach Wegzug aus der Schweiz auflÃķsen. Bei der Pensionskasse gilt das nur fÞr den Þberobligstorischen Teil. Bei Umzug in ein nicht EU Land kannst du Þber das gesamte Pensionskassenguthaben verfÞgen. Hier ein guter Artikel dazu: www.swisslife.ch/de/private/blog/abenteuer-auswandern-an-die-vorsorge-gedacht.html
Meiner Meinung nach kann nicht mehr der ganze PK Betrag beim erreichen vom Pensionalter abgehoben werden da Personen z.b. nach Spanien auswandern, alles ausgegeben haben und zurÞck in der Schweiz EL beantragt haben.
Nein...Ich bin vor bald 4 Jahren nach Thailand ausgewandert...Aber da werden beim Bezug der vollen Pension automatisch vom CH- Fiskus einen betrÃĪchtlichen Betrag abgezogen ..aaaber wenn man vor dem Auswanderungstermin bereits schon im Auswandererland angekommen ist..Vooorsicht alle Flugscheine bereithalten und ja nicht wegwerfen und Stempeln im Pass berÞcksichtigen und bei den EinwanderungsbehÃķrden vorbeispricht..undundund..kriegt man den zurÞckbehaltenen Betrag vom CH-Fiskus voll zurÞckerstattet...es geht dabei um Stunden..naja aber hÃķchstens um ein paar Tage..phuuu..Stress pur...
Was mir jetzt aber bei der Altersvorsorge nicht ganz klar ist wie sieht es dann in der Schweiz mit der Abfertigung aus wird das zusÃĪtzlich noch vom Arbeitgeber bezahlt oder wird das von der Pensionskasse genommen oder gibt's das Þberhaupt nicht bei euch? Habe ich das richtig verstanden dass man bei euch erst mit 67 Jahren in Pension gehen kannðĪ? Das ist aber schon spÃĪt. Ich komme aus Ãsterreich und habe es schon fix dass ich in 2 Jahren also mit 60 in Pension gehen kann (Habe allerdings seit meinem 18 Lebensjahr immer verdient)
In der Schweiz liegt aktuell das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren fÞr Frauen und 65 Jahren bei MÃĪnner. Eine FrÞhpension ist 2 Jahre frÞher mÃķglich, man muss aber mit KÞrzungen rechnen. Es ist auch ein Rentenaufschub um maximal 5 Jahre mÃķglich. Das hat eine ErhÃķhung der Rente zur Folge. Ein Ehepaar kann aber zusammen maximal 150% der maximalen Vollrente (aktuell 2370.-) beziehen. Das heisst zusammen maximal 3555.- pro Monat.
Bei uns ist es so dass jeder Betrieb fÞr seine Mitarbeiter RÞckstellungen fÞr die Abfertigung bilden muss. Das heisst wenn der Mitarbeiter in Pension geht steht ihm eine Abfertigung zu - die HÃķhe ist davon abhÃĪngig wie lange der Mitarbeiter im Betrieb gearbeitet hat (meist ca. Ein Jahresgehalt). Seit eonigen Jahren wird das Þber die Pensionskasse geregelt. Dies gilt allerdings nicht fÞr den Ãķffentlichen Dienst (Polizei, Lehrer etc.) hier gibt es das nicht dafÞr ist die mtl. Rente hÃķher.
Nein, gibt kein Minimum. Bei jemandem, der seit dem 21. Lebensjahr bis zum Pensionsalter einbezahlt hat (Frauen 43 Jahre, MÃĪnner 44 Jahre) wird nach der Skala 44 berechnet. FÞr jedes Jahr, indem nicht einbezahlt wird, wird eine tiefere Skala verwendet. Also bei 5 Jahren LÞcke wird die Skala 39 angewendet, bei 10 Jahren LÞcke die Skala 34. Wer keine LÞcke hat, erhÃĪlt eine Vollrente. Wer LÞcken hat, erhÃĪlt eine Teilrente. Dies gilt auch fÞr die IV-Rente. Wer also mit 45 eine IV-Rente erhÃĪlt, und keine LÞcke hat, erhÃĪlt eine Rente nach der Skala44. Wer 5 Jahre LÞcke hat, nach Skala39. FÞr AuslÃĪnder (vereinfacht gesagt): Kommt jemand vom Ausland in die Schweiz, ist es aber ein wenig anders (je nach Alter, als er in die Schweiz kam). Hier geht es nicht um BeitragslÞcken, sondern um Beitragsjahre. Hat also ein AuslÃĪnder 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet und einbezahlt, wird er nach der Skala10 berechnet. Hat er 20 Jahre einbezahlt, nach der Skala20. Somit erhÃĪlt er nur eine Vollrente, wenn er 44 Jahre einbezahlt hat.
@@yanusam Ab einem vollen Beitragsjahr besteht Anrecht auf eine AHV-Rente. Wer zum Zeitpunkt des Erreichen des ordentlichen Rentenalters (zurzeit Frauen ab 64 Jahren, MÃĪnner ab 65 Jahren) mind 1 Beitragsjahr angerechnet bekommt, erhÃĪlt eine AHV-Rente. Bei 7 Beitragsjahren erhÃĪlt der BezÞger eine Teilrente. NÃĪmlich 7/44 einer Vollrente. WÞrde bedeuten, dass diese Person 2020 eine Rente (nur AHV-Rente, also ohne die SÃĪule 2+3, die noch dazu kommen kÃķnnte) zwischen 189.- und 377.- pro Monat erhÃĪlt.
sorry, aber hier gÃĪbe es einiges zum nachbessern (ev. hab ich es auch nicht gehÃķrt). ein beispiel: die pensionskasse unterliegt einer sogenannten beitrittsschwelle von ca. 21k lohn im jahr. heisst, dass viele leute mit teilzeit oder im stundenlohn (vor allem mÞtter und alleinerziehende) KEINE pensionskasse haben! aus meiner sicht ein wichtiger beitrag fÞr auswanderer, aber ist etwas komploziert in einem kurzen video das 3sÃĪulenprinzip zu erklÃĪren da noch div. andere leistungen und punkte wichtig sind. fazit: ansatz gut. schaue mir aber deine videos weiterhin gerne an da sie wirklich gut gemacht sind
Momentmoment....FrÞher war es so, dass 10 arbeitende Menschen den Pensionar seine AHV bezahlten..Heute im Computerzeitalter wo ein Silikon die Arbeit von 5 Menschen macht ist es doch wohl so dass in Zukunft, 2 Menschen und ein Computer die AHV bezahlen werden..oder etwa nicht?!!?!
HÃķren Sie auf, Menschen zu glauben, die Online-Kredite auf Facebook oder Whatsapp anbieten. Das sind alles FÃĪlschungen. Nachdem ich von ihnen mehrmals schikaniert wurde, traf ich schlieÃlich auf ein legitimes Finanzinstitut, das Online-Kredite anbietet. Es handelt sich um das Finanzinstitut Europa-credits in Toulouse, Frankreich. Dank ihnen konnte ich meine Projekte finanzieren. Sie bieten online schnelle Kredite an. Ich lade alle von Ihnen, die Opfer von Betrug wurden oder Kredite benÃķtigen, ein, sich Þber Whatsapp an dieses Finanzinstitut zu wenden. +33 756879144 Oder per E-Mail: europacredit1@gmail.com
Kurz: Nein Lang: AHV-pflichtig ist jeder, der in der Schweiz einer ErwerbstÃĪtigkeit nachgeht (auch selbststÃĪndige). Pensionkassen-pflichtig ist nur, wer einer unselbststÃĪndigen ErwerbstÃĪtigkeit nachgeht. Achtung: wer eine Kapitalgesellschaft grÞndet (AG oder GmbH), gilt als Angestellter der Firma und muss in die Pensionskasse einzahlen Die dritte SÃĪule ist ohnehin freiwillig. Die BeitragshÃķhe errechnet sich aus dem Lohn aus ErwerbstÃĪtigkeit. Dividenden etc. sind nicht relevant.
@@Auswanderluchs Ein paar Beispiele: 1:13 ErwerbstÃĪtige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig, oder ander ausgedrÞckt: ab dem Januar des Jahres in dem eine Person 18 Jahre alt wird 4:20 Altersrente betrÃĪgt fÞr Einzelpersonen Fr. 1195 bis 2390.- und hÃķchstens 3585.- pro Monat fÞr beide Renten eines Ehepaares je nach Dauer und HÃķhe der bezahlten BeitrÃĪge. FÞr MÃĪnner liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und fÞr Frauen bei 64 Jahren. 5:50 AHV-BeitrÃĪge sind 10.6%, je hÃĪlftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen 7:50 Konzentriert Euch hier erst auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und erwÃĪhnt erst danach dass Arbeitgeber in ihren Leistungen darÞber hinausgehen kÃķnnen (um zB. fÞr Arbeitnehmer interessanter zu sein) 10:04 Falsch: Arbeitgeber sind erst ab einem jÃĪhrlichen Einkommen von 21â510/Jahr verpflichtet Pensionskasse fÞr einen Arbeitnehmer zu ÃĪufnen, Arbeitnehmer in (einem oder mehreren) Teilzeitpensen kÃķnnen somit durchaus ab dem Pensionsalter ohne Leistungen aus einer zweiten SÃĪule dastehen
Gutes Video, ich ergÃĪnze aber noch ein wenig:
Zur ersten SÃĪule gehÃķrt auch die Invalidenversicherung, die HÃķhe der IV-Rente wird gleich berechnet.
In die erste SÃĪule zahlen alle Schweizer, egal ob erwerbstÃĪtig oder nicht. Es gibt einen Mindestbeitrag von aktuell ungefÃĪhr 500.-/ Jahr und Person ab 21.
Kann 5 Jahre rÞckwirkend bezahlt werden. Sonst gibt es LÞcken.
Wer keine LÞcke hat, erhÃĪlt dieses Jahr eine Mindestrente von 1185.- und eine Vollrente von 2370.-
Wird jedes 2. Jahr ÞberprÞft, nÃĪchstes Jahr wird es zwischen 1195.- und 2390.- sein.
Wer neben der Rente keine weiteren EinkÞnfte hat, oder nur wenig (PK, Lohn, 3. SÃĪule) hat in der Regel Anrecht auf ErgÃĪnzungsleistungen (EL). Damit kommt man auf ein Existenzminimum.
EL wird aber nicht ins Ausland bezahlt.
PK-Rente gibt es in der Regel auch zur IV-Rente.
Soviel ich weiss ist dies bei der 3. SÃĪule nicht so.
Das Problem der AHV wurde schon vor 20 Jahren besprochen ðĪĢ
Keine Ahnung, ob sich da bald noch etwas ÃĪndert oder nicht.
Die AHV wird nicht entlastet durch hÃķhere 3 SÃĪule, maximal die EL.
Bei Ehepaaren wird die IV-/ AHV Rente Þbrigens plafoniert. Das heisst, zusammen erhalten sie maximal 150% der Vollrente. Also aktuell 1.5x 2370.-=3555.-/ Monat
Zur AHV gehÃķrt auch die Waisenrente, die Witwenrente und die Witwerrente. Die werden aber anders berechnet.
Das stimmt (habe ich doch mal in der Schule aufgepasst). Aber man rechnet ja nicht gleich damit, wenn man einwandert, dass man Invalide wird und wÞnsche es keinem. Auch die EL wÞnsche ich keinem (Stichwort Alters-Armut). Alles in allem kann man aber sagen, dass wir Schweizer doch sehr Sozial sind (uns wird ja immer anderes vorgeworfen).
@@paomiro3047 Es schauen ja nicht nur Einwanderer zu.
Die Informationen sind auch fÞr Schweizer interessant.
Unter den Schweizer gibt es FrÞhinvalide, die ihr Leben lang am EL-Existenzminimum leben. Dies ist fÞr eine Einzelperson ungefÃĪhr 3200.- (wird individuell berechnet).
@@einevonvielen8111 Die 3200 sind der volle satz des kleinen IV Taggeldes.
Bekommt man zb auch in einer wiedereingliederungsmassnahme. Zb ich... mache grad umschulung (Zweitausbildung) vom Landmaschinenmechaniker zum Informatiker...
@@mazzevogt9355 Oh, dann viel Erfolg.
Dann sind die 3200.- aber nur vorÞbergehend und du hast in Aussicht, mal bedeutend mehr zu verdienen.
Ãbrigens hast du, falls du am EL Existenzminimum bist, ab 6 Monaten Taggeldbezug Anrecht auf EL.
Evt kannst du Þber die EL Kranheitskosten geltend machen (Franchise + Selbstbehalt etc). Dies ist manchmal auch mÃķglich, wenn man keine jÃĪhrliche EL bezieht (jÃĪhrliche EL wird monatlich ausbezahlt).
Eine AbklÃĪrung wÞrde sich evt lohnen.
@@einevonvielen8111 bitte was bedeutet EL? Danke schÃķn jetzt fÞr die Antwort
Vielen Dank fÞr den Upload, sehr gut zusammengefasst.
Weiter so :)
Ich danke dir fÞr den lieben Kommentar ððžð
Danke fÞrs Video - sehr informativ ððŧ Es wÃĪre auch sehr interessant, wenn Du erzÃĪhlen wÞrdest, wie Du mit Deinen BeitrÃĪgen in die deutsche Rentenversicherung umgegangen bist. Ob Du sie erstatten kÃķnntest oder ob man dann in beiden LÃĪndern Rente beziehen kann und wie hoch wÃĪre die Rente nach nicht so vielen Jahren Arbeit in Deutschland. Danke im Voraus ð
In diesem Video erklÃĪren @Sparkojote und ich das Schweizer 3 SÃĪulen System der Altersvorsorge. Viel Spass ð
ðŧ Blog zum TH-cam-Kanal: auswanderluchs.ch
ð Die Gebrauchsanweisung fÞr die Schweiz:
amzn.to/3p5B0YS *
ðļ So tauscht du gÞnstig deine Schweizer Franken in andere WÃĪhrungen:
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Danke fÞr das Video. Ich als Schweizer habe vieles davon auch nicht gewusst (peinlich) - da kann man als Schweizer noch lernen.
Pat das ist Unterrichtsstoff im ersten Lehrjahr ð
Oder 11-12stufe gymnasium
@@paomiro3047 das mit dem Fenster kann ich verstehen.
Vor allem bei dem thema. Mache gerade ne zweitausbildung und hab das vorsorge durcheinander zum zweiten mal...
Ich schau noch hÃĪufiger den vÃķgeln zu.
PS: natÞrlich ne gute nacht.
Och, ich hab es auch erst verstanden, als ich persÃķnlich damit zu tun hatte.
Und wegen den unglaublich vielen Fehlern der BehÃķrden habe ich mir das meiste dann notgedrungen selbst beigebracht.
HÃķren Sie auf, Menschen zu glauben, die Online-Kredite auf Facebook oder Whatsapp anbieten. Das sind alles FÃĪlschungen. Nachdem ich von ihnen mehrmals schikaniert wurde, traf ich schlieÃlich auf ein legitimes Finanzinstitut, das Online-Kredite anbietet. Es handelt sich um das Finanzinstitut Europa-credits in Toulouse, Frankreich. Dank ihnen konnte ich meine Projekte finanzieren. Sie bieten online schnelle Kredite an. Ich lade alle von Ihnen, die Opfer von Betrug wurden oder Kredite benÃķtigen, ein, sich Þber Whatsapp an dieses Finanzinstitut zu wenden.
+33 756879144
Oder per E-Mail: europacredit1@gmail.com
Mal eine blÃķde Frage.Wie zahlen Schweizer Rentner ihre Miete? Denn so wie das jetzt klingt,ist ja die Rente im VerhÃĪltnis zum Lohn ziemlich klein. Oder versteh ich da was falsch?
Wie wÃĪre es jetzt, wenn ich heute mit 46 auswandern wÞrde? Da mÞsste ich mir als Rentner dann ja quasi ein anderes Land zum Leben suchen, denn das was mir da fehlen wÞrde, kÃķnnte ich ja nie mehr aufholen.
Wie wÃĪre es, wenn ihr mal den Fall beschreibt, ob man auch fÞr nicht volljÃĪhrige Kinder eine 3a anlegen kann und wie diese (bzw. ob diese) auch steuerlich mindernd angerechnet werden kÃķnnen?
SÃĪule 3a ist nur fÞr ErwerbstÃĪtige mÃķglich die ahv-Pflichtiges Einkommen haben. Hast ja in dem Fall 3b fÞr deine kleine, also das Depot mit den etf.
Mache mich gerade mit der Pensionskasse selbststÃĪndig. Danke fÞr die ErlÃĪuterung!
Gerne ð
Die Aussage, dass man eine Pensionskasse haben muss, sobald man angestellt ist, ist nicht ganz korrekt. Es gibt eine Eintrittsschwelle, ich glaube die liegt bei einem Jahreseinkommen von CHF 21'330. Arbeitet man also nur mit kleinem Pensum und erreicht Þber ein Jahr hinweg nicht dieses Einkommen, fÃĪllt man nicht unter das BVG-Obligatorium.
ErgÃĪnzung: wenn man mehrere Kleinpensumjobs hat, sind die LÃķhne nicht kummulierbar. Das BVG entfÃĪllt, obwohl das erforderliche Minimum erwirtschaftet wurde. Gibt es dafÞr eine LÃķsung?
Es gibt Arbeitgeber, die nur Teilzeit- ArbeitsvertrÃĪge anbieten, um das BV G zu sparen..
Danke fÞr die ErgÃĪnzung ððžð
FÞr mehrere kleine ArbeitsverhÃĪltnisse gibts die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Da kann man trotzdem eine 2. SÃĪule aufbauen
Wie ist es wenn man als deutscher StaatsbÞrger aus der Schweiz wieder auswandert? Kann man sich dann auch die Pensionskasse etc zu 100% auszahlen lassen? MÃķchte nÃĪmlich das Geoarbitrage nach Thailand machen oder Balkan
Bei der SÃĪule 3a geht das problemlos. Die 2. SÃĪule kann man sich nicht immer bei einer Auswanderung auszahlen lassen. Da kommt es auf das Land drauf an.
@@Auswanderluchs Doch kann man...aaaber aufgepasst auf den Deutschen Fiskus..DEER liegt auf der Lauer..50% fÞr Merkelstan..capisce??
Bei eu Staaten ist es seid circa 8jahren gesperrt die pensionskasse. Nur bei bestimmen Sachen gibt es MÃķglichkeiten das Geld rauszubekommen(zb. Selbstbewohnte Immobilie) ... Bei Thailand kannst dir das auszahlen lassen.
@@EL68775
Diese Person kann dann im EU-Land eine Rente aufbauen und somit die "LÞcke" schliessen
Ihr Lieben...Eine Frage zur 3.SÃĪule...Ich habe eine Lebensversicherung auf Rentenbasis aus Luxemburg, schon damals in D abgeschlossen. Muss ich diese auch in meiner SteuererklÃĪrung angeben ? Habe ich da auch steuerliche Vorteile in der CH ? Oder wÃĪre es sinnvoller noch zusÃĪtzlich eine 3.SÃĪule innerhalb der Schweiz zu haben ? ...LG vom ZÞrisee
Da bin ich leider Þberfragt. Hoffentlich finden wir mal eine/n Schweizer Steuerberater/in fÞr unsere Fragen ð
FÞr die 1. SÃĪule bezahlt der Arbeitgeber 5.5 % in die AHV ein und dem Arbeitnehmer werden 5.5 % vom Bruttolohn vom Arbeitgeber abgezogen und auf das Konto des Arbeitnehmers bei der AHV einbezahlt. Somit ergeben sich 11 % die hÃĪlftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem persÃķnlichen Konto bei der AHV gutgeschrieben werden.
Liebe GrÞsse Daniel (von der Schweiz nach Frankreich ausgewandert)
Gutes Video ,Konntest du noch etwas dazu sagen wie es bei dir mit Altersvorsorge als AuslÃĪnder aussieht?
Du hast nehme ich an schon paar Jahre in De einbezahlt fÞr deine Altersvorsorge.... wird die aus De nach Schweiz Þbernommen? oder muss man nachzahlen ...? WÃĪre schÃķn wenn du was dazu sagen kÃķnntest , Lg
Hoi Justyna
Die RentenansprÞche aus Deutschland bleiben bestehen, da ich lÃĪnger als fÞnf Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt habe. In die Schweizer Pensionskasse kann man sich zusÃĪtzlich âeinkaufenâ, wenn man mÃķchte. Bei der AHV kann man rÞckwirkend Einzahlen.
Liebe GrÞsse
PS: Ich recherchiere das mal genauer und mache dann einen Beitrag darÞber.
@@Auswanderluchs Vielen Dank fÞr die Antwort ð wÃĪre schÃķn einen Beitrag darÞber zu sehen ðððđ
Liebe GrÞÃe
Ab 65 Jahren 2350 CHF Maximum.
Pro monat
Danke fÞr das Video. Gibt immer gute und interessante Sachen, die ich mitnehmen kann.
Mir fehlt aber gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge die Beurteilung dessen, was passiert, wenn man wieder wegzieht. Gerade bei der zunehmenden internationalen MobilitÃĪt ist es nicht unwahrscheinlich, dass man entweder "zurÞck" in sein Ursprungsland oder auch woanders hinzieht. Ist zumindest in meinem Arbeitsbereich so. ZusÃĪtzlich muss man sich Þberlegen, wo man ggf. seinen Lebensabend verbringen mÃķchte. Hier gibt es ja auch gewisse "EinschrÃĪnkungen" fÞr Zahlungen ans Ausland.
Ich hab mir in Deutschland bei der Riesterrente da heftig Geld verbrannt, als ich in die Schweiz gezogen bin. Da gibt es zum einen Regeln, was passiert, wenn man innerhalb der EU umzieht oder zum Anderen eben aus der EU wegzieht (dann 0,5% Strafe auf die Einlage pro Monat); das Geld hÃĪngt dann erstmal dort fest oder man muss horrende StrafgebÞhren zahlen, wenn man es entnehmen mÃķchte.
Das wird in den Schweizer Altersvorsorgesystemen wohl ein wenig anders gehandhabt; aus meiner Sicht hat es aber bislang keinen Sinn gemacht Þberhaupt etwas in die SÃĪule 3a einzuzahlen.
Nicht in allen Kantonen kann man die SÃĪule 3d von der Quellensteuer abziehen. Und eine freiwillige Mutation in die regulÃĪre Besteuerung lohnt sich oft nicht.
Danke fÞrs Feedback.
Die Riester-Rente ist meiner Meinung nach gutes Produkt fÞr die deutsche Finanz- und Versicherungsbranche. Ich hatte nur kurz eine und habe die schnell wieder aufgelÃķst.
Deine SÃĪule 3a Konten kannst du nach Wegzug aus der Schweiz auflÃķsen. Bei der Pensionskasse gilt das nur fÞr den Þberobligstorischen Teil. Bei Umzug in ein nicht EU Land kannst du Þber das gesamte Pensionskassenguthaben verfÞgen.
Hier ein guter Artikel dazu:
www.swisslife.ch/de/private/blog/abenteuer-auswandern-an-die-vorsorge-gedacht.html
Das von euch angekÞndigte Video vom "Finanzfabio" konnte ich nicht finden. KÃķnntest du es bitte noch verlinken?
Danke fÞr den Hinweis ððžð
Hier der Link: th-cam.com/video/qbpIkHDNYRQ/w-d-xo.html
Wieder ein cooles Video. Mein Arbeitgeber zahlt 50% noch mal mehr in die 2SÃĪule rein.
Das ist ordentlich ððžðŊ
Kotif ubs?
Die Migros zahlt auch den doppelten Arbeitgeberanteil.
Vielen Dank euch. Super content
ððžð
Meiner Meinung nach kann nicht mehr der ganze PK Betrag beim erreichen vom Pensionalter abgehoben werden da Personen z.b. nach Spanien auswandern, alles ausgegeben haben und zurÞck in der Schweiz EL beantragt haben.
Nein...Ich bin vor bald 4 Jahren nach Thailand ausgewandert...Aber da werden beim Bezug der vollen Pension automatisch vom CH- Fiskus einen betrÃĪchtlichen Betrag abgezogen ..aaaber wenn man vor dem Auswanderungstermin bereits schon im Auswandererland angekommen ist..Vooorsicht alle Flugscheine bereithalten und ja nicht wegwerfen und Stempeln im Pass berÞcksichtigen und bei den EinwanderungsbehÃķrden vorbeispricht..undundund..kriegt man den zurÞckbehaltenen Betrag vom CH-Fiskus voll zurÞckerstattet...es geht dabei um Stunden..naja aber hÃķchstens um ein paar Tage..phuuu..Stress pur...
Was mir jetzt aber bei der Altersvorsorge nicht ganz klar ist wie sieht es dann in der Schweiz mit der Abfertigung aus wird das zusÃĪtzlich noch vom Arbeitgeber bezahlt oder wird das von der Pensionskasse genommen oder gibt's das Þberhaupt nicht bei euch? Habe ich das richtig verstanden dass man bei euch erst mit 67 Jahren in Pension gehen kannðĪ? Das ist aber schon spÃĪt. Ich komme aus Ãsterreich und habe es schon fix dass ich in 2 Jahren also mit 60 in Pension gehen kann (Habe allerdings seit meinem 18 Lebensjahr immer verdient)
In der Schweiz liegt aktuell das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren fÞr Frauen und 65 Jahren bei MÃĪnner.
Eine FrÞhpension ist 2 Jahre frÞher mÃķglich, man muss aber mit KÞrzungen rechnen.
Es ist auch ein Rentenaufschub um maximal 5 Jahre mÃķglich. Das hat eine ErhÃķhung der Rente zur Folge.
Ein Ehepaar kann aber zusammen maximal 150% der maximalen Vollrente (aktuell 2370.-) beziehen.
Das heisst zusammen maximal 3555.- pro Monat.
Danke fÞr die ErlÃĪuterung ððžð
Hallo Sonja
Was meinst du mit Abfertigung? Das kenne ich nicht in Bezug auf die Rente/Pension.
Bei uns ist es so dass jeder Betrieb fÞr seine Mitarbeiter RÞckstellungen fÞr die Abfertigung bilden muss. Das heisst wenn der Mitarbeiter in Pension geht steht ihm eine Abfertigung zu - die HÃķhe ist davon abhÃĪngig wie lange der Mitarbeiter im Betrieb gearbeitet hat (meist ca. Ein Jahresgehalt). Seit eonigen Jahren wird das Þber die Pensionskasse geregelt. Dies gilt allerdings nicht fÞr den Ãķffentlichen Dienst (Polizei, Lehrer etc.) hier gibt es das nicht dafÞr ist die mtl. Rente hÃķher.
Wie lange muss ein eingewanderter Nicht-Schweizer in der Schweiz arbeiten, um die AHV im Renten Alter zu bekommen? Gibt es da ein Minimum?
Nein, gibt kein Minimum.
Bei jemandem, der seit dem 21. Lebensjahr bis zum Pensionsalter einbezahlt hat (Frauen 43 Jahre, MÃĪnner 44 Jahre) wird nach der Skala 44 berechnet.
FÞr jedes Jahr, indem nicht einbezahlt wird, wird eine tiefere Skala verwendet. Also bei 5 Jahren LÞcke wird die Skala 39 angewendet, bei 10 Jahren LÞcke die Skala 34.
Wer keine LÞcke hat, erhÃĪlt eine Vollrente. Wer LÞcken hat, erhÃĪlt eine Teilrente.
Dies gilt auch fÞr die IV-Rente. Wer also mit 45 eine IV-Rente erhÃĪlt, und keine LÞcke hat, erhÃĪlt eine Rente nach der Skala44. Wer 5 Jahre LÞcke hat, nach Skala39.
FÞr AuslÃĪnder (vereinfacht gesagt):
Kommt jemand vom Ausland in die Schweiz, ist es aber ein wenig anders (je nach Alter, als er in die Schweiz kam). Hier geht es nicht um BeitragslÞcken, sondern um Beitragsjahre.
Hat also ein AuslÃĪnder 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet und einbezahlt, wird er nach der Skala10 berechnet.
Hat er 20 Jahre einbezahlt, nach der Skala20.
Somit erhÃĪlt er nur eine Vollrente, wenn er 44 Jahre einbezahlt hat.
@@einevonvielen8111 Danke, was ist wenn ein 59 JÃĪhriger einwandert und nur noch 7 Jahre arbeitet, hat er Anspruch auf AHV?
@@yanusam Ja, aber die reicht dann vielleicht fÞr einen Kaffee im Monat.
@@golemtabak1183 WÞrde aber eher Whisky bevorzugen...da gibt es immerhin noch Prozente zusÃĪtzlich
@@yanusam Ab einem vollen Beitragsjahr besteht Anrecht auf eine AHV-Rente.
Wer zum Zeitpunkt des Erreichen des ordentlichen Rentenalters (zurzeit Frauen ab 64 Jahren, MÃĪnner ab 65 Jahren) mind 1 Beitragsjahr angerechnet bekommt, erhÃĪlt eine AHV-Rente.
Bei 7 Beitragsjahren erhÃĪlt der BezÞger eine Teilrente. NÃĪmlich 7/44 einer Vollrente.
WÞrde bedeuten, dass diese Person 2020 eine Rente (nur AHV-Rente, also ohne die SÃĪule 2+3, die noch dazu kommen kÃķnnte) zwischen 189.- und 377.- pro Monat erhÃĪlt.
sorry, aber hier gÃĪbe es einiges zum nachbessern (ev. hab ich es auch nicht gehÃķrt). ein beispiel: die pensionskasse unterliegt einer sogenannten beitrittsschwelle von ca. 21k lohn im jahr. heisst, dass viele leute mit teilzeit oder im stundenlohn (vor allem mÞtter und alleinerziehende) KEINE pensionskasse haben! aus meiner sicht ein wichtiger beitrag fÞr auswanderer, aber ist etwas komploziert in einem kurzen video das 3sÃĪulenprinzip zu erklÃĪren da noch div. andere leistungen und punkte wichtig sind. fazit: ansatz gut. schaue mir aber deine videos weiterhin gerne an da sie wirklich gut gemacht sind
Danke fÞr dein ehrliches Feedback ððž. Unser Ziel war es mÃķglichst simpel das 3 SÃĪulen System zu erklÃĪren.
Sehr guter Beitrag, sehr interessant - schÃķnen Sonntag fÞr Dich Christian und fÞr den lieben Thomas natÞrlich auch âĶ Daumen hoch, weiter so!
Danke, wÞnsche ich dir auch ðððžðĻððĐðŠ
14 bis 15 % sind die LohnabzÞge in der Schweiz
Momentmoment....FrÞher war es so, dass 10 arbeitende Menschen den Pensionar seine AHV bezahlten..Heute im Computerzeitalter wo ein Silikon die Arbeit von 5 Menschen macht ist es doch wohl so dass in Zukunft, 2 Menschen und ein Computer die AHV bezahlen werden..oder etwa nicht?!!?!
Ich glaube der hÃķchste Betrag bei einer deutschen Rente (West) ist um die 2900âŽ
HÃķren Sie auf, Menschen zu glauben, die Online-Kredite auf Facebook oder Whatsapp anbieten. Das sind alles FÃĪlschungen. Nachdem ich von ihnen mehrmals schikaniert wurde, traf ich schlieÃlich auf ein legitimes Finanzinstitut, das Online-Kredite anbietet. Es handelt sich um das Finanzinstitut Europa-credits in Toulouse, Frankreich. Dank ihnen konnte ich meine Projekte finanzieren. Sie bieten online schnelle Kredite an. Ich lade alle von Ihnen, die Opfer von Betrug wurden oder Kredite benÃķtigen, ein, sich Þber Whatsapp an dieses Finanzinstitut zu wenden.
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FÞr den #algorithmus ðð
AHV ist nicht Steuerfrei dh gilt als Einkommen ab 64 jahre Frau
Klasse Video! Ist auch von KapitaleikÞnften wie bspw. Dividenden in die Altersversorgung einzuzahlen?
Da bin ich leider Þberfragt ð
Und Vielen Dank ð
Kurz: Nein
Lang: AHV-pflichtig ist jeder, der in der Schweiz einer ErwerbstÃĪtigkeit nachgeht (auch selbststÃĪndige).
Pensionkassen-pflichtig ist nur, wer einer unselbststÃĪndigen ErwerbstÃĪtigkeit nachgeht. Achtung: wer eine Kapitalgesellschaft grÞndet (AG oder GmbH), gilt als Angestellter der Firma und muss in die Pensionskasse einzahlen
Die dritte SÃĪule ist ohnehin freiwillig.
Die BeitragshÃķhe errechnet sich aus dem Lohn aus ErwerbstÃĪtigkeit. Dividenden etc. sind nicht relevant.
Also alle 3 min. eine Werbeeinblendung ist doch echt schon etwas mehr als Þbertrieben...
Habâs angepasst. Das war wirklich Þbertrieben.
@@Auswanderluchs wÞrde mal sagen alles 5-6 min. reicht aus
Thomas warum spricht s du nicht Schweizerdeutsch.
Er spricht Standarddeutsch damit die Deutschen ihn auch verstehen kÃķnnen ð
@@Auswanderluchs Vielleicht, weil seine Grosseltern Ungaren sind ? ð
@@Sam-mp2hp Thomas spricht normalerweise ZÞridÞtsch.
Bitte bei der Vorbereitung zu solchen Themen besser recherchieren, der Beitrag enthÃĪlt etliche Fehler ...
Welche?
@@Auswanderluchs
Ein paar Beispiele:
1:13 ErwerbstÃĪtige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig, oder ander ausgedrÞckt: ab dem Januar des Jahres in dem eine Person 18 Jahre alt wird
4:20 Altersrente betrÃĪgt fÞr Einzelpersonen Fr. 1195 bis 2390.- und hÃķchstens 3585.- pro Monat fÞr beide Renten eines Ehepaares je nach Dauer und HÃķhe der bezahlten BeitrÃĪge. FÞr MÃĪnner liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und fÞr Frauen bei 64 Jahren.
5:50 AHV-BeitrÃĪge sind 10.6%, je hÃĪlftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen
7:50 Konzentriert Euch hier erst auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und erwÃĪhnt erst danach dass Arbeitgeber in ihren Leistungen darÞber hinausgehen kÃķnnen (um zB. fÞr Arbeitnehmer interessanter zu sein)
10:04 Falsch: Arbeitgeber sind erst ab einem jÃĪhrlichen Einkommen von 21â510/Jahr verpflichtet Pensionskasse fÞr einen Arbeitnehmer zu ÃĪufnen, Arbeitnehmer in (einem oder mehreren) Teilzeitpensen kÃķnnen somit durchaus ab dem Pensionsalter ohne Leistungen aus einer zweiten SÃĪule dastehen
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