Das ist sehr unverhältnismäßig wenn man wie hier gezeigt für eine Falschaussage zu 100 Sozialstunden verurteilt wird und Erwachsene nur Bewährung bekommen.
Es war aber nicht nur eine Falschaussage im Sinne von "hat zwischendurch mal gelogen", sondern er hat eine von vorne bis hinten erfundene Geschichte erzählt. Die Möglichkeit von Sozialstunden anstatt Bewährung auch für Erwachsene könnte man in Erwägung ziehen, aber dazu müsste das Strafgesetz geändert werden.
Daran sieht man, dass Jugendstrafrecht nicht einfach ein „Strafrecht light“ ist, wie es in der öffentlichen Diskussion gerne falsch dargestellt wird. Da hier der Erziehungsgedanken im Vordergrund steht, kann die Strafe auch schon mal mehr Auswirkungen haben, gerade bei kleineren Delikten.
"nur Bewährung" ist gut. Die ist im Zweifel noch mit massiven Auflagen verbunden und wird bei der kleinsten Sache widerrufen. Des Weiteren ist ihre Strafe gut begründet worden. So sehr, wie der NK die Angeklagte provoziert hat, und in Kombination mit der Bruder-Story wird da nunmal ein minderschwerer Fall draus.
"Mit welcher Hand schreiben Sie? Also, wenn Sie selten schreiben, sagen Sie uns, mit welcher Hand halten Sie die Fernbedienung vom Fernseher?" -- Gute Frage vom Herrn Staatsanwalt, aber ich hätte das lieber evidenzbasiert gehabt: Stück Papier und 'nen Kugelschreiber hingelegt und gesagt, "So, da schreiben Sie mal bitte Ihren Vornamen drauf."
Der Test würde bei mir nicht gehen. Die Fernbedienung mit links, schreiben mit rechts, manches geht mit beiden Händen. War doch für was nutze das man mir das mit links alles machen ausgetrieben hat.
Die Richterin immer korrekt 😊
Das ist sehr unverhältnismäßig wenn man wie hier gezeigt für eine Falschaussage zu 100 Sozialstunden verurteilt wird und Erwachsene nur Bewährung bekommen.
Es war aber nicht nur eine Falschaussage im Sinne von "hat zwischendurch mal gelogen", sondern er hat eine von vorne bis hinten erfundene Geschichte erzählt. Die Möglichkeit von Sozialstunden anstatt Bewährung auch für Erwachsene könnte man in Erwägung ziehen, aber dazu müsste das Strafgesetz geändert werden.
Ich glaube… soviel Sozialstunden damit er keine Zeit mehr hat für Drogen… ich glaube dass das damit zusammen hängen könnte…
Daran sieht man, dass Jugendstrafrecht nicht einfach ein „Strafrecht light“ ist, wie es in der öffentlichen Diskussion gerne falsch dargestellt wird. Da hier der Erziehungsgedanken im Vordergrund steht, kann die Strafe auch schon mal mehr Auswirkungen haben, gerade bei kleineren Delikten.
"nur Bewährung" ist gut. Die ist im Zweifel noch mit massiven Auflagen verbunden und wird bei der kleinsten Sache widerrufen. Des Weiteren ist ihre Strafe gut begründet worden. So sehr, wie der NK die Angeklagte provoziert hat, und in Kombination mit der Bruder-Story wird da nunmal ein minderschwerer Fall draus.
"Mit welcher Hand schreiben Sie? Also, wenn Sie selten schreiben, sagen Sie uns, mit welcher Hand halten Sie die Fernbedienung vom Fernseher?" -- Gute Frage vom Herrn Staatsanwalt, aber ich hätte das lieber evidenzbasiert gehabt: Stück Papier und 'nen Kugelschreiber hingelegt und gesagt, "So, da schreiben Sie mal bitte Ihren Vornamen drauf."
Der Test würde bei mir nicht gehen. Die Fernbedienung mit links, schreiben mit rechts, manches geht mit beiden Händen. War doch für was nutze das man mir das mit links alles machen ausgetrieben hat.
@@Angie51610 Tja, das ist dann ein schönes Verwirrungselement. 😆
Gerechtes Urteil.
Die Angeklagte eine tolle Frau