Der Hahn erklärt Strafrecht - § 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten -

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 ธ.ค. 2024
  • 00:12 Allgemeines
    01:42 Feindeslisten
    03:28 Überblick über den Tatbestand
    04:46 Tatobjekt: Personenbezogene Daten
    08:40 Tathandlung: Verbreiten
    10:01 Öffentlich
    11:55 In einer Versammlung
    13:01 Verbreiten eines Inhalts
    16:31 Subjektiver Tatbestand
    17:33 Sozialadäquanzklausel
    19:10 Problembereiche
    Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
    Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
    Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozent*innen des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.
    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsberatung erfolgen kann und auch keine sonstigen Rechtsfragen beantwortet werden.

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