Der Hahn erklärt Strafrecht - § 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten -
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- เผยแพร่เมื่อ 28 ธ.ค. 2024
- 00:12 Allgemeines
01:42 Feindeslisten
03:28 Überblick über den Tatbestand
04:46 Tatobjekt: Personenbezogene Daten
08:40 Tathandlung: Verbreiten
10:01 Öffentlich
11:55 In einer Versammlung
13:01 Verbreiten eines Inhalts
16:31 Subjektiver Tatbestand
17:33 Sozialadäquanzklausel
19:10 Problembereiche
Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
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Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozent*innen des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.
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