Rita zahlte ferner aus der eigenen Geldbörse zum Arbeitsentgelt an einen selbstständigen Pflegedienst 16.000,00 €. Nicht durch Überweisung darf nicht geltend gemacht werden, oder?
Direkt darunter steht der Hinweis, dass alle Beträge per Bank gezahlt wurden - mit Ausnahme der 238 €. Aus der eigenen Geldbörse ist so gemeint, dass die Aufwendungen von ihr und nicht von der Pflegekasse bezahlt wurden. Danke fuer den Hinweis.
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Rita zahlte ferner aus der eigenen Geldbörse zum Arbeitsentgelt an einen selbstständigen Pflegedienst
16.000,00 €. Nicht durch Überweisung darf nicht geltend gemacht werden, oder?
Direkt darunter steht der Hinweis, dass alle Beträge per Bank gezahlt wurden - mit Ausnahme der 238 €. Aus der eigenen Geldbörse ist so gemeint, dass die Aufwendungen von ihr und nicht von der Pflegekasse bezahlt wurden. Danke fuer den Hinweis.
@@taxteachertutorials Danke für Ihre Erklärung.