Die sonstigen Werbungskosten müssten eigentlich in §9 (1)Satz 3 stehen. Nr. 1 sind die Schuldzunsen,... und Nummer 2 die Steuern vom Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben, .... Ebenfalls fehlt die Angabe, dass diese nach § 11 (2) S.2 ESTG verausgabt wurden
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Die sonstigen Werbungskosten müssten eigentlich in §9 (1)Satz 3 stehen. Nr. 1 sind die Schuldzunsen,... und Nummer 2 die Steuern vom Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben, .... Ebenfalls fehlt die Angabe, dass diese nach § 11 (2) S.2 ESTG verausgabt wurden
Vielen Dank :-)
was haben denn die perioden zu bedeuten?
wenn wir zb mieterträge in periode 2 hätten, würden wir dann als abschreibung 12000 € nehmen?
Ich denke man könnte die Periode mit Wirtschaftjahr gleichsetzen.
Wenn man den Paragrafen von V+V nicht weißt, wo das im Gesetz steht … muss ich auch nicht weiter gucken.
🤔
Ich find sie super :) dann fang du doch an videos zu drehen 😮