Weniger Steuern zahlen durch EWIV - Funktioniert das wirklich?

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  • เผยแพร่เมื่อ 29 ส.ค. 2024
  • Du bist Unternehmer, Investor, Selbständiger oder Dienstleister und willst möglichst wenig Steuern zahlen - solltest du dafür eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, kurz EWIV, gründen? Funktioniert das überhaupt? Und welche Fallstricke gibt es dabei? Das erklärt RA Dr. Tim Greenawalt in unserem neuesten Video!
    Aufgrund zahlreicher Fragen hier noch einige Details zur Erläuterung:
    In Deutschland wird durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (EStH 15.8(1) "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)") geregelt, dass die EWIV steuerlich als Offene Handelsgesellschaft gilt. Dadurch findet das gesamte Steuerrecht für die Besteuerung der Personengesellschaften 1:1 auf die EWIV Anwendung.
    Anders als häufig behauptet, gibt es auch keinen europarechtlichen Vorrang gegenüber dem nationalen Steuerrecht. Vielmehr betont die EWIV-Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 ausdrücklich, dass die Besteuerung ausschließlich bei den Mitgliedern stattfindet und im Übrigen ausschließlich das einzelstaatliche Steuerrecht anzuwenden ist.
    Die EWIV ist also eine gewerblich tätige Personengesellschaft - kein Verein, keine Genossenschaft, keine Holding, Stiftung, oder ähnliches. Sie ist eine gewerbliche Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, also ein gewöhnliches Unternehmen mit mehreren Teilhabern. Ob die EWIV dabei in D oder im Ausland sitzt, ist dabei irrelevant. Daran ändert sich auch nichts, wenn die EWIV eine ausländische Betriebsstätte hat. Ebenso ist irrelevant, ob die EWIV Gewinn machen darf. Maßgeblich ist allein die wirtschaftliche Betrachtung.
    Die Wirtschaftsgüter und das Betriebsvermögen der EWIV sind damit als Gesamthandsvermögen gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig den Mitgliedern zuzurechnen (Klein/Ratschow, 15. Aufl. 2020, AO § 39 Rn. 75).
    Wenn nun z.B. eine deutsche GmbH als Mitglied an dieser Personengesellschaft beteiligt ist, muss die GmbH diese Beteiligung nach § 266 Abs. 2 A. III. Nr. 3 HGB in ihrer Bilanz als Beteiligung an einem anderen Unternehmen auf der Aktivseite aufführen. Spiegelbildlich führt die Personengesellschaft für ihre Mitglieder sogenannte Kapitalkonten, damit den Mitgliedern jeweils der korrekte Anteil am Vermögen zuzuordnen ist.
    Angenommen, die GmbH überweist nun EUR 1 Mio. an die EWIV, damit diese das Geld parkt oder für ein Investment nutzt - zum Beispiel eine Immobilie in Bulgarien. Dann reduziert sich das Bankkonto der GmbH um EUR 1 Mio., gleichzeitig erhöht sich aber der Wert der Beteiligung an der EWIV um EUR 1 Mio. - am Ende ist das ein Aktivtausch in der Bilanz (Geld gegen Unternehmensbeteiligung). Aus Sicht der GmbH ist das kein Aufwand, sondern eine Einzahlung auf die Beteiligung an der Personengesellschaft.
    Die Höhe des Vermögens der GmbH ändert sich also in der Summe nicht. Dieser Aktivtausch hat somit keine Gewinnauswirkung, also werden auch keine Steuern gespart. Genausogut hätte die GmbH das Geld auch selber parken oder in das Investment stecken können.
    Gleichzeitig darf die EWIV das Geld nicht ohne weiteres an ein anderes Mitglied weiterschieben. Denn das eingezahlte Geld gehört ja wirtschaftlich weiterhin der GmbH über ihren Anteil am Gesamthandsvermögen der EWIV (siehe oben).
    Wenn es sich dagegen z.B. um einen Mitgliedsbeitrag an die EWIV in Höhe von EUR 50.000,- handelt, den die EWIV für Fördermaßnahmen ausgibt (Marketing, Verwaltung, etc.), dann ist das zwar als Aufwand gewinnmindernd bei der Mitglieds-GmbH zu buchen. Denn das Geld ist ausgegeben, der Wert der Beteiligung an der EWIV erhöht sich nicht. Dazu braucht es aber nicht die EWIV - die Maßnahmen hätte die GmbH auch selbst treffen oder bei irgendeinem Dienstleister einkaufen können. Die EWIV bringt auch hier keinen Vorteil.
    Letztlich dient die EWIV in solchen Konstruktionen also lediglich dazu, Zahlungsströme möglichst zu verschleiern und kurzfristig die fehlende Kompetenz der jeweiligen Finanzbehörden auszunutzen.
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ความคิดเห็น • 26

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว

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  • @schonbergermarcus7046
    @schonbergermarcus7046 ปีที่แล้ว +8

    Ich finde es spannend, wenn man sich mit den einzelnen Statuten der EWIV nicht auseinander gesetzt hat, alle über einen Kamm zu scheren.
    Die Grundaussagen sind richtig, doch in der Umsetzung funktioniert es anders und die Möglichkeiten sind nicht nur das Geld und Steuern, sondern auch Personalmanagement und Waren.
    So haben verschiedene Firmen die in der EWIV als Mitglieder sind doch einen Zusammenhang.
    Ich bin Optimist und Lösungssucher als Pessimist und Problemsucher.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  ปีที่แล้ว +2

      Es wäre in der Tat ungeschickt alle über einen Kamm zu scheren, deswegen differenzieren wir ja in unserem Video nach dem Einsatzzweck der EWIV. Zum Steuersparen eignet sie sich allerdings in den meisten Fällen nicht, da für sie dieselben Regeln gelten wie für alle anderen Personengesellschaften.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 ปีที่แล้ว

      @@ExpatsGlobal .... ... .aber man kann doch auch von ausserhalb der EU, z B. aus Hongkong, Thailand, Bahamas usw Mitglied der EWIV als sog Aussenstelle werden oder sich als Mitglied bzw Partner beteiligen, sofern die EWIV bereits 2 EU Mitglieder aus verschiedenen 2 EU Ländern hat.? Vor allem wenn man ihn einem Land mit Territorialsteuersystem residiert, wo nur Inlandseinkünfte besteuert oder steuerlich veranlagt werden. Was sagt da der Steuerexperte oder Unternehnensberater dazu ?

  • @jeffwagner1806
    @jeffwagner1806 ปีที่แล้ว +1

    Top, vom Steuerberater

  • @danielagotta1937
    @danielagotta1937 ปีที่แล้ว +1

    Danke für die Aufklärung. Die Pitcher sind unterwegs 🙂

  • @taxedutainment6438
    @taxedutainment6438 ปีที่แล้ว +1

    Mal angenommen ein Unternehmer hat mehrere grenzüberschreitende Unternehmen und parkt einen Teil seiner Gewinne (hier mal 50%) am Ende des Jahres in der EWIV für spätere Projekte (Immobilienerwerb etc.) Das sehe ich weniger als Steuerhinterziehung, sondern eher in Anlehnung an §7g ESTg. Aufbau von Rücklagen für Anschaffungen. Auch beim §7g EStG reduziere ich die Steuern zu Gunsten einer Investition… Interessant wäre das Modell, wenn der Unternehmer im Dezember in die EWIV einzahlt, im Januar wieder entnimmt (Geld anlegt) und im Dezember wieder einzahlt…..

  • @Rebecca-so1cc
    @Rebecca-so1cc 8 หลายเดือนก่อน

    Toller Beitrag!

  • @ruditoninowaczyk319
    @ruditoninowaczyk319 ปีที่แล้ว +1

    Kann ich den EWIV mit meinem Bruder zusammen gründen um unser Start Up zu finanzieren?

  • @Steuerhinterziehung
    @Steuerhinterziehung ปีที่แล้ว

    Klares statement!

  • @c0nconc0n18
    @c0nconc0n18 2 ปีที่แล้ว

    Danke, das klaert doch sehr auf

  • @rakloPL1
    @rakloPL1 ปีที่แล้ว +1

    Tolles Video, vor allem weil es auch mal einen anderen Blick drauf wird.
    Auch ich habe es verstanden, dass es definitiv nicht dazu dient Steuern zu sparen.
    ABER: legt man nicht über die Satzung fest, worin die EWIV ihren Zweck erfüllen soll?
    Wenn nun dort etwas steht wie Wissensaustausch, Familien- und Gesundheitsförderung, dann könnte ein Projekt sein, ein Schulungszentrum für die Mitglieder auf Ibiza zu bauen/kaufen wofür dann das Geld (was nicht erstmal versteuert wurde) zu nutzen.
    Oder es werden Feiern eines Einzelunternehmer (Mitglied der EWIV) damit bezahlt, die der Familienförderung dienen.
    Sind das nicht die eigentlichen Vorteile der EWIV?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  ปีที่แล้ว

      Man darf die EWIV nicht mit einer Genossenschaft verwechseln. Eine EWIV ist eine gewerbliche Personengesellschaft, die zwar prinzipiell keinen Gewinn machen darf, aber umgekehrt auch nicht zur Förderung der privaten Interessen der Mitglieder dienen darf. Das ist bei der Genossenschaft innerhalb sehr enger Grenzen anders (und wird dort ebenso gerne als vermeintliches Steuersparmodell missbraucht).

  • @uhu2486
    @uhu2486 2 ปีที่แล้ว +3

    Heftig, wie Sie sich auskennen.

  • @Daliii1509
    @Daliii1509 2 ปีที่แล้ว +1

    Angenommen ich besitze eine Holding GmbH in Deutschland, die Beteiligungen an einer deutschen Immobilien GmbH und einer bulgarischen Immobilien GmbH besitzt. Der Zweck sind gemeinsame Immobilienprojekte. Das Geld wird von der DE GmbH in die EWIV geschickt und als Betriebsausgabe geltend gemacht. Die EWIV schiebt das Geld in die BG GmbH zu Finanzierung von Ferienimmobilien. In BG ganz normal als Einnahme versteuert. Wo ist das Problem dann? Es sind doch gemeinsame Interessen. Die EWIV übernimmt Marketing, Service etc. Am Ende werden die Gewinne aus BG in die Holding geschoben.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว +5

      Der Knackpunkt ist hier, dass die Zahlung an die EWIV höchstwahrscheinlich nicht gewinnmindernd als Betriebsausgabe anerkannt werden wird. Stattdessen wird das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung der Ausgabe einen gewinnerhöhenden Posten gegenüberstellen.
      Die EWIV gilt gem. H 15.8(1) EStR "Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)" steuerrechtlich als Offene Handelsgesellschaft und kommt damit einer Mitunternehmerschaft gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nahe.
      Die GmbH muss deshalb ihre Beteiligung an der EWIV entsprechend in der Bilanzierung abbilden. Zahlungen an die EWIV führen zu einer Erhöhung des Werts der Beteiligung. Sie können sich deshalb nicht gewinnmindernd auswirken.
      Umgekehrt kann man den Vorteil der geringen bulgarischen Körperschaftsteuer grundsätzlich auch direkt durch eine Beteiligung an der bulgarischen Kapitalgesellschaft (EOOD) erreichen.
      Letztlich dient die EWIV in zahlreichen Fällen also lediglich dazu, Zahlungsströme möglichst zu verschleiern und kurzfristig die fehlende Kompetenz der jeweiligen Finanzbehörden auszunutzen.

  • @hanswurst9700
    @hanswurst9700 2 ปีที่แล้ว

    Wenn man Sie persöhnlich (nicht per Webcam) treffen möchte geht das nur mit einer Anreise nach Hong Kong ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว

      Das kommt immer darauf an wo ich gerade bin - momentan zB auch gerne in Monaco/St. Tropez oder in Dubai. Ein persönliches Treffen setzt grundsätzlich voraus, dass Sie Klient bei uns sind.

  • @Stefan_Dahn
    @Stefan_Dahn 2 ปีที่แล้ว +1

    7:30 Bis zu dieser Stelle dachte ich mir: Klingt wie eine "europäische" Personengesellschaft in der Art OHG/GbR.
    Danach: Jo, stimmt. 😁
    Sehr interessanter Inhalt super erklärt. Vielen Dank! Echt Klasse! 👍👍
    Kann die EWIV auch rein aus natürlichen Personen als Gesellschafter bestehen?
    Was heißt die EWIV "darf" keine Gewinne machen? 🤔
    (PS: Stimme deutlich zu leise, Musik am Anfang deutlich zu laut)

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว +1

      Vielen Dank! Ja, so wie die SE eine europäische Kapitalgesellschaft ist, ist die EWIV eine europäische Personengesellschaft. Nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. b), Abs. 2 Buchst. b) der VO kann sie grds. auch ausschliesslich aus natürlichen Personen bestehen, wenn diese eine selbständige Tätigkeit ausüben und in mind. 2 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Dass die EWIV nach Art. 21 Abs. 1 der VO keinen Gewinn macht, ist eigentlich keine Besonderheit sondern ergibt sich letztlich aus ihrer Natur als Personengesellschaft - bei diesen wird der Gewinn/Verlust zwar immer auf Ebene der Gesellschaft festgestellt, dann aber nach den Beteiligungsquoten bei den Gesellschaftern besteuert. Die Gesellschaft ist also kein eigenes Steuersubjekt sondern letztlich eine Mitunternehmerschaft der Gesellschafter. Zusätzlich regelt aber Art. 3 Abs. 1 der VO noch einmal ausdrücklich, dass die EWIV auch nicht auf Gewinnerzielung (für sich selbst) ausgerichtet sein darf und damit im Prinzip keinen originären Geschäftszweck hat, sondern lediglich Hilfstätigkeiten für die Mitglieder erbringt. Insoweit unterscheidet sie sich von normalen Personengesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgelegt sind. Den Sound optimieren wir bei den nächsten Videos.

    • @Stefan_Dahn
      @Stefan_Dahn 2 ปีที่แล้ว

      @@ExpatsGlobal Vielen herzlichen Dank! 👍👍👌