Es besteht keine ausdrückliche Pflicht zur Unterteilung des Tätigkeitsberichts in die einzelnen Jahre. Da das Finanzamt aber die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit für jedes Veranlagungsjahr geprüft (auch wenn eine zusammengefasste Gemeinnützigkeitserklärung für drei Jahre abgegeben wird), wird es im Regelfall einen nach Kalenderjahren aufgeteilten Tätigkeitsbericht erwarten. Die Empfehlung ist deshalb, den Bericht von vornherein nach den Jahren zu unterteilen.
Super informativ, ganz herzlichen Dank
Gut erklärt! Danke!
Richtig gut auf den Punkt gebracht, Danke
Vielen Dank für das Feedback!
Dankeschön! Sehr informativ 👍🏼💯
Sehr gute Hinweise. Vielen Dank.
Herzlichen Dank. Sehr hilfreiche Hinweise und Tipps.
Der Tätigkeitsbericht wird ja mit der Steuererklärung alle 3 Jahre abgegeben. Muss er dann auch nach Kalenderjahren unterteilt sein?
Es besteht keine ausdrückliche Pflicht zur Unterteilung des Tätigkeitsberichts in die einzelnen Jahre. Da das Finanzamt aber die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit für jedes Veranlagungsjahr geprüft (auch wenn eine zusammengefasste Gemeinnützigkeitserklärung für drei Jahre abgegeben wird), wird es im Regelfall einen nach Kalenderjahren aufgeteilten Tätigkeitsbericht erwarten. Die Empfehlung ist deshalb, den Bericht von vornherein nach den Jahren zu unterteilen.
Für eine Vereinfachung, hast du das Video nicht gerade kurz gefasst.
Außerdem fehlen Beispiele.
Sehr gute Hinweise. Vielen Dank.