Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen. Herzliche Grüße Dein W.A.F. TH-cam-Team
Vielen Dank. Schreibe morgen eine Klassenarbeit über das Thema Rechte, Pflichten usw. Unter anderem auch das Günstigkeitsprinzip. Das ist in meinem Buch leider sehr unverständlich erklärt.
Super erklärt, Kompliment! Die Normenpyramide ist eine ganz tolle Sache in der Theorie. In der Praxis sieht es oft anders aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird Ende Januar betriebsbedingt zum 28.02. gekündigt. Er ist seit 6 Jahren beschäftigt, doch auch der Tarifvertrag für seinen Berufszweig, der nach 5 Jahren nur einen Monat Kündigungsfrist vorsieht, gibt dem Arbeitgeber Recht. Nach Normenpyramide würde jetzt der §622 BGB Abs.2 stechen, der eine Kündigungsfrist von 2 Monaten nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit vorsieht. Doch ohah, liest man weiter stößt man auf §622 BGB Abs.4 . Da wird die Normenpyramide innerhalb eines Gestzes total zerschossen. Leider zeigt sich wieder mal das Gesetze von Lobbyisten gemacht werden und es immer irgendwie auf Kosten der sozial Schwächeren geht. Günstigkeitsprinzip für Arbeitgeber! Irgendwie eine Schande
Super Video! Wie verhält es sich wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte, da ich einen neuen Job gefunden habe, und meine tarifvertragliche Kündigungsfrist länger (also in dem fall ungünstiger) ist? Greift dann auch das Günstigkeitsprinzip und ich kann mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen stützen?
Vielen Dank für das Video, sehr informativ! Ich hätte hierbei aber auch eine Frage: wie verhält es sich, wenn wirksam Kurzarbeit eingeführt werden soll, der Arbeitsvertrag das aber nicht vorsieht, die Betriebsvereinbarung allerdings schon. Günstiger wäre hierbei ja eigentlich der AV. Wie verhält sich dies mit dem Günstigkeitsvergleich? Hierbei wäre doch der kollektive Günstigkeitsvergleich einschlägig. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Gilt das Günstigkeitsprinzip nur bei Abmachungen (also hier Arbeitsvertrag gegenüber Tarifvertrag) oder auch für einfachgesetzliche Rechte (BGB ist vorteilhafter für den Arbeitnehmer als der Tarifvertrag)?
Kann man das auch entgegengesetzt nutzen wenn man jetzt das Gehalt anhand Günstigkeitsprinzip im Arbeitsvertrag gewählt hat und im Tarifvertrag mehr Urlaubstage stehen oder kann man sich nur komplett für einen Vertrag entscheiden?
Hallo Markus Pies, für das Verhältnis Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ergibt sich das Günstigkeitsprinzip aus § 4 Abs. 3 TVG. Für alle anderen Rechtsquellen ergibt sich das Günstigkeitsprinzip aus dem Prinzip des Arbeitnehmerschutzrechts im Arbeitsrecht. Um den Arbeitnehmer zu schützen, gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Viele Grüße dein W.A.F. TH-cam Team
Günstigkeitsprinzip Normenpyramide sortiert Rechtsquellen => Rangprinzip, oberer sticht unteren niederrangige Ebene in der Pyramide aus Sicht des Arbeitnehmers gibt mir besseres als höhere Ebene Arbeitsrecht ist ein Schutz für Arbeitnehmer
Ehrenmann, sofort verstanden und perfekte Beispiele :)
Super erklärt! Vielen Dank 😊
Das ist perfekt erklärt, dankeschön!
perfekt erklärt, danke!
Danke für das Video, bei mir im Buch wird das günstigkeitsprenzip ohne das rangprinzip erklärt wobei dies es 1000 mal verständlicher macht.
Sehr gutes Video. Hat mir auf jeden Fall geholfen beim Lernen! Weiter so! :)
Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen.
Herzliche Grüße
Dein W.A.F. TH-cam-Team
Danke für die Erklärung
Super erklärt!
Danke für die tolle Erklärung!
unglaublich gut erklärt
Vielen Dank. Schreibe morgen eine Klassenarbeit über das Thema Rechte, Pflichten usw. Unter anderem auch das Günstigkeitsprinzip. Das ist in meinem Buch leider sehr unverständlich erklärt.
Perfekt, direkt verstanden danke!
Super erklärt danke :)
Sehr gerne!
Super erklärt :)
Super erklärt, Kompliment! Die Normenpyramide ist eine ganz tolle Sache in der Theorie. In der Praxis sieht es oft anders aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird Ende Januar betriebsbedingt zum 28.02. gekündigt. Er ist seit 6 Jahren beschäftigt, doch auch der Tarifvertrag für seinen Berufszweig, der nach 5 Jahren nur einen Monat Kündigungsfrist vorsieht, gibt dem Arbeitgeber Recht. Nach Normenpyramide würde jetzt der §622 BGB Abs.2 stechen, der eine Kündigungsfrist von 2 Monaten nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit vorsieht. Doch ohah, liest man weiter stößt man auf §622 BGB Abs.4 . Da wird die Normenpyramide innerhalb eines Gestzes total zerschossen. Leider zeigt sich wieder mal das Gesetze von Lobbyisten gemacht werden und es immer irgendwie auf Kosten der sozial Schwächeren geht. Günstigkeitsprinzip für Arbeitgeber! Irgendwie eine Schande
Sehr gut erklärt 👍
Sehr gut erklärt! Super
Vielen Dank!
Super Video! Wie verhält es sich wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte, da ich einen neuen Job gefunden habe, und meine tarifvertragliche Kündigungsfrist länger (also in dem fall ungünstiger) ist? Greift dann auch das Günstigkeitsprinzip und ich kann mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen stützen?
Vielen Dank für das Video, sehr informativ! Ich hätte hierbei aber auch eine Frage: wie verhält es sich, wenn wirksam Kurzarbeit eingeführt werden soll, der Arbeitsvertrag das aber nicht vorsieht, die Betriebsvereinbarung allerdings schon. Günstiger wäre hierbei ja eigentlich der AV. Wie verhält sich dies mit dem Günstigkeitsvergleich? Hierbei wäre doch der kollektive Günstigkeitsvergleich einschlägig. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Gilt das Günstigkeitsprinzip nur bei Abmachungen (also hier Arbeitsvertrag gegenüber Tarifvertrag) oder auch für einfachgesetzliche Rechte (BGB ist vorteilhafter für den Arbeitnehmer als der Tarifvertrag)?
Hallo ItJamesIs, vielen Dank für deine Frage! Wir gehen gerne in einem der nächsten Videos darauf ein :-)
Viele Grüße
dein W.A.F. TH-cam Team
@@BetriebsratVideo Ich weiß nicht, ob sich diese Frage für ein ganzes VIdeo eignet, aber dies oder eine Antwort hier wäre toll! Vielen Dank
Schau mal hier: th-cam.com/video/TELFogd9D0Q/w-d-xo.html
was ist die Öffnungsklausel?
Kann man das auch entgegengesetzt nutzen wenn man jetzt das Gehalt anhand Günstigkeitsprinzip im Arbeitsvertrag gewählt hat und im Tarifvertrag mehr Urlaubstage stehen oder kann man sich nur komplett für einen Vertrag entscheiden?
Hallo Trillwahana, das geht. Man muss sich nicht komplett für einen Vertrag entscheiden.
Viele Grüße
dein W.A.F. TH-cam Team
@@BetriebsratVideo dann ist das ja ne coole Sache. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
@@trillwahana Gerne :-)
👏🏽
Ist jeder Günstigkeitsanspruch Zivilrchtlich zu betrachten? Oder wie kann ich als BR unterstützen?
Hallo Markus Pies, für das Verhältnis Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ergibt sich das Günstigkeitsprinzip aus § 4 Abs. 3 TVG. Für alle anderen Rechtsquellen ergibt sich das Günstigkeitsprinzip aus dem Prinzip des Arbeitnehmerschutzrechts im Arbeitsrecht. Um den Arbeitnehmer zu schützen, gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.
Viele Grüße
dein W.A.F. TH-cam Team
@@BetriebsratVideo Und wenn der AG einfach mal mein "mir egal"?
@@markuspies4942 Dann gibt's nur den Weg über das Arbeitsgericht.
@@BetriebsratVideo Jedoch nur Individualrechtlich?!?
Günstigkeitsprinzip
Normenpyramide sortiert Rechtsquellen
=> Rangprinzip, oberer sticht unteren
niederrangige Ebene in der Pyramide aus Sicht des Arbeitnehmers gibt mir besseres als höhere Ebene
Arbeitsrecht ist ein Schutz für Arbeitnehmer