8:10 Eben, rechts vor links, aber nicht abknickende Vorfahrt. Die hätte da sein müssen, damit der Einsender Vorfahrt hätte haben können. Absolut richtig beschrieben, NEDK.
Als Linksabbieger darf er in die Kreuzung reinfahren und muss dann den Gegenverkehr vorbeilassen. Der von links kommende müsste hinter ihm herumfahren, dann der Gegenverkehr von vorne und dann darf der Einsender abbiegen. Praktisch geht das bei schmalen Straßen nicht, aber so sind erstmal die Regeln. Ich erinnere mich da an eine Situation in meiner Fahrschule (1972) und ich glaube, das gilt heute noch ;-)
Glaube das Problem ist, dass der 2. Bulli den Blauen wegen RvL vorlassen muss, der Blaue aber den Einsender wegen RvL, aber der Einsender keinen Vorrang hat, vor dem Bulli, sprich, alle müssen jemanden Vorlassen. Müsste eigentlich eine Prüfungsfrage sein und Vermutlich wäre die Antwort, man muss sich gegenseitig darauf verständigen, wer Sinnvollerweise zuerst fahren darf, weil alle Wartepflichtig sind.
@@razorix6843 Perfekt beschrieben. Eine der ganz wenigen Verkehrssituationen wo es genaugenommen keine Vorrang-Lösung nach StVO gibt und daher §1 greift
@@razorix6843 Das ist Unfug. Der Einsender hat Vorfahrt. Wohin er abbiegt, kann dem VW-Bus völlig schnuppe sein. Er hat auf jemanden anderen zu warten.
An die Gemeinschaft Deutscher Dashcam Kanäle: Seien es PKW, LKW, Fahrrad, Bus, etc Dashcam Kanäle, ich danke euch für eure Arbeit! Natürlich muss man nicht mit jedem Clip oder Meinung übereinstimmen, aber ich bin überzeugt, dass ihr die Fahrweisen mancher Zuschauer (positiv) beeinflusst und damit auch zur Verbesserung des Miteinanders im Straßenverkehr beiträgt. Das ist leider Gottes zwingend notwendig, wenn man sich den (gefühlten) ansteigenden, puren Egoismus in der Gesellschaft anguckt! Macht bitte weiter so, auch mit ggf. kontroversen Meinungen zu Clips 😁 Nebenbei bemerkt ist meine Fahrweise durch euch ruhiger geworden
5:55 Die Zahlen des Zeitindexes passen wie die Faust aufs Auge: Der Abstand zum Parken ist mit 5 - in Worten FÜNF - Metern vom Kurvenscheitelpunkt vorgeschrieben. Der Kastenwagen steht im Kurvenscheitelpunkt - es fehlen ihm also genau und mindestens 5 - in Worten FÜNF - Meter zu der Stelle, an der sein Heck hätte stehen dürfen. Eine amerikanische Feuerwehr im Einsatz hätte den komplett aus dem Weg gerammt - die sind da wenig bis gar nicht zimperlich (siehe Dashcam-Videos aus USA).
1:52 - Gemeinschaft _deutscher_ *Dashcam* Kanäle ... übrigens auch mit Diskussions-Server (Auto-/Fahrraddashcam). 8:18 - sehe ich auch so: Linksabbieger müssen warten, wenn sie nicht explizit Vorfahrt bekommen
Der Wagen der mich (5:20) überholt hat ist kurz nach meinem Fluchen links abgebogen. Das Manöver war also nicht nur gefährlich sondern auch total unnötig. Gruß DIDI
Der Polizist ist wohl vorher, in der in Deutschland üblichen, grottigen Retungsgasse mit dem Einsatzwagen hängengebliben. Dank an den der ihn mitgenommen hat.
00:40 Ich hatte tatsächlich mal wegen fehlender Rettungsgasse einen Notarzt als Sozius hinten drauf damit der Verunfallte primär versorgt werden konnte, dann nochmal zurück und einen Sani als Helfer vorbeigebracht bis dann die Polizei mit "maximaler Gewalt" es geschafft hatte wenigstens einen passablen Rettungsweg zu schaffen. Fazit: In der Not gilt kein Gebot!
War aber eine seeehr graue Aktion, denn bei dem Rettungsdienst sind die Sonderrechte explizit an die Einsatzwägen gekoppelt, nicht wie hier bei der Polizei an die Person. Wenn du an ein A..ch von Polizisten gekommen wärst, dann hättest du ein Verfahren wegen der illegalen Nutzung der Rettungsgasse bekommen können.
Man könnte über den Sand eine Plane ziehen, wenn man die denn hätte... Hat der "Privatmann" aber irgendwie nie zur Hand... Schlimmer finde ich Schüttguttransporter, deren Planen immer schön aufgerollt, aber nie über die Ladung gezogen werden, und dann aber auch nie angehalten werden...
8:58 Kommt erschwerend hinzu, das der Cammer Linksabbieger mit Gegenverkehr ist - da tut er sich in den allermeisten sehr schwer mit Vorfahrt haben wollen und so. Zugegeben, die Situation ist nicht einfach, da der Entgegenkommer ja eigentlich Vorfahrt gewähren muß, aber der Cammer halt trotzdem Linksabbieger ist. Und die haben in der Regel für den entgegenkommenden Verkehr Wartepflicht und keine Vorfahrt. Richtig lustig würde so eine Situation, wenn es rechts noch eine gleichberechtigte Straße gäbe (und keine Grundstückseinfahrt) und von dort auch noch ein Fahrzeug käme - dann müßten alle ihrem von rechts kommenden Vorfahrt gewähren und keine könnte fahren!
Die Pflicht zur "Absprache" gibt es nur an einer Kreuzung, an der ALLE geradeaus fahren wollen... Es darf nur niemand abbiegen wollen, denn dann geht das Vorfahrtsrecht immer an denjenigen über, der dem Abbieger gegenüber steht... An dieser T-Kreuzung ist das der Bulli, der geradeaus fährt..
7:39 Rechtsfahrgebot außerorts auf Fahrbahnen mit mehr als einer Fahrspur je Richtung, nur der Motorradfahrer fährt kurz rechts um verbotenerweise rechts zu überholen. Das die zweite Spur gleich wieder wegfällt, bedeutet nicht, dass man sie nicht nutzen muss.
@@Eric0178 es gibt halt Menschen, die glauben, dass der "am weitesten rechts" fahren darf. Stimmt aber halt nicht. Es mag Länder geben, in denen der Rechteste zuerst darf, in Deutschland definitiv nicht.
Wenn der blaue nach links abbiegen möchte muss er warten wegen dem Einsender, der Einsender der nach links abbiegen möchte muss warten bis der orange durch ist. Und wenn der orange gerade aus möchte muss er warten bis der blaue weg ist. Ergo hat keiner Vorfahrt, sondern einer der drei muss auf seine Vorfahrt verzichten.
@@Heiko881 Ich hoffe ernsthaft das du keinen Führerschein hast. So viel selbstüberzeugtes Fehlwissen auf einem Haufen, das geht irgendwann gehörig schief.
@@Heiko881 Deine Rechtskenntnisse sind so schlecht wie deine Grammatik. §9 hebt nicht §8 StVO auf. Vor Satzzeichen (auch Ausrufezeichen) gehört keine Leertaste.
@@heretic2032 Das ist keine "Grammatik", das nennt sich Interpunktion. Wenn man schon Klugscheißen will, dann aber auch richtig. Und wenn Dir meine Satzzeichen aus welchen Gründen auch immer missfallen, dann ignoriere sie einfach... Was die Auflösung der Frage angeht, so habe ich mich inzwischen schlau gemacht: Hier liegt der "Fehler" in der Breite der Straße, denn eigentlich darf der Blaue hinter den Einsender ziehen, danach fährt der Bulli, und dann der Einsender zuletzt. Weil das nicht möglich ist, muß man sich per Handzeichen verständigen. hier stellt sich dann aber die Frage, wer genau darf denn per Handzeichen auf seine Vorfahrt, oder seinen Vorrang verzichten ? Und hier kommt § 11 der StVO ins Spiel, und danach darf NUR das Blaue Fahrzeug Handzeichen geben, und entweder dem Einsender, ODER ABER dem Bulli Vorrang geben...
8:09 das denken viel zuviele bei einer T-Kreuzung. Nein du hast keine Vorfahrt/Vorrang, denn Vorrang geht nicht vor Vorfahrt. Weil du links abbiegst ist es genauso eine patt Situation wie bei einer normalen Kreuzung an der an allen Straßeneinmündungen einer steht. Da heißt es Kommonikation Wer sein Recht auf Vorfahrt/Vorrang abgibt. Im übrigen genauso in deiner Situation wenn es eine Normale Kreuzung gewesen wäre. Wie gesagt, nur weil du keinen von rechts hast heißt es nicht das Paragraf 9, Abs.3 StVO für dich nicht gilt oder es über dem Paragraf 8, Abs.1 StVO steht.
Leider bist auch Du hier falsch unterwegs, denn der GERADEAUSVERKEHR hat Vorfahrt, weil er "nichts abgeben" muß... Bei der Theorieprüfung wären damit alle durchgefallen, die das anders sehen...
@@Heiko881 lies mal ordentlich die StVO durch. Der Gegenverkehr der geradeaus fahren möchte hat einen von rechts kommenden, den er Vorfahrt gewähren muss (RvL). Das heißt er ist Wartepflichtig. Der vom Einsender links kommende muss auf den Einsender warten (RvL). Der Einsender muss auf den Gegenverkehr warten (Paragraf 9, Abs.3 StVO, Linksabbieger müssen den Gegenverkehr und nachkommenden Verkehr Vorrang gewähren). In welcher Fahrschule warst du noch gleich?
@@Neeru89 Das habe ich schon weiter unten, oder auch oben erklärt: Hier muß per Handzeichen geklärt werden, wer zuerst fahren darf. Dazu kommt § 11 ins Spiel. Zeichen geben darf hier der Blaue, denn der dürfte, wenn der Platz dazu da wäre, was er nicht ist, zuerst hinter den Einsender ziehen, danach kann der Bulli fahren, dann der Einsender, und als letztes kann der Einsender links abbiegen. Da der Blaue nicht hinter den Einsender ziehen kann, darf der Blaue nun NACH LINKS HIN dem Bulli den Vorrang abtreten. Der fährt zuerst, danach der Einsender und zum Schluß der Blaue...
@@Heiko881 und wo habe ich etwas anderes behauptet? Du gibt's genau das wieder was ich geschrieben habe. Was genau ist also dein Punkt den du machen wolltest?
@@Neeru89 Nein, habe ich nicht. Denn im Gegensatz zu Dir habe ich klar definiert, WEN das Gesetz hier auffordert Handzeichen zu geben: Den Blauen. Und der darf NUR nach LINKS hin Zeichen geben, weil wir das Auto LINKS lenken... Ausgehend von der Situation die hier vorliegt sagt nämlich § 11 dazu, derjenige, der Vorrang HÄTTE, nämlich der Blaue, der hinter den Einsender ziehen dürfte, damit dann der Bulli fahren kann, dann der Einsender, und zuletzt der Blaue, darf jetzt der Blaue sein Vorrecht an den Bulli abgeben... Und so wirkt es zwar, dass eine Situation wie diese "ungeregelt daher käme, sie es aber gar nicht ist, denn es ist klar vorgegeben, wer Handzeichen geben darf, weil er verzichten muß... Und natürlich würde auch eine andere Lösung zum Erfolg führen, denn auch der Bulli könnte dem Einsender Zeichen geben, und auch der Einsender könnte dem Blauem ein Zeichen geben... Aber tatsächlich berechtigt dazu ist nur derjenige, der zuerst fahren dürfte, und das ist der Blaue, unter der Voraussetzung, das hinter dem Einsender genügend Platz wäre...
das mit den doppel einsendungen hasse ich auch ich möchte als zuschauer auch nicht immer die gleichen videos sehen zu dem schlecht geparkten weißen transporter da gibt es sogar einen wikipedia eintrag über white van man
8:09 eigentlich machen die alles richtig und du musst als links abbieger warten. ich wüsste nicht, dass ein rechts vor links das aufhebt. und selbst wenn, die anderen kommen für dich immer noch von rechts, also musst du ja doch wieder warten. sowas aber auch... (ok, wusste ja nicht, dass da noch was nachkommt^^ 8:49 und auch der kommt aber wiederum für vwcc von rechts, also trotzdem keine vorfahrt :D)
Der BGH hat schon vor 20 Jahren entschieden dass es nur 2 Möglichkeiten für die Situation hier gibt, da sowohl der §8 als auch der §9 zur Anwendung kommt. Somit bleibt 1. nur der §11 übrig (einer muss verzichten) oder die zweite Möglichkeit (wenn Platz ist) die Cam fährt bis in die Mitte der Kreuzung, dann fährt der aus der Einmündung hinter die Cam dann hat ja der Gegenverkehr der Cam keinen mehr von rechts und kann gerade aus fahren, dann wiederum die Cam den Rest und dann der aus der Einmündung der hinter der Cam wartet. Aber die Lösung funktioniert nur wenn 3 Stunt Fahrer auf einander treffen, denn selbst Fahrlehrer kennen diese Regeln nicht (denn dass Thema wurde auf FB so oft angesprochen dass, alleine ich, Insgesamt 20 000 Kommentare lesen durfte in denen selbst angebliche Fahrlehrer nur stuss erzählt haben.
@@You-wy6te das widerspricht ja jetzt nicht dem was ich sagte. und primär ging es darum, dass er meinte er hätte vorfahrt, die er nicht hat. wie das ganze auf zu lösen ist, ist dabei nebensächlich.
8:00 Er hätte nur "Vorfahrt", wenn er gerade aus gefahren wäre. Oder besser: Er hätte als erster fahren dürfen. In dieser Situation muss Einer auf seine Vorfahrt verzichten und die Anderen "Nachgeben". Dies kann mit Handzeichen geregelt werden. Natürlich muss sehr vorsichtig gefahren werden.
Nö, die Situation ist eindeutig. Das am weitesten rechts stehende Fahrzeug darf als erstes. Will es nach links abbiegen, muß es den Gegenverkehr durchlassen. Der wiederum muß rechts vor links beachten, als eigentlich erst den Blauen fahren lassen. Der kann aber nicht, weil der Einsender im Weg steht, also kann der Gegenverkehr fahren. Kurz: der Blaue fährt als letzter
@@Heiko881 äh, NEIN! RvL gilt hier. §11 regelt das. Mit Handzeichen verständigen. Einer muss auf seinen Vorrang verzichten und kommuniziert das zu seinem linken(!) Auto.
@@Hurin55 Ich habe das schon in anderen Antworten revidiert... Ja, § 11 kommt hier zum Tragen, gibt aber auch vor dass nur EINER verzichten darf, nämlich der Blaue, der eigentlich zuerst fahren dürfte, könnte er sich hinter dem Einsender einordnen. Da dies nicht möglich ist, und der Blaue sein Vorrecht, welches hier Vorrang heißt, nur nach LINKS hin weitergeben darf, fährt zuerst der Bulli, dann der Einsender, und dann der Blaue...
7:58 Fußgängerin auf der Fahrbahn: Da stimme ich überhaupt nicht zu. Wenn sich Personen ungewöhnlich verhalten und weiteres Fehlverhalten nicht auszuschließen ist genießen die einen besonderen Schutz. Heißt auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen und im großen Bogen an denen vorbeifahren. VWCCGERMANY zeigt in seinem gesamten Video eigentlich nur wie rücksichtslos und gefährlich er ist.
Hier machen eindeutig beide was falsch. Die Fußgängerin behindert dadurch den Einsender, der Einsender gefährdet die Fußgängerin. Aber ist ja nicht das einzige Video, in dem er Mist baut.
1:32 Hä? Der Audi fährt halt bis zum Ende durch und ordnet sich dann ein…wie man es eigentlich machen soll. Sehe da kein Problem. 8:13 Wer links abbiegt hat Wartepflicht auf alles was entgegen kriecht. Wie kommt man hier auf die Idee, es wäre da rechts-vor-links? Hat der, der aus der Straße kam, versucht raus zu fahren und der Einsender meinte den?
Die Polizei... Dient dem Volk, unterliegt dem Gesetz. Sollte Vorbild sein, wie jeder Behörde auch, was alle längst nicht mehr sind. Wer ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig? Die Justiz. Irgendwie läuft alles aus dem Ruder.
3:58 Wer hätte hier Vorfahrt? Der Radfahrer, der links abbiegt um der Vorfahrtsstraße zu folgen. Oder der Autofahrer, der geradeaus die Vorfahrtsstraße verlässt?
@@You-wy6te Wenn der Autofahrer links der Vorfahrtsstraße folgen würde, dann würde er abbiegen, müsste links blinken und müsste Fußgängern Vorrang gewähren. Beim geradeaus fahren hätte er Vorrang vor kreuzenden Fußgängern, würde nicht abbiegen und dürfte dem entsprechend auch nicht blinken wie in dem Clip. Aber davon abgesehen finde ich das "abknickende Vorfahrtsstraße" hier an dieser Stelle völlig fehl am Platz, irreführend und widersprüchlich zu den Fahrbahnmarkierungen und der Bauweise der Fahrbahnen (Winkel usw.) ist.
@@dajo6725 Ein Folgen der Vorfahrtstraße stellt zwar eine Richtungsänderung aber kein Abbiegen dar, deshalb steht dass mit dem Blinken extra nochmal beim Schild im Anlage 3. Rechtlich biegt er nur ab wenn er gerade aus fährt. Und nein deshalb sind die Markierungen nicht falsch oder Verwirrend oder widersprüchlich. Du kennst nur einfach die Regeln nicht.
@@You-wy6te Über die Definition des Wortes "Abbiegen" lässt sich sicherlich streiten. Aber die Tatsache, dass du behauptest beim geradeaus fahren müsste Fußgängern Vorrang gewährt werden und beim links fahren dem entsprechend nicht, zeigt schon wer hier keine Ahnung von der Gesetzeslage hat. Aber das Thema hatten wir hinlänglich schon unter einem anderen Video eines anderen großen Deutschen Dashcam Kanals und wurde dort bereits zu einem eindeutigen Abschluss gebracht. Und ich hab keine Lust das hier das Fass wieder aufzumachen. Mir ging es hier ausschließlich um die interessante Situation mit dem Radweg.
8:26 der Einsender hat keinen von rechts dem er Vorfahrt gewähren muss, also hätte er in der Patt Situation sinnvollerweise als erster fahren dürfen. Der Skoda von links muss den Einsender durchlassen, hat aber Vorfahrt vor dem VW Bus, der Vorrang des VW Bus, vor dem Einsender als Linksabbieger, wird durch den Skoda, der Vorfahrt vor dem VW Bus hat, faktisch aufgehoben. Da muss man sich in der Regel verständigen, wer als erster fahren darf, am schnellsten geht das, wenn der Fahrer des VW Bus auf seinen Vorrang verzichtet und den Linksabbieger abbiegen lässt. Danach fährt der Skoda und anschließend der VW Bus.
Da wird nichts aufgehoben. Dass hat der BGH und das Ministerium ganz klar geregelt. "Da hier sowohl der § 8 als auch der §9 zur Anwendung kommt und durch die Straßenbreite ein hintereinander abbiegen nicht möglich ist, so bleibt nur die Anwendung den §11" Und dass ist schon seit über 20 Jahren schon so.
Einer von den dreien musste auf seine Vorfahrt verzichten. In diesem Fall war daswohl der Skoda. Sinnvollerweise übrigens, denn der kam ja gar nicht mehr weg, weil der Einsender die Kreuzung zugestellt hatte.
@@vwccgermany506 hab das auch mal so erlebt, da ist der Linksabbieger aber ohne sich zuvor mit mir oder dem von mir aus rechts zu verständigen abgebogen. In einer anderen Situation an derselben Kreuzung habe ich den von mir aus rechts durchgewunken, weil der Linksabbieger als letzter an der Kreuzung ankam. Als ich dann geradeaus losgefahren bin nachdem von rechts frei war, wäre mir der mir entgegenkommende Linksabbieger fast noch ins Auto gefahren, weil der meinen Vorrang ignorieren wollte und ebenfalls anfuhr. Scheint keiner mehr Zeit zu haben, in deinem Fall kam der VW Bus ja auch als letzter an die Einmündung gefahren und fuhr als erster.
7:55 Wahrscheinlich kommt "Muddi" aus einem der geparkten Autos und wollte, wie man sieht, die Fahrbahn überqueren. Sei doch nicht so unentspannt. Dann läuft's auch später an der Kreuzung viel entspannter, wo du ganz eindeutig NICHT Vorfahrt hast. Eigentlich(tm) müsste man sich in so einer Situation durch Handzeichen verständigen. Oder, man macht es so wie der Fahrer des VW und löst die Situation kurzentschlossen auf.
0:43 Riskant ist das falsche Adjektiv - es ist verboten! Auch für Polizei und Rettungskräfte gelten die Verkehrsregeln und für die Zweiradbenutzung gilt nun mal Helmpflicht - falls das Zweirad motorisiert ist! Für alle Benutzer!!
Sehen wir das einmal lockerer. Das Motorrad war erreichbar und er hat die Mitfahrgelegenheit genutzt, um zur Stauursache zu gelangen. Damit ist allen geholfen. Wichtig dabei ist, mit moderater Geschwindigkeit zu fahren. So wie es aussieht, hat sich dort gar nichts mehr bewegt. Der Einsender ist in der Zeit keinen Millimeter gefahren.
@@KlausKri Mit dieser AUSREDE kann ich jeglichen Regelverstoß rechtfertigen, oder! Schon oft genug gesehen, dass die uniformierten Herren mit 60 oder mehr durch die Stadt knallen, um sich dann beim Bäcker Brötchen zu holen. Außerdem legt man den Helm allein schon aus Selbstschutz-Gründen an - lass einen links oder rechts neben der Gasse mal nicht aufpassen und rausziehen, was dann, wenn der Uniformierte mit dem Kopf auf den Asphalt knallt. Shit happens oder wie geht man dann damit um?
Viele Ausrufezeichen, wenig Ahnung. Die Polizei hat Sonderrechte und darf - sofern erforderlich - Verkehrsregeln ignorieren. Wenn er also schnell nach vorne musste, selbst nur den Streifenwagen hatte und der Motorradfahrer ihn mitnehmen konnte, dann darf er auch ohne Helm mitfahren.
@@heretic2032 Viel Gelaber Deinerseits, aber extreme Leseschwäche - solltest Du dran arbeiten, könnte sonst zu Problemen führen. Es ist zu keiner Zeit in diesem Video davon gesichert die Rede gewesen, dass hier die Polizei auf einem Privat-Motorrad mit Sonderrechten im Einsatz unterwegs ist!! Und selbst dann, sollte man allein aus Selbsterhaltungstrieb nicht ohne Helm fahren. Und wenn die Polizei keine zugewiesenen und freigeschalteten Sonderrechte hat (Blaulicht und Signalhorn - auf einem Privatfahrzeug nahezu unmöglich Du Schlauberger), dann haben sie sie auch nicht und dann dürfen sie die Regeln auch nicht mißachten. Wenn man schon mit dem gesetzestext rumwedelt, sollte man besser verstanden haben was drinnsteht und was der Sinn der da drinnstehenden Regeln ist. Haste offenbar verpasst. Versuch's nochmal und - Better Luck next Time!
Botsing Laat Politieauto Vliegen! | Dashcam Nederland | Aflevering #10 Das sind sehr gute Videos von Dashcam -Aufnahmen. Nur die reinen Videos, evtl. Gequatsche der Fahrer und ansonsten totale Stille. So wie es bei den deutschen Dashchaoten auch mal war. Aber jeder muss den anderen ja übertrumpfen.
1:52 Kann mir bitte jemand alle Kanäle in der Reihenfolge auflisten, in der die Kanalbetreiber hier sprechen?
Versuche mal ein Teil der Reihenfolge hinzukriegen.
1.
2. NEDK
3. Horsepower
4.
5.
6. DDG
7.
8. RLP
9.
10. Eure Videos Fahrnünftig
Wir (JX) - als (NEDK) - Gemeinschaft (Lets Dashcam) - deutscher (DDG) - Dashcam (UDCC) - Kanäle (Horsi) - hassen (Mark) - nämlich (RLP) - alle (RoadRave) - Doppeleinsendungen (Sascha)
8:10 Eben, rechts vor links, aber nicht abknickende Vorfahrt. Die hätte da sein müssen, damit der Einsender Vorfahrt hätte haben können. Absolut richtig beschrieben, NEDK.
Als Linksabbieger darf er in die Kreuzung reinfahren und muss dann den Gegenverkehr vorbeilassen. Der von links kommende müsste hinter ihm herumfahren, dann der Gegenverkehr von vorne und dann darf der Einsender abbiegen. Praktisch geht das bei schmalen Straßen nicht, aber so sind erstmal die Regeln. Ich erinnere mich da an eine Situation in meiner Fahrschule (1972) und ich glaube, das gilt heute noch ;-)
Glaube das Problem ist, dass der 2. Bulli den Blauen wegen RvL vorlassen muss, der Blaue aber den Einsender wegen RvL, aber der Einsender keinen Vorrang hat, vor dem Bulli, sprich, alle müssen jemanden Vorlassen. Müsste eigentlich eine Prüfungsfrage sein und Vermutlich wäre die Antwort, man muss sich gegenseitig darauf verständigen, wer Sinnvollerweise zuerst fahren darf, weil alle Wartepflichtig sind.
Vielleicht hat er ja eine recht-links Schwäche🤔😉
@@razorix6843 Perfekt beschrieben. Eine der ganz wenigen Verkehrssituationen wo es genaugenommen keine Vorrang-Lösung nach StVO gibt und daher §1 greift
@@razorix6843 Das ist Unfug. Der Einsender hat Vorfahrt. Wohin er abbiegt, kann dem VW-Bus völlig schnuppe sein. Er hat auf jemanden anderen zu warten.
Zu der Doppeleinsendung: Cool, alle Stimmen der anderen Kanalbetreiber hier in einem Clip zu hören. :)
Am Ende schaut es eh wieder der Fahrlehrer
@@steam_bigh8899 wer schaut ist doch egal, nur doppelt einsenden ist doof
An die Gemeinschaft Deutscher Dashcam Kanäle:
Seien es PKW, LKW, Fahrrad, Bus, etc Dashcam Kanäle, ich danke euch für eure Arbeit! Natürlich muss man nicht mit jedem Clip oder Meinung übereinstimmen, aber ich bin überzeugt, dass ihr die Fahrweisen mancher Zuschauer (positiv) beeinflusst und damit auch zur Verbesserung des Miteinanders im Straßenverkehr beiträgt. Das ist leider Gottes zwingend notwendig, wenn man sich den (gefühlten) ansteigenden, puren Egoismus in der Gesellschaft anguckt!
Macht bitte weiter so, auch mit ggf. kontroversen Meinungen zu Clips 😁
Nebenbei bemerkt ist meine Fahrweise durch euch ruhiger geworden
5:55 Die Zahlen des Zeitindexes passen wie die Faust aufs Auge: Der Abstand zum Parken ist mit 5 - in Worten FÜNF - Metern vom Kurvenscheitelpunkt vorgeschrieben. Der Kastenwagen steht im Kurvenscheitelpunkt - es fehlen ihm also genau und mindestens 5 - in Worten FÜNF - Meter zu der Stelle, an der sein Heck hätte stehen dürfen. Eine amerikanische Feuerwehr im Einsatz hätte den komplett aus dem Weg gerammt - die sind da wenig bis gar nicht zimperlich (siehe Dashcam-Videos aus USA).
1:52 - Gemeinschaft _deutscher_ *Dashcam* Kanäle ... übrigens auch mit Diskussions-Server (Auto-/Fahrraddashcam).
8:18 - sehe ich auch so: Linksabbieger müssen warten, wenn sie nicht explizit Vorfahrt bekommen
Der Wagen der mich (5:20) überholt hat ist kurz nach meinem Fluchen links abgebogen. Das Manöver war also nicht nur gefährlich sondern auch total unnötig. Gruß DIDI
Und der wurde nach dem Überholen so wie es aussieht auch nicht wirklich schneller .
5:10 Pickup-Fahrer Gedankengang: "Der andere hat doch och 'ne Bremse, muß bloß drufflatschen, soll sich nich so anstellen, iss doch keen Akt nich...!"
Der Polizist ist wohl vorher, in der in Deutschland üblichen, grottigen Retungsgasse mit dem Einsatzwagen hängengebliben. Dank an den der ihn mitgenommen hat.
Ich fürchte auch ja 🙃
00:40
Ich hatte tatsächlich mal wegen fehlender Rettungsgasse einen Notarzt als Sozius hinten drauf damit der Verunfallte primär versorgt werden konnte, dann nochmal zurück und einen Sani als Helfer vorbeigebracht bis dann die Polizei mit "maximaler Gewalt" es geschafft hatte wenigstens einen passablen Rettungsweg zu schaffen.
Fazit: In der Not gilt kein Gebot!
War aber eine seeehr graue Aktion, denn bei dem Rettungsdienst sind die Sonderrechte explizit an die Einsatzwägen gekoppelt, nicht wie hier bei der Polizei an die Person. Wenn du an ein A..ch von Polizisten gekommen wärst, dann hättest du ein Verfahren wegen der illegalen Nutzung der Rettungsgasse bekommen können.
@@You-wy6teIst das ernst gemeint?
@@stefanlenz3309 Klar, denn so ist nun mal die Rechtslage.
0:20 Wahrscheinlich kommt sie zur spät zur Schicht im Restaurant an der Ecke 🤣
Vortritt, Rechts vor Rechts vor Rechts
5:10 Ladungssicherung at it’s best?
Man könnte über den Sand eine Plane ziehen,
wenn man die denn hätte...
Hat der "Privatmann" aber irgendwie nie zur Hand...
Schlimmer finde ich Schüttguttransporter, deren Planen immer schön aufgerollt,
aber nie über die Ladung gezogen werden,
und dann aber auch nie angehalten werden...
7:56 Man, warum nicht mehr Abstand aus Rücksicht zu schwächeren Verkehrsteilnehmer?
8:10 Tja, gibt halt mehr Vorfahrtsregeln, u.a. Paragraph 9 Abs 3
8:10 Ja denn noch den §8 und den §11
8:58 Kommt erschwerend hinzu, das der Cammer Linksabbieger mit Gegenverkehr ist - da tut er sich in den allermeisten sehr schwer mit Vorfahrt haben wollen und so. Zugegeben, die Situation ist nicht einfach, da der Entgegenkommer ja eigentlich Vorfahrt gewähren muß, aber der Cammer halt trotzdem Linksabbieger ist. Und die haben in der Regel für den entgegenkommenden Verkehr Wartepflicht und keine Vorfahrt. Richtig lustig würde so eine Situation, wenn es rechts noch eine gleichberechtigte Straße gäbe (und keine Grundstückseinfahrt) und von dort auch noch ein Fahrzeug käme - dann müßten alle ihrem von rechts kommenden Vorfahrt gewähren und keine könnte fahren!
Die Pflicht zur "Absprache" gibt es nur an einer Kreuzung,
an der ALLE geradeaus fahren wollen...
Es darf nur niemand abbiegen wollen,
denn dann geht das Vorfahrtsrecht immer an denjenigen über,
der dem Abbieger gegenüber steht...
An dieser T-Kreuzung ist das der Bulli,
der geradeaus fährt..
die rechtsseitige Einmündung wird quasi durch das Linksabbiegen des Einsenders ersetzt
Dann einigt man sich mit Handzeichen. Habe ich schon vor 47 Jahren in der Fahrschule gelernt. Kam sogar im Fragebogen vor.
7:39 Rechtsfahrgebot außerorts auf Fahrbahnen mit mehr als einer Fahrspur je Richtung, nur der Motorradfahrer fährt kurz rechts um verbotenerweise rechts zu überholen. Das die zweite Spur gleich wieder wegfällt, bedeutet nicht, dass man sie nicht nutzen muss.
Bis zu welcher Länge gilt das?
Ich hab von Rechts kein Auto, ich darf fahren. Was für eine Logik.
@@Eric0178 es gibt halt Menschen, die glauben, dass der "am weitesten rechts" fahren darf. Stimmt aber halt nicht.
Es mag Länder geben, in denen der Rechteste zuerst darf, in Deutschland definitiv nicht.
Wenn der blaue nach links abbiegen möchte muss er warten wegen dem Einsender, der Einsender der nach links abbiegen möchte muss warten bis der orange durch ist. Und wenn der orange gerade aus möchte muss er warten bis der blaue weg ist. Ergo hat keiner Vorfahrt, sondern einer der drei muss auf seine Vorfahrt verzichten.
@@Heiko881 Ich hoffe ernsthaft das du keinen Führerschein hast. So viel selbstüberzeugtes Fehlwissen auf einem Haufen, das geht irgendwann gehörig schief.
@@Heiko881 Deine Rechtskenntnisse sind so schlecht wie deine Grammatik.
§9 hebt nicht §8 StVO auf.
Vor Satzzeichen (auch Ausrufezeichen) gehört keine Leertaste.
@@heretic2032 Das ist keine "Grammatik", das nennt sich Interpunktion.
Wenn man schon Klugscheißen will, dann aber auch richtig.
Und wenn Dir meine Satzzeichen aus welchen Gründen auch immer missfallen, dann ignoriere sie einfach...
Was die Auflösung der Frage angeht, so habe ich mich inzwischen schlau gemacht:
Hier liegt der "Fehler" in der Breite der Straße, denn eigentlich darf der Blaue hinter den Einsender ziehen, danach fährt der Bulli, und dann der Einsender zuletzt.
Weil das nicht möglich ist, muß man sich per Handzeichen verständigen.
hier stellt sich dann aber die Frage, wer genau darf denn per Handzeichen auf seine Vorfahrt, oder seinen Vorrang verzichten ?
Und hier kommt § 11 der StVO ins Spiel, und danach darf NUR das Blaue Fahrzeug Handzeichen geben, und entweder dem Einsender, ODER ABER dem Bulli Vorrang geben...
grüße
zu 5:10 ladungssicherung kennt der auch nich
zu 6:15 das ist doch alt-bekannt
4:51, viel zu geringer Abstand, das sind gerade mal 6m.
8:09 das denken viel zuviele bei einer T-Kreuzung.
Nein du hast keine Vorfahrt/Vorrang, denn Vorrang geht nicht vor Vorfahrt.
Weil du links abbiegst ist es genauso eine patt Situation wie bei einer normalen Kreuzung an der an allen Straßeneinmündungen einer steht. Da heißt es Kommonikation Wer sein Recht auf Vorfahrt/Vorrang abgibt.
Im übrigen genauso in deiner Situation wenn es eine Normale Kreuzung gewesen wäre.
Wie gesagt, nur weil du keinen von rechts hast heißt es nicht das Paragraf 9, Abs.3 StVO für dich nicht gilt oder es über dem Paragraf 8, Abs.1 StVO steht.
Leider bist auch Du hier falsch unterwegs,
denn der GERADEAUSVERKEHR hat Vorfahrt, weil er "nichts abgeben" muß...
Bei der Theorieprüfung wären damit alle durchgefallen, die das anders sehen...
@@Heiko881 lies mal ordentlich die StVO durch.
Der Gegenverkehr der geradeaus fahren möchte hat einen von rechts kommenden, den er Vorfahrt gewähren muss (RvL).
Das heißt er ist Wartepflichtig.
Der vom Einsender links kommende muss auf den Einsender warten (RvL).
Der Einsender muss auf den Gegenverkehr warten (Paragraf 9, Abs.3 StVO, Linksabbieger müssen den Gegenverkehr und nachkommenden Verkehr Vorrang gewähren).
In welcher Fahrschule warst du noch gleich?
@@Neeru89 Das habe ich schon weiter unten, oder auch oben erklärt:
Hier muß per Handzeichen geklärt werden, wer zuerst fahren darf.
Dazu kommt § 11 ins Spiel.
Zeichen geben darf hier der Blaue, denn der dürfte, wenn der Platz dazu da wäre, was er nicht ist, zuerst hinter den Einsender ziehen, danach kann der Bulli fahren, dann der Einsender, und als letztes kann der Einsender links abbiegen.
Da der Blaue nicht hinter den Einsender ziehen kann, darf der Blaue nun NACH LINKS HIN dem Bulli den Vorrang abtreten.
Der fährt zuerst, danach der Einsender und zum Schluß der Blaue...
@@Heiko881 und wo habe ich etwas anderes behauptet?
Du gibt's genau das wieder was ich geschrieben habe.
Was genau ist also dein Punkt den du machen wolltest?
@@Neeru89 Nein, habe ich nicht.
Denn im Gegensatz zu Dir habe ich klar definiert, WEN das Gesetz hier auffordert Handzeichen zu geben:
Den Blauen.
Und der darf NUR nach LINKS hin Zeichen geben, weil wir das Auto LINKS lenken...
Ausgehend von der Situation die hier vorliegt sagt nämlich § 11 dazu, derjenige, der Vorrang HÄTTE, nämlich der Blaue, der hinter den Einsender ziehen dürfte, damit dann der Bulli fahren kann, dann der Einsender, und zuletzt der Blaue, darf jetzt der Blaue sein Vorrecht an den Bulli abgeben...
Und so wirkt es zwar, dass eine Situation wie diese "ungeregelt daher käme, sie es aber gar nicht ist, denn es ist klar vorgegeben, wer Handzeichen geben darf, weil er verzichten muß...
Und natürlich würde auch eine andere Lösung zum Erfolg führen, denn auch der Bulli könnte dem Einsender Zeichen geben, und auch der Einsender könnte dem Blauem ein Zeichen geben...
Aber tatsächlich berechtigt dazu ist nur derjenige, der zuerst fahren dürfte, und das ist der Blaue, unter der Voraussetzung, das hinter dem Einsender genügend Platz wäre...
Eigentlich Rechts vor links da hast du keine Vorfahrt.
das mit den doppel einsendungen hasse ich auch
ich möchte als zuschauer auch nicht immer die gleichen videos sehen
zu dem schlecht geparkten weißen transporter
da gibt es sogar einen wikipedia eintrag über white van man
Ich hätte gerne einen Milchkaffee und zwei Croissants.
8:09 eigentlich machen die alles richtig und du musst als links abbieger warten. ich wüsste nicht, dass ein rechts vor links das aufhebt. und selbst wenn, die anderen kommen für dich immer noch von rechts, also musst du ja doch wieder warten. sowas aber auch... (ok, wusste ja nicht, dass da noch was nachkommt^^ 8:49 und auch der kommt aber wiederum für vwcc von rechts, also trotzdem keine vorfahrt :D)
Der BGH hat schon vor 20 Jahren entschieden dass es nur 2 Möglichkeiten für die Situation hier gibt, da sowohl der §8 als auch der §9 zur Anwendung kommt. Somit bleibt 1. nur der §11 übrig (einer muss verzichten) oder die zweite Möglichkeit (wenn Platz ist) die Cam fährt bis in die Mitte der Kreuzung, dann fährt der aus der Einmündung hinter die Cam dann hat ja der Gegenverkehr der Cam keinen mehr von rechts und kann gerade aus fahren, dann wiederum die Cam den Rest und dann der aus der Einmündung der hinter der Cam wartet. Aber die Lösung funktioniert nur wenn 3 Stunt Fahrer auf einander treffen, denn selbst Fahrlehrer kennen diese Regeln nicht (denn dass Thema wurde auf FB so oft angesprochen dass, alleine ich, Insgesamt 20 000 Kommentare lesen durfte in denen selbst angebliche Fahrlehrer nur stuss erzählt haben.
@@You-wy6te das widerspricht ja jetzt nicht dem was ich sagte. und primär ging es darum, dass er meinte er hätte vorfahrt, die er nicht hat. wie das ganze auf zu lösen ist, ist dabei nebensächlich.
8:00 Er hätte nur "Vorfahrt", wenn er gerade aus gefahren wäre. Oder besser: Er hätte als erster fahren dürfen. In dieser Situation muss Einer auf seine Vorfahrt verzichten und die Anderen "Nachgeben". Dies kann mit Handzeichen geregelt werden. Natürlich muss sehr vorsichtig gefahren werden.
Nö, die Situation ist eindeutig. Das am weitesten rechts stehende Fahrzeug darf als erstes. Will es nach links abbiegen, muß es den Gegenverkehr durchlassen. Der wiederum muß rechts vor links beachten, als eigentlich erst den Blauen fahren lassen. Der kann aber nicht, weil der Einsender im Weg steht, also kann der Gegenverkehr fahren. Kurz: der Blaue fährt als letzter
Es muß NIEMAND "verzichten", weil das in der StVO klar geregelt ist:
Vorfahrt hat IMMER der Geradeausverkehr !
@@Heiko881 nein hat er NICHT.
@@Heiko881 äh, NEIN! RvL gilt hier. §11 regelt das. Mit Handzeichen verständigen. Einer muss auf seinen Vorrang verzichten und kommuniziert das zu seinem linken(!) Auto.
@@Hurin55 Ich habe das schon in anderen Antworten revidiert...
Ja, § 11 kommt hier zum Tragen, gibt aber auch vor dass nur EINER verzichten darf, nämlich der Blaue, der eigentlich zuerst fahren dürfte, könnte er sich hinter dem Einsender einordnen.
Da dies nicht möglich ist, und der Blaue sein Vorrecht, welches hier Vorrang heißt, nur nach LINKS hin weitergeben darf, fährt zuerst der Bulli, dann der Einsender, und dann der Blaue...
7:58 Fußgängerin auf der Fahrbahn: Da stimme ich überhaupt nicht zu. Wenn sich Personen ungewöhnlich verhalten und weiteres Fehlverhalten nicht auszuschließen ist genießen die einen besonderen Schutz. Heißt auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen und im großen Bogen an denen vorbeifahren. VWCCGERMANY zeigt in seinem gesamten Video eigentlich nur wie rücksichtslos und gefährlich er ist.
Hier machen eindeutig beide was falsch.
Die Fußgängerin behindert dadurch den Einsender, der Einsender gefährdet die Fußgängerin.
Aber ist ja nicht das einzige Video, in dem er Mist baut.
1:32 Hä? Der Audi fährt halt bis zum Ende durch und ordnet sich dann ein…wie man es eigentlich machen soll. Sehe da kein Problem.
8:13 Wer links abbiegt hat Wartepflicht auf alles was entgegen kriecht. Wie kommt man hier auf die Idee, es wäre da rechts-vor-links? Hat der, der aus der Straße kam, versucht raus zu fahren und der Einsender meinte den?
Die Polizei... Dient dem Volk, unterliegt dem Gesetz. Sollte Vorbild sein, wie jeder Behörde auch, was alle längst nicht mehr sind. Wer ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig? Die Justiz. Irgendwie läuft alles aus dem Ruder.
Die Polizei muss kein Vorbild sein, im Gegenteil, denn sonst könnten sie ihre Arbeit nicht machen.
Ach, und die Polizei dient dem Staat und nicht dem Volk.
1:45 Da zeigt, sich dass die Rückspiegel ANDERER Autos nur "Nebensache" sind! 🔃🔄 😟☹
Ich als Zuschauer stimme der "Gemeinschaft Deutscher Dashcam Kanäle zu. Doppeleinsendungen sind bl....
3:58 Wer hätte hier Vorfahrt? Der Radfahrer, der links abbiegt um der Vorfahrtsstraße zu folgen. Oder der Autofahrer, der geradeaus die Vorfahrtsstraße verlässt?
Radfahrer
Der Autofahrer biegt rechtlich gesehen ab, damit haben auch Fussgänger Vorrang vor dem Abbiegenden.
@@You-wy6te Wenn der Autofahrer links der Vorfahrtsstraße folgen würde, dann würde er abbiegen, müsste links blinken und müsste Fußgängern Vorrang gewähren. Beim geradeaus fahren hätte er Vorrang vor kreuzenden Fußgängern, würde nicht abbiegen und dürfte dem entsprechend auch nicht blinken wie in dem Clip.
Aber davon abgesehen finde ich das "abknickende Vorfahrtsstraße" hier an dieser Stelle völlig fehl am Platz, irreführend und widersprüchlich zu den Fahrbahnmarkierungen und der Bauweise der Fahrbahnen (Winkel usw.) ist.
@@dajo6725 Ein Folgen der Vorfahrtstraße stellt zwar eine Richtungsänderung aber kein Abbiegen dar, deshalb steht dass mit dem Blinken extra nochmal beim Schild im Anlage 3. Rechtlich biegt er nur ab wenn er gerade aus fährt. Und nein deshalb sind die Markierungen nicht falsch oder Verwirrend oder widersprüchlich. Du kennst nur einfach die Regeln nicht.
@@You-wy6te Über die Definition des Wortes "Abbiegen" lässt sich sicherlich streiten. Aber die Tatsache, dass du behauptest beim geradeaus fahren müsste Fußgängern Vorrang gewährt werden und beim links fahren dem entsprechend nicht, zeigt schon wer hier keine Ahnung von der Gesetzeslage hat.
Aber das Thema hatten wir hinlänglich schon unter einem anderen Video eines anderen großen Deutschen Dashcam Kanals und wurde dort bereits zu einem eindeutigen Abschluss gebracht. Und ich hab keine Lust das hier das Fass wieder aufzumachen.
Mir ging es hier ausschließlich um die interessante Situation mit dem Radweg.
8:26 der Einsender hat keinen von rechts dem er Vorfahrt gewähren muss, also hätte er in der Patt Situation sinnvollerweise als erster fahren dürfen. Der Skoda von links muss den Einsender durchlassen, hat aber Vorfahrt vor dem VW Bus, der Vorrang des VW Bus, vor dem Einsender als Linksabbieger, wird durch den Skoda, der Vorfahrt vor dem VW Bus hat, faktisch aufgehoben. Da muss man sich in der Regel verständigen, wer als erster fahren darf, am schnellsten geht das, wenn der Fahrer des VW Bus auf seinen Vorrang verzichtet und den Linksabbieger abbiegen lässt. Danach fährt der Skoda und anschließend der VW Bus.
Da wird nichts aufgehoben. Dass hat der BGH und das Ministerium ganz klar geregelt. "Da hier sowohl der § 8 als auch der §9 zur Anwendung kommt und durch die Straßenbreite ein hintereinander abbiegen nicht möglich ist, so bleibt nur die Anwendung den §11" Und dass ist schon seit über 20 Jahren schon so.
Einer von den dreien musste auf seine Vorfahrt verzichten. In diesem Fall war daswohl der Skoda. Sinnvollerweise übrigens, denn der kam ja gar nicht mehr weg, weil der Einsender die Kreuzung zugestellt hatte.
Ich sehe es wie du, aber scheinbar ist das verkehrt....🙈
@@vwccgermany506 hab das auch mal so erlebt, da ist der Linksabbieger aber ohne sich zuvor mit mir oder dem von mir aus rechts zu verständigen abgebogen. In einer anderen Situation an derselben Kreuzung habe ich den von mir aus rechts durchgewunken, weil der Linksabbieger als letzter an der Kreuzung ankam. Als ich dann geradeaus losgefahren bin nachdem von rechts frei war, wäre mir der mir entgegenkommende Linksabbieger fast noch ins Auto gefahren, weil der meinen Vorrang ignorieren wollte und ebenfalls anfuhr. Scheint keiner mehr Zeit zu haben, in deinem Fall kam der VW Bus ja auch als letzter an die Einmündung gefahren und fuhr als erster.
Sone Polizeiweste kann ich mir doch auch bestellen 😅
7:55 Wahrscheinlich kommt "Muddi" aus einem der geparkten Autos und wollte, wie man sieht, die Fahrbahn überqueren. Sei doch nicht so unentspannt. Dann läuft's auch später an der Kreuzung viel entspannter, wo du ganz eindeutig NICHT Vorfahrt hast. Eigentlich(tm) müsste man sich in so einer Situation durch Handzeichen verständigen. Oder, man macht es so wie der Fahrer des VW und löst die Situation kurzentschlossen auf.
0:43 Riskant ist das falsche Adjektiv - es ist verboten! Auch für Polizei und Rettungskräfte gelten die Verkehrsregeln und für die Zweiradbenutzung gilt nun mal Helmpflicht - falls das Zweirad motorisiert ist! Für alle Benutzer!!
Sehen wir das einmal lockerer. Das Motorrad war erreichbar und er hat die Mitfahrgelegenheit genutzt, um zur Stauursache zu gelangen. Damit ist allen geholfen. Wichtig dabei ist, mit moderater Geschwindigkeit zu fahren. So wie es aussieht, hat sich dort gar nichts mehr bewegt. Der Einsender ist in der Zeit keinen Millimeter gefahren.
Von diesen Regeln sind sie aber ausgenommen, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das kann hier der Fall gewesen sein.
@@KlausKri Mit dieser AUSREDE kann ich jeglichen Regelverstoß rechtfertigen, oder! Schon oft genug gesehen, dass die uniformierten Herren mit 60 oder mehr durch die Stadt knallen, um sich dann beim Bäcker Brötchen zu holen. Außerdem legt man den Helm allein schon aus Selbstschutz-Gründen an - lass einen links oder rechts neben der Gasse mal nicht aufpassen und rausziehen, was dann, wenn der Uniformierte mit dem Kopf auf den Asphalt knallt. Shit happens oder wie geht man dann damit um?
Viele Ausrufezeichen, wenig Ahnung.
Die Polizei hat Sonderrechte und darf - sofern erforderlich - Verkehrsregeln ignorieren.
Wenn er also schnell nach vorne musste, selbst nur den Streifenwagen hatte und der Motorradfahrer ihn mitnehmen konnte, dann darf er auch ohne Helm mitfahren.
@@heretic2032 Viel Gelaber Deinerseits, aber extreme Leseschwäche - solltest Du dran arbeiten, könnte sonst zu Problemen führen. Es ist zu keiner Zeit in diesem Video davon gesichert die Rede gewesen, dass hier die Polizei auf einem Privat-Motorrad mit Sonderrechten im Einsatz unterwegs ist!! Und selbst dann, sollte man allein aus Selbsterhaltungstrieb nicht ohne Helm fahren. Und wenn die Polizei keine zugewiesenen und freigeschalteten Sonderrechte hat (Blaulicht und Signalhorn - auf einem Privatfahrzeug nahezu unmöglich Du Schlauberger), dann haben sie sie auch nicht und dann dürfen sie die Regeln auch nicht mißachten. Wenn man schon mit dem gesetzestext rumwedelt, sollte man besser verstanden haben was drinnsteht und was der Sinn der da drinnstehenden Regeln ist. Haste offenbar verpasst. Versuch's nochmal und - Better Luck next Time!
Botsing Laat Politieauto Vliegen! | Dashcam Nederland | Aflevering #10
Das sind sehr gute Videos von Dashcam -Aufnahmen.
Nur die reinen Videos, evtl. Gequatsche der Fahrer und ansonsten totale Stille.
So wie es bei den deutschen Dashchaoten auch mal war.
Aber jeder muss den anderen ja übertrumpfen.