Hallo Herr Fries, Vielen Dank erstmal für die super erklärten Kurse. Das macht richtig Spaß Ihnen zuzuhören! Ich habe eine Frage zum 265 Abs. 3 zpo: Prüft man den Einwand der doppelten Gutgläubigkeit im Rahmen der Zulässigkeit (das kommt mir iwie sehr kopflastig vor und widerspricht dem Thomas/putzo, wonach der berechtigte Einwand zur Unbegründetheit der Klage führt) oder in der Begründetheit (aber auch damit bin ich nicht ganz zufrieden, weil der Einwand eher wie ein prozessualer Einwand formuliert ist)?
Beides wird vertreten; ich würde das Thema sicherheitshalber schon in der Zulässigkeit erstmals ansprechen, damit der Korrektor es dort nicht vermisst. Es gibt auch durchaus namhafte Stimmen, die sich dafür aussprechen, das Thema in der Regel in der Zulässigkeit zu prüfen, z.B. Bacher in BeckOK ZPO, 12/2023, § 265 Rn. 26.1.
Richtig gut erklärt!
Vielen Dank!
Minute 14:13 Schon wieder ErbR! Wie schön 😊😊
Hallo Herr Fries,
Vielen Dank erstmal für die super erklärten Kurse. Das macht richtig Spaß Ihnen zuzuhören!
Ich habe eine Frage zum 265 Abs. 3 zpo:
Prüft man den Einwand der doppelten Gutgläubigkeit im Rahmen der Zulässigkeit (das kommt mir iwie sehr kopflastig vor und widerspricht dem Thomas/putzo, wonach der berechtigte Einwand zur Unbegründetheit der Klage führt) oder in der Begründetheit (aber auch damit bin ich nicht ganz zufrieden, weil der Einwand eher wie ein prozessualer Einwand formuliert ist)?
Beides wird vertreten; ich würde das Thema sicherheitshalber schon in der Zulässigkeit erstmals ansprechen, damit der Korrektor es dort nicht vermisst. Es gibt auch durchaus namhafte Stimmen, die sich dafür aussprechen, das Thema in der Regel in der Zulässigkeit zu prüfen, z.B. Bacher in BeckOK ZPO, 12/2023, § 265 Rn. 26.1.
Die Folien und einige ergänzende Notizen zur Veranstaltung sind frei online abrufbar unter www.jura-podcast.de/zpo/.
34:33 Interventionen