Eine Frage, ist nicht die Bundesregierung von allen Unternehmen die faktische Geschäftsleitung, da sie die Rahmenbedingungen setzt und wenn deren Entscheidung an sich gesunde Unternehmen in den Ruin stürzt, diese in Haftung genommen werden muss?
Eine Frage mit hohem Abstraktionsgrad. Ich würde sagen NEIN. Der faktische Geschäftsführer hält das Management in den Händen. Rahmenbedingungen zu setzen, das reicht für die Haftung nicht. Aber höchstgerichtlich ist das noch nicht entschieden ;-)
Eine Frage, ist nicht die Bundesregierung von allen Unternehmen die faktische Geschäftsleitung, da sie die Rahmenbedingungen setzt und wenn deren Entscheidung an sich gesunde Unternehmen in den Ruin stürzt, diese in Haftung genommen werden muss?
Eine Frage mit hohem Abstraktionsgrad. Ich würde sagen NEIN. Der faktische Geschäftsführer hält das Management in den Händen. Rahmenbedingungen zu setzen, das reicht für die Haftung nicht. Aber höchstgerichtlich ist das noch nicht entschieden ;-)