Marke anmelden leicht gemacht - Das müsst ihr wissen | WBS - Die Experten

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  • เผยแพร่เมื่อ 28 พ.ย. 2024

ความคิดเห็น • 66

  • @Peda
    @Peda 5 ปีที่แล้ว +54

    Lol, das mit DUPLO ist mir noch nie aufgefallen

    • @naturkraft7325
      @naturkraft7325 5 ปีที่แล้ว +2

      mir au net :D

    • @Fightfire76767
      @Fightfire76767 5 ปีที่แล้ว

      gibt auch ein Auto das Duplo heißt

    • @kirbi8707
      @kirbi8707 5 ปีที่แล้ว +1

      Haha krass

    • @nocberry7797
      @nocberry7797 4 ปีที่แล้ว

      Ich weiß noch dass ich da schon als Kind drüber nachgedacht habe, warum wieso weshalb ^^

  • @fxdomi
    @fxdomi 5 ปีที่แล้ว

    Finde es cool das jetzt noch ein 2ter Kanal existiert bei dem jeder Videos macht

  • @jervanjervan1354
    @jervanjervan1354 5 ปีที่แล้ว

    Diser kanal ist ser gut da man ser vile Infos zur verschiedenen Themen bekommt

  • @AnonymusCow
    @AnonymusCow 5 ปีที่แล้ว +9

    finde ich den sympathischsten ^^

  • @toast_hawaii
    @toast_hawaii 5 ปีที่แล้ว +6

    Gerne ein Video zu "start-ups". Wie gehe ich vor wenn ich eine Idee habe?
    wie kann ich diese Idee schützen?
    Kann ich ein Patent darauf anmelden, wenn es eine App ist?
    Inwiefern darf ich bereits bestehende apps "nachbilden" oder einflüsse von denen verwenden?
    Worauf muss ich genau achten?

  • @mistercokes
    @mistercokes 5 ปีที่แล้ว +21

    Sehr gute Einführung in das Thema!
    Mich würde ja mal interessieren, wie sich dieser Anmeldeprozess bei Software verhält.
    Braucht ein deutscher Softwarehersteller grundsätzlich eine weltweit angemeldete Marke, wenn seine Software auf einer Website zum Download bereitgestellt ist?
    Oder würde das in solchen Fällen als "Importware" gelten, die in einen fremden Wirtschaftsraum eingeführt wird?

    • @wbs_experten
      @wbs_experten  5 ปีที่แล้ว +7

      Eine "Welt-Marke" existiert leider (noch) nicht. Grundsätzlich muss sich der Softwarehersteller (wie jeder andere Onlinehändler auch) daher überlegen, welche Märkte für ihn am relevantesten sind und diese dann gezielt über internationale Markenerstreckungen (über die WIPO) für sich schützen lassen. Wie dieses System funktioniert, erklären wir Euch in einem unserer nächsten Markenrechtsvideos

    • @dorianmarley3845
      @dorianmarley3845 3 ปีที่แล้ว

      i dont mean to be offtopic but does anyone know a way to get back into an Instagram account??
      I stupidly lost the password. I would appreciate any help you can offer me!

  • @marcelm2023
    @marcelm2023 5 ปีที่แล้ว

    Das ist so geil. Jura pur. Ihr wisst nicht wie glücklich mich das macht. Weiter so!

  • @Iskelderon
    @Iskelderon 5 ปีที่แล้ว +2

    Danke für die Erläuterungen!
    Dass es eine schmerzlosere Alternative zur Abmahnung gibt, um zwar schon mal offiziell Bescheid zu geben, aber erst mal freundlich ins Gespräch für eine Einigung zu kommen statt dass gleich böses Blut aufkommt, wird leider nicht oft erwähnt.

    • @RechtsanwaltfuerMarkenrecht
      @RechtsanwaltfuerMarkenrecht 11 หลายเดือนก่อน

      Das liegt daran, dass die schmerzlosere Variante in vielen Fällen für den Verletzten - nicht den Verletzer - schmerzhaft wird.

  • @richi901000
    @richi901000 4 ปีที่แล้ว

    Vielen Dank für dieses super informative Video! Das hilft uns aktuelle gerade sehr gut weiter!

  • @ichbinesja1
    @ichbinesja1 2 ปีที่แล้ว +1

    So ein informatives Video habe ich lange gesucht 😊 vielen Dank.
    Kann ich solche Markennamen wie "Equipment premium" oder "Ausstattung Premium" benutzen? oder sind das beschreibende Angaben?

    • @RechtsanwaltfuerMarkenrecht
      @RechtsanwaltfuerMarkenrecht 11 หลายเดือนก่อน

      Ein solches Video ist natürlich immer verkürzt. "Equipment" ist sicherlich beschreibend, "Premium" unterfällt einer anderen Kategorie, die den Schutz ausschließt. Es ist "bloß anpreisend". Einen etwas umfangreicheren Ratgeber zur Markenanmeldung findest Du unter marken.legal/rechtsanwalt/markenrecht/markenanmeldung/

  • @DokuFREENET
    @DokuFREENET 3 ปีที่แล้ว

    Darf ich eine Marke anmelden, die es noch nicht gibt? Mir gefällt der Name einer früher in Deutschland bekannten TV marke, welche ihren namen 2009 geändert hat und 2013 dann auch ihren firmennamen, die Marke ist aber schon seit 6 Jahren gelöscht.

  • @lorenzeppat1047
    @lorenzeppat1047 8 หลายเดือนก่อน

    Guten Abend.
    Wissen Sie ob das Förderprogramm zur Patenanmeldung noch im Jahr 2024 aktuell?

  • @googoostoned
    @googoostoned 8 หลายเดือนก่อน

    Vieldn herzlichen Dank für die Info. Eine Frage, kann ich eine Marke z.B. "Lotus Research" für Auto Audioanlage anmelden, selbst wenn eine Eintragung z.B. "Lotus" (Verstärker für Musikinstrument) bereits existiert?

  • @vitalgeneration3827
    @vitalgeneration3827 2 ปีที่แล้ว

    Auf welcher Seite kann man denn seine Marke Europaweit anmelden? Auf Trademarkia kostet das 650€ auf Wipo aber nur 300€.

  • @daisyduck8593
    @daisyduck8593 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Anwalt. Können Sie mir kostenlos antworten? Sagen wir Paul hat einen privaten TH-cam Kanal als Hobby (kein Business) mit Sitz EU und hat Videos mit einem Intro-Branding z.B. erscheint immer am Anfang des Videos ein "Maxi FPV" Logo. Jetzt gibt es jemanden der sich "Maxi FPV" schützen gelassen hat EU weit. Müsste Paul jetzt alle seine alten Videos vom Netz nehmen solange der andere diesen Namen schützen lässt ? Oder gilt das nicht rückwirkend in die Vergangenheit ? Es wäre vermutlich aus diesen Gründen wohl besser kein Logo als Intro zu zeigen ?

  • @susa5995
    @susa5995 4 ปีที่แล้ว

    Zunächst einmal danke für das gut verständliche Video. Ich hätte außerdem eine Frage zu § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, der folgendes besagt: "die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind", während Art. 4 Abs. 1 Bstb. d der EU-Markenrichtlinie - dem ja wohl § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG in dessen Umsetzung entsprechen soll - besagt: "Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich sind" - der Passus "zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen" findet sich demnach lediglich in § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, macht aber doch einen bedeutenden Unterschied. Wenn man Art. 4 Abs. 1 Bstb. d der EU-Markenrichtlinie wörtlich nähme, wären ja fast alle alltagssprachlichen Wörter und Wortfolgen bzw. Phrasen als Wortmarke nicht eintragungsfähig - unabhängig von der Klasse -, da sie eben im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind, während § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG wohl so zu verstehen ist, dass nur diejenigen Wörter davon betroffen sind, die zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen im allgemeinen Sprachgebrauch (oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten) üblich sind. Da ich davon ausgehe, dass die EU-Markenrichtlinie korrekt ins deutsche Recht umgesetzt wurde, verwirrt mich das sehr.

  • @CNCPRINTBLOGSPOT
    @CNCPRINTBLOGSPOT 3 ปีที่แล้ว

    ...One Shot Video ^^ Top

  • @SDCgamer
    @SDCgamer 3 ปีที่แล้ว +1

    Super Video!!

  • @ir-sj3ip
    @ir-sj3ip 3 ปีที่แล้ว

    Kann man auch Inhaltssfoffe schützen lassen? zb kokosöl in feuchttüchern (pampers)

  • @bestersurfer5481
    @bestersurfer5481 5 ปีที่แล้ว

    Wie ist es, wenn ich ein Werbeslogan anmelden möchte, beim welchem Amt muss ich mich wenden?

  • @Fabianm1995
    @Fabianm1995 2 ปีที่แล้ว

    Folgender Fall:
    Es gibt eine Wortmarke mit dem Namen: „Point“
    Ich habe erfolgreich die Wortmarke: „Fußball Point“ angemeldet.
    Ich möchte jetzt mein Logo als Wort/Bildmarke eintragen. Diese Logo ist einzigartig und zeigt irgendein Muster und das Wort Point.
    Ist dies erlaubt oder muss das Wort „Fußball“ vorkommen?

  • @onair75
    @onair75 5 ปีที่แล้ว

    Könnt ihr mal ein Video zum Verpackungsregister etc. machen?

  • @kirbi8707
    @kirbi8707 5 ปีที่แล้ว

    Hallo
    Vll könntet ihr mal ein Video zur Anmeldung beim DPMA machen und/oder zur Markenrechere.
    Achja, tolle Videos

  • @anima_und_bahamut
    @anima_und_bahamut 3 ปีที่แล้ว

    ist Marke anmelden dasselbe wie Marke patentieren? falls nein, wie wie lasse ich mir etwas patentieren? wäre nett, wenn ihr auch dazu ein Video machen könntet

  • @R-Byte-3D
    @R-Byte-3D 5 ปีที่แล้ว

    Ich entwickle gerade ein Spiel. Das Kriege ich alleine vielleicht ihn 10 Jahren hin. Vorläufiges Ziel daher: Genug Geld für ein Team via kickstarter zu sammeln, wenn die erste spielbare Demo ready ist. Bereits dann schon eine Marke anmelden? (Studio und Spieltitel) Zählt das dann als Markennutzung? (Vertrieb via kickstarter) Oder habe ich dann ein Problem in 5 Jahren wenn ich es nicht schaffe die Entwicklungs Zeit zu halbieren um es auf den Markt zu bringen?

    • @maxblanck
      @maxblanck 5 ปีที่แล้ว

      wenn du das Spiel via Kickstarter entwickelst und da regelmäßig Update bringst, müsste das eigentlich als benutzt gelten. Streng genommen passiert ja mit dem Spiel was

  • @dawnofjustice4689
    @dawnofjustice4689 5 ปีที่แล้ว +3

    3D Modell als Marke... da kommt einem ja direkt eine ganz böse Idee 😄
    Was hier noch etwas fehlt sind weiterführende Links.
    Z.B. dazu was Nizzaklassen sind etc.
    Falls sich da ein Praktikant findet... kann er das ja mal machen.
    (just kidding...)
    PS: Wenn ich mir also in meinen Laptop einen angebissenen Apfel eingraviere... kann Apple da nichts machen, so lange ich den nicht verkaufe? 😃
    Wird ja immer witziger

  • @christianveldekanal
    @christianveldekanal 5 ปีที่แล้ว +2

    Link zum DPMA in der Beschreibung? Verlängerung für weitere 10 Jahre immer 750 EURO wenn ich mich richtig erinnere, wird also teurer.

    • @ConstructionWorldXiuMeiHe
      @ConstructionWorldXiuMeiHe 5 ปีที่แล้ว

      In Brasilien www.inpi.gov.br/

    • @wbs_experten
      @wbs_experten  5 ปีที่แล้ว

      Mit dem Anmeldesystem beim DPMA beschäftigen wir uns dann noch einmal in einem gesonderten Video. Eine Verlängerung ist in der Tat stets für 10 Jahre möglich. Die Gebühren hierfür hängen jedoch von der Anzahl der gewählten bzw. zu verlängernden Nizza-Klassen ab, betragen also nicht pauschal stets 750,00 EUR.

  • @LinkMann1000
    @LinkMann1000 5 ปีที่แล้ว

    Kann ich eine Marke mit dem Namen "Artikel 13" anmelden und damit diesen Artikel verhindern, wenn ich dann die Rechte daran habe?

  • @florianbuetow6602
    @florianbuetow6602 4 ปีที่แล้ว

    Ich stelle mir gerade noch die Frage, ob ich auf den Kosten der Markenanmeldung hängen bleibe, wenn sich herausstellen sollte, dass ich meine Marke gar nicht anmelden kann. Ich möchte am liebsten im Vorfeld wissen, ob meine Marke überhaupt anmeldefähig ist.

  • @NicoledeVirgiliis
    @NicoledeVirgiliis 5 ปีที่แล้ว +1

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem R und dem C im Kreis.
    Ich habe mir vor 9 Jahren eine Wortmarke schützen lassen...und möchte dies jetzt auf Yogamatten drucken lassen (hatte dass auch in der Nizzaanmeldung angegeben). Muss da jetzt ein C oder ein R daneben?
    Oder bedarf es dem gar nicht?

    • @wbs_experten
      @wbs_experten  5 ปีที่แล้ว

      Die Kennzeichnung mit dem R-Symbol stammt aus dem angel-sächsischen Rechtssystemen, eine Verwendung in Deutschland bzw. Europa ist grds. nicht erforderliche. Wenn man die Zeichen allerdings verwendet, muss man dies auch korrekt tun, andernfalls kann hierin eine Irreführung und somit ein Wettbewerbsverstoß gesehen werden. Mit dem "R im Kreis" darf ich daher nur solche Marken kennzeichnen, die tatsächlich in ein Markenregister eingetragen wurden (bei bloßer Anmeldung kann das "TM"-Zeichen benutzt werden). Wichtig ist dann aber auch die Platzierung des Zeichens, z.B. darf das in einer Wort-Bild-Marke enthaltene Wortzeichen nicht einzeln markiert werden, da ansonsten der Eindruck entsteht, an diesem alleine besteht ein Markenschutz! Ihr seht, das kann im konkreten Fall kompliziert sein, am besten fragt ihr vor einer solchen Kennzeichnung bei uns nach und lasst Euch beraten.

    • @NicoledeVirgiliis
      @NicoledeVirgiliis 5 ปีที่แล้ว

      Oh vielen Dank für die Antworten. 🙏🏼
      Ja es ist komplizierter als gedacht 🙈
      Das muss ich mal sacken lassen 👍🏼

  • @martinius7184
    @martinius7184 5 ปีที่แล้ว

    Ich glaube für das Kellerstudio müsst ihr bald Wartemarken einführen, da daraus permanent gesendet wird!

  • @FelixEFX
    @FelixEFX 5 ปีที่แล้ว

    Hmm... aber wenn ich als Privatperson eine anmelde muss ich die dann doch trotzdem kommerziell nutzen bzw. kann sie eben nicht als Bezeichnung für etwas nicht kommerzielles nutzen, oder?

    • @wbs_experten
      @wbs_experten  5 ปีที่แล้ว +1

      Korrekt, die Nutzung der Marke muss spätestens 5 Jahre nach ihrer Eintragung markenmäßig und damit also im Geschäftsverkehr erfolgen. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht (=kommerziell?) kommt es hierbei gleichwohl nicht an, die Nutzung darf lediglich nicht im rein privaten Bereich liegen.

    • @FelixEFX
      @FelixEFX 5 ปีที่แล้ว

      @@wbs_experten Würde es ausreichend, wenn ich als Programmierer/Webdesigner meine Logos/Label schützen lasse? Benutzen würde ich sie ja "sofort" auf meinem Webauftritt etc.?

    • @wbs_experten
      @wbs_experten  5 ปีที่แล้ว +1

      @@FelixEFX Ja, das sollte kein Problem sein. Melde Dich gerne per Email bei uns, wenn wir Dich weitergehend zu Deinen Möglichkeiten einer Markenanmeldung beraten sollen.

  • @nevadajack6737
    @nevadajack6737 5 ปีที่แล้ว

    Was wäre wenn ich die Marke von wem anders anmelde weil er sie noch nicht angemeldet hat ist sie dann mein ?

    • @wbs_experten
      @wbs_experten  5 ปีที่แล้ว +2

      Das ist grundsätzlich möglich (wenngleich nicht besonders nett;-). Der betroffenen Zeichennutzer kann dann allerdings versuchen, eine Benutzungsmarke für sich herzuleiten, die ohne vorherige Anmeldung gilt. Darüber hinaus könnte er vielleicht ein Unternehmenskennzeichen durch die bloße Verwendung im geschäftlichen Verkehr erworben haben. Letztlich gibt dann zudem auch die Möglichkeit, bösgläubig angemeldete Marke auch nach ihrer Eintragung durch ein Nichtigkeitsverfahren beim Markenamt wieder löschen zu lassen.

    • @nevadajack6737
      @nevadajack6737 5 ปีที่แล้ว

      @@wbs_experten ok danke für die schnelle Antwort:)

  • @nocberry7797
    @nocberry7797 5 ปีที่แล้ว +1

    #fragwbs Ist es nicht eigentlich unnötig bildliche Marken eintragen zu lassen, wenn ich Urheber des Logos bin? Ich genieße damit schon vollen Schutz und bin als Rechteinhaber der Einzige der entscheiden darf wie dieses Logo verwendet werden darf. Verwendet jemand anderes "mein Zeichen" ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht und ich kann auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

    • @tubekrake
      @tubekrake 4 ปีที่แล้ว

      Ich vermute mal wenn jemand anderes ein ähnliches Logo einträgt könnte er dich dann auf Unterlassung Verklagen.

    • @nocberry7797
      @nocberry7797 4 ปีที่แล้ว

      @@tubekrake Dann landet es vor gericht und ich kann nachweisen dass ichs länger verwende. Geistiges Eigentum usw.

  • @androidnutzer668
    @androidnutzer668 5 ปีที่แล้ว +5

    Eigentlich müsste ich zweiter schreiben.. aber ne finde das Video gut nur klingt mir das zu Mono.
    Auf jeden Fall trotzdem gut für das erste Video. wäre evtl. Nicht besser gewesen.

  • @MichiTheMiner
    @MichiTheMiner 5 ปีที่แล้ว +1

    Finde das Video super nur ohne Vorkentnisse wird es schwierig alles zu verstehen (z.B. Nizza Klassen).

    • @Iskelderon
      @Iskelderon 5 ปีที่แล้ว +1

      Jupp, wäre bei sowas in Zukunft gut, kurz den Hintergrund des Namens zu erwähnen.
      Musste danach erst mal Google befragen, um zu sehen ob er jetzt "Nizza-Klassen" oder "Nutzer-Klassen" gemeint hatte (in diesem Fall Ersteres, wie der feststehende Begriff "Bologna-Prozess").

  • @LeuchTe_StriKe
    @LeuchTe_StriKe 3 ปีที่แล้ว

    ein fliessender Textfluss.
    Ich vermisse die Höhen und Tiefen.
    es fehlt die Action.

  • @hogrider4087
    @hogrider4087 2 ปีที่แล้ว

    HOOOOOG RIDER

  • @CuJixBeatZ
    @CuJixBeatZ 5 ปีที่แล้ว

    Kilian Ehrenmann

  • @datlicht
    @datlicht 4 ปีที่แล้ว

    Es ist schwierig, dem Vortrag zuzuhören. Gleich zum Anfang viele Fachbegriffe (bitte beachten: wir als Zielgruppe sind juristische Laien.)
    Was das Zuhören noch viel schwieriger macht: "äh ... äh ... äh..." Einfach mal ein Experiment machen: für jedes "äh" mal einen Euro ins Sparschwein werfen...

  • @basti2944
    @basti2944 5 ปีที่แล้ว +1

    Nicht mal Partner, bäh!

  • @geniustimo
    @geniustimo 5 ปีที่แล้ว +1

    Erster