Hattet ihr auch schon mal Fehler in euer Nebenkostenabrechung? Schreibt es uns in die Kommentare!👇 Mehr von "die Ratgeber" findet ihr hier: 1.ard.de/Ratgeber?yt=k"
Danke für diesen Beitrag! Also ich muss ehrlich sagen , ich habe bis jetzt in keiner Wohnung gewohnt ,wo auch nur eine Abrechnung i.O.war. Und sobald man den Vermieter darauf anspricht ,ist der Stress vorprogrammiert! :-/ Die Meisten haben nicht den geringsten Plan von einer fristgerechten und formell ordnungsgemäßen NK-Abrechnung , leider! :-/
Als Hinweis für die Kosten von Kaltwasser: es kann durchaus sein, dass der angegebene Kubikmeterpreis höher ausfällt als der Kubikmeterpreis den die Stadtwerke einem mitteilten. Grund: die Zwischenzähler der einzelnen Wohnungen stimmen in Summe nicht mit dem 4:56 Hauptzähler der Stadt überein. Dann darf nach dem Verhältnis umgelegt werden, solange alles durch Wasseruhren erfasst und diese geeicht sind.
ach wenn ich das schon wieder höre "Nebenkostenabrechnung so komplex, sollte dringend überprüft werden!"... Ja klar, so kann man auch Werbung für die eigenen Dienstleistungen machen, lieber Mieterbund! Da fragt man sich, ob das persönlich finanzielle Interesse nicht über dem Wohlergehen des Mieters steht. Außerdem müssen es keine 15 Seiten sein, wenn man es tabellarisch macht. Diese Welt braucht keine "alles so schwierig"-Personen, erst recht nicht in der kommenden Zeit.
Hallo, wir als Mieter hatten monatlich eine Vorauszahlung in Höhe von 90€ für §2 Betriebskostenverordnung zu leisten. Nun wurden uns jedoch die Kalt- und Abwasserkosten erneut abgerechnet. Ist dies so zulässig? Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo ich habe ein riesiges Problem mit meiner Heizung. Mein Heizkörper in der Stube hat ja auch sonst Zähler dran. Angeblich hatte ich 2022 da einen Verbrauch von fast 4000 . NZ 380€ da war aber der Knauf defekt zum auf und zu drehen. Nach dem ich aufgefordert habe ein neues anzubauen. Was nach 1,5 j endlich getan wurde. Jetzt im Jahr 2023 habe ich das ganze Jahr die Heizung garnicht an. Im Dezember traute ich mich mal aufzudrehen jedoch beim ablesen am 21.12 war der neue Verbrauch schon wieder bei über 2200 . Was ist da defekt das Gerät zum ablesen oder der Heizkörper. Ich bin stinksauer. Miete erhöht sich dadurch um über 70€ .ab Feb 24😢
Mein Nebenkostenabrechnung wurde handschriftlich korrigiert, auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass der Ausdruck fehlerhaft war und deshalb wurde per Hand die Summe angepasst. Ich war umgezogen. 1 Jahr war vergangen. Ich habe versucht Rechtsbeistand zu finden, habe online die Abrechnung überprüfen lassen, Ergebnis: keiner will mir helfen...lohnt sich nicht wurde mir gesagt. Ich bin verzweifelt. Meine Kaution wurde einfach einbehalten und die Verwaltung reagiert nicht mehr. 2000€ einfach Mal einbehalten von d. Hausverwaltung. Der Tip vom Rechtsanwalt: einfach keine Miete zahlen, wenn man weiß, dass man auszieht...dann hätte der Vermieter ja das Geld von der Kaution nutzen können. Und außerdem lohnt sich so ein Rechtsstreit nicht...danke
Guten Tag, wie muss denn die Nebenkostenabrechnung erstellt werden wenn neben Privatwohnungen auch eine Firma Räume gewerblich nutzt? Die Kosten dieser Firma tauchen nämlich auf meiner Abrechnung auf. Danke.
Der Vermieter muss auch keine Belege zur Abrechnung an den Mieter schicken. Es gibt lediglich ein Einsichtsrecht, dass kann durch den Mieter bei der Hausverwaltung wahrgenommen werden.
@MegaTMaker , dass ist so nicht korrekt , wenn ich sie verlange , muss der Vermieter sie mir , zumindest in Kopie , zukommen lassen ,dafür kann er dann pro Kopie ca. 0,30EUR verlangen! Ich als Mieter bin berechtigt , die Grundlage der Berechnung nachvollziehen zu können! Im Übrigen , laut Aussage des Deutschen Mieterbundes ist sage und schreibe , jede 2.!!! Berechnung falsch!!! ;-) P.S.: Es gibt auch keinen Grund eine NK-Abrechnung nur des "lieben Friedens Willens" zu begleichen , damit der Vermieter "zufrieden" ist ,ganz im Gegenteil ,jedem Mieter muss genügend Zeit gegeben werden, diese ausreichend zu prüfen! Im Schreiben anzugeben: " zahlbar innerhalb 1 Woche" oder so ähnlich , kann man getrost ignorieren! Wenn man sich nicht sicher ist, IMMER! Mieterbund ,Rechtsanwalt oder Ähnliches einschalten!!! Und wenn dann doch , nur "unter Vorbehalt"!!! zahlen , dann kann man später zurück holen!
@@ilkaw.5609 Das ist falsch. Du hast als Mieter keinen Anspruch auf durch den Vermieter gefertigte Kopien der der Abrechnung zugrundeliegenden Belege. Bitte informiere dich hier nochmals fundiert. Dir steht per Gesetz ein Einsichtsrecht in alle Originale zu und Kopien kannst du dir selbst machen. Nur weil der Vermieter dir gegen Gebühr Kopien erstellen kann, heißt das nicht, dass er das muss. Zahlungsziel einer NK Nachzahlung ist immer 30 Tage per Gesetz und Rechtssprechung.
@@megatmaker4215 Oh ,Sie sind ja ein ganz "Schlauer" ? ;-) Ich darf korrigieren: " "...Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob der Vermieter zur Übersendung von Belegkopien verpflichtet ist oder ob der Mieter lediglich die Belege beim Vermieter oder der Hausverwaltung einsehen kann. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Thematik bereits entschieden. Das Gericht wies darauf hin, dass Mieter preisfreien Wohnraums grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05). Der zur Rechenschaft Verpflichtete müsse dem Berechtigten gemäß § 259 Abs. 1 BGB lediglich eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitteilen und entsprechende Belege „vorzulegen". Einen Anspruch des Mieters auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraums nicht vor. Dagegen ist für preisgebundene Wohnraummietverhältnisse in § 29 Abs. 2 Satz 1 NMV bestimmt, dass der Mieter anstelle der Einsicht in die Berechnungsunterlagen Ablichtungen davon gegen Erstattung der Auslagen verlangen kann. Ausnahmsweise kann aber auch im preisfreien Wohnraum ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien bestehen, wenn die Einsichtnahme beim Vermieter oder dessen Hausverwaltung - z. B. aufgrund der räumlichen Entfernung oder einer Behinderung des Mieters - unzumutbar ist...." P.S.: Im Übrigen wünschte ich mir , man würde hier nicht von jedem "Schlauberger" respektlos gedutzt werden , da dies hier auch KEIN! rechtsfreier Raum ist! ;-)
@@ilkaw.5609 Ja also, wir reden hier von preisfreiem Wohnraum ( = „normale Mietwohnung“). Es besteht lediglich ein Recht auf Belegeinsicht und kein Recht auf Überlassung oder sonstiges. Danke für die Untermauerung meiner Aussage. Oder wie möchten Sie Ihr Zitat anders interpretieren?
Duschen (je nach Job) 2x in der Woche (dann nach dm MOtto Nass machen, Einseifen, Abspülen fertig. Und nicht 10 Minuten under der Dusche stehen..). Baden fällt aus.
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„Baden. Wenn’s hoch kommt einmal die Woche.“ Lul. Gehts noch öfter? 0:49
Danke für diesen Beitrag!
Also ich muss ehrlich sagen , ich habe bis jetzt in keiner Wohnung gewohnt ,wo auch nur eine Abrechnung i.O.war. Und sobald man den Vermieter darauf anspricht ,ist der Stress vorprogrammiert! :-/ Die Meisten haben nicht den geringsten Plan von einer fristgerechten und formell ordnungsgemäßen NK-Abrechnung , leider! :-/
Als Hinweis für die Kosten von Kaltwasser: es kann durchaus sein, dass der angegebene Kubikmeterpreis höher ausfällt als der Kubikmeterpreis den die Stadtwerke einem mitteilten. Grund: die Zwischenzähler der einzelnen Wohnungen stimmen in Summe nicht mit dem 4:56 Hauptzähler der Stadt überein. Dann darf nach dem Verhältnis umgelegt werden, solange alles durch Wasseruhren erfasst und diese geeicht sind.
ach wenn ich das schon wieder höre "Nebenkostenabrechnung so komplex, sollte dringend überprüft werden!"... Ja klar, so kann man auch Werbung für die eigenen Dienstleistungen machen, lieber Mieterbund! Da fragt man sich, ob das persönlich finanzielle Interesse nicht über dem Wohlergehen des Mieters steht. Außerdem müssen es keine 15 Seiten sein, wenn man es tabellarisch macht. Diese Welt braucht keine "alles so schwierig"-Personen, erst recht nicht in der kommenden Zeit.
Danke
Hallo, wir als Mieter hatten monatlich eine Vorauszahlung in Höhe von 90€ für §2 Betriebskostenverordnung zu leisten. Nun wurden uns jedoch die Kalt- und Abwasserkosten erneut abgerechnet. Ist dies so zulässig? Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Eine Vorauszahlung ist nur eine prognostizierte Zahlung. Die Abrechnung vergleicht tatsächlichen Kosten der Verbräuche mit den Vorauszahlungen.
Von welcher Mitgliedschaft redet er den??
Einstieg: Der Wasserverbrauch ist angeblich ungewöhnlich hoch.
Auflösung:... Dieser Punkt wird einfach überhaupt nicht mehr thematisiert.
Hallo ich habe ein riesiges Problem mit meiner Heizung. Mein Heizkörper in der Stube hat ja auch sonst Zähler dran. Angeblich hatte ich 2022 da einen Verbrauch von fast 4000 . NZ 380€ da war aber der Knauf defekt zum auf und zu drehen. Nach dem ich aufgefordert habe ein neues anzubauen. Was nach 1,5 j endlich getan wurde. Jetzt im Jahr 2023 habe ich das ganze Jahr die Heizung garnicht an. Im Dezember traute ich mich mal aufzudrehen jedoch beim ablesen am 21.12 war der neue Verbrauch schon wieder bei über 2200 . Was ist da defekt das Gerät zum ablesen oder der Heizkörper. Ich bin stinksauer. Miete erhöht sich dadurch um über 70€ .ab Feb 24😢
Eventuell Zähler nicht i.O. Einfach dokumentieren bis sich ein Fachmann das genau anschaut.
Mein Nebenkostenabrechnung wurde handschriftlich korrigiert, auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass der Ausdruck fehlerhaft war und deshalb wurde per Hand die Summe angepasst. Ich war umgezogen. 1 Jahr war vergangen. Ich habe versucht Rechtsbeistand zu finden, habe online die Abrechnung überprüfen lassen, Ergebnis: keiner will mir helfen...lohnt sich nicht wurde mir gesagt.
Ich bin verzweifelt. Meine Kaution wurde einfach einbehalten und die Verwaltung reagiert nicht mehr. 2000€ einfach Mal einbehalten von d. Hausverwaltung.
Der Tip vom Rechtsanwalt: einfach keine Miete zahlen, wenn man weiß, dass man auszieht...dann hätte der Vermieter ja das Geld von der Kaution nutzen können.
Und außerdem lohnt sich so ein Rechtsstreit nicht...danke
Guten Tag, wie muss denn die Nebenkostenabrechnung erstellt werden wenn neben Privatwohnungen auch eine Firma Räume gewerblich nutzt? Die Kosten dieser Firma tauchen nämlich auf meiner Abrechnung auf. Danke.
Logisch. Weil das ganze Haus abgerechnet werden muss.
ich hab auch einen Sparduschkopf…ich dusche aber 5 stunden 😂😂😂.
LOL. Mein Vermieter hat immer auf ein DIN A5 die Abrechnung geschrieben.
Musik in Erklärvideos ist unnötig.
Der Vermieter muss auch keine Belege zur Abrechnung an den Mieter schicken. Es gibt lediglich ein Einsichtsrecht, dass kann durch den Mieter bei der Hausverwaltung wahrgenommen werden.
@MegaTMaker , dass ist so nicht korrekt , wenn ich sie verlange , muss der Vermieter sie mir , zumindest in Kopie , zukommen lassen ,dafür kann er dann pro Kopie ca. 0,30EUR verlangen!
Ich als Mieter bin berechtigt , die Grundlage der Berechnung nachvollziehen zu können!
Im Übrigen , laut Aussage des Deutschen Mieterbundes ist sage und schreibe , jede 2.!!! Berechnung falsch!!! ;-)
P.S.: Es gibt auch keinen Grund eine NK-Abrechnung nur des "lieben Friedens Willens" zu begleichen , damit der Vermieter "zufrieden" ist ,ganz im Gegenteil ,jedem Mieter muss genügend Zeit gegeben werden, diese ausreichend zu prüfen!
Im Schreiben anzugeben: " zahlbar innerhalb 1 Woche" oder so ähnlich , kann man getrost ignorieren!
Wenn man sich nicht sicher ist, IMMER! Mieterbund ,Rechtsanwalt oder Ähnliches einschalten!!!
Und wenn dann doch , nur "unter Vorbehalt"!!! zahlen , dann kann man später zurück holen!
Das stimmt nicht. Jeder Mieter kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzten. Hierzu ist es erforderlich, dass die Belege ggf vorgelegt werden können.
@@ilkaw.5609 Das ist falsch. Du hast als Mieter keinen Anspruch auf durch den Vermieter gefertigte Kopien der der Abrechnung zugrundeliegenden Belege. Bitte informiere dich hier nochmals fundiert. Dir steht per Gesetz ein Einsichtsrecht in alle Originale zu und Kopien kannst du dir selbst machen. Nur weil der Vermieter dir gegen Gebühr Kopien erstellen kann, heißt das nicht, dass er das muss.
Zahlungsziel einer NK Nachzahlung ist immer 30 Tage per Gesetz und Rechtssprechung.
@@megatmaker4215 Oh ,Sie sind ja ein ganz "Schlauer" ? ;-) Ich darf korrigieren: "
"...Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob der Vermieter zur Übersendung von Belegkopien verpflichtet ist oder ob der Mieter lediglich die Belege beim Vermieter oder der Hausverwaltung einsehen kann. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Thematik bereits entschieden.
Das Gericht wies darauf hin, dass Mieter preisfreien Wohnraums grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05). Der zur Rechenschaft Verpflichtete müsse dem Berechtigten gemäß § 259 Abs. 1 BGB lediglich eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitteilen und entsprechende Belege „vorzulegen". Einen Anspruch des Mieters auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraums nicht vor. Dagegen ist für preisgebundene Wohnraummietverhältnisse in § 29 Abs. 2 Satz 1 NMV bestimmt, dass der Mieter anstelle der Einsicht in die Berechnungsunterlagen Ablichtungen davon gegen Erstattung der Auslagen verlangen kann.
Ausnahmsweise kann aber auch im preisfreien Wohnraum ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien bestehen, wenn die Einsichtnahme beim Vermieter oder dessen Hausverwaltung - z. B. aufgrund der räumlichen Entfernung oder einer Behinderung des Mieters - unzumutbar ist...."
P.S.: Im Übrigen wünschte ich mir , man würde hier nicht von jedem "Schlauberger" respektlos gedutzt werden , da dies hier auch KEIN! rechtsfreier Raum ist! ;-)
@@ilkaw.5609 Ja also, wir reden hier von preisfreiem Wohnraum ( = „normale Mietwohnung“). Es besteht lediglich ein Recht auf Belegeinsicht und kein Recht auf Überlassung oder sonstiges. Danke für die Untermauerung meiner Aussage.
Oder wie möchten Sie Ihr Zitat anders interpretieren?
Ich lache mich tot. Ist das lächerlich.
Der Fachkundige wirkt nicht sonderlich fachkundig.
Duschen (je nach Job) 2x in der Woche (dann nach dm MOtto Nass machen, Einseifen, Abspülen fertig. Und nicht 10 Minuten under der Dusche stehen..). Baden fällt aus.
Zwei mal die Woche nur duschen? Hört sich maximal ekelhaft an, egal welcher Job.
@@DunaldDog LOL
10 Minuten duschen ist aber schon lang
So ein Quatsch
@@RescueNurse man braucht doch max 5 min um sich zu duschen. Alles andere ist doch Luxuspur
@@benschm5561 Also ich bin männlich und dusche immer mind. 45min wenn nicht sogar 1h, aber ja wenn dann nur am Wochenende bei viel Zeit
Ich dusche in der Woche 10 min auf Grund der Arbeit.
Am Wochenende 1 Stunde +