Nebenkostenabrechnung - Wie kann man Fehler überhaupt erkennen? | Die Ratgeber

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  • เผยแพร่เมื่อ 17 พ.ย. 2024

ความคิดเห็น • 47

  • @hessischerRundfunkARD
    @hessischerRundfunkARD  ปีที่แล้ว +2

    Hattet ihr auch schon mal Fehler in euer Nebenkostenabrechung? Schreibt es uns in die Kommentare!👇
    Mehr von "die Ratgeber" findet ihr hier: 1.ard.de/Ratgeber?yt=k"

  • @ilkaw.5609
    @ilkaw.5609 ปีที่แล้ว +9

    Danke für diesen Beitrag!
    Also ich muss ehrlich sagen , ich habe bis jetzt in keiner Wohnung gewohnt ,wo auch nur eine Abrechnung i.O.war. Und sobald man den Vermieter darauf anspricht ,ist der Stress vorprogrammiert! :-/ Die Meisten haben nicht den geringsten Plan von einer fristgerechten und formell ordnungsgemäßen NK-Abrechnung , leider! :-/

  • @zahnbuerste
    @zahnbuerste ปีที่แล้ว +18

    „Baden. Wenn’s hoch kommt einmal die Woche.“ Lul. Gehts noch öfter? 0:49

  • @rcmrcmrcm
    @rcmrcmrcm 11 หลายเดือนก่อน +7

    ach wenn ich das schon wieder höre "Nebenkostenabrechnung so komplex, sollte dringend überprüft werden!"... Ja klar, so kann man auch Werbung für die eigenen Dienstleistungen machen, lieber Mieterbund! Da fragt man sich, ob das persönlich finanzielle Interesse nicht über dem Wohlergehen des Mieters steht. Außerdem müssen es keine 15 Seiten sein, wenn man es tabellarisch macht. Diese Welt braucht keine "alles so schwierig"-Personen, erst recht nicht in der kommenden Zeit.

  • @dermasterlaw
    @dermasterlaw 9 หลายเดือนก่อน

    Als Hinweis für die Kosten von Kaltwasser: es kann durchaus sein, dass der angegebene Kubikmeterpreis höher ausfällt als der Kubikmeterpreis den die Stadtwerke einem mitteilten. Grund: die Zwischenzähler der einzelnen Wohnungen stimmen in Summe nicht mit dem 4:56 Hauptzähler der Stadt überein. Dann darf nach dem Verhältnis umgelegt werden, solange alles durch Wasseruhren erfasst und diese geeicht sind.

  • @alpatra3952
    @alpatra3952 ปีที่แล้ว

    Danke

  • @sebastianreich497
    @sebastianreich497 4 หลายเดือนก่อน +1

    Einstieg: Der Wasserverbrauch ist angeblich ungewöhnlich hoch.
    Auflösung:... Dieser Punkt wird einfach überhaupt nicht mehr thematisiert.

  • @Mia-n4q5r
    @Mia-n4q5r 2 วันที่ผ่านมา

    Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist, der Verwalter und ET ist die Stadt, das Objekt ist für die alte Menschen mit Wohnberechtigungsschein und Behinderte z.b. mit Rollstuhl. Das Haus wurde nie saniert, die Wärme geht durch die Risse an der Fassade durch, die Fenster sind im Winter (Frost) richtig nass (Pfütze am Fenster und Balkon). Es gibt viele Punkte in der BKA die falsch sind und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Der Mieterverein kostetet viel Geld und hilft nicht. Der RA verharmlost alles und behauptet, dass die Abrechnung nicht so hoch sei. Geht aber auf die Punkte nicht ein. Kurz zum Fall: Haus hat nur Kaltwasserzähler - der Gesamtverbrauch wird nach qm auf alle Mieter umgelegt. Die Waschmaschine im Keller (für alle wer diese nutzen möchte, sind aber von 24 WE nur 5 Personen die diese nutzen), hier ist der Wasserverbrauch nicht wichtig, da sowieso auf alle umgelegt wird, der Strom aber ist Allgemeinstrom und kostet nur 20 Cent für 30 Minuten. Seit Jahren ändert sich der Preis auch nicht obwohl die NK werden sehr oft vom Vermieter angehoben. Der Verbrauch deckt sich mit diesen 20 Cent nicht und alle bezahlen die Differenz mit. Dazu kommt es, dass fremde Personen hier auch ihre Wäsche waschen (Zeugen gibt es auch). Dann gibt es im Keller ein Raum, wo die Rollstuhlfahrer Ihre Stühle aufladen können. Aktuell sind es nur 2 Bewohner, es gab aber Zeiten wo es 12 Personen waren. Jeder von denen hat 2 Stühle und diese werden jede Nacht im Wechsel geladen. Der Verwalter/ET steuert dazu (von der Anzahl der R-Stühle unabhängig) nur 70,-€ /Jahr, seit 2023 wurde diese Summe auf 140,- € erhöht, aber erst nach dem wir dieses Problem angesprochen haben. Darum geht es aber nicht, sondern, keiner weiß oder hat ausgerechnet wie sich dieser Betrag zusammen setzt und alle Bewohner bezahlen diesen Strom/Allgemeinstrom mit. Die Rollstuhlfahrer erhalten aber extra dafür Geld von der Krankenkassen oder Rentenversicherung. Auf meinen Vorschlag, statt diese 70 € zu bezahlen sollen doch lieber die Zwischenzähler eingebaut werden und direkt mit den Betroffenen Bewohner am Ende abgerechnet. Hier weigert sich der Verwalter und unternimmt nichts. Der Anwalt geht darauf nicht ein und die Fristen / Zeit wird langsam verstrichen. Dazu kommt es, dass die Stadt ihre Objekte- Einfahrt/Hof mit einem Auto kehren lässt - es sind 200 Objekte, die unterschiedlichen Flächen haben, die gekehrt werden. Hier wird dann der komplette Behälter abgeladen, gewogen und auf ALLE Wohnungen (nicht nach Objekt) nach qm umgelegt. Hier hat unser Anwalt erst diese Abrechnung bemängelt, später aber unter den Teppich gekehrt und sagt, dass es i.O. sei. Das größte Problem ist die Abrechnung selbst und zwar die HV ist eine Mutter-Firma (GmbH), das Unternehmen hat eine Tochterfirma - hier sind alle Hausmeister beschäftigt (kurz linke Tasche, rechte Tasche). Die Hausmeister sind beauftragt die WE zu übergeben oder beim Auszug abzunehmen. Hier entstehen die Verwalterkosten - diese werden auf die Mieter umgelegt. Der Verwalter macht auch keine BKA, sondern hat den Auftrag an Tochterunternehmen komplett übergeben. Die "Tochter" lässt die Heizungsabrechnung wieder von einem Externen Unternehmen erstellen. In Beiden Fällen entstehen Abrechnungskosten - im Jahr sind es ca. 1.600 € oder mehr und werden komplett auf alle Mieter umgelegt. Soviel ich weiß, der Verwalter darf die Heizkostenabrechnung von einem Dritten erstellen lassen und die Kosten für diese Abrechnung auf die Mieter umlegen, aber nur dann wenn der Vermieter /Verwalter SELBST die Endabrechnung /BKA erstellt. Wenn der Verwalter die komplette BKS in Auftrag gibt, dürfen die Abrechnungskosten NICHT auf die Mieter umgelegt werden, denn diese sind Verwaltungskosten. Hier lieben, wer kennt sich hier gut aus und kann mir helfen? Ach fast vergessen, die Belegprüfung verlieft so: die erste Prüfung - mir wurden nur Kopien (obwohl ich Originale verlangt hatte) von Rechnungen vorgelegt. Es haben viel Rechnungen, Verträge gefehlt. Der RA von Mieterverein, sagte zu mir verlangen sie eine zweite Belegeinsicht! Habe ich gemacht. Beim zweiten Termin kamen die MA der Hausverwaltung komplett unvorbereitet und hatten nicht dabei! Keinen einzigen Beleg! Und nach eine Stunde wurden wir vor die Türe gestellt, da der Raum für weiter Termine gebucht wurde. Unfassbar! Jetzt wollen sie, dass ich zum dritten mal ein Termin ausmache. Chikane pur. Der Anwalt unternimmt an der Stelle auch nichts und sagt, dass wir hier rechtlich nicht weiter kommen. Ich frage mich wofür bezahle ich ihn und wo ist bitte die Gerechtigkeit. Es kann ja sein, dass wir falsch liegen, aber ich möchte es erklärt bekommen. Was kann ich tun? Wo kann ich mir kostenlos beraten lassen, denn solche Anwälte gehört gemeldet! Vielen Dank.

  • @maeldeaf8697
    @maeldeaf8697 ปีที่แล้ว +1

    Von welcher Mitgliedschaft redet er den??

  • @isabellpuchta4426
    @isabellpuchta4426 10 หลายเดือนก่อน

    Hallo ich habe ein riesiges Problem mit meiner Heizung. Mein Heizkörper in der Stube hat ja auch sonst Zähler dran. Angeblich hatte ich 2022 da einen Verbrauch von fast 4000 . NZ 380€ da war aber der Knauf defekt zum auf und zu drehen. Nach dem ich aufgefordert habe ein neues anzubauen. Was nach 1,5 j endlich getan wurde. Jetzt im Jahr 2023 habe ich das ganze Jahr die Heizung garnicht an. Im Dezember traute ich mich mal aufzudrehen jedoch beim ablesen am 21.12 war der neue Verbrauch schon wieder bei über 2200 . Was ist da defekt das Gerät zum ablesen oder der Heizkörper. Ich bin stinksauer. Miete erhöht sich dadurch um über 70€ .ab Feb 24😢

    • @karlkafer5562
      @karlkafer5562 หลายเดือนก่อน

      Eventuell Zähler nicht i.O. Einfach dokumentieren bis sich ein Fachmann das genau anschaut.

  • @robininthehood2606
    @robininthehood2606 7 หลายเดือนก่อน

    ich hab auch einen Sparduschkopf…ich dusche aber 5 stunden 😂😂😂.

  • @a.r.3016
    @a.r.3016 ปีที่แล้ว

    Mein Nebenkostenabrechnung wurde handschriftlich korrigiert, auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass der Ausdruck fehlerhaft war und deshalb wurde per Hand die Summe angepasst. Ich war umgezogen. 1 Jahr war vergangen. Ich habe versucht Rechtsbeistand zu finden, habe online die Abrechnung überprüfen lassen, Ergebnis: keiner will mir helfen...lohnt sich nicht wurde mir gesagt.
    Ich bin verzweifelt. Meine Kaution wurde einfach einbehalten und die Verwaltung reagiert nicht mehr. 2000€ einfach Mal einbehalten von d. Hausverwaltung.
    Der Tip vom Rechtsanwalt: einfach keine Miete zahlen, wenn man weiß, dass man auszieht...dann hätte der Vermieter ja das Geld von der Kaution nutzen können.
    Und außerdem lohnt sich so ein Rechtsstreit nicht...danke

  • @marcomommsen1971
    @marcomommsen1971 ปีที่แล้ว +6

    Duschen (je nach Job) 2x in der Woche (dann nach dm MOtto Nass machen, Einseifen, Abspülen fertig. Und nicht 10 Minuten under der Dusche stehen..). Baden fällt aus.

    • @DunaldDog
      @DunaldDog 6 หลายเดือนก่อน +2

      Zwei mal die Woche nur duschen? Hört sich maximal ekelhaft an, egal welcher Job.

    • @marcomommsen1971
      @marcomommsen1971 6 หลายเดือนก่อน +1

      @@DunaldDog LOL

  • @Speedhawq
    @Speedhawq 5 หลายเดือนก่อน

    LOL. Mein Vermieter hat immer auf ein DIN A5 die Abrechnung geschrieben.

  • @horstzielke9535
    @horstzielke9535 5 หลายเดือนก่อน +1

    Musik in Erklärvideos ist unnötig.

  • @marcel-rogerfalk2778
    @marcel-rogerfalk2778 ปีที่แล้ว

    Guten Tag, wie muss denn die Nebenkostenabrechnung erstellt werden wenn neben Privatwohnungen auch eine Firma Räume gewerblich nutzt? Die Kosten dieser Firma tauchen nämlich auf meiner Abrechnung auf. Danke.

    • @atzimtzum
      @atzimtzum 10 หลายเดือนก่อน

      Logisch. Weil das ganze Haus abgerechnet werden muss.

  • @megatmaker4215
    @megatmaker4215 ปีที่แล้ว +3

    Der Vermieter muss auch keine Belege zur Abrechnung an den Mieter schicken. Es gibt lediglich ein Einsichtsrecht, dass kann durch den Mieter bei der Hausverwaltung wahrgenommen werden.

    • @ilkaw.5609
      @ilkaw.5609 ปีที่แล้ว +4

      @MegaTMaker , dass ist so nicht korrekt , wenn ich sie verlange , muss der Vermieter sie mir , zumindest in Kopie , zukommen lassen ,dafür kann er dann pro Kopie ca. 0,30EUR verlangen!
      Ich als Mieter bin berechtigt , die Grundlage der Berechnung nachvollziehen zu können!
      Im Übrigen , laut Aussage des Deutschen Mieterbundes ist sage und schreibe , jede 2.!!! Berechnung falsch!!! ;-)
      P.S.: Es gibt auch keinen Grund eine NK-Abrechnung nur des "lieben Friedens Willens" zu begleichen , damit der Vermieter "zufrieden" ist ,ganz im Gegenteil ,jedem Mieter muss genügend Zeit gegeben werden, diese ausreichend zu prüfen!
      Im Schreiben anzugeben: " zahlbar innerhalb 1 Woche" oder so ähnlich , kann man getrost ignorieren!
      Wenn man sich nicht sicher ist, IMMER! Mieterbund ,Rechtsanwalt oder Ähnliches einschalten!!!
      Und wenn dann doch , nur "unter Vorbehalt"!!! zahlen , dann kann man später zurück holen!

    • @raettchen1988
      @raettchen1988 ปีที่แล้ว +1

      Das stimmt nicht. Jeder Mieter kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzten. Hierzu ist es erforderlich, dass die Belege ggf vorgelegt werden können.

    • @megatmaker4215
      @megatmaker4215 ปีที่แล้ว

      @@ilkaw.5609 Das ist falsch. Du hast als Mieter keinen Anspruch auf durch den Vermieter gefertigte Kopien der der Abrechnung zugrundeliegenden Belege. Bitte informiere dich hier nochmals fundiert. Dir steht per Gesetz ein Einsichtsrecht in alle Originale zu und Kopien kannst du dir selbst machen. Nur weil der Vermieter dir gegen Gebühr Kopien erstellen kann, heißt das nicht, dass er das muss.
      Zahlungsziel einer NK Nachzahlung ist immer 30 Tage per Gesetz und Rechtssprechung.

    • @ilkaw.5609
      @ilkaw.5609 ปีที่แล้ว

      @@megatmaker4215 Oh ,Sie sind ja ein ganz "Schlauer" ? ;-) Ich darf korrigieren: "
      "...Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob der Vermieter zur Übersendung von Belegkopien verpflichtet ist oder ob der Mieter lediglich die Belege beim Vermieter oder der Hausverwaltung einsehen kann. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Thematik bereits entschieden.
      Das Gericht wies darauf hin, dass Mieter preisfreien Wohnraums grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05). Der zur Rechenschaft Verpflichtete müsse dem Berechtigten gemäß § 259 Abs. 1 BGB lediglich eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitteilen und entsprechende Belege „vorzulegen". Einen Anspruch des Mieters auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege sieht das Gesetz für den Bereich des preisfreien Wohnraums nicht vor. Dagegen ist für preisgebundene Wohnraummietverhältnisse in § 29 Abs. 2 Satz 1 NMV bestimmt, dass der Mieter anstelle der Einsicht in die Berechnungsunterlagen Ablichtungen davon gegen Erstattung der Auslagen verlangen kann.
      Ausnahmsweise kann aber auch im preisfreien Wohnraum ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien bestehen, wenn die Einsichtnahme beim Vermieter oder dessen Hausverwaltung - z. B. aufgrund der räumlichen Entfernung oder einer Behinderung des Mieters - unzumutbar ist...."
      P.S.: Im Übrigen wünschte ich mir , man würde hier nicht von jedem "Schlauberger" respektlos gedutzt werden , da dies hier auch KEIN! rechtsfreier Raum ist! ;-)

    • @megatmaker4215
      @megatmaker4215 ปีที่แล้ว

      @@ilkaw.5609 Ja also, wir reden hier von preisfreiem Wohnraum ( = „normale Mietwohnung“). Es besteht lediglich ein Recht auf Belegeinsicht und kein Recht auf Überlassung oder sonstiges. Danke für die Untermauerung meiner Aussage.
      Oder wie möchten Sie Ihr Zitat anders interpretieren?

  • @atzimtzum
    @atzimtzum 10 หลายเดือนก่อน

    Ich lache mich tot. Ist das lächerlich.

  • @benschm5561
    @benschm5561 ปีที่แล้ว +9

    10 Minuten duschen ist aber schon lang

    • @RescueNurse
      @RescueNurse ปีที่แล้ว +11

      So ein Quatsch

    • @benschm5561
      @benschm5561 ปีที่แล้ว +3

      @@RescueNurse man braucht doch max 5 min um sich zu duschen. Alles andere ist doch Luxuspur

    • @mccardrixx5289
      @mccardrixx5289 ปีที่แล้ว +2

      @@benschm5561 Also ich bin männlich und dusche immer mind. 45min wenn nicht sogar 1h, aber ja wenn dann nur am Wochenende bei viel Zeit

    • @smartdinowithahat5628
      @smartdinowithahat5628 ปีที่แล้ว +1

      Ich dusche in der Woche 10 min auf Grund der Arbeit.

    • @smartdinowithahat5628
      @smartdinowithahat5628 ปีที่แล้ว +1

      Am Wochenende 1 Stunde +