Ich suche schon lange nach einem Video, das mir meine offenen Fragen zu dem Thema beantwortet und hier wurde es meiner Meinung nach perfekt erklärt. Vielen Dank dafür.
Ich verkaufe online teils gebrauchte und teils neue Kleidung (Oberteile, Hosen, Schuhe, Accessoires), bin jedoch kein Retailer also kaufe auch nur von Großkonzernen in deren Läden und Online-Shops und verkaufe teurer weiter. Ich bin ja dann nicht die Person, die die Ware in Erstverkehr gebracht hat oder? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, viele Grüße.
Hallo, ich beziehe Ware aus China und verkaufe sie über meinen Shop in der EU. Mein Anbieter ist unbekannt und ich hab keine Macht dazu, eine Produkt Nummer , oder Sicherheitshinweise auf das Produkt zu drucken. Recht es aus wenn diese auf der Website stehen ? Lg
Hallo, danke für das kurze und sehr informative Video! Eine Frage hätte ich jedoch noch: Wie sieht es mit selbst hergestellten 3D-Objekten aus? Ich möchte gewerblich 3D-Objekte online verkaufen, die für Dekorationszwecke vorgesehen sind. Ich hatte mal gelesen, dass Artikel, die ausschließlich für Dekorationszwecke vorgesehen sind, nochmal anders behandelt werden. Jedoch klingt das jetzt mit der neuen GPSR-Verordnung nicht mehr so, (da diese weitaus umfangreicher geworden ist) weshalb ich auch etwas verwirrt bin.
nein Deko gilt nur für Antiquitäten (100 Jahre alt und Kunstgegenstand). Aber schön wie du dir das passend zusammenbaust. th-cam.com/video/O-IUhTxX1oM/w-d-xo.html erklärt es schön. Da du aktuelles Material verwendest und es JETZT herstellst ist das verwendete Plastik natürlich auch von Interesse.
Guten Tag, danke für das aufschlussreiche Video! Ich bin relativ neu im E-Commerce Bereich und habe mal eine allgemeine Frage bezüglich der Gtin/ EAN Nummer. Ich beziehe meine Ware (hauptsächlich verschiedenste Modellautos) aus China und verkaufe diese dann auf ebay weiter. Bin ich verpflichtet für jedes einzelne Produkt eine eigenständige Gtin Nummer zu kaufen und diese auf dem Produkt anzubringen? Da ich in meinem Bereich logischerweise nicht vorhabe nur 10 verschiedene Produkte anzubieten sondern ein breites Angebot würde ich mich ja (vorrausgesetzt ich nutze GS1) dumm und dämlich bezahlen. Ich spreche hier von an die 200 verschiedene Produkte mit noch mal unterschiedlichen Farben pro Produkt. Wenn ich jetzt 5 Codes kaufen will bin ich ja schon bei 35€😅. Ich denke man kann sich ja denken was das kosten würde. Habe ich hier einen Denkfehler?
Das Produkte vor 12.12 als Händler erworben wurden und die Angaben noch nicht gemacht werden müssen interessiert Verkaufsplattformen wie Ebay nicht. Es gibt keine Möglichkeit zu sehen, ob mein Angebot den Vorgaben enstpricht. Ich werde nur morgen feststellen was gedelistet wird. Ein Kontrollkästchen vorab, ob alles passt hätte es ja wohl geben können. Und laut Ebay müssen Anleitungen in jeder Landessprache hochgeladen werden. Und Du must angeben, dass ein Werkzeug nicht für Kinder ab 3 Jahren geeignet ist, damit Du das CE Kennzeichen aktiveren kannst.
Hallo ich verkaufe 5 kg Eimer Eiszutaten. Auf dem Eimer steht der Hinweis Hergestellt für die Firma wo ich es gekauft habe. Wie verhalte ich mich jetzt als widerverkäufer in dem Fall . Einfach Foto und Inhalltsblatt mit Infos des Produktes hochladen Hersteller in diesem Fall die Firma wo ich es gekauft habe nennen fertig ?
Wenn nur dieses Unternehmen auf dem Produkt angegeben ist mit Name und Anschrift und auch die Marke, unter der das Produkt verkauft wird, diesem Unternehmen zugeordnet werden kann, dann ist es alleine Hersteller und muss als solcher bzw. Als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer angegeben werden.
Für Produkte, die vor dem 13.12. schonmal verkauft wurden, gilt das Gesetz nicht. Es ist aber umstritten, ob man beim Onlineverkauf trotzdem die neuen Pflichtangaben machen muss, soweit dies möglich ist. Ich rate daher dazu, die GPSR-Angaben bei Onlineangeboten, immer so weit wie möglich zu machen, egal wann ein Produkt erstmalig verkauft wurde.
th-cam.com/video/O-IUhTxX1oM/w-d-xo.html die richtige Antwort: du musst das Angebot nicht ändern, aber die Ware MUSS die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen! Sobald du ein neues Angebot ab 13.12. einstellst dann musst du die Pflichtangaben natürlich machen.
Hallo, vielen Dank für das tolle Video! Eine Frage zum Thema "Wer ist der Hersteller?": Ich vertreibe Produkte aus China mit unbekanntem Hersteller. Ich erwerbe die Produkte über eine Handelsplattform, die mir aus Wettbewerbsgründen den Hersteller nicht offenbaren will. Kann ich somit einfach mich selbst (also mein Unternehmen) als Hersteller angeben?
Hallo. Bei Privatverkauf gilt die GPSR sowieso nicht. Bei gewerblichem Verkauf gilt sie dann nicht, wenn die Produkte vor dem 13.12.2024 erstmalig gekauft wurden. Sie müssen auch bei gebrauchten Produkten die Vorgaben der GPSR erst prüfen, wenn diese als Neuware nach dem 12.12.2024 in Verkehr gebracht wurden. Ich würde aber jetzt schon empfehlen, bei Onlineangeboten, die Informationen, die es zu einem Produkt schon gibt, auch im Sinne der GPSR anzugeben.
@@anwaltmehrmann ich verkaufe gewerblich gebrauchte Retro Videospiele. Wenn sie vor dem 13.12 generell einmal von irgendjemanden gekauft wurden oder von mir gekauft wurden? Bitte um Antwort
In meinem Onlineshop verkaufe Stempel aus Stemlgummi und lasse die Stempelmotive produzieren, es sind auch sehr kleine Stempelmotive. Außerdem verkaufe ich Stempelkissen. Sind da explizit Sicherheitshinweise erforderlich wie z.B. nicht für Kinder ... ?
Nein. Ich sehe da kein Erfordernis für Sicherheitshinweise. Falls der Lieferant/Hersteller der Stempel/Stempelkissen solche irgendwo angegeben hat, müsste man diese aufnehmen, aber wenn es keine gibt, dann muss man auch keine erfinden. Es muss auch nicht auf jede Gefahr, die irgendwie enstehen könnte, hingewiesen werden.
@@anwaltmehrmann aber ein Stempelkissen kann man Anlecken für Kinder sogar ganz schlecht und wer weiss was im Stempelkissen verarbeitet ist oder ob es brennt.
Wenn Sie wirklich nur Privatverkäufer sind, dann sind Sie nicht betroffen. Wenn Sie aber regelmäßig ähnliche Produkte auf Ebay oder Kleinanzeigen verkaufen, können SIe schnell als gewerblicher Anbieter gelten. Da muss man aufpassen.
Ich suche schon lange nach einem Video, das mir meine offenen Fragen zu dem Thema beantwortet und hier wurde es meiner Meinung nach perfekt erklärt. Vielen Dank dafür.
Danke für das positive Feedback!
Tolles Video ganz kurze Frage: Was muss denn jetzt konkret auf die Verpackung/Produkt selbst?
Ich verkaufe online teils gebrauchte und teils neue Kleidung (Oberteile, Hosen, Schuhe, Accessoires), bin jedoch kein Retailer also kaufe auch nur von Großkonzernen in deren Läden und Online-Shops und verkaufe teurer weiter. Ich bin ja dann nicht die Person, die die Ware in Erstverkehr gebracht hat oder? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, viele Grüße.
Hallo, ich beziehe Ware aus China und verkaufe sie über meinen Shop in der EU. Mein Anbieter ist unbekannt und ich hab keine Macht dazu, eine Produkt Nummer , oder Sicherheitshinweise auf das Produkt zu drucken. Recht es aus wenn diese auf der Website stehen ?
Lg
Hallo, danke für das kurze und sehr informative Video!
Eine Frage hätte ich jedoch noch: Wie sieht es mit selbst hergestellten 3D-Objekten aus? Ich möchte gewerblich 3D-Objekte online verkaufen, die für Dekorationszwecke vorgesehen sind. Ich hatte mal gelesen, dass Artikel, die ausschließlich für Dekorationszwecke vorgesehen sind, nochmal anders behandelt werden. Jedoch klingt das jetzt mit der neuen GPSR-Verordnung nicht mehr so, (da diese weitaus umfangreicher geworden ist) weshalb ich auch etwas verwirrt bin.
nein Deko gilt nur für Antiquitäten (100 Jahre alt und Kunstgegenstand). Aber schön wie du dir das passend zusammenbaust.
th-cam.com/video/O-IUhTxX1oM/w-d-xo.html erklärt es schön. Da du aktuelles Material verwendest und es JETZT herstellst ist das verwendete Plastik natürlich auch von Interesse.
@@rhpuch Ah Okay verstehe, das ergibt natürlich Sinn. Ja das wäre auch zu schön XD
Danke für die Antwort und den Hinweis!
Toll für Abmahnanwälte, sinnlos für Verbraucher! Tolle EU...
Lustigerweise ist Begründung für alle Regeln ja der "Verbraucherschutz"
Guten Tag, danke für das aufschlussreiche Video!
Ich bin relativ neu im E-Commerce Bereich und habe mal eine allgemeine Frage bezüglich der Gtin/ EAN Nummer.
Ich beziehe meine Ware (hauptsächlich verschiedenste Modellautos) aus China und verkaufe diese dann auf ebay weiter. Bin ich verpflichtet für jedes einzelne Produkt eine eigenständige Gtin Nummer zu kaufen und diese auf dem Produkt anzubringen? Da ich in meinem Bereich logischerweise nicht vorhabe nur 10 verschiedene Produkte anzubieten sondern ein breites Angebot würde ich mich ja (vorrausgesetzt ich nutze GS1) dumm und dämlich bezahlen. Ich spreche hier von an die 200 verschiedene Produkte mit noch mal unterschiedlichen Farben pro Produkt. Wenn ich jetzt 5 Codes kaufen will bin ich ja schon bei 35€😅. Ich denke man kann sich ja denken was das kosten würde. Habe ich hier einen Denkfehler?
SIe sehen das leider richtig, dass sie für jede eigene Variante (also z.B. Farbe) eine eigene GTIN brauchen.
Das Produkte vor 12.12 als Händler erworben wurden und die Angaben noch nicht gemacht werden müssen interessiert Verkaufsplattformen wie Ebay nicht. Es gibt keine Möglichkeit zu sehen, ob mein Angebot den Vorgaben enstpricht. Ich werde nur morgen feststellen was gedelistet wird. Ein Kontrollkästchen vorab, ob alles passt hätte es ja wohl geben können. Und laut Ebay müssen Anleitungen in jeder Landessprache hochgeladen werden. Und Du must angeben, dass ein Werkzeug nicht für Kinder ab 3 Jahren geeignet ist, damit Du das CE Kennzeichen aktiveren kannst.
Ja, es ist leider eine Katastrophe, wie eBay und Amazon das umsetzen.
Hallo ich verkaufe 5 kg Eimer Eiszutaten. Auf dem Eimer steht der Hinweis Hergestellt für die Firma wo ich es gekauft habe. Wie verhalte ich mich jetzt als widerverkäufer in dem Fall . Einfach Foto und Inhalltsblatt mit Infos des Produktes hochladen Hersteller in diesem Fall die Firma wo ich es gekauft habe nennen fertig ?
Wenn nur dieses Unternehmen auf dem Produkt angegeben ist mit Name und Anschrift und auch die Marke, unter der das Produkt verkauft wird, diesem Unternehmen zugeordnet werden kann, dann ist es alleine Hersteller und muss als solcher bzw. Als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer angegeben werden.
@ Super danke für die Info
also was wenn ich in Deutschland lebe aber die Produkte in USA oder ein nicht europäisches Land verkaufe gelten die Gesetze dann noch?
ja gelten weil du aus der EU heraus verkaufst und damit alles einhalten musst.
Also Produkte die vor dem 13.12 schon verkauft wurden, fällt dieses neue Gesetz weg?
Für Produkte, die vor dem 13.12. schonmal verkauft wurden, gilt das Gesetz nicht. Es ist aber umstritten, ob man beim Onlineverkauf trotzdem die neuen Pflichtangaben machen muss, soweit dies möglich ist. Ich rate daher dazu, die GPSR-Angaben bei Onlineangeboten, immer so weit wie möglich zu machen, egal wann ein Produkt erstmalig verkauft wurde.
th-cam.com/video/O-IUhTxX1oM/w-d-xo.html die richtige Antwort: du musst das Angebot nicht ändern, aber die Ware MUSS die aktuellen Sicherheitsvorschriften erfüllen! Sobald du ein neues Angebot ab 13.12. einstellst dann musst du die Pflichtangaben natürlich machen.
Hallo, vielen Dank für das tolle Video!
Eine Frage zum Thema "Wer ist der Hersteller?": Ich vertreibe Produkte aus China mit unbekanntem Hersteller. Ich erwerbe die Produkte über eine Handelsplattform, die mir aus Wettbewerbsgründen den Hersteller nicht offenbaren will. Kann ich somit einfach mich selbst (also mein Unternehmen) als Hersteller angeben?
Ja, genau. Müssen Sie in dem Fall dann sogar.
wie ist das ganze mit gebrauchten Videospielen ? Fallen die aus dem ganzem raus? Bitte um schnelle Hilfe!
Hallo. Bei Privatverkauf gilt die GPSR sowieso nicht. Bei gewerblichem Verkauf gilt sie dann nicht, wenn die Produkte vor dem 13.12.2024 erstmalig gekauft wurden. Sie müssen auch bei gebrauchten Produkten die Vorgaben der GPSR erst prüfen, wenn diese als Neuware nach dem 12.12.2024 in Verkehr gebracht wurden. Ich würde aber jetzt schon empfehlen, bei Onlineangeboten, die Informationen, die es zu einem Produkt schon gibt, auch im Sinne der GPSR anzugeben.
@@anwaltmehrmann ich verkaufe gewerblich gebrauchte Retro Videospiele. Wenn sie vor dem 13.12 generell einmal von irgendjemanden gekauft wurden oder von mir gekauft wurden? Bitte um Antwort
das sind spiele die sicher schon 2-3 mal von anderen Leuten Verkauft wurden Wie zum Beispiel Gameboy spiele oder Playstation 2 spiele LG
Wäre statt der Artikelnummer auch die EAN ausreichend?
Ja, die wäre zur identifikation des Produktes auch geeignet und damit ausreichend
@anwaltmehrmann herzlichen Dank🙏
In meinem Onlineshop verkaufe Stempel aus Stemlgummi und lasse die Stempelmotive produzieren, es sind auch sehr kleine Stempelmotive. Außerdem verkaufe ich Stempelkissen. Sind da explizit Sicherheitshinweise erforderlich wie z.B. nicht für Kinder ... ?
Nein. Ich sehe da kein Erfordernis für Sicherheitshinweise. Falls der Lieferant/Hersteller der Stempel/Stempelkissen solche irgendwo angegeben hat, müsste man diese aufnehmen, aber wenn es keine gibt, dann muss man auch keine erfinden. Es muss auch nicht auf jede Gefahr, die irgendwie enstehen könnte, hingewiesen werden.
@@anwaltmehrmann Vielen Dank für die Antwort.
@@anwaltmehrmann aber ein Stempelkissen kann man Anlecken für Kinder sogar ganz schlecht und wer weiss was im Stempelkissen verarbeitet ist oder ob es brennt.
Privatverkäufer bei ebay sind auch betroffen?
Wenn Sie wirklich nur Privatverkäufer sind, dann sind Sie nicht betroffen. Wenn Sie aber regelmäßig ähnliche Produkte auf Ebay oder Kleinanzeigen verkaufen, können SIe schnell als gewerblicher Anbieter gelten. Da muss man aufpassen.
Danke für die schnelle Antwort.