Aufenthaltsrecht II - Überblick über die Aufenthaltstitel
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- เผยแพร่เมื่อ 2 เม.ย. 2023
- Was für verschiedene Aufenthaltstitel und aufenthaltsrechtliche Status gibt es? In diesem Video wird die Übersicht über das Aufenthaltsrecht fortgesetzt.
Korrekturen/ Anmerkungen:
3:13 1) Asylberechtigte und Flüchtlinge
5:40 hier handelt es sich noch um § 25a alte Fassung
6:40 hier handelt es sich noch um § 25b alte Fassung
Dieses Video wurde produziert von der Refugee Law Clinic Dresden.
Konzept: Charlotte Staron
Visuelle Umsetzung: Shirley Steiger
Diese Videoreihe wurde ermöglicht mit Förderungen der Technischen Universität Dresden, Zentrum für Integrationsstudien, UNO-Flüchtlingshilfe, Deutscher Akademischer Auslandsdienst und CMS Stiftung.
Hallo, was bedeutet eine Duldung ohne Bezeichnung. Meine ich ohne 60a..., 60b..,60c...
Wieder ein Video durch. 1x ansehen genügt nicht, also mehr als 1x anhören. Am besten wäre es, wenn man wirklich fleißig ist, den Inhalt intensiv durcharbeiten. Vielen Dank und meine Empfehlung.
Kann mann mit humanitäre Aufenthaltestittel kein Niderlassungserlaubnis bekommen und welche §wäre das 23.1Abs.104c , 25.5, 25.a ? Vielen Dank für die einfache Antwort.
Hallo, was genau meinst du? Mit einem humanitären Aufenthaltstitel kann man eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Für die Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft ist das in §26 (3) 1,2 AufenthG geregelt. Bei subsidiärem Schutz ist das in §26 (4) AufenthG i.V.m. §9 AufenthG geregelt. Die allgemeinen Verteilungsvoraussetzungen in §5 AufenthG sind außerdem zu beachten.
Hallo, z.B ,ich habe einen Aufenthalttitel nach §23.1Abs oder § 104c, kann ich dan Niederlassungserlaubnis bekommen.?Die oben genannter § sind doch als Humanitäre Aufenthalttitel gemeint oder nicht? LG
@@refugeelawclinicdresden ?????
Hallo @@aliag.465 Grundsätzlich schon, aber das ganze kommt auf verschiedene Faktoren an. Wenn Sie eine konkrete Beratung benötigen können Sie uns eine E-Mail an rlc@tu-dresden.de schreiben bzw. zu einem unserer Beratungstermine kommen: tu-dresden.de/zis/kooperation/refugee-law-clinic-dresden/beratung
Außerdem mochte ich gerne wissen,was passiert mit den Menschen nach 18.Monate die , dem Aufenthalt nach §104.bekomen haben und die seit Jahrzehnten in BRD leben?LG
Hallo, innerhalb der 18 Monate Chancenaufenthalt sollte man sich darum bemühen, Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht (insbesondere nach den §§ 25a und 25b) AufenthG zu erfüllen.
Für konkrete Fragen können Sie in unsere Beratung kommen tu-dresden.de/zis/kooperation/refugee-law-clinic-dresden/beratung oder uns eine Mail an rlc@tu-dresden.de schreiben