Pflichtteil by die erbschützer
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Pflichtteil vom Erbe einfordern
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Ihr Pflichtteil vom Erbe
มุมมอง 144K3 ปีที่แล้ว
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die erbschützer - Bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils an Ihrer Seite
มุมมอง 3113 ปีที่แล้ว
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Was gilt bei Vermögensverschiebungen vor dem Erbfall?
มุมมอง 6214 ปีที่แล้ว
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Wem steht ein Pflichtteil zu? Also: Wer ist Pflichtteilsberechtigter?
มุมมอง 4134 ปีที่แล้ว
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Was ist der Pflichtteil bei Enterbung?
มุมมอง 9274 ปีที่แล้ว
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Was ist, wenn man als Erbe weniger erhalten hat als der Pflichtteil betragen würde?
มุมมอง 2224 ปีที่แล้ว
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Wie hoch ist der Pflichtteil?
มุมมอง 1.2K4 ปีที่แล้ว
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Hilfe bei Enterbung
มุมมอง 88K4 ปีที่แล้ว
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Was sind verdeckte Schenkungen bei Pflichtteilsansprüchen?
มุมมอง 1.8K4 ปีที่แล้ว
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Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung nach dem deutschen Recht?
มุมมอง 3.1K4 ปีที่แล้ว
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Kann ich bei der Wertermittlung meines Pflichtteilsanspruchs den Gutachter selbst auswählen?
มุมมอง 8224 ปีที่แล้ว
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Kann einem Erben ein Pflichtteilsanspruch zustehen?
มุมมอง 5985 ปีที่แล้ว
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Bekomme ich meinen Pflichtteil automatisch ausgezahlt?
มุมมอง 1.4K5 ปีที่แล้ว
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Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
มุมมอง 1.7K5 ปีที่แล้ว
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Wie wird der Geldwert des Pflichtteilsanspruchs berechnet?
มุมมอง 3K5 ปีที่แล้ว
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Wie hoch ist der zu zahlende Pflichtteil?
มุมมอง 6275 ปีที่แล้ว
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Welche Arten von Pflichtteilsansprüchen gibt es?
มุมมอง 1.1K5 ปีที่แล้ว
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Wer muss den Pflichtteil zahlen?
มุมมอง 9685 ปีที่แล้ว
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Was bedeuten Aktiv- und Passivnachlass?
มุมมอง 1.1K5 ปีที่แล้ว
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Steht adoptierten oder unehelichen Kindern ein Pflichtteil zu?
มุมมอง 3765 ปีที่แล้ว
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Gegenüber wem wird der Pflichtteil geltend gemacht?
มุมมอง 1.5K5 ปีที่แล้ว
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Wie wird der Nachlass, der einem Pflichtteilsanspruch zugrunde gelegt wird, eigentlich bewertet?
มุมมอง 1.9K5 ปีที่แล้ว
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Wann kommt der Erbe beim Pflichtteil in Verzug?
มุมมอง 1.8K5 ปีที่แล้ว
Wann kommt der Erbe beim Pflichtteil in Verzug?

ความคิดเห็น

  • @Keks-Kekschen
    @Keks-Kekschen 7 หลายเดือนก่อน

    Kein Ton? 😅

  • @kaiserinelisabeth1
    @kaiserinelisabeth1 7 หลายเดือนก่อน

    ein gut erklärtes Video.Grundsätzlich ist ja ein Pflichtteilsanspruch vererbbar,bei uns ist es so das wir einer unehelichen Tochter des verstorbenen Vaters meines Mannes einen Pflichtteil hätten zahlen müssen. Der Vater ist im Januar 2020 verstorben. Der Pflichtteil wurde nicht eingefordert und müsste eigentlich auch verjährt sein. (bis 31.12.2023 ).Nun bekamen wir vor einer Woche Post von der Tante der Tochter.Die Erbin wäre schon 2022 verstorben und war Alleinstehend.Ihre Mutter ist eine Woche nach ihr im Oktober 2022 gestorben und sie hätten einen Erbschein von der Mutter und wollen darüber an unser geerbtes Haus. Können die so weit entfernten Verwandten das geltend machen ?Der Pflichtteil wurde aber zu Lebzeiten von keinen der beiden eingefordert .

  • @janesa5097
    @janesa5097 ปีที่แล้ว

    Bezieht sich dieses Video nur auf die Immobilie im Nachlass oder auch wie in dem Titel beschrieben dem Pflichtteilsanspruch insgesamt?

    • @erbschuetzer
      @erbschuetzer ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich gilt für alle für den Pflichtteil relevanten Nachlassgegenstände: Im Rahmen der Wertermittlung darf in der Regel der Erbe die Person des Gutachters bestimmen. In der Praxis ist die Bewertung von Immobilien der häufigste Fall. Doch auch für alle anderen Gegenstände gilt, dass der Gutachter geeignet und hinreichend qualifiziert sein muss.

    • @janesa5097
      @janesa5097 ปีที่แล้ว

      @@erbschuetzer Da gab es irgendwo eine Norm das per 260 BGB ein notarielles Nachlassverzeicchnis gemacht werden muß. Wenn ich der Aufstellung nicht glaube und Verdacht auf Vermögensverschiebungen ins Außland habe, kann Ihre Unternehmung sowas aufspüren? Haben Sie oder arbeiten Sie mit Steuerberatern/rechtlern, Notaren, FA Bank u Kapitalmarktrecht Experten zusammen die die Erben und andere pflichteilsberechtigte Abkömmlinge verlässlich durchleuchten können und das Nachlassverzeichnis wasserdicht gegenprüfen zu vermögen?

  • @nussknacker9967
    @nussknacker9967 2 ปีที่แล้ว

    Ja hallo, wie bitte sieht denn das bei adoptierten Kindern aus, wenn ihre leiblichen Eltern sterben. Sind sie erbberechtigt oder ist das durch die Adotion ausgeschlossen?

  • @elli1753
    @elli1753 2 ปีที่แล้ว

    derjenige der das Pflichteilsgesetz gemacht hat, wurde wohl selber enterbt.Und aus Frust dieses Gesetz geschaffen. Wenn ein Verstorbener nicht an bestimmte Familienmitglieder sein Vermögen hinterlassen will,dann sollte man das akzeptieren.Vor allem wenn ein Testament geschrieben wird und sagen wir mal 3 Kinder erben je zur Hälfte und die anderen 3 sollen nichts bekommen, da sie sich schließlich Nie gekümmert haben und auch sonst nicht viel Wert auf der Familie gelegt haben. Gerade diese 3 sind dann da und fordern ihren so tollen Pflichtteil 😢. Also dieses Gesetz ist in mein Augen vollkommen ungerechte. Entweder habe ich verdient geerbt,aber doch nicht Pflichteilsmäßig😮nur weil das Gesetzt das mal eben so beschlossen hat.

  • @michaelzhdanov3948
    @michaelzhdanov3948 3 ปีที่แล้ว

    Hallo Sven ! Vielen Dank für das Video ! Woraus besteht eigentlich der Nachlass genau ? Ist es nur das Eigentum oder die gesamten Rechte, die dem Erblasser zustanden (etwa auch schuldrechtliche Ansprüche) ?

    • @erbschuetzer
      @erbschuetzer 3 ปีที่แล้ว

      Lieber Michael, vielen Dank für Deinen lieben Kommentar! Der Nachlass besteht tatsächlich aus allen Vermögenswerten der Erblasserin/des Erblassers - also sowohl alle Aktiva, als auch alle Passiva. Zu den Aktivpositionen zählen neben Eigentumsrechten wie Immobilien, Fahrzeuge, etc. auch alle schuldrechtlichen Ansprüche: Seien es schuldrechtliche Forderungen gegenüber Banken (Kontoguthaben, etc.), oder auch alle sonstigen Forderungen gegen Dritte, wie beispielsweise aus Darlehen oder sonstige Zahlungsansprüche. Liebe Grüße, Dein Team von dieerbschützer.de

  • @alexanderanders1700
    @alexanderanders1700 3 ปีที่แล้ว

    alles schwindel

    • @erbschuetzer
      @erbschuetzer 3 ปีที่แล้ว

      Sehr geehrter Herr A., wie erklärt können wir als Rechtsdienstleistungsgesellschaft im Fall einer Erbenstellung nicht weiter tätig werden, da eben kein Pflichtteilsanspruch besteht. Ein solcher besteht nur bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung. Existiert kein Testament, kann kein Pflichtteilsanspruch bestehen. Die Durchsetzung eines Erbanspruchs ist uns als Rechtsdienstleistungsgesellschaft hingegen nicht gestattet. Dies wird unsererseits auch nicht uneindeutig kommuniziert, da wir sowohl gemäß unserer Webseite, als auch gemäß unserer AGB darauf hinweisen, dass wir ausschließlich Pflichtteilsansprüche geltend machen. Dass Sie uns nun mehrere anderslautende Kommentare sowie unter einer Vielzahl unserer Videos einen nach unten zeigenden Daumen hinterlassen, ist für uns insbesondere aus zwei Gründen furchtbar: Erstens bleibt Ihrerseits vollständig unerwähnt, dass im Rahmen unserer Beauftragung für Sie keinerlei Kosten angefallen sind. Wir wissen, dass es für viele unserer Klient*innen eine erhebliche Erleichterung darstellt, dass sie mit uns Ihr Recht ohne jedes eigenes Kostenrisiko erhalten. Ebenso können wir uns vorstellen, dass es zu einer Frustration kommen kann, wenn es uns nicht möglich ist, für diejenigen weiter tätig zu werden, die selbst Erben und nicht lediglich Pflichtteilsberechtigte sind: Diese werden nämlich regelmäßig feststellen, dass die Durchsetzung von Erbansprüchen, die nicht wie der Pflichtteilsanspruch rein auf Geld gerichtet sind, ohne Kostenrisiko regelmäßig nicht möglich ist. Tatsächlich war dies eine Gründungsmotivationen: Recht für jeden zugänglich machen - unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten/der eigenen finanziellen Risikofreudigkeit/der eigenen Streitfreude. Umso bitterer ist es dann natürlich für uns, dass uns genau dies angelastet wird - wir würden nur besonders lukrative Klient*innen filtern bzw. diesen sogar den Auftrag kündigen - obwohl wir genau an dieser Stelle für zahlreiche Menschen eine Verbesserung geschaffen haben und genau an diesem Punkt einen einzigartigen Mehrwert bieten. Dahinter steht ein engagiertes Team, das sich bereitwillig entschlossen hat, für die Überzeugung, durch höchstmögliche Spezialisierung einen besseren Zugang zum Recht zu kreieren, eben jene neuen Wege zu beschreiten. Zweitens bleibt die übliche Problematik, dass das Hinterlassen negativer Kommentierungen stets einen Beigeschmack bei denjenigen hinterlassen kann, die derartige Kommentare im Zusammenhang mit dem kommentierten Unternehmen wahrnehmen. Damit wollen wir selbstverständlich nicht die Meinungsfreiheit als solche anzweifeln, genau aus diesem Grund haben wir uns auch dagegen entschieden, Ihren Kommentar einfach zu löschen, wie es uns als Accountinhaber möglich wäre. Auch sind wir uns dessen bewusst, dass wir sowohl hinsichtlich unserer Leistungen als auch der Wahrnehmung unserer Angebote kritikfähig bleiben wollen. Trotzdem ist es ausgesprochen schwer für uns zu akzeptieren, dass uns der Vorwurf der Unseriösität angehaftet wird, obwohl wir unser vollständiges Leistungsspektrum eingehalten haben. Insbesondere ist ein derartig anhaftender Makel für uns aus folgendem Grund schwierig: Aufgrund der Tatsache, dass unser Klientel regelmäßig vom Alter her nicht der technikaffinen Generation angehört und wir dazu in einer sehr speziellen, situationsbedingten Nische tätig sind, sind für uns im Allgemeinen Kommentierungen unserer Leistungen ein rares Gut. Wenn diese dann negativ ausfällt, obwohl wir nicht einmal zur Erbringung weiterer Leistung berechtigt waren, ist das nicht sehr schön. Wir wünschen Ihnen dennoch alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen dieerbschützer.de

  • @alexanderanders1700
    @alexanderanders1700 3 ปีที่แล้ว

    Vorsicht hier werden nur die Rosinen herausgepickt für mich ist der Mann nicht seriös ! Hat nach ca 4 Monaten das Mandat zurückgegeben, soll einen anderen Anwalt suchen

    • @erbschuetzer
      @erbschuetzer 3 ปีที่แล้ว

      Sehr geehrter Herr A., wie erklärt können wir als Rechtsdienstleistungsgesellschaft im Fall einer Erbenstellung nicht weiter tätig werden, da eben kein Pflichtteilsanspruch besteht. Ein solcher besteht nur bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung. Existiert kein Testament, kann kein Pflichtteilsanspruch bestehen. Die Durchsetzung eines Erbanspruchs ist uns als Rechtsdienstleistungsgesellschaft hingegen nicht gestattet. Dies steht in keinem Zusammenhang mit dem Herauspicken besonders lukrativer Ansprüche oder der Seriosität unseres Unternehmens, sondern stellt lediglich die rechtliche Gegebenheit dar. Dass Sie uns nun mehrere anderslautende Kommentare sowie unter einer Vielzahl unserer Videos einen nach unten zeigenden Daumen hinterlassen, ist für uns insbesondere aus zwei Gründen furchtbar: Erstens bleibt Ihrerseits vollständig unerwähnt, dass im Rahmen unserer Beauftragung für Sie keinerlei Kosten angefallen sind. Wir wissen, dass es für viele unserer Klient*innen eine erhebliche Erleichterung darstellt, dass sie mit uns Ihr Recht ohne jedes eigenes Kostenrisiko erhalten. Ebenso können wir uns vorstellen, dass es zu einer Frustration kommen kann, wenn es uns nicht möglich ist, für diejenigen weiter tätig zu werden, die selbst Erben und nicht lediglich Pflichtteilsberechtigte sind: Diese werden nämlich regelmäßig feststellen, dass die Durchsetzung von Erbansprüchen, die nicht wie der Pflichtteilsanspruch rein auf Geld gerichtet sind, ohne Kostenrisiko regelmäßig nicht möglich ist. Tatsächlich war dies eine Gründungsmotivationen: Recht für jeden zugänglich machen - unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten/der eigenen finanziellen Risikofreudigkeit/der eigenen Streitfreude. Umso bitterer ist es dann natürlich für uns, dass uns genau dies angelastet wird - wir würden nur besonders lukrative Klient*innen filtern bzw. diesen sogar den Auftrag kündigen - obwohl wir genau an dieser Stelle für zahlreiche Menschen eine Verbesserung geschaffen haben und genau an diesem Punkt einen einzigartigen Mehrwert bieten. Dahinter steht ein engagiertes Team, das sich bereitwillig entschlossen hat, für die Überzeugung, durch höchstmögliche Spezialisierung einen besseren Zugang zum Recht zu kreieren, eben jene neuen Wege zu beschreiten. Zweitens bleibt die übliche Problematik, dass das Hinterlassen negativer Kommentierungen stets einen Beigeschmack bei denjenigen hinterlassen kann, die derartige Kommentare im Zusammenhang mit dem kommentierten Unternehmen wahrnehmen. Damit wollen wir selbstverständlich nicht die Meinungsfreiheit als solche anzweifeln, genau aus diesem Grund haben wir uns auch dagegen entschieden, Ihren Kommentar einfach zu löschen, wie es uns als Accountinhaber möglich wäre. Auch sind wir uns dessen bewusst, dass wir sowohl hinsichtlich unserer Leistungen als auch der Wahrnehmung unserer Angebote kritikfähig bleiben wollen. Trotzdem ist es ausgesprochen schwer für uns zu akzeptieren, dass uns der Vorwurf der Unseriösität angehaftet wird, obwohl wir unser vollständiges Leistungsspektrum eingehalten haben. Insbesondere ist ein derartig anhaftender Makel für uns aus folgendem Grund schwierig: Aufgrund der Tatsache, dass unser Klientel regelmäßig vom Alter her nicht der technikaffinen Generation angehört und wir dazu in einer sehr speziellen, situationsbedingten Nische tätig sind, sind für uns im Allgemeinen Kommentierungen unserer Leistungen ein rares Gut. Wenn diese dann negativ ausfällt, obwohl wir nicht einmal zur Erbringung weiterer Leistung berechtigt waren, ist das nicht sehr schön. Wir wünschen Ihnen dennoch alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen dieerbschützer.de

  • @alexanderanders1700
    @alexanderanders1700 3 ปีที่แล้ว

    Vorsicht hier werden nur die Rosinen herausgepickt für mich ist der Mann nicht seriös ! Hat nach ca 4 Monaten das Mandat zurückgegeben, soll einen anderen Anwalt suchen.

    • @erbschuetzer
      @erbschuetzer 3 ปีที่แล้ว

      Sehr geehrter Herr A., wie erklärt können wir als Rechtsdienstleistungsgesellschaft im Fall einer Erbenstellung nicht weiter tätig werden, da eben kein Pflichtteilsanspruch besteht. Ein solcher besteht nur bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung. Existiert kein Testament, kann kein Pflichtteilsanspruch bestehen. Die Durchsetzung eines Erbanspruchs ist uns als Rechtsdienstleistungsgesellschaft hingegen nicht gestattet. Dies steht in keinem Zusammenhang mit dem Herauspicken besonders lukrativer Ansprüche oder der Seriosität unseres Unternehmens, sondern stellt lediglich die rechtliche Gegebenheit dar. Dass Sie uns nun mehrere anderslautende Kommentare sowie unter einer Vielzahl unserer Videos einen nach unten zeigenden Daumen hinterlassen, ist für uns insbesondere aus zwei Gründen furchtbar: Erstens bleibt Ihrerseits vollständig unerwähnt, dass im Rahmen unserer Beauftragung für Sie keinerlei Kosten angefallen sind. Wir wissen, dass es für viele unserer Klient*innen eine erhebliche Erleichterung darstellt, dass sie mit uns Ihr Recht ohne jedes eigenes Kostenrisiko erhalten. Ebenso können wir uns vorstellen, dass es zu einer Frustration kommen kann, wenn es uns nicht möglich ist, für diejenigen weiter tätig zu werden, die selbst Erben und nicht lediglich Pflichtteilsberechtigte sind: Diese werden nämlich regelmäßig feststellen, dass die Durchsetzung von Erbansprüchen, die nicht wie der Pflichtteilsanspruch rein auf Geld gerichtet sind, ohne Kostenrisiko regelmäßig nicht möglich ist. Tatsächlich war dies eine Gründungsmotivationen: Recht für jeden zugänglich machen - unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten/der eigenen finanziellen Risikofreudigkeit/der eigenen Streitfreude. Umso bitterer ist es dann natürlich für uns, dass uns genau dies angelastet wird - wir würden nur besonders lukrative Klient*innen filtern bzw. diesen sogar den Auftrag kündigen - obwohl wir genau an dieser Stelle für zahlreiche Menschen eine Verbesserung geschaffen haben und genau an diesem Punkt einen einzigartigen Mehrwert bieten. Dahinter steht ein engagiertes Team, das sich bereitwillig entschlossen hat, für die Überzeugung, durch höchstmögliche Spezialisierung einen besseren Zugang zum Recht zu kreieren, eben jene neuen Wege zu beschreiten. Zweitens bleibt die übliche Problematik, dass das Hinterlassen negativer Kommentierungen stets einen Beigeschmack bei denjenigen hinterlassen kann, die derartige Kommentare im Zusammenhang mit dem kommentierten Unternehmen wahrnehmen. Damit wollen wir selbstverständlich nicht die Meinungsfreiheit als solche anzweifeln, genau aus diesem Grund haben wir uns auch dagegen entschieden, Ihren Kommentar einfach zu löschen, wie es uns als Accountinhaber möglich wäre. Auch sind wir uns dessen bewusst, dass wir sowohl hinsichtlich unserer Leistungen als auch der Wahrnehmung unserer Angebote kritikfähig bleiben wollen. Trotzdem ist es ausgesprochen schwer für uns zu akzeptieren, dass uns der Vorwurf der Unseriösität angehaftet wird, obwohl wir unser vollständiges Leistungsspektrum eingehalten haben. Insbesondere ist ein derartig anhaftender Makel für uns aus folgendem Grund schwierig: Aufgrund der Tatsache, dass unser Klientel regelmäßig vom Alter her nicht der technikaffinen Generation angehört und wir dazu in einer sehr speziellen, situationsbedingten Nische tätig sind, sind für uns im Allgemeinen Kommentierungen unserer Leistungen ein rares Gut. Wenn diese dann negativ ausfällt, obwohl wir nicht einmal zur Erbringung weiterer Leistung berechtigt waren, ist das nicht sehr schön. Wir wünschen Ihnen dennoch alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen dieerbschützer.de

  • @rolandplplplpl6680
    @rolandplplplpl6680 3 ปีที่แล้ว

    Ö⁸

  • @fidaqiqa1364
    @fidaqiqa1364 3 ปีที่แล้ว

    eine Frage bekomme ich meinen Anteil bei der Bank ohne ein erbschein vorzulegen ?