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Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
Germany
เข้าร่วมเมื่อ 27 พ.ค. 2019
Herzlich willkommen auf dem TH-cam-Kanal des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.!
Unser Vereinszweck ist die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Hierzu bieten wir sowohl über unseren Verein selbst, als auch über unser Vereinsnetzwerk eine Vielzahl von Wissens-, Bildungs- und Beratungsmöglichkeiten an. Diese sind darauf gerichtet haupt- und ehrenamtlich engagierte Personen in gemeinnützigen Organisationen zu unterstützen.
Weitere Informationen rund um die Themen Vereine, Stiftungen und Gemeinnützigkeit finden Sie auf unserer Website (weiter unten verlinkt) Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Unser Vereinszweck ist die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Hierzu bieten wir sowohl über unseren Verein selbst, als auch über unser Vereinsnetzwerk eine Vielzahl von Wissens-, Bildungs- und Beratungsmöglichkeiten an. Diese sind darauf gerichtet haupt- und ehrenamtlich engagierte Personen in gemeinnützigen Organisationen zu unterstützen.
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #9 Zur Löschung von Daten aus dem Vereinsregister
Der ehemalige Geschäftsführer einer GmbH verlangte vom Registergericht die Löschung seiner personenbezogenen Daten, wie etwa das Geburtsdatum sowie seinen Wohnort, aus dem Handelsregister. Dem kam das Registergericht nicht nach. Der Fall ging im Anschluss bis vor den Bundesgerichtshof und führte somit zur höchstrichterlichen Klärung des Falls. Mit Blick auf den Rechtsverkehr und das öffentliche Interesse wurde entschieden, dass die Eintragung tatsächlich im Register zu verbleiben hat.
Da diese Entscheidung auch auf Vereine bzw. das Vereinsregister übertragbar ist, gibt Vereinspraktiker Stefan Wagner nicht nur Hinweise zur Entscheidung, sondern ebenso einen Überblick über die Einsichtnahme ins Vereinsregister, den Aufbau von Einträgen und wie Daten vergangener Eintragungen dort gehandhabt werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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👇 Weitere Wissens- und Bildungsangebote rund um Vereine, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit gibt es hier:
📚 Ratgeber: www.vereine-stiftungen.de/ratgeber
🎥 Videokurse: www.vereine-stiftungen.de/videokurse
📬 Newsletter: www.vereine-stiftungen.de/newsletter
👇 Informationen zum Vereins- und Stiftungszentrum e.V.:
💻 Webseite: www.vereine-stiftungen.de/
📞 Kontakt: www.vereine-stiftungen.de/kontakt
❓ Impressum: www.vereine-stiftungen.de/impressum
🔒 Datenschutz: www.vereine-stiftungen.de/datenschutz
👇 Den gemeinnützigen Vereins- und Stiftungszentrum e.V. unterstützen:
🙏🏻 Herzlichen Dank für deine Unterstützung! Hier spenden: www.vereine-stiftungen.de/spenden
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Da diese Entscheidung auch auf Vereine bzw. das Vereinsregister übertragbar ist, gibt Vereinspraktiker Stefan Wagner nicht nur Hinweise zur Entscheidung, sondern ebenso einen Überblick über die Einsichtnahme ins Vereinsregister, den Aufbau von Einträgen und wie Daten vergangener Eintragungen dort gehandhabt werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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มุมมอง: 1
วีดีโอ
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Organisationen
มุมมอง 122 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Die Annahme, dass gemeinnützige Organisationen nicht wirtschaftlich tätig werden dürfen, ist weit verbreitet. Das stimmt so aber nicht! Natürlich dürfen auch gemeinnützige Organisationen wirtschaftlich tätig werden. Die Ausübung einer derartigen Tätigkeit ist in der Praxis für viele Organisationen tatsächlich auch überlebenswichtig, da eine vollständige Finanzierung allein durch Spenden und Mit...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #8 Wer bestellt eigentlich den Vorstand?
มุมมอง 84 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Die Satzung eines Vereins regelte, dass die Mitgliederversammlung den Gesamtvorstand wählte. Dieser wiederum bestimmte dann aus seinen Reihen den geschäftsführenden und zur Vertretung des Vereins berechtigten Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Das Registergericht lehnte die Eintragung dieser Regelung ab. Der Grund: Die Regelung zur Bestimmung des geschäftsführenden Vorstandes durch den Gesamtvorst...
Miete, Pacht und Zinsen: Grundlagenwissen zur Vermögensverwaltung im Verein
มุมมอง 77 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Die Vermögensverwaltung ist eine weitere steuerliche Sphäre gemeinnütziger Organisationen und umfasst Tätigkeiten, welche vorhandenes Vermögen der Organisation bzw. bestehende Rechte zur Erzielung von Einkünften nutzt. Ein klassisches Beispiel für die Vermögensverwaltung ist etwa die langfristige Vermietung einer eigenen Immobilie. Im Zusammenhang mit der Verwaltung eigenen Vermögens bzw. der „...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #7 Nachweispflichten bei persönlichen Freibeträgen
มุมมอง 229 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Ein Verein im Bereich der Jugendarbeit beschäftigte Honorarkräfte, die neben Schulungen und Kursen auch Helfer- und Bürotätigkeiten im Verein übernahmen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wurde festgestellt, dass die gezahlten Vergütungen sozialversicherungspflichtig sind. Das die Zahlungen im Bereich Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterfreibetrag lagen, konnte nic...
Spenden, Mitgliedsbeiträge & Co. - Der ideelle Bereich gemeinnütziger Organisationen
มุมมอง 1912 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Der „ideelle Bereich“ bildet eine von vier steuerlichen Sphären einer gemeinnützigen Organisation. Gleichzeitig stellt er den gemeinnützigen Kernbereich dar, in welchem sich die konkreten satzungsgemäßen Aktivitäten abspielen. Die Mittel aus diesem Bereich sind ausschließlich zur Verwirklichung des ideellen Zwecks einer gemeinnützigen Organisation zu verwenden. Einnahmen, welche üblicherweise i...
Mehr Zeit fürs Ehrenamt mit diesen 10 Tipps
มุมมอง 1814 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Das Leben in der heutigen Zeit ist oft mit einer Fülle von Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbunden und dementsprechend eng getaktet und bisweilen auch hektisch. Trotzdem opfern viele Ehrenamtler neben Beruf und Familie einen großen Teil ihrer Freizeit. Und die allermeisten tun das auch gerne, da ihnen das eigene Engagement wirklich wichtig ist. Wer sich ehrenamtlich engagiert, in dessen Ter...
Gut zu wissen: Der Ausschluss aus dem Verein
มุมมอง 1216 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht in Stein gemeißelt. Es können durchaus triftige Gründe bestehen, dass ein Verein ein Mitglied ausschließt. Gründe für einen Ausschluss können etwa Satzungsverstöße, Straftaten, vereinsschädigendes Verhalten oder aber die Säumnis bei der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen sein. Doch ganz so einfach ist das mit dem Vereinsausschluss nicht. Damit ein solche...
Wissenswertes zur Vergütung des Vereinsvorstandes
มุมมอง 2919 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Der Vereinsvorstand ist eine der Schlüsselfiguren im Vereinsalltag. Dieser muss eine Fülle von Aufgaben bewältigen. Gleichzeitig trägt er große Verantwortung und haftet im Falle von Fehlern unter Umständen sogar mit seinem Privatvermögen. Zweifelsohne ein echt harter Job. Kein Wunder also, dass viele Vereine sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten - auch angesichts der Schwierigkeiten, dieses Amt üb...
Gut zu wissen: Der Austritt aus dem Verein
มุมมอง 2621 ชั่วโมงที่ผ่านมา
Ein Verein existiert grundsätzlich unabhängig vom Bestand seiner Mitglieder. Es gehört zum Vereinsalltag, dass neue Mitglieder beitreten, aber auch, dass Bestandsmitglieder ihre Mitgliedschaft beenden. Egal, welcher Grund ausschlaggebend sein mag: Beim Vereinsaustritt entscheidet das Mitglied - ähnlich wie bei einer Kündigung - selbst über die Beendigung seiner Mitgliedschaft. Natürlich schwing...
Social Media im Verein: 10 Fehler, die du besser nicht machen solltest
มุมมอง 37วันที่ผ่านมา
Die Nutzung von Social Media Kanälen gehört mittlerweile zum Standardrepertoire, was die Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins anbetrifft. Ein Vorteil bei der Nutzung von Social Media liegt zum Beispiel darin, dass die unterschiedlichen Plattformen mit ihrem jeweiligen Charakter unterschiedliche Ausspielwege für Inhalte zulassen. Ob eher Bild-, Text- oder Video-lastig: Für jeden Geschmack ist hie...
Fahrtkosten, Porto & Co.: Aufwendungsersatz im Verein
มุมมอง 35วันที่ผ่านมา
Ehrenamt kostet nicht nur Zeit, sondern leider auch Geld. Nicht selten gilt es, gewisse Aufwendungen zu tätigen. Mal sind es die klassischen Portokosten, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten. Damit die Ehrenamtlichen nicht auf diesen Kosten „sitzen bleiben“, gibt es unter Umständen einen Anspruch gegenüber dem Verein auf Erstattung von Auslagen. Was konkret in den Bereich ersetzbarer Aufwendung...
Newsletter im Verein: 10 Fehler, die es zu vermeiden gilt
มุมมอง 21วันที่ผ่านมา
Ein eigener Vereinsnewsletter bietet die Möglichkeit, Menschen, die an der Tätigkeit des Vereins interessiert sind, in einem Kontaktverteiler zu bündeln und regelmäßig mit Informationen zu versorgen. Die hierdurch entstehende Reichweite kann genutzt werden, um von der eigenen Arbeit zu überzeugen und anschließend vielleicht sogar andere zum Mitmachen zu motivieren. Idealerweise lassen sich so S...
Wissenswertes zu Vereinsordnungen: Was geht, was geht nicht?
มุมมอง 72วันที่ผ่านมา
Sie sollen das Vereinsleben - jedenfalls in formeller Hinsicht - einfacher gestalten: Vereinsordnungen. Ob Beitragsordnung, Wahlordnung oder Geschäftsordnung: Vieles kann hier geregelt werden, was ansonsten mit Blick auf die Vereinssatzung mit sehr hohem Aufwand verbunden wäre. Damit eine Vereinsordnung nicht eher zu mehr Unordnung führt, haben wir uns mit Rechtsanwalt Jan Graupner unterhalten,...
Ehrenamtspauschale, Übungsleiterfreibetrag & Co. - Überblick zu Vergütungen in Verein und Ehrenamt
มุมมอง 41314 วันที่ผ่านมา
Ehrenamt ist in der Vorstellung der meisten Menschen mit dem Gedanken verknüpft, dass den geleisteten Tätigkeiten keinerlei Zahlungen bzw. Vergütungen gegenüberstehen. Zwar ist das im Grunde auch richtig, allerdings gibt es einige Zuwendungen, die auch engagierte Personen trotz des von ihnen ausgeübten Ehrenamts erhalten können. Bekannte Beispiele sind hier etwa Aufwendungsersatz, Ehrenamtspaus...
Gut zu wissen: Rechtsfragen zu Minderjährigen im Verein
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13 SEO-Tipps für eine erfolgreiche Onlinepräsenz
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #6 Ist die Amtszeit des Vorstandes unbegrenzt?
มุมมอง 136ปีที่แล้ว
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #5 Gründe des Vereinsausschlusses regeln
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #4 Herausgabe der E-Mail-Daten der Mitglieder
มุมมอง 63ปีที่แล้ว
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Häufige Fehler in der Mitgliederversammlung
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Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Wirtschaftliche Betätigung von gemeinnützigen Organisationen
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #2 Abgrenzung von Regel- und Sonderbeiträgen
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #3 Wahlrechtsgrundsätze im Vereinsrecht
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10 häufige Fehler im Zusammenhang mit Vereinssatzungen
มุมมอง 438ปีที่แล้ว
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Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Mittelverwendung und Rücklagenbildung
มุมมอง 366ปีที่แล้ว
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Die Abwicklung des Vereins: Liquidation des Vereinsvermögens
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Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #1 Erlöschen des Vereins durch Wegfall aller Mitglieder
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Sehr gut und griffig erklärt!
Was die Frage der Mitgliedschaft in mehreren Vereinen angeht: Manche Parteien sind in Vereinform organisiert und gleichzeitig in mehreren Parteien Mitglied zu sein lässt deren Satzung regelmäßig nicht zu.
Die spezifische Aussage, dass eine Vorstandssitzung im Grunde genauso abläuft wie eine Mitgliederversammlung, findet sich nicht direkt im deutschen Vereinsrecht, insbesondere nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - oder irre ich mich?
Lieber Fragensteller, wir bitten zunächst in aller Höflichkeit darum, die verzögerte Rückmeldung auf Ihren Kommentar zu entschuldigen. Mit Blick auf Ihre Frage bzw. die Beschlussfassung im Vorstand verweisen wir auf den § 28 BGB: "Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34." Dies gilt, soweit die Satzung nichts anderes regelt. Über die Beschlussfassung des Vorstandes kann die Satzung nach Maßgabe des § 40 BGB auch andere Regelungen vorsehen. Viele Grüße Das Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
Vielen Dank
Gut zu wissen
Danke
Danke für deine Informationen...spart mir einfach viel Zeit. Ich bin in Medizin seit 40 Jahren auch alternativ und sp gut aufgestellt.
Ich habe auch eine Frage dazu... wenn es ein Tierschutzverein ist, zählen dann die Tiere auch zum "Vermögen" welches an den in der Satzung festgelegten Verein übergehen müssen?
Hallo Kathrin, mit etwas Verspätung möchten wir auf die Frage folgendermaßen eingehen: Mit dem Ende eines Vereins geht regelmäßig auch die Liquidation einher. In diesem Fall regelt das Vereinsrecht, dass Gläubiger zu befriedigen und Forderungen des Vereins einzuziehen sind. Darüber hinaus ist das Vereinsvermögen in Geld umzusetzen. Das verbleibende Vermögen ist dann auf den in der Satzung festgelegten Anfallberechtigten zu übertragen. Tiere sind grundsätzlich auch als Vermögenswerte zu betrachten, wonach die gesetzliche Vorgabe auch in diesem Zusammenhang gilt. Sollte den Tieren also ein tatsächlicher monetärer Wert beigemessen werden können, ist dieser mit Blick auf die Vermögensverwertung bzw. -übertragung zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt aus unserer Sicht dann, wenn die Tiere nicht „versilbert“ werden können. Das Vereinsrecht lässt die Ausnahme zu, dass eine Umsetzung des Vermögens (in dem Fall die Tiere) in Geld insbesondere dann unterbleiben kann, wenn der Anfallberechtigte bereit ist, die Tiere auch so zu übernehmen. Im Übrigen sollte sich der Verein vorab um eine anderweitige Unterbringung bemühen. Mittel des Vereins können im Rahmen der Vorgaben aus der Abgabenordnung sowie der Satzung auch an andere steuerbegünstigte Körperschaften (also etwa andere gemeinnützige Tierschutzvereine) weitergegeben werden. Aus steuerlicher Sicht ist darüber hinaus zu beachten, dass „wertvolle“ Tiere nicht ohne Weiteres Vereinsmitgliedern überlassen werden dürfen. Das würde gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit verstoßen und könnte in der Folge die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden. Soweit unsere allgemeine Einschätzung zur Sache. Entscheidend sind im Ergebnis selbstverständlich die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dementsprechend kann in diesem Zusammenhang auch keine verbindliche bzw. abschließende Rechtsauskunft erteilt werden. Viele Grüße!
Ich hätte eine Gegenfrage zu was passiert mit dem Vereinskapital, wenn der Verein aufgelöst wird. Und zum Beispiel Kosten für eine Geländeräumung anfallen. Die das Kapital des Vereins nicht decken, wer muss dann dafür aufkommen?
Hallo Marcus, zum ersten Teil Ihrer Frage lässt sich sagen, dass der Verein im Falle einer Auflösung (und sofern das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus fällt) per Liquidation abgewickelt wird. Vereinfacht dargestellt geht es hierbei um die Verwertung des Vereinsvermögens. So werden bspw. offene Forderungen eingezogen, übriges Vereinsvermögen in Geld umgesetzt und Gläubiger befriedigt. Diese Aufgabe obliegt den sog. Liquidatoren (regelmäßig der Vorstand). Ist am Ende der Liquidation noch Vermögen übrig, bestimmt § 45 BGB, was hiermit geschehen kann. So kann das Vereinsvermögen - je nach Formulierung in der Satzung - an eine in der Satzung bestimmte Person/Körperschaft übergehen oder es kann per Beschluss der Mitgliederversammlung ein Anfallberechtigter bestimmt werden. Handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, ist es regelmäßig erforderlich, eine entsprechende Heimfallklausel in die Satzung aufzunehmen, welche regelt, was insbesondere bei Auflösung des Vereins mit dem Vermögen geschehen soll. Bei Vereinen, die nur den Interessen der eigenen Mitglieder dienen, wird das Vermögen, sofern nichts anderes geregelt ist, zu gleichen Teilen an die zum Zeitpunkt der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder ausgeschüttet. Bezugnehmend auf den zweiten Teil der Frage ist es so, dass bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins der Vorstand bzw. die Liquidatoren verpflichtet sind, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Können vereins mit glieeder aus nicht eu land ( bosniem ) sein . Und können kinder Ab 16 jahren mit begrunden .Zusamen mit uns zwei im deutschland sesigen .. Es müssen ja sieben sein . Und kan ja verein wie eine firma arbeiten . Zum beispiel gemennuzzig wohnungen vermitten und im landflege sein ... danke sehr ....
gilt das in österreich auch für vereine? danke
Hallo @jw j, zur entsprechenden Rechtslage in Österreich können wir leider keine Auskunft geben. Viele Grüße!
Danke für das Video :)
Mich würde ein Video zu diesem Thema interessieren: Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer bei einem kleinen Verein? Und was sollte man dabei beachten, wenn man gefragt wird, die GF zu übernehmen?
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe aber mittlerweile im Ausland (in der Türkei) und möchte gern in Deutschland einen Verein gründen. Bedarf es daher einer Anmeldung in Deutschland (mein Wohnsitz ist in der Türkei). Habe meinen Wohnsitz in Deutschland komplett abgemeldet.
Hallo @1ayslam, um in Deutschland einen Verein zu gründen, bedarf es nicht zwingend eines Wohnsitzes in Deutschland. Allerdings muss in der Satzung des Vereins ein in der Bundesrepublik Deutschland liegender Sitz angegeben werden. Auch muss bei der Anmeldung zum Vereinsregister eine in der Bundesrepublik Deutschland liegende, ladungsfähige Anschrift/Geschäftsadresse angegeben werden. Zu beachten ist weiterhin, dass es für die Erlangung der Rechtsfähigkeit (durch Eintragung ins Vereinsregister) mindestens 7 Vereinsmitglieder bedarf. Eine Gründung als Einzelperson wäre somit ausgeschlossen. Viele Grüße!
Guten abend , könen vereins mitglider die aus Nicht Eu Land ( bosnien ) sind verein mit gründen mit uns die uns die im deutschland leben . Und könne kinder ab 16 Jahren mit begründen .. ins gesamt müssen ja sieben sein ....danke ....
Hallo, das ist ja im Video eine recht anschauliche Darstellung der einzelnen Schritte zur Vereinsgründung, die jeder gut nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen, Lutz Bernard
Tolle Infos insbesondere Gründungsschritte :). darf man Satzung von anderen e.v. kopieren?
Hallo Oli, vielen Dank für deine Nachricht und das Lob - das freut uns natürlich sehr! Zwar spricht nichts dagegen, sich von einzelnen Satzungsregelungen inspirieren zu lassen, das Kopieren ganzer Satzungen oder weiter Teile davon ist aber aus verschiedenen rechtlichen sowie praktischen Gründen nicht ratsam. Zunächst besteht unter Umständen ein urheberrechtlicher Schutz. Ob das bei der zu kopierenden Satzung der Fall ist, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern bedarf einer Bewertung des Einzelfalls. Sofern der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll oder die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, müssen bestimmte Klauseln ohnehin in der Satzung enthalten sein. Gerade mit Blick auf die Gemeinnützigkeit ist der Wortlaut der entsprechenden Klauseln weitestgehend vorgegeben. Das führt im Ergebnis dazu, dass sich Satzungen bereits aus diesen Gründen in Teilen ähneln (müssen). Ungeachtet der urheberrechtlichen Frage bzw. der gesetzlichen Vorgaben sollte man immer auch Folgendes bedenken: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Daher ist es enorm wichtig, die Regelungen der Satzung und etwaiger Vereinsordnungen auf die konkreten Erfordernisse des Vereins abzustimmen. Das blinde Übernehmen von Mustern oder Regelungen anderer Satzungen ist hier oftmals ungenügend. Vor diesem Hintergrund sollte man den Aufwand, eine Satzung nach den eigenen Bedürfnissen zu erstellen, nicht scheuen und bei Unsicherheiten auch fachmännischen Rat einholen. So kann man rechtlichen und/oder praktischen Problemen bei der späteren Vereinsarbeit bzw. der Zweckverwirklichung gezielt vorbeugen. Viele Grüße Dein Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
@@vereine-stiftungen Vielen Dank für die schnelle Antwort :). Ich muss dafür sorgen, dass die Ziele der e.v. erreicht werden. Kann ich die Satzungregelung beispielsweise so formolieren, dass die letzte Entscheidung bei mir liegt oder muss man sich immer mit den 7 anderen Personen BZW. Vorstand abpsrechen? Ich muss für die Gründung noch andere 6 Personen mitbringen und ich kann nicht garantieren, dass sie dieselben Ziele haben wie ich, deshalb die Frage :)
@@ichbinesja1 Was die Willensbildung und Entscheidungsfindung betrifft, ist der Verein eine weitestgehend basisdemokratisch verfasste Rechtsform. Alle Vereinsmitglieder sollen Ihre mitgliedschaftlichen Rechte ausüben dürfen. Hierfür ist das Gremium der Mitgliederversammlung vorgesehen. Der Vereinsvorstand muss, um den Verein ordnungsgemäß vertreten zu können, zwar mit gewissen Kompetenzen ausgestattet sein - die „Alleinherrschaft“ eines Vorstandes ist hier nicht der beabsichtigte Sinn der Sache. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand auch eine gewisse Kontrollfunktion wahrnimmt. Entscheidend für die Kompetenzverteilung ist im Wesentlichen immer die Satzung. Zwar bestehen mit Blick auf die Satzungsgestaltung in vielerlei Hinsicht Spielräume, jedoch setzt der grundlegende Gedanke hinter der Rechtsform des ideellen Vereins, welcher sich in entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, als auch in der einschlägigen Rechtsprechung niederschlägt, gewisse Grenzen. Da es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handelt, bitten wir dich um Verständnis, dass die Kommentarspalte zur Behandlung dieser Fragestellung nicht ausreicht. Im Idealfall steht die gemeinschaftliche Verwirklichung des Vereinszwecks im Vordergrund. Insbesondere deshalb sollte unter den Gründungsmitgliedern möglichst Einigkeit über die grundlegende Ausrichtung des Vereins bestehen. Dass sich diese im Laufe der Zeit wandeln kann, ist eine andere Geschichte.